Freiberuflich selbstständig arbeiten

von | Jan 18, 2024 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, dann teilen Sie ihn bitte!

FacebookTwitterLinkedInXINGEmailWhatsApp
Lesezeit: 10 Minuten

Freiberuflich selbstständig machen und selbst bestimmt arbeiten. Diesen Traum haben viele. Nicht ohne Grund bilden Freiberufler eine bedeutende Gruppe der Selbstständigen in Deutschland. Von den 4,5 Millionen Selbstständigen hierzulande sind über 1,4 Millionen freiberuflich tätig. Allerdings unterliegt der Status einer freiberuflichen Selbstständigkeit bestimmten Voraussetzungen und erfordert spezifische Qualifikationen. Auch im Hinblick auf steuerliche Aspekte sollten Sie sich als Freiberufler bereits vor Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit informieren. Die Verpflichtungen und Fristen gegenüber dem Finanzamt können besonders zu Beginn der Selbstständigkeit als Freiberufler eine erhebliche Herausforderung darstellen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sich als Freiberufler selbstständig machen und welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um freiberuflich selbstständig tätig zu sein.

Was sind Freiberufler? – Definition

Als Freiberufler gilt, wer selbstständig einen Freien Beruf ausübt. Welche Tätigkeiten zu den freien Berufen zählen, hat der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Partnerschaftsgesetz (PartGG) geregelt. Neben den „Katalogberufen“ aus §18 EstG haben sich im Laufe der Zeit aber auch zahlreiche Teilbereiche entwickelt, bei denen ebenfalls von einer freiberuflichen Berufsausübung ausgegangen wird. Denn ob eine selbstständige Tätigkeit als freiberuflich eingeordnet wird, ist letzten Endes eine Einzelfall-Entscheidung des Finanzamtes.

Dabei spielt es eine wichtige Rolle, dass Sie als Freiberufler Ihre Leistungen auf Basis Ihrer fachlichen Expertise und einer wissenschaftlichen Ausbildung erbringen.

GUT ZU WISSEN: Auch durch Berufserfahrung erworbene Fähigkeiten oder ein Eigenstudium fallen unter den Begriff wissenschaftliche Ausbildung.

Wesentliche Anhaltspunkte für eine freiberufliche Tätigkeit sind:

  • Sie üben einen im Gesetz aufgezählten „Katalogberuf“ aus.
  • Bei Ihrer selbständigen Tätigkeit handelt es sich um eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit.
  • Es wird eine den Katalogberufen ähnliche Tätigkeit ausgeübt.
  • Die erbrachte Leistung ist maßgeschneidert und individuell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten.
  • Die Vergütung erfolgt in der Regel auf Grundlage eines Honorars.
  • Ausgangspunkt für freiberufliche Tätigkeiten ist häufig ein akademischer Abschluss.
  • Nicht selten entwickelt sich eine enge Vertrauensbeziehung zwischen dem Freiberufler und dem Kunden.

Voraussetzungen, um freiberuflich selbstständig arbeiten zu dürfen

Einstufung der Tätigkeit als freiberuflich

Klären Sie im Vorfeld unbedingt ab, ob Ihre geplante Tätigkeit zu den freien Berufen gehört. Unterstützung erhalten Sie dabei sowohl vom zuständigen Finanzamt als auch von einem Steuerberater. Fällt die ausgeübte Tätigkeit nicht unter die freien Berufe, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Sonderfall: gemischte Tätigkeiten

Es kann auch passieren, dass Sie gleichzeitig sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben. Bei diesen sogenannten gemischten Tätigkeiten ist es wichtig zu unterscheiden, ob sie theoretisch voneinander abgegrenzt werden könnten und somit getrennt angemeldet werden müssen, oder ob es sich um Tätigkeiten handelt, bei denen eine Trennung nicht möglich ist. In diesem Fall ist entscheidend, ob das überwiegende Merkmal der Tätigkeit eher gewerblich oder freiberuflich ist. In den meisten Fällen können die Tätigkeiten jedoch getrennt werden.

WICHTIG: Wenn Sie unsicher sind, ist es keine gute Idee, einfach eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden. Betriebsprüfungen führt das Finanzamt selbst bei kleinen Unternehmen durch. Wird dabei festgestellt, dass Ihre Tätigkeit nicht freiberuflich einzuordnen ist, können Gewerbesteuernachzahlungen bis zu sieben Jahren rückwirkend eingefordert werden.

Qualifikation und Zulassung

Zur Ausübung einiger freiberuflicher Tätigkeiten müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um eine Zulassung zu erhalten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie über das erforderliche Fachwissen verfügen und mitunter müssen Nachweise über eine abgeschlossene Ausbildung vorgelegt werden. Die Nachweise erbringen Sie gegenüber der zuständigen Kammer oder öffentlichen Institutionen, wie zum Beispiel dem Gesundheitsamt für Heilpraktiker oder der Ärztekammer für Ärzte.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Freiberufler die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, um die jeweilige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Außerdem stärken Sie durch den Nachweis der notwendigen Qualifikationen auch Ihre eigene Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden.

Notwendige Schritte, um sich freiberuflich selbstständig zu machen

Businessplan erstellen

Auch als Freiberufler sollten Sie einen Businessplan erstellen und sich intensiv mit der eigenen Geschäftsidee auseinandersetzen. Bei der Gründung eines freiberuflichen Unternehmens sind einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Besonderes Augenmerk sollte auf Ihrer eigenen Gründerperson liegen, da diese in einer freiberuflichen Tätigkeit oft über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Zudem ist es ratsam, im Businessplan eine realistische Preisgestaltung zu erläutern, insbesondere wenn Sie nicht an eine vorgeschriebene Gebührenordnung gebunden sind.

Mithilfe eines Businessplans finden Sie heraus, ob Ihre Geschäftsidee Potenzial besitzt und langfristig tragfähig ist. Außerdem unterstützt Sie ein Businessplan auch bei Finanzierungsgesprächen mit der Bank. Für viele Banken ist der Businessplan eine notwendige Gesprächsgrundlage.

 

GUT ZU WISSEN: Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus als Freiberufler selbstständig machen möchten, können Sie gegebenenfalls Gründungzuschuss beantragen. Auch hierfür benötigen Sie einen Businessplan.

Anmeldung beim Finanzamt

Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden. Eine Anmeldung beim Finanzamt ist ausreichend.

Um freiberuflich selbstständig arbeiten zu dürfen, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Dazu füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Das können Sie online über das ELSTER Portal erledigen. Sie erhalten dann eine Steuernummer, die Sie auf Ihren Rechnungen angeben müssen. Die Anmeldung sollte spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit erfolgen.

Mitgliedschaften und Kammerpflicht

Für Freiberufler besteht keine Pflicht, Mitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) zu werden bzw. Mitgliedsbeiträge dafür zu zahlen. Auch zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft besteht für Freiberufler keine Pflicht. Im Fall eines Unfalls wird die Krankenversicherung für die notwendige Unterstützung sorgen.

GUT ZU WISSEN: Es gibt Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen im Gesundheitswesen, der Wohlfahrtspflege und der Friseurbranche. Wenn Sie in einer dieser Branchen als Freiberufler tätig sind, sind Sie verpflichtet, sich bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft anzumelden.

In vielen Fällen müssen sich angehende Freiberufler allerdings bei berufsständischen Kammern, auch als Standeskammern bekannt, registrieren lassen, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Zu den kammerpflichtigen Freien Berufen gehören:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker
  • Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten, beratende Ingenieure

Versicherungen für Freiberufler

Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Wer festangestellt in einem Unternehmen beschäftigt ist, der muss sich im Gegensatz zu einem Freiberufler nicht selbst um die Sozialversicherung kümmern. Als Freiberufler sind Sie selbst dafür verantwortlich sich bei der Kranken- und Pflegeversicherung anzumelden. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung.

Freiberufler aus bestimmten Berufsgruppen, wie selbstständige Künstler und Publizisten, haben die Möglichkeit, sich über die Künstlersozialkasse zu versichern. Sie müssen nur einen vergünstigten Versicherungsbeitrag entrichten und erhalten kompetente Unterstützung.

Rentenversicherung

Freie Berufe, die einer Standeskammer angehören sind automatisch in einem Versorgungswerk der Kammer pflichtversichert. Diese Mitgliedschaft führt automatisch zur Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen an das Versorgungswerk für Freiberufler. Es gibt jedoch auch andere Freie Berufe, die Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung leisten müssen, da sie als besonders schutzbedürftig angesehen werden. Dazu gehören unter anderem Lehrer, Hebammen, Seelotsen und Küstenschiffer. Selbstverständlich haben auch alle anderen Freiberufler die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten oder private Altersvorsorge zu betreiben.

Betriebliche Versicherungen

Darüber hinaus sollten Sie auch prüfen, welche betrieblichen Versicherungen notwendig sind. Denn als Freiberufler haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. In der Regel ist der Abschluss einer Berufshaftpflicht- oder Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Lassen Sie sich individuell durch einen Versicherungsexperten beraten, um die passenden Versicherungen zu finden und sich optimal abzusichern.

Das sollten Sie noch wissen, wenn Sie freiberuflich selbstständig arbeiten

  • Eine freiberufliche Tätigkeit kann wie jede selbstständige Tätigkeit sowohl haupt- als auch nebenberuflich ausgeübt werden.
  • Freiberufler haben auch die Möglichkeit Mitarbeiter zu beschäftigen. Dabei gelten jedoch spezielle Regelungen. Die Anzahl der Fachkräfte, die Sie einstellen dürfen, hängt oft von der Branche ab. Und es bleibt stets die Frage im Raum, ob Sie weiterhin persönlich und eigenverantwortlich in Ihrem Geschäft tätig sind und ob eine leitende Rolle ausüben. Um Mitarbeiter einzustellen, benötigen Sie eine Betriebsnummer, die Sie elektronisch beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen können.
  • Sie können als Freiberufler gemeinsam mit anderen Freiberuflern eine Personengesellschaft, wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Partnerschaftsgesellschaft (PartG), gründen. Auch der Zusammenschluss zu einer Genossenschaft ist möglich, was vor allem im Dienstleistungsbereich eine weit verbreitete Gründungsform darstellt.
  • Arbeiten Sie als Freiberufler nur für einen einzigen Auftraggeber, so besteht die Gefahr, vom Rentenversicherungsträger als scheinselbstständig eingestuft zu werden. In diesem Fall, wird Ihr Auftraggeber zum Arbeitgeber und muss nachträglich Sozialversicherungsbeiträge für Sie zahlen. Außerdem sind Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe möglich.

Steuern und Buchführung für Freiberufler

Obwohl Sie als Freiberufler von der Gewerbesteuer befreit sind, bedeutet dies leider nicht, dass Sie sich nicht um andere Steuern kümmern müssen. Als Freiberufler sind Sie verpflichtet, sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer zu bezahlen.

Bei der Berechnung der Umsatzsteuer gibt es einige Unterschiede, die von Ihrer Tätigkeit abhängen. Der allgemeine Umsatzsteuersatz beträgt derzeit 19 Prozent, aber es gibt auch einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent, der beispielsweise für Schriftsteller oder Journalisten gelten kann. Medizinische Leistungen, die von Ärzten oder Heilpraktikern erbracht werden, sind vollständig von der Umsatzsteuer befreit.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich durch die sogenannte Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Dazu müssen Sie bei der Anmeldung Ihrer Selbstständigkeit beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung wählen.

Die Kleinunternehmerregelung

Im Rahmen der steuerlichen Erfassung durch das Finanzamt können sich Freiberufler für die Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung entscheiden. Dafür muss in dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung lediglich angegeben werden, ob die Regelung in Anspruch genommen wird oder nicht.

Freiberufler, die sich für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung entscheiden, genießen in der Folge einige Vorteile und sind unter anderem von der Umsatzsteuer befreit. Sie müssen keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

GUT ZU WISSEN: Ihren Status als Kleinunternehmermüssen müssen auf der Rechnung ausweisen.

Ob die Kleinunternehmerregelung für Sie infrage kommt, hängt von der Höhe Ihrer Umsätze ab. Denn die Regelung kann nur von Freiberuflern in Anspruch genommen werden, die in dem laufenden Kalenderjahr einen Umsatz in Höhe von 22.000 Euro und im Jahr darauf voraussichtlich einen Umsatz von weniger als 50.000 Euro erzielen werden. Wer sich dafür entscheidet, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, der ist in den folgenden fünf Jahren daran gebunden.

Einkommensteuererklärung für Freiberufler

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung muss bis spätestens zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres erfolgen. Sie können Ihre Steuererklärung selbst erstellen zum Beispiel mithilfe einer Steuer-Software. Oder Sie nehmen einen Steuerberater in Anspruch, dann verlängert sich die Abgabefrist jeweils bis zum letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres.

In der Steuererklärung können Sie bestimmte Kosten steuermindernd geltend machen. Dies umfasst Betriebskosten wie Steuerberatungskosten, Aufwendungen für das Arbeitszimmer, berufliche Fahrtkosten, Marketingausgaben, sowie auch Werbungskosten (z.B. Berufskleidung, Bewerbungskosten), Sonderausgaben (wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Haftpflichtversicherung, Kirchensteuer, Spenden und Ausbildungskosten) und außergewöhnliche Belastungen (z.B. Unterhaltskosten, Pflegeheimkosten für Eltern, Beerdigungskosten und medizinische Ausgaben).

Umsatzsteuervoranmeldungen

Die Umsatzsteuervoranmeldungen können elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Die Online-Plattform ELSTER ermöglicht die verschlüsselte Übertragung der Daten, nach einmaliger Registrierung.

In den ersten beiden Jahren nach der Gründung müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung jeweils bis zum 10. Tag des Monats für den Vormonat einreichen. Danach richtet sich die Abgabefrequenz nach der Höhe der gezahlten Umsatzsteuer: Wenn Ihre Vorjahres-Umsatzsteuerzahlung über 7.500 EUR lag, müssen Sie monatlich weiterhin die Voranmeldung einreichen; bei einem geringeren Betrag reicht dem Finanzamt eine vierteljährliche Anmeldung.

GUT ZU WISSEN: Wenn Sie im Jahr weniger als 1.000 EUR Umsatzsteuer gezahlt haben, genügt in der Regel eine jährliche Umsatzsteuererklärung.

Option der Ist-Versteuerung

Falls Sie aufgrund der Höhe Ihrer Umsätze nicht mehr als Kleinunternehmer im Sinne der Kleinunternehmerregelung gelten, können Sie als Freiberufler die Ist-Versteuerung wählen. Bei der Ist-Versteuerung zahlen Sie die Umsatzsteuer erst, nachdem die entsprechende Rechnung beglichen wurde, was die Liquidität von der Zahlungsmoral Ihrer Kunden unabhängig macht.

Buchführung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

In Bezug auf die Buchführung profitieren Freiberufler ebenfalls, da das Finanzamt mit einer einfachen Buchführung und einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zufrieden ist. Dabei werden die Einnahmen eines Jahres den betrieblichen Ausgaben gegenübergestellt, und die Differenz ergibt das zu versteuernde Einkommen.

Bei welchen Berufen handelt es sich um freie Berufe?

Nicht alle selbstständigen Tätigkeiten gehören zu den freien Berufen. Unter § 18 Einkommensteuergesetz (EstG) sind die sogenannten Katalogberufe aufgeführt. Dazu gehören die folgenden Berufsgruppen:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer
  • Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten
  • Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lektoren, Schriftsteller
  • Web Developer/Webentwickler
  • Lotsen
  • Erzieher, Lehrer

Neben den zuvor genannten Berufsgruppen können laut dem Institut für Freie Berufe (IFB) auch folgende Tätigkeiten freiberuflich ausgeübt werden:

  • Altenpfleger
  • Apotheker (ohne eigene Apotheke)
  • Bergführer
  • Bildhauer
  • Designer
  • Diätassistent
  • Dirigent
  • EDV-Berater
  • Erfinder
  • Erzieher
  • Fotografen
  • Hebammen
  • Historiker
  • Informatiker
  • Kameramann
  • Künstler
  • Dozent
  • Logopäde
  • Magier
  • Marketingberater
  • Marktforscher
  • Musiker
  • Psychologen
  • Psychotherapeuten
  • Raumgestalter
  • Schauspieler
  • Schriftsteller
  • Tanzlehrer
  • Tanz- und Unterhaltungsmusiker
  • Unternehmensberater
  • Visagist
  • Werbetexter

Die spezifischen Merkmale und Anforderungen des jeweiligen Berufs müssen daher immer berücksichtigt werden, um herauszufinden, ob es sich dabei um einen freien Beruf handelt.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Selbstständigen, Freiberuflern und Freelancern

Die Begriffe Freiberufler und Freelancer werden häufig synonym verwendet. Allerdings ist dies nicht immer korrekt, denn der Begriff „Freiberufler“ beschreibt die Art der Tätigkeit und die Bezeichnung „Freelancer“ bezieht sich auf die Art der Anstellung. Im Folgenden zeigen wir Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Selbstständigen, Freiberuflern und Freelancern auf.

Selbstständige:

  • Der Begriff Selbstständigkeit bezeichnet eine eigenverantwortliche Tätigkeit, die unabhängig von einem Arbeitgeber ausgeübt wird
  • Selbstständige haben die alleinige Entscheidungsfreiheit, zum Beispiel, was die Art der Kundenakquise, die Abwicklung von Aufträgen oder die Wahl des Geschäftsstandortes betrifft.
  • Selbstständige können eigenständig Werbung machen
  • Freiberufler, Gewerbetreibende und Freelancer (Freie Mitarbeiter) sind Selbstständige

Freelancer:

  • Die Bezeichnung Freelancer bezieht sich auf die Art der Anstellung
  • Freelancer arbeiten im Auftrag von Unternehmen selbstständig an Projekten
  • Freelancer schließen in der Regel einen Werk- oder Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden
  • In Unternehmen werden Freelancer häufig als freie Mitarbeiter bezeichnet
  • Freelancer arbeiten ohne direkte Anweisungen und sind nicht weisungsgebunden
  • Freelancer sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig
  • Freelancer genießen die Freiheit, ihren Arbeitsort sowie die Arbeitszeit selbst zu wählen
  • Freelancer sind häufig für mehrere Auftraggeber gleichzeitig tätig
  • Freelancer arbeiten meisten an zeitlich begrenzten Projekten

Freiberufler:

  • Die Bezeichnung Freiberufler bezieht sich auf die Art der Tätigkeit
  • Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und sind von der Gewerbesteuer befreit.
  • Freiberufler arbeiten im Auftrag einzelner Kunden, Patienten, Klienten oder Mandanten
  • Freiberufler können auch als Freelancer arbeiten
  • Zu den freien Berufen gehören künstlerische, wissenschaftliche, schriftstellerische, erzieherische oder unterrichtende Berufsfelder (Katalogberufe)
  • Freiberufler verfügen in der Regel über besondere Qualifikationen und eine langjährige Erfahrung.
  • Freiberufler sind unter anderem als Autoren, Lektoren, Bildberichterstatter, Ingenieure, Therapeuten und Heilpraktiker, Ärzte, Handelschemiker, Steuerberater, Juristen sowie in anderen Katalogberufen tätig

Fazit

Wer freiberuflich selbstständig arbeiten möchte, hat viele Möglichkeiten. Die Selbstständigkeit als Freiberufler geht jedoch mit speziellen Herausforderungen einher. Dieser Ratgeber verdeutlicht, dass eine sorgfältige Planung unerlässlich ist. Sie haben gelernt, welche Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden bestehen und warum Freelancer nicht das gleiche sind, wie Freiberufler. Sie kenne nun die Voraussetzungen und notwendigen Schritte, um freiberuflich selbstständig zu arbeiten ebenso wie die steuerlichen Verpflichtungen von Freiberuflern. Insgesamt bietet dieser Ratgeber eine nützliche Übersicht für angehende Freiberufler, um den Schritt in die Selbstständigkeit erfolgreich zu gestalten.

FAQ

1. Wann sollte ich meine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Freiberufler sind verpflichtet, sich spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt zu melden, um einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzufordern. Die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit muss daher innerhalb von vier Wochen nach dem Start erfolgen.

2. Kann ich meine freiberufliche Tätigkeit rückwirkend anmelden?

Wenn Sie die Anmeldung der Freiberuflichkeit beim Finanzamt versäumt haben, holen Sie dies schnellstmöglich nach. Obwohl Sie damit gegen das Gesetz verstoßen, wird es normalerweise nicht strafrechtlich verfolgt. Stattdessen genügt es, wenn Sie Ihre erzielten Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit in der Steuererklärung angeben. Die dafür erforderlichen Formulare sind die Anlage S und die Anlage EÜR.

3. Kann ich auch eine zweite freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Ja, es steht Ihnen selbstverständlich frei, eine zweite freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden. In diesem Fall werden die Einnahmen aus beiden Tätigkeitsbereichen einheitlich unter der persönlichen Steuernummer vom zuständigen Finanzamt verwaltet.

4. Muss ich eine einmalige freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit nur einmalig ausüben, ist keine Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt erforderlich. In diesem Fall können Sie einfach eine normale Rechnung ausstellen, damit Ihr Kunde die Dienstleistung ordnungsgemäß verbuchen kann. Die erzielten Einnahmen aus dieser einmaligen freiberuflichen Tätigkeit müssen jedoch in der Steuererklärung angegeben werden. Kurz gesagt, eine Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt ist nur notwendig, wenn Sie die Tätigkeit langfristig, regelmäßig und gewinnorientiert ausüben.

5. Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus der Freiberuflichkeit?
Vorteile Nachteile
Hohe Eigenständigkeit und Selbstbestimmung Verantwortung für alle geschäftlichen Aspekte, einschließlich Buchführung und Steuern
Flexibilität bei der Arbeitszeit und dem Arbeitsort keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf Arbeitslosengeld nur bei freiwilliger Versicherung
Möglichkeit, die eigenen Interessen und Leidenschaften zu verfolgen Selbstständige Absicherung von Krankenversicherung und Altersvorsorge erforderlich
Potenziell höhere Verdienstmöglichkeiten bei erfolgreichem Geschäft Verantwortung für alle geschäftlichen Aspekte, einschließlich Buchführung und Steuern
Keine Notwendigkeit, ein physisches Büro zu betreiben, geringes Startkapital notwendig Möglichkeit von unregelmäßigen Auftragslagen und Auftragsschwankungen

Tabelle: Vorteile und Nachteile einer freiberuflichen Selbstständigkeit

6. Was ist die Kleinunternehmerregelung und gilt sie für Freiberufler?

Die Kleinunternehmerregelung gilt auch für viele Freiberufler. Sie erlaubt es, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten, wenn der Jahresumsatz einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet.

7. Kann ich eine freiberufliche Tätigkeit neben meinem Hauptberuf ausüben?

Ja, es ist möglich, eine freiberufliche Tätigkeit neben einem Hauptberuf auszuüben, jedoch können hierbei steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten sein. In unserem Artikel „Als Freiberufler nebenberuflich selbstständig machen“ finden Sie weitere Informationen dazu.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Inhalte