Inhaltsverzeichnis
- Definition: Was ist eine GmbH?
- Die wichtigsten Merkmale einer GmbH
- Der Ablauf einer GmbH Gründung – Schritt für Schritt
- 1. Planung & Vorbereitung
- 2. Firmierung und Gegenstand der GmbH abklären
- 3. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
- 4. Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals
- 5. Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durch den Notar
- 6. Gewerbeanmeldung
- 7. Anmeldung beim Finanzamt
- Die verschiedenen Stadien der GmbH Gründung
- Weitere Schritte nach der Gründung
- Die Kosten einer GmbH Gründung
- Checkliste zur GmbH Gründung
- Vor- und Nachteile einer GmbH
- Sonderformen der GmbH
- Kauf einer bestehenden GmbH
- Fazit
- FAQ
Sie möchten eine GmbH gründen? Alle Infos zu Ablauf und Kosten inklusive Checkliste erhalten Sie in diesem Artikel. Angefangen bei der Definition und den wichtigsten Merkmalen einer GmbH bis hin zu den verschiedenen Schritten und Kosten, die mit einer GmbH Gründung einhergehen. Eine detaillierte Checkliste gibt Ihnen einen Überblick über den gesamten Ablauf und hilft Ihnen, bei jedem Schritt die Übersicht zu behalten. Auch Sonderformen der GmbH wie die UG/mini-GmbH, GmbH & Co KG und gGmbH sowie der Kauf einer bestehenden GmbH werden hier behandelt. Lesen Sie weiter und erfahren Sie, wie einfach und lohnenswert es sein kann, eine GmbH zu gründen!
Definition: Was ist eine GmbH?
GmbH ist eine Abkürzung für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Es handelt sich dabei um eine Rechtsform für Unternehmen. Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und gilt als juristische Person im Sinne des HGB. Die GmbH kann Verträge abschließen, besitzt Vermögen und muss Steuern zahlen. Als juristische Person ist die GmbH allerdings nicht handlungsfähig. Deshalb wird sie durch folgende Organe vertreten:
- Geschäftsführer
- Gesellschafter(-Versammlung)
- Aufsichtsrat (ab 500 Beschäftigten)
Die wichtigsten Merkmale einer GmbH
- Anzahl der Gesellschafter: Die GmbH kann von einer Person alleine als Ein-Personen-GmbH oder zusammen mit anderen Gesellschaftern gegründet werden.
- Beschränkte Haftung: Der oder die Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage im Unternehmen. Das bedeutet, dass das private Vermögen der Gesellschafter bei Insolvenz oder anderen rechtlichen Problemen geschützt ist.
- Stammkapital: Die Gründung einer GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Das Stammkapital kann durch Bareinlage oder Sacheinlage erbracht werden.
- Gesellschaftsvertrag: Die GmbH wird durch einen Gesellschaftsvertrag gegründet, der die Rechte und Pflichten der Gesellschafter festlegt. Der Vertrag muss notariell beglaubigt werden.
- Geschäftsführung: Die GmbH wird von einer Geschäftsführung geleitet, welche die GmbH gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Geschäftsführer können sowohl Gesellschafter als auch externe Personen sein.
- Gewinnverteilung: Der Gewinn wird gemäß den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Bestimmungen auf die Gesellschafter verteilt.
- Eintragung im Handelsregister: Die GmbH entsteht erst durch die Eintragung im Handelsregister.
Diese Merkmale machen die GmbH zu einer beliebten Unternehmensform für kleine und mittlere Unternehmen, da sie eine flexible Organisationsstruktur und eine klare Haftungsbegrenzung bietet und darüber hinaus steuerliche Vorteile hat.
Der Ablauf einer GmbH Gründung – Schritt für Schritt
1. Planung & Vorbereitung
Bevor Sie Ihre GmbH gründen, sollten Sie prüfen, ob Genehmigungen oder spezielle Zulassungen erforderlich sind. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Branche, in der die GmbH tätig sein wird, und den geplanten Geschäftsaktivitäten. Für einige Handwerksbetriebe gilt zum Beispiel die Meisterpflicht. Für andere Tätigkeiten, wie Gastronomiebetriebe oder Makler sind behördliche Genehmigungen notwendig. Es ist daher wichtig, diese Genehmigungspflichten frühzeitig zu prüfen, um Verzögerungen oder sogar das Scheitern der Gründung zu vermeiden.
Außerdem benötigen Sie einen Businessplan, mit dem Sie Ihr Geschäftskonzept beschreiben und die Finanzplanung durchrechnen. Ein Businessplan enthält Informationen zum Unternehmen, dem Gründer(team), der Zielgruppe und den Kunden, dem Standort, dem Markt und dem Wettbewerb und einen ausführlichen Finanzplan inklusive Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung für die ersten drei Jahre.
Eine Businessplan Vorlage für Ihre GmbH Gründung finden Sie HIER.
2. Firmierung und Gegenstand der GmbH abklären
Die Abklärung der Firmierung und des Gegenstands der GmbH mit der IHK (Industrie- und Handelskammer) ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung einer GmbH. Die IHK kann bei der Wahl des Firmennamens und bei der Beschreibung des Unternehmensgegenstands beraten und prüfen, ob diese den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Eine sorgfältige Abklärung vermeidet spätere Konflikte mit Wettbewerbern oder Behörden.
3. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages
Hierbei wird der Gesellschaftsvertrag (auch als Satzung oder Protokoll bezeichnet) von einem Notar erstellt und beurkundet. Für eine Ein-Personen- Gründung oder eine kleine GmbH ohne spezielle Konstellation, bietet es sich an, auf ein Musterprotokoll zurückzugreifen. Damit lässt sich schnell und rechtssicher eine GmbH gründen und Sie können die Kosten für das Erstellen eines individuellen Gesellschaftsvertrages sparen.
Voraussetzung für die Verwendung des Musterprotokolls ist jedoch, dass maximal 3 Gesellschafter beteiligt sind und höchstens 1 Geschäftsführer ernannt wird. Außerdem muss das Stammkapital als Bareinlage erbracht werden und das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entsprechen. Die Inhalte des Musterprotokoll sind gesetzlich geregelt und es dürfen keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden.
Seit August 2022 ist es möglich, den Notartermin für Bargründungen online durchzuführen. Der Notar erstellt die Urkunde mittels Videokonferenz und reicht sie online ein. Das persönliche Erscheinen der Gründer ist nicht mehr erforderlich.
4. Eröffnung eines Geschäftskontos und Einzahlung des Stammkapitals
Bevor die GmbH zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden kann, müssen die Gesellschafter das vereinbarte Stammkapital auf das Geschäftskonto der GmbH einzahlen. Bei Bargründungen muss zum Zeitpunkt der Gründung mindestens die Hälfte des Stammkapitals – in der Regel 12.500 EUR – auf das Geschäftskonto eingezahlt sein.
Der Notar überwacht diese Einzahlung und erstellt eine Bescheinigung darüber. Das Stammkapital steht der GmbH dann zur Verfügung und kann für Geschäftszwecke genutzt werden.
5. Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister durch den Notar
Nach der notariellen Beurkundung der GmbH-Gründung wird die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet. Der Notar übernimmt dabei in der Regel die Anmeldung und reicht alle erforderlichen Unterlagen ein. Das Handelsregister prüft die eingereichten Unterlagen und führt dann die Eintragung durch. Nach der Eintragung erhält die GmbH ihre Registernummer und ist rechtskräftig gegründet.
6. Gewerbeanmeldung
Nach der Gründung einer GmbH muss das Gewerbe angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der örtlichen Gewerbebehörde und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gewerbebehörde prüft dann, ob alle Vorschriften eingehalten wurden.
7. Anmeldung beim Finanzamt
Jede selbstständige Tätigkeit muss beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden, um eine Steuernummer zu erhalten. Diese wird für die Abgabe von Steuererklärungen und für die Zahlung von Steuern benötigt. Die Anmeldung muss innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen.
Die verschiedenen Stadien der GmbH Gründung
Wenn Sie eine GmbH gründen möchten, geht dies nicht ohne Notar. Sie müssen den Gesellschaftsvertrag notariell beurkunden lassen und die GmbH im Handelsregister eintragen lassen. Diese Schritte können viel Zeit in Anspruch nehmen.
Falls Sie bereits vor der Gründung Rechtsgeschäfte tätigen möchten (z.B. Mietverträge abschließen oder Geschäftsausstattung kaufen), damit die GmbH direkt nach ihrer Gründung aktiv sein kann, sollten Sie die Stadien der GmbH Gründung kennen.
Die Stadien werden als Vorgründungsgesellschaft und Vor-Gesellschaft bzw. GmbH in Gründung bezeichnet. Entscheidend ist dabei vor allem, dass die Haftungsbeschränkung bis zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister nicht wirksam ist.
Vorgründungsgesellschaft
Die Vorgründungsgesellschaft entsteht durch den Entschluss der Gesellschafter, eine GmbH zu gründen und existiert bis zur notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages. In diesem Stadium findet nicht etwa das HGB oder das GmbH-Recht Anwendung, sondern das BGB, denn die Vorgründungsgesellschaft hat die Rechtsform einer Personengesellschaft (GbR oder OHG). Sie ist nicht identisch mit der Vor-GmbH oder der eigentlichen GmbH. Selbst wenn im Namen der geplanten GmbH gehandelt wird, haften die Gesellschafter persönlich.
Vor-GmbH, Vorgesellschaft oder GmbH in Gründung
Die Vor-GmbH entsteht sobald der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet wurde und besteht solange, bis die Eintragung der GmbH im Handelsregister vollzogen ist. Während dieser Zeit kann die Vor-GmbH alle Handlungen durchführen, die darauf abzielen, die Eintragung der GmbH zu fördern und das bereits eingebrachte Vermögen zu verwalten und zu erhalten. Die Vor-GmbH ist wie die GmbH rechtsfähig und geht mit der Handelsregister-Eintragung inklusive aller bestehenden Rechte und Verbindlichkeiten in die GmbH über.
Planen Sie die Termine für die Vertragsunterzeichnung, die Eröffnung des Geschäftskontos und den Eintrag ins Handelsregister möglichst nah beieinander, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Weitere Schritte nach der Gründung
Eintrag ins Transparenzregister
Nach der Gründung einer GmbH sind die Gesellschafter verpflichtet, bestimmte Informationen über sich und ihre Beteiligung im Transparenzregister einzutragen. Dazu gehören beispielsweise Name, Geburtsdatum, Wohnort und Höhe der Beteiligung. Das Transparenzregister ist ein zentrales Register, das der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dient. Der Eintrag muss innerhalb von vier Wochen nach Gründung erfolgen. Verstöße gegen die Eintragungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG)
Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist nach der Gründung der GmbH erforderlich, um die eigenen Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten abzusichern. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft werden nach der Art des Betriebes und der Anzahl der Mitarbeiter berechnet.
Erstellung der Eröffnungsbilanz
Nach der Gründung einer GmbH muss eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Ein Steuerberater kann die Eröffnungsbilanz erstellen. Die Kosten dafür liegen je nach Aufwand und Steuerberater zwischen 500 und 2.000 Euro.
- Buchhaltungsservice: Die Kosten variieren je nach Service und Umfang der Bilanz, können aber zwischen 200 und 1.000 Euro liegen.
- Die Eröffnungsbilanz kann auch eigenständig erstellt werden, sofern man über ausreichende Kenntnisse in Buchhaltung und Bilanzierung verfügt. In diesem Fall fallen keine Kosten an, allerdings sollte man sich über die rechtlichen Anforderungen informieren, um Fehler zu vermeiden.
GmbHs müssen die Eröffnungsbilanz üblicherweise innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt einreichen. Unternehmergesellschaften (UG) haben bis zu sechs Monate Zeit für die Erstellung der Bilanz.
Einstellung von Mitarbeitern vorbereiten
Nach der Gründung der GmbH können Sie Mitarbeiter einstellen. Dazu ist eine Betriebsnummer erforderlich, wenn Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, Minijobber oder Auszubildende beschäftigen. Sie können die achtstellige Nummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Betriebsnummer ist die Grundlage für die Meldung zur Sozialversicherung und für die Abrechnung der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zudem wird sie für betriebsbezogene Arbeitsgenehmigungen oder Unfallanzeigen an die Berufsgenossenschaft benötigt.
Die Kosten einer GmbH Gründung
Die Kosten für die Gründung einer GmbH können je nach Gründungsumfang (Anzahl der Gründer, Komplexität der GmbH) variieren. Folgende Kostenpunkte fallen in der Regel an:
- Kosten für die Erstellung des Gesellschaftsvertrages
- Notarkosten für die Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregister
- Kosten für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht
- Kosten für die Erstellung der Eröffnungsbilanz
Ein wichtiger Kostenfaktor sind die Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung ins Handelsregister. Es kann einen großen Unterschied machen, ob mit einem individuellen Gesellschaftsvertrag (Satzung) oder mit Musterprotokoll gegründet wird.
Die nachfolgenden Tabellen geben einen ersten Überblick über die durchschnittlichen Kosten einer GmbH Gründung mit einem Geschäftsführer und einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro (ohne Sacheinlage). Weitere Geschäftsführer und ein größerer Gegenstandswert verändern die Gebührenrechnung.
Kostenelemente | GmbH mit 1 Gesellschafter | GmbH mit mehr als einem Gesellschafter |
Stammkapital | 25.000 € | 25.000 € |
Beurkundung | ||
Beurkundungsverfahren (Gesellschaftervertrag und Geschäftsführerbestellung) | 384,00 € | 384,00 € |
Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) | 96,00 € | 96,00 € |
Handelsregister-Anmeldung | ||
Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister | 62,50 € | 62,50 € |
Erzeugung der XML-Dateien | 37,50 € | 37,50 € |
Nebenkosten | ||
Pauschalen für Porto, Telefon, Papier, etc | 52,00 € | 52,00 € |
Notargebühren (netto) | 632,00 € | 632,00€ |
Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) | 752,08 € | 752,08€ |
Amtsgebühren | ||
Handelsregistereintrag | 150,00€ | 150,00 € |
Gewerbeanmeldung | 40,00 € | 40,00 € |
Gründungskosten (inkl. 19 % MwSt) | 942,08 € | 942,08 € |
Tabelle: Durchschnittliche GmbH Gründungkosten (Quelle: IHK Berlin)
Checkliste zur GmbH Gründung
Nachfolgend finden Sie eine Checkliste für Ihre GmbH-Gründung, die Sie Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess leitet:
- Notwendige Zulassungen und Genehmigungen prüfen
- Businessplan erstellen und Finanzplanung durchrechnen
- Abklärung der Firmierung und des Geschäftsgegenstands bei der IHK
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags mit notarieller Beurkundung
- Einzahlung des Stammkapitals auf das GmbH-Konto
- Anmeldung beim Handelsregister durch den Notar
- Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt
- Anmeldung beim Finanzamt für die Steuernummer
- Eintragung in das Transparenzregister
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Erstellung der Eröffnungsbilanz
- Beantragung einer Betriebsnummer für die Einstellung von Mitarbeitern
Vor- und Nachteile einer GmbH
Wie jede Rechtsform bringt die GmbH Vorteile und Nachteile mit sich. Das am häufigsten genannte Argument für eine GmbH ist die Haftungsbeschränkung, damit einher geht jedoch auch die Pflicht zur doppelten Buchführung und höhere Gründungskosten im Vergleich zu einem Einzelunternehmen. Die Tabelle gibt einen Überblick:
Vorteile der GmbH | Nachteile der GmbH |
Beschränkte Haftung für Gesellschafter | Höhere Gründungskosten und laufende Kosten |
Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung durch Anteilsverkauf | Höhere Anforderungen an die Buchhaltung |
Professionelle Außenwirkung durch die GmbH-Bezeichnung | Strenge formelle Anforderungen an die Gründung |
Selbstständigkeit und Unabhängigkeit | Steuern und Sozialabgaben für GmbH und Gesellschafter |
Klare Strukturen durch den Gesellschaftsvertrag | Beschränkte Flexibilität bei Entscheidungen mehrerer Gesellschafter |
Möglichkeit zur Mitbestimmung durch Geschäftsführer | Offenlegung von Geschäftszahlen und Beteiligungsverhältnissen im Jahresabschluss |
Begrenzung der Geschäftsführerhaftung bei Sorgfaltspflichtverletzungen | Begrenzte Anonymität bei wirtschaftlichen Eigentümern im Transparenzregister |
Tabelle: Vorteile und Nachteile der GmbH (eigene Darstellung)
Sonderformen der GmbH
Unternehmergesellschaft (UG/mini-GmbH)
Die Unternehmergesellschaft (UG) oder auch „mini-GmbH“ genannt, ist eine Sonderform der GmbH, bei der das Stammkapital deutlich niedriger ausfallen kann als bei einer herkömmlichen GmbH. Dadurch soll es auch für Gründer mit geringerem Startkapital möglich sein, eine GmbH zu gründen. Bedingung ist dabei allerdings, dass jährlich Rücklagen gebildet werden, um das Stammkapital zu erhöhen. Ist ein Betrag von 25.000 EUR erreicht, kann die UG in eine GmbH umfirmieren.
gGmbH
Die gGmbH ist eine gemeinnützige GmbH, die sich für Geschäftsideen eignet, mit denen ein gemeinnütziger Zweck verfolgt werden soll und zeitgleich eine wirtschaftliche Tätigkeit angestrebt wird. Sie wird vor allem von Non-Profit-Organisationen verwendet. Die gGmbH ist von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Gewinne der gGmbH dürfen jedoch nur für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden und nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
GmbH & Co KG
Die GmbH & Co KG ist keine Sonderform der GmbH, sondern eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG), bei der die GmbH als Komplementär fungiert und für die Geschäftsführung verantwortlich ist, während die Kommanditisten als stille Gesellschafter auftreten. Diese Konstruktion bietet insbesondere steuerliche Vorteile.
Kauf einer bestehenden GmbH
Anstelle einer Neugründung kann es für Gründer auch interessant sein, eine bestehende GmbH zu kaufen. Der Vorteil dabei ist, dass die GmbH bereits existiert und somit keine Gründungsformalitäten notwendig sind. Außerdem kann die bereits bestehende Infrastruktur, der Kundenstamm und das Know-how der Mitarbeiter übernommen werden.
Der Unternehmenswert wird aus dem vorhandenen Vermögen und den zukünftigen Gewinnerwartungen abgeleitet. Allerdings ist es wichtig, vor einem Kauf die genaue Finanz- und Rechtslage der GmbH zu prüfen, um mögliche Risiken abzuschätzen. Auch sollten eventuelle Altlasten wie Schulden oder Verbindlichkeiten bekannt sein.
Fazit
Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform für Gründer und bietet zahlreiche Vorteile, wie z.B. eine beschränkte Haftung und steuerliche Vorzüge. Die GmbH-Gründung kann jedoch komplex sein und erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. In dieser Zusammenstellung finden Sie alle wichtigen Informationen zur Gründung einer GmbH und den damit verbundenen Kosten. Sie lernen, welche Organe eine GmbH hat, welche Haftungsrisiken im Verlauf der Gründung bestehen und welche Sonderformen der GmbH es gibt. Alle Informationen sind übersichtlich aufbereitet inklusive Checkliste, die Schritt für Schritt durch den Gründungsprozess führt. Damit steht Ihrer erfolgreichen Gründung nichts mehr im Weg.
FAQ
1. Wie lange dauert es, eine GmbH zu gründen?
Die Dauer der GmbH-Gründung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Komplexität des Gesellschaftsvertrages, davon ob die Gesellschafter Ihre Anteile als Bar- oder Sacheinlage einbringen und der Verfügbarkeit von notwendigen Unterlagen. In der Regel dauert die Gründung einer GmbH zwischen 4 und 8 Wochen.
2. Kann das Stammkapital auch in Form von Sachleistungen erbracht werden?
Ja, das Stammkapital einer GmbH kann auch in Form von Sachleistungen erbracht werden. Dies ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. So muss der Wert der Sacheinlage durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft werden, um sicherzustellen, dass er dem Wert des Stammkapitals entspricht. Darüber hinaus müssen die Sacheinlagen unmittelbar nach Gründung in das Gesellschaftsvermögen überführt werden.
3. Was ist der Unterschied zwischen einem Geschäftsführer und einem Gesellschafter?
Ein Geschäftsführer und ein Gesellschafter einer GmbH haben unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten.
Gesellschafter sind Eigentümer des Unternehmens und beteiligen sich finanziell an der GmbH durch die Einzahlung von Stammkapital. Je nach Höhe der Einzahlung hat der Gesellschafter ein Stimmrecht und kann an Entscheidungen der Gesellschafterversammlung teilnehmen. Gesellschafter können auch selbst Geschäftsführer sein oder diese Funktion an eine andere Person delegieren.
Ein Geschäftsführer ist für die Leitung und Organisation der GmbH verantwortlich und wird von den Gesellschaftern bestellt. Er oder sie trifft alle wichtigen Entscheidungen für das Unternehmen und ist für die Umsetzung der Unternehmensstrategie und das Erreichen der Unternehmensziele verantwortlich. Der Geschäftsführer ist ein Angestellter der GmbH und erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung.
4. Wie können Anteile an einer GmbH übertragen werden?
Anteile an einer GmbH können auf verschiedene Weise übertragen werden. Drei gängige Methoden sind:
- Kaufvertrag: Eine Möglichkeit ist, dass der Verkäufer und der Käufer einen Kaufvertrag abschließen, in dem der Kaufpreis, die Anzahl der verkauften Anteile und andere Details festgelegt werden. Die Übertragung der Anteile erfolgt dann durch eine notariell beglaubigte Übertragungserklärung.
- Schenkung: Eine andere Möglichkeit ist, dass der Eigentümer der Anteile sie verschenkt. Auch hier muss eine Übertragungserklärung notariell beglaubigt werden.
- Vererbung: Wenn der Anteilseigner stirbt, können seine Anteile im Rahmen einer Erbfolge übertragen werden. In diesem Fall müssen die Erben die notwendigen Schritte unternehmen, um die Anteile auf ihre Namen zu übertragen.
Der Handelsregister-Eintrag muss entsprechend aktualisiert werden. Auch können in manchen Fällen Zustimmungserklärungen der anderen Gesellschafter erforderlich sein.
5. Wie kann eine GmbH aufgelöst werden?
Eine GmbH kann auf verschiedene Weise aufgelöst werden:
- Auflösung durch Gesellschafterbeschluss: Die Gesellschafter können die Auflösung der GmbH durch einen Beschluss mit Mehrheit der Stimmen beschließen.
- Auflösung durch gerichtliches Urteil: Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann das Gericht die Auflösung der GmbH anordnen. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn die Fortführung der GmbH aus rechtlichen Gründen unmöglich geworden ist.
- Auflösung durch Zeitablauf: Eine GmbH kann auch durch Zeitablauf aufgelöst werden, wenn die Gesellschaftsdauer im Gesellschaftsvertrag begrenzt ist.
- Auflösung durch Liquidation: Wenn die Gesellschafter beschließen, die GmbH aufzulösen, müssen sie auch einen Liquidator bestellen. Dieser hat dann die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu verwerten und die offenen Verbindlichkeiten zu begleichen.
Die Auflösung einer GmbH ist beim Handelsregister anzumelden und im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Durch den Gläubigeraufruf beginnt das sogenannte Sperrjahr in dem die Liquidation abgewickelt wird. Erst nach Ablauf des Sperrjahres und Beendigung aller Geschäfte wird das verbliebene Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter verteilt und die GmbH im Handelsregister gelöscht.
6. Welche Haftungsrisiken gibt es für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH?
Sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer einer GmbH tragen bestimmte Haftungsrisiken.
- Gesellschafter einer GmbH haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, also bis zum Nennbetrag ihrer Geschäftsanteile. Allerdings kann eine Haftungserweiterung durch Vertrag oder Gesetz vereinbart werden. Auch bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln können Gesellschafter persönlich haftbar gemacht werden.
- Geschäftsführer tragen eine erhebliche persönliche Haftung, insbesondere bei Verstößen gegen ihre gesetzlichen Pflichten oder bei unzureichender Einhaltung von Regelungen wie beispielsweise dem Handels-, Steuer- oder Arbeitsrecht. Bei Verletzung der Sorgfaltspflichten oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen kann der Geschäftsführer persönlich in Regress genommen werden und auch mit seinem Privatvermögen haften.
7. Welche Versicherungen sind für eine GmbH empfehlenswert?
Für eine GmbH gibt es verschiedene Versicherungen, die empfehlenswert sein können. Dazu gehören:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt das Unternehmen vor Schadensersatzforderungen Dritter, die durch betriebliche Tätigkeiten verursacht wurden.
- Rechtsschutzversicherung: Hilft bei rechtlichen Auseinandersetzungen und übernimmt Anwaltskosten und Gerichtskosten.
- Kfz-Versicherung: Für Fahrzeuge, die im Betrieb genutzt werden, ist eine Kfz-Versicherung erforderlich.
- Elektronikversicherung: Schützt die technischen Geräte im Unternehmen wie Computer, Drucker oder Telefonanlage vor Schäden durch Diebstahl, Brand oder Wasserschäden.
Die Auswahl der Versicherungen hängt jedoch von der Branche und den spezifischen Risiken ab, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
8. Muss eine GmbH einen Geschäftsführer haben?
Ja, eine GmbH muss mindestens einen Geschäftsführer haben, der das Unternehmen nach außen vertritt. Der Geschäftsführer kann entweder allein oder gemeinsam mit anderen Geschäftsführern tätig sein. Ohne Geschäftsführer kann die GmbH nicht rechtskräftig handeln und wäre somit nicht in der Lage, ihre Geschäfte zu führen.
9. Wie viele Gesellschafter oder Gründer erfordert eine GmbH?
Für die Gründung einer GmbH ist mindestens ein Gesellschafter erforderlich, der gleichzeitig auch als Geschäftsführer fungieren kann. Man kann eine GmbH also auch alleine gründen. Nach oben gibt es keine Begrenzung, wie viele Gesellschafter an einer GmbH beteiligt sein können.
10. Kann man eine GmbH in Deutschland gründen, wenn man einen ausländischen Wohnsitz hat?
Ja, grundsätzlich ist es möglich, eine GmbH in Deutschland zu gründen, auch wenn man einen ausländischen Wohnsitz hat. Voraussetzung ist, dass man entweder EU-Bürger ist oder einen deutschen Aufenthaltstitel besitzt. Außerdem benötigt die GmbH eine deutsche Geschäftsanschrift, an die Post zugestellt werden kann. Diese Anschrift muss nicht zwingend die Betriebsstätte sein.
11. Was regelt der Gesellschaftervertrag?
Der Gesellschaftervertrag regelt die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der GmbH. Hier werden insbesondere die Rechte und Pflichten der Gesellschafter, die Höhe des Stammkapitals, die Verteilung der Gewinne und Verluste, die Geschäftsführung, die Vertretungsbefugnis, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Gesellschafterversammlung sowie Regelungen zur Auflösung und Liquidation der GmbH festgelegt. Der Gesellschaftervertrag kann zudem auch weitere Regelungen enthalten, die auf die individuellen Bedürfnisse der Gründer und der GmbH zugeschnitten sind. Der Gesellschaftervertrag ist ein wichtiges Instrument zur Absicherung der Interessen aller Beteiligten und sollte daher sorgfältig ausgearbeitet werden.
12. Wie funktioniert eine GmbH mit stillem Gesellschafter?
Ein stiller Gesellschafter bringt Kapital in die GmbH ein und ist am Gewinn und Verlust der GmbH beteiligt. Die Teilhabe des stillen Gesellschafters wird nicht im Handelsregister eingetragen. Ein stiller Gesellschafter hat in der Regel keine Entscheidungsbefugnis, falls im Gesellschaftsvertrag nicht anderweitig vereinbart.
13. Kann man eine GmbH mit 12500 Euro gründen?
Nein, für die Gründung einer GmbH ist ein Stammkapital von 25.000 EUR nötig. Mit weniger Stammkapital können Sie aber eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen und Rücklagen bilden, bis Sie die UG in eine GmbH umwandeln können. Eine weitere Möglichkeit ist es, zusätzlich Vermögenswerte wie Fahrzeuge oder Gebäude als Sacheinlagen einzubringen. So können Sie mit 12.500 EUR Bareinlagen und 12.500 EUR Sacheinlagen in Summe 25.000 EUR Stammkapital erreichen.
14. Was ist eine GmbH Gründung im vereinfachten Verfahren/Musterprotokoll?
Die Gründung einer GmbH im vereinfachten Verfahren erfolgt auf Grundlage eines Musterprotokolls, das den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellungen ersetzt. Allerdings ist eine individuelle Anpassung nicht möglich und es gibt Einschränkungen bezüglich der Anzahl der Gesellschafter, der Geschäftsführer und der Einlagen. Die Verwendung des Musterprotokolls ist in der Regel nur bei einer Ein-Personen-Gesellschaft zu empfehlen.
15. Wer trägt die Gründungskosten der GmbH?
Die Gründungskosten einer GmbH tragen die Gründer selbst. Dabei handelt es sich um verschiedene Kosten wie zum Beispiel die Notarkosten für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Kosten für den Handelsregister-Eintrag, mögliche Beratungskosten sowie gegebenenfalls die Kosten für die Erstellung eines Businessplans oder die Beschaffung von Stammkapital.
16. Für wen eignet sich eine GmbH?
Eine GmbH eignet sich in erster Linie für Unternehmen, die eine Haftungsbeschränkung für ihre Gesellschafter anstreben. Dies ist besonders wichtig, wenn das Unternehmen ein höheres wirtschaftliches Risiko birgt. Zudem eignet sich eine GmbH für Unternehmen, die eine höhere Reputation anstreben, da sie als eigenständige juristische Person wahrgenommen werden.
17. Welche Pflichten hat ein Geschäftsführer der GmbH?
Ein Geschäftsführer einer GmbH hat zahlreiche Pflichten, die im Wesentlichen im GmbH-Gesetz geregelt sind. Dazu gehören u.a.:
- Sorgfaltspflicht: Der Geschäftsführer hat die Interessen der GmbH zu wahren und muss bei seiner Arbeit die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns anwenden.
- Rechnungslegungspflicht: Der Geschäftsführer hat eine ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen und Jahresabschlüsse aufzustellen.
- Informationspflicht: Der Geschäftsführer muss die Gesellschafter über die Geschäftsentwicklung und wichtige Entscheidungen informieren.
- Einhaltung der Gesetze: Der Geschäftsführer muss die Gesetze und Satzungen einhalten und die Gesellschaft rechtskonform führen.
- Treuepflicht: Der Geschäftsführer hat die Interessen der Gesellschaft über seine eigenen zu stellen und darf keine Geschäfte zum Nachteil der GmbH tätigen.
- Haftung: Der Geschäftsführer haftet für Schäden, die er durch Pflichtverletzungen verursacht hat, persönlich und mit seinem Vermögen.
18. Wie viel Eigenkapital benötige ich für eine GmbH-Gründung?
Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich, wovon mindestens 12.500 Euro zum Zeitpunkt der Gründung eingezahlt werden müssen. Wie viel Eigenkapital darüber hinaus benötigt wird, hängt von den geplanten Investitionen und den erwarteten Geschäftsergebnissen ab. Es empfiehlt sich jedoch, eine ausreichende finanzielle Reserve einzuplanen, um unvorhergesehene Ausgaben abdecken zu können und die Liquidität des Unternehmens zu gewährleisten.
19. Wie funktioniert die Gewinnausschüttung bei einer GmbH?
Die Gewinnausschüttung bei einer GmbH wird durch die Gesellschafterversammlung beschlossen und erfolgt auf Grundlage des im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinns. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Gewinn ganz oder teilweise als Gewinnvortrag in die Bilanz des folgenden Jahres übernommen oder er wird an die Gesellschafter ausgeschüttet. Die Höhe der Gewinnausschüttung richtet sich dabei in der Regel nach den Beteiligungsverhältnissen der Gesellschafter. Es ist jedoch auch möglich, eine feste Dividende pro Geschäftsanteil zu vereinbaren.
20. Welche Steuern muss eine GmbH zahlen?
Eine GmbH muss in der Regel folgende Steuern zahlen:
- Körperschaftsteuer: Die GmbH ist als juristische Person körperschaftsteuerpflichtig und muss auf ihren Gewinn eine Körperschaftsteuer von 15% zahlen.
- Gewerbesteuer: Die GmbH ist gewerbesteuerpflichtig und muss auf ihren Gewerbeertrag eine Gewerbesteuer zahlen. Der Hebesatz der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Unternehmensstandort und variiert je nach Gemeinde.
- Umsatzsteuer: Wenn die GmbH Waren oder Dienstleistungen verkauft, muss sie Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.
- Lohnsteuer: Beschäftigt die GmbH Mitarbeiter, muss sie Lohnsteuer abführen.
- Solidaritätszuschlag: Auf die Körperschaftsteuer fällt Solidaritätszuschlag an.
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