Selbstständig arbeiten – alles zum Thema selbstständig machen

von | Jan 8, 2024 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 9 Minuten

Wer sich selbstständig machen möchte, der profitiert dabei von einer größeren Freiheit. Allerdings müssen angehende Selbstständige zu Beginn eine ganze Menge beachten und einige Herausforderungen überwinden, damit sich die Selbstständigkeit so entwickelt wie erhofft.  Aus diesem Grund verraten wir in dem folgenden Beitrag alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie selbstständig arbeiten wollen.

Was versteht man unter einer selbstständigen Tätigkeit?

Unter einem Selbstständigen versteht man eine Person, die Produkte oder Dienstleistungen auf eigene Rechnung anbietet. Zudem unterstehen Selbstständige keinem Vorgesetzten, sondern sind im Auftrag von Kunden tätig und können ihren Arbeitsort frei bestimmen. Wenn Sie selbstständig arbeiten, können Sie entweder alleine arbeiten oder Sie beschäftigen Mitarbeiter. Dann sind Sie selbstständig und gleichzeitig Arbeitgeber.

Was wird benötigt, um selbstständig zu arbeiten?

Gewerbeanmeldung

Um selbstständig arbeiten zu dürfen, benötigen Sie einen Gewerbeschein. Diesen beantragen Sie beim örtlichen Gewerbeamt. Das ist auch dann der Fall, sofern Sie die selbstständige Tätigkeit zunächst nebenberuflich ausüben. Außerdem sollten Sie prüfen, ob Sie bestimmte Voraussetzungen für Ihre geplante Tätigkeit erfüllen müssen. Das können zum Beispiel Genehmigungen oder Qualifikationsnachweise sein.

Beispiele für Genehmigungen und Qualifikationen

Wenn Sie als Taxifahrer selbstständig arbeiten möchten, benötigen Sie dafür eine Taxigenehmigung. Für eine Selbstständigkeit in einigen Handwerksberufe ist der Erwerb eines Meistertitels Pflicht (sogenannte Meisterpflicht). Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

WICHTIG: Qualifikationen oder Berufsabschlüsse aus dem Ausland, müssen in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden. Informieren Sie sich über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Steuernummer und Rechnungen

Als Selbstständiger müssen Sie über Ihre Einnahmen und Ausgaben Buch führen und für jeden ausgeführten Auftrag eine Rechnung ausstellen. Dazu benötigen Sie eine Steuernummer für Ihr Unternehmen. Diese können Sie kostenlos beim Finanzamt beantragen. Am Jahresende müssen Sie eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Rechtsform

Um selbstständig zu arbeiten, benötigen Sie eine Rechtsform für Ihr Unternehmen. In den meisten Fällen ist die Rechtsform des Einzelunternehmens für den Start in die Selbstständigkeit die einfachste und günstigste Option. In Frage kommen aber grundsätzlich auch andere Rechtsformen wie die GmbH oder die Unternehmergesellschaft (UG).

Als Freiberufler selbstständig arbeiten

Freiberufler sind nicht dazu verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden, sondern müssen die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit lediglich dem Finanzamt melden. Wer als Freiberufler gilt, ist in §18 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Dazu gehören unter anderem die folgenden Berufsgruppen:

  • Ärzte
  • Diplom-Psychologen
  • Anwälte
  • Steuerberater
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Journalisten
  • Dolmetscher
  • Sachverständige

Diese Behördengänge sind im Vorfeld der Selbstständigkeit erforderlich

Je nach Art der Selbstständigkeit sind Sie zu unterschiedlichen Anmeldungen verpflichtet. Während sich Freiberufler nur beim Finanzamt anmelden, müssen Gewerbetreibende zusätzlich Ihr Unternehmen bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Handwerksbetriebe sind zu einer Eintragung in die zuständige Handwerksrolle verpflichtet. Und wer Mitarbeiter beschäftigt, der muss diese innerhalb von einer Woche bei der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und dem Arbeitsamt anmelden. Die Gründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) erfordert eine Eintragung in das Handelsregister.

Kleinunternehmerregelung

Wenn Sie selbstständig arbeiten, sollten Sie überlegen, ob Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchten. Sie können dadurch von einigen Vorteilen profitieren. Die Kleinunternehmerregelung befreit Ihr Unternehmen von der Umsatzsteuer. Das heißt, Sie müssen auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Die Regelung ist sinnvoll, wenn Sie hauptsächlich Privatkunden bedienen und einen geringen Wareneinsatz haben (wie z.B. wenn Sie Hecken schneiden oder Botengänge anbieten). Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen hingegen selbst viele Rechnungen von Lieferanten erhalten, sollten Sie die Kleinunternehmerregelung nicht anwenden. Sonst entgeht Ihnen die Möglichkeit die dort enthaltene (und bezahlte) Vorsteuer vom Finanzamt zurück zu erhalten.

Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit

Vergewissern Sie sich, dass Sie auch wirklich selbstständig arbeiten. Denn falls die Behörden feststellen, dass Sie nur scheinbar selbstständig tätig sind, werden Sie nachträglich als Arbeitnehmer eingestuft. Dann müssen Sie Ihren Teil der Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen, jedoch maximal für die letzten drei Monate. Für Ihren Auftraggeber bedeutet das, dass er rückwirkend als Arbeitgeber eingestuft wird und Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern für Sie entrichten muss. Auch Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeit sind möglich. Der Auftraggeber kann mit Strafen von bis zu 500.000 Euro belegt werden.

Entscheidend für Ihre Selbstständigkeit ist, dass:

  • Sie die Kontrolle über Ihre Arbeitszeit und -weise haben
  • keine direkte Vor-Ort-Kontrolle durch andere (z. B. Vorarbeiter, Poliere usw.) erfolgt.
  • Sie Ihre eigenen Arbeitsmittel nutzen.
  • Sie mehrere Auftraggeber haben.
  • Sie eigene Werbung machen, um Kunden zu gewinnen.

Planung der Selbstständigkeit                

Um selbstständig arbeiten zu können, brauchen Sie als erstes eine geeignete Geschäftsidee. Dazu sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

  • Was kann ich anbieten, das andere Anbieter nicht bieten können?
  • Was unterscheidet das eigene Unternehmen oder die eigenen Dienstleistungen von den Mitbewerbern?

Durch die Beantwortung dieser Fragen lassen sich Alleinstellungsmerkmale (Unique Selling Point, USP) identifizieren, wodurch sich Ihr eigenes Angebot von dem der Mitbewerber unterscheidet. Zudem sollten Sie auch eine ausführliche Analyse der potenziellen Kunden sowie der Wettbewerbssituation auf dem jeweiligen Markt durchführen. Welche Wünsche und Bedürfnisse haben die Kunden? Was bieten Ihre Wettbewerber an und zu welchen Preisen?

Wer langfristig erfolgreich selbstständig sein möchte, sollte die Umsetzung seiner Geschäftsidee sorgfältig planen. Dabei hilft die Erstellung eines Businessplans, der u.a. die folgenden Fragen beantwortet:

  • Wie soll das eigene Unternehmen heißen?
  • An welchem Standort soll das Unternehmen eröffnet werden?
  • Besteht die Möglichkeit einer Unternehmensübernahme oder ergibt ein Franchise-Modell Sinn?
  • Kann die gewählte Tätigkeit freiberuflich ausgeübt werden oder müssen Sie ein Gewerbe anmelden?
  • Welche Rechtsform ist für das Vorhaben am besten geeignet?
  • Müssen marken- oder patentrechtliche Aspekte berücksichtigt werden?
  • Welche Berufsgenossenschaft ist für die Tätigkeit zuständig?
  • Ist die Mitgliedschaft in einer Kammer verpflichtend vorgeschrieben?

Einen Businessplan erstellen

Ein Businessplan wird vor allem dafür benötigt, um Banken oder Investoren von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit einer Geschäftsidee zu überzeugen. Doch auch Gründer, die kein Startkapital benötigen, sollten im Vorfeld der Gründung einen Businessplan erstellen. Deine durchdachte Planung erhöht nachweislich die Erfolgschancen für Ihre Selbstständigkeit. Ein Businessplan umfasst die folgenden Punkte:

  • Beschreibung der Geschäftsidee
  • Analyse des Marktes
  • Analyse der Wettbewerbssituation
  • Zukunftsprognosen und Perspektiven der gewählten Branche
  • Standort des Unternehmens
  • Personalstruktur
  • Kalkulation der Kosten
  • Erwartete Gewinne innerhalb der ersten Jahre

Ein detaillierter Businessplan fungiert als Fahrplan für die eigene Selbstständigkeit und ist auch im Rahmen von Finanzierungsgesprächen von Bedeutung.

Fördermittel und Zuschüsse für Selbstständige

Der Start in die Selbstständigkeit kostet zunächst einmal Geld und es dauert meist einige Monate bis regelmäßige Einnahmen erzielt werden. Das stellt für die meisten Selbstständigen eine enorme Herausforderung dar. Viele Gründer müssen deshalb einen Kredit aufnehmen. Bei der Kreditvergabe durch Banken stoßen Gründer jedoch häufig auf Hürden. Oft fehlen die nötigen Sicherheiten und Erfahrungswerte liegen noch nicht vor. Der Staat stellt für diese Fälle diverse Fördermittel und Zuschüsse für Selbstständige zur Verfügung. In der Regel handelt es sich dabei um Existenzgründerdarlehen mit vergünstigten Konditionen. So können Sie die ersten Monate überbrücken, bis die Selbstständigkeit angelaufen ist.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Gründungzuschuss erfüllen, können Arbeitslosengeld I-Empfänger über die Bundesagentur für Arbeit den staatlichen Gründungszuschuss beantragen. Damit der Gründungszuschuss bewilligt wird, müssen Antragsteller nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, die zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit benötigt werden. Darüber hinaus muss die Tragfähigkeit der Geschäftsidee zudem durch eine fachkundige Stelle bescheinigt werden.

Benötigtes Startkapital zu Beginn der Selbstständigkeit

Gründer sollten zu Beginn der Selbstständigkeit im besten Fall über Eigenkapital in Höhe von 15 % der Gesamtkosten verfügen. Das Eigenkapital wird unter anderem für den Erwerb von Geschäftsausstattung, Renovierungsarbeiten, Erstausstattung, Miet- und Nebenkosten sowie auch für notwendige Versicherungen benötigt. Verschaffen Sie sich mithilfe eines Finanzplans einen Überblick über alle anfallenden Kosten, angefangen bei den Gründungskosten und Investitionen bis hin zu den erwarteten Einnahmen und Ausgaben. Besonders die Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben ist wichtig, um jeder Zeit zahlungsfähig zu sein.

Sobald Sie zahlungsunfähig sind, droht Ihrem Unternehmen die Insolvenz.

Steuerliche Beratung für Selbstständige

Ob Gründer die Unterstützung von einem Steuerberater in Anspruch nehmen sollten, hängt immer von der individuellen Situation und der Art der selbstständigen Tätigkeit ab. Um einige Fragen in Bezug auf die Besteuerung bereits im Vorfeld der Selbstständigkeit zu klären, kann eine Gründerberatung sinnvoll sein. Alternativ kann aber auch eine Erstberatung durch einen Steuerberater erfolgen. In diesem Fall sollten sich Gründer allerdings zunächst telefonisch über die Kosten informieren oder die Preise verschiedener Steuerberater über das Internet miteinander vergleichen.

Die meisten Steuerberater bieten ein kostenloses Erstgespräch an, bei dem allerdings nicht alle Fragen beantwortet werden. Denn bei dem Erstgespräch geht es vor allem darum herauszufinden, ob eine Zusammenarbeit überhaupt infrage kommt. Gründer, die sich dafür entscheiden eine Mandatsvereinbarung zu unterzeichnen, werden in der Folge in Bezug auf alle steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen kompetent beraten. In diesem Fall erhalten Gründer unter anderem Unterstützung bei den folgenden Themen:

  • Buchführung
  • Informationen über relevante Steuern und Abgabefristen
  • Absetzbare Kosten
  • Anwendung der Kleinunternehmerregelung und Verhinderung einer Scheinselbstständigkeit
  • Nutzung eines Privatfahrzeugs als Firmenwagen und Möglichkeiten zur Abschreibung

Steuerberater mit betriebswirtschaftlichen Kenntnissen können Gründer zudem auch bei Fragen in Bezug auf die Unternehmensführung unterstützen, zum Beispiel im Forderungs- und Zahlungsmanagement. Und einige Steuerberater übernehmen auch die Aufgaben eines  Gründungsberaters. Aus diesem Grund sollten sich Gründer im Vorfeld immer darüber informieren, ob ein Steuerberater auch betriebswirtschaftliche Leistungen anbietet und sich mit den relevanten Aspekten der Unternehmensführung vertraut ist.

Firmenkonto eröffnen

Gründer sollten bereits vor Beginn der Selbstständigkeit ein separates Geschäftskonto eröffnen. Denn dadurch werden die privaten und geschäftlichen Finanzen direkt von Anfang an getrennt, was äußerst wichtig ist, um den Überblick über die Einnahmen und Ausgaben zu behalten.

Selbstständige, die der Bilanzierungspflicht unterliegen, sind ohnehin dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen.

Die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige

Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die für Selbstständige wichtig sind. Dazu gehören die Betriebshaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung, die beide am besten vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit abgeschlossen werden sollten. Dadurch werden Personen- und Sachschäden abgesichert, die durch den Gründer oder dessen Mitarbeiter verursacht werden. Wenn Sie Büro- oder Geschäftsräume angemietet haben, kann auch eine Inventarversicherung sinnvoll sein, wodurch Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl abgedeckt werden. Die Kosten für Versicherungen können von Gründern als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abgesetzt werden. Gründer, die beratend oder als Gutachter tätig sind, sollten darüber hinaus auch den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Betracht ziehen. Darüber hinaus müssen Sie sich als Selbstständiger auch um Ihre Krankenversicherung und die eigene Altersvorsorge kümmern.

Fazit zum Start in die Selbstständigkeit

In der heutigen Zeit stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, um selbstständig arbeiten und eigene Geschäftsideen in die Tat umsetzen zu können. Im Rahmen einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit haben Sie die Möglichkeit, sich erst einmal auszuprobieren und sich dabei mit den Risiken und Chancen vertraut zu machen. Die anfänglichen Kosten halten sich dabei in der Regel in Grenzen. Beachten Sie jedoch Ihre vertraglichen Pflichten und informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Pläne. Je nach Arbeitsvertrag kann auch eine Zustimmung erforderlich sein. Unterschätzen Sie nicht die Verantwortung, die mit der Selbstständigkeit einhergeht. Sie haben als Selbstständiger große unternehmerische Freiheit, tragen aber auch die Verantwortung für Ihr Unternehmen in der Regel alleine.

FAQ

1. Was sind die grundlegenden Schritte, um selbstständig zu arbeiten?

Sobald Sie eine gute Idee für Ihre Selbstständigkeit gefunden haben, sollten Sie sich als erstes über die Gründungvoraussetzungen (z.B. Qualifikationen, Nachweise oder Genehmigungen) informieren. Dann erstellen Sie einen Geschäftsplan, der Ihre Idee, Zielgruppe, den Markt und Wettbewerb sowie die Finanzplanung beschreibt. Prüfen Sie auch, ob Sie von staatlichen Fördermitteln oder Zuschüssen profitieren können. Ist die Beschaffung der Finanzmittel geklärt, sei es durch Ersparnisse, Kredite oder Investoren, folgt in der Regel die Gewerbeanmeldung Ihres Unternehmens.

2. Welche Visa und Aufenthaltserlaubnisse benötige ich, um in Deutschland selbstständig zu arbeiten?

Für selbstständige Tätigkeiten in Deutschland benötigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 des Aufenthaltsgesetzes. Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften benötigen mindestens eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Diese kann bereits bei der ersten Einreise anstelle eines Visums beantragt werden, wenn ein längerer Aufenthalt in Deutschland geplant ist. Die Aufenthaltserlaubnis für die Ersteinreise muss bei der deutschen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Heimatland beantragt werden. Wenn sich Ausländer bereits in Deutschland befinden, ist die Ausländerbehörde der örtlichen Stadtverwaltung zuständig.

3. Muss ich Deutsch sprechen, um in Deutschland selbstständig zu arbeiten, oder kann ich meine Produkte und Dienstleistungen auf Englisch anbieten?

Für die Gewerbeanmeldung sind keine Deutschkenntnisse erforderlich. Dennoch ist es praktisch unmöglich, ein Gewerbe in Deutschland ohne Deutschkenntnisse effektiv zu betreiben.

4. Wie kann ich meinen ausländischen Abschluss oder meine Qualifikationen in Deutschland anerkennen lassen?

Fachkräfte, die ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten, müssen einen Antrag bei der entsprechenden Stelle einreichen. Dies kann auch von außerhalb Deutschlands aus erfolgen. Sie können herausfinden, welche Behörde oder Institution für die Anerkennung zuständig ist, indem Sie den Anerkennungs-Finder nutzen.

5. Welche rechtlichen Schritte sind erforderlich, um ein Unternehmen in Deutschland zu gründen?

Vor der Gründung eines Unternehmens in Deutschland sind einige formale Schritte erforderlich. Diese hängen davon ab, ob Sie eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit ausüben möchten. Freiberufler melden sich beim Finanzamt an. Wenn Sie ein Gewerbe betreiben möchten, sollten Sie sich zunächst an das örtliche Gewerbeamt Ihrer Gemeinde wenden.

6. Welche steuerlichen Verpflichtungen und Abgaben muss ich als Selbstständiger in Deutschland beachten?

Bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland sind in der Regel Steuerzahlungen an die örtliche Finanzbehörde zu entrichten. Welche Steuern für Sie relevant sind, hängt von verschiedenen Faktoren wie der Unternehmensgröße, Rechtsform und Einkommenshöhe ab. Zudem müssen Sie jährlich eine Steuererklärung für Ihr Unternehmen beim Finanzamt einreichen, in der Sie alle Einkünfte und Umsätze transparent darlegen.

7. Gibt es spezielle Förderprogramme oder Finanzierungsoptionen für Gründer in Deutschland?

Deutschland bietet Gründern Unterstützung durch Förderprogramme, die finanzielle Starthilfen bereitstellen und Ihnen zu Beginn mehr Sicherheit bieten. In der Regel handelt es sich um öffentliche Förderdarlehen, die günstigere Konditionen wie niedrigere Zinsen, längere Laufzeiten oder flexible Tilgungsmöglichkeiten bieten. Um für solche Förderungen in Frage zu kommen, müssen sowohl Ihr Wohnsitz als auch Ihr Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland sein.

8. Muss ich als Selbstständiger in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen?

Ja, unabhängig davon, ob Sie angestellt, selbstständig oder Student sind, besteht in Deutschland für alle Personen mit Wohnsitz die Verpflichtung zur Krankenversicherung. In Deutschland existieren zwei Krankenversicherungssysteme: das öffentliche und das private.

 

 

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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