Arbeitszeugnis und Bedeutung

von | Sep 10, 2019 | Arbeitszeugnis | 0 Kommentare

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Lesezeit: 6 Minuten

« Die versteckten Codes der Zeugnissprache einfach erklärt »

Formulierungen, die kryptisch erscheinen und die – wenn sie falsch angewendet werden – als negativ ausgelegt werden können, obwohl sie positiv gemeint sind. Das Schreiben von Arbeitszeugnissen ist nicht leicht, weshalb im Laufe der Jahrzehnte viele Mythen und Unwahrheiten darum entstanden sind. Oft fühlen sich Arbeitnehmer durch ihr Arbeitszeugnis falsch bewertet oder sehen sich nicht in der Lage, die Zeugnisse zu lesen, geschweige denn richtig zu interpretieren. Was richtig ist: Es gibt eine Art Geheimsprache, den sogenannten Zeugniscode, dessen Bedeutung jedoch leicht entziffert werden kann.

Das Arbeitszeugnis und seine Bedeutung für Beruf und Karriere

Einem Arbeitszeugnis kommt immer dann Bedeutung zu, wenn ein Arbeitnehmer einen Jobwechsel vollzieht. Denn das Arbeitszeugnis ist fester Bestandteil jeder vollständigen Bewerbungsmappe. Oftmals ist das Zeugnis sogar der einzige Nachweis für die erbrachten Leistungen in zurückliegenden Arbeitsverhältnissen. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass in Deutschland pro Jahr ca. 4 Millionen Arbeitszeugnisse ausgestellt werden.

Mitarbeiter haben gemäß §109 der Gewerbeordnung (GewO) das Recht auf eine qualifizierte Bewertung inklusive Beurteilung der fachlichen und persönlichen Fähigkeiten. Arbeitgeber müssen Arbeitszeugnisse nach § 630 BGB schriftlich ausstellen. Jedoch nur, wenn der Arbeitnehmer eines anfordert. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Angestellter infolge eines gewünschten Jobwechsels kündigt. Dabei ist das Zeugnis nicht erst am letzten Arbeitstag anzufertigen, sondern sobald der Mitarbeiter seine Kündigung eingereicht hat. Dann hat der Arbeitgeber laut Rechtssprechung innerhalb von maximal 3 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen, wobei dieses vom Arbeitnehmer abgeholt werden muss (Holschuld). Gängige Praxis ist es, dass das Zeugnis dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer per Post zugeschickt wird. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt mit einer Frist von drei Jahren.

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Darüber hinaus gibt es die Form des Zwischenzeugnisses. Diese Bewertung wird ausgestellt, wenn eine innerbetriebliche Versetzung stattfindet, der Vorgesetzte wechselt, die Beschäftigung aufgrund von Elternzeit unterbrochen wird oder größere Auf- bzw. Abstiege innerhalb der Unternehmenshierarchie anstehen.

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Zudem muss Auszubildenden nach Ende der Ausbildungszeit ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis ausgestellt werden, wobei hier eine Bringschuld vom Arbeitgeber vorliegt. Weitere mögliche Anlässe zur Bewertung sind darüber hinaus Praktikantenzeugnisse, Traineezeugnisse sowie Bewertungen für Werkstudenten.

Die typische Zeugnissprache und ihr Hintergrund

Nachdem die Gesetzeslage rund um die Ausstellung von Zeugnissen geklärt wurde, bleibt weiterhin die Frage offen, warum sich im Laufe der Jahrzehnte ein eigener Zeugniscode entwickelt hat. Dies hat folgenden Hintergrund: Zunächst einmal müssen nach § 109 der Gewerbeordnung alle Formulierungen klar verständlich und eindeutig sein.

Die oberste Maxime der Erstellung eines Arbeitszeugnisses ist der Grundsatz der Wahrheit. Er geht auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zurück und beruht auf der Erkenntnis, dass ein Zeugnis ohne die Existenz der Wahrheitspflicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber völlig wertlos wäre. Außerdem wurde in zahlreichen Gerichtsurteilen ergänzt, dass der Zeugnistext wohlwollend formuliert werden muss. Daraus können sich insofern Schwierigkeiten ergeben, als dass schwache Leistungen des Arbeitsnehmers oder schlechtes Verhalten in positiver Sprache beurteilt werden müssen.

Beim Lesen und Bewerten ist also Vorsicht geboten. Nicht alles, was gut klingt, muss auch positiv gemeint sein. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich hieraus eine eigene Zeugnissprache entwickelt, die bereits von den Sprachwissenschaftlern Presch und Gloy im Jahr 1977 untersucht und damit teilweise fixiert wurde. Kundige Arbeitnehmer und Personaler wissen den Zeugniscode zu entschlüsseln und können so Noten verteilen.

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© amnaj – stock.adobe.com

Ein berühmtes Beispiel ist etwa die Aussage der Mitarbeiter sei „stets bemüht“ gewesen. Im Zeugniscode versteckt sich hierunter die Aussage, dass der Angestellte zwar engagiert war, aber seine Aufgaben trotzdem nicht lösen konnte. Zusätzlich existieren in der Zeugnissprache bestimmte Sätze für soziale und fachliche Eigenschaften, die Personaler unbedingt loswerden möchten, aber ebenfalls positiv zu bewerten haben. Ein Beispiel hierfür ist der „gesellige Mitarbeiter“, was Personaler schnell als Alkoholkonsum entlarven. Wichtig: Selbst innerhalb der Zeugnissprache besteht an vielen Stellen Spielraum, wie bestimmte Aussagen zu interpretieren sind. Die Formulierungen im Arbeitszeugnis müssen deshalb immer im gesamten Kontext gesehen werden, damit eine aussagekräftige Bedeutung entsteht.

Das Arbeitszeugnis nach Noten entschlüsseln

Ein Gespür für die versteckten Noten im Arbeitszeugnis lässt sich schnell erreichen. Besonders einfach gelingt das am Beispiel der sogenannten „Zufriedenheitsformel“ Feine textliche Abstufungen bedeuten hier jeweils eine andere Note.

  • „Stets zur vollsten Zufriedenheit“ = 1
  • „Zur vollsten Zufriedenheit“ = 2
  • „Zur vollen Zufriedenheit“ = 3
  • „Zur Zufriedenheit“ = 4
  • „Im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“ = 5

Darüber hinaus gibt es zur Notengebung zahlreiche weitere Zeugnistechniken und standardisierte Phrasen, mit denen alle Personaler in der Lage sind, die wahre Bedeutung abzuleiten.

Formulierungen für den Arbeitseifer:

  • „Außerordentlich engagiert und große Eigeninitiative“ = 1
  • „Stets engagiert und große Initiative“ = 2
  • „Engagiert und initiativ“ = 3
  • „Engagement und Initiative in ausreichendem Maße“ = 4
  • „Auch engagiert und initiativ“ = 5

Formulierungen für die Arbeitsgüte:

  • „Stets von hervorragender Qualität“ = 1
  • „Stets von gute Qualität“ = 2
  • „Von guter Qualität“ = 3
  • „Qualität entsprach den Erwartungen“ = 4
  • „Qualität entsprach meist den Erwartungen“ = 5

Formulierungen für die Verhaltensweise:

  • „Stets vorbildlich, zuvorkommend und freundlich“ = 1
  • „Immer einwandfrei“ = 2
  • „Einwandfrei“ = 3
  • „Angemessener Umgang“ = 4
  • „Insgesamt zufriedenstellend“ = 5

Weitere Formulierungen im Arbeitszeugnis

Möchten Personaler bei einem Jobwechsel oder im Zwischenzeugnis weitere Angaben zu bestimmten Eigenschaften und Verhaltensweisen des Arbeitnehmers machen, die nicht in das klassische Notensystem passen, so bedienen Sie sich an besonderen Vorlagen aus der Zeugnissprache. Ein Mitarbeiter, der Verständnis für seine Arbeit gezeigt hat, war in Wirklichkeit faul und hat nichts geleistet. Zeigte ein Angestellter für die Belange seine Kollegen viel Einfühlungsvermögen, hat dies die Bedeutung, dass er häufig flirtete. Ein Mitarbeiter, der ein gesundes Selbstvertrauen hat, gilt als arrogant. Ist von einem verständnisvollen Vorgesetzten, so hatte dieser wenig Durchsetzungsstärke und wurde nicht respektiert. Das Wort „Geselligkeit“ deutet auf ein Alkoholproblem hin.

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„Der Arbeitnehmer erledigte alle Aufgaben pflichtbewusst und ordnungsgemäß“, hat die Bedeutung, dass er bürokratisch war und keine Eigeninitiative zeigte. Konnte ein Mitarbeiter gut delegieren, so war er selbst faul und überließ anderen die Arbeit. Eine erfrischende Offenheit bescheinigt ein freches Auftreten. Ein Arbeitnehmer, der sich gut zu verkaufen wusste, ist ein unangenehmer Mensch.

Der Schlusssatz in der Zeugnissprache

Eine Besonderheit in der Zeugnissprache kommt dem Schlusssatz zu. Hier wird der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt. „Der Mitarbeiter verlässt uns auf eigenen Wunsch, um sich beruflich zu verändern“ bedeutet, dass der Arbeitnehmer gekündigt hat, wohingegen bei dem Satz „Das Arbeitsverhältnis endet aus persönlichen Gründen“ von einer arbeitgeberseitigen Kündigung auszugehen ist. Endet die Zusammenarbeit per Aufhebungsvertrag, wird das mit „Das Ausscheiden erfolgt in beiderseitigen Einvernehmen“ beschrieben. Wird ein befristeter Vertrag nicht verlängert, so lautete der Schlüssel „nach Ablauf der vereinbarten Frist“.

Neben dem Grund des Ausscheidens werden auch dankende Worte und Zukunftswünsche erteilt. Auch das Bedauern bezüglich des Ausscheidens kann zum Ausdruck gebracht werden. Dies geschieht mit der sogenannten „Dankes-Bedauern-Formel“. Bei Fehlen eines oder mehrerer Elemente (Dank, Bedauern, Zukunftswünsche) deutet dies auf ein wenig harmonisches Arbeitsverhältnis hin.

Eine Note im Schlusssatz wird durch folgende Sätze unterstrichen:

  • Note 1: Wir danken ihm/ihr für die stets sehr guten Leistungen und bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr. Für seinen/ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm/ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
  • Note 2: Wir danken ihm/ihr für seine/ihre wertvollen Dienste und bedauern, diese(n) tüchtige(n) und angenehme(n) Mitarbeiter/-in zu verlieren. Für die Zukunft wünschen wir ihm/ihr beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
  • Note 3: Wir bedanken uns bei ihm/ihr für die konstruktive Zusammenarbeit. Auf seinem/ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm/ihr alles Gute und weiterhin Erfolg.
  • Note 4: Wir danken ihm/ihr für seine/ihre Dienste. Für die Zukunft wünschen wir ihm/ihr beruflich und persönlich alles Gute.
  • Note 5: Wir bedanken uns bei ihm/ihr für die Zusammenarbeit. Auf seinem/ihrem weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihm/ihr alles Gute und auch Erfolg.

Das Arbeitszeugnis prüfen lassen

Arbeitgeber sind bei der Ausstellung von Zeugnissen zur Anwendung der spezifischen Zeugnissprache verpflichtet. Allerdings ist diese bei weitem nicht jedem Arbeitgeber vollumfänglich bekannt. Einem Arbeitnehmer ist es zu empfehlen, sein Arbeitszeugnis bei Bedarf prüfen zu lassen. Dies hat den Hintergrund, dass falsch formulierte Sätze gerichtlich angefochten werden können. Besonders Mitarbeiter in kleinen Unternehmen, in denen der Geschäftsführer selbst die Bewertungen ausstellt, sollten das Arbeitszeugnis prüfen. Aus Unwissenheit kann ansonsten eine unglückliche Formulierung entstehen, die dem Mitarbeiter schlecht ausgelegt wird und im schlimmsten Fall die weitere Karriere verhindert.

Arbeitszeugnis pruefen lassen

© sebra – stock.adobe.com

Bei Unzufriedenheit mit dem Zeugnis sollte der Arbeitnehmer zunächst das Gespräch mit Vorgesetzten oder der Personalabteilung suchen und seine Änderungswünsche fundiert und plausibel vortragen. Denn zur Vermeidung teurer Verfahren vor dem Arbeitsgericht sollte das Ziel immer eine einvernehmliche Einigung sein. Sehr guten Schutz vor Streitigkeiten bieten vorgefertigte Vorlagen für Arbeitszeugnisse. Diese erfüllen bereits alle rechtlichen Anforderungen, sind unzweideutig formuliert  und präzise auf eine bestimmte Gesamtnote abgestimmt. Auf diese Weise profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch die Vermeidung kostspieliger Gerichtsverfahren gleichermaßen.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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