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« Mit der eigenen Kindertagesstätte den Sprung in die Selbstständigkeit wagen »
Ein Gründer, für den ein Kinderlächeln mehr bedeutet als alles Glück der Erde, der ist in einer Kita genau richtig aufgehoben. Eine Kindertagesstätte ist ein Ort, an dem Eltern Ihre Kleinkinder gegen Bezahlung abgeben können. Ausgebildete Erzieher passen in dieser Zeit auf die Kleinen auf und bringen ihnen nach festgelegten pädagogischen Konzepten Dinge bei und lassen sie ihren Alltag erleben. Um eine Kita zu gründen, ist eine Betriebserlaubnis vom Jugendamt notwendig, wofür ein aussagekräftiger Businessplan von Vorteil ist. Außerdem müssen die Kindertagesstättengesetze der einzelnen Bundesländer beachtet werden.
Vom Hobby zur Gründung
Eine Kindertagesstätte zu gründen, ist ein großer Schritt für Privatleute, die bisher das Hüten von Kindern eher als Hobby betrieben haben. Es besteht ein großer Unterschied zwischen der Tätigkeit als sogenanntes „Kindermädchen“ und der hauptberuflichen Betreuung von Kindern infolge einer Existenzgründung mit einer Kita. Doch der Schritt in die Selbstständigkeit ist lohnenswert. In 15 Jahren ist die Anzahl der Kindertagesstätten um 17 % angestiegen. Zahlreiche Eltern suchen Betreuungsplätze für ihre Kleinen und die Art der Betreuung wird immer individueller. Dies sind starke Argumente für den Schritt zur Existenzgründung mit der eigenen Kindertagesstätte.
Andere Kinder in Obhut zu nehmen, ist jedoch mit einem hohen Maß an Verantwortung verknüpft, welches eine erste Anforderung an die Gründer darstellt. Außerdem ist es wichtig, dass sowohl pädagogische Erfahrungen als auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse mitgebracht werden, was häufig eine seltene Kombination ist.
Zu guter Letzt sind eine Engelsgeduld und ein stahlhartes Nervenkostüm von Vorteil, damit die Arbeit mit den kleinen Heranwachsenden nicht im Stress ausartet. Kann ein Gründer die gefragten Voraussetzungen mitbringen, ist eine Existenzgründung im Bereich der Kleinkinderbetreuung ein idealer Berufswunsch. Für die bessere Planung und für den Ausgleich eventueller betriebswirtschaftlicher Schwächen helfen Vorlagen zur Erstellung eines Businessplans für eine Kita, die wie ein roter Faden durch die Gründungsphase leiten.

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Erste Planungen bewältigen
Geht es darum, die eigene Kita zu gründen, müssen vorab erste Planungen gedanklich getroffen werden. Zunächst ist es wichtig, welches pädagogische Konzept im Kindergarten verfolgt werden soll. Hiernach können Eltern ihre priorisierte Kita auswählen. Es existieren beispielsweise die folgenden Konzepte, die hier jedoch stark abgekürzt dargestellt sind:
- das Reggio-Konzept unterstützt den natürlichen Drang nach Entdeckungen
- das Montessori-Konzept hilft dem Kind dabei, eigene Entscheidungen zu treffen
- das Freinet-Konzept stellt Kinder vor unvorbereitete Situationen, die sie selbst herleiten und lösen müssen
- der Bewegungskindergarten bietet Kindern viele Möglichkeiten für die körperliche Ertüchtigung
- das Waldorf-Konzept leitet Kinder zum Nachahmen an und setzt auf handwerkliche und künstlerische Erziehung
- das Fröbel-Konzept verfolgt eine gemäßigte Linie und versucht, alle Bereiche gleichzeitig anzusprechen
Das pädagogische Konzept ist Bestandteil des Businessplans für den Kindergarten, weshalb hier eine klare Definition erforderlich ist. Neben der Grundausrichtung existieren weitere Ausprägungen, wie eine besonders religiöse Färbung, erste Fremdsprachen, exklusive Ausstattungen (Wasserbecken, Sauna), spezialisierte Kost (biologisch, vegan), 24/7-Konzepte und weitere Besonderheiten. Diese können in Großstädten durchaus auf Nachfrage stoßen, während in ländlicheren Regionen der Markt hierfür zu klein ist.
Eine weitere Vorabplanung beim Gründen betrifft die Rechtsform. Die Kinderbetreuung ist gemeinnützig, weshalb die recht spezielle Rechtsform eines eingetragenen Vereins gewählt werden kann. Hier ist eine Haftung nur als juristische Person möglich, es ist kein Eigenkapital nötig und es gibt Steuervorteile durch die Gemeinnützigkeit. Ist diese Form nicht gewollt, stehen die klassischen Möglichkeiten wie GbR, Einzelunternehmen oder GmbH mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen als sinnvolle Alternativen zur Verfügung.
Grundlegende Faktoren, die berücksichtigt werden sollten
Wichtige Gesetze einhalten
Wenn es darum geht, die Pläne in die Tat umzusetzen und die Kita zu gründen, müssen vorab zahlreiche Verordnungen und Gesetze eingehalten werden, wobei ein Businessplan hilft. Insbesondere die Betriebserlaubnis vom jeweiligen Jugendamt nach § 45 Sozialgesetzbuch VIII ist wichtig. Daneben gibt es weitere Vorschriften zu Räumlichkeiten, dem Personal, den pädagogischen Konzepten und vielen weiteren Punkten, die im Folgenden erläutert werden.
Räumlichkeiten
Das Gebäude, in dem die Kita fortan untergebracht sein soll, muss diverse Anforderungen erfüllen. Es muss Gruppenräume geben, welche der Kinderanzahl nach Quadratmetern angepasst sein sollten. Außerdem müssen Wasch- und WC-Räume, Schlafräume, Mitarbeiterzimmer, Abstellräume und eine Küche vorhanden sein. Alle Räume sind zudem auf ihren Brandschutz und die Fluchtmöglichkeiten hin zu prüfen. Zu guter Letzt muss das Gebäude hell, trocken, belüftbar, warm und sauber sein. Die einzelnen Anforderungen werden individuell von den Kommunen definiert und kontrolliert.
Personal
Das Jugendamt benötigt Auskünfte über das zukünftige Personal der Kita, bevor eine Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann. Es müssen fachlich geeignete Mitarbeiter mit einer pädagogischen oder therapeutischen Ausbildung angestellt werden. Die Anzahl der Mitarbeiter ist durch einen Personalschlüssel vorgegeben, den die Bundesländer anhand der Kinderzahlen errechnen.

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Bildungsgesetze
Die Erziehung innerhalb der Kindertagesstätte muss den gesetzlichen Bildungsanforderungen der Länder entsprechen. Hierin sind Lernkonzepte festgehalten und die Pflicht, die zu betreuenden Kinder zu bilden und zu fördern. Es wird vom Gründer eine pädagogische Konzeption benötigt, aus der hervor geht, wie die Erziehung, die Bildung und die Betreuung in der Einrichtung erfolgen werden. Diese Konzeption wird mit den Bildungsgesetzen der Länder verglichen. Anschließend erfahren die Gründer, ob es Probleme gibt, die Kita zu gründen oder ob das Konzept schlüssig ist und mit den Gesetzen konform geht.
Konzeption
Weitere äußere Umstände müssen geklärt sein, wenn es darum geht, eine Kindertagesstätte zu gründen. Beispielsweise sind die Öffnungszeiten vorab zu definieren. Der Tagesablauf und die Versorgung müssen beschrieben sein. Es muss geklärt werden, ob ein Elternbeirat aufgestellt werden muss. Und zusätzlich ist eine detaillierte Finanzplanung einzureichen. All diese Punkte dienen den zuständigen Jugendämtern dazu, über die Ausstellung der Betriebserlaubnis zu entscheiden. Den Gründern hingegen hilft ein Businessplan, an alle Anforderungen zu denken.
Mit der Businessplan-Vorlage arbeiten
Damit beim Gründen keine geschäftsbedrohenden Fehler unterlaufen, stehen dem Existenzgründer Vorlagen für Businesspläne zur Verfügung. Diese führen Schritt für Schritt durch die Phase der Vorabplanung. Ein besonderer Businessplan für die Kita ist auf alle hier genannten Gesetze vorbereitet und unterstützt dabei, fehlerfrei zu arbeiten. Nichts ist schlimmer, als wenn nach erfolgreicher Eröffnung ein gesetzlicher Mangel festgestellt wird und der Kindergarten aus diesem Grund seinen Geschäftsbetrieb nicht fortführen kann. Außerdem hilft eine solche Vorlage dabei, die Finanzen von Beginn an in den Griff zu bekommen.
Für die kindgerechte Einrichtung inklusive aller Räumlichkeiten ist ein starkes Grundkapital notwendig. Damit trotz aller Investitionen die Liquidität immer gewährleistet ist, ist eine Liquiditätsplanung wichtig, die vor einer Insolvenz schützt.
Außerdem errechnen Gründer über den Businessplan für die Kita die laufenden Kosten und stellen diese den zu erwartenden Erlösen gegenüber, wodurch die Wirtschaftlichkeit der Unternehmung errechnet werden kann. Spätestens zu diesem Zeitpunkt können Nachbesserungen vorgenommen werden. Der fertige Plan dient letztendlich auch den Stakeholdern als Informationsquelle.
Zu den Stakeholdern zählen Geldgeber, potenzielle erste Kunden und Behörden, die die Betriebserlaubnis auf Grundlage des Geschäftsplans ausstellen werden. Somit sind Businesspläne wichtige Leitfäden, die dabei helfen, eine Kindertagesstätte zu gründen und fehlerfrei vorzugehen.
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