Inhaltsverzeichnis
- «Anforderungen an die Etablierung von Ersatz- und Ergänzungsschulen»
- Ergänzungsschule oder Ersatzschule?
- Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Privatschule zu eröffnen?
- Staatlich genehmigt ist nicht gleich staatlich anerkannt!
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die staatliche Anerkennung zu bekommen?
- Wie sollen der Businessplan und der Finanzplan aussehen?
- Welche Rechtsform passt zu einer Privatschule?
- Wer leitet die Schule?
«Anforderungen an die Etablierung von Ersatz- und Ergänzungsschulen»
Eine gute Schulbildung ist nicht nur für Kinder die wichtigste Voraussetzung, um später in der Berufswelt erfolgreich zu sein. Auch immer mehr Erwachsene nutzen private Bildungsangebote. Lebenslanges Lernen ist längst Realität in der Arbeitswelt. Deswegen nimmt auch die Anzahl an Privatschulen stetig zu. Wer sich in diesem Bereich mit einer Existenzgründung selbstständig machen möchte, der muss aber nicht nur einen überzeugenden Businessplan in der Tasche haben, sondern auch eine Reihe von Vorgaben der Schulaufsichtsbehörden erfüllen. Welche das sind und worauf Sie als Existenzgründer bei Ihrem Finanzplan achten sollten, das erfahren Sie in diesem Artikel.
Ergänzungsschule oder Ersatzschule?
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Privatschule zu gründen, sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, welche Art Schule es sein soll. Eine Ergänzungsschule oder eine Ersatzschule?
Eine Ersatzschule bietet, wie der Name schon sagt, einen vollwertigen Ersatz für eine Regelschule. An dieser Schule können die Schüler einen vollwertigen Haupt- oder Realschulabschluss sowie das Abitur erwerben. Dazu sind allerdings diverse Genehmigungen und Zertifizierungen von Seiten der zuständigen Behörden und der Schulaufsicht erforderlich. In regelmäßigen Intervallen wird von behördlicher Seite die Einhaltung dieser Standards kontrolliert.
Eine Ergänzungsschule soll ein anderes, ergänzendes Bildungsangebot machen. Das unterscheidet diese Schulform von den staatlichen Schulen und einer Ersatzschule. Daher sind diese Einrichtungen nicht der staatlichen Schulaufsicht unterworfen. Dafür erwerben Schüler an Ergänzungsschulen keinen klassischen Schulabschluss. Eine Sprachschule ist ein typisches Beispiel für dieses Modell. Das Angebot richtet sich meistens an Erwachsene, die nicht mehr der Schulpflicht unterliegen.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Privatschule zu eröffnen?
Wer eine Privatschule gründen möchte, der muss den potenziellen Schülern natürlich ein besonderes Bildungsangebot oder spezielles Profil anbieten, um zu überzeugen. Das kann eine konfessionelle Ausrichtung sein oder ein spezielles pädagogisches Konzept, wie es etwa an Waldorfschulen der Fall ist. Um eine staatliche Genehmigung zu bekommen, sind aber noch diverse andere Voraussetzungen zu erfüllen. Sie müssen, wenn Sie eine Privatschule gründen und diese staatlich genehmigen lassen wollen, der für Ihren Standort zuständigen Schulaufsicht umfangreiche und detaillierte Information zur Verfügung stellen. Obligatorisch sind natürlich Pläne des Schulgebäudes, Informationen über die Ausstattung der Klassenräume und Angaben über die Schulart sowie die Schülerkapazität. Aber auch Ausbildung und Qualifikation des Lehrkörpers und der Schulleitung gehören selbstverständlich zu den Informationen, die an die zuständige Behörde übermittelt werden müssen. Auch müssen Sie darlegen, wie das schulinterne Curriculum aussieht und wie die einzelnen Stunden im Wochenplan verankert sind.
Staatlich genehmigt ist nicht gleich staatlich anerkannt!
Wenn diese Angaben alle ohne Beanstandung überprüft wurden, wird noch nachgehalten, ob Sie an Ihrer Privatschule die verfassungsmäßige Ordnung einhalten. Nachdem dieses umfangreiche Zertifizierungsverfahren abgeschlossen ist, ist Ihre Privatschule staatlich genehmigt, aber noch nicht anerkannt. Wenn vorgesehen ist, dass die Schüler an Ihrer Einrichtung staatliche anerkannte Zeugnisse erwerben können, dann müssen die dazugehörigen Prüfungen extern an einer staatlichen Schule absolviert werden. Zumindest so lange Ihre Einrichtung zwar staatlich genehmigt, aber noch nicht staatlich anerkannt ist.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die staatliche Anerkennung zu bekommen?
Wenn die Genehmigung vorliegt, kann im nächsten Schritt auch die staatliche Anerkennung erfolgen. Dann können an Ihrer Schule auch Prüfungen abgehalten und Zeugnisse ausgestellt werden, weil die Einrichtung dann einer staatlichen Einrichtung gleichgestellt ist. Sie müssen aber sicherstellen, dass Sie die Anforderungen, die an staatliche Schulen gestellt werden, auch auf Dauer erfüllen. Diese Dauerhaftigkeit wird dadurch dokumentiert, dass der Schulbetrieb schon drei Jahre erfolgreich läuft. Lehrziele und Lehrpläne müssen den staatlichen Standards entsprechen. Auch die Regelungen für die Aufnahme und die Versetzung von Schülerinnen und Schülern muss den Regeln an staatlichen Schulen entsprechen. Darüber hinaus muss es möglich sein, dass Schüler von Ihrer Privatschule an eine entsprechende öffentliche Einrichtung wechseln.
Wie sollen der Businessplan und der Finanzplan aussehen?
Wenn Sie eine Privatschule gründen wollen, muss aber nicht nur das pädagogische Konzept stimmen: Ein stringenter Businessplan ist mindestens genauso wichtig. Speziell ausgearbeitete Businessplanvorlagen für Bildungsangebote sind hier eine große Hilfe.
Vor allem folgende Aspekte sollten Sie in Ihren Planungen berücksichtigen:
Zielgruppenanalyse
Bevor Sie eine Privatschule eröffnen, sollten Sie analysieren, welche Schüler Sie mit Ihrem Bildungsangebot ansprechen wollen. Die Wahl der Schwerpunkte oder der Methodik können ein Grund sein, warum Ihre Einrichtung attraktiv ist. Besonders hilfreich ist es, Fächer und Kurse anzubieten, die an anderen Einrichtungen in dieser Form nicht existieren. Arbeiten Sie die Alleinstellungsmerkmale Ihres Lehrangebotes heraus, um Ihre Zielgruppe gezielt anzusprechen.
Wahl des Standortes
Es versteht sich von selbst, dass es keinen Sinn macht, die Lehranstalt in der Nachbarschaft einer vergleichbaren Einrichtung zu planen. Sie sollten darauf achten, das Einzugsgebiet mit nicht zu vielen ähnlich aufgestellten Anbietern teilen zu müssen.
Werbung und Marketing
Das neue Angebot spricht sich nicht einfach von selbst herum. Sie sollten gezielt Werbung machen in regionalen Zeitungen und sozialen Netzwerken. Auch ein Tag der offenen Tür ist eine ideale Marketingmaßnahme für Privatschulen, denn so können Eltern und zukünftige Schüler einen persönlichen Eindruck von Ihrer Bildungseinrichtung gewinnen.
Der Finanzplan
Der Finanzplan muss neben den einmaligen Ausgaben für den Kauf oder die Renovierung des Gebäudes natürlich auch alle laufenden Kosten darstellen. Dazu gehören neben den Personalkosten für die Lehrkräfte, das Team im Sekretariat und den Hausmeister auch Stromkosten, Kosten für Lehrmaterialien, Verbrauchsgüter und Versicherungen. Gelingt es Ihnen, dass sich Ihre Einrichtung innerhalb der ersten drei bis sechs Jahre selbst trägt, können Sie übrigens zusätzlich staatliche Fördermittel beantragen.
Welche Rechtsform passt zu einer Privatschule?
Wenn Sie eine private Schule gründen wollen, können Sie verschiedene Rechtsformen in Betracht ziehen. In der Regel ist eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft empfehlenswert. Alternativ ist auch ein eingetragener Verein oder eine eingetragene Genossenschaft denkbar. Sie sollten auf jeden Fall die Möglichkeiten gründlich prüfen und durchkalkulieren, welche steuerlichen Vor- und Nachteile die jeweiligen Rechtsformen mit sich bringen.
Wer leitet die Schule?
Als Gründer steht es Ihnen zu, selbst als Schulleiter zu fungieren. Dazu benötigen Sie die nötige pädagogische Kompetenz und auch die offizielle Lehramtsbefähigung. Haben Sie diese nicht, können Sie eine Lehrkraft einstellen, die diese Voraussetzungen erfüllt und diese zum Schulleiter oder zur Schulleiterin ernennen.
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