Kita gründen

von | Okt 24, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 12 Minuten

Sie träumen davon, eine Kita zu eröffnen und ihr eigenes pädagogisches Konzept umzusetzen? Oder überlegen Sie, wie Sie als Elterninitiative eine Kita gründen können? Was auch immer Sie antreibt, mit der Eröffnung einer Kindertagesstätte sind Sie auf dem richtigen Weg. Denn die Nachfrage nach Kinderbetreuung ist groß und in Deutschland gibt es nach wie vor nicht ausreichend Kita-Plätze, um den Bedarf zu decken.

Laut einer Studie der Bertelsmann Stitfung fehlen 2023 insgesamt rund 383.600 KiTa-Plätze, damit die Betreuungswünsche von allen Eltern erfüllt werden können. In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Voraussetzungen einer Kita Gründung, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie Ihre Kita finanzieren können. Außerdem zeigen wir Ihnen, welche Rechtsformen für eine Kita in Frage kommen und wie Sie einen Businessplan für eine Kita erstellen.

Herausforderungen bei der Kita Gründung

Kindermaedchen mit Kindern

© New Africa – stock.adobe.com

Die Gründung einer Kindertageseinrichtung ist zeitaufwändig und anspruchsvoll. Dabei muss nicht nur eine geeignete Organisation (wie z.B. ein gemeinnütziger Verein oder eine gGmbH) geschaffen werden, es sind auch pädagogische, organisatorische und finanzielle Konzepte zu entwickeln. Zusätzlich zur konzeptionellen Arbeit müssen passende gewerbliche Räumlichkeiten gefunden werden. Hinzukommt, dass es vielerorts an qualifiziertem pädagogischem Personal fehlt und das ist nun mal eine der wichtigsten Voraussetzung, um eine Kita betreiben zu dürfen.

Daneben gibt es viele weitere Punkte, die zu beachten sind, wie Finanzierung, Kontakt mit Gemeinden und Jugendämtern, eventuelle Renovierung oder Baumaßnahmen. Auch die Kindertagesstättengesetze der einzelnen Bundesländer müssen berücksichtigt werden. Und um von den Vorteilen einer Rechtsform als gGmbH oder als Verein profitieren zu können, müssen Sie einen Antrag auf Gemeinnützigkeit stellen.

Voraussetzungen für den Betrieb einer Kita

Fachliche und persönliche Voraussetzungen

Andere Kinder in Obhut zu nehmen, ist mit einem hohen Maß an Verantwortung verknüpft, welches eine erste Anforderung an die Gründer darstellt. Außerdem ist es wichtig, dass sowohl pädagogische Erfahrungen als auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitgebracht werden.

Auch sind eine Engelsgeduld und ein stahlhartes Nervenkostüm von Vorteil, damit die Arbeit mit den kleinen Heranwachsenden nicht in Stress ausartet. Kann ein Gründer die gefragten Voraussetzungen mitbringen, steht einer Existenzgründung im Bereich der Kleinkinderbetreuung nichts im Weg. Für die bessere Planung helfen Vorlagen zur Erstellung eines Businessplans für eine Kita, die wie ein roter Faden durch die Gründungsphase leiten.

Formale Voraussetzung – die Betriebserlaubnis

Eine wichtige Voraussetzung für die Eröffnung einer Kita ist die Beantragung einer Betriebserlaubnis beim zuständigen Jugendamt. Gemäß §45 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII stehen alle Kindertagesstätten unter der Aufsicht des Staates. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Betreuungsbedingungen außerhalb der Familie zum Wohl des Kindes beitragen.

Für den Erhalt einer Betriebserlaubnis muss sichergestellt sein, dass die Kinder durch qualifizierte Fachkräfte betreut werden. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass qualifizierte Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten oder gleichwertigen pädagogischen und/oder therapeutischen Ausbildung in der Einrichtung beschäftigt sind. Zu diesen Fachkräften können beispielsweise Erzieher, Sozialpädagogen, Heilpädagogen, Kinderpfleger oder Familienpfleger zählen.

Der Antrag auf Betriebserlaubnis erfordert außerdem ein detailliertes Betreuungskonzept, das folgende Punkte enthalten muss:

Kleine Kinder in der Kita

© New Africa – stock.adobe.com

  • Pädagogisches Konzept
  • Organisation der Kita
  • Fachliche Betreuer & Betreuungsschlüssel
  • Gruppengröße
  • Altersstruktur
  • Inklusionsplätze
  • Tagesablauf
  • Lernangebote
  • Betreuungs- und Urlaubszeiten
  • Mitspracherecht der Eltern
  • Detaillierter Finanzplan für die Kita
TIPP: Wenn bereits vorhanden, sollten Sie auch die Bau- und Lagepläne Ihrer Kita-Räumlichkeiten beilegen.

Kosten einer Kita Gründung

Die Eröffnung einer Kindertagesstätte (KiTa) ist kostenintensiv. Mit folgenden Kostenpunkten sollten Sie für den Anfang rechnen:

  • Rechtsberatungs- und Notarkosten
  • Renovierung oder Umbau, um kindgerechte Räumlichkeiten zu schaffen
  • Inneneinrichtung und Spielzeugausstattung
  • Kosten um das Gebäude und Grundstück kindersicher zu machen (z.B. Zäune, Eingangstür mit Schleuse, etc.)
  • (Um-)Gestaltung des Außengeländes
WICHTIG: Für die Rechtsform der (gemeinnützigen) GmbH benötigen Sie Stammkapital i.H.v. 25.000 EUR. Davon müssen mindesten 12.500 EUR bei der Gründung eingezahlt werden.

Bedenken Sie auch die weiteren Betriebskosten wie Strom, Wasser, Heizung, Mieten, Versicherungen und Personal. Die Kosten können sich in Summe schnell auf über 100.000 EUR belaufen. Wenn Sie nicht über ausreichend Eigenkapital verfügen, werden Sie Kredite oder Fördermittel in Anspruch nehmen müssen.

Wie finanziert sich eine Kita?

Eine Kita finanziert sich in der Regel über öffentliche Zuwendungen der Bundesländer und Gemeinden, sowie durch die Beiträge der Eltern. Wie teuer eine Einrichtung für die Eltern ist, hängt daher vom Standort ab und dem jeweils gültigen Zuschüssen. Die Kita Finanzierung wird auf Landesebene geregelt und ist damit je nach Bundesland unterschiedlich. Einfluss hat dabei auch, ob es sich beim Träger der Einrichtung um einen öffentlichen, konfessionelle oder einen freien Träger handelt.

  • Öffentliche Träger sind z.B. Städte, Bund, Länder und Kommunen. Sie unterliegen dem öffentlichen Recht.
  • Konfessionelle Träger sind Kirchen, Caritas oder Diakonie.
  • Freie Träger sind z.B. Elterninitiativen, Vereine, gemeinnützige GmbHs oder auch Unternehmen, die eine Betriebs-Kita betreiben. Sie unterliegen dem privaten Recht.
GUT ZU WISSEN: Freie Träger können gemeinnützig sein und damit keine Gewinnabsicht verfolgen. Es gibt aber auch freie Träger, die kommerziell agieren und deren Tätigkeit auf Gewinnmaximierung ausgelegt ist.

Von den 59.323 Kitas, die es 2022 in Deutschland gab, werden etwa zwei Drittel von freien Trägern geführt.

Abbildung: Anzahl der Kitas mit öffentlichem oder freien Träger 2020-2022 (Quelle: Statista)

TIPP: um die nötigen Finanzmittel für Ihre Kita Gründung aufzubringen, können Sie auch ortsansässige Unternehmen ansprechen. Wenn diese sich an den Investitionen beteiligen, können sie im Gegenzug Belegplätze für die Kinder ihrer Mitarbeiter erhalten.

Finanzplanung für eine Kita

Eine detaillierte Finanzplanung ist nicht nur wichtig, um eine stabile finanzielle Basis für Ihre Kita zu schaffen und einen erfolgreichen Betrieb sicherzustellen. Der Finanzplan ist auch Teil der Antragsunterlagen für den Erhalt der Betriebserlaubnis.

Die regional geltenden öffentlichen Zuschüsse, die von der Anzahl und dem Alter der betreuten Kinder abhängig sind, decken die Kosten nicht vollständig ab. Die Differenz zwischen den Kosten und den Zuschüssen bestimmt, wie hoch die Elternbeiträge sein müssen, um Ihr Kita-Vorhaben finanziell realisieren zu können. Hinzukommt, dass in einigen Bundesländern eine Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung gilt. Zu den Kitagebühren und der Beitragsfreiheit in einzelnen Bundesländer können Sie sich auf den Seiten des Deutschen Bildungsservers informieren.

In der Praxis müssen Kitas ihre Finanzmittel durch Spendenaufrufe, Adventsmärkte und Sommerfeste aufbessern und sind für Renovierungs- oder Gartenarbeiten oft auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Als Kita Gründer sollten die Einnahmen und Ausgaben deshalb im Auge behalten. Dies gelingt am besten mithilfe einer Liquiditätsplanung.

Die Bedeutung der Liquiditätsplanung für eine Kita

Die Liquiditätsplanung ermöglicht eine finanzielle Vorschau für die Kita in den kommenden Jahren. Im Gegensatz zur Buchführung, die tatsächliche Einnahmen und Ausgaben erfasst, geht es bei der Liquiditätsplanung darum, die erwarteten Ein- und Auszahlungen zu erfassen und in Finanzentscheidungen einzubeziehen. Der Paritätische Hessen stellt eine Arbeitshilfe zur Finanzierung von Kitas zur Verfügung.

GUT ZU WISSEN: Besonderes Augenmerk sollte auf den Zahlungsströmen liegen, da Zuwendungen von Kostenträgern in der Regel zu bestimmten Zeitpunkten eintreffen und mit regelmäßigen Ausgaben wie Lohnkosten, Sozialabgaben und Mieten zu Schwankungen in der Liquidität führen. Diese Schwankungen sollten erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen (Verschieben von Investitionen und außerplanmäßigen Ausgaben) zu ergreifen und das Jahresergebnis besser zu planen.

Wahl der Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform bei der Kita-Gründung beeinflusst den Kapitalbedarf, die Fördermöglichkeiten und Ihre persönliche Haftung. Sie sollte daher gut durchdacht sein. Es ist grundsätzlich möglich, eine Kita als Einzelperson zu betreiben, Sie haften dann allerdings mit Ihrem Privatvermögen. In der Praxis werden deshalb gerne Rechtsformen wie GmbH, gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder der eingetragene Verein genutzt.

Vor allem Elterninitiativen nutzen häufig die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) für die Gründung einer Kita, denn eine Vereinsgründung erfordert kein Eigenkapital und schützt das Privatvermögen der Mitglieder. Bei Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann der Verein außerdem von Steuervorteilen profitieren.

Soll eine größere Einrichtung gegründet werden, ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) in der Regel die geeignetere Rechtsform. Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) stellt eine spezielle Variante der GmbH dar, die sich ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zielen widmet und deshalb in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen kommt. Dank ihres gemeinnützigen Status entfallen für die gGmbH beispielsweise die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer, die Erbschaftssteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Für die Gründung ist jedoch Stammkapital in Höhe von 25.000 EUR notwendig. Lassen Sie sich in jedem Fall durch einen Fachanwalt oder Steuerberater zu den möglichen Rechtsformen beraten.

TIPP: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erleichtert den Bezug staatlicher Fördermittel und schafft eine stabile Grundlage für den Kita-Betrieb. Anerkannten freien Trägern wird ein bevorzugter Status im Rahmen der Zusammenarbeit mit den öffentlichen Trägern zuerkannt.

Das pädagogische Konzept

Wenn es darum geht, eine eigene Kita zu gründen, müssen einige Vorbereitungen getroffen werden. Ein wichtiger Punkt ist die Ausgestaltung des pädagogischen Konzepts im Kindergarten. Es ist Bestandteil des Antrags auf Betriebserlaubnis für den Kindergarten, weshalb eine klare Definition erforderlich ist. Von den verschiedenen Konzepten werden hier einige stark abgekürzt dargestellt:

  • das Reggio-Konzept unterstützt den natürlichen Drang nach Entdeckungen
  • das Montessori-Konzept hilft dem Kind dabei, eigene Entscheidungen zu treffen
  • das Freinet-Konzept stellt Kinder vor unvorbereitete Situationen, die sie selbst herleiten und lösen müssen
  • der Bewegungskindergarten bietet Kindern viele Möglichkeiten für die körperliche Ertüchtigung
  • das Waldorf-Konzept leitet Kinder zum Nachahmen an und setzt auf handwerkliche und künstlerische Erziehung
  • das Fröbel-Konzept verfolgt eine gemäßigte Linie und versucht, alle Bereiche gleichzeitig anzusprechen

Neben der Grundausrichtung existieren weitere Ausprägungen, wie erste Fremdsprachen, spezialisierte Kost (biologisch, vegan), 24/7-Konzepte und weitere Besonderheiten. Diese können in Großstädten durchaus auf Nachfrage stoßen, während in ländlicheren Regionen der Markt hierfür zu klein ist.

TIPP: Barrierefreiheit

Barrierefreiheit in einem Kindergarten kann ein Wettbewerbsvorteil sein. Ein barrierefreier Kindergarten stellt nicht nur sicher, dass die Räumlichkeiten für Eltern mit Kinderwägen leichter zugänglich sind. Barrierefreiheit ermöglicht vor allem Kindern mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen, sich frei und sicher zu bewegen und ihre Selbstständigkeit zu entwickeln. Eine barrierefreie Einrichtung kann auch staatliche Fördermittel oder Unterstützung von Organisationen erhalten, die sich für inklusive Bildung einsetzen.

Geschäftsmodell und Zielgruppe definieren

In der frühen Planungsphase gilt es auch zu entscheiden, welche Altersgruppen zu welchen Betreuungszeiten betreut werden sollen. Es gibt verschiedene Geschäftsmodelle:

  • Kinder-Krippe / U3: Bis 3 Jahre, meist vormittags bis 14 Uhr.
  • Kindergarten: 3-7 Jahre, hauptsächlich vormittags, teilweise bis 17 Uhr.
  • Kindertagesstätte (Kita): 1-7 Jahre, Ganztags.
  • Kinder-Hort / Ganztagsbetreuung: Schulkinder, nach der Schule (inkl. Mittagessen) und ggf. Frühbetreuung vor der Schule.

Das ist insofern wichtig, als dass die Wahl des Modells die Ausstattung der Kita und den Raumbedarf sowie die Raumnutzung erheblich beeinflusst. Für U3-Betreuung sind Wickeltische und Ruheräume erforderlich, während Ganztagsbetreuung auch eine Küche und Essensräume erforderlich macht.

Anzahl der Mitarbeiter

Die Mitarbeiteranzahl in Ihrer Kita hängt von Betreuungsstunden, Alter und Anzahl der Kinder ab, die zukünftig in Ihrer Kita betreut werden sollen. Für Kindergartengruppen wird ein Betreuungsschlüssel von 1 : 7,5 empfohlen, d.h., 1 Fachkraft sollte höchstens 8 Kinder betreuen. Informieren Sie sich rechtzeitig über den geltenden Betreuungsschlüssel in Ihrem Bundesland und die Kitagesetze der Länder, um hochwertige Kinderbetreuung zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Standortwahl

Bei der Wahl des Standortes für Ihre geplante Kita, ist neben der Erreichbarkeit und dem Einzugsgebiet auch das Angebot an Kinderbetreuung im Umkreis (der Wettbewerb) zu berücksichtigen. Dies ist nicht nur aus Sicht von Angebot und Nachfrage wichtig, sondern auch, weil der Bedarf an Betreuungsplätzen in der Regel jährlich durch das zuständige Jugendamt ermittelt wird und das Jugendamt dann über die Aufnahme der Kita in die kommunale Bedarfsplanung entscheidet. Erst nach der Aufnahme in die kommunale Bedarfsplanung sind mögliche Zuschüsse verfügbar.

TIPP: Nehmen Sie vor der Standortwahl Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt auf. Idealerweise kann das Jugendamt Ihnen auch Informationen über die Zuschusshöhe in Ihrer Gemeinde bereitstellen.

Räumlichkeiten

Die Raumgestaltung in Ihrer Kita sollte das pädagogische Konzept unterstützen und den Alltag erleichtern. Wichtige Anforderungen sind:

  • Helle, warme, saubere und gut belüftete Räume.
  • Einhaltung von Brandschutzvorschriften und Sicherheitsregeln.
  • Zugang zu Außenanlagen oder Spielplätzen.
  • Kindersicherheit durch Vermeidung von scharfen Kanten und Steckdosen.
  • Wasch- und WC-Einrichtungen
  • Schlafbereiche für Kleinkinder
  • Küche
  • Lager für Spielzeug
  • Abstellplätze für Kinderwägen
  • Personalzimmer für Büroarbeit und Besprechungen.

Vorschriften und Regelungen

Um die Räumlichkeiten den Anforderungen einer Kindertagesstätte gerecht zu gestalten, sind in der Regel Umbaumaßnahmen erforderlich. Für den Kita-Umbau ist es ratsam, erfahrene Fachleute hinzuzuziehen, da verschiedene Vorschriften und Regelungen berücksichtigt werden müssen, wie die jeweils geltende Landesbauordnung, die „Regel Kindertageseinrichtungen“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und das Infektionsschutzgesetz. Auch das Gesundheitsamt und die Lebensmittelaufsicht stellen Vorgaben, die berücksichtigt werden müssen.

WICHTIG: Vergessen Sie nicht, gegebenenfalls einen Antrag auf Nutzungsänderung für die angemieteten Räume zu stellen bzw. eine Baugenehmigung einzuholen.
Hygienevorschriften und Qualitätssicherung

Hygienevorschriften und Qualitätssicherung sind von entscheidender Bedeutung in Kindergärten, um ein sicheres und gesundes Umfeld für Kinder zu gewährleisten. Strenge Richtlinien und Standards legen fest, dass die Räumlichkeiten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, insbesondere Spielzeug, Tische und Toiletten. Hygienestandards für die gemeinsame Nutzung von Materialien und Essensbereichen werden ebenfalls umgesetzt. Die Qualitätssicherung umfasst die Überprüfung der pädagogischen Aktivitäten und die Qualifikation des Personals. Durch die Einhaltung dieser Vorschriften bieten Kindergärten eine sichere und gesunde Lernumgebung für Kinder.

Durch die Hygienevorschriften ist ein Kindergarten, der Mittagessen anbietet, zur Einrichtung und permanenten Durchführung eines Hygienekontrollsystems in Bezug auf die gesamte Lebensmittelversorgung (Speisen und Getränke) verpflichtet. Diesbezüglich ist es empfehlenswert, ein Hygienequalitätsmanagement nach HACCP zu implementieren. Die entsprechenden Nachweise sind gegenüber der Lebensmittelüberwachungsbehörde zu erbringen.

Sicherheit

Außengelände und Spielplatzgeräte müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten. Es werden verschiedene Arten von Prüfungen empfohlen:

  • Sichtkontrolle: Eine tägliche Überprüfung durch das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtung, um mögliche Schäden oder Gefahren zu erkennen.
  • Funktionskontrolle: Eine vierteljährliche Prüfung durch qualifiziertes Personal, um die Funktion und Stabilität der Geräte sicherzustellen. Dabei werden Aspekte wie Sauberkeit, Fallschutz, Bodenfreiheit und Verschleiß überprüft.
  • Jährliche Kontrolle: Eine umfassende Hauptuntersuchung durch einen Sachkundigen für Spielplatzgeräte zu Beginn der Spielsaison. Dabei wird der betriebssichere Zustand der Anlage, Fundamente und Oberflächen gemäß der DIN EN 1176 festgestellt. Verschleiß, Verrottung und Veränderungen an der Anlagensicherheit werden kontrolliert. Die Ergebnisse werden dokumentiert und Mängel werden fachgerecht behoben.

Bei Mängeln wird entschieden, ob das Spielplatzgerät vorübergehend eingeschränkt genutzt, gesperrt oder entfernt werden muss. Die Dokumentation der Prüfungen muss aufbewahrt werden.

In Deutschland ist außerdem die regelmäßige Elektroprüfung aller Anlagen und Betriebsmittel in Kindergärten gesetzlich vorgeschrieben, wie es in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt ist. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGU) wurden zur DGUV zusammengefasst.

Versicherungen

In den besten Kindertagesstätten können Unfälle und Fehler vorkommen, daher sollten Sie sich um eine angemessene Absicherung kümmern. Die folgenden Versicherungen sind für eine Kindertagesstätte ratsam:

  • Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Inhaltsversicherung
TIPP: Vergessen Sie nicht, an Ihre eigene Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zu denken. Durch eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft können Sie Ihre Unfallversicherung abdecken. Das Jugendamt übernimmt die Kosten dafür teilweise.

Fazit

Eine Kindertagesstätte zu gründen, ist ein großer Schritt für Privatleute, die bisher das Hüten von Kindern eher als Hobby betrieben haben. Es besteht ein großer Unterschied zwischen der Tätigkeit als sogenanntes „Kindermädchen“ und der hauptberuflichen Betreuung von Kindern infolge einer Existenzgründung mit einer Kita. Doch der Schritt in die Selbstständigkeit ist lohnenswert. In 15 Jahren ist die Anzahl der Kindertagesstätten um 17 % angestiegen. Zahlreiche Eltern suchen Betreuungsplätze für ihre Kleinen und die Art der Betreuung wird immer individueller. Dies sind starke Argumente für den Schritt zur Existenzgründung mit der eigenen Kindertagesstätte.

Die Gründung einer Kindertagesstätte erfordert sorgfältige Planung und Berücksichtigung zahlreicher Aspekte. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der Betreuungsschlüssel und die Kooperation mit dem örtlichen Jugendamt sind von entscheidender Bedeutung. Von der Auswahl der geeigneten Rechtsform über die Raumgestaltung bis zur Finanzierung und Versicherung ist eine umfassende Vorbereitung unerlässlich. Mit unserem Leitfaden und der Businessplan Vorlage für eine Kita sind Sie bestens für den Start in die Selbstständigkeit mit einer Kita gewappnet.

FAQ

 1. Kann jeder eine Kita gründen?

Ja, grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, eine Kindertagesstätte zu eröffnen, ohne selbst eine pädagogische Ausbildung zu haben. Allerdings ist die Anstellung von qualifizierten Fachkräften für die Kinderbetreuung erforderlich. Pädagogische Fachkräfte sind eine notwendige Voraussetzung für den Erhalt einer Betriebserlaubnis vom Jugendamt.

2. Welche Rechtsform eignet sich am besten für meine Kita?

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder der eingetragene Verein sind bevorzugte Rechtsformen für eine Kita. Elterninitiativen wählen häufig die Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e.V.). Soll eine größere Anzahl von Kindern aufgenommen werden, könnte die Rechtsform einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) die passendere Wahl sein.

3. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten?

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung ist nach § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis beim zuständigen Jugendamt zu beantragen. Hierfür müssen Sie als Träger räumliche, fachliche, konzeptionelle, wirtschaftliche und personelle Voraussetzungen erfüllen. Dazu ist die „Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung in Bezug auf den Betrieb der Einrichtung gibt, sowie im Hinblick auf die Eignung des Personals nachzuweisen, dass die Vorlage und Prüfung von aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen sowie von Führungszeugnissen nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes sichergestellt sind; Führungszeugnisse sind von dem Träger der Einrichtung in regelmäßigen Abständen erneut anzufordern und zu prüfen.“ Quelle: Gesetze im Internet

5. Wie berechne ich den erforderlichen Betreuungsschlüssel für meine Kita?

Der Betreuungsschlüssel für Kitas wird von den einzelnen Bundesländern geregelt und ist abhängig vom Alter der betreuten Kinder . Um eine fachgerechte und pädagogische sinnvolle Betreuung gewährleisten zu können, empfiehlt die Bertelsmann Stiftung für Kita-Kinder zwischen 3 und 6 Jahren ein Betreuungsschlüssel von 1:7,5. Das bedeutet, dass eine Fachkraft maximal 8 Kinder betreuen sollte.

6. Welche Versicherungen benötige ich für meine Kindertagesstätte?

Die wichtigsten Versicherungen für eine Kita sind Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsschutz und Inhaltsversicherung.

Kinder, die eine staatlich anerkannte Tageseinrichtung besuchen, sind zwar gesetzlich unfallversichert, und diese Deckung ist kostenfrei, unabhängig davon, ob die Einrichtung in öffentlichem, gemeinnützigem oder privatem Gewerbe betrieben wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Versicherungsschutz im Kindergarten nur für Situationen gilt, die direkt unter Aufsicht stattfinden. Es kommt jedoch häufig vor, dass Unfälle im Kindergarten mit einer Verletzung der Aufsichtspflicht einhergehen. In solchen Fällen kann der Betreiber der Einrichtung persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Um hohe Entschädigungskosten zu vermeiden, die bis zur möglichen Schließung der Einrichtung führen könnten, existieren zusätzliche Versicherungen speziell für Kindergärten, die zusätzliche Absicherung bieten.

6. Wie ermittelt das Jugendamt den Bedarf an Betreuungsplätzen?

In Bezug auf die Betreuung von Kindern ist die Jugendhilfeplanung verantwortlich für die Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen. Gemäß den Bildungsgesetzen der Bundesländer müssen die Strukturen der Gruppen in Kindertageseinrichtungen sowie die verfügbaren Plätze in der Kindertagespflege jedes Jahr aktualisiert werden. Um langfristige Entwicklungen zu verstehen und sicherzustellen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen bereitgestellt wird, ist die Jugendhilfeplanung gefordert, Prognosen für einen erweiterten Zeitraum zu erstellen.

7. Was sind die Voraussetzungen, um als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt zu werden?

Gemäß § 75 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich, damit ein Kita-Träger als Träger der freien Jugendhilfe durch das Landesjugendamt anerkannt werden kann. Diese Voraussetzungen umfassen:

  • Der Träger muss eine juristische Person oder Personenvereinigung sein.
  • Er muss auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, was bedeutet, dass er die Entwicklung und Erziehung junger Menschen zur Förderung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unterstützt.
  • Der Träger muss gemeinnützige Ziele verfolgen.
  • Es muss erwartet werden können, dass der Träger aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen einen signifikanten Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe leisten kann.
  • Der Träger muss die Gewähr dafür bieten, dass seine Arbeit den Zielen des Grundgesetzes förderlich ist.
8. Muss ich für eine Kita ein Gewerbe anmelden?

Zu überlegen ist in diesem Kontext zunächst, welche Rechtsform die Kita haben soll. Eine GmbH erfordert eine Gewerbeanmeldung, ein Verein nicht unbedingt. Eine Gewerbepflicht besteht bei Vereinen nur dann, wenn Einnahmen in einer Höhe entstehen, die die Umsatzsteuerpflicht auf den Plan rufen.

9. Muss eine Kita Leitung eine pädagogische Qualifikation haben?

Als Gründer eine Kita sind Sie nicht persönlich verpflichtet, eine pädagogische Ausbildung vorzuweisen. Allerdings müssen Sie dem Jugendamt nachweisen, dass Sie qualifiziertes Fachpersonal einstellen werden, das über entsprechende Erfahrung verfügt. Beachten Sie, dass wenn Sie als Kita Leitung keine eigenverantwortliche pädagogische Tätigkeit ausüben, Ihr freiberuflicher Status gefährdet ist und Sie ggf. ein Gewerbe anmelden müssen. (s. Urteil vom 20.01.2015, Az. 3 K 157/14)

10. Wo finde ich bereits bestehende Elterninitiativen?

Eine hervorragende Anlaufstelle ist die Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e.V. Dieser Verband ist der Dachverband für Elterninitiativen auf Bundesebene und verfügt über Kontaktstellen im gesamten Land. Der Verband stellt auch einen Gründungs-Leitfaden für Elterninitiativen online zur Verfügung.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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