Inhaltsverzeichnis
- Tipps für die Selbstständigkeit als Barbetreiber
- Welche Voraussetzungen sollte man erfüllen, wenn man seine eigene Bar eröffnen möchte?
- Welche bürokratischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Welche Kosten entstehen durch eine Selbstständigkeit in der Gastronomie?
- Worauf sollte man bei der Wahl des Standortes achten?
- Allgemeine Tipps zur Fehlervermeidung
Tipps für die Selbstständigkeit als Barbetreiber
Für viele Menschen klingt es wie ein Traum, eine eigene Bar zu eröffnen. Man lernt ständig nette neue Leute kennen, plaudert angeregt mit ihnen und verdient dabei auch noch seinen Lebensunterhalt. Wer diesen Traum leben möchte, sollte sich im Vorfeld aber über einige wichtige Punkte Gedanken machen.
Welche Voraussetzungen sollte man erfüllen, wenn man seine eigene Bar eröffnen möchte?
Betreiber einer Kneipe ist natürlich kein Ausbildungsberuf, den man erlernen kann wie ein Handwerk. Dementsprechend sind keine bestimmten beruflichen Qualifikationen nötig, wenn man eine eigene Bar eröffnen möchte. Trotzdem gibt es einige persönliche Voraussetzungen, die man mitbringen sollte, wenn man diesen Weg in die Selbstständigkeit mit Erfolg einschlagen will. So sollte man schon Berufserfahrung im Bereich der Gastronomie mitbringen und Kneipen und Bars nicht nur als Gast kennen.

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Zudem sollte man über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse verfügen, weil man später viel mit Zahlen und Kosten zu tun hat, Preise kalkulieren muss und Steuern zu entrichten hat. Schließlich sollte man sehr belastbar sein, wenn man eine Kneipe eröffnen will und sich nicht daran stören, dass man gerade in der Phase der Existenzgründung selbst oft am Tresen stehen und dementsprechend vor allem abends arbeiten muss.
Welche bürokratischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Da der Staat die Verbraucher vor unliebsamen Erfahrungen mit Speisen und Getränken schützen will, gibt es eine Reihe von behördlichen Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um ein Gastrogewerbe, so auch die eigene Bar, zu eröffnen.
Im ersten Schritt muss der angehende Wirt ein Gewerbe anmelden, bei der IHK Mitglied werden (das ist verpflichtend) und dem zuständigen Finanzamt gegenüber einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. So viel zu den Dingen, die auch mit Selbstständigkeit in anderen Bereichen einhergehen. Wollen Sie allerdings eine eigene Bar eröffnen, müssen Sie noch weitere spezifische Auflagen erfüllen. Dazu gehört auch eine Schulung zum Thema Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene, die Voraussetzung für die Gaststättenkonzession ist. Für diese werden nun neben dem Nachweis über die erwähnte Schulung noch eine ganze Reihe von weiteren Nachweisen benötigt. Dazu zählen der Mietvertrag (oder der Auszug aus dem Grundbuch), der Grundriss der Bar mit einer Beschreibung, das polizeiliche Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gibt es beides beim Einwohnermeldeamt), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und eine Verzichtserklärung des vorherigen Betreibers der Bar.

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Leider ist das immer noch nicht alles, da der Betrieb auch noch bei der Genossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe angemeldet werden muss (diese Mitgliedschaft enthält aber eine Unfallversicherung für Betreiber und Personal). Darüber hinaus müssen alle in der Kneipe arbeitenden Personen ein Gesundheitszeugnis beantragen. Werden bauliche Veränderungen fällig, muss das Bauordnungsamt diese genehmigen, bevor Sie diese durchführen und Ihre Bar eröffnen dürfen.
Sowohl Betreiber als auch Räumlichkeiten werden vor der Existenzgründung also auf Herz und Nieren geprüft.
Welche Kosten entstehen durch eine Selbstständigkeit in der Gastronomie?
Die Höhe der initialen Ausgaben, die einen Kneipenbetreiber auf dem Weg in die Selbstständigkeit erwarten, hängt natürlich erst einmal davon ab, ob viele bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Aber auch wenn das nicht der Fall ist, fallen in der Phase der Existenzgründung mehrere einmalige Ausgaben an. So muss an den Vorgänger vielleicht eine Ablösesumme gezahlt werden. Zusätzlich fallen, wie gesehen, diverse Gebühren an. Die Miete muss gezahlt werden, auch wenn vielleicht noch gar keine Gäste da sind, und mindestens eine erste Grundausstattung an Getränken ist logischerweise notwendig, bevor Sie die Bar eröffnen.

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Wenn der Betrieb dann läuft, fallen natürlich regelmäßige Kosten an, die im Businessplan festgehalten werden sollten. Waren müssen regelmäßig nachbestellt werden, das Personal will monatlich entlohnt werden, und Abgaben für die Miete und den Strom werden dauerhaft fällig. Hinzu kommen Ausgaben für Versicherungen, Steuern und Werbung und unter Umständen auch für Streamingdienste (wenn Sportevents übertragen werden sollen) oder Kreditzinsen. Im Businessplan für die Gastronomie sollten also alle einmaligen und regelmäßigen Kosten vor der Existenzgründung erfasst werden.
Worauf sollte man bei der Wahl des Standortes achten?
Wichtig bei der Selbstständigkeit im Bereich Gastronomie sind natürlich die Ausrichtung und die Lage der Bar. Wie sieht es mit Wettbewerbern und anderen Ausgehmöglichkeiten in Ihrem Stadtviertel aus? Gibt es schon ähnliche Kneipentypen für eine ähnliche Kundenklientel? Welche anderen Optionen haben die Menschen an Ihrem Standort? Denken Sie dabei nicht nur an Bars, auch ein Kino ist ein Wettbewerber, wenn es um das abendliche Ausgehen geht. Wenn es Wettbewerber im Bereich der Gastronomie gibt – sind diese in der Regel gut besucht? Diese Fragen sollten im Businessplan klar beantwortet werden.
Wenn nun klar ist, wie und für wen Sie eine eigene Bar eröffnen wollen, ist der genaue Standort ausschlaggebend für späteren Erfolg. Die Bar sollte natürlich gut erreichbar sein und Gästen und Taxis Parkplätze zur Verfügung stellen. Müssen die Gäste eigens zum Besuch des Lokals anreisen, oder steht zu erwarten, dass es viel Laufkundschaft gibt wegen der Nähe zum Bahnhof zum Beispiel? Zusätzlich zur Thematik der Kundschaft und des Wettbewerbs müssen manchmal auch ganz handfeste Vorschriften beachtet werden. So könnte es etwa der Fall sein, dass aus Gründen des Lärmschutzes eine Kneipe nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit geöffnet haben darf.

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Allgemeine Tipps zur Fehlervermeidung
Neben Dingen, die man unbedingt umsetzen sollte, wenn man eine Bar eröffnen will, gibt es auch einige Dinge, die es unbedingt zu vermeiden gilt.
Schlechte bauliche Planung
Vielleicht scharrt der Betreiber mit den Hufen und möchte endlich loslegen oder will nicht zu viel Startkapital in die Hand nehmen und unterlässt deshalb nötige bauliche Veränderungen. Aber der Effekt der Neuheit verblasst sehr schnell, wenn das Lokal nach Wechsel des Betreibers noch genauso aussieht wie vorher. Ganz wichtig ist es auch, eine Außengastronomie anzubieten, wenn dies möglich ist. In warmen Sommernächten möchte so gut wie niemand drinnen sitzen.
Ungünstige Verträge
Der wichtigste Vertrag ist in der Regel der Mietvertrag. Die Miete sollte nicht zu hoch sein, da sie auch in Monaten mit wenigen Gästen gezahlt werden muss. Als Faustregel gilt, dass die Miete nicht mehr als ein Zehntel der Umsätze betragen darf. Ebenfalls wichtige Verträge für die Selbstständigkeit im Gastrogewerbe sind diejenigen, die mit den Lieferanten abgeschlossen werden. Diese locken gerne mit besonders günstigen Konditionen, erwarten dafür aber eine langfristige Bindung. Die Verträge sollten also einer genauen Prüfung unterzogen werden.

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Falsche Einschätzung des Arbeitsaufwandes
Eine eigene Bar eröffnen ist keine Form der Selbstständigkeit, die man nur abends nebenher betreibt. Die Buchhaltung will regelmäßig erledigt werden, Werbemaßnahmen, Einkaufslisten und Schichtpläne müssen erstellt werden, vielleicht müssen auch besondere Events geplant werden. Und natürlich müssen Sie zumindest am Anfang noch an jedem (geöffneten) Abend selbst vor Ort sein. Das muss sich vertragen mit Ihrer Gesundheit und Ihrer Familie. Ein naives Hineinstürzen in das Abenteuer Gastronomie ist also nicht empfehlenswert.
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