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Sie sind auf der Suche nach einer Vorlage für ein Zwischenzeugnis? Dann sind Sie hier genau richtig. In unserem Online Shop finden Sie praktische Zwischenzeugnis Vorlagen für mehr als 3000 Berufe, die es Ihnen ermöglichen in wenigen Minuten ein rechtssicheres Zwischenzeugnis zu erstellen. Außerdem erfahren Sie mehr über die Zwischenzeugnis Inhalte und wann Sie ein Zwischenzeugnis anfordern können.
Was ist ein Zwischenzeugnis?
Ein Zwischenzeugnis für die Arbeit ist eine schriftliche Bewertung Ihrer beruflichen Leistung und Qualifikationen während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Es dokumentiert Ihre beruflichen Fortschritte, Fähigkeiten und Erfolge zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Aufbau eines qualifizierten Zwischenzeugnisses
- Briefkopf des Unternehmens
- Überschrift: „Zwischenzeugnis“
- Kurze Einleitung (Name des Arbeitnehmers, Eintrittsdatum, Position)
- Unternehmensbeschreibung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Leistungsbewertung
- Bewertung des Sozialverhaltens
- Schlussabsatz
- Unterschrift des Vorgesetzten (und der Personalabteilung)
Zwischenzeugnis Vorlagen von Vorlagen-Center
Die Zwischenzeugnis Vorlagen von Vorlagen-Center sind in den Noten 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft) erhältlich und umfassen alle notwendigen Zeugnisinhalte zeugnissprachlich umgesetzt.
Die Zwischenzeugnis Vorlagen sind zu 100 % berufsspezifisch ausformuliert und für über 3000 Berufe sofort herunterladbar.
Inhalte der Zwischenzeugnis Vorlagen
In unseren Zwischenzeugnis Vorlagen sind alle Bestandteile eines qualifizierten Zwischenzeugnisses enthalten und vollständig ausformuliert. Die Vorlagen können immer wieder verwendet und individuell angepasst werden.
Überschrift
Zwischenzeugnis Vorlagen tragen die Überschrift „Zwischenzeugnis“. Andere Bezeichnungen, wie z.B. „Arbeitsbeurteilung“ oder „Beschäftigungszeugnis“ sind nicht zulässig, da es sich dann rechtlich betrachtet nicht um ein Zeugnis handelt.
Einleitung
In einer kurzen Einleitung werden Angaben zur Beschäftigungsdauer (Eintrittsdatum), zum Beschäftigungsbereich, zur hierarchischen Einordnung und zur wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeit / Teilzeit / Stunden) gemacht werden.
Arbeitgeberbeschreibung
Es folgt eine kurze Beschreibung eines branchentypischen Unternehmens. An dieser Stelle können Sie die Unternehmensbeschreibung einfügen oder den vorformulierten Text anpassen.
Tätigkeitsbeschreibung
Die Aufgabenbeschreibung führt 15- 20 typische Tätigkeiten des jeweiligen Berufs auf. Sämtliche Aufgaben sind ansprechend formuliert und in Listenform dargestellt.
Arbeitsbereitschaft
Die Arbeitsbereitschaft bezieht sich auf das „Wollen“ des Mitarbeiters. Gefragt sind Eigenschaften wie z.B. Motivation, Dynamik und Zielstrebigkeit.
Arbeitsbefähigung
Im Hinblick auf die Arbeitsbefähigung werden Ausführungen zum „Können“ des Angestellten gemacht.
Fachwissen / Weiterbildung
Hier werden die theoretischen und praktischen Fachkenntnisse bewertet, über die ein Mitarbeiter in dem gewählten Beruf verfügen muss und ob er dazu befähigt ist/war, seine Qualitäten nutzbringend für den Arbeitgeber anzuwenden.
Arbeitsweise
Unter der Arbeitsweise wird die praktische Umsetzung der Arbeitsbereitschaft und der Arbeitsbefähigung verstanden. Gefragt sind Eigenschaften wie z.B. Selbständigkeit und Effizienz.
Arbeitserfolg / Herausragende Erfolge
Der Arbeitserfolg wird mithilfe der Größen Arbeitsquantität und Arbeitsqualität beurteilt. Als Maßstab wird die sogenannte „Normalleistung“ der anderen Kollegen herangezogen. An dieser Stelle können Sie auch weitere Erfolge und Leistungen des Arbeitnehmers einbauen.
Sozialverhalten / Soft Skills
In unseren Zwischenzeugnissen wird das Verhalten sowohl gegenüber „Internen“ (z.B. Vorgesetzten und Kollegen), als auch gegenüber „Externen“ (z.B. Geschäftspartnern), beurteilt.
Zusammenfassende Leistungsbeurteilung
Als Herzstück ist die zusammenfassende Leistungsbeurteilung der wichtigste Bestandteil des gesamten Zeugnisses. Sie wird anhand der sogenannten Zufriedenheitsformel formuliert. Dank der „Positiv-Skala-Technik“ ist eine eindeutige Gesamtbewertung gewährleistet.
Dankes-Bedauern-Formel
Der Arbeitgeber formuliert im Schlussabsatz „Dank“, „Bedauern“ und „Zukunftswünsche“. Im Zwischenzeugnis entfällt die Formulierung zum „Bedauern“, da das Beschäftigungsverhältnis weiter bestehen bleibt. Je nach Note enthält der Wortlaut der Dankes-Bedauern-Formel feine inhaltliche Abstufungen.
Wann können Sie ein Zwischenzeugnis anfordern?
Grundsätzlich können Sie zu jedem Zeitpunkt während Ihres Beschäftigungsverhältnisses ein Zwischenzeugnis beantragen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse haben. Mitarbeiter, die ein Zwischenzeugnis anfordern, müssen diesen Wunsch begründen. Andernfalls behält sich der Arbeitgeber das Recht vor, die Anfrage abzulehnen.
Typische Gründe für ein berechtigtes Interesse sind:
… wenn eine Umstrukturierung innerhalb des Unternehmens bevorsteht,
… zur Vorlage bei Banken, Behörden oder Fortbildungsmaßnahmen,
… betriebliche oder persönliche Veränderungen:
Beispiele für betriebliche Veränderungen: | Beispiele für persönliche Veränderungen: |
· Versetzung in einen anderen Bereich | Unterbrechung der Beschäftigung wegen längerer außerbetrieblicher Fortbildungsmaßnahme |
· Übernahme einer anderen Tätigkeit | Elternzeit |
· Wechsel des Vorgesetzten | Freistellung als Betriebsratsmitglied |
· Drohende Insolvenz des Arbeitgebers | Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit |
· Betriebsnachfolge oder Betriebsübergang | Sonstige Ruhensfälle |
· Personalabbaupläne | Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber |
· Angekündigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses |
Tabelle: Gründe, um ein Zwischenzeugnis zu beantragen (in Anlehnung an Haufe Personal)
Fazit
Ein Zwischenzeugnis ist ein wichtiges Dokument, das Ihre berufliche Entwicklung festhält und als Grundlage für zukünftige Karriereschritte dient. Durch die Verwendung von Vorlagen für Zwischenzeugnisse können Sie sicherstellen, dass Ihr Zwischenzeugnis professionell und aussagekräftig ist.
Vorlagen-Center bietet hochwertige Zwischenzeugnis Vorlagen, die Ihnen dabei helfen, ein rechtssicheres Zwischenzeugnis zu erstellen. Unsere große Auswahl an Zeugnisprodukten ist sofort per Download verfügbar und steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Fügen Sie einfach Ihre individuellen Daten und den Briefkopf des Unternehmens ein. So können Sie innerhalb weniger Minuten ein Zwischenzeugnis fertigstellen.
FAQ
1. Wann hat man Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ein gesetzlicher Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht. Bei berechtigtem Interesse muss der Arbeitgeber dem Wunsch nach einem Zwischenzeugnis jedoch nachkommen.
2. Hat jeder ein Recht auf ein Zwischenzeugnis?
Bei berechtigtem Interesse kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis anfordern. Einen rechtlichen Anspruch gibt es jedoch nicht.
3. Kann ich ohne Grund ein Zwischenzeugnis anfordern?
Ja, in der Praxis stellen Arbeitgeber in der Regel auch ohne triftigen Grund ein Zwischenzeugnis aus. Oft wird dann jedoch ein Wechselwille seitens des Arbeitnehmers unterstellt und das kann einen schlechten Eindruck beim Chef hinterlassen. Überlegen Sie sich also gut, ob Sie ohne Grund ein Zwischenzeugnis anfordern.
4. Wie frage ich meinen Chef nach einem Zwischenzeugnis?
Eine formlose e-mail genügt und könnte wie folgt lauten:
Sehr geehrter Herr XX,
gerne möchte ich meinen aktuellen Leistungsstand erfahren und bitte Sie deshalb kurzfristig um die Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ich freue mich auf die weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen XX
5. Was tun, wenn der Chef kein Zwischenzeugnis ausstellt?
Wenn der Arbeitgeber die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses ablehnt, können Sie vor dem Arbeitsgericht Ihren Wunsch durchsetzen. Idealerweise sollten Sie zuerst ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber führen. Falls dies nicht erfolgreich ist, ist die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts für außergerichtliche Konfliktlösungen sinnvoll, bevor der Gang zum Arbeitsgericht als letzte Option in Betracht gezogen wird.
6. Was ist der Unterschied zwischen einem Zwischenzeugnis und einem Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt. Während der Beschäftigung können Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis beantragen. Dies kann beispielsweise relevant sein, wenn ein neuer Vorgesetzter übernommen wird oder ein Abteilungswechsel erfolgt.
7. Wie oft kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?
Es besteht kein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis und auch keine Regelung wie oft man ein solches verlangen kann. Wir empfehlen daher, immer, wenn sich Ihr Arbeitsverhältnis wesentlich verändert, die Gelegenheit zu nutzen, ein Zwischenzeugnis anzufordern.
8. Was tun bei einem schlechten Zwischenzeugnis?
Ein Zeugnis muss stets wohlwollend formuliert sein. Selbst bei unterdurchschnittlicher Arbeitsleistung darf das Zeugnis höchstens der Note 3 entsprechen. Schlechtere Bewertungen müssen durch konkrete Belege begründet werden. Ihnen steht das Recht zu, den Arbeitgeber um eine Überarbeitung des ungünstigen Zwischenzeugnisses zu bitten. Falls der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit, dies vor dem zuständigen Arbeitsgericht gerichtlich einzufordern.
9. Wie lange darf sich ein Arbeitgeber Zeit lassen für ein Zwischenzeugnis?
Es existiert keine gesetzlich festgelegte Frist für die Erstellung des Zwischenzeugnisses. Üblicherweise wird eine Frist von 2 – 3 Wochen angestrebt. Sollte der Arbeitgeber innerhalb dieses Zeitraums das Zwischenzeugnis nicht überreichen, ist es ratsam, ihn erneut schriftlich zur Aushändigung aufzufordern und dabei eine zusätzliche Frist von etwa zwei Wochen zu setzen.
10. Was darf nicht im Zwischenzeugnis stehen?
Es gibt einige persönliche Angaben, die nicht im Zeugnis stehen dürfen. Dies betrifft vor allem Informationen, die nicht direkt mit der Arbeit zu tun haben, z. B. die Mitgliedschaft in Betriebsrat, Gewerkschaft oder den Mutterschutz bzw. die Elternzeit. Ebenso dürfen persönliche Daten wie politische Zugehörigkeit, Gesundheitszustand, spezielle Gesundheitsprobleme und Behinderungen nicht im Zeugnis erwähnt werden. Auch Wettbewerbsverbote, Streikbeteiligungen oder Aussperrungen gehören nicht in ein Zeugnis. Gleiches gilt für Straftaten, sofern sie nicht direkt mit der Position zu tun hatten.
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