Nebenberuflich selbstständig machen – Nebenerwerb gründen

von | Jul 19, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 12 Minuten

Sie möchten sich nebenberuflich selbstständig machen und einen Nebenerwerb gründen? Bevor Sie loslegen, sollten Sie sich über die Voraussetzungen für eine nebenberufliche Selbstständigkeit informieren sowie Vor- und Nachteile abwägen. Nicht alle Vorhaben lassen sich in der Realität neben einem Vollzeitberuf nach Feierabend umsetzen. Setzen Sie sich vorab mit den wichtigen Themen Genehmigungen, Versicherungen, Steuern und Rechtsformen auseinander, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick und viele praktische Tipps, die Ihnen bei der Umsetzung Ihres Vorhabens helfen. Wir klären auch Fragen wie: Brauche ich einen Businessplan? Welche Jobs eignen sich besonders gut für eine nebenberufliche Selbstständigkeit? Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich in die nebenberufliche Selbstständigkeit zu starten und Ihrem Traum von einem eigenen Unternehmen näher zu kommen.

Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit liegt vor, wenn Sie ein eigenes Unternehmen gründen und führen, während Sie gleichzeitig einer Hauptbeschäftigung bspw. als Arbeitnehmer oder Beamter nachgehen. Auch Studenten, Auszubildende, Rentner und Personen, die Arbeitslosengeld beziehen, können einen Nebenerwerb gründen.

Kriterien für eine Nebentätigkeit:

Kennzeichnend für eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dass sie nur einen geringen Teil der Arbeitszeit (max. 18 – 20 Stunden) ausmacht und die Einnahmen aus dieser Tätigkeit die Einkünfte aus der Haupttätigkeit nicht übersteigen.

Wichtige To-Dos vor der Gründung im Nebenerwerb

Bevor Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit starten, sind einige Punkte zu beachten:

1. Kriterien prüfen: Handelt es sich mit Blick auf die geplante Arbeitszeit und Ihre zu erwartenden Einnahmen wirklich um eine nebenberufliche Selbstständigkeit? Falls Sie planen Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie sich bei Ihrem Sozialversicherungsträger erkundigen, ob Sie dadurch als hauptberuflich selbstständig eingestuft werden.

2. Genehmigungen einholen: Informieren Sie sich, inwiefern die geplante Tätigkeit erlaubnis-, genehmigungs-, oder meisterpflichtig ist und ob Sie die erforderlichen Qualifikationen und Nachweise besitzen.

3. Erlaubnis des Vermieters einholen: Auch wenn Sie nur im Nebenerwerb gründen und den Betriebssitz in Ihrer Privatwohnung haben, sollten Sie auch eine Einverständniserklärung des Vermieters für die unternehmerische Tätigkeit einholen. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf unternehmerische Nutzung Ihrer Privaträume und die meisten Mietverträge schließen eine unternehmerische Nutzung aus.

4. Status klären – Freiberufler oder Gewerbetreibender: Egal, ob Sie sich durch Neugründung, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder Franchise selbstständig machen. Entscheidend für die Anmeldung der Selbstständigkeit und die steuerrechtliche Behandlung ist, ob Sie als Gewerbetreibender oder als Freiberufler gelten. Klären Sie Ihren Status vor Aufnahme der Tätigkeit mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt ab.

5. Rechtsform wählen: Sie können die Rechtsform für Ihre nebenberufliche Tätigkeit frei wählen. Jede Rechtsform hat Vorteile und Nachteile, z.B. hinsichtlich Kosten, Haftung, Steuern und Buchhaltungsaufwand. Lassen Sie sich beraten und wägen Sie ab, was Ihnen wichtig ist und für Ihr Vorhaben passt.

TIPP: Das Einzelunternehmen ist die am häufigsten gewählte Rechtsform für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Nicht nur, weil die Gründung unkompliziert und kostengünstig ist. Ein Einzelunternehmen hat – vor allem bei einem überschaubaren Geschäftsumfang, der im Nebenerwerb in der Regel vorliegt – viele Vorteile.

6. Arbeitgeber informieren: Für die meisten Arbeitnehmer ist dies reine Formsache, so lange Sie einige Grundregeln beachten und weiterhin Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen. Beamte hingegen benötigen für die Ausübung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit eine Genehmigung Ihres Dienstherrn.

Grundregeln für nebenberuflich selbstständige Arbeitnehmer
  • Durch Ihre Nebentätigkeit entsteht keine Konkurrenz zu Ihrem Arbeitgeber.
  • Ihre hauptberufliche Arbeit wird durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt, da Sie weiterhin zuverlässig und engagiert arbeiten und nicht übermüdet sind.
  • Sie nutzen keine Ressourcen Ihres Arbeitgebers, wie z.B. Daten oder Materialien, für Ihre Nebentätigkeit.
Grundregeln für nebenberuflich selbstständige Beamte
  • Die wöchentliche Arbeitszeit für die nebenberufliche Selbstständigkeit darf höchstens ein Fünftel der Arbeitszeit im Hauptjob betragen. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise 40 Stunden pro Woche bei einem Amt arbeiten, dürfen Sie höchstens acht Stunden pro Woche in Ihre Nebentätigkeit investieren.
  • Zusätzlich dürfen die Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit maximal 40 % des jährlichen Endgrundgehalts betragen.

7. Businessplan schreiben: Auch für eine nebenberufliche Gründung ist es wichtig, einen Businessplan zu schreiben, da dieser ein zentrales Instrument zur Planung und Steuerung des Unternehmens ist. Ein Businessplan hilft dabei, die Geschäftsidee zu strukturieren, Markt- und Konkurrenzanalysen durchzuführen, Finanzierungspläne zu entwickeln und Ziele zu definieren.

TIPP: Nutzen Sie eine Businessplan Vorlage. Unser Online-Shop bietet Businessplan-Vorlagen für > 400 Branchen. 

8. Finanzierung klären: Eine Möglichkeit ist, das Startkapital aus eigenen Ersparnissen aufzubringen. Alternativ können Kredite oder Fördermittel beantragt werden. Auch eine Kooperation mit einem Geschäftspartner oder die Beteiligung von Investoren kann die Finanzierung sicherstellen.

Wie mache ich mich nebenberuflich selbstständig?

Für den Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit sind die Anforderungen und der Ablauf prinzipiell der gleiche wie bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit. Wer eine Geschäftsidee hat, sollte prüfen, ob diese (nebenberuflich) umsetzbar und langfristig tragfähig ist. Ist die Vorbereitung abgeschlossen und die Finanzierung geklärt, kann es im Grunde schon losgehen.

Anmeldung der Selbstständigkeit

Eine nebenberufliche Tätigkeit muss angemeldet werden, wenn Sie regelmäßig und mit einer Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Freiberufler müssen für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit nur eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Gewerbetreibende melden Ihr Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt an, um einen Gewerbeschein zu erhalten.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Seit dem 1. Januar 2021 muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eigeninitiativ und unaufgefordert innerhalb eines Monats nach Eröffnung eines gewerblichen Betriebs oder Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit elektronisch über MeinELSTER an das Finanzamt übermittelt werden.

Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer

Gewerbetreibende werden mit der Aufnahme Ihrer Tätigkeit automatisch Mitglied in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Das Gewerbeamt gibt die Informationen an die IHK und HWK weiter. Auch Nebengewerbe müssen Mitgliedsbeiträge zahlen.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG)

Das eigene Unternehmen ist innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) anzumelden. Beiträge fallen hier jedoch nur an, wenn Mitarbeiter eingestellt werden.

Geschäftskonto eröffnen

Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist auch für nebenberuflich Selbstständige empfehlenswert, um berufliche und private Finanzen klar zu trennen und eine bessere Übersicht über Einnahmen und Ausgaben zu erhalten.

Welche Steuern fallen für nebenberuflich Selbstständige an?

Einkommensteuer

Das Einkommen aus Ihrer Nebentätigkeit unterliegt ebenso wie die Einkünfte aus Ihrer Hauptbeschäftigung (nichtselbstständiger Arbeit) der Einkommensteuer. Je nach Art der nebenberuflichen Tätigkeit sind folgende Einkunftsarten zu unterscheiden:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewerbetreibende)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (Freiberufler)

MERKE:

  • Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftssteuer anstelle der Einkommensteuer.
  • Seit 2022 besteht mit dem steuerlichen Optionsmodell ein Wahlrecht für Personenhandelsgesellschaften sich wie Kapitalgesellschaften besteuern zu lassen. 

Umsatzsteuer

Warenlieferungen und Dienstleistungen eines Unternehmens unterliegen der Umsatzsteuer (§1 Umsatzsteuergesetz). Auch als nebenberuflicher Unternehmer sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer beim Finanzamt anzumelden und nach Abzug der Vorsteuer zu entrichten.

Kleinunternehmerregelung

Liegt der Umsatz Ihres Nebenerwerbs im Vorjahr unterhalb der Grenze von 22.000 Euro und wird im laufenden Jahr die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten, können Sie sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Sie gelten damit steuerrechtlich als Kleinunternehmer nach §19 des Umsatzsteuergesetzes.

Dies bedeutet, dass Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Sie haben dadurch weniger buchhalterischen Aufwand, da die Umsatzsteuervoranmeldung und das Abführen der Umsatzsteuer wegfallen. Sie dürfen allerdings auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen.

Gewerbesteuer

Für Gewerbetreibende fällt die Gewerbesteuer an. Freiberufler sind von dieser Steuerart nicht betroffen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können einen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro geltend machen. Erst für Gewinne, die diese Grenze überschreiten, fällt Gewerbesteuer an. Für Kapitalgesellschaften gilt dieser Freibetrag nicht.

HINWEIS: Falls Sie Mitarbeiter einstellen, wird auch das Thema Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge für Sie relevant. Dazu müssen Sie für Ihr Unternehmen eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Ist eine Tätigkeit im Nebenerwerb sozialversicherungspflichtig?

Nein, als nebenberuflich Selbstständiger sind Sie in der Regel über Ihren Hauptberuf sozialversichert und es fallen keine weiteren Beiträge für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Ausnahme 1: Selbstständige Tätigkeiten, die immer rentenversicherungspflichtig sind

Für einige selbstständige Tätigkeiten besteht – auch wenn sie nebenberuflich ausgeübt werden – eine generelle Rentenversicherungspflicht gemäߧ 2 Nr. 1 SGB VI. Dies gilt z.B. für meisterpflichtige Handwerksberufe, Künstler und Publizisten, Hebammen und freiberufliche Lehrer.

Ausnahme 2: Beschäftigung von Mitarbeitern im Nebenerwerb

Sobald Sie als nebenberuflich Selbstständiger Mitarbeiter (mehr als geringfügig) beschäftigen, werden Sie von der Krankenversicherung in der Regel als hauptberuflich selbstständig eingestuft und müssen Ihre Beiträge komplett selbst bestreiten. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Krankenversicherung.

So vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit im Nebenerwerb

Als nebenberuflich Selbstständiger arbeiten Sie zu Beginn möglicherweise nur für einen Auftraggeber. Dabei kann schnell der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit aufkommen. Dies bezeichnet eine Situation, in der eine Person formal als Selbstständige(r) auftritt, jedoch in Wirklichkeit wie ein abhängig Beschäftigter tätig ist. Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sind einige Punkte zu beachten.

Das Wichtigste ist, dass Sie Ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig ausüben. D.h. dass Sie gegenüber Ihrem Auftraggeber nicht weisungsgebunden sind. Das äußert sich zum Beispiel dadurch, dass Sie eigene Werbung schalten und Kundenakquise und -betreuung in Eigenregie erledigen. Aber auch dadurch, dass Sie Arbeitszeit und Arbeitsort selbst bestimmen, eigene Arbeitsmittel nutzen und Ihre Arbeit eigenständig organisieren. Im besten Fall haben Sie mehrere verschiedene Auftraggeber.

Vorteile und Nachteile eines Nebenerwerbs

Die nebenberufliche Selbstständigkeit ist der am häufigsten gewählte Weg zum eigenen Unternehmen. Das geringere finanzielle Risiko und die Sicherheit der Festanstellung sind nur einige der Gründe. Doch die nebenberufliche Selbstständigkeit hat Vor- und Nachteile.

Vorteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
Hauptjob sichert das Einkommen und Nebenjob ist sozialversicherungsfrei Doppelbelastung durch zwei Jobs
Geschäftsidee kann erstmal getestet und in Ruhe weiterentwickelt werden Weniger Zeit für Familie, Freunde und Freizeitgestaltung
Wechsel in die hauptberufliche Selbstständigkeit später möglich Potenziell negative Wahrnehmung des Unternehmens bei Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten, da „nur“ nebenberuflich
Erhöhung des Gesamteinkommens Geschäftszeiten des Nebenerwerbs werden durch die Hauptbeschäftigung eingeengt

Tabelle: Vorteile und Nachteile einer nebenberuflichen Selbstständigkeit (eigene Darstellung)

Tipps und Ideen für die nebenberufliche Selbstständigkeit

Eine Gründung im Nebenerwerb bietet viele Vorteile. Die Doppelbelastung und die zeitliche Limitierung setzen jedoch auch Grenzen. Längst nicht alle Geschäftsideen lassen sich nebenberuflich umsetzen. Folgende Tipps können Ihnen helfen, die passende Geschäftsidee für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit zu finden:

  • Für den Nebenerwerb eignen sich vor allem Geschäftsideen, die geringe Investitionen und laufende Kosten verursachen. Am günstigsten ist es, zunächst aus dem Homeoffice zu arbeiten.
  • Überlegen Sie, ob Ihr Unternehmen tatsächlich nur stundenweise betrieben werden kann und wie Sie Ihren Kundenservice gestalten.
  • Bedenken Sie, inwiefern die Geschäftsidee in Zukunft Entwicklungsmöglichkeiten bietet, beispielsweise von der mobilen Nachhilfe zum eigenen Nachhilfebüro.

Bedenken Sie außerdem:

  • Verfügen Sie über ausreichend Fach- und Branchenkenntnisse oder können Sie sich diese durch gezielte Weiterbildungen rechtzeitig aneignen?
  • Kalkulieren Sie solide und realistische Preise, auch wenn es nur ein „erstes Austesten der Idee“ ist.
  • Legen Sie Geld für ungeplante Ausgaben oder Ersatzkäufe zurück.
  • Planen Sie für Ihre selbstständige Tätigkeit feste Zeitfenster ein und arbeiten Sie möglichst effizient. Ein gutes Zeitmanagement ist wichtig.

Checkliste: Nebenberuflich selbstständig machen

Sicher können Sie es jetzt kaum noch erwarten, endlich loszulegen. Was Sie alles beachten müssen, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen, erfahren Sie in unserer übersichtlichen Checkliste. Wenn Sie alle Fragen mit Ja beantworten können, steht dem Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit nichts mehr im Weg.

  • Die Geschäftsidee passt zu Ihren Fähigkeiten und Interessen und lässt sich auch nebenberuflich umsetzen.
  • Die Tätigkeit wird im Hinblick auf Arbeitszeit pro Woche und Höhe der Einkünfte wirklich als nebenberuflich einzustufen sein.
  • Sie wissen, ob Sie als Freiberufler oder Gewerbetreibender gelten.
  • Beratung von einem Steuerberater oder Anwalt zu den Vorteilen und Nachteilen der verschiedenen Rechtsformen haben Sie in Anspruch genommen.
  • Die Markt- und Wettbewerbsanalyse verspricht gute Chancen mit Ihrer Idee erfolgreich zu sein.
  • Sie haben einen Businessplan erstellt, der Ihre Ziele, Strategien, Marketingpläne und Finanzprognosen umfasst.
  • Ihnen sind die Gründungsformalitäten bezüglich Genehmigungen, Rechtsform und Gewerbeanmeldung bekannt.
  • Die Finanzierung Ihrer nebenberuflichen Selbstständigkeit, einschließlich Startkapital, laufender Kosten und möglicher Kredite ist geklärt.
  • Sie kennen Ihre Versicherungssituation, insbesondere in Bezug auf die Sozialversicherungen und eine berufliche Haftpflichtversicherung.
  • Sie sind sicher, dass Sie genügend Zeit für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit aufbringen können.
  • Sie haben ein Netzwerk von Kontakten aufgebaut, das Sie berät und unterstützt und Ihnen bei der Kundenakquise hilft.

Fazit

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit bietet eine gute Möglichkeit, die eigenen Ideen umzusetzen, während gleichzeitig die hauptberufliche Tätigkeit das Einkommen sichert. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung können Sie den Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit erfolgreich meistern. Wägen Sie die Vor- und Nachteile des Nebenerwerbs ab und schätzen Sie Ihre eigenen Ressourcen realistisch ein. Nutzen Sie die Checkliste und die wertvollen Tipps, um Ihren Traum in die Tat umzusetzen und finanzielle Unabhängigkeit sowie berufliche Erfüllung zu erreichen. Und das Wichtigste: Zeigen Sie Mut und Durchhaltevermögen. Eine Selbstständigkeit neben dem eigentlichen Beruf ist kein Spaziergang. Sie erfordert ein gutes Zeitmanagement und hohe Eigenmotivation.

FAQ

1. Gibt es Fördermittel für eine Gründung im Nebenerwerb?

Es gibt einige Fördermitteln, die auch nebenberuflichen Gründern zur Verfügung stehen:

ERP-Gründerkredit – StartGeld: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Förderkredite für Gründer an, die auch für eine nebenberufliche Selbstständigkeit genutzt werden können. Diese Kredite können Sie über Ihre Hausbank beantragen.

EXIST-Gründerstipendium: Das EXIST-Gründerstipendium ist eine Förderung für innovative Gründungsvorhaben, die neben oder nach dem Studium realisiert werden. Der Antrag wird über die zuständige Hochschule gestellt. Wenn Sie eine Förderung durch das EXIST-Gründerstipendium erhalten, dürfen Sie kein anderes Stipendium, Beschäftigungsverhältnis oder Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts haben. Entgeltliche Nebentätigkeiten von mehr als fünf Wochenstunden sind nicht zulässig.

Mikrodarlehen: Mikrokredite sind eine spezielle Form von Förderkrediten, die insbesondere für alle unternehmerischen Aktivitäten von Klein- und Kleinstbetrieben gedacht sind. Auch für nebenberufliche Gründer ist diese Finanzierungsform eine Option. Ansprechpartner sind akkreditierte Mikrofinanzinstitute (MFI), die hier gelistet sind: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/Foerderung-der-Erwerbstaetigkeit/Mikrokredit/Mikrofinanzinstitute/mikrofinanzinstitute.html

MERKE: Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit kann nur bei Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit beantragt werden.

2. Was ist der Unterschied zwischen Nebentätigkeit, Nebenerwerb und Nebengewerbe?

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, sie unterscheiden sich jedoch. Unter Nebentätigkeiten fallen alle Aufgaben, die neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, wie z.B. Ehrenämter, unentgeltliche Jobs, Gelegenheitsjobs und auch ein Nebenerwerb.

Unter einem Nebenerwerb ist genau genommen aber eine regelmäßige nebenberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht zu verstehen, dies kann eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbebetrieb sein. Ein nebenberuflich betriebenes Gewerbe wird auch Nebengewerbe genannt.

3. Kann man gleichzeitig angestellt und selbständig sein?

Ja, es ist möglich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu arbeiten und gleichzeitig nebenberuflich selbstständig zu sein.

4. Wie viele Stunden darf man nebenberuflich selbständig arbeiten?

Für eine nebenberufliche Selbstständigkeit dürfen Angestellte maximal 15-20 Stunden pro Woche aufwenden. Bei Beamten darf der Zeitaufwand maximal ein Fünftel der Dienstzeit betragen.

Relevant ist das vor allem für die Krankenversicherung: bei mehr als 20 Stunden wird von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausgegangen und Sie müssen Ihre Beiträge komplett selbst tragen.

5. Wie viel darf man nebenberuflich selbständig verdienen?

Für nebenberuflich Selbstständige gibt es keine bestimmte Verdienstgrenze. Wichtig ist nur, dass Sie nebenberuflich nicht mehr als im Hauptberuf verdienen, um den Status als „nebenberuflich selbstständig“ nicht zu gefährden.

6. Kann ich in Ausbildung und gleichzeitig nebenberuflich selbstständig sein?

Ja, auch Auszubildende dürfen nebenberuflich selbstständig sein, wenn die Zustimmung des Arbeitgebers vorliegt und der Ausbildungserfolg nicht gefährdet ist. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes müssen beachtet werden.

7. Ist der selbstständige Nebenerwerb für das Finanzamt auch Einkommen?

Ja, Ihre Einkünfte aus dem Nebenerwerb unterliegen der Einkommensteuer.

8. Muss ich dem Arbeitgeber von meiner nebenberuflichen Selbstständigkeit berichten?

Ja, auch wenn Ihr Arbeitsvertrag dies nicht vorschreibt, sollten Sie Ihren Arbeitgeber in jedem Fall über Ihre geplante Selbstständigkeit informieren.

9. Wann sollte ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen?

Die Kleinunternehmerregelung kann einen Wettbewerbsvorteil darstellen, wenn Sie an Endkunden verkaufen. Dadurch, dass Sie keine Mehrwertsteuer ausweisen, können Sie günstigere Preise ansetzen. Sobald Sie größere Anschaffungen planen, sollten Sie jedoch auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, da Ihnen sonst durch die nicht-abziehbare Vorsteuer ein großer Nachteil entstehen kann.

10. Was gilt für Studenten, Arbeitslose, Rentner und Pensionäre?

Auch Studenten, Arbeitslose, Rentner und Pensionäre können nebenberuflich selbstständig sein. Die Kriterien, wann eine Tätigkeit als nebenberuflich gilt, sind prinzipiell die gleichen wie bei Angestellten. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten:

Studenten

Grundsätzlich können Studierende neben dem Studium bis zu einem Grundfreibetrag von 10.908 EUR (2023) nebenberuflich verdienen, ohne dass Einkommensteuer gezahlt werden muss. Liegt der Gewinn bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit über dem Grundfreibetrag, so ist der Mehrbetrag zu versteuern.

MERKE:

  • Der Anspruch auf Familienversicherung bei der Krankenkasse geht verloren, wenn das regelmäßige monatliche Gesamteinkommen 485 Euro (2023) überschreitet oder Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen sich dann selbst krankenversichern.
  • Auch ein studentischer Nebenjob, der regelmäßig mit mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird, kann Ihren Studentenstatus in der Sozialversicherung gefährden.
  • Maßgeblich für Ihre Einstufung bei der Versicherung sind auch hier wieder Arbeitszeit und Höhe der Einkünfte bei der nebenberuflichen Tätigkeit.

TIPP: Studierende, die BAföG Leistungen beziehen, sollten sich erkundigen, wie viel sie dazu verdienen dürfen, ohne dass ihr Anspruch gekürzt wird. Der Freibetrag lag 2023 bei 520 EUR pro Monat. Insgesamt dürfen im Bewilligungszeitraum (12 Monate) maximal 6.240 Euro Gewinn vor Steuern erzielt werden. Die Berechnung hängt letztendlich aber von der individuellen Situation ab. Lassen Sie sich daher in jedem Fall beraten.

Arbeitslose

Bevor Arbeitslose eine nebenberufliche Selbstständigkeit aufnehmen, müssen Sie die Agentur für Arbeit informieren. Die Arbeitszeit darf regelmäßig nicht mehr als 15 Stunden pro Woche betragen, da sonst der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren geht. Außerdem gelten Verdienstgrenzen. Das bedeutet, dass Ihre Leistungen um das über die Verdienstgrenzen hinausgehende Zusatzeinkommen gekürzt werden. Je nachdem, ob ALG 1 oder ALG 2 bezogen wird, betragen die Verdienstgrenzen:

  • Bei ALG 1: bis zu 165 Euro pro Monat
  • Bei ALG 2: bis zu 100 Euro pro Monat
Rentner

Als Rentner dürfen Sie nebenberuflich unbegrenzt hinzuverdienen und zwar seit 2023 auch unabhängig davon ob Sie reguläre oder vorgezogene Altersrente beziehen. Die Hinzuverdienstgrenzen gelten nur noch für Erwerbsminderungsrenten.

Pensionäre

Vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze werden Bezüge bis zur Höchstgrenze gekürzt, wenn Pensionäre ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen (z.B. aus selbstständiger Arbeit) beziehen. Die Höchstgrenze wird auf Basis der Endstufe der Besoldungsgruppe berechnet. Nach Erreichen der Altersgrenze bleibt der Erwerb aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit unberücksichtigt.

11. Brauche ich einen Businessplan für meine nebenberufliche Selbstständigkeit?

Ja, auch für eine Gründung im Nebenerwerb sollte ein Businessplan geschrieben werden. So können Sie sicherstellen, dass Sie alle Aspekte der Gründung bedacht haben und Ihr Vorhaben auf eine solide Basis stellen.

12. Welche Jobs eignen sich besonders gut für eine nebenberufliche Selbstständigkeit?

Welche Jobs sich für Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit eignen, hängt davon ab, wie und wann Sie in Ihrem Hauptberuf eingespannt sind. In den meisten Fällen eignen sich vor allem solche Tätigkeiten, die unabhängig von der Tageszeit von Zuhause aus erledigt werden können und wenig Startkapital erfordern. Beliebte Beispiele sind Online-Shops, Texter, Nachhilfelehrer, Dozent oder Personal Trainer.

13. Kann ich Gründungszuschuss für einen selbstständigen Nebenerwerb erhalten?

Nein, der Gründungszuschuss kann nur für die Gründung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit beantragt werden. Die selbstständige Tätigkeit muss die Arbeitslosigkeit beenden und mehr als 15 Stunden pro Woche betragen.

14. Kann man nebenberuflich Freiberufler sein?

Ja, Sie können sich nebenberuflich als Freiberufler selbstständig machen.

15. Wie viele Stunden darf ich nebenberuflich selbständig arbeiten?

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit darf nicht mehr als 20 Wochenstunden Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Andernfalls droht die Einstufung als hauptberuflich Selbstständiger durch die Krankenkasse.

16.Wie viel Geld ist steuerfrei bei nebenberuflicher Selbstständigkeit?

Steuerfrei sind die Einkünfte aus nebenberuflicher Selbstständigkeit nicht, sie unterliegen der Einkommensteuer. Es ist jedoch möglich, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen und so auf das Abführen der Umsatzsteuer zu verzichten. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt zudem ein Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR pro Jahr. Erst für Gewinne, die darüber liegen, muss Gewerbesteuer gezahlt werden.

17. Kann mein Chef mir ein Kleingewerbe verbieten?

Nein, eine Nebentätigkeit darf der Arbeitgeber nicht pauschal verbieten. Liegen jedoch angemessene und berechtigte Einwände vor, dürfen Arbeitgeber Ihre Zustimmung versagen. Beispiele sind:

  • Verstöße gegen das Wettbewerbsverbot oder das Arbeitszeitgesetz
  • Beeinträchtigung Ihrer Arbeitsleistung durch die Nebentätigkeit
18. Kann ich Vollzeit arbeiten und ein Gewerbe anmelden?

Ja, Sie können gleichzeitig einer Beschäftigung in Vollzeit nachgehen und nebenberuflich ein Gewerbe anmelden.

19. Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer?
Kleingewerbe

Der Begriff „Kleingewerbe“ wird umgangssprachlich häufig verwendet, um Unternehmen zu beschreiben, die einen überschaubaren Geschäftsumfang und eine geringe Umsatz- bzw. Gewinnhöhe haben. In der Regel handelt es sich hierbei um Einzelunternehmen oder kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern, die im Nebenerwerb betrieben werden.

Ein Kleingewerbetreibender gilt als Unternehmer aber nicht als Kaufmann. Das bedeutet, dass er nicht unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) fällt. Der Gewinn wird anhand der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt.

Kleinunternehmer

Der Begriff Kleinunternehmer stammt aus dem Umsatzsteuergesetz. Gemeint ist ein Selbstständiger, der unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen liegt und daher die Möglichkeit hat, sich von Umsatzsteuer befreien zu lassen.

In Deutschland beträgt die Grenze für die Kleinunternehmerregelung aktuell 22.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr. Macht ein Unternehmer von der Kleinunternehmerregel Gebrauch, muss er keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführ-en, kann aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

20. Was ist der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Nebengewerbe?

Der Begriff Nebengewerbe bezieht sich auf die nebenberufliche Ausübung. Ein Nebengewerbe ist dadurch gekennzeichnet, dass es parallel zu einem Hauptberuf ausgeübt wird und hinsichtlich der eingesetzten Arbeitszeit und der Höhe der erzielten Einkünfte bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Der Begriff Kleingewerbe bezieht sich vielmehr auf die Größe des Unternehmens. Als Kleingewerbe gilt ein Gewerbebetrieb, der von seinem Umfang her überschaubar ist und insofern keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Oft sind Nebengewerbe gleichzeitig Kleingewerbe. Grundsätzlich kann ein Kleingewerbe aber auch in Form einer hauptberuflichen Selbstständigkeit ausgeübt werden.

21. Betriebliche Versicherungen für den Nebenerwerb

Zur Absicherung Ihres Nebenerwerbs sollten Sie prüfen, welche Versicherungen Sie benötigen. Auch im Rahmen einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, besteht z.B. das Risiko, einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen. Gegen Schadensersatzforderungen können Sie sich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Weitere gängige Versicherungen sind die Geschäftsinhaltsversicherung und die betriebliche Unfallversicherung.

MERKE: Der Versicherungsschutz hängt jeweils mit der entsprechenden Tätigkeit zusammen. Wenn zwei unterschiedliche selbstständige Tätigkeiten ausgeübt werden, sind unter Umständen zwei verschiedene Versicherungen notwendig.

 

 

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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