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Sie möchten ein Bauunternehmen gründen und suchen nach allen wichtigen Informationen zu dem Thema? Dann sind Sie hier richtig. In diesem Artikel bieten wir einen Überblick über alle wesentlichen Aspekte, rechtliche Anforderungen und Genehmigungen, die Erstellung eines überzeugenden Businessplans und praktische Tipps zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens. Egal, ob Sie bereits Erfahrung im Bauwesen haben oder neu in der Branche sind, dieser Artikel wird Ihnen die nötigen Schritte aufzeigen, um Ihre eigene Baufirma zu gründen.
Wer darf ein Bauunternehmen gründen?
Wer in Deutschland ein Bauunternehmen gründen möchte, benötigt:
- eine handwerkliche Ausbildung oder ein relevantes Studium (wie Bauingenieur)
- Erfahrung in der Baubranche
- einen Gewerbeschein
- je nach Gewerk einen Meistertitel für zulassungspflichtige Bauhandwerke
- weitere Genehmigungen gemäß § 34c GewO
- zulassungspflichtige Handwerke in Anlage A der Handwerksordnung
- zulassungsfreie Handwerke in Anlage B der Handwerksordnung
- handwerksähnliche Gewerke in Anlage B der Handwerksordnung
- Bauunternehmer können auch ohne Meistertitel gründen, wenn sie ausschließlich Dienstleistungen, wie Renovierungsarbeiten, Innenausbau und Trockenbau oder das Verlegen von Estrich- oder Fliesen anbieten.
- Bauberufe, die einen Meistertitel erfordern sind zum Beispiel Zimmerer, Maurer, Dachdecker, Gerüstbauer oder Betonbauer.
In 5 Schritten ein Bauunternehmen gründen
1. Leistungsspektrum und Art des Bauunternehmens festlegen
Definieren Sie, welche Bau- und Baunebengewerke Sie anbieten möchten, sei es im Hochbau, Tiefbau oder der Sanierung und Renovierung. Wenn Sie Ihr Leistungsspektrum konkretisieren, werden Sie schnell feststellen, ob Sie ein Generalunternehmen planen, das sämtliche Bauleistungen für die Errichtung eines Bauwerkes übernimmt, oder eher ein spezialisiertes Fachunternehmen für bestimmte Bauarbeiten wie Dachdeckung, Elektroinstallationen oder Fassadenbau. Dieser Schritt hilft Ihnen, Ihre Zielgruppe zu konkretisieren und Ihr Geschäftsmodell zu gestalten. Eine klare Definition Ihrer Dienstleistungen und Spezialisierungen ist der Schlüssel, um Ihre Kunden gezielt anzusprechen und sich in einem wettbewerbsintensiven Markt zu differenzieren.
2. Markt analysieren
Im nächsten Schritt sollten Sie sich überlegen, ob ausreichend regionale Nachfrage für Ihr Angebot vorhanden ist. Analysieren Sie die Wettbewerbslandschaft, um herauszufinden, wer Ihre Konkurrenten sind und welche Dienstleistungen sie anbieten. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihre Nische zu finden und Ihr Alleinstellungsmerkmal zu definieren. Die Marktanalyse bildet die Grundlage für die Entwicklung eines effektiven Geschäftsplans und den Erfolg Ihres zukünftigen Bauunternehmens.
3. Rechtsform wählen
Welche Rechtsformen zur Auswahl stehen, hängt davon ab, ob Sie alleine oder im Team gründen und wieviel Eigenkapital Sie mitbringen. Bedenken Sie, dass die Rechtsform auch direkte Auswirkungen auf Ihre Haftung und die steuerliche Behandlung hat. In der Praxis werden für die Gründung eines Bauunternehmens hauptsächlich folgende Rechtsformen genutzt: Einzelunternehmen, GmbH oder UG (Unternehmergesellschaft).
Baufirma als Einzelunternehmen gründen
Die Gründung eines Bauunternehmens als Einzelunternehmen ist kostengünstig und unkompliziert. Sie bringt außerdem kaum steuerliche Verpflichtungen mit sich. Allerdings haften Sie als Einzelunternehmer persönlich mit Ihrem Privatvermögen und das kann vor allem bei umfangreichen Bauprojekten sehr risikoreich sein.
Gründung eines Bauunternehmens als GmbH
Die GmbH als Rechtsform genießt in Deutschland hohes Ansehen. Sie erfordert jedoch ein Stammkapital von 25.000 EUR, wovon mindestens 12.500 Euro bei der Gründung einzuzahlen. Außerdem ist die Beteiligung eines Notars zur Handelsregisteranmeldung notwendig. Darüber hinaus sind steuer- und handelsrechtliche Auflagen zu beachten, darunter die Pflicht zur ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung. Der wesentliche Vorteil der GmbH liegt in der Haftungsbeschränkung. Die Haftung der Gesellschafter ist auf die Höhe des Stammkapitals begrenzt.
Bauunternehmen gründen als UG (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt) wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Sie kann bereits mit einer Stammeinlage von 1 Euro gegründet werden. In der Praxis ist jedoch eine höhere Einlage erforderlich, um die Geschäftstätigkeit mit einer UG aufnehmen zu können. Genauso wie die GmbH bietet die UG den Vorteil der Haftungsbeschränkung.
Weitere Rechtsformen für Teamgründungen
Bis auf das Einzelunternehmen können Sie alle drei vorgestellten Rechtsformen sowohl alleine als auch im Team gründen. Für eine Teamgründung stehen Ihnen noch weitere Rechtsformen zur Wahl, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Kommanditgesellschaft (KG). Lassen Sie sich bei der Rechtsformwahl in jedem Fall von einem Anwalt beraten.
4. Kosten und Finanzierung klären
Der Start in die Selbstständigkeit verursacht erst einmal Kosten bevor Einnahmen erzielt werden. Vor der Gründung sollten Sie deshalb ein Finanzierungskonzept erstellen, um einen Überblick über die Gründungskosten und die laufenden Betriebskosten zu gewinnen. Denn nur wenn die Einnahmen Ihre Ausgaben übersteigen, können Sie langfristig erfolgreich sein.
Schätzen Sie ein, wie viel Kapital Sie für den Start benötigen, inklusive Kosten für Werkzeuge, Baumaterialien, Baumaschinen, Räumlichkeiten, Lager und Fahrzeuge. Denken Sie auch an die Personalkosten im Falle von Mitarbeitern oder dem Einsatz von Subunternehmern sowie Versicherungen und Steuern.
Prüfen Sie, wieviel Eigenkapital Sie aufbringen können. Neben dem Einsatz von eigenem Kapital können Sie Bankkredite und staatliche Fördermittel für die Gründung Ihrer Baufirma beantragen. Dazu ist es notwendig, einen überzeugenden Businessplan für ihr Bauunternehmen zu erstellen.
5. Handwerkskammer-Eintrag, Gewerbeanmeldung und Finanzamt
Melden Sie Ihr Bauunternehmen bei der zuständigen Handwerkskammer an. Meisterpflichtige Gewerke werden in die Handwerksrolle eingetragen und erhalten eine Handwerkskarte. Alle anderen bauhandwerklichen Tätigkeiten werden in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eingetragen. Das gilt auch für handwerksähnliche Gewerbe.
Sobald die Anmeldung Ihres Bauunternehmens bei der Handwerkskammer erledigt ist, müssen Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit auch einen Gewerbeschein beantragen. Die Gewerbeanmeldung erledigen Sie beim zuständigen Gewerbeamt.
Abschließend müssen Sie noch eine Steuernummer für Ihr Bauunternehmen beim Finanzamt beantragen. Dies ist innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit verpflichtend. Die Steuernummer benötigen Sie, um Rechnungen an Ihre Kunden stellen zu können. Insofern ist es auch in Ihrem Interesse, die Anmeldung beim Finanzamt möglichst zeitnah nach der Gründung zu erledigen.
Businessplan für ein Bauunternehmen erstellen
Für Gespräche mit Banken, Behörden oder potenziellen Kooperationspartnern ist ein Businessplan eine wichtige Voraussetzung. Darin beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee sowie die Finanzplanung im Detail. Ein vollständiger Businessplan umfasst folgende Inhalte:
- Management Summary
- Geschäftsmodell (Angebot und Zielgruppe)
- Unternehmen, Standort und Rechtsform
- Markt und Wettbewerbsanalyse
- Marketingkonzept
- Finanzplanung
- SWOT-Analyse
- Meilensteinplanung
- Erfolgskennzahlen (Key Performance Indicators – KPIs)
Ein gut ausgearbeiteter Businessplan hilft Ihnen nicht nur dabei, Banken zu überzeugen oder anderweitige finanzielle Unterstützung zu erhalten. Er dient auch als Ihr persönlicher Leitfaden und bringt Struktur in Ihre Gründungsüberlegungen.
Wenn Sie einen Businessplan erstellen möchten und dabei Unterstützung brauchen, bietet Ihnen Vorlagen-Center mit Businessplan-Vorlagen und Beispielen hilfreiche Unterstützung.
Versicherungen
Als selbstständiger Bauunternehmer tragen Sie viel Verantwortung, vor allem die Sicherheit Ihrer Baustellen ist ein großes Thema. Um sich vor den unterschiedlichsten Haftungsrisiken zu schützen, sollten Sie Ihren Betrieb absichern. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für ein Bauunternehmen in jedem Fall notwendig. Darüber hinaus können weitere Versicherungen sinnvoll sein, wie z.B.
- Inhaltsversicherung
- Firmen-Rechtsschutz
- Flottenversicherung
Wichtige Mitgliedschaften für Bauunternehmen
Handwerkskammer
In der Handwerkskammer (HWK) werden Sie automatisch Mitglied, sobald Sie Ihren Betrieb in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke eintragen lassen. Im Gegensatz zur IHK, welche für die Interessenvertretung der Industrie- und Handelsunternehmen zuständig ist, tritt die HWK für die Interessen der Handwerksbetriebe ein.
SOKA-Bau
Bauunternehmen sind außerdem verpflichtet bei der SOKA-BAU, der Sozialkasse der Bauwirtschaft, Mitglied zu werden und Beiträge zu zahlen. Die SOKA-Bau vereint die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und Zusatzversorgungskasse (ZVK) des Baugewerbes unter Ihrem Dach. Sie hat zur Aufgabe, „Urlaubsansprüche betriebsübergreifend zu sichern, Versorgungslücken zu schließen und die Berufsausbildung auf finanziell sichere Füße zu stellen.“ (Quelle: SOKA-BAU)
Berufsgenossenschaft
Eine weitere Pflichtmitgliedschaft für Bauunternehmen ist in der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich. Das Gewerbeamt informiert die Berufsgenossenschaft über die Gründung Ihrer Baufirma und Sie werden damit automatisch Pflichtmitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung der Bauwirtschaft, der Berufsgenossenschaft BG Bau. Zu den Aufgaben der BG BAU zählen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung. Außerdem unterstützt die BG BAU Unternehmen und Beschäftigte bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen und der Verbesserung des Arbeitsschutz im Betrieb.
Bauverbände und -innungen
Für Bauunternehmer besteht darüber hinaus die Möglichkeit freiwillig in Verbänden, Innungen und anderen Organisationen Mitglied zu werden, die sich um die Interessen der Unternehmen im Baugewerbe kümmern. Eine solche Mitgliedschaft kann von Vorteil sein, um ein Netzwerk aufzubauen, Erfahrungen auszutauschen oder Einkaufsvorteile zu nutzen. Zu den wichtigsten Organisationen zählen:
- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
- Arbeitgeberverband der industriellen Bauunternehmen
- Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZdB)
Tipps für die Gründung einer Baufirma
Bauunternehmen übernehmen
Sie müssen nicht bei Null anfangen, um sich mit einer Baufirma selbstständig machen zu können. Wenn Sie ein bestehendes Bauunternehmen übernehmen, profitieren Sie von existierenden Lieferantenbeziehungen und einem Kundenstamm. Eine Unternehmensnachfolge sollte jedoch sorgfältig geplant werden. Ziehen Sie auch eine Rechtsberatung hinzu, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Meistergründungsprämie
In einigen Bundesländern wird die Existenzgründung im Handwerk durch eine Prämie belohnt. Ob die Meistergründungsprämie auch in Ihrem Bundesland angeboten wird und welche Voraussetzung und Bedingungen daran geknüpft sind, können Sie in der Regel bei Ihrer Handwerkskammer in Erfahrung bringen. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Kleinunternehmerregelung
Für viele Existenzgründer ist die Kleinunternehmerregelung eine gute Möglichkeit den bürokratischen am Aufwand zu reduzieren. Unternehmen deren Jahresumsatz weniger als 22.000 EUR beträgt und auch im folgenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 EUR liegt, dürfen auf das Ausweisen von Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen verzichten. Allerdings dürfen sie dann auch keine Vorsteuer aus Lieferanterechnungen gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Maschinen leasen
Leasing ist eine gute Möglichkeit die Anfangsinvestitionen gering zu halten. Dabei mieten Sie die notwendigen Maschinen gegen eine monatliche Leasinggebühr und erhalten dafür auch Wartung und Reparatur.
Fazit
Ein Bauunternehmen zu gründen erfordert nicht nur Geld und Nerven, sondern vor allem eine gründliche Planung. Dazu ist es hilfreich, wenn Sie einen Businessplan erstellen, der während der Existenzgründung als roter Faden dient und alle betriebswirtschaftlichen Fragen klärt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Kosten und planen Sie unbedingt Rücklagen für die Anfangszeit sowie für saisonale Umsatzeinbußen ein. Mit einer soliden Finanzierung steht und fällt Ihr Vorhaben.
Überdies sollten Sie rechtzeitig über Marketingmaßnahmen nachdenken, um Ihr Unternehmen bekannt zu machen und Kunden zu gewinnen. Neben einer eigenen Webseite sollten Sie in der Baubranche auch die diversen Ausschreibungsplattformen im Internet nutzen. Hier können Sie sich als Anbieter präsentieren und Zugang zu aktuellen Ausschreibungen erhalten.
FAQ
1. Wozu dient die Meisterpflicht?
Die Meisterpflicht gilt für Berufe, die „gefahrengeneigte und ausbildungsintensive“ Tätigkeiten beinhalten. Sie dient dazu, sicherstellen, dass diese Tätigkeiten nur von Personen mit entsprechenden Qualifikationsnachweisen ausgeübt werden. Dadurch möchte der Gesetzgeber die Kunden schützen und nicht allein auf Schadensersatz und Mängelbeseitigung verweisen.
2. Kann ich ein Bauunternehmen ohne Meistertitel gründen?
Das hängt ganz davon ab, ob die Arbeiten, die Sie anbieten möchten unter die Meisterpflicht fallen. Wenn ja, können Sie alternativ alle auszuführenden Arbeiten an einen Mitarbeiter mit Meistertitel abgeben und lediglich als Geschäftsführer agieren.
3. Was verdient ein selbstständiger Bauunternehmer?
Im Jahr 2023 verdiente ein Bauunternehmer im Schnitt 51.000 € im Jahr und monatlich ca. 4.250 €. Es gibt jedoch regionale Unterschiede und mit steigender Berufserfahrung können die Gehälter auch über 12.000 EUR pro Monat liegen.
4. Was braucht man, um eine Baufirma zu gründen?
Sie brauchen eine abgeschlossene Ausbildung im Handwerk oder eine Qualifikation als technischer Betriebsleiter. Der Meistertitel gilt als der Türöffner schlechthin bei der Gründung eines Bauunternehmens. Wirklich benötigt wird der Meistertitel aber nur für einige Gewerke. Wichtig ist vielmehr eine möglichst langjährige Berufserfahrung in der Baubranche und der nötige Unternehmergeist. Ein Businessplan ist für die erfolgreiche Firmengründung ebenfalls ratsam.
5. Wie wird man Technischer Betriebsleiter?
Voraussetzung um technischer Betriebsleiter zu werden, ist in der Regel ein Studium wie Maschinenbau, Ingenieurwissenschaft oder Wirtschaftsingenieurwesen. Darüber hinaus ist mehrjährige Berufserfahrung in der jeweiligen Branche oder im betriebswirtschaftlichen Bereich notwendig.
6. Welche Rechtsform für ein Bauunternehmen?
Zu den beliebtesten Rechtsformen für Bauunternehmen zählen die GmbH und die UG, da Sie hier als Gründer nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Für die Gründung einer GmbH wird jedoch ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro benötigt.
7. Was macht ein Generalunternehmer?
Generalunternehmer sind Ansprechpartner für alle Gewerke und übernehmen sämtliche Leistungen für die Errichtung eines Bauwerks. In der Praxis beauftragen Generalunternehmer häufig Subunternehmen für die einzelnen Gewerke und koordinieren diese.
8. Welche Steuern fallen für ein Bauunternehmen an?
Wenn Sie Ihr Bauunternehmen als GmbH gründen, fallen Einkommensteuer auf Ihre privaten Einkünfte, sowie Umsatzsteuer auf die erzielten Umsätze und Gewerbesteuer auf Ihren Gewinn an. Die Höhe der Gewerbesteuer wird von der Stadt oder Gemeinde festgesetzt, in der Sie Ihre Baufirma gründen. Gewinne bis 24.500 EUR sind von der Gewerbesteuer befreit.
9. Was braucht man um sich als Trockenbauer selbstständig zu machen?
Um sich als Trockenbauer selbstständig zu machen, müssen Sie nur ein Gewerbe anmelden. Ein Meisterbrief ist seit einigen Jahren nicht mehr notwendig. Andere Arbeiten wie Wände verputzen dürfen jedoch nicht verrichtet werden, denn Innenputzarbeiten gehören zum zulassungspflichtigen Stuckateurhandwerk.
10. Wie kann ich prüfen lassen, ob mein Unternehmen berechtigt und verpflichtet ist, am Sozialkassenverfahren (SOKA-Bau) teilzunehmen?
Die Verpflichtung zur Teilnahme an den Verfahren und zur Beitragszahlung ergibt sich aus dem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe beziehungsweise das Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG). Ob für Ihren Betrieb eine Teilnahmepflicht am Sozialkassenverfahren besteht, können Sie auf der Webseite der SOKA-Bau prüfen.
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