Gründungszuschuss vom Arbeitsamt – alle Infos von A bis Z

von | Jul 18, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 14 Minuten

Sie möchten aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Geschäftsidee umsetzen? Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt bietet Ihnen hierfür eine hervorragende Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Doch bevor Sie sich auf den Weg zur Selbstständigkeit machen, sollten Sie sich umfassend informieren und vorbereiten. In diesem Artikel finden Sie alles, was Sie über den Gründungszuschuss wissen müssen:

  • Sie erfahren, wer Anspruch auf den Gründungszuschuss hat und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
  • Sie bekommen Tipps zur Antragsstellung und erfahren alles über die Höhe und Dauer der Förderung.
  • Wir liefern spannende Ideen, wie Sie die Notwendigkeit der Förderung überzeugend begründen und erfolgreiche Gespräche mit dem Arbeitsamt führen können.
  • Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können, wenn Ihr Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt wurde und wie Sie die Förderung verlängern können.

Was ist der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt?

Der Gründungszuschuss ist ein Förderprogramm für Arbeitslose, welches bundesweit von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Die Förderung wird umgangssprachlich auch Existenzgründungszuschuss oder Gründerzuschuss genannt und ist in § 93 des Sozialgesetzbuchs SGB III geregelt. Das Programm soll den Start in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus erleichtern.

Ziel des Gründungszuschusses ist es, dass Arbeitslose „durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden“ und nach einer Übergangsphase Ihren Lebensunterhalt langfristig durch die Selbstständigkeit finanzieren können.

Wer hat Anspruch auf den Gründungszuschuss?

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss. Seit Dezember 2011 ist der Zuschuss eine Ermessensleistung. Das heißt, die Entscheidung über die Förderung liegt im Ermessen der Arbeitsagentur und wird von einem Sachbearbeiter individuell für jeden Antrag getroffen. Grundsätzlich können Sie Gründungszuschuss beantragen, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) haben. Beachten Sie jedoch, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Das sind die Voraussetzungen für den Antrag

Die Voraussetzungen, um einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen zu können, sind:

  • Sie haben Anspruch auf ALG-I oder Sie beziehen bereits ALG-I mit einer Restanspruchsdauer von mindestens 150 Tagen zum Zeitpunkt der Unternehmensanmeldung
  • es wurden in den letzten 24 Monaten keine Gründungszuschüsse ausgezahlt
  • die geplante Selbstständigkeit erfolgt hauptberuflich (min. 15 Stunden pro Woche)
  • die Antragsunterlagen sind vollständig

Eine qualifizierte Beratung oder ein Coaching kann dabei helfen, die Voraussetzungen zu erfüllen und die Chancen auf den Gründungszuschuss zu erhöhen.

WICHTIG:

  • Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III können Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder ihr Anspruch weniger als 150 Tage beträgt.
  • Der Anspruch auf den Gründungszuschuss erlischt, sofern Anspruch auf Regelaltersrente besteht.
  • Der sogenannte Vermittlungsvorrang nach § 4 Abs. 2 SGB III wurde zum 1.1.2023 abgeschafft.

Höhe und Dauer der Förderung

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach dem individuellen Arbeitslosengeldanspruch. Hinzu kommt eine monatliche Pauschale von 300 EUR. Der Gründungszuschuss kann für insgesamt maximal 15 Monate gewährt werden und gliedert sich in zwei Phasen. Jede der beiden Phase ist jeweils separat zu beantragen.

  1. Phase (6 Monate)

In der ersten Phase kann das Arbeitsamt angehenden Gründern für die ersten 6 Monate ihrer Selbstständigkeit einen monatlichen Gründungszuschuss gewähren, der dem zuvor gezahlten Arbeitslosengeld (ALG 1) zur Sicherung des Lebensunterhalts entspricht. Zusätzlich wird eine Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung, wie zum Beispiel für die Krankenversicherung, gezahlt.

  1. Phase (9 Monate)

Die Zahlung des Zuschusses kann für weitere 9 Monate (2. Phase) beantragt werden. In dieser Zeit wird nur noch die Pauschale von 300 EUR für die soziale Absicherung bezahlt.

Antragsfristen und -unterlagen

Antragsfristen beachten

Entscheidend für einen fristgerechten Antrag ist der 150 Tage-Restanspruch auf ALG-I-Zahlung. Nach der 150-Tage Frist ist ein Antrag auf Gründungszuschuss nicht mehr möglich bzw. wird er direkt abgelehnt.

Beachten Sie auch, dass Sie Ihr Unternehmen erst gründen dürfen, nachdem Sie den Antrag auf Gründungszuschuss erhalten haben. Davon ausgenommen sind nur selbstständige Tätigkeiten, die bereits vorher im Nebenerwerb betrieben wurden.

Die Agentur für Arbeit rechnet im Schnitt mit 30 Tagen pro Monat. Planen Sie deshalb ausreichend Puffer ein und lassen Sie sich das geplante Gründungsdatum im Zweifel durch den Arbeitsvermittler bestätigen.

Wir empfehlen folgende Reihenfolge:

  1. Termin für ein Vorgespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler vereinbaren
  2. Nach dem Antrag auf Gründungszuschuss fragen
  3. Antrag auf Gründungszuschuss erhalten (Ihr Name und das aktuelle Datum sind aufgedruckt)
  4. Selbstständigkeit anmelden (frühestens einen Tag nach dem aufgedruckten Datum)
  5. Vollständigen Antrag auf Gründungszuschuss beim Arbeitsamt abgeben

Vollständige Antragsunterlagen

Das Formular für den Antrag auf Gründungszuschuss erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch von Ihrem Berater der Bundesagentur für Arbeit. Doch damit ist es nicht getan. Jetzt müssen Sie alle weiteren Unterlagen für die geplante Gründung zusammentragen. Ein vollständiger Antrag auf Gründungszuschuss besteht aus folgenden Unterlagen:

  1. dem ausgefüllten Antrag auf Gründungszuschuss
  2. einem Businessplan (mit Text- und Zahlenteil) + Lebenslauf
  3. einer fachkundigen Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung)
  4. Nachweis der Anmeldung der selbständigen Tätigkeit (Gewerbeamt oder Finanzamt)
  5. Nachweis der fachlichen und unternehmerischen Qualifikation / Berufserfahrung
  6. Bescheinigung über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar
  7. Begründung der Notwendigkeit der Förderung
  8. notwendige Genehmigungen (z.B. Konzession im Gastgewerbe, Eintrag in der Handwerkerrolle, Sachkundenachweis, etc.)

Ausfüllen des Antrags auf Gründungszuschuss

Der Antrag auf Gründungszuschuss muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Er umfasst zwei Seiten und folgende Punkte:

  1. Punkt:
    Hier tragen Sie ein, ab wann Sie die selbstständige Geschäftstätigkeit hauptberuflich ausüben werden. Für die Prüfung des 150 Tage Rest-Anspruchs auf ALG1 ist das hier angegebene Datum entscheidend. Außerdem tragen Sie ein, womit Sie sich selbstständig machen möchten und wo Ihr Unternehmensstandort ist. Falls die Geschäftstätigkeit bereits im Nebenerwerb ausgeübt wurde, ist dies ebenfalls anzugeben.
  2. Punkt:
    Dieser Abschnitt dient dazu eine Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Dazu müssen Sie Fragen wie „Ich bin von einem Auftraggeber abhängig und insbesondere durch örtliche, zeitliche, inhaltliche oder fachliche Weisungen eingebunden“ oder „Ich verfüge über einen eigenen Marktauftritt“ beantworten.
  3. Punkt:
    An dieser Stelle geben Sie die Anzahl der Wochenstunden an, die Sie für die Selbstständigkeit arbeiten werden. Beachten Sie, dass es mindestens 15 Stunden sein müssen, damit die Voraussetzungen für eine hauptberufliche Selbstständigkeit gegeben sind.
  4. Punkt:
    Falls Sie noch weitere Geschäftstätigkeiten ausüben, sind diese hier inkl. des Arbeitsumfangs anzugeben. Beachten Sie, dass diese Tätigkeiten den Umfang der hauptberuflichen Selbstständigkeit nicht übersteigen dürfen.
  5. Punkt:
    Wenn Sie in der Vergangenheit bereits Gründungszuschuss bezogen haben, ist das Datum des letzten Bezugs und der Ort der zuständigen Agentur für Arbeit anzugeben. Beachten Sie, dass eine erneute Bewilligung erst nach mindestens 24 Monaten möglich ist.
  6. Punkt:
    Tragen Sie hier Ihre Bankverbindung für die Auszahlung des Gründungszuschusses ein. Bei einer Bewilligung des Antrages wird der Zuschuss monatlich rückwirkend zum Startdatum der Geschäftstätigkeit ausgezahlt.

Zu guter Letzt unterschreiben Sie den Antrag und versichern die Richtigkeit aller Angaben.

Der erste Schritt ist geschafft. Jetzt brauchen Sie einen Businessplan für Ihr Vorhaben.

Erstellen des Businessplans

Der Businessplan ist das wichtigste Element Ihres Antrags auf Gründungszuschuss. Hier fassen Sie Ihr Geschäftsvorhaben zusammen und zeigen auf, wie Sie zukünftig Ihr Geld verdienen möchten. Der Businessplan enthält einen Textteil und einen Zahlenteil. Im Textteil stellen Sie sich und Ihr Unternehmen, Ihr Angebot und Ihre anvisierte Zielgruppe vor. Der Zahlenteil enthält Prognosen zu Kosten, Umsatz und Gewinn. Die Zahlen in der Finanzplanung müssen realistisch und sorgfältig ausgearbeitet sein, um die Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle zu erhalten.

TIPP:  Nutzen Sie eine Vorlage, um Ihren Businessplan zu erstellen. In unserem Online-Shop finden Sie fertig ausformulierte Businessplan Vorlagen für über 400 Branchen.

 

WICHTIG:

Achten Sie darauf, dass der Businessplan nicht zu optimistisch wirkt. Ihr Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit muss deutlich erkennen, dass Sie in den ersten 6 Monaten Ihrer Selbstständigkeit auf den Gründungszuschuss angewiesen sind.

Genehmigungen rechtzeitig einholen

Einige selbstständige Tätigkeiten sind genehmigungspflichtig. Dies gilt zum Beispiel für:

  • viele Handwerksberufe (Meisterpflicht & Eintragung in der Handwerksrolle)
  • das Bewachungsgewerbe (Sachkundeprüfung / Unterrichtung)
  • die Gastronomie (Gaststättenkonzession)
  • Taxifahrer / Verkehrsgewerbe

Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Vorschriften in Ihrer Branche zu beachten sind und beantragen Sie umgehend die notwendigen Dokumente. Die Genehmigungen müssen Sie Ihrem Antrag auf Gründungszuschuss beilegen.

Fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsbescheinigung)

Tragfähigkeitsbescheinigung Sobald der Businessplan steht, ist es an der Zeit, die Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee von einer fachkundigen Stelle prüfen zu lassen. Ohne Tragfähigkeitsbescheinigung können Sie keinen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Die fachkundige Stellungnahme ist eine notwendige Voraussetzung für Ihren Antrag. Dabei wird geprüft, ob Ihr Geschäftsvorhaben wirtschaftlich tragfähig ist und langfristig erfolgreich sein kann. Das Arbeitsamt überprüft dies nicht selbst, sondern fordert eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle an. Dazu zählen:

  • Gründungsberater
  • Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Handwerkskammer (HWK)
  • Banken oder Kreditinstitute
  • Steuerberater
  • berufsständische Kammern für Freiberufler

TIPP: Lassen Sie Ihren Businessplan durch Vorlagen-Center prüfen und erhalten Sie eine fachkundige Stellungnahme innerhalb von 48 Stunden.

Um die Tragfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, müssen Sie der fachkundigen Stelle eine aussagekräftige Beschreibung des Gründungsvorhabens, einen Lebenslauf, einen Businessplan einschließlich Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschauen vorlegen. Falls Sie in der Vergangenheit bereits selbstständig waren, müssen Sie erläutern, warum die frühere Geschäftstätigkeit aufgegeben wurde.

TIPP: Sie können die fachkundige Stelle frei auswählen.

Nachweis der Anmeldung der selbstständigen Tätigkeit (Gewerbeamt oder Finanzamt)

Als Nachweis über die angemeldete Selbstständigkeit reicht für Gewerbetreibende eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Gewerbescheins. Freiberufler melden die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt. Hier gilt die Steuernummer als Nachweis der Anmeldung. Achten Sie darauf, dass am Tag der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG-I bestehen.

Nachweis der fachlichen und unternehmerischen Qualifikation / Berufserfahrung

Sie müssen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nachweisen, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeit zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit mitbringen. Dies können Sie bspw. durch fachliche Qualifikationsnachweise, die Teilnahme an einer Gründungsberatung oder entsprechende Berufserfahrung belegen.

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar

Wenn Ihre Qualifikationen und Voraussetzungen nicht ausreichend für die geplante Selbstständigkeit sind, kann die Agentur für Arbeit die Teilnahme an einem Existenzgründungsseminar verlangen. Oft sind diese Seminare auch im Rahmen einer Gründungsberatung enthalten und die Kosten können mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gedeckt werden.

Begründung der Notwendigkeit der Förderung

Abschließend möchte die Agentur für Arbeit eine schriftliche Begründung, warum gerade Sie den Gründungszuschuss für den Start in die Selbstständigkeit erhalten sollten. Zeigen Sie hier Ihre persönlichen Beweggründe und Ihre Motivation auf, sich eine langfristige Erwerbsgrundlage aufzubauen. Machen Sie aber auch deutlich, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in den ersten 6 Monaten der Selbstständigkeit nicht ohne den Zuschuss bestreiten können.

Tipps für erfolgreiche Gespräche mit dem Arbeitsamt

Es ist ratsam, nicht gleich im ersten Gespräch mit dem Arbeitsvermittler über Ihre Pläne für eine Selbstständigkeit zu sprechen oder den Gründungszuschuss zu beantragen. Um die Bereitschaft des Sachbearbeiters zu erhöhen, den Gründungszuschuss zu gewähren, sollten Sie daher strategisch vorgehen. Hilfreich ist es dabei:

  • von Anfang an eine gute Beziehung zu ihrem Arbeitsvermittler aufzubauen
  • bei Vermittlungsvorschlägen zu kooperieren
  • sich gut auf die Gespräche beim Arbeitsamt vorzubereiten
  • nach einer Weile nach einer Alternative zum Arbeitsmarkt zu fragen und schließlich eine überzeugende Geschäftsidee zu präsentieren

Als Antragssteller sollten Sie größten Wert darauf legen fachlich und persönlich zu überzeugen. Dies können Sie sowohl durch ihr persönliches Verhalten und ernsthaftes Bemühen als auch durch Ihre Fachkenntnisse und nachvollziehbare Aussagen.

Überzeugen Sie Ihren Sachbearbeiter mit Argumenten und der Erfolgsaussicht Ihres Gründungsvorhabens. Verdeutlichen Sie ihm, warum ausgerechnet Sie den Gründungs-zuschuss bekommen sollten. Hierbei sollte Ihr Engagement und Wille zur Selbstständigkeit deutlich erkennbar werden.

Treten Sie engagiert und zuverlässig auf, erscheinen Sie pünktlich und gut vorbereitet zu den Terminen bei der Bundesagentur für Arbeit, erhöhen Sie Ihre Chancen, dass der Zuschuss bewilligt wird.

TIPP:

Nutzen Sie Ihre Selbstständigkeit als Argument. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen zukünftig auch selbst neue Arbeitsplätze schaffen, ist das immer ein gutes Argument für die Förderung Ihres Vorhabens.

Nutzen Sie die kostenfreie Beratung

Um erfolgreich den Gründungszuschuss zu beantragen, ist ein Businessplan sowie kaufmännisches Know-how von großer Bedeutung. Hierbei kann ein Coach helfen, der in verschiedenen Bereichen unterstützt, wie z.B. dem Businessplan oder den Gesprächen mit dem Arbeitsamt.

Das Arbeitsamt kann Unterstützung bei der Gründungsvorbereitung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für die „Heranführung an die selbstständige Tätigkeit“ gewähren. Mit einem AVGS-Gutschein ist eine Beratung für den angehenden Gründer kostenlos. Die Gewährung eines AVGS hängt vom Ermessen des Sachbearbeiters ab. Es empfiehlt sich, vorher mit einem erfahrenen Berater zu sprechen, um Tipps zu erhalten, wie man einen AVGS erhält.

Antrag auf Gründungszuschuss abgelehnt – und jetzt?

Da es keinen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss gibt, kann es passieren, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Im Falle einer Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen kostenlos Widerspruch einzulegen. Sichern Sie sich diese zweite Chance, um mit einem überarbeiteten Antrag zu überzeugen. Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, gibt es die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen, wobei auch hier eine Frist von vier Wochen nach Eingang des Bescheids gilt.

Selbst wenn Ihr Antrag erneut abgelehnt wird, gibt es noch weitere Alternativen, um den Traum der Selbstständigkeit zu verwirklichen. Eine Möglichkeit ist ein KfW-Förderkredit, der über die Hausbank beantragt werden kann. Ziehen Sie auch Franchising in Betracht, da es – aufgrund eines bereits erfolgreichen Unternehmenskonzepts und einer bekannten Marke – eine höhere Kreditwürdigkeit bietet. Zu guter Letzt können private Kredite helfen.

Gründungszuschuss verlängern

Rechtzeitig beantragen

Um einen reibungslosen und unterbrechungsfreien Übergang von der ersten in die zweite Phase zu gewährleisten, sollte der Antrag auf Verlängerung des Gründungszuschusses etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf der ersten Phase bei der Arbeitsagentur eingereicht werden kann.

Voraussetzungen für die Verlängerung

Voraussetzungen für eine Verlängerung des Gründungszuschusses sind:

  • Die selbstständige Tätigkeit muss weiterhin hauptberuflich von mehr als 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Nebentätigkeiten dürfen zeitlich nicht überwiegen.
  • Es muss absehbar sein, dass die Finanzierung der selbstständigen Tätigkeit in naher Zukunft aus erwirtschafteten Gewinnen und eigenen Mitteln erfolgt.

Die zweite Phase des Gründungszuschuss dient dazu, den Unternehmer bei der Zahlung von Sozialbeiträgen wie Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung finanziell zu unterstützen. Die Voraussetzung für eine Verlängerung des Gründungszuschusses ist es, dass der Unternehmer noch nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt vollständig selbst zu finanzieren. Es sollte aber dennoch bereits eine positive Entwicklung der Umsätze und Gewinne erkennbar sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung der bisherigen Erfolge und Misserfolge der selbstständigen Tätigkeit
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung der bisherigen selbstständigen Tätigkeit
  • Eine Umsatz- und Gewinnprognose für die nächsten Jahre
  • Übersicht der erhaltenen Aufträge
  • evtl. die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderung, die Sie nicht zurückzahlen und auch nicht versteuern müssen. Sie erhalten das Geld also zusätzlich zu Ihrem Einkommen aus der Selbstständigkeit.

Selbst wenn die Gründung nicht erfolgreich sein sollte, dürfen Sie den Gründungszuschuss behalten. Es sei denn:

  • Sie haben vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben im Antrag gemacht, in diesem Fall kann das Arbeitsamt das Geld zurückverlangen.
  • Sie geben Sie Gründung bereits während der laufenden Förderung auf. Das müssen Sie dem Arbeitsamt unverzüglich melden. Dann werden die Zahlungen mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Häufige Fehler und Tipps

Zuschuss richtig einkalkuliert?

Der Gründungszuschuss ist für die Deckung der Lebenshaltungskosten und die Kosten der sozialen Absicherung vorgesehen. Daher sollten Sie den Zuschuss auf keinen Fall in die Umsatzplanung einkalkulieren, sondern ihn als Einnahme auf der Privatseite einplanen. Durch den Gründungszuschuss verringert sich dann die notwendige Entnahme aus dem Unternehmen (sprich das Gehalt, dass Sie sich selbst auszahlen). Letztlich ist der Vorteil der gleiche, es macht jedoch für die Unternehmensbilanz einen großen Unterschied.

Planen Sie den Gründungszuschuss (ALG I + 300 EUR) in Ihrem Businessplan für sechs Monate als Privateinkommen ein und rechnen Sie dann Ihren Finanzplan ganz normal weiter. Verzichten Sie auf das Einplanen der neunmonatigen Aufbauförderung (Phase 2), da Sie diese erst erneut beantragen müssen.

Gründungszuschuss wirklich benötigt?

Der Zuschuss wird nur bewilligt, wenn er zur Deckung der Lebenshaltungskosten und der sozialen Absicherung in der Anfangsphase nötig ist. Wenn Sie im Finanzplan bereits in den ersten sechs Monaten nach der Gründung mit hohen Gewinnen rechnen, haben Sie kaum eine Chance auf eine Genehmigung.

Stellen Sie Ihre geplanten Umsätze und Kosten auf den Prüfstand. Wählen Sie realistische Angaben und seien Sie sich bewusst, dass es meist etwas dauert, bis das Geschäft läuft. Im besten Fall zeigt der Finanzplan schwankende Einnahmen in der Startphase, die in den ersten 6 Monaten nicht reichen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Danach läuft Ihr Geschäft an und bietet Ihnen eine langfristige Erwerbsgrundlage.

Alternative Finanzierungskonzepte recherchiert?

Bis das Arbeitsamt über Ihren Antrag auf Gründungszuschuss entscheidet, können einige Wochen vergehen. Nutzen Sie die Zeit, um sich auch über alternativen Finanzierungskonzepte zu informieren.

Alternative Förderprogramme für Arbeitslose

Einstiegsgeld für ALG-II-Empfänger

Für Arbeitslose, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, steht der Gründungszuschuss nicht zur Verfügung. ALG-II-Empfänger können jedoch Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen. Es soll den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern, indem es die Gründungskosten und den Lebensunterhalt in den ersten Monaten unterstützt. Die Höhe richtet sich nach individuellen Bedürfnissen und kann bis zu 24 Monate gezahlt werden.

Fazit zum Gründungszuschuss vom Arbeitsamt

Der Gründungszuschuss vom Arbeitsamt bietet eine wertvolle Unterstützung für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten. Durch eine gründliche Planung und Vorbereitung sowie die Beachtung der Tipps und Empfehlungen in diesem Artikel haben Sie gute Chancen, den Gründungszuschuss zu erhalten und erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten. Nutzen Sie auch die kostenfreie Beratung des Arbeitsamts und informieren Sie sich über alternative Förderprogramme für Arbeitslose.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Gründung!

FAQ

1. Wann und wo kann ich den Antrag auf Gründungszuschuss stellen?

Der Antrag auf Gründungszuschuss kann bei der Agentur für Arbeit gestellt werden, sobald Sie einen Tag arbeitslos sind und noch 150 Tage Restanspruch auf ALG-I haben.

2. Wie melde ich meine Selbstständigkeit an?

Die Selbstständigkeit muss bei verschiedenen Stellen angemeldet werden, je nach Art der Tätigkeit und der Unternehmensform. In der Regel muss man sich beim Gewerbeamt anmelden, beim Finanzamt und bei der IHK (Industrie- und Handelskammer).

3. Welche fachlichen und unternehmerischen Qualifikationen benötige ich?

Zu den fachlichen Qualifikationen können z.B. eine abgeschlossene Berufsausbildung, eine Hochschulqualifikation oder Berufserfahrung in einem bestimmten Bereich zählen. Unternehmerische Qualifikationen können beispielsweise Kenntnisse in den Bereichen Marketing, Buchhaltung, Finanzierung und Unternehmensführung umfassen. Es ist auch von Vorteil, wenn Sie bereits Erfahrungen in der Gründung oder Führung eines Unternehmens gesammelt haben.

4. Wo finde ich kostenfreie Beratungsangebote zum Thema Gründungszuschuss?

Es gibt verschiedene kostenfreie Beratungsangebote zum Thema Gründungszuschuss. Die Agentur für Arbeit bietet in der Regel kostenfreie Beratungen an, ebenso wie die IHK und verschiedene Gründerzentren. Auch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet kostenfreie Beratungen und Finanzierungsangebote für Existenzgründer an.

5. Wer darf eine fachkundige Stellungnahme abgeben und welche Informationen muss sie enthalten?

Folgende fachkundige Stellen dürfen eine fachkundige Stellungnahme abgeben:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Fachverbände
  • Handwerkskammern
  • Berufsständische Kammern
  • Kreditinstitute
  • Gründerzentren
  • Unternehmensberater

Eine fachkundige Stellungnahme umfasst Angaben zum Existenzgründer, wie Name, Alter, Berufserfahrung und Qualifikationen, eine kurze Beschreibung der Geschäfts-idee, Informationen zum Ort der Selbstständigkeit sowie Angaben zum Gutachter, einschließlich der fachkundigen Stelle oder Person, die die Stellungnahme abgibt.

Die fachkundige Stelle prüft den Businessplan auf Tragfähigkeit und Realisierbarkeit der Geschäftsidee. Der Finanzplan muss belegen, dass die Selbstständigkeit den Lebensunterhalt sichert. Auch der Lebenslauf wird beleuchtet, insbesondere Berufserfahrung in der Branche sowie Kenntnisse in angrenzenden Bereichen. Eine fachkundige Stellungnahme fasst diese Punkte zusammen und bewertet das Zusammenspiel von Gründer und Gründungs-vorhaben.

6. Was wird in einem Existenzgründerseminar behandelt und welche Anbieter gibt es?

In einem Existenzgründerseminar erhalten angehende Unternehmer:innen Informationen und Unterstützung bei der Erstellung eines Geschäftskonzepts, der Finanzplanung und der Umsetzung von Gründungsideen. Die Inhalte der Seminare können je nach Anbieter und Standort variieren, können aber auch Themen wie Marketing, Steuern, Recht und Fördermöglichkeiten umfassen. Es gibt verschiedene Anbieter von Existenzgründerseminaren, darunter Kammern, Verbände, Bildungseinrichtungen und Gründungsberatungsstellen.

7. Welche Vorteile bietet der Gründungszuschuss im Vergleich zu anderen Förderprogrammen?

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für angehende Unternehmer:innen, die ihren Lebensunterhalt während der Gründungsphase sichert. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen, wie z.B. dem Existenzgründungskredit, müssen die erhaltenen Mittel nicht zurückgezahlt werden.

8. Welche Tipps gibt es für eine erfolgreiche Selbstständigkeit nach Erhalt des Gründungszuschusses?
  • Setzen Sie sich klare Ziele und nutzen Sie Ihren Businessplan als Leitfaden.
  • Überlegen Sie sich eine Strategie, wie Sie Ihr Unternehmen bekannt machen und Kunden gewinnen können.
  • Knüpfen Sie Kontakte und bauen Sie ein Netzwerk auf, das Ihnen bei der Gründung und im späteren Geschäftsverlauf hilft.
  • Seien Sie flexibel und passen Sie Ihr Geschäftsmodell gegebenenfalls an, um auf Veränderungen im Markt reagieren zu können.
  • Behalten Sie Ihre Finanzen im Blick und achten Sie darauf, dass Sie Ihre Ausgaben im Rahmen halten und genügend Rücklagen bilden.
  • Investieren Sie in Ihre Weiterbildung und bleiben Sie auf dem neuesten Stand in Ihrem Fachbereich.
9. Kann ich den Gründungszuschuss auch in Teilzeit beantragen?

Ja, der Gründungszuschuss kann auch für eine selbstständige Tätigkeit in Teilzeit beantragt werden. Die Selbstständigkeit muss jedoch hauptberuflich ausgeübt werden und mindesten 15 Stunden wöchentlich umfassen.

10. Was passiert, wenn ich während des Bezugs des Gründungszuschusses doch wieder arbeitslos werde?

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit während des Bezugs des Gründungszuschusses aufgeben und wieder arbeitslos werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I erhalten. Die Zahlung des Gründungszuschusses wird mit sofortiger Wirkung eingestellt.

11. Kann ich den Gründungszuschuss auch rückwirkend beantragen?

Nein, der Gründungszuschuss kann nicht rückwirkend beantragt werden.

12. Wie lange dauert es, bis mein Antrag auf Gründungszuschuss bearbeitet wird?

Die Bearbeitungsdauer des Antrags auf Gründungszuschuss kann je nach Region und Arbeitsagentur unterschiedlich sein. In der Regel dauert es aber einige Wochen bis zur Entscheidung.

13. Welche Unterstützung bekomme ich, wenn ich mich arbeitslos selbstständig machen will?

Wenn Sie sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, können Sie Unterstützung durch das Arbeitsamt erhalten. Es gibt Beratungs- und Coaching-Angebote, um Sie bei der Erstellung des Geschäftsplans und der Entwicklung der Geschäftsidee zu unterstützen. Auch Weiterbildungen und Seminare können gefördert werden, wenn sie zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit dienen. Der Gründungszuschuss bietet finanzielle Hilfe für die ersten Monate der Selbstständigkeit.

14. Wie lange gilt man als Gründer?

Als Gründer gilt man, solange man ein Unternehmen gründet oder gegründet hat und dieses aktiv betreibt. Es gibt keine bestimmte Zeitdauer, die einen Gründer definiert oder beschränkt. Auch nach erfolgreicher Gründung bleibt man als Unternehmer/in und Gründer/in aktiv und kann als solcher solche bezeichnet werden.

15. Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?

Der Gründungszuschuss wird gemäß § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz als steuerfreie Einnahme betrachtet und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt wie das Arbeitslosengeld. Es müssen nur der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit und andere steuerpflichtige Einnahmen versteuert werden, aber der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei.

16. Was ist der Unterschied zwischen dem Gründungszuschuss und anderen Förderprogrammen für Existenzgründer?

Der Gründungszuschuss ist eine spezielle Förderung für Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Andere Förderprogramme, wie z.B. das KfW-Startgeld, können auch von nicht-arbeitslosen Existenzgründern genutzt werden und bieten andere Finanzierungsmöglichkeiten.

17. Wer entscheidet über den Gründungszuschuss?

Die Entscheidung über die Bewilligung des Gründungszuschusses liegt bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, je nachdem, bei welcher Stelle der Antrag gestellt wurde. Der Antragsteller muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und seinen Businessplan sowie weitere Unterlagen einreichen. Die zuständige Stelle prüft diese Unterlagen und entscheidet dann über die Gewährung des Gründungszuschusses. Es ist wichtig, dass der Antragsteller alle geforderten Unterlagen vollständig und fristgerecht einreicht, um eine reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.

18. Wie oft kann man Gründungszuschuss beantragen?

Wie oft man einen Gründungszuschuss beantragen kann, ist nicht geregelt. Es gilt jedoch, dass der Gründungszuschuss erst dann erneut beantragt werden kann, wenn nach dem Ende der letzten Förderung mindestens 24 Monate vergangen sind.

19. Was passiert, wenn Selbstständigkeit scheitert?

Wenn die Selbstständigkeit scheitert und Sie Ihren Betrieb aufgeben müssen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut Arbeitslosengeld beantragen. Dabei wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllen. In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen, um die individuelle Situation und mögliche Optionen zu klären.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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