Inhaltsverzeichnis
Was Sie beachten sollten, um eine Foundation ins Leben zu rufen
Eine Stiftung zu gründen ist ein exzentrisches Hobby von Millionären, lautet ein noch immer weit verbreitetes Vorurteil. Doch das trifft so nicht ganz zu. Es gibt verschiedene gute Gründe, eine Foundation zu etablieren – und ebenso unterschiedliche Modelle, wie die Stiftung genau aussehen soll. Was dabei grundsätzlich zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Was genau ist eine Stiftung?
Bei einer Stiftung oder Foundation handelt es sich um eine Organisationsform, in der ein Vermögen aus freiem Entschluss bestimmten, meist wohltätigen Zwecken zugeführt wird. Es gibt eine Form der Stiftung, die dem öffentlichem Recht unterliegt (beispielsweise staatliche Museen). Häufiger ist allerdings die Variante nach Privatrecht, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch nach §§ 80 ff. geregelt ist. Eine Stiftung definiert sich durch ihre Satzung, die den Namen des Gründers, die Stiftungsart und das eingebrachte Vermögen umfasst, welches übrigens auch aus Sachgütern bestehen kann. Des Weiteren werden die Begünstigten der Initiative angegeben und welche Ziele verfolgt werden, z.B. der Erhalt einer Kirche.
Warum eine Stiftung gründen?
Durch eine Stiftungsgründung kann man sein Vermögen einem dauerhaft selbst bestimmten Zweck widmen. Wesentlich für die Stiftung ist, dass der Stifterwille auf alle Zeiten beziehungsweise bis zum Erlöschen der Stiftung erhalten bleibt. Wer eine gemeinnützige Stiftung gründen will, hat in aller Regel das Ziel, das Wohl der Gesellschaft in irgendeiner Weise zu fördern. Mithilfe der Stiftung ist dies auch über den eigenen Tod hinaus möglich, theoretisch bis in alle Ewigkeit oder bis der Stiftungszweck erreicht ist, je nachdem wie die Stiftungssatzung ausgestaltet ist. Nach der Errichtung ist die Stiftung in der Regel von ihrem Stifter unabhängig und seinem Einfluss entzogen. Der Stifter kann sich allerdings in der Satzung Allein- und Mitentscheidungsrechte oder ein Veto gegen Entscheidungen der Stiftungsorgane vorbehalten. In der Praxis bestellt sich der Stifter häufig als Mitglied eines Stiftungsorgans oder sogar als Alleinvorstand, wenn er zukünftig die Geschicke der Stiftung weiter grundlegend beeinflussen will.
Durch die Namensgebung kann man sich selbst bzw. einer anderen Person, der die Foundation gewidmet ist, sozusagen ein Denkmal setzen und den Namen mit etwas Positivem in Verbindung bringen. Das Vermögen wird zudem im eigenen Sinne gesichert, da man mithilfe der Stiftungssatzung den Nachlass selber regelt. Ein weiterer wesentlicher Nutzen von Stiftungen, sofern es sich um gemeinnützige handelt, besteht darin, dass das eigene Vermögen im Falle des Nachlasses von der Schenkungs- oder Erbschafts- als auch von der Kapitalertragssteuer befreit wird.
Bei einer Familienstiftung, die steuerlich nicht begünstigt wird, weil nur ein festgelegter Personenkreis davon profitiert, dient die Einrichtung dazu, Erbfragen zu regeln und das Geld vor Verschwendung zu bewahren. Dies wird dadurch erreicht, dass die Begünstigten (die sogenannten Destinatäre) lediglich über die Erträge aus der Stiftung verfügen können, nicht jedoch über das Stiftungsvermögen selbst. Als Alternative bietet sich daher eine gemeinnützige GmbH an, die auch Steuervorteile bietet, aber flexibler beim Zugriff auf das Vermögen ist.
Wie funktioniert die Gründung?
Grundsätzlich kann jede volljährige natürliche Person, ein Verein oder jede andere juristische Person eine Stiftung gründen. Das setzt zunächst ein Vermögen voraus, das in sie eingebracht werden soll. Dabei kann es sich um Geld, Wertanlagen oder auch Sachgüter handeln. Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt keine konkrete Summe als Gründungskapital vor. Es muss lediglich ausreichend sein, um den Stiftungszweck auf Dauer erfüllen zu können. Obwohl die meisten Behörden 25.000 Euro als Mindestbetrag akzeptieren, hat sich die weit höhere Summe von 100.000 Euro zur Stiftungsgründung durchgesetzt. Schließlich arbeitet die Foundation lediglich mit den Erträgen aus dieser Summe und muss davon auch Kosten für die Verwaltung und für Fördermittel decken. Letzteres gilt nicht für die Treuhand- und Verbrauchsstiftungen, welche zeitlich begrenzt sind und eine Sonderform unter den Stiftungen darstellen. Die meisten Stiftungen in Deutschland weisen ein Vermögen von unter 300.000 Euro auf.
Bei der Stiftungsgründung spricht man von dem Stiftungsgeschäft, das ein Rechtsgeschäft mit nur einer Partei darstellt. Dabei wird durch eine eigene Satzung der rechtliche Rahmen vorgegeben. Die Satzung enthält neben dem Namen des Stifters bzw. der Stifter die Art der Stiftung, die Höhe des Vermögens, die Ziele und Begünstigten sowie ihre Lebensdauer und die Stiftungsorgane und Gremien, die den Gründungszweck umsetzen. Wichtig ist natürlich auch die Formulierung eines Zweckes, der frei gewählt werden kann, sofern er umsetzbar und legal ist. Die Stiftungsaufsichtsbehörden sind dazu da, die Stiftungen anzuerkennen.
Welche unterschiedlichen Arten von Stiftungen gibt es?
Gemeinnützige Stiftungen
Wer eine gemeinnützige Stiftung gründet, möchte vor allem die Gemeinschaft fördern. Das kann in ganz verschiedene Stiftungszwecke münden, diese können etwa den Denkmalschutz, die Wissenschaft oder den Zusammenhalt fördern. Diese Art Stiftungsgründung genießt die vollen steuerlichen Vorteile.
Bürgerstiftung
In diesem Fall können sich mehrere Bürger zusammentun, die sich die Kosten teilen und damit alle ein Stimmrecht erwerben. Auch hier geht es um gemeinnützige Ziele, die aber auf den Radius der entsprechenden Gemeinde oder Region beschränkt bleiben.
Verbrauchsstiftung
Das ist dann ratsam, wenn ein ganz bestimmtes Ziel wie etwa die Renovierung eines historischen Gebäudes angestrebt wird. Nach Ablauf einiger Jahre kann hier nicht nur die Rendite, sondern auch das Kapital selbst für die Stiftungszwecke verwendet werden.
Treuhandstiftung
Bei einer Treuhandstiftung muss ein Schenkungsvertrag ausgehandelt werden, mit dem der Gründer sein Kapital an den oder die Treuhänder überträgt. Den Treuhändern kommt die Aufgabe zu, dieses zu verwalten und Erlöse entsprechend den Stiftungszwecken zu verwenden. Auch diese Form der Stiftungsgründung kann als gemeinnützig anerkannt und steuerlich begünstigt werden.
Ein Businessplan gehört mit dazu
Steht das Stiftungskonzept, ist es damit noch nicht getan. Wer seine eigene Stiftung gründet, der sollte sich auch Gedanken um das Marketing machen, um Spendenaktionen und um die Verteilung der Fördergelder. Detaillierte Planung ist das A und O. Diese Planung sollte in einen Businessplan Einzug halten, der den Leitfaden für die Stiftungsgründung bildet.
Bildquelle Beitragsbild: © styleuneed – stock.adobe.com
0 Kommentare