Inhaltsverzeichnis
- Wann ein Unternehmen die Berechtigung zur Ausbildung erhält
- Welche Voraussetzungen muss die Ausbildungsstätte grundsätzlich erfüllen?
- Wie ist der Ablauf der Ausbildung innerhalb des Ausbildungsbetriebs?
- Was ist vom Ausbilder verlangt?
- Welche Pflichten des Ausbildungsbetriebes gibt es?
- Was ist bei der Gestaltung des Vertrags zu beachten?
- Worauf muss bei den Prüfungen geachtet werden?
Wann ein Unternehmen die Berechtigung zur Ausbildung erhält
Eine Berufsausbildung ist eine gute Sache für alle Beteiligten. Die Auszubildenden bekommen eine solide Qualifizierung für die Arbeitswelt und praktische Erfahrungen in ihrem Wunschberuf. Die Betriebe haben die Chance, qualifizierte Mitarbeiter in Zeiten des Fachkräftemangels selbst auszubilden und an das Unternehmen zu binden. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt und Pflichten des Ausbildungsbetriebes bedacht werden.
Welche Voraussetzungen muss die Ausbildungsstätte grundsätzlich erfüllen?
Der Ausbildungsbetrieb muss natürlich von seiner Struktur und seinen Rahmenbedingungen her dazu geeignet sein, die Ausbildung der Aspiranten von Anfang bis Ende durchzuführen. Das bedeutet konkret, dass das Unternehmen in der Lage sein muss, den Auszubildenden alle Fähigkeiten und Kenntnisse mit auf den Weg zu geben, die gemäß der Ausbildungsordnung der jeweiligen Berufe gefordert sind. Die Grundlage für die Ausbildungsordnung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Gerade für technische Berufe ist in der Ausbildung eine wichtige Voraussetzung, dass bestimmte Gerätschaften, Werkzeuge und Maschinen vorhanden sind, um den praktischen Anforderungen des jeweiligen Berufes gerecht werden zu können. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bei nicht vorhandenen Geräten eine Kooperation mit einem zweiten Unternehmen einzugehen.
Was die Anzahl an Azubis in einem Unternehmen angeht, sollte es ein gesundes Verhältnis zwischen Fachkräften und Auszubildenden geben. Das hängt oft davon ab, inwieweit der Azubi produktiv ist bzw. wieviel zusätzlichen Aufwand er für die Ausbildungsstätte bedeutet. Die Produktivität ist am Anfang naturgemäß eher gering und steigert sich mit der gewonnenen Erfahrung. Ein Verhältnis von ca. 2,5 (Fachkräfte) zu 1 (Azubi) hat sich als Orientierungshilfe etabliert.
Ob die Firma geeignet ist, als Ausbildungsbetrieb zu fungieren, beurteilt die zuständige Stelle. Das ist entweder die IHK (Industrie- und Handelskammer), die Landwirtschaftskammer oder die Handwerkskammer. Welche Voraussetzungen der Ausbildungsbetrieb konkret einhalten muss, regelt das Berufsbildungsgesetz.
Wie ist der Ablauf der Ausbildung innerhalb des Ausbildungsbetriebs?
Der genaue Verlauf der Berufsausbildung für staatlich anerkannte Berufe ist in der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes festgehalten. Diese Ausbildungsordnungen geben Vorgaben bezüglich der Berufsbezeichnung, der Ausbildungsdauer, der Fähigkeiten und Kenntnisse, die gelehrt werden müssen und der Anforderungen für die Prüfungen.
Der Ausbildungsbetrieb selbst muss die Vorgaben dann in einen Ausbildungsplan überführen, der den Auszubildenden zusammen mit dem Ausbildungsvertrag ausgehändigt wird. Dieser Ausbildungsplan soll die Auszubildenden darüber in Kenntnis setzen, was diese inhaltlich und vom zeitlichen Ablauf her von ihrer Berufsausbildung zu erwarten haben. Dem Plan sollte man also entnehmen können, welche Ausbildungseinheiten gelehrt werden und wieviel Zeit für die Ausbildung der verschiedenen Tätigkeiten eingeplant wird.
Was ist vom Ausbilder verlangt?
Zu einer erfolgreichen Ausbildung im Unternehmen gehören nicht nur technische oder strukturelle Voraussetzungen im Ausbildungsbetrieb. Genauso wichtig ist es auch, dass die Auszubildenden einen guten und befähigten Ausbilder haben, der ihnen nicht nur die nötigen Kenntnisse vermittelt, sondern darüber hinaus auch als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite steht. Dieser Ausbilder ist verantwortlich für den geregelten Ablauf der Ausbildung, fungiert aber auch als Vertrauensperson für die Berufsanfänger. Deshalb muss er neben den fachlichen Kenntnissen auch pädagogische Befähigungen mitbringen.
In der Regel ist der Ausbilder eine Fachkraft, die neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung in der jeweiligen Branche auch viel Erfahrung im Beruf und im konkreten Betrieb gesammelt hat. Oftmals ist es ein Handwerksmeister oder eine Handwerksmeisterin, der oder die für diese verantwortungsvolle Aufgabe ausgewählt wird. Die Erlaubnis zum Ausbilden kann aber je nach Branche auch bewilligt werden, wenn ein entsprechender Hochschulabschluss nachgewiesen werden kann. Zusätzliche pädagogische Kenntnisse für den Umgang mit Auszubildenden können in Lehrgängen erworben werden.
Welche Pflichten des Ausbildungsbetriebes gibt es?
Dem Ausbildungsbetrieb kommt eine Reihe von Pflichten zu, die sich aus dem bisher Gesagten ergeben. Er muss die technischen Voraussetzungen erfüllen, die geforderten Maschinen und Werkzeuge zur Verfügung stellen und einen ordentlichen Verlauf der Berufsausbildung gewährleisten, welcher der Ausbildungsordnung gerecht wird. Er muss für die Sicherheit im Arbeitsalltag sorgen und einen Ausbilder stellen, der sowohl den fachlichen wie auch den pädagogischen Ansprüchen genügt. Den Auszubildenden müssen mit dem Vertrag die Ausbildungsordnung sowie der Ausbildungsplan ausgehändigt werden.
Auszubildende haben darüber hinaus einen Anspruch darauf, die benötigten Geräte und Werkzeuge unentgeltlich zu nutzen und eine Vergütung zu erhalten, die mindestens den tariflichen Vereinbarungen entsprechen muss. Sie sind zudem beim Träger der Sozialversicherung anzumelden. Von der regulären Arbeit im Betrieb freizustellen sind die Azubis, wenn sie die Berufsschule besuchen oder an Prüfungen teilnehmen müssen. Die Aufgaben, die sie im Betrieb übernehmen, sollten immer im Zusammenhang mit der jeweiligen Berufsausbildung stehen. Der Ausbildungsbetrieb muss Berichtshefte für die Berufsausbildung führen und für jeden Auszubildenden ein individuelles Ausbildungszeugnis bzw. nach der Ausbildungszeit Arbeitszeugnisse erstellen.
Was ist bei der Gestaltung des Vertrags zu beachten?
Der Ausbildungsvertrag muss in schriftlicher Form vorliegen und vom Ausbilder sowie von dem oder der Auszubildenden unterschrieben werden. Inhaltlich gehören die Beschreibung und das angestrebte Abschlussziel der Berufsausbildung innerhalb des Ausbildungsbetriebs ebenso in den Vertrag wie die zeitlichen Angaben über die Dauer der Ausbildungszeit. Ebenso dazu gehören die zu erwartende tägliche Arbeitszeit und die Probezeit, die in der Regel zwischen einem und vier Monaten lang ist. Die Modalitäten der Vergütung der erbrachten Leistungen der Auszubildenden werden in dem Vertrag festgehalten sowie die Informationen über den Anspruch auf Urlaubstage. Der Vertrag sollte auch darüber Auskunft geben, in welchem Fall das Ausbildungsverhältnis aufgekündigt werden kann.
Worauf muss bei den Prüfungen geachtet werden?
Die Prüfungen müssen nicht vom Betrieb selbst durchgeführt werden. Dies übernimmt die zuständige Berufskammer, die auch beurteilt hat, ob die Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung geeignet ist. Die Berufskammer ist dabei sowohl für die Zulassung und Durchführung der Prüfungen als auch für die Bewertung und Verkündung der Ergebnisse verantwortlich. In den Aufgabenbereich des Ausbildungsbetriebes fallen die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung und die Freistellung für diesen Termin. Auch die Prüfungsgebühren werden vom Betrieb entrichtet.
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