Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen

von | Okt 15, 2019 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, dann teilen Sie ihn bitte!

FacebookTwitterLinkedInXINGEmailWhatsApp
Lesezeit: 4 Minuten

Aller Anfang ist schwer – dies gilt besonders für eine bevorstehende Existenzgründung. Mit einem Gründungszuschuss gelingt der „Sprung ins kalte Wasser“ allerdings wesentlich leichter. Aber: es nicht allzu einfach, den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu bekommen. Nur mit einer gezielten Strategie und professionellen Vorbereitung bestehen gute Chancen auf eine Förderung durch den Gründungszuschuss.

Antrag auf Fördermittel einreichen

Die Bewilligung eines Antrags auf einen Gründungszuschuss liegt im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Agentur für Arbeit. Es kommt folglich nicht ausschließlich auf die zukünftigen Unternehmensgründer und deren überzeugendes Gründungskonzept an. Auch das Wohlwollen des Sachbearbeiters ist entscheidend, wenn es um den Gründungszuschuss geht. Häufig reden die Angestellten der Agentur für Arbeit den potenziellen Gründern ihre Geschäftsidee aus.

Agentur für Arbeit

© Martin – stock.adobe.com

Ganz wichtig beim Antrag ist ein umfassender Businessplan, der die Geschäftsidee, den Gründer und vor allem die Finanzierung des zukünftigen Unternehmens vor- und umfangreich darstellt. Nur mit einer überzeugenden Idee, einer genauen Markt-, Orts- und Zielgruppenanalyse sowie einem soliden Finanzplan, kann man Kreditgeber – oder eben die Geber von Fördermitteln – effektiv von sich selbst und seiner Existenzgründung überzeugen. Vor der Überlegung, bei der Agentur für Arbeit Fördergelder zu beantragen, stellen sich jedem Gründer zwei bedeutende Fragen:

Wer kann überhaupt die Zuschüsse bekommen?

Welche Gründer sind eigentlich dafür geeignet, einen Gründungszuschuss beantragen zu können? Grundsätzlich sollen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, der Arbeitslosigkeit zu entkommen und den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen. Somit ist der Zuschuss eine Win-win-Situation. Zum einen können Arbeitslose wieder auf eigenen Beinen stehen und ihre Geschäftsidee verwirklichen. Darüber hinaus fallen die Personen aus der Berechnung heraus, sodass die Arbeitslosenzahlen sinken und das Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld bezahlen muss. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, der noch mindestens weitere 150 Tage lang besteht, kann den Existenzgründerzuschuss beantragen.

Finanzielle Zuschüsse von der Agentur für Arbeit für Existenzgründer

© magele-picture – stock.adobe.com

Wie lange erfolgt die Förderung?

Selbstverständlich erfolgt die staatliche Förderung lediglich temporär. Schließlich möchte die Agentur für Arbeit die Arbeitslosen von ihrer „Gehaltsliste“ bekommen und nicht einfach die Zahlung des Geldes anders bezeichnen. Der Gründungszuschuss soll lediglich dazu dienen, die schwierige und von Unsicherheit geprägte Anfangsphase der Selbstständigkeit zu überstehen. Dafür ist eine Höchstbezugsdauer von 15 Monaten festgeschrieben. Der gesamte Zeitraum wird wiederum in zwei Phasen unterteilt. Zunächst erhalten die Existenzgründer in den ersten 6 Monaten nach der Existenzgründung weiter das Arbeitslosengeld. Zusätzlich gibt es 300 Euro, um die anfänglichen Ausgaben zu decken. Nach dem erfolgreichen Beginn kann die Hauptförderung verlängert werden. Dafür erhalten die Unternehmensbesitzer monatlich 300 Euro – und das 9 Monate lang. Ein nettes Extra: ein staatlicher Zuschuss ist steuerfrei. Somit können die Gründer das ganze Geld für sich nutzen.

Der Erfolg des Antrags

Der Erfolg des Antrags ist keinesfalls sicher. Vielmehr entscheidet der Sachbearbeiter nach seinem Ermessen bzw. entsprechend der aktuellen Wiedereingliederungspolitik der jeweiligen Arbeitsagentur, ob die Geschäftsidee erfolgversprechend ist. Dafür müssen die Gründer nachweisen, dass sie für die Tätigkeit qualifiziert sind und auch die Geschäfts- sowie Finanzplanung fundiert erfolgt ist. Dieser Nachweis gelingt nur auf eine Art und Weise: Gründer brauchen einen hochwertigen Businessplan, in welchem das Geschäftskonzept mit allen notwendigen Details festgeschrieben ist.

Ein überzeugender Businessplan ist die Grundlage für den Erfolg

Die Basis für unternehmerischen Erfolg bildet der Existenzgründungszuschuss. Zur erfolgreichen Bewilligung der Zuschüsse ist ein Businessplan obligatorisch. Dabei profitieren die Existenzgründer von der Verfügbarkeit zahlreicher Businessplan Vorlagen, die das Erstellen erheblich erleichtern. Diese Vorlagen sind eine sinnvolle Alternative, wenn man sich viel Zeit und Mühe sparen möchte.

Buch: Der perfekte Businessplan - von vorlagen-center.com

Die Vorbereitung für das entscheidende Gespräch

Doch die Entscheidung des Sachbearbeiters erfolgt nicht nur aufgrund des jeweiligen Geschäftsplans. Vielmehr führen die Existenzgründer, nachdem sie einen Gründungszuschuss beantragen, ein persönliches Gespräch mit dem zuständigen Angestellten. Auf dieses Gespräch sollten sich die Unternehmensgründer gründlich vorbereiten. Schließlich zahlt sich die gute Vorbereitung hier finanziell aus. Naivität ist hier am fehl am Platz. Da längst nicht alle Antragsteller den Zuschuss letztendlich bewilligt bekommen, kommt es auf die richtige Vorbereitung an. Folgende Ansätze können die Vorbereitung vereinfachen:

Materialien zur Hilfe bei der Erstellung von Finanz- und Businessplänen bei vorlagen-center.com

Die eigene Idee erfolgreich vermarkten

Menschen, die ein Unternehmen gründen wollen, müssen ihre eigene Idee erfolgreich vermarkten. Dies ist bereits für die anfängliche Beantragung des Gründungszuschusses notwendig und natürlich ebenfalls für den späteren Erfolg des Unternehmens. Letztendlich müssen die Gründer für den Existenzgründerzuschuss die eigene Idee in den Vordergrund stellen. Als Faustregel gilt: Wer den Sachbearbeiter als potenziellen Kunden gewinnen kann, hat gute Chancen auf den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit.

2 Geschäftsleute beim Handschlag

© Panya Studio – stock.adobe.com

Die strukturierte Darstellung der Geschäftsidee

Der Businessplan dient dem Zweck, dem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit die Erfolgsaussichten zu verdeutlichen. Dafür enthält der Geschäftsplan die eigene Idee, die Situation auf dem Markt, Informationen und Analysen zum Wettbewerb sowie eine vorläufige Finanzplanung. Dies alles dient dem Zweck, den Entscheidungsträgern einen umfassenden Einblick in die zukünftige Tätigkeit zu ermöglichen. Zudem wird der Geschäftsplan von einer fachkundigen Stelle beurteilt. Dies dient dem Zweck, dass der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit auf einen Blick sehen kann, dass der Geschäfts- und Finanzplan den gängigen Anforderungen genügt, tragfähig ist und den Gründern somit insgesamt eine ausreichende Existenzgrundlage bieten wird.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Inhalte