Inhaltsverzeichnis
- Was gilt es zu beachten?
- Was ist der Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem Pflichtpraktikum?
- Praktikanten beschäftigen: Worauf sollte das Unternehmen beim Praktikumsvertrag achten?
- Besteht eine Pflicht zur Versicherung, wenn man einen Praktikanten beschäftigen will?
- Wie sieht es mit dem Arbeitsschutz aus?
- Wie sieht ein sinnvoller Umgang miteinander im Rahmen eines Praktikums aus?
- Müssen Arbeitgeber ein Praktikumszeugnis erstellen?
Was gilt es zu beachten?
Praktika werden auch bei Unternehmen immer beliebter. Man bekommt nicht nur Hilfe für geringe Entlohnung, sondern lernt auch motivierte junge Menschen kennen, die später vielleicht auch auf Dauer übernommen werden können. Doch bevor Sie einen Praktikanten beschäftigen, sollten Sie einige wichtige Punkte bedenken.
Was ist der Unterschied zwischen einem freiwilligen und einem Pflichtpraktikum?
Die Entscheidung für ein Pflichtpraktikum oder für ein freiwilliges Praktikum hat weitreichende Konsequenzen, da der Arbeitgeber jeweils ein anderer ist. Ein Pflichtpraktikum ist entweder ein von der Schule vorgeschriebenes Schülerpraktikum oder ein Pflichtpraktikum, das Studenten im Rahmen ihres Studiums absolvieren müssen. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen entweder der Schulträger oder die Hochschule. Gegenüber dem Unternehmen, das den neuen Mitarbeiter einstellt, hat dieser weder einen Anspruch auf Urlaubstage noch auf die Auszahlung eines Lohns.
Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum, ist das Unternehmen der Hauptarbeitgeber und muss gemäß dem Bundesbildungsgesetz dem Praktikumsabsolventen Urlaubstage und Entlohnung gewähren. Zudem besteht die Pflicht, ein Arbeitszeugnis auszustellen.
Praktikanten beschäftigen: Worauf sollte das Unternehmen beim Praktikumsvertrag achten?
Es besteht im Grundsatz für einen deutschen Arbeitgeber keine Pflicht, einen Praktikumsvertrag aufzusetzen. Dennoch ist dieser sinnvoll, da dann beide Seiten Kenntnis darüber haben, was die konkreten Rahmenbedingungen des Praktikums sind. Wenn es zu einem Konflikt über Rechte und Pflichten der einen oder der anderen Seite kommt, ist es gut, diese Dinge vorher schwarz auf weiß festgehalten zu haben.
Folgende Elemente sollten in diesem Vertrag zur Sprache kommen:
- Dauer: Hier sollten der Beginn und das Ende des Praktikums auf den Tag genau notiert werden.
- Arbeitszeiten: Bezüglich der Arbeitszeiten sollte erwähnt werden, von wann bis wann der Praktikant seinen Dienst abzuleisten hat und wie viele Wochenstunden er insgesamt arbeiten soll.
- Arbeitsausfall: Beiden Seiten sollte klar sein, welche Regelungen gelten, wenn der Praktikant erkrankt.
- Urlaubsregelung
- Vergütung: im Falle eines Pflichtpraktikums hat der Praktikant keinen Anspruch auf Lohn, dieser kann aber natürlich freiwillig gewährt werden.
- Arbeitseinsatz: Die Arbeitsgebiete sollten auch im Vertrag genannt werden.
- Verschwiegenheit: Wenn der Praktikant oder die Praktikantin in Kontakt mit Firmeninterna kommt, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sollte auch eine Verschwiegenheitsklausel in den Vertrag eingebaut werden.
- Absprache, ob ein Arbeitszeugnis ausgestellt werden soll.
Besteht eine Pflicht zur Versicherung, wenn man einen Praktikanten beschäftigen will?
Die Frage der Versicherungspflicht hängt von der Art des Praktikums ab (Pflicht oder freiwillig), der Dauer der Beschäftigung und der Höhe der Entlohnung. Eine Unfallversicherung muss in jedem Fall gegeben sein, kann aber statt über das Unternehmen auch über die Schule angemeldet werden. Handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, entfällt die Pflicht zur Anmeldung bei der Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, es sei denn, es wird ein Lohn gezahlt, der die übliche Entlohnung für eine geringfügige Beschäftigung übersteigt.
Wenn das Praktikum freiwillig absolviert und ein Lohn gezahlt wird, müssen Sie auf jeden Fall der Sozialversicherung mitteilen, dass Sie einen Praktikanten beschäftigen. Bezogen auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge ist es unerheblich, ob Sie einen Praktikanten oder einen anderen Mitarbeiter beschäftigen. Schüler dürfen Sie aber bis zu vier Wochen pro Jahr beschäftigen, ohne diese zu versichern. Wenn es sich um einen Grenzfall handelt und Sie sich nicht sicher sind, ob eine Pflicht zur Versicherung besteht, können Sie sich jederzeit an die entsprechende Krankenkasse oder Kammer wenden.
Wie sieht es mit dem Arbeitsschutz aus?
Für Jugendliche gelten eindeutige Bestimmungen, was die erlaubten Arbeitszeiten betrifft. So dürfen sie zum Beispiel nicht für einen Nachtdienst eingesetzt werden. Auch der Umfang der Arbeitszeit ist festgelegt. In der Regel dürfen minderjährige Praktikanten höchstens acht Stunden pro Tag und höchstens 40 Stunden pro Woche eingesetzt werden. Samstage und Sonntage bleiben grundsätzlich arbeitsfrei. Die Arbeitszeit darf nicht vor 6 Uhr beginnen und nicht nach 20 Uhr enden. Für manche Branchen gelten Sonderregelungen. So darf etwa ein Siebzehnjähriger in einer Bäckerei schon um vier Uhr morgens seinen Dienst antreten.
Wie sieht ein sinnvoller Umgang miteinander im Rahmen eines Praktikums aus?
Mitarbeiter, die in Ihrem Unternehmen ihr Praktikum absolvieren, sind zwar in der Regel jung und unerfahren, aber oft sehr motiviert, und unter Umständen ergibt sich im Laufe der Arbeitszeit ein beidseitiges Interesse an einer zukünftigen Zusammenarbeit, die über eine geringfügige Beschäftigung hinausgeht. Deshalb sollten diese jungen Arbeitskräfte mit Respekt behandelt werden. Die Arbeit in Ihrem Unternehmen sollte ihnen erste Eindrücke und Erfahrungen in der Arbeitswelt vermitteln. Nicht angemessen ist es also, diese temporären Mitarbeiter als billige oder kostenlose Arbeitskräfte für niedere Tätigkeiten zu beschäftigen.
Umgekehrt ist es für diese jungen Menschen auch nicht förderlich, wenn sie zu wenig zu tun haben und sich unterfordert fühlen. Übertragen Sie ihnen ruhig spannende und verantwortungsvolle Aufgaben, sofern sie sich dazu schon in der Lage fühlen. Leiten Sie sie, wenn nötig, dazu vorher an. Die Rolle der Absolventen des Praktikums sollte aber nicht die eines Zuschauers oder die einer Zuschauerin bleiben. Wenn Sie einen Praktikanten beschäftigen, will dieser auch praktisch tätig sein und Erfahrungen in der Berufswelt sammeln. Binden Sie den neuen Mitarbeiter oder die neue Mitarbeiterin auch in bestehende Teams ein und sparen Sie nicht mit Rückmeldungen.
Müssen Arbeitgeber ein Praktikumszeugnis erstellen?
Jeder Mitarbeiter Ihres Unternehmens hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, wenn er Ihr Unternehmen wieder verlässt. Dies gilt auch für Mitarbeiter, die Sie nur im Rahmen eines Praktikums beschäftigen. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ein qualifiziertes Zeugnis zu erstellen, das genau Auskunft gibt über die Arbeitsleistung und das Sozialverhalten des Mitarbeiters, aber ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ist aussagekräftiger und hilft den jungen Menschen mehr als ein einfaches. Sie finden die passenden Vorlagen hier im Vorlagen-Center.
Bildquelle Beitragsbild: © alex.pin – stock.adobe.com
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