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Eine Zahnarztpraxis eröffnen und als Zahnarzt selbstständig machen, erfordert sowohl fachliche Expertise als auch unternehmerisches Geschick. Dieser Ratgeber bietet umfassende Einblicke und praktische Tipps wenn Sie sich als Zahnarzt selbstständig machen möchten. Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Eröffnung einer eigenen Praxis decken wir alle wichtigen Aspekte ab: Qualifikationen, rechtliche Voraussetzungen, Praxismanagement, Finanzplanung und mehr. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren Fahrplan zu bieten, um Ihre Vision einer eigenen Zahnarztpraxis mit Erfolg zu verwirklichen.
Zahnärztemangel trotzt hoher Zahnarztdichte zu erwarten
Generell sind die Aussichten für angehende Praxisgründer gut. Trotz der hohen Zahnarztdichte erwarten Experten zukünftig einen Zahnärztemangel. Dies betrifft vor allem ländliche Regionen. Der Standort ist insofern ein wichtiger Erfolgsfaktor für Zahnärzte. Nehmen Sie sich deshalb Zeit für eine gewissenhafte Planung und entwerfen Sie ein stimmiges Praxiskonzept für Ihre Zahnarzt-Praxis. Im Jahr 2021 gab es durchschnittlich einen Zahnarzt für 1.145 Einwohner in Deutschland. Bis 2030 könnte die Hälfte der Zahnärzte jedoch in Rente gehen. Denn das Durchschnittsalter der 72.589 aktiven Zahnärzte in Deutschland lag 2021 laut Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bei 48,6 Jahren. Besonders in ländlichen und strukturschwachen Gebieten könnte das zu einem Mangel führen. (Quelle: dentalmagazin)
Voraussetzungen, um sich als Zahnarzt selbstständig zu machen
Studium und Approbation
Die zahnmedizinische Ausbildung in Deutschland ist durch die 2019 novellierte Approbationsordnung für Zahnärzte geregelt. Nach Abschluss des Studiums und Bestehen des Staatsexamens erhalten Absolventen die zahnärztliche Approbation, welche die Berufsausübung und das Führen der Berufsbezeichnung „Zahnärztin“ oder „Zahnarzt“ erlaubt.
Um eine eigene Zahnarzt-Praxis eröffnen zu können, sind ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium und eine Approbation unerlässlich. Außerdem benötigen Sie für die Zulassung als Vertragsarzt mindestens zwei Jahre Berufserfahrung (Vorbereitungszeit) als Zahnarzt.
Eintragung im Zahnarztregister
Im ersten Schritt stellen Sie einen Antrag auf Eintragung im Zahnarztregister. Das Zahnarztregister, geführt von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) jedes Zulassungsbezirks, verzeichnet alle zugelassenen Zahnärzte und diejenigen, die die Bedingungen gemäß § 3 Zahnärzte-ZV erfüllen. Die Registrierung ist eine formelle Voraussetzung für die Zulassung oder Genehmigung eines Angestelltenverhältnisses. Der Antrag auf Eintragung ist bei der KZV des Wohnortes zu stellen, erfolgt aber im Register der KZV des Arbeitsortes. Voraussetzungen für die Registrierung sind entweder eine Approbation als Zahnarzt mit einer zweijährigen Vorbereitungszeit oder ein abgeschlossenes Zahnmedizinstudium in einem EU-Land.
Zulassung als Vertrags-Zahnarzt
Sobald Sie im Zahnarztregister eingetragen sind, können Sie bei der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung schriftlich die Zulassung als Vertrags-Zahnarzt beantragen. Idealerweise stellen Sie diesen Antrag sechs Monate vor dem geplanten Datum der Praxiseröffnung oder -übernahme. Bedenken Sie, dass die Zulassung für einen spezifischen Standort (den sogenannten Vertragszahnarztsitz) erteilt wird, daher sollten Sie sich vorab über den Standort Ihrer zukünftigen Praxis im Klaren sein.
Die Zulassung als Vertragsarzt benötigen Sie, wenn Sie Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchten.
Zahnarztnummer (LANR)
Seit dem 1. Januar 2023 bekommen alle in der vertragszahnärztlichen Versorgung tätigen Zahnärzte eine Zahnarztnummer (LANR). Neue Teilnehmer in der vertragszahnärztlichen Versorgung erhalten ihre Zahnarztnummer sofort nach der Zulassung, Ermächtigung oder Genehmigung ihrer Anstellung durch den Zulassungsausschuss. Die entsprechende Mitteilung wird von der für den Praxissitz zuständigen Bezirksstelle der KZVB versendet.
Weitere Pflichten bei der Eröffnung einer Zahnarztpraxis
Mit der Eröffnung in eigener Praxis fallen weitere wichtige Aufgaben an:
- Gestaltung eines Praxisschildes gemäß Bestimmungen (Größe und Umfang) der Berufsordnung
- Veröffentlichung einer Zeitungsanzeige zur Praxiseröffnung (auch hier ist die Berufsordnung zu beachten),
- Anmeldung beim zuständigen Versorgungswerk, falls nicht schon während der Assistententätigkeit geschehen,
- Meldung der Praxis bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege,
- Anmeldung beim zuständigen Finanzamt, um eine Steuernummer zu erhalten
- Anmeldung des Personals bei einer gesetzlichen Krankenkasse
Je nach Praxisausstattung:
- Anmeldung von Hochfrequenzgeräten (z.B. Elektrotom, Ultraschall) beim zuständigen Fernmeldeamt,
- Anmeldung des Röntgengerätes beim TÜV zwecks Abnahme und Anzeige über Betrieb des Röntgengerätes beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.
- Erst nach Genehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt ist der Betrieb des Röntgengerätes (Röntgenverordnung) gestattet.
Businessplan für eine Zahnarztpraxis
Vor der Gründung einer Zahnarztpraxis sollten Sie einen Businessplan erstellen. Er dient nicht nur als Leitfaden für den zukünftigen Betrieb, sondern auch als wesentliches Instrument zur Sicherung von Finanzierungen und Investitionen. In diesem Kapitel beleuchten wir die Schlüsselelemente eines soliden Businessplans: von der Markt- und Standortanalyse über Praxisformen und Praxisgestaltung bis zur Finanzplanung.
Marktanalyse und Standortwahl
Aufgrund der großen Bedeutung des Standortes ist bei der Standortwahl für eine neue Zahnarztpraxis eine gründliche Analyse unerlässlich. Berücksichtigen Sie dabei sowohl Makrofaktoren wie Bevölkerung, Altersstruktur, Kaufkraft und Wachstumspotenzial als auch Mikrofaktoren wie Lage, Erreichbarkeit, Barrierefreiheit und Erweiterungsmöglichkeiten.
Führen Sie eine Konkurrenzanalyse durch, um zu beurteilen, ob der Markt in der gewünschten Region bereits gesättigt ist oder ob es Raum für eine neue Praxis gibt. Neben diesen objektiven Kriterien spielen auch Ihre persönlichen Präferenzen eine Rolle. Klären Sie für sich, wie wichtig Ihnen Arbeiten in Wohnortnähe ist und ob Sie eher Stadt- oder Landmensch sind.
Letztlich sollten Sie auch die Wirtschaftlichkeit des Standorts betrachten, einschließlich Miet- oder Kaufkosten für die Praxisräume. Eine gründliche Standortanalyse hilft, Risiken zu minimieren und die Erfolgschancen der neuen Praxis zu maximieren.
Neugründung oder Übernahme?
Auch die Entscheidung zwischen der Neugründung einer Zahnarztpraxis und der Übernahme einer bestehenden Praxis sollte sorgfältig überlegt sein. Eine Neugründung bietet die Möglichkeit, alles nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, von der Einrichtung bis hin zum Patientenklientel. Sie erfordert jedoch auch größere Anfangsinvestitionen. Die Übernahme einer bestehenden Praxis ist meist kostengünstiger und ermöglicht schneller einen stabilen Praxisbetrieb dank etablierter Prozesse und eingespielter Mitarbeiter.
Laut Daten der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung aus dem Jahr 2021 liegt das Finanzierungsvolumen bei der Neugründung einer Einzelpraxis bei 557.000 EUR, bei Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft nur bei 341.000 EUR.
Wahl der Praxisform
Sie haben die Wahl, eine eigene Zahnarztpraxis zu eröffnen oder sich einer Gemeinschaftspraxis anzuschließen. Dabei sind neben finanziellen und rechtlichen Aspekten auch steuerliche Fragen entscheidend. Für die Gründung einer Zahnarztpraxis stehen Ihnen folgenden Praxisoptionen offen:
- Einzelpraxis
- Gemeinschaftspraxis
- Praxisgemeinschaft
Einzelpraxis
Eine Einzelpraxis in der Zahnmedizin bietet viele Freiheiten, eignet sich jedoch vor allem für stressresistente und risikobereite Zahnärzte. Zwar können Inhaber von den Arbeitszeiten bis hin zum Team alles eigenständig bestimmen. Eine Einzelpraxis erfordert allerdings oft hohe Kredite für Gründung oder Übernahme und bringt die volle Verantwortung für Finanzen und Personal mit sich. Auch der fehlende Austausch mit Kollegen kann als Nachteil empfunden werden.
Gemeinschaftspraxis
Eine Gemeinschaftspraxis bietet Zahnärzten mehr Sicherheit im Team und eignet sich für kostenbewusste Zahnärzte. In dieser Praxisform, oft als GbR oder PartG organisiert, teilen sich Zahnärzte Patientenstamm, Ressourcen und Verantwortung für Management und Marketing. Sie profitieren von Kosteneinsparungen, gegenseitiger Vertretung und effizienter Arbeitsteilung, tragen aber auch gemeinsame Haftung. Der kontinuierliche fachübergreifende Austausch fördert die Bündelung von Fachwissen und ermöglicht eine ganzheitlichere Patientenbehandlung.
Praxisgemeinschaft
Eine Praxisgemeinschaft ist eine wirtschaftliche Vereinigung rechtlich unabhängiger Zahnarztpraxen, die Kosten und Ressourcen teilen. Jeder Zahnarzt verwaltet seinen eigenen Patientenstamm und Gewinn. Die Kooperationsformen reichen von Ärztehäusern bis zu Apparate- und Laborgemeinschaften, bei denen die Zusammenarbeit auf die Nutzung gemeinsamer Geräte oder eines Labors beschränkt ist. Die Praxisgemeinschaft, oft als GbR organisiert, ermöglicht Kostenersparnisse durch geteilte Organisationsstrukturen, Räumlichkeiten, Einrichtung und Personal. Trotz medizinischer Unabhängigkeit jedes Gesellschafters bietet sie dennoch die Möglichkeit zum fachlichen Austausch.
Leistungsspektrum
Bereits während des Studiums lohnt es sich über eine mögliche Spezialisierung im Zahnarztberuf nachzudenken. Fachgebiete wie Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie, Implantologie, Parodontologie, Ästhetik, Kinder- und Seniorenzahnheilkunde sowie Laserzahnheilkunde und computerunterstützte Zahnmedizin stehen zur Wahl.
Spätestens bei der Planung der eigenen Zahnarzt-Praxis sollten Sie dann wissen, welche Leistungen Sie anbieten wollen, z.B. klassische Kassenleistungen, spezielle Privatleistungen, Angebote für bestimmte Zielgruppen wie Kinder, Senioren oder Angstpatienten oder etwa spezielle Öffnungszeiten für Berufstätige. Diese Entscheidungen beeinflussen die Gestaltung der Praxis, das benötigte Personal, die Raumplanung und Ihr Marketing.
Zielgruppe
Überlegen Sie, ob Sie sich auf eine konkrete Zielgruppe spezialisieren möchten. Das kann von Familienzahnheilkunde mit einem breiten Altersspektrum bis zur rein ästhetischen Zahnmedizin für Erwachsene reichen. Bedenken Sie jedoch, dass die meisten Patienten gesetzlich versichert sind und die zahnärztliche Behandlung über die Krankenkasse bezahlen lassen. In der Regel behandeln Zahnärzte deshalb sowohl Kassen- als auch Privatpatienten in Ihrem Einzugsgebiet.
Finanzplanung
Die Niederlassung in einer eigenen Praxis ist wirtschaftlich attraktiv, vorausgesetzt, die Selbstständigkeit wird sorgfältig vorbereitet. Dazu zählt eine präzise Analyse der Investitionen und laufenden Kosten, ein solides Finanzierungskonzept und eine gut durchdachte Praxisstruktur. Dies minimiert potenzielle Risiken von Anfang an und ermöglicht der Praxis, ihr wirtschaftliches Potenzial voll auszuschöpfen.
Neben dem Standort ist die technische Ausstattung einer Zahnarztpraxis ein wesentlicher Kostenfaktor. Zu den größten Kostenpunkten in der Finanzplanung zählen:
- Immobilienkosten (Kauf oder Miete)
- Mietkaution
- Umbau- und Renovierungskosten
- Medizintechnik
- Inneneinrichtung
- IT-Hard- und Software
- Erstausstattung an Verbrauchsmaterialien
- Beratungs- und Anwaltshonorare
- Weiterbildungskosten
Bedenken Sie auch Ihre privaten Kosten und kalkulieren Sie einen realistischen Unternehmerlohn.
Eine solide Finanzplanung ermöglicht eine realistische Einschätzung des Kapitalbedarfs. Die Finanzplanung hilft zudem bei der Beschaffung von Krediten und Investitionen, indem sie Banken ein klares Bild der finanziellen Prognosen und der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens bietet. Eine gut durchdachte Finanzplanung ist somit das Fundament für eine stabile, wachsende Praxis und vermeidet unerwartete finanzielle Engpässe.
Räumlichkeiten und Ausstattung
Für die Ausgestaltung der Praxisräume einer Zahnarztpraxis gelten spezifische Anforderungen, darunter bauliche Vorgaben und Hygienevorschriften. Die Richtlinien sind oft sehr detailliert und müssen genau befolgt werden. Einen guten Überblick bieten die Rahmenbedingungen für den Betrieb einer Zahnarztpraxis der Zahnärztekammer Berlin.
Personal
Die bedeutendste Ausgabenposition einer Zahnarztpraxis ist das Personalgehalt, einschließlich Helfer, Techniker, Reinigungskräfte und angestellte Zahnärzte. Laut KZBV Jahrbuch 2019 machen diese Kosten in einer Einzelpraxis etwa 35% der Gesamtausgaben und 20-25% des Umsatzes aus.
Der Wettbewerb um qualifiziertes medizinisches Personal ist intensiv. Um motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter für Ihre Zahnarztpraxis zu gewinnen und zu halten, reicht es nicht aus, lediglich gute Gehälter zu zahlen. Es ist ebenso wichtig, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich das Team wohl fühlt und engagiert mitarbeitet. Investieren Sie in Ihre Führungs- und Teambuilding-Fähigkeiten durch Weiterbildungen und Seminare, idealerweise schon vor der Gründung Ihrer Praxis.
Marketing und Patientengewinnung
Eine effektive Marketingstrategie ist für eine Zahnarztpraxis entscheidend, um Patienten zu gewinnen und zu halten. Dazu ist eine professionelle Website, die Dienstleistungen, Team und Kontaktdaten präsentiert, unerlässlich. Auch Patientenbewertungen und Empfehlungen spielen eine große Rolle, daher sollte viel Wert auf eine hohe Kundenzufriedenheit gelegt werden. Vernetzen Sie sich außerdem mit Kollegen und überweisenden Ärzten in der Umgebung. Sie profitieren nicht nur von deren Erfahrung sondern auch von ihren Empfehlungen.
Versicherungen und Haftung
Für Zahnärzte ist eine Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend, um gegen Ansprüche Dritter bei Behandlungsfehlern geschützt zu sein. Dies kann von kleineren Zwischenfällen, wie das Beschmutzen eines Patientenhemdes, bis zu schwerwiegenderen Fehlern wie dem Ziehen des falschen Zahns reichen. Auch eine Praxisinhaltsversicherung sollte abgeschlossen werden, um die Praxiseinrichtung und -ausrüstung vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel zu schützen.
Rechtsstreitigkeiten mit Patienten, Angestellten oder dem Vermieter, können aufwendig und kostspielig sein. Eine Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für Rechtsberatung, Anwalt und Gerichtsverfahren. Normalerweise beinhaltet der Schutz auch Bereiche wie Verkehrs- und Sozialrecht, was besonders relevant ist, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen bei Abrechnungen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung oder privaten Krankenversicherungen kommt.
Leitfäden und weiterführende Informationen
- Weitere Informationen zur freiberuflichen Selbstständigkeit als Zahnarzt finden Sie auch im Leitfaden Praxisgründung.
- Ein Leitfaden speziell zu den möglichen Praxisformen und Ihren Vorteilen und Nachteilen hat die Bundeszahnärztekammer 2022 veröffentlicht. Dieser hilft Ihnen dabei, die richtige Berufsausübungsform zu finden.
Fazit
Die Eröffnung einer eigenen Zahnarztpraxis ist ein großer Schritt und sollte daher sorgfältig geplant sein. Zu den wichtigsten Punkten gehört die Wahl des Praxisstandorts sowie eine realistische Finanzplanung, um einen Überblick über Investitionen, Startkosten und laufende Ausgaben zu gewinnen. Auch die Wahl der Praxisform, ob Einzel- oder Gemeinschaftspraxis mit ihren Vorteilen und Nachteilen, sollte gut überlegt sein. Wichtig für den Praxiserfolg sind außerdem adäquate Versicherungen und das richtige Mitarbeitermanagement. Letztlich ist die kontinuierliche Anpassung und Verbesserung der Praxisabläufe und Dienstleistungen wesentlich für eine nachhaltig erfolgreiche Zahnarztpraxis.
FAQ
1. Welche Schritte sind für die Zulassung als Zahnarzt notwendig?
Für die Zulassung als Zahnarzt sind folgende Schritte erforderlich: erfolgreicher Abschluss eines Studiums der Zahnmedizin, Erhalt der Approbation als Zahnarzt von der zuständigen Behörde, und bei Niederlassung in einer eigenen Praxis die Eintragung in das Zahnarztregister bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Falls Sie in der vertragszahnärztlichen Versorgung tätig sein möchten, ist zusätzlich eine Zulassung von der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung notwendig.
2. Welche Pflichten hat ein Zahnarzt?
Ein Zahnarzt muss den Patienten umfassend über die geplante Behandlung informieren. Dies umfasst die Aufklärung über potenzielle Risiken und Gefahren, alternative Behandlungsoptionen sowie die finanziellen Aspekte der Behandlung.
3. Welche Qualifikationen benötige ich, um eine Zahnarztpraxis zu eröffnen?
Um eine Zahnarztpraxis zu eröffnen, benötigen Sie ein abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin, die Approbation als Zahnarzt und 2 Jahre praktische Berufserfahrung. Zusätzliche Kenntnisse in Betriebswirtschaft und Management sind für die erfolgreiche Führung einer Praxis vorteilhaft.
4. Wie finde ich den idealen Standort für meine Zahnarztpraxis?
Den idealen Standort für eine Zahnarztpraxis finden Sie durch eine gründliche Standortanalyse. Diese beinhaltet die Bewertung der demografischen Struktur, der Wettbewerbssituation, der Verkehrsanbindung und Erreichbarkeit. Beachten Sie auch die lokale Nachfrage nach zahnmedizinischen Dienstleistungen und die Verfügbarkeit von Räumlichkeiten, die Ihren Anforderungen entsprechen.
5. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Eröffnung einer Zahnarztpraxis erfüllt sein?
Für die Eröffnung einer Zahnarztpraxis müssen folgende rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein: eine gültige Approbation als Zahnarzt, Eintragung in das Zahnarztregister, Einhaltung von Hygiene- und Datenschutzvorschriften, Beachtung der berufsrechtlichen Bestimmungen der Zahnärztekammer und gegebenenfalls eine Zulassung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, falls Sie Kassenpatienten behandeln möchten.
6. Wie erstelle ich einen effektiven Businessplan für meine Zahnarztpraxis?
Einen effektiven Businessplan für eine Zahnarztpraxis erstellen Sie, indem Sie zunächst Ihre Geschäftsidee und Zielgruppe definieren. Analysieren Sie den Markt und Ihre Wettbewerber. Planen Sie Ihre finanziellen Aspekte, einschließlich Startkapital, laufende Kosten, Umsatz- und Gewinnprognosen. Berücksichtigen Sie die Kosten für Ausstattung, Personal, Marketing und Versicherungen. Setzen Sie klare Ziele und Strategien für den Betrieb Ihrer Praxis und für das Patientenmanagement. Vergessen Sie nicht, einen Plan für unvorhergesehene Ausgaben und Risikomanagement einzubeziehen.
7. Welche Versicherungen sind für den Betrieb einer Zahnarztpraxis unerlässlich?
Für den Betrieb einer Zahnarztpraxis sind folgende Versicherungen unerlässlich: eine Berufshaftpflichtversicherung, um gegen Behandlungsfehler abgesichert zu sein, eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden in der Praxis, eine Praxisausfallversicherung für Einkommenssicherung bei unvorhergesehenem Praxisausfall, und eine Inhaltsversicherung zum Schutz der Praxiseinrichtung und -ausrüstung. Optional kann auch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
8. Wie hoch sind die durchschnittlichen Startkosten für eine Zahnarztpraxis?
Die durchschnittlichen Startkosten für eine Zahnarztpraxis variieren je nachdem, ob Sie eine Praxis neu eröffnen, übernehmen oder in eine Praxisgemeinschaft mit einsteigen. Sie können zwischen 100.000 und 500.000 Euro oder mehr liegen. Diese Kosten beinhalten die Anschaffung von zahnmedizinischer Ausrüstung, Praxiseinrichtung, Renovierungskosten, Software- und IT-Ausstattung sowie Kapital für die laufenden Betriebskosten für laufende Ausgaben wie Miete, Personal und Marketing.
9. Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es für die Gründung einer Zahnarztpraxis?
Für die Gründung einer Zahnarztpraxis gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten: Bankkredite, speziell für Existenzgründer sind eine gängige Option. Förderkredite und -mittel von Institutionen wie der KfW-Bankengruppe bieten oft günstigere Konditionen. Leasing für Praxisausstattung kann eine Alternative zum direkten Kauf sein.
10. Wie manage ich Personal in einer Zahnarztpraxis effektiv?
Effektives Personalmanagement in einer Zahnarztpraxis erfordert klare Kommunikation, Festlegung von Verantwortlichkeiten und regelmäßiges Feedback. Auch Schulungen und Fortbildungen sind wichtig, um die Fachkenntnisse des Teams aktuell zu halten. Eine gute Arbeitsatmosphäre und Mitarbeitermotivation können durch faire Gehälter, flexible Arbeitszeiten und Anerkennung erreicht werden.
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