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In Deutschland herrscht nach wie vor ein Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder. Basierend auf den Berechnungen für das aktuellen Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme, fehlen 2023 bundesweit bis zu 383.600 Plätze. Um diesen Betreuungsbedarf zu decken, braucht es jedoch mehr Fachkräfte. Der allgemeine Fachkräftemangel ist auch hier deutlich spürbar. Viele Mitarbeiter in den Kitas sind deshalb körperlich und psychisch stark belastet, da sie häufig Mehrarbeit leisten müssen. Dies hat zur Folge, dass die Krankenstände in den Einrichtungen hoch sind.
Wenn Sie selbst als Erzieherin arbeiten, kennen Sie diese Situation vielleicht. Eventuell ist auch dass ein Grund für Ihre Überlegungen sich selbstständig zu machen? Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie Sie sich als Erzieherin selbstständig machen können und und was Sie dabei beachten müssen. Das Gute ist: Sie müssen nicht gleich eine eigene Kita eröffnen. Aber auch das kann ein vielversprechender Weg sein.
Selbstständig als Erzieherin
Tagesmutter werden oder Kindertagespflege eröffnen
Was liegt näher, wenn Sie sich als Erzieherin selbstständig machen möchten, als eine Kindertagespflege zu eröffnen? Die wichtigste Voraussetzung erfüllen Sie bereits: Sie bringen eine fundierte, pädagogische Qualifikation mit.
Um eine Pflegeerlaubnis als Tagesmutter vom Jugendamt zu erhalten, sind darüber hinaus noch folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Ärztliches Attest: das Ihre gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Pflegeberufs bestätigt.
- Unfall- und Haftpflichtversicherung: um sowohl sich selbst als auch die betreuten Kinder abzusichern.
- Sichere, kindgerechte Räumlichkeiten: für die Betreuung, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden.
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind
- Polizeiliches Führungszeugnis: als Nachweis der persönlichen Eignung.
Freiberuflich als Erzieher:in arbeiten
Als selbstständige(r) Erzieher:in können Sie nicht nur Betreuung im Rahmen einer eigenen Tagespflege anbieten, sondern auch tatsächlich freiberuflich Ihre Dienstleistungen bei verschiedenen Kindertagesstätten anbieten.
Viele Kitas nehmen mittlerweile externe Unterstützung in Anspruch um dem akuten Personalmangel zu begegnen. Entscheidend für die Einstufung einer solchen Tätigkeit als Selbstständigkeit ist dabei, dass Sie Ihre erzieherische Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig von einem Angestelltenverhältnis ausüben.
Eine Studie des Bundesverbandes für Bildung und Erziehung (VBE) aus dem Januar 2023 zeigt, dass fast die Hälfte (46,9 %) aller Kitas mittlerweile Springerkräfte einsetzt. Dazu gehören auch Erzieher, die als freiberufliche Honorarkräfte arbeiten.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie bieten Ihre Dienstleistungen nur auf Zeit an, solange Sie gebraucht werde. Für Ihren Auftraggeber fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an und es werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet.
Als selbstständige Erzieherin haben Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wann und in welcher Kindertagesstätte Sie arbeiten möchten. Sie können sich kreativ und persönlich frei entfalten und haben in Ihrer Rolle als unabhängiger Unterstützer die Perspektive von außen. Diese einzigartige Position erlaubt es Ihnen, Ihre pädagogische Expertise in verschiedenen Einrichtungen zu nutzen und einen wertvollen Beitrag zur frühkindlichen Bildung zu leisten.
Eigene Kita eröffnen
Sie haben schon immer davon geträumt ihr eigenes pädagogisches Konzept zu entwickeln und umzusetzen? Dann ist die Eröffnung einer Kindertagesstätte vielleicht der richtige Weg für Sie. Wir zeigen Ihnen worauf Sie achten müssen.
Fachliche und persönliche Voraussetzungen
Wer eine eigene Kita eröffnen möchte, sollte bestimmte fachliche und persönliche Eigenschaften mitbringen. Neben einer pädagogischen Ausbildung sind für die Leitung einer Kita vor allem auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse notwendig.
Zu den notwendigen persönlichen Eigenschaften gehören psychische und körperliche Belastbarkeit, Durchsetzungsstärke und Einfühlungsvermögen. Des Weiteren sollte Teamarbeit zu Ihren Stärken zählen, aber auch Geduld und ein starkes Nervenkostüm sind von Vorteil.
Formale Voraussetzungen
Eine wesentliche Anforderung für die Eröffnung einer Kita ist die Beantragung einer Betriebserlaubnis beim zuständigen Jugendamt. Dies ist in §45 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII geregelt. Alle Kindertagesstätten stehen unter der Aufsicht des Staates. Dieser Grundgedanke beruht darauf, dass die Betreuungsbedingungen außerhalb der Familie zum Wohl des Kindes beitragen sollen.
Die Betriebserlaubnis stellt sicher, dass die Kinder durch qualifizierte Fachkräfte betreut werden. Hierfür ist es notwendig, nachzuweisen, dass qualifizierte Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten oder gleichwertigen pädagogischen und/oder therapeutischen Ausbildung in der Einrichtung beschäftigt sind. Zu diesen Fachkräften können beispielsweise Erzieher, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Kinderpfleger oder Familienpfleger zählen.
Um die Betriebserlaubnis zu beantragen, müssen Sie ein detailliertes Betreuungskonzept entwickeln, das folgende Punkte berücksichtigt:
- Pädagogisches Konzept
- Organisation der Kita
- Fachliche Betreuer & Betreuungsschlüssel
- Gruppengröße
- Altersstruktur
- Inklusionsplätze
- Tagesablauf
- Lernangebote
- Betreuungs- und Urlaubszeiten
- Mitspracherecht der Eltern
Zusätzlich benötigen Sie für den Antrag der Betriebserlaubnis die Bau- und Lagepläne Ihrer Kita-Räumlichkeiten (wenn bereits vorhanden) sowie einen detaillierten Finanzplan.
Die genauen Bedingungen für die Erteilung der Betriebserlaubnis variieren von Bundesland zu Bundesland. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig bei Ihrem zuständigen Jugendamt zu informieren.
Pädagogische Konzepte
Es gibt eine Vielzahl von pädagogischen Konzepten, die Sie für Ihre Kita wählen können. Dazu gehören die Montessori-, Freinet-, Fröbel-, Reggio-, Waldorf, die Kneipp-Pädagogik sowie die Systemische Pädagogik. Jedes Konzept bietet andere Ansätze und Schwerpunkte, die es zu berücksichtigen gilt.
Vielleicht gefällt Ihnen auch die Idee eines Waldkindergartens, in dem die Kinder naturverbunden aufwachsen und den Großteil ihrer Zeit draußen verbringen. Die Wahl des Konzepts sollte einerseits von Ihrer persönlichen Überzeugung abhängen, aber auch berücksichtigen, welche Konzepte bereits im Einzugsgebiet vertreten sind.
Das pädagogische Konzept bildet den Kern Ihrer Kindertagesstätte und gibt viele Aspekte, wie den Tagesablauf, die Einrichtung der Kita, die Betreuungszeiten und das benötigte Personal vor. Auch Details wie der Name, das Logo und das digitale Erscheinungsbild (CI) sollten zum Konzept der Kita passen und leicht zu merken sein.
Egal für welches Konzept Sie sich entscheiden, die Wahl sollte gründlich überlegt sein. Schließlich müssen Sie das gewählte Konzept in Ihrem Businessplan präsentieren und darlegen, wie Sie es in der Praxis erfolgreich umsetzen möchten.
Businessplan für eine Kita erstellen
Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist wichtig, wenn Sie eine Kita eröffnen möchten. Er dient als strategisches Instrument, um Ihre Kita-Gründung erfolgreich zu planen, zu strukturieren und Banken oder Fördermittelgeber zu überzeugen.
Ein umfassender Businessplan für die Kita-Eröffnung sollte folgende Elemente enthalten:
- Zusammenfassung (Executive Summary): Eine kurze, prägnante Zusammenfassung des gesamten Businessplans, die die wichtigsten Aspekte der Kita-Gründung aufzeigt.
- Vision, Mission und Ziele: Erläuterung der Vision, Mission und Ziele der Kita sowie der geplanten Rechtsform und des Standorts.
- Pädagogisches Konzept: Vorstellung des pädagogischen Ansatzes und der pädagogischen Ziele, die Sie in Ihrer Kita umsetzen möchten.
- Organisationsstruktur: Darstellung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter sowie der geplanten Personalausstattung.
- Marktanalyse: Untersuchung des lokalen Marktes für Kinderbetreuungsdienstleistungen, Konkurrenzanalyse und Zielgruppendefinition.
- Marketing- und Vertriebsstrategie: Beschreibung, wie Sie Ihre Kita bekannt machen und Kunden gewinnen möchten.
- Finanzplan: Aufstellung der erwarteten Einnahmen und Ausgaben für die ersten Jahre, inklusive Investitionsplan, Umsatzprognosen, Kostenstruktur und Rentabilitätsanalyse.
- Risikoanalyse: Identifikation möglicher Risiken und Maßnahmen zu ihrer Bewältigung.
- Finanzierung: Angabe, wie die Kita finanziert wird, z. B. durch Eigenkapital, Bankkredite oder Fördermittel.
- Zeitplan: Planung und Ablauf der Kita-Gründung, inklusive Eröffnungstermin und Meilensteinen.
- Anhänge: Ergänzende Unterlagen wie Lebensläufe des Gründungsteams, Standortanalysen, Referenzen, Verträge etc.
Geschäftsmodell und Zielgruppe definieren
Bereits in der frühen Planungsphase sollten Sie sorgfältig darüber nachdenken, für welche Altersgruppen Sie Betreuung anbieten möchten. Handelt es sich um einen typischen Kindergarten für Kinder ab drei Jahren bis zum Vorschulalter oder bieten Sie auch für unter Dreijährige (U3) Betreuung in einer Krippe bzw. Krabbelgruppe an? In der Regel werden folgende Geschäftsmodelle unterschieden:
Art der Betreuung | Alter der Kinder | Betreuungszeiten |
Kinder-Krippe / U3 | bis 3 Jahre | Vormittags, in der Regel bis 14 Uhr |
Kindergarten | 3-7 Jahre | Hauptsächlich vormittags, teilweise bis 17 Uhr |
Kindertagessstätte (Kita) | 1-7 Jahre | Ganztags |
Kinder-Hort / Ganztagsbetreuung | Schulkinder | Im Anschluss an die Schule (Mittagsessen, Hausaufgaben), teilweise auch Frühbetreuung vor der Schule |
Tabelle: Geschäftsmodelle für die Kinderbetreuung (eigene Darstellung)
Des Weiteren sollten Sie überlegen, welche Öffnungszeiten und Betreuungszeiten Sie anbieten. Ist die Betreuung nur vormittags gewährleistet oder ist Ihre Einrichtung ganztägig geöffnet? In Ganztags-Einrichtungen wird üblicherweise auch ein Mittagessen angeboten.
Das Geschäftsmodell und die Zielgruppe beeinflussen die Ausstattung der Kita und die Gestaltung der Räumlichkeiten maßgeblich. Für Kinder unter drei Jahren werden Sie in jedem Fall Wickeltische benötigen und Schlafräume oder andere Möglichkeiten zum Ausruhen anbieten müssen. Für die Zubereitung des Mittagessens muss eine Küche und ein Essensraum zur Verfügung stehen.
Wahl der Rechtsform
Die Gründung einer Kita erfordert, wie jede andere Unternehmensgründung, die Auswahl einer passenden Rechtsform. Diese Entscheidung beeinflusst wichtige Faktoren wie die persönliche Haftung, den Kapitalbedarf und die Fördermöglichkeiten.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine juristische Person als Träger zu gründen oder die Einrichtung als natürliche Person zu betreiben. Wenn Sie die Kita als Einzelperson betreiben, wird dies als Einzelunternehmen angesehen, wobei Sie auch mit ihrem Privatvermögen haften. Alternativ bieten sich vor allem die Rechtsformen einer GmbH, einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) oder eines Vereins an.
Für die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) ist kein Eigenkapital erforderlich, und der Verein haftet als juristische Person, wodurch das Privatvermögen geschützt ist. Zudem kann der Verein von Steuervorteilen profitieren, wenn er als gemeinnützig anerkannt wird.
Ist von Anfang an klar, dass eine größere Anzahl von Kindern aufgenommen werden soll und ein gemeinnütziger Zweck eher nicht vorliegt, könnte eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) die geeignetere Rechtsform sein. Lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt oder Steuerberater über die verschiedenen Rechtsformen und deren Auswirkungen beraten.
TIPP: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Um eine Kita zu betreiben und öffentliche Förderung zu erhalten, ist es nicht zwingend erforderlich, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt zu sein. Allerdings setzt eine langfristige und dauerhafte Förderung in der Regel diese Anerkennung voraus, wie im SGB VIII, § 74 Absatz 1 Satz 2 festgelegt.
Ein Träger, der sich um eine Anerkennung bewirbt, sollte nachweisen können, dass er aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen „einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande“ ist. Eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ermöglicht es, staatliche Fördermittel zu erhalten und eine stabile Basis für den Betrieb der Kita zu schaffen.
Anzahl der Mitarbeiter
Die Anzahl der Mitarbeiter, die Sie einstellen müssen, hängt von den Betreuungsstunden, dem Alter und der Anzahl der Kinder ab. Für Kindergartengruppen empfiehlt die Bertelsmann Stiftung einen Betreuungsschlüssel von 1 : 7,5. Demnach sollte 1 Fachkraft maximal 8 Kinder betreuen.
Informieren Sie sich rechtzeitig über den geltenden Betreuungsschlüssel in Ihrem Bundesland und lassen Sie sich beraten, bevor Sie Ihre Kita gründen. Eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben (Kitagesetze der Länder) und Richtlinien ist essenziell, um eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung sicherzustellen und den Anforderungen gerecht zu werden.
Standortwahl
Es empfiehlt sich, Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt aufzunehmen, bevor Sie Ihre Standortwahl treffen. Denn das Jugendamt ermittelt den Bedarf an Betreuungsplätzen und entscheidet über die Aufnahme der künftigen Kita in die kommunale Bedarfsplanung. Erst wenn Ihre Kita in die kommunale Bedarfsplanung aufgenommen wurde, können Sie von möglichen Zuschüssen profitieren. Im besten Fall kann Ihnen das Jugendamt Informationen über die Höhe der Zuschüsse in den jeweiligen Gemeinden geben.
Räumlichkeiten
Die Gestaltung der Räume sollte idealerweise das pädagogische Konzept unterstützen und den Kita-Alltag erleichtern. Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Die Räume müssen hell, warm, sauber und trocken sein und eine gute Belüftung ermöglichen.
- Die Brandschutzregelungen, Sicherheitsvorschriften und Fluchtmöglichkeiten müssen eingehalten werden, zum Beispiel durch den Einsatz von Rauchmeldern, Feuerlöschern und mehreren Ausgängen.
- Die Kita sollte über eine Außenanlage und/oder Zugang zu Parks oder Spielplätzen verfügen.
- Gefahrloses Spielen muss jederzeit gewährleistet sein, daher sollten scharfe Ecken und Kanten sowie Steckdosen und Elektrik kindersicher gestaltet sein.
Zusätzlich zu den Gruppenräumen für das Spielen und die Kinderbetreuung müssen folgende Räumlichkeiten vorhanden sein:
- Ausreichend Wasch- und WC-Räume, wobei bei Kleinkindern niedrige Waschbecken und WC-Schüsseln empfohlen werden.
- Schlafmöglichkeiten, besonders wichtig für Kinder unter 3 Jahren.
- Eine Küche, deren Größe und Ausstattung von der Art und Anzahl der ausgegebenen Mahlzeiten abhängig ist.
- Ein Abstellraum für Spielgeräte, Kinderwägen und ähnliches.
- Ein separates Zimmer für das Personal, das als Büro genutzt werden kann und für Teambesprechungen und Elterngespräche.
Bundesländer und Kommunen haben die Möglichkeit, die Anforderungen an die Räumlichkeiten einer Kinderkrippe oder Kindertagesstätte individuell anzupassen. Es empfiehlt sich daher, genaue Informationen einzuholen.
Vorschriften und Regelungen
Wenn Sie eine Bestandsimmobilie für Ihre Kita anmieten, müssen Sie in der Regel Umbauten vornehmen, um sie den Anforderungen einer Kindertagesstätte gerecht zu machen. Für den Kita-Umbau empfiehlt es sich, erfahrene Fachleute hinzuzuziehen, da viele Vorschriften und Regelungen zu beachten sind, wie die Landesbauordnung, die „Regel Kindertageseinrichtungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und das Infektionsschutzgesetz. Auch das Gesundheitsamt und die Lebensmittelaufsicht stellen Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen.
Finanzplanung für eine Kita
Eine sorgfältige Finanzplanung ist entscheidend, um die finanzielle Grundlage für Ihre Kita zu schaffen und einen erfolgreichen Betrieb sicherzustellen. Auch wenn Kitas von Land und Gemeinde gefördert werden, ist es wichtig, die Ausgaben im Blick zu behalten. Der Kapitalbedarf für die Gründung Ihrer Kindertagesstätte hängt im Wesentlichen von der Größe Ihrer Einrichtung ab.
Bei der Kalkulation sollten Sie folgende Posten für die Eröffnung und den späteren Betrieb Ihrer Kita berücksichtigen:
- Miet- oder Kaufkosten für die Immobilie
- Kosten für den Aus- und Umbau der Räumlichkeiten sowie die Ausstattung
- Personalkosten für qualifiziertes Fachpersonal (Erzieher, Sozialpädagogen, etc.)
- Laufende Betriebskosten wie Miete, Versicherungen, Energiekosten und Verwaltungsaufwand
- Kosten für pädagogische Materialien und Spielausstattung
- Küchenausstattung und Lebensmittel für die Verpflegung der Kinder
- Marketingkosten für die Bekanntmachung Ihrer Kita
- Verwaltungskosten und Buchhaltungsaufwand
- Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben und Notfälle
- Eventuell anfallende Zinsen und Tilgungsraten für aufgenommene Kredite
TIPP: Unsere Businessplan-Vorlagen enthalten neben dem Textteil eine vollständige Finanzplanung in Excel. Passen Sie die vorausgefüllten Zahlen einfach für Ihr Vorhaben an und die Ergebnisse werden automatisch berechnet.
Die öffentlichen Zuschüsse, die von der jeweiligen Kommune abhängen und von der Anzahl der betreuten Kinder unter oder über 3 Jahren abhängig sind, decken diese Kosten nicht vollständig ab. Die Differenz zwischen den Kosten und den Zuschüssen bestimmt, wie hoch die Elternbeiträge sein müssen, um das Kita-Vorhaben finanziell realisieren zu können.
Versicherungen
Unfälle und Fehler können auch in den besten Kindertagesstätten vorkommen, daher ist es wichtig, angemessen abgesichert zu sein. Mit den folgenden Versicherungen sind Sie gegen eine Vielzahl von Schäden in Ihrer Kindertagespflege oder Kindertagesstätte abgesichert:
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Inhaltsversicherung
Alternativen zur Selbstständigkeit als Erzieher
- Tätigkeit beim Jugendamt: Angestellte beim Jugendamt setzen sich aus Sozialwissenschaftlern mit akademischer Ausbildung, Pädagogen und Erziehern zusammen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, sich für Kinder und Jugendliche aus schwierigen Verhältnissen einzusetzen und ihnen Unterstützung zu bieten.
- Jugendcoach: Dieser Beruf fokussiert sich auf die Arbeit mit Jugendlichen. Die Mitarbeiter, auch als Streetworker bekannt, pflegen den Kontakt zu jungen Menschen in sozialen Brennpunkten.
- Schulbegleitung: Als Schulbegleiter betreut man körperlich oder geistig beeinträchtigte Schulkinder. Die Arbeit erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der (Förder-)Schule.
- Suchtberatung: Als Suchtberater entwickelt man präventive Maßnahmen, um Jugendliche über die Gefahren des Drogenkonsums aufzuklären. Bei betroffenen Personen liegt der Schwerpunkt auf der Intervention.
- Familienberatung: Mitarbeiter in Familienberatungsstellen agieren als Mediatoren und unterstützen Familien bei der Lösung von Konflikten. Mithilfe pädagogischer Strategien begleiten sie die Beteiligten bei der Konfliktbewältigung und moderieren die Gespräche.
- Zusatzqualifikationen: durch Zusatzqualifikationen wie Heilpädagoge oder Kindercoach kann das eigene Fachwissen und die Kompetenzen in spezifischen Bereichen erweitert werden.
Fazit
Von der freiberuflichen Tätigkeit als Tagesmutter bis hin zur Gründung einer eigenen Kindertagesstätte gibt es verschiedene Wege, um als Pädagoge selbstständig zu arbeiten. Dieser Artikel hat verschiedene Möglichkeiten der Selbstständigkeit für Erzieher:innen beleuchtet und Voraussetzungen, Finanzierungsmöglichkeiten sowie Alternativen aufgezeigt. Die Selbstständigkeit als Erzieher:in erfordert Engagement, Planung und gute Vorbereitung, dann kann sie eine erfüllende und lohnende Berufsperspektive bieten, in der pädagogische Ideen verwirklicht werden können und Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt werden.
FAQ
1. Was verdient man als Tagesmutter oder selbstständige Erzieherin?
Laut offiziellen Angaben liegen die Einnahmen in der Kindertagespflege bei etwa drei bis sieben Euro pro Stunde und Kind. Der Bundesverband für Kindertagespflege empfiehlt einen Stundenlohn von 5,50 Euro pro Kind.
2. Von wem werde ich als Tagesmutter bezahlt?
Als Tagesmutter können Sie entweder direkt mit den Eltern der betreuten Kinder abrechnen oder sich über das Jugendamt bezahlen lassen. Viele Tagesmütter arbeiten mit dem Jugendamt zusammen, da dies einige Vorteile mit sich bringt:
- regelmäßige und geregelte Bezahlung (auch bei zusätzlichen Kosten)
- Förderleistungen
- Unfallversicherung
- Altersvorsorge
- Unterstützung bei Fort- und Weiterbildungen
3. Wie kann ich mich als Erzieher:in selbstständig machen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Erzieher selbstständig zu arbeiten, z.B. als Tagespflegepersonen, mit einer eigenen Kita oder im Bereich Jugend- und Sozialarbeit.
4. Welche Voraussetzungen benötige ich, um mich als Tagesmutter selbstständig zu machen?
- Ärztliches Attest
- Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Sichere, kindgerechte Räumlichkeiten
- Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses am Kind
- Polizeiliches Führungszeugnis
5. Welche Rechtsform eignet sich am besten für meine selbstständige Tätigkeit als Erzieher:in?
Als Tagesmutter werden Sie i.d.R. freiberuflich im Sinne des EStG (§ 18 Einkommensteuergesetz) tätig, dafür eignet sich die Rechtsform des Einzelunternehmens. Für eine Kita kommt hingegen auch ein eingetragener Verein oder eine gemeinnützige GmbH in Betracht.
6. Welche Versicherungen sind für meine selbstständige Tätigkeit als Erzieher:in notwendig?
Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung sowie eine Kranken-, Pflege -und Rentenversicherung. Außerdem ist eine Unfallversicherung über eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft zu empfehlen.
7. Wie erstelle ich einen Businessplan für eine Kita?
Einen Businessplan zur Kita Gründung können Sie ganz einfach mit einer Businessplan Vorlage erstellen. Auch ein Coaching oder eine Beratung kann hilfreich sein.
8. Welche pädagogischen Konzepte kann ich in meiner Kita umsetzen?
In Ihrer Kita können Sie Konzepte wie Montessori, Reggio Emilia, situatives Lernen, Waldpädagogik, projektbasiertes Lernen oder inklusive Pädagogik umsetzen. Wichtig ist, dass Sie sich auf ein Leitbild fokussieren und hinter dem Konzept stehen.
9. Welche Fördermöglichkeiten stehen Kitas zur Verfügung?
Fördermittel für Kitas sind meist zweckgebundene Projektförderungen, in denen einzelne und inhaltlich wie zeitlich abgegrenzte Vorhaben einer Kindertagesstätte finanziell unterstützt werden. Förderbereich sind zum Beispiel Gesundheit, Klimafreundlichkeit, Kultursensibilität und Integration.
10. Wie finde ich geeignete Räumlichkeiten für meine selbstständige Kita?
Geeignete Räumlichkeiten für Ihre Kita finden Sie durch lokale Immobilienanzeigen, Immobilienmakler, Gemeindekooperationen, oder indem Sie bestehende Gebäude umfunktionieren. Berücksichtigen Sie dabei die gesetzlichen Anforderungen für Kindertagesstätten und prüfen Sie die Nutzungs- und Umbaubedingungen sorgfältig.
11. Welche Behörden und Ämter muss ich kontaktieren, um eine Betriebserlaubnis für meine Kita zu erhalten?
Um eine Kindertagesstätte (Kita) zu gründen und zu betreiben, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis gemäß § 45,1 SGB VIII, die nach den jeweiligen landesjugendamtlichen Richtlinien erteilt wird. Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, insbesondere der Abteilung Kindertagesbetreuung. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz legt fest, dass die Erlaubnis nur erteilt wird, wenn die Betreuung der Kinder durch geeignete Kräfte sichergestellt ist und das Wohl der Kinder gewährleistet ist. Alle Kitas stehen unter staatlicher Aufsicht, um das Wohl der Kinder auch außerhalb der Familie sicherzustellen.
12. Welche finanziellen Mittel benötige ich, um meine Kita zu eröffnen?
Die Hauptkosten bei einer Kita-Eröffnung umfassen Miete oder Gebäudekauf, Ausstattung, Gehälter für Mitarbeiter, Versicherungen und pädagogisches Material.
13. Welche Steuern muss ich als selbstständige:r Erzieher:in zahlen?
Als selbstständige:r Erzieher:in fallen Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer (falls Sie ein Gewerbe anmelden) und Umsatzsteuer (falls Sie nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen) an.
14. Kann ich einen Kindergarten eröffnen ohne pädagogische Ausbildung?
Grundsätzlich ist es möglich, eine Kita auch ohne pädagogische Ausbildung zu gründen. Voraussetzung dafür ist, dass qualifizierte Fachkräfte für die Kinderbetreuung eingestellt werden.
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