Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Gründungszuschuss für Kleingewerbe?
- Wann kommt ein Kleingewerbe in Frage?
- Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer
- Voraussetzungen für den Gründungszuschuss beim Kleingewerbe
- Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Gründungszuschuss
- Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
- Checkliste: Ihre To-do’s vor der Antragstellung
- FAQ: Häufige Fragen zum Gründungszuschuss für Kleingewerbe
- Fazit: Mit guter Vorbereitung zum erfolgreichen Start
Wer arbeitslos ist und sich mit einem Kleingewerbe selbstständig machen möchte, kann vom Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit profitieren. Diese staatliche Förderung hilft, die Anfangsphase zu überbrücken und den Schritt in die Selbstständigkeit finanziell abzusichern. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie den Gründungszuschuss beantragen, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihre Chancen, den Gründungszuschuss zu erhalten, erhöhen.
Was ist der Gründungszuschuss für Kleingewerbe?
Der Gründungszuschuss ist eine freiwillige Leistung der Agentur für Arbeit, die den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Anspruchsberechtigt sind Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen möchten. Der Zuschuss besteht aus zwei Phasen:
Phase 1: Weiterzahlung des bisherigen Arbeitslosengeldes für sechs Monate, ergänzt um 300 € monatlich zur sozialen Absicherung.
Phase 2: Nach Ablauf der ersten sechs Monate kann für weitere neun Monate ein Zuschuss von 300 € gewährt werden – allerdings nur auf Antrag und bei nachweislich hauptberuflicher Selbstständigkeit.
Gerade für Gründerinnen und Gründer eines Kleingewerbes ist dieser Zuschuss ein wertvoller Startvorteil, um die Existenzgründung sicher zu gestalten.
Wann kommt ein Kleingewerbe in Frage?
Ein Kleingewerbe ist die einfachste Form der Selbstständigkeit. Typische Merkmale sind:
- keine Pflicht zur doppelten Buchführung,
-
einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR),
-
keine Eintragung ins Handelsregister nötig.
Wer ein Kleingewerbe gründet, kann die Selbstständigkeit schrittweise aufbauen – ein entscheidender Vorteil für Gründerinnen und Gründer, die aus der Arbeitslosigkeit starten und den Gründungszuschuss beantragen möchten.
Der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer häufig synonym verwendet, obwohl sie nur wenig miteinander zu tun haben.
Der Begriff des Kleinunternehmers kommt aus dem Umsatzsteuerrecht. Gemäß § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gelten Unternehmen, deren Gesamtumsatz (einschließlich Umsatzsteuer) im vergangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro betrug und für das laufende Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird, als Kleinunternehmen. Diese Kleinunternehmen haben ein Wahlrecht bei der Umsatzsteuer, sie können die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragen.
Die Kleinunternehmerregelung kann von jedem Selbstständigen, Freiberufler oder Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden, dessen Umsatz die definierten Grenzen nicht überschreitet. Auch Kleingewerbetreibende entscheiden sich häufig für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss beim Kleingewerbe
Damit Sie den Gründungszuschuss beantragen und erhalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Bezug von Arbeitslosengeld I: Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Anspruch auf ALG I haben – mit einem Restanspruch von mindestens 150 Tagen.
2. Hauptberufliche Selbstständigkeit: Ihr Kleingewerbe darf nicht nur im Nebenerwerb betrieben werden. Das bedeutet in der Regel eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden pro Woche.
3. Tragfähiger Businessplan: Der Businessplan muss zeigen, dass Ihr Vorhaben langfristig tragfähig ist. Dazu gehören eine Beschreibung des Geschäftsmodells, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie eine Finanzplanung.
4. Fachkundige Stellungnahme: Eine anerkannte Stelle – etwa die IHK, Handwerkskammer oder ein zertifizierter Gründungsberater – muss die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens schriftlich bestätigen.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie den Gründungszuschuss
Der Weg zum Gründungszuschuss lässt sich in sechs übersichtliche Schritte gliedern:
1. Beratung bei der Agentur für Arbeit: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Dort prüfen Sie gemeinsam, ob eine Förderung grundsätzlich in Frage kommt.
2. Businessplan erstellen: Entwickeln Sie ein realistisches Konzept, das alle wichtigen Punkte enthält – insbesondere Zielgruppe, Angebot, Marketingstrategie und Finanzplan.
3. Fachkundige Stellungnahme einholen: Reichen Sie Ihren Businessplan bei einer anerkannten Stelle ein, um die Tragfähigkeit bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist Pflicht für den Antrag.
4. Formular „Gründungszuschuss beantragen“ ausfüllen: Das Formular erhalten Sie bei Ihrer Arbeitsagentur. Fügen Sie alle Unterlagen bei (Businessplan, Nachweis ALG I, Stellungnahme etc.).
5. Antrag einreichen und Bewilligung abwarten: Die Agentur prüft Ihre Unterlagen und entscheidet nach Ermessen. Der Prozess dauert meist zwei bis vier Wochen.
6. Start in die Selbstständigkeit: Nach Bewilligung können Sie Ihr Kleingewerbe anmelden und offiziell starten. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie den Zuschuss.
Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden
Viele Anträge auf Gründungszuschuss werden abgelehnt, weil formale Fehler passieren. Vermeiden Sie diese typischen Stolperfallen:
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Gewerbeanmeldung zu früh: Antrag immer vor Aufnahme der Tätigkeit stellen. Einzige Ausnahme: Sie sind bereits nebenberuflich mit einem Kleingewerbe selbstständig und wollen dieses zu Ihrem Hauptberuf machen.
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Unvollständiger Businessplan: Alle wirtschaftlichen Kennzahlen müssen nachvollziehbar sein.
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Fehlende Hauptberuflichkeit: Zu wenige Wochenstunden oder Nebenerwerb können zur Ablehnung führen.
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Falsche Annahmen im Finanzplan: Zu optimistische Kalkulationen wirken unseriös.
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Keine Beratung genutzt: Eine fachkundige Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen deutlich.
Checkliste: Ihre To-do’s vor der Antragstellung
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Anspruch auf Arbeitslosengeld I prüfen (mind. 150 Tage Restanspruch)
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Geschäftsidee konkretisieren
-
Rechtsform wählen
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Businessplan erstellen
-
Fachkundige Stellungnahme einholen
-
Antrag auf Gründungszuschuss ausfüllen
-
Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen
FAQ: Häufige Fragen zum Gründungszuschuss für Kleingewerbe
1. Kann ich den Gründungszuschuss auch mit einem Kleingewerbe erhalten?
Ja, der Zuschuss steht ausdrücklich auch Kleingewerbetreibenden offen – entscheidend ist, dass Sie hauptberuflich tätig sind und Ihr Vorhaben tragfähig ist.
2. Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In der ersten Phase erhalten Sie Ihr reguläres ALG I plus 300 € monatlich. In der zweiten Phase (weitere neun Monate) können nochmals 300 € pro Monat bewilligt werden.
3. Was gilt als hauptberuflich?
Ihre Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen und den Schwerpunkt Ihrer Erwerbstätigkeit darstellen.
4. Wann sollte ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingereicht werden. Melden Sie Ihr Gewerbe also erst nach Bewilligung an. Einzige Ausnahme: Sie sind bereits nebenberuflich mit einem Kleingewerbe selbstständig und wollen dieses zu Ihrem Hauptberuf machen.
5. Welche Unterlagen benötige ich?
Businessplan, fachkundige Stellungnahme, Nachweis über ALG I-Bezug, Formblatt der Agentur für Arbeit und persönliche Begründung des Vorhabens.
6. Kann ich den Zuschuss im Nebenerwerb beantragen?
Nein, der Gründungszuschuss wird nur für hauptberufliche Selbstständigkeit gewährt. Nebenerwerbe sind ausgeschlossen.
7. Muss ich den Zuschuss zurückzahlen, wenn das Geschäft nicht läuft?
Nein, der Zuschuss ist eine nicht rückzahlbare Förderung, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllt haben.
8. Kann ich den Zuschuss verlängern?
Ja, nach sechs Monaten können Sie eine Verlängerung um neun Monate beantragen – sofern Ihre Selbstständigkeit fortbesteht und hauptberuflich bleibt.
9. Wer bewertet die Tragfähigkeit meines Vorhabens?
Die Bewertung erfolgt durch eine fachkundige Stelle, etwa die IHK, Handwerkskammer oder einen zertifizierten Gründungsberater.
10. Lohnt sich professionelle Unterstützung beim Antrag?
Ja, eine erfahrene Gründungsberatung hilft, alle Unterlagen korrekt einzureichen und Ihre Chancen auf Bewilligung deutlich zu erhöhen.
Fazit: Mit guter Vorbereitung zum erfolgreichen Start
Der Gründungszuschuss ist eine wertvolle Starthilfe für Arbeitslose, die sich mit einem Kleingewerbe selbstständig machen möchten. Entscheidend sind ein solider Businessplan, eine rechtzeitige Antragstellung und eine fachkundige Beratung. Wer diese Punkte beachtet, hat sehr gute Chancen, den Zuschuss zu erhalten und den Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich zu meistern.
💡 Tipp: Als IHK-zertifizierte Gründungsberater unterstützen wir Sie individuell bei der Vorbereitung Ihres Antrags auf Gründungszuschuss – inklusive kostenlosem Erstgespräch. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin unter 06181-4187941 oder per e-mail an service@vorlagen-center.com und starten Sie optimal vorbereitet in Ihre Selbstständigkeit.
👉 Mehr Informationen und praxisnahe Tipps finden Sie auch in unseren weiteren Artikeln und auf der Seite der Agentur für Arbeit:









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