Gründungszuschuss erhalten

von | Sep 12, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 9 Minuten

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, der kann in bestimmten Fällen Gründungszuschuss erhalten. Damit können Sie schwankende Einnahmen in der Anfangsphase ausgleichen und Ihren Lebensunterhalt sichern. Der Zuschuss soll dazu beitragen, Arbeitslose wieder langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Geld wird steuerfrei ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Es steht Ihnen als Gründer zusätzlich zu Ihrem erzielten Gewinn zur Verfügung.

Damit Sie den Gründungszuschuss erhalten und von der Förderung profitieren können, verraten wir Ihnen in dem folgenden Beitrag, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen und was bei der Beantragung zu berücksichtigen ist.

Der Gründungszuschuss als Förderprogramm

Gründungszuschuss (auch: Gründerzuschuss) ist eine staatliche Unterstützung, die Arbeitslose bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen können, wenn diese sich hauptberuflich selbstständig machen möchten, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.

GUT ZU WISSEN: Der Gründungszuschuss ersetzt frühere Maßnahmen wie das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und ist seit Ende 2011 eine Ermessensleistung. Die Entscheidung über den Antrag auf Gründungszuschuss liegt insofern beim zuständigen Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit.

Als Förderung für Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG 1) steht neben dem Gründungszuschuss auch der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Verfügung, durch den eine kostenfreie Beratung gewährt wird. Beide Leistungen können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt beantragen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Gründungszuschusses

Die Voraussetzungen für den Antrag auf Gründungszuschuss sind:

  • Sie sind arbeitslos gemeldet
  • Sie haben das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht
  • Es besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen
  • die selbstständige Tätigkeit soll hauptberuflich ausgeübt werden (min. 15 Std. wöchentlich)
  • Ihr Gründungskonzept wurde durch eine fachkundige Stelle als tragfähig eingestuft

Höhe und Dauer des Gründungszuschusses

Die Höhe des Gründungszuschusses richtet sich nach der Höhe des Arbeitslosengeldes. Zusätzlich erhalten Gründer 300 EUR zur sozialen Absicherung. Insgesamt können Sie als Selbstständiger zwischen 10.000 und 15.000 Euro Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Die Zuschussdauer gliedert sich in zwei Phasen und kann insgesamt 15 Monate betragen.

Erste Phase

Während der ersten sechs Monate erhält der Gründer weiterhin den Arbeitslosengeld I-Satz sowie einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Zweite Phase

Im Anschluss daran entfallen die Arbeitslosengeld I-Zahlungen. Allerdings können die zusätzlichen 300 Euro für die soziale Absicherung für weitere neun Monate beantragt werden. Der Folgeantrag zur Verlängerung des Gründungszuschusses muss schriftlich bei der Agentur für Arbeit eingereicht werden. Wichtig ist zu beachten, dass der Gründungszuschuss ohne erneute Antragstellung mit dem Ende des 6. Monats ausläuft.

Gründungszuschuss verlängern

Um sicherzustellen, dass der Gründungszuschuss in der zweiten Phase ohne Unterbrechungen gezahlt wird, empfiehlt es sich, den Antrag für die weitere Förderung bereits 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der ersten 6 Monate zu stellen.

Prüfen Sie, ob sich Änderungen gegenüber dem ersten Antrag auf Gründungszuschuss ergeben haben und teilen Sie diese der Agentur für Arbeit mit. Dazu gehören:

  • Änderungen beim Wohnort oder der Bankverbindung: Wenn sich Ihre Wohnadresse oder Bankverbindung ändert, müssen Sie diese Informationen umgehend aktualisieren.
  • Änderungen in Art und Umfang der Tätigkeit: Falls sich die Art Ihrer selbstständigen Tätigkeit wesentlich ändert oder der Umfang Ihrer Tätigkeit erweitert oder reduziert wird, ist es wichtig, diese Veränderungen zu melden.
  • Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden für die selbstständige Tätigkeit: Die Anzahl der Stunden, die Sie wöchentlich für Ihre selbstständige Arbeit aufwenden, kann sich ändern. Es ist erforderlich, diese Änderungen zu dokumentieren.
  • Nichtselbstständige Tätigkeiten und deren zeitlicher Umfang: Wenn Sie zusätzlich zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit auch nicht-selbstständige Tätigkeiten ausüben und deren Umfang sich ändert, sollten Sie diese Informationen ebenfalls aktualisieren.

Voraussetzungen für die Verlängerung des Gründungszuschusses

Um den Gründungszuschuss zu verlängern, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten: Die geförderte Selbstständigkeit muss weiterhin einen Zeitumfang von mindestens 15 Wochenstunden haben und zeitlich vorherrschen, verglichen mit anderen Tätigkeiten.
  2. Intensive Geschäftstätigkeit: Es muss erkennbar sein, dass Ihre bisherige und zukünftige Geschäftstätigkeit Ihnen in naher Zukunft ermöglichen wird, Ihren Lebensunterhalt aus den Einkünften Ihrer Selbstständigkeit zu bestreiten.
  3. Schriftlicher Bericht: Fassen Sie Ihre bisherigen Erfolge und zukünftigen Pläne schriftlich zusammenfassen.
  4. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Als Nachweis können Sie Ihre bisherige Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen. Diese sollten ergänzt werden durch eine Umsatz- und Gewinnprognose sowie eine Übersicht über Ihre Auftragseingänge.

In der Regel verlangt die Agentur für Arbeit zur Verlängerung des Gründungszuschusses „die erneute Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle „.

MERKE: Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Gründungszuschusses besteht nicht. Auch dies ist wieder eine Ermessenleistung der Agentur für Arbeit.

Die Bedeutung des Businessplans für den Gründungszuschuss

Durch einen soliden Businessplan erhöht sich die Chance, dass Sie Gründungszuschuss erhalten. Aus diesem Grund sollten Sie ausreichend Zeit für die Erstellung des Businessplans einplanen. Dabei müssen Sie sämtliche Aspekte der Existenzgründung genau beleuchten. Ein guter Businessplan sollte die folgenden Punkte beinhalten:

  • Finanzplanung: Kapitalbedarf, Umsatzprognosen, Kostenstruktur sowie Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung
  • Lebenslauf: Ihr beruflicher Werdegang und Ihre Qualifikationen
  • Beschreibung des Geschäftsmodells: die Produkte oder Dienstleistungen, die Zielgruppe und die Wettbewerbssituation auf dem Markt
GUT ZU WISSEN: Der Gründungszuschuss dient zur Sicherung des Lebensunterhaltes und nicht zur Finanzierung Ihrer Geschäftsidee. Das sollten Sie bei Ihrer Finanzplanung unbedingt beachten!

TIPP: Mit einer Businessplan-Vorlage von Vorlagen-Center können Sie Ihren Businessplan für den Gründungszuschuss auch ohne Vorkenntnisse schnell und einfach erstellen. Die Vorlage enthält einen ausformulierten Textteil in Word mit branchenspezifischen Marktinformationen sowie einen vollständigen Finanzplan in Excel.

Tragfähigkeit ist der Schlüssel

Eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung ist eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Gründungszuschusses. Die Bescheinigung bestätigt die Tragfähigkeit des geplanten Geschäftsvorhabens und ist ein entscheidender Schritt im Antragsprozess.

Die Prüfung der Tragfähigkeit erfolgt durch fachkundige Stellen, wir z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute und Gründungszentren.

 

GUT ZU WISSEN: Vorlagen-Center prüft Ihren Businessplan innerhalb von 48 Stunden auf Tragfähigkeit.

 

Zur Beschreibung des geplanten Geschäftsvorhabens benötigen Sie einen vollständigen Businessplan inkl. Finanzplan, bestehend aus:

  • Beschreibung des Geschäftsmodells
  • Aufstellung der Lebenshaltungskosten
  • Rentabilitätsplanung für die ersten 3 Geschäftsjahre
  • Liquiditätsplanung für die ersten 12-24 Monate
  • Kapitalbedarfsplan
  • Lebenslauf inkl. Zeugnisse
Die Tragfähigkeitsprüfung erfolgt dann in mehreren Schritten:
  1. Prüfung des Gründungsvorhabens: Überprüfung der Realisierbarkeit des Konzepts und Vorhandensein der erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
  2. Persönliche Eignung: Beurteilung der Qualifikation und Eignung des Gründers, um eine erfolgreiche Gründung durchzuführen.
  3. Marktanalyse: Untersuchung, ob es Bedarf für das Produkt oder die Dienstleistung am geplanten Standort gibt und ob der Markt möglicherweise bereits übersättigt ist.
  4. Wirtschaftliche Tragfähigkeit: Bewertung der Finanzierbarkeit der Gründung, einschließlich der Deckung des Kapitalbedarfs und der Umsatzerwartungen.

Steuern und Sozialversicherung

Steuern

Der Gründungszuschuss ist gemäß § 3 Nr. 2 EstG steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG. Das bedeutet, dass er die persönliche Steuerbelastung nicht erhöht und von der Einkommenssteuer ausgenommen ist.

Sozialversicherung

Wenn Sie Gründungszuschuss erhalten, gelten Sie ab dem offiziellen Leistungsbeginn nicht mehr als arbeitslos und sind somit nicht mehr über die Agentur für Arbeit versichert. Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Thema Sozialversicherung und nehmen Sie auch Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit gemäß § 28a SGB III zu versichern. Die Antragstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der selbständigen Tätigkeit erfolgen, nachträgliche Anträge sind nicht möglich. Die Dauer und Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richten sich nach den §§ 136 ff SGB III. Weitere Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung erhalten Sie von der Bundesagentur für Arbeit.

Alternativen zum Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss kann ausschließlich von Arbeitslosengeld I-Empfängern beantragt werden, die mindestens noch einen Anspruch auf 150 Tage ALG I haben.

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, für den kommt der Gründungszuschuss nicht in Betracht. Doch es existieren alternative Fördermöglichkeiten. Diese Förderprogramme können auch von Studenten, Angestellten oder Handwerkern beantragt werden, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen.

Von der Hochschule in die Selbstständigkeit

Studierende, Absolventen, sowie Mitarbeiter aus wissenschaftlichen Bereichen haben die Möglichkeit, das EXIST-Gründerstipendium zu beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass man sich direkt aus der Hochschule heraus selbstständig macht. Mit dem EXIST-Gründerstipendium wird die Vorbereitung von innovativen, technologieorientierten und wissensbasierten Gründungsvorhaben unterstützt. Aus diesem Grund werden häufig Hightech-Gründungen, Fintechs oder Social Start-ups gefördert.

Die Höhe der Förderung variiert dabei zwischen 1000 Euro für Studierende bis zu 3000 Euro für promovierte Stipendiaten. Durch das EXIST-Gründerstipendium werden neben der Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes auch Sachausgaben und Coaching-Angebote für maximal ein Jahr gefördert.

Förderprogramme der KfW

ERP-Gründerkredit-StartGeld

Bei der KfW handelt es sich um eine staatliche Förderbank, die zinsgünstige Förderdarlehen an Existenzgründer vergibt. Zu den Angeboten der KfW gehört unter anderem der ERP-Gründerkredit-StartGeld, der sich an Gründer richtet, die eine Finanzierung von bis zu 100.000 Euro mit einer Laufzeit zwischen fünf oder zehn Jahren für Ihre Geschäftsidee benötigen.

Mit diesem Geld können in der Folge unter anderem Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Gründung stehen, finanziert werden. So ist zum Beispiel der Erwerb von Grundstücken, Gebäuden oder Anlagen ebenso möglich wie Investitionen für Warenlager, Roh- und Hilfsstoffe, Personal, Marketing-Aktivitäten und Beratungsangebote.

ERP-Gründerkredit-Universell

Gründern mit einem Kapitalbedarf bis zu zehn Millionen Euro stellt die KfW dagegen den ERP-Gründerkredit-Universell zur Verfügung, der sich an Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen richtet. Darüber hinaus existieren noch weitere Förderungsangebote, die von der KfW sowie den Bundesländern bereitgestellt werden. Um eine geeignete Finanzierung zu finden, empfiehlt es sich die Hilfe von einem erfahrenen Gründercoach oder Steuerberater in Anspruch nehmen. Denn diese Experten sind dazu in der Lage, Existenzgründer bei der Auswahl und der Beantragung eines passenden Förderprogramms zu unterstützen.

Im Handwerk selbstständig machen

Für Gründer im Handwerk besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit eine (Meister-)Gründungsprämie zu beantragen. Dies ist eine Fördermaßnahme, die in etwa der Hälfte der Bundesländer in Deutschland angeboten wird, um Handwerksbetriebe zu unterstützen und Existenzgründungen zu erleichtern. Die Prämie ist im Wesentlichen eine finanzielle Unterstützung für angehende Handwerksmeisterinnen und -meister. Die Bedingungen für die Beantragung und Auszahlung können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Alle Programme und Informationen finden Sie in der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Zusätzlich zahlen fast alle Bundesländer einen Bonus für erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfungen, der in der Regel jedoch geringer ausfällt als die Gründungsprämie.

Fazit zum Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss gehört zu den wichtigsten Förderinstrument für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. Im Jahr 2022 erhielten rund 16.000 Personen den Zuschuss. Die Ergebnisse einer aktuellen Studie zeigen außerdem, dass die meisten Existenzgründer, die den Gründungszuschuss erhalten haben, auch noch etwa 3,5 Jahre nach dem Ende der Förderung erfolgreich selbstständig sind.

Darüber hinaus weisen diese Geförderten im Vergleich zu Personen, die keine Unterstützung durch den Gründungszuschuss erhalten haben, höhere Einkommen auf. Dies deutet darauf hin, dass der Gründungszuschuss einen positiven Einfluss auf den langfristigen Erfolg von Existenzgründern hat.

Die Mühe den Gründungszuschuss zu beantragen, lohnt sich also. Mit dem Förderprogramm der Agentur für Arbeit erhalten Gründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, eine finanzielle Unterstützung für die ersten Monate der Selbstständigkeit. Grundsätzlich kommt eine Beantragung für jeden infrage, der mit dem Gedanken spielt, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen. Und für den Fall, dass der eigene Antrag durch den zuständigen Sachbearbeiter abgelehnt wird, gibt es auch einige alternative Förderprogramme für Gründer.

FAQ

1. Kann man den Gründungszuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Ja, Sie können den Gründungszuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen.

2. Wie lange dauert es in der Regel, bis der Gründungszuschuss bewilligt wird?

Die Bearbeitung des Antrags kann zwischen 1 und 12 Wochen dauern, sofern alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.

3. Gibt es bestimmte Branchen oder Geschäftstypen, die vom Gründungszuschuss ausgeschlossen sind?

Nein, bestimmte Branchen oder Fachkräfte sind nicht grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen. Die Prüfung erfolgt individuell.

4. Kann ich den Gründungszuschuss nutzen, um ein bereits bestehendes Unternehmen zu übernehmen oder zu erweitern?

Ja, auch für die Selbstständigkeit mit einer Betriebsübernahme oder -erweiterung kann Gründungszuschuss beantragt werden, vorausgesetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Die Bewilligung des Gründungszuschusses liegt jedoch im Ermessen der Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass Sie den Gründungszuschuss als finanzielle Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt und Ihre soziale Absicherung benötigen.

5. Kann ich den Gründungszuschuss auch beantragen, wenn ich bereits als Freiberufler oder Selbstständiger tätig war?

Das ist nur dann möglich, wenn die Selbstständigkeit bisher nebenberuflich mit weniger als 15 Wochenstunden ausgeübt wurde. Sollten Sie eine frühere Selbstständigkeit aufgegeben haben, müssen Sie die Geschäftsaufgabe im Antrag auf Gründungszuschuss schriftlich begründen. Falls Sie bereits Gründungszuschuss erhalten haben, können Sie erst nach 24 Monaten erneut einen Antrag stellen.

6. Wie wird das Einkommen meines Ehepartners oder meiner Ehepartnerin bei der Berechnung des Gründungszuschusses berücksichtigt?

Nein, das Einkommen Ihres Ehepartners hat keinen Einfluss auf die Höhe des Gründungszuschusses.

7. Muss ich während des Bezugs des Gründungszuschusses regelmäßig Berichte oder Nachweise einreichen?

Nein, es während des Bezugs von Gründungszuschuss sind keine Berichte oder Nachweise gegenüber der Agentur für Arbeit zu erbringen.

8. Kann ich den Gründungszuschuss nutzen, um Schulden oder Kredite abzuzahlen?

Nein, der Gründungszuschuss soll dazu dienen, Ihren Lebensunterhalt zu sichern und soll zur sozialen Absicherung genutzt werden. Das Abzahlen von Schulden oder Krediten gehört nicht dazu.

9. Wie wirkt sich der Bezug des Gründungszuschusses auf meine Rentenansprüche aus?

Während des Bezugs von Gründungszuschuss gelten Sie als Selbstständiger. Sofern Sie freiwillig in die Sozialversicherung einzahlen, erwerben Sie Rentenansprüche.

10. Kann ich den Gründungszuschuss auch beantragen, wenn ich Teilzeit arbeite?

Ja,  Sie können auch in Teilzeit gründen. Ihre selbstständige Tätigkeit darf jedoch nicht weniger als 15 Wochenstunden ausmachen. Wichtig ist, dass die Selbstständigkeit Ihr Hauptberuf ist und Sie keine andere Tätigkeit ausüben, die mehr Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

11. Wie wird der Gründungszuschuss ausgezahlt, und in welchen Intervallen erfolgt die Zahlung?

Der Gründungzuschuss wird monatlich ausgezahlt.

12. Kann man auch für eine Teamgründung Gründungszuschuss erhalten?

Ja, jedes Teammitglied hat die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu beantragen, sofern die persönlichen Anforderungen erfüllt sind. Dies liegt daran, dass die Förderung nicht direkt dem Unternehmen, sondern der individuellen finanziellen Unterstützung und sozialen Absicherung jedes Gründers dient. Jeder Gründer muss daher separat einen Antrag stellen.

Es kann vorkommen, dass ein Geschäftspartner bereits selbstständig ist oder zuvor andere Formen der Förderung erhalten hat. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Möglichkeit, den Gründungszuschuss zu beantragen. Entscheidend sind allein die individuellen Voraussetzungen und das Konzept für das gemeinsam gegründete Unternehmen. Jeder Partner wird eigenständig bewertet. Der Erfolg der Teamgründung hängt davon ab, wie geschickt die persönlichen Fähigkeiten der Gründungsmitglieder mit einem vielversprechenden Geschäftskonzept kombiniert werden können.

13. Ist die Rechtsform bei einer Gründung mit Gründungszuschuss vorgegeben?

Nein, alle Rechtsformen sind möglich. Die Voraussetzungen für den Antrag auf Gründungszuschuss sind für alle Rechtsformen die gleichen, egal ob GmbH, UG, Einzelunternehmen oder Freiberufler.

14. Muss man den Gründungszuschuss zurückzahlen?

Nein, wenn der Gründungszuschuss bewilligt wurde, können Sie das Geld behalten, selbst wenn die Gründung am Ende nicht erfolgreich ist. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn die Angaben im Antrag absichtlich oder grob fahrlässig falsch oder unvollständig waren, hat das Arbeitsamt das Recht, das Geld zurückzufordern.

15. Muss man den Gründungszuschuss in der Steuererklärung angeben?

Nein, der Gründungszuschuss ist steuerfrei und wird bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens in der Einkommenssteuererklärung nicht berücksichtigt. Außerdem müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge auf den Gründungszuschuss zahlen.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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