Gründungszuschuss für Freiberufler

von | Jan 30, 2024 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 6 Minuten

Sie sind arbeitslos und überlegen, sich als Freiberufler selbstständig zu machen? Dann könnten Sie vom Gründungzuschuss durch die Agentur für Arbeit profitieren. Denn auch angehende Freiberufler können Gründungszuschuss beantragen. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie als Freiberufler einen Antrag auf Gründungzuschuss stellen können und in welcher Höhe der Zuschuss ausgezahlt wird.

Was ist der Gründungszuschuss?

Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine staatliche Unterstützung für Existenzgründer in Deutschland. Der Gründungszuschuss unterstützt den Einstieg in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den Lebensunterhalt von Gründern im Anschluss an eine Gründung zu sichern. In der ersten Phase beinhaltet der Gründungszuschuss neben dem vollen ALG I eine zusätzliche monatliche Unterstützung von 300 Euro.

GUT ZU WISSEN: Der Zuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Das bedeutet, dass Sie keinen Anspruch auf Gründungzuschuss haben. Vielmehr entscheidet der zuständige Sachbearbeiter im Einzelfall darüber, ob der Gründungszuschuss gewährt wird.

Wer ist Freiberufler?

Als Freiberufler gelten gemäß §18 EStG alle wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen, schriftstellerischen und lehrenden Berufe. Typische Beispiele für die „Katalogberufe“ sind Ärzte, Architekten, Übersetzer, Steuerberater, Journalisten und Autoren.

Zu den wichtigsten Unterschieden zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden zählt, dass Gewerbetreibende einen Gewerbeschein benötigen und Gewerbesteuer entrichten müssen, während Freiberufler in der Regel von der Gewerbesteuer befreit sind und Ihre Selbstständigkeit nur beim Finanzamt anmelden müssen. In freiberuflichen Tätigkeiten findet normalerweise kein Handel mit Waren statt. Freiberufler erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gemäß § 18 EStG, Gewerbetreibende generieren Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß den §§ 15-17 EStG.

Freiberufler ist nicht gleich Freelancer

Nicht jeder Freiberufler ist auch ein Freelancer. Denn der Begriff Freiberufler bezieht sich auf die Art der Tätigkeit, während der Begriff Freelancer die Art der Anstellung beschreibt, nämlich als freier Mitarbeiter.

MERKE:

  • Freier Beruf bzw. Freiberufler bezieht sich auf die Art der Tätigkeit.
  • Freier Mitarbeiter bzw. Freelancer bezieht sich auf die Art der Anstellung.
  • Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende können als Freelancer arbeiten.

Diese Voraussetzungen gelten

Sowohl als angehende Gewerbetreibende als auch Freiberufler können Gründungszuschuss beantragen. Dazu müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet: Eine Beantragung des Gründungszuschusses aus einer Anstellung heraus ist nicht möglich. Denn zu den Voraussetzungen für die Antragstellung gehört, dass Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen.
  • Verbleibender ALG I-Anspruch von 150 Tagen: Ihr Arbeitslosengeld I-Anspruch muss mindestens noch für 150 Tage betragen.
  • Keine Förderung während der letzten 24 Monate: Wer den Gründungszuschuss während der vorangegangenen 24 Monate bereits erhalten hat, der kann die Förderung nicht erneut beantragen.
  • Ausübung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit: Sie müssen die Selbstständigkeit hauptberuflich mit mindesten 15 Stunden pro Woche ausüben und dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden.
  • Unter 64 Jahre: Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahrs endet der Anspruch auf den Gründungszuschuss, sodass eine Beantragung im Anschluss daran nicht mehr möglich ist.

So beantragen Sie Gründungszuschuss als zukünftiger Freiberufler

Zur Beantragung des Gründungszuschusses müssen Sie eine Reihe von Unterlagen und Nachweisen einreichen. Beachten Sie dabei die folgenden Schritte:

1. Schritt

Wenn Sie bereits arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld I beziehen, sollten Sie Ihr Gründungsvorhaben als erstes mit Ihrer Vermittlungsfachkraft besprechen und um den Antrag auf Gründungszuschuss bitten. Sie erhalten den Antrag in der Regel nur direkt von Ihrem Ansprechpartner.

WICHTIG: Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit darf nicht vorher erfolgen! Wer die freiberufliche Tätigkeit bereits im Vorfeld anmeldet, kann keinen Gründungszuschuss beantragen.
2. Schritt

Im Anschluss daran müssen Sie einen Businessplan erstellen, der neben Ihrem Geschäftskonzept auch eine detaillierte Finanzplanung sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsprognose für die ersten drei Jahre der Selbstständigkeit beinhaltet. Achten Sie darauf, die Tragfähigkeit Ihres Geschäftskonzeptes herauszuarbeiten und die langfristige wirtschaftliche Rentabilität aufzuzeigen.

3. Schritt

Bevor Sie den ausgearbeiteten Businessplan bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen, muss dieser zunächst von einer fachkundigen Stelle begutachtet und positiv bewertet werden. Bei der fachkundigen Stelle kann es sich unter anderen um die Industrie- und Handelskammer, einen Unternehmensberater, Kreditinstitute oder ein Gründungszentrum handeln. Auch das Vorlagen-Center stellt Tragfähigkeitsbescheinigungen für den Antrag auf Gründungzuschuss aus.

4. Schritt

Zu guter Letzt ist für den Antrag auf Gründungzuschuss ein Nachweis Ihrer persönlichen Eignung erforderlich. Legen Sie Ihre Qualifikationen und Erfahrungen für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dar. Dazu reicht ein aktueller Lebenslauf sowie Nachweise in Form von Zertifikaten oder Arbeitszeugnissen.

5. Schritt

Sobald der Antrag auf Gründungzuschuss von der Agentur für Arbeit genehmigt wurde, können Sie Ihre freiberufliche Selbstständigkeit beim Finanzamt anmelden.

Notwendige Unterlagen für den Antrag auf Gründungzuschuss

Für den Antrag auf Gründungszuschuss müssen Sie die folgenden Unterlagen bei der Agentur für Arbeit einreichen:

  • Schriftlicher Antrag auf Gründungszuschuss
  • Businessplan inklusive Finanzplanung, Umsatz- und Rentabilitätsprognose
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle
  • Lebenslauf und weitere Nachweise

Höhe und Bezugsdauer des Gründungszuschusses

Der Gründungszuschuss wird in Höhe des vorherigen Arbeitslosengeld I-Anspruchs ausgezahlt. Zusätzlich erhalten Sie 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung. Die Entscheidung, wie und wofür Sie den Betrag verwenden, liegt in Ihrem eigenen Ermessen.

Die Förderdauer beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wird die Verlängerung gewährt, erhalten Sie den Betrag zur sozialen Absicherung in Höhe von 300 € pro Monat für einen Zeitraum von weiteren neun Monaten. Voraussetzung für die Verlängerung des Gründungszuschusses ist, dass sich Ihr Geschäftsmodell während der ersten sechs Monate als tragfähig herausgestellt hat.

Der Gründungszuschuss wir nach § 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei ausgezahlt. Sie müssen lediglich die Gewinne aus der selbstständigen Tätigkeit versteuern.

Gründungszuschuss wird unabhängig von den erzielten Einkünften aus der Selbstständigkeit gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Somit erhalten Sie den Gründungszuschuss in voller Höhe, auch wenn sich Ihre Geschäftsidee sofort erfolgreich entwickelt. Die Höhe des erwirtschafteten Einkommens sowie vorhandenes Vermögen werden dabei nicht berücksichtigt.

So begründen Sie die Notwendigkeit des Gründungszuschusses als Freiberufler

Eine überzeugende Begründung für die Notwendigkeit des Gründungszuschusses kann auf verschiedene Argumente gestützt werden:

  • Finanzielle Unterstützung: Auch eine freiberufliche Selbstständigkeit ist mit erheblichen Kosten verbunden, sei es für Investitionen in Ausrüstung, Marketing oder Personal. Der Gründungszuschuss ermöglicht es, diese finanzielle Belastung zu mindern und den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern.
  • Zeitliche Entlastung: Die Gründung und der Aufbau eines eigenen Unternehmens erfordern viel Zeit und Energie. Der Gründungszuschuss gewährleistet finanzielle Sicherheit während der ersten Monate der Selbstständigkeit und erlaubt Ihnen, sich auf die Umsetzung Ihres Geschäftskonzepts zu fokussieren.
  • Förderung der Arbeitsmarktintegration: Der Gründungszuschuss zielt darauf ab, Arbeitslose bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Durch die Selbstständigkeit können Sie langfristig Ihre eigene Existenz aufbauen und aus der Arbeitslosigkeit herauskommen.
  • Innovatives Geschäftskonzept: Wenn Sie eine innovative Geschäftsidee verfolgen, kann der Gründungszuschuss Ihnen helfen, Ihr Konzept in die Tat umzusetzen und erfolgreich am Markt zu etablieren. Dieser finanzielle Schub ermöglicht es, innovative Ideen zu realisieren und neue Marktchancen zu nutzen.

5 Tipps für den Antrag auf Gründungzuschuss für Freiberufler

TIPP 1

Seien Sie darauf vorbereitet, dass der zuständige Sachbearbeiter Ihre Eignung und Motivation für Selbstständigkeit auch in einem persönlichen Gespräch herausfinden möchte. Beantworten Sie vorab auch für sich selbst die Fragen:

  • Warum ist die Selbstständigkeit für Sie attraktiv?
  • Was sind die möglichen Chancen und Risiken?
  • Sind Sie bereit für das Leben und Arbeiten als Selbstständiger?
  • Wie schaffen Sie eine Balance zwischen Selbstständigkeit, Familie, Freunden, Hobbys und Haushalt?

Diese Selbst5rüfung hilft Ihnen dabei, Ihre Motivation für die Selbstständigkeit zu reflektieren und sich auf die bevorstehenden Herausforderungen vorzubereiten.

TIPP 2

Wenn Sie aktuell als Freiberufler in einem Anstellungsverhältnis arbeiten, sollten Sie überlegen, sich von Ihrem Arbeitgeber kündigen zu lassen, um Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zu vermeiden.

TIPP 3

Lassen Sie sich nicht entmutigen. Sachbearbeiter können versuchen, Ihnen vom Gründungszuschuss abzuraten. Bleiben Sie beharrlich und präsentieren Sie Ihr überzeugendes Konzept.

TIPP 4

Achten Sie darauf, dass Ihre Liquiditätsplanung realistisch ist. Eine zu hohe Liquidität in den ersten Monaten kann den Antrag gefährden, da die Arbeitsagentur davon ausgehen könnte, dass Sie die Lebenshaltungskosten ohne Zuschuss decken können.

TIPP 5

Da der Gründungszuschuss nach sechs Monaten ausläuft, ist es ratsam, etwa zwei Monate vor Ablauf alle erforderlichen Unterlagen für den Verlängerungsantrag vorzubereiten. Dies ermöglicht es, weitere neun Monate lang monatliche Unterstützung in Höhe von 300,00 Euro zu erhalten.

Fazit zum Gründungszuschuss für Freiberufler

Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Der Zuschuss kann sowohl von Freiberuflern als auch von
Gewerbetreibenden beantragt werden. Er wird in der ersten Phase für 6 Monate geleistet und muss nicht zurückgezahlt werden. Wer daher mit dem Gedanken spielt, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, sollte auf jeden Fall prüfen, ob er Gründungszuschuss beantragen kann. Bereiten Sie sich sorgfältig vor und erarbeiten Sie ein überzeugendes Geschäftskonzept, denn die Bewilligung liegt im Ermessen der zuständigen Arbeitsagentur. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

FAQ

1. Wer ist berechtigt, den Gründungszuschuss zu beantragen?

Der Gründungszuschuss kann von Personen beantragt werden, die arbeitslos gemeldet sind oder Arbeitslosengeld I beziehen. Berechtigt sind Arbeitsuchende, die sich freiberuflich oder gewerblich selbstständig machen möchten und die Voraussetzungen erfüllen.

2. Wie hoch ist der Gründungszuschuss, und wie wird er berechnet?

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach der individuellen Höhe des Arbeitslosengeldes I. Grundsätzlich umfasst der Zuschuss das ALG I plus einen monatlichen Pauschalbetrag von 300 Euro.

3. Kann ich den Gründungszuschuss auch nebenberuflich beantragen?

Nein, es ist nicht möglich, den Gründungszuschuss für eine nebenberufliche Gründung zu beantragen. Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich mindestens 15 Stunden in der Woche ausgeübt werden.

4. Gibt es Alternativen zum Gründungszuschuss für Freiberufler?

Ja, neben dem Gründungszuschuss gibt es noch andere Fördermöglichkeiten für angehende Freiberufler, wie z.B. Kredite von Banken oder staatliche Förderprogramme.

5. Wie beeinflusst die Selbstständigkeit meine soziale Absicherung und meine Altersvorsorge?

Im Gegensatz zu Arbeitslosengeld I Empfängern, sind Selbstständige, die Gründungszuschusses beziehen nicht über die Arbeitsagentur sozialversichert. Sie müssen eigenverantwortlich für ihren Versicherungsschutz in der Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung sorgen.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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