Inhaltsverzeichnis
- Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?
- Wie mache ich mich nebenberuflich selbstständig?
- Welche Steuern fallen für nebenberuflich Selbstständige an?
- Ist eine Tätigkeit im Nebenerwerb sozialversicherungspflichtig?
- So vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit im Nebenerwerb
- Vorteile und Nachteile eines Nebenerwerbs
- Tipps und Ideen für die nebenberufliche Selbstständigkeit
- Checkliste: Nebenberuflich selbstständig machen
- Fazit
- FAQ
Sie möchten sich nebenberuflich selbstständig machen und einen Nebenerwerb gründen? Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen für eine nebenberufliche Selbstständigkeit informieren sowie Vor- und Nachteile abwägen. Nicht alle Vorhaben lassen sich in der Realität neben einem Vollzeitberuf nach Feierabend umsetzen. Setzen Sie sich vorab mit den wichtigen Themen Genehmigungen, Versicherungen, Steuern und Rechtsformen auseinander, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick und viele praktische Tipps, die Ihnen bei der Umsetzung Ihres Vorhabens helfen. Wir klären auch Fragen wie: Brauche ich einen Businessplan? Welche Jobs eignen sich besonders gut für eine nebenberufliche Selbstständigkeit? Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich in die nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten und Ihrem Traum von einem eigenen Unternehmen näher zu kommen.
Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?
Eine nebenberufliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn Sie ein eigenes Unternehmen gründen und führen, während Sie gleichzeitig einer Hauptbeschäftigung bspw. als Arbeitnehmer oder Beamter nachgehen. Auch Studenten, Auszubildende, Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, können einen Nebenerwerb gründen.
Kennzeichnend für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass sie nur einen geringen Teil der Arbeitszeit (max. 18 – 20 Stunden) ausmacht und die Einnahmen aus dieser Tätigkeit die Einkünfte aus der Haupttätigkeit nicht übersteigen.
Wichtige To-Dos vor der Gründung im Nebenerwerb
Bevor Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit starten, sind einige Punkte zu beachten:
1. Kriterien prüfen: Handelt es sich mit Blick auf die geplante Arbeitszeit und Ihre zu erwartenden Einnahmen wirklich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit? Falls Sie planen Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie sich bei Ihrem Sozialversicherungsträger erkundigen, ob Sie dadurch als hauptberuflich selbstständig eingestuft werden.
2. Genehmigungen einholen: Informieren Sie sich, inwiefern die geplante Tätigkeit erlaubnis-, genehmigungs-, oder meisterpflichtig ist und ob Sie die erforderlichen Qualifikationen und Nachweise besitzen.
3. Erlaubnis des Vermieters einholen: Auch wenn Sie nur im Nebenerwerb gründen und den Betriebssitz in Ihrer Privatwohnung haben, sollten Sie auch eine Einverständniserklärung des Vermieters für die unternehmerische Tätigkeit einholen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf unternehmerische Nutzung Ihrer Privaträume und die meisten Mietverträge schließen eine unternehmerische Nutzung aus.
4. Status klären – Freiberufler oder Gewerbetreibender: Egal, ob Sie sich durch Neugründung, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Franchise selbstständig machen. Entscheidend für die Anmeldung der Selbstständigkeit und die steuerrechtliche Behandlung ist, ob Sie als Gewerbetreibender oder als Freiberufler gelten. Klären Sie Ihren Status vor Aufnahme der Tätigkeit mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt ab.
5. Rechtsform wählen: Sie können die Rechtsform für Ihre nebenberufliche Tätigkeit frei wählen. Jede Rechtsform hat Vorteile und Nachteile, z.B. hinsichtlich Kosten, Haftung, Steuern und Buchhaltungsaufwand. Lassen Sie sich beraten und wägen Sie ab, was Ihnen wichtig ist und für Ihr Vorhaben passt.
6. Arbeitgeber informieren: Für die meisten Arbeitnehmer ist dies reine Formsache, so lange Sie einige Grundregeln beachten und weiterhin Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen. Beamte hingegen benötigen für die Ausübung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit eine Genehmigung Ihres Dienstherrn.
Grundregeln für nebenberuflich selbstständige Arbeitnehmer
- Durch Ihre Nebentätigkeit entsteht keine Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber.
- Ihre hauptberufliche Arbeit wird durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt, da Sie weiterhin zuverlässig und engagiert arbeiten und nicht übermüdet sind.
- Sie nutzen keine Ressourcen Ihres Arbeitgebers, wie z.B. Daten oder Materialien, für Ihre Nebentätigkeit.
Grundregeln für nebenberuflich selbstständige Beamte
- Die wöchentliche Arbeitszeit für die nebenberufliche Selbstständigkeit darf höchstens ein Fünftel der Arbeitszeit im Hauptjob betragen. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise 40 Stunden pro Woche bei einem Amt arbeiten, dürfen Sie höchstens acht Stunden pro Woche in Ihre Nebentätigkeit investieren.
- Zusätzlich dürfen die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts betragen.
7. Businessplan schreiben: Auch für eine nebenberufliche Gründung ist es wichtig, einen Businessplan zu schreiben, da dieser ein zentrales Instrument zur Planung und Steuerung des Unternehmens ist. Ein Businessplan hilft dabei, die Geschäftsidee zu strukturieren, Markt- und Konkurrenzanalysen durchzuführen, Finanzierungspläne zu entwickeln und Ziele zu definieren.
8. Finanzierung klären: Eine Möglichkeit ist, das Startkapital aus eigenen Ersparnissen aufzubringen. Alternativ können Kredite oder Fördermittel beantragt werden. Auch eine Kooperation mit einem Geschäftspartner oder die Beteiligung von Investoren kann die Finanzierung sicherstellen.
Wie mache ich mich nebenberuflich selbstständig?
Für den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit sind die Anforderungen und der Ablauf prinzipiell der gleiche wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Wer eine Geschäftsidee hat, sollte prüfen, ob diese (nebenberuflich) umsetzbar und langfristig tragfähig ist. Ist die Vorbereitung abgeschlossen und die Finanzierung geklärt, kann es im Grunde schon losgehen.
Anmeldung der Selbstständigkeit
Eine nebenberufliche Tätigkeit muss angemeldet werden, wenn Sie regelmäßig und mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Freiberufler müssen für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Gewerbetreibende melden Ihr Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt an, um einen Gewerbeschein zu erhalten.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Seit dem 1. Januar 2021 muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eigeninitiativ und unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit elektronisch über MeinELSTER an das Finanzamt übermittelt werden.
Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende werden mit der Aufnahme Ihrer Tätigkeit automatisch Mitglied in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Das Gewerbeamt gibt die Informationen an die IHK und HWK weiter. Auch Nebengewerbe müssen Mitgliedsbeiträge zahlen.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG)
Das eigene Unternehmen ist innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anzumelden. Beiträge fallen hier jedoch nur an, wenn Mitarbeiter eingestellt werden.
Geschäftskonto eröffnen
Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist auch für nebenberuflich Selbstständige empfehlenswert, um berufliche und private Finanzen klar zu trennen und eine bessere Übersicht über Einnahmen und Ausgaben zu erhalten.
Welche Steuern fallen für nebenberuflich Selbstständige an?
Einkommensteuer
Das Einkommen aus Ihrer Nebentätigkeit unterliegt ebenso wie die Einkünfte aus Ihrer Hauptbeschäftigung (nichtselbstständiger Arbeit) der Einkommensteuer. Je nach Art der nebenberuflichen Tätigkeit sind folgende Einkunftsarten zu unterscheiden:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewerbetreibende)
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler)
Warenlieferungen und Dienstleistungen eines Unternehmens unterliegen der Umsatzsteuer (§1 Umsatzsteuergesetz). Auch als nebenberuflicher Unternehmer sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden und nach Abzug der Vorsteuer zu entrichten. Liegt der Umsatz Ihres Nebenerwerbs im Vorjahr unterhalb der Grenze von 22.000 Euro und wird im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten, können Sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Sie gelten damit steuerrechtlich als Kleinunternehmer nach §19 des Umsatzsteuergesetzes. Dies bedeutet, dass Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Sie haben dadurch weniger buchhalterischen Aufwand, da die Umsatzsteuervoranmeldung und das Abführen der Umsatzsteuer wegfallen. Sie dürfen allerdings auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Für Gewerbetreibende fällt die Gewerbesteuer an. Freiberufler sind von dieser Steuerart nicht betroffen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro geltend machen. Erst für Gewinne, die diese Grenze überschreiten, fällt Gewerbesteuer an. Für Kapitalgesellschaften gilt dieser Freibetrag nicht. Nein, als nebenberuflich Selbstständiger sind Sie in der Regel über Ihren Hauptberuf sozialversichert und es fallen keine weiteren Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an. Es gibt jedoch Ausnahmen: Für einige selbstständige Tätigkeiten besteht – auch wenn sie nebenberuflich ausgeübt werden – eine generelle Rentenversicherungspflicht gemäߧ 2 Nr. 1 SGB VI. Dies gilt z.B. für meisterpflichtige Handwerksberufe, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer. Sobald Sie als nebenberuflich Selbstständiger Mitarbeiter (mehr als geringfügig) beschäftigen, werden Sie von der Krankenversicherung in der Regel als hauptberuflich selbstständig eingestuft und müssen Ihre Beiträge komplett selbst bestreiten. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenversicherung. Als nebenberuflich Selbstständiger arbeiten Sie zu Beginn möglicherweise nur für einen Auftraggeber. Dabei kann schnell der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit aufkommen. Dies bezeichnet eine Situation, in der eine Person formal als Selbstständige(r) auftritt, jedoch in Wirklichkeit wie ein abhängig Beschäftigter tätig ist. Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sind einige Punkte zu beachten. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig ausüben. D.h. dass Sie gegenüber Ihrem Auftraggeber nicht weisungsgebunden sind. Das äußert sich zum Beispiel dadurch, dass Sie eigene Werbung schalten und Kundenakquise und -betreuung in Eigenregie erledigen. Aber auch dadurch, dass Sie Arbeitszeit und Arbeitsort selbst bestimmen, eigene Arbeitsmittel nutzen und Ihre Arbeit eigenständig organisieren. Im besten Fall haben Sie mehrere verschiedene Auftraggeber. Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist der am häufigsten gewählte Weg zum eigenen Unternehmen. Das geringere finanzielle Risiko und die Sicherheit der Festanstellung sind nur einige der Gründe. Doch die nebenberufliche Selbstständigkeit hat Vor- und Nachteile. Tabelle: Vorteile und Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit (eigene Darstellung) Eine Gründung im Nebenerwerb bietet viele Vorteile. Die Doppelbelastung und die zeitliche Limitierung setzen jedoch auch Grenzen. Längst nicht alle Geschäftsideen lassen sich nebenberuflich umsetzen. Folgende Tipps können Ihnen helfen, die passende Geschäftsidee für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit zu finden: Bedenken Sie außerdem: Sicher können Sie es jetzt kaum noch erwarten, endlich loszulegen. Was Sie alles beachten müssen, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, erfahren Sie in unserer übersichtlichen Checkliste. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, steht dem Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts mehr im Weg. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet eine gute Möglichkeit, die eigenen Ideen umzusetzen, während gleichzeitig die hauptberufliche Tätigkeit das Einkommen sichert. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung können Sie den Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit erfolgreich meistern. Wägen Sie die Vor- und Nachteile des Nebenerwerbs ab und schätzen Sie Ihre eigenen Ressourcen realistisch ein. Nutzen Sie die Checkliste und die wertvollen Tipps, um Ihren Traum in die Tat umzusetzen und finanzielle Unabhängigkeit sowie berufliche Erfüllung zu erreichen. Und das Wichtigste: Zeigen Sie Mut und Durchhaltevermögen. Eine Selbstständigkeit neben dem eigentlichen Beruf ist kein Spaziergang. Sie erfordert ein gutes Zeitmanagement und hohe Eigenmotivation. Es gibt einige Fördermitteln, die auch nebenberuflichen Gründern zur Verfügung stehen: ERP-Gründerkredit – StartGeld: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderkredite für Gründer an, die auch für eine nebenberufliche Selbstständigkeit genutzt werden können. Diese Kredite können Sie über Ihre Hausbank beantragen. EXIST-Gründerstipendium: Das EXIST-Gründerstipendium ist eine Förderung für innovative Gründungsvorhaben, die neben oder nach dem Studium realisiert werden. Der Antrag wird über die zuständige Hochschule gestellt. Wenn Sie eine Förderung durch das EXIST-Gründerstipendium erhalten, dürfen Sie kein anderes Stipendium, Beschäftigungsverhältnis oder Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts haben. Entgeltliche Nebentätigkeiten von mehr als fünf Wochenstunden sind nicht zulässig. Mikrodarlehen: Mikrokredite sind eine spezielle Form von Förderkrediten, die insbesondere für alle unternehmerischen Aktivitäten von Klein- und Kleinstbetrieben gedacht sind. Auch für nebenberufliche Gründer ist diese Finanzierungsform eine Option. Ansprechpartner sind akkreditierte Mikrofinanzinstitute (MFI), die hier gelistet sind: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Foerderung-der-Erwerbstaetigkeit/Mikrokredit/Mikrofinanzinstitute/mikrofinanzinstitute.html Die Begriffe werden oft synonym verwendet, sie unterscheiden sich jedoch. Unter Nebentätigkeiten fallen alle Aufgaben, die neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, wie z.B. Ehrenämter, unentgeltliche Jobs, Gelegenheitsjobs und auch ein Nebenerwerb. Unter einem Nebenerwerb ist genau genommen aber eine regelmäßige nebenberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht zu verstehen, dies kann eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbebetrieb sein. Ein nebenberuflich betriebenes Gewerbe wird auch Nebengewerbe genannt. Ja, es ist möglich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten und gleichzeitig nebenberuflich selbstständig zu sein. Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit dürfen Angestellte maximal 15-20 Stunden pro Woche aufwenden. Bei Beamten darf der Zeitaufwand maximal ein Fünftel der Dienstzeit betragen. Relevant ist das vor allem für die Krankenversicherung: bei mehr als 20 Stunden wird von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausgegangen und Sie müssen Ihre Beiträge komplett selbst tragen. Für nebenberuflich Selbstständige gibt es keine bestimmte Verdienstgrenze. Wichtig ist nur, dass Sie nebenberuflich nicht mehr als im Hauptberuf verdienen, um den Status als „nebenberuflich selbstständig“ nicht zu gefährden. Ja, auch Auszubildende dürfen nebenberuflich selbstständig sein, wenn die Zustimmung des Arbeitgebers vorliegt und der Ausbildungserfolg nicht gefährdet ist. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes müssen beachtet werden. Ja, Ihre Einkünfte aus dem Nebenerwerb unterliegen der Einkommensteuer. Ja, auch wenn Ihr Arbeitsvertrag dies nicht vorschreibt, sollten Sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall über Ihre geplante Selbstständigkeit informieren. Die Kleinunternehmerregelung kann einen Wettbewerbsvorteil darstellen, wenn Sie an Endkunden verkaufen. Dadurch, dass Sie keine Mehrwertsteuer ausweisen, können Sie günstigere Preise ansetzen. Sobald Sie größere Anschaffungen planen, sollten Sie jedoch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, da Ihnen sonst durch die nicht-abziehbare Vorsteuer ein großer Nachteil entstehen kann. Auch Studenten, Arbeitslose, Rentner und Pensionäre können nebenberuflich selbstständig sein. Die Kriterien, wann eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, sind prinzipiell die gleichen wie bei Angestellten. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten: Grundsätzlich können Studierende neben dem Studium bis zu einem Grundfreibetrag von 10.908 EUR (2023) nebenberuflich verdienen, ohne dass Einkommensteuer gezahlt werden muss. Liegt der Gewinn bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit über dem Grundfreibetrag, so ist der Mehrbetrag zu versteuern. TIPP: Studierende, die BAföG Leistungen beziehen, sollten sich erkundigen, wie viel sie dazu verdienen dürfen, ohne dass ihr Anspruch gekürzt wird. Der Freibetrag lag 2023 bei 520 EUR pro Monat. Insgesamt dürfen im Bewilligungszeitraum (12 Monate) maximal 6.240 Euro Gewinn vor Steuern erzielt werden. Die Berechnung hängt letztendlich aber von der individuellen Situation ab. Lassen Sie sich daher in jedem Fall beraten. Bevor Arbeitslose eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufnehmen, müssen Sie die Agentur für Arbeit informieren. Die Arbeitszeit darf regelmäßig nicht mehr als 15 Stunden pro Woche betragen, da sonst der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren geht. Außerdem gelten Verdienstgrenzen. Das bedeutet, dass Ihre Leistungen um das über die Verdienstgrenzen hinausgehende Zusatzeinkommen gekürzt werden. Je nachdem, ob ALG 1 oder ALG 2 bezogen wird, betragen die Verdienstgrenzen: Als Rentner dürfen Sie nebenberuflich unbegrenzt hinzuverdienen und zwar seit 2023 auch unabhängig davon ob Sie reguläre oder vorgezogene Altersrente beziehen. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten nur noch für Erwerbsminderungsrenten. Vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze werden Bezüge bis zur Höchstgrenze gekürzt, wenn Pensionäre ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. aus selbstständiger Arbeit) beziehen. Die Höchstgrenze wird auf Basis der Endstufe der Besoldungsgruppe berechnet. Nach Erreichen der Altersgrenze bleibt der Erwerb aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit unberücksichtigt. Ja, auch für eine Gründung im Nebenerwerb sollte ein Businessplan geschrieben werden. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Aspekte der Gründung bedacht haben und Ihr Vorhaben auf eine solide Basis stellen. Welche Jobs sich für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit eignen, hängt davon ab, wie und wann Sie in Ihrem Hauptberuf eingespannt sind. In den meisten Fällen eignen sich vor allem solche Tätigkeiten, die unabhängig von der Tageszeit von Zuhause aus erledigt werden können und wenig Startkapital erfordern. Beliebte Beispiele sind Online-Shops, Texter, Nachhilfelehrer, Dozent oder Personal Trainer. Nein, der Gründungszuschuss kann nur für die Gründung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit beantragt werden. Die selbstständige Tätigkeit muss die Arbeitslosigkeit beenden und mehr als 15 Stunden pro Woche betragen. Ja, Sie können sich nebenberuflich als Freiberufler selbstständig machen. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit darf nicht mehr als 20 Wochenstunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Andernfalls droht die Einstufung als hauptberuflich Selbstständiger durch die Krankenkasse. Steuerfrei sind die Einkünfte aus nebenberuflicher Selbstständigkeit nicht, sie unterliegen der Einkommensteuer. Es ist jedoch möglich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und so auf das Abführen der Umsatzsteuer zu verzichten. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt zudem ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR pro Jahr. Erst für Gewinne, die darüber liegen, muss Gewerbesteuer gezahlt werden. Nein, eine Nebentätigkeit darf der Arbeitgeber nicht pauschal verbieten. Liegen jedoch angemessene und berechtigte Einwände vor, dürfen Arbeitgeber Ihre Zustimmung versagen. Beispiele sind: Ja, Sie können gleichzeitig einer Beschäftigung in Vollzeit nachgehen und nebenberuflich ein Gewerbe anmelden. Der Begriff „Kleingewerbe“ wird umgangssprachlich häufig verwendet, um Unternehmen zu beschreiben, die einen überschaubaren Geschäftsumfang und eine geringe Umsatz- bzw. Gewinnhöhe haben. In der Regel handelt es sich hierbei um Einzelunternehmen oder kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern, die im Nebenerwerb betrieben werden. Ein Kleingewerbetreibender gilt als Unternehmer aber nicht als Kaufmann. Das bedeutet, dass er nicht unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) fällt. Der Gewinn wird anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt. Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuergesetz. Gemeint ist ein Selbstständiger, der unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen liegt und daher die Möglichkeit hat, sich von Umsatzsteuer befreien zu lassen. In Deutschland beträgt die Grenze für die Kleinunternehmerregelung aktuell 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr. Macht ein Unternehmer von der Kleinunternehmerregel Gebrauch, muss er keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführ-en, kann aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Der Begriff Nebengewerbe bezieht sich auf die nebenberufliche Ausübung. Ein Nebengewerbe ist dadurch gekennzeichnet, dass es parallel zu einem Hauptberuf ausgeübt wird und hinsichtlich der eingesetzten Arbeitszeit und der Höhe der erzielten Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der Begriff Kleingewerbe bezieht sich vielmehr auf die Größe des Unternehmens. Als Kleingewerbe gilt ein Gewerbebetrieb, der von seinem Umfang her überschaubar ist und insofern keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Oft sind Nebengewerbe gleichzeitig Kleingewerbe. Grundsätzlich kann ein Kleingewerbe aber auch in Form einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausgeübt werden. Zur Absicherung Ihres Nebenerwerbs sollten Sie prüfen, welche Versicherungen Sie benötigen. Auch im Rahmen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, besteht z.B. das Risiko, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen. Gegen Schadensersatzforderungen können Sie sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Weitere gängige Versicherungen sind die Geschäftsinhaltsversicherung und die betriebliche Unfallversicherung.
Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung
Gewerbesteuer
Ist eine Tätigkeit im Nebenerwerb sozialversicherungspflichtig?
Ausnahme 1: Selbstständige Tätigkeiten, die immer rentenversicherungspflichtig sind
Ausnahme 2: Beschäftigung von Mitarbeitern im Nebenerwerb
So vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit im Nebenerwerb
Vorteile und Nachteile eines Nebenerwerbs
Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
Hauptjob sichert das Einkommen und Nebenjob ist sozialversicherungsfrei
Doppelbelastung durch zwei Jobs
Geschäftsidee kann erstmal getestet und in Ruhe weiterentwickelt werden
Weniger Zeit für Familie, Freunde und Freizeitgestaltung
Wechsel in die hauptberufliche Selbstständigkeit später möglich
Potenziell negative Wahrnehmung des Unternehmens bei Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten, da „nur“ nebenberuflich
Erhöhung des Gesamteinkommens
Geschäftszeiten des Nebenerwerbs werden durch die Hauptbeschäftigung eingeengt
Tipps und Ideen für die nebenberufliche Selbstständigkeit
Checkliste: Nebenberuflich selbstständig machen
Fazit
FAQ
1. Gibt es Fördermittel für eine Gründung im Nebenerwerb?
2. Was ist der Unterschied zwischen Nebentätigkeit, Nebenerwerb und Nebengewerbe?
3. Kann man gleichzeitig angestellt und selbständig sein?
4. Wie viele Stunden darf man nebenberuflich selbständig arbeiten?
5. Wie viel darf man nebenberuflich selbständig verdienen?
6. Kann ich in Ausbildung und gleichzeitig nebenberuflich selbstständig sein?
7. Ist der selbstständige Nebenerwerb für das Finanzamt auch Einkommen?
8. Muss ich dem Arbeitgeber von meiner nebenberuflichen Selbstständigkeit berichten?
9. Wann sollte ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?
10. Was gilt für Studenten, Arbeitslose, Rentner und Pensionäre?
Studenten
Arbeitslose
Rentner
Pensionäre
11. Brauche ich einen Businessplan für meine nebenberufliche Selbstständigkeit?
12. Welche Jobs eignen sich besonders gut für eine nebenberufliche Selbstständigkeit?
13. Kann ich Gründungszuschuss für einen selbstständigen Nebenerwerb erhalten?
14. Kann man nebenberuflich Freiberufler sein?
15. Wie viele Stunden darf ich nebenberuflich selbständig arbeiten?
16.Wie viel Geld ist steuerfrei bei nebenberuflicher Selbstständigkeit?
17. Kann mein Chef mir ein Kleingewerbe verbieten?
18. Kann ich Vollzeit arbeiten und ein Gewerbe anmelden?
19. Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?
Kleingewerbe
Kleinunternehmer
20. Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Nebengewerbe?
21. Betriebliche Versicherungen für den Nebenerwerb
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