Inhaltsverzeichnis
- Wie Sie dennoch das Interesse bei Arbeitgebern wecken
- 1. Es handelt sich bei den Bewerbenden um Berufseinsteiger
- 2. Die Bewerbenden haben vergessen, nach einem Arbeitszeugnis zu fragen
- 3. Es handelt sich um eine Bewerbung aus einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis heraus
- 4. Es kann diverse Probleme auf Seiten des alten Arbeitgebers geben
- Sollte man das Bewerben ohne Zeugnis im Bewerbungsschreiben selbst schon ansprechen und erklären?
- Wie sollte man eine Bewerbung aufsetzen, wenn kein Zeugnis vom letzten Arbeitgeber vorliegt?
- Welche Zeugnisse sind überflüssig, wenn man sich bewerben will?
Wie Sie dennoch das Interesse bei Arbeitgebern wecken
Arbeitszeugnisse sind wesentlicher Baustein einer erfolgreichen Bewerbung. Gerade dem Zeugnis vom letzten Arbeitgeber kommt dabei natürlich eine hohe Bedeutung zu. Es kann aber gute Gründe für das Fehlen dieses Zeugnisses geben, welche die Aussicht auf eine erfolgreiche Bewerbung nicht automatisch schmälern. Spontan neigt man zu der Annahme, dass Bewerber, die sich ohne Arbeitszeugnis in der Bewerbungsmappe bewerben, dem neuen Chef Informationen vorenthalten wollen, die sie in ein schlechtes Licht rücken könnten. Vielleicht hat sich der Kandidat oder die Kandidatin bei der letzten Arbeitsstelle nicht gerade mit Ruhm bekleckert und möchte nicht, dass die Personaler im neuen Unternehmen davon Wind bekommen. Wer sich ohne Arbeitszeugnis bewerben möchte, kann aber auch gute Gründe für sein Handeln anführen, die nicht negativ auf ihn oder sie zurückfallen.
1. Es handelt sich bei den Bewerbenden um Berufseinsteiger
Es liegt auf der Hand, dass ein Berufseinsteiger noch kein Arbeitszeugnis vorweisen kann. Hier genügen dann die Zeugnisse der Ausbildung, die die Bewerber durchlaufen haben. Hilfreich wären neben Zeugnissen der Schulen und Universitäten auch Bescheinigungen über absolvierte Praktika, um den Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass nicht nur theoretische Kompetenzen vorhanden sind.
2. Die Bewerbenden haben vergessen, nach einem Arbeitszeugnis zu fragen
In der Regel sollte zwar jedem Arbeitnehmer bewusst sein, dass er ein Anrecht auf ein Abschlusszeugnis hat und er dieses für seinen weiteren Werdegang auch oft benötigt. Hat er es allerdings vergessen und ist der Kontakt mittlerweile abgerissen, erlischt dieser Anspruch nach drei Jahren. Vielleicht hat er auch eine selbstständige Tätigkeit übernommen und nicht gedacht, überhaupt nochmal ein Zeugnis zu benötigen. Den alten Arbeitgeber fragen kann man natürlich trotzdem noch, aber dieser ist mehr als drei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet.
3. Es handelt sich um eine Bewerbung aus einem aktuellen Beschäftigungsverhältnis heraus
Wer seinen aktuellen Arbeitgeber nicht über die Bewerbung in Kenntnis setzen möchte, weil er bei erfolgloser Bewerbung im aktuellen Unternehmen verbleiben will, kann ihn natürlich schlecht um ein Zeugnis bitten. In diesem Fall kann der Bewerber oder die Bewerberin aber natürlich alle noch fehlenden Unterlagen nachreichen, wenn das neue Unternehmen die Bereitschaft signalisiert hat, dem Bewerbungswunsch zu entsprechen. Das kann dann manchmal ein unangenehmer Gang zum aktuellen Arbeitgeber werden, aber dieser ist dazu verpflichtet, ein wohlwollendes Abschlusszeugnis zu erstellen.
4. Es kann diverse Probleme auf Seiten des alten Arbeitgebers geben
Auch wenn die eben erwähnte Frist von drei Jahren eingehalten wurde, kann es zu Problemen bei der Beschaffung des Arbeitszeugnisses kommen, weil sich auch in drei Jahren gravierende Veränderungen ergeben haben könnten. So könnte sich etwa auf der Führungsebene ein Personaltausch vollzogen haben, und der ehemalige Abteilungsleiter, dem die Beurteilung des Bewerbers obliegt, ist nicht mehr im Haus. Oder aber es besteht die Möglichkeit, dass der alte Arbeitgeber sein Unternehmen in der Zwischenzeit aufgegeben hat. Dieser Fall kann zwar vorkommen, allerdings trifft hier den Bewerber eine Teilschuld, da er sich nicht zeitnah um das Zeugnis gekümmert hat. Die Gründe für ein Bewerben ohne Zeugnis können also vielfältig sein. Bevor man sie nicht kennt, sollte man sich kein Urteil erlauben.
Sollte man das Bewerben ohne Zeugnis im Bewerbungsschreiben selbst schon ansprechen und erklären?
Vielen Arbeitssuchenden, die sich ohne Zeugnis bewerben, ist durchaus bewusst, dass diese Auslassung ungewohnt ist und Argwohn erwecken kann. Aus diesem Grund verspüren sie den Wunsch, das Fehlen wichtiger Bewerbungsunterlagen in der Bewerbungsmappe proaktiv anzusprechen und die Gründe hierfür zu erläutern. Das ist allerdings nicht unbedingt zu empfehlen. Zumindest im Anschreiben der Bewerbung sollte der Bewerber das Fehlen des Arbeitszeugnisses nicht wortreich hervorheben, um die Personaler nicht auf diesen Punkt zu stoßen und unter Umständen dafür zu sorgen, dass diese ihre Aufmerksamkeit dann weniger auf die positiven Aspekte der Bewerbung richten.
Wie sollte man eine Bewerbung aufsetzen, wenn kein Zeugnis vom letzten Arbeitgeber vorliegt?
Wenn die Bewerber den Bewerbungsunterlagen kein Zeugnis von der letzten Arbeitsstelle beifügen können, sollten sie ansonsten die Bewerbungsmappe vollständig befüllen. Wie eben schon erwähnt, sollte man insbesondere im Anschreiben nicht auf das Nichtvorhandensein dieses Zeugnisses hinweisen. Stattdessen können Sie auf anderen Wegen versuchen, die Erfahrungen einfließen zu lassen, die sie bei ihrem letzten Arbeitgeber gemacht haben. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die ausgeführten Tätigkeiten zu beschreiben und erlangte Qualifikationen zu nennen, insbesondere wenn diese zu den Anforderungen der neuen Arbeitsstelle passen. Falls der Bewerber noch kein Arbeitszeugnis vom letzten Arbeitgeber nachweisen kann, aber schon dokumentieren möchte, dass ein Beschäftigungsverhältnis bestand oder noch besteht, kann er auch den entsprechenden Arbeitsvertrag kopieren und in die Bewerbungsmappe legen. In diesem Fall sollte er darauf achten, die Passagen unkenntlich zu machen, die der alte Arbeitgeber vertraulich behandelt haben möchte.
Welche Zeugnisse sind überflüssig, wenn man sich bewerben will?
Natürlich möchten Bewerber mit all ihren Fähigkeiten und Qualifikationen bei den Personalern punkten. Diese möchten aber keine Mappe durchforsten, die so dick ist wie das Telefonbuch einer Großstadt. Zeugnisse und Zertifikate, die ungefragte und unpassende Qualifikationen nachweisen, sollten nicht beigefügt werden. Ebenso verhält es sich mit veralteten Anlagen. Wenn der neue Arbeitgeber mit einem bestimmten Programm arbeitet, kann der Bewerber nicht damit punkten, dass er sich mit dem veralteten Vorgängermodell auskennt. Wer seit vielen Jahren Berufserfahrung hat, braucht sein Abiturzeugnis ebenso wenig vorzuweisen wie ein Hochschulabsolvent, der ja ohne Abitur sein Studium gar nicht erst hätte antreten dürfen. Wer einen Fortgeschrittenen-Kurs belegt hat, muss nicht auch noch das Zertifikat für den Anfängerkurs hinzufügen.
Bildquelle Beitragsbild: © auremar – stock.adobe.com
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