Einzelunternehmen gründen – Kosten, Ablauf und Checkliste

von | Jul 21, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 12 Minuten

Sie möchten Ihr eigenes Unternehmen gründen und denken über ein Einzelunternehmen nach? Dann sind Sie hier genau richtig!

  • Erfahren Sie, was ein Einzelunternehmen genau ist.
  • Lernen Sie, welche Vorteile diese Rechtsform bietet.
  • Finden Sie heraus, welche Arten von Einzelunternehmen es gibt und welche für Sie am besten geeignet ist.
  • Wir teilen mit Ihnen, welche Genehmigungen Sie benötigen und wie Sie Ihren Businessplan erfolgreich erstellen.
  • Sie bekommen wertvolle Tipps, um die Gründung Ihres Einzelunternehmens zu finanzieren und die formale Gründung erfolgreich zu meistern.
  • Sie lernen, wie Sie Ihre Haftung begrenzen und welche Vor- und Nachteile das Einzelunternehmen hat.
  • Wir zeigen Ihnen eine Checkliste, die Ihnen bei der Gründung Ihres Einzelunternehmens hilft.
  • Sie erhalten Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Einzelunternehmen.

Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen entsteht, indem eine Einzelperson alleine eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Kennzeichnend für ein Einzelunternehmen ist, dass es dem Gründer zu 100 % alleine gehört und er als Inhaber die Geschäfte führt. Trotz der Bezeichnung als Einzelunternehmen, können Einzelunternehmer auch einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigen. Jedoch haftet der Inhaber unabhängig davon immer persönlich, d.h. unbeschränkt und unmittelbar mit dem Geschäfts- und Privatvermögen, für das volle unternehmerische Risiko.

Von Einzelunternehmen abzugrenzen sind Gesellschaften, die in Personen- und Kapitalgesellschaften unterschieden werden. Es gibt grundsätzlich folgende Rechtsform-Kategorien:

  • Einzelunternehmen (Freiberufler, Gewerbetreibende)
  • Personengesellschaften (GbR, OHG, etc.)
  • Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, etc.)

Gründe für die Wahl des Einzelunternehmens als Rechtsform

Das Einzelunternehmen ist die beliebteste Art der Unternehmensgründung in Deutschland. Dass diese Rechtsform bei Gründern so beliebt ist, hat mehrere Gründe. Zu den Entscheidungskriterien gehören:

  • Schneller und unkomplizierter Gründungsprozess
  • Kein vorgeschriebenes Mindestkapital
  • Eintragung ins Handelsregister erst ab einem bestimmten Mindestumsatz und einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern notwendig
  • Gewinnermittlung per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) möglich
  • Keine Pflicht zur Veröffentlichung der Geschäftszahlen
  • Geringe Steuerbelastung bei niedrigen Gewinnen
  • Gewinne gehören uneingeschränkt dem Inhaber
  • Entscheidungsfreiheit, da keine Abstimmung mit Gesellschaftern notwendig
  • Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro
  • gute Position bei Kreditverhandlungen mit Banken wegen unbeschränkter Haftung
  • Geschäftsbezeichnung frei wählbar (Geschäftsunterlagen müssen den Vor- und Zunamen des Inhabers enthalten)

Arten von Einzelunternehmen

Es gibt verschieden Arten von Einzelunternehmen, diese sind:

  • Gewerbetreibende Kaufleute (e.K.)
  • Kleingewerbetreibende
  • Freiberufler

Gewerbetreibende Kaufleute (e.K.)

Ein gewerbetreibender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist eine natürliche Person, die ein Gewerbe betreibt, welches „nach Art und Umfang einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“ Als Gewerbe gilt eine selbstständige Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.

Gewerbetreibende Kaufleute im Sinne des HGB führen eine Firma und unterliegen besonderen handelsrechtlichen Vorschriften, wie beispielsweise der Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses.

Kleingewerbetreibende

Als Kleingewerbetreibender gilt eine Person, die ein Gewerbe betreibt, dessen Geschäftsumfang überschaubar ist. Dabei kommt es z.B. auf die Höhe des Umsatzes und des Gewinns sowie die Anzahl der Mitarbeiter an. Genaue Kriterien sind gesetzlich nicht definiert. In der Regel wird jedoch von 600.000 EUR als Umsatzgrenze und 60.000 EUR als Gewinngrenze ausgegangen. Die Entscheidung darüber, ob ein Unternehmen als Kleingewerbe gilt, obliegt letztendlich dem Finanzamt.

Da Kleingewerbetreibende keine Kaufleute im Sinne des HGB sind, findet für sie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Ein Kleingewerbetreibender hat keine Pflicht zur doppelten Buchführung und ermittelt seinen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

MERKE: Der Begriff „Kleingewerbe“ wird umgangssprachlich verwendet. Weder im Handelsgesetzbuch noch in der Gewerbeordnung ist dazu eine entsprechende Definition zu finden.

Freiberufler

Als Freiberufler gelten all jene Personen, deren selbstständige Tätigkeit auf besonderen Kenntnissen, Fähigkeiten oder Erfahrungen beruht und in der Regel eine geistige, kreative oder beratende Tätigkeit umfasst.

Zu den klassischen Freiberufen zählen beispielsweise Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Übersetzer, Dolmetscher, Künstler und Journalisten.

Was kostet es, ein Einzelunternehmen zu gründen?

Die Gründungskosten für ein Einzelunternehmen liegen zwischen 0 EUR und 300 EUR, je nachdem, welche Art von Einzelunternehmen gegründet wird. Für Freiberufler kostet die Anmeldung Ihrer Tätigkeit beim Finanzamt gar nichts. Kleingewerbetreibende erwartet eine Gebühr zwischen 30 und 65 EUR für die Gewerbeanmeldung. Gewerbetreibende Kaufleute müssen zusätzlich dazu noch die Notar- und Amtsgerichtskosten für den Eintrag ins Handelsregister einkalkulieren (ca. 250 EUR).

Des Weiteren können zusätzliche Kosten für Genehmigungen in der jeweiligen Branche anfallen sowie je nach Geschäftsidee und Umsetzung weitere Start-up Kosten z.B. für:

  • Makler
  • Büro- und Geschäftsausstattung
  • IT-Setup / Software
  • Kauf oder Leasing von Fahrzeugen oder Maschinen
  • Marketing (z.B. Eröffnungsveranstaltung, Erstellung einer Website, etc.)

Ablauf: 6 Schritte, um ein Einzelunternehmen zu gründen

Um ein Einzelunternehmen zu gründen, sind folgende Schritte zu erledigen:

  1. Genehmigungen einholen (je nach Branche und Tätigkeit)
  2. Businessplan erstellen
  3. Rechtsform wählen (Art des Einzelunternehmens)
  4. Finanzierung sichern (z.B. durch Eigenkapital oder Kredite)
  5. Formale Gründung eines Einzelunternehmens
  6. Steuernummer und gegebenenfalls Umsatzsteuer-ID beantragen

Es ist empfehlenswert, sich bei der Gründung von einem Steuerberater, Anwalt oder Gründungsberater unterstützen zu lassen, um Fehler zu vermeiden.

1. Genehmigungen einholen

In einigen Branchen sind Genehmigungen erforderlich, um ein Unternehmen zu gründen und zu betreiben. Diese dienen dazu, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Standards zu gewährleisten und die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen von Mitarbeitern, Kunden und der Umwelt zu schützen. Informieren Sie sich rechtzeitig über die spezifischen Anforderungen und Genehmigungen in der jeweiligen Branche.

2. Businessplan erstellen

Ein Businessplan hilft, die Geschäftsidee zu strukturieren und zu planen. Er unterstützt bei der Entwicklung einer klaren Vision, der Identifizierung von Stärken und Schwächen, der Festlegung von Zielen und Strategien und der Einschätzung von Chancen und Risiken. Ein vollständiger Businessplan enthält immer auch eine gut durchdachte Finanzplanung und kann auch dazu genutzt werden, potenzielle Investoren oder Kreditgeber zu gewinnen.

TIPP: In unserem Online-Shop finden Sie fertige Businessplan-Vorlagen für mehr als 400 Branchen.

3. Rechtsform wählen

Die Rechtsformwahl ist von großer Bedeutung bei der Unternehmensgründung, denn sie wirkt sich auf die Haftung der Gründer, die Buchführungspflichten, die Besteuerung und die Geschäftsstruktur aus.

Ist die Wahl auf die Rechtsform des Einzelunternehmens gefallen, ist zu überlegen, welche Art von Einzelunternehmen gegründet werden soll. Nicht alle Arten von Einzelunternehmen kommen für alle Tätigkeiten infrage kommen. Informieren Sie sich umfassend und lassen Sie sich beraten, um die Vor- und Nachteile abzuwägen und die zu Ihrer individuellen Situation passende Rechtsform zu finden.

4. Finanzierung sichern

Die Finanzierung Ihres Vorhabens sollten Sie sorgfältig planen und in jedem Fall nicht zu knapp kalkulieren. Oft verzögern sich Termine zu Beginn einer Selbstständigkeit, sodass es gut ist, wenn Sie einen finanziellen Puffer einplanen. Bedenken Sie auch, dass es in der Anlaufphase länger dauern kann, bis die ersten Umsätze generiert werden. Am besten ist es, den Großteil des Kapitalbedarfs bei der Gründung eines Einzelunternehmens aus Eigenkapital zu stemmen. Falls weiterhin Kapitalbedarf ungedeckt ist, kommen zur Fremd-Finanzierung auch folgende Möglichkeiten in Betracht:

  • Fremdkapital: Kredite von Banken oder anderen Kreditgebern.
  • Fördermittel: Zuschüsse oder Darlehen von staatlichen Stellen oder Förderprogrammen.
  • Crowdfunding: Finanzierung durch eine Gruppe von Personen.

5. Formale Gründung eines Einzelunternehmens

Die formale Gründung besteht je nach Art des Einzelunternehmens nur aus 1-2 Schritten:

  1. Der Anmeldung des Unternehmens
  2. Der Eintragung ins Handelsregister

Für Gewerbetreibende und Kleingewerbetreibende bedeutet dies: Sie melden Ihre Selbstständigkeit beim Gewerbeamt an. Das Gewerbeamt gibt die Information dann weiter an:

  • das Finanzamt
  • die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
  • die Berufsgenossenschaft (BG)

Für Freiberufler reicht es aus, Ihre selbstständige Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen.

Gewerbetreibende Kaufleute (e.K.) müssen dann in einem zweiten Schritt Ihre Firma zum Eintrag ins Handelsregister anmelden. Dazu wenden Sie sich an einen Notar, der die Unterlagen beglaubigt und die Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht einreicht.

Schritte Gewerbetreibende Kaufleute (e.K.) Kleingewerbetreibende Freiberufler
1. Anmeldung beim Gewerbeamt  

x

 

x

 

(nicht notwendig)

2. Finanzamt informieren  

x

 

x

 

x

3. Eintragung ins Handelsregister  

x

 

(nicht notwendig)

 

(nicht notwendig)

Tabelle: Gründungsschritte je nach Art des Einzelunternehmens (eigene Darstellung)

Keine Eintragung ins Handelsregister für Kleingewerbetreibende und Freiberufler

  • Die Tätigkeit der meisten Gewerbetreibenden hat zunächst einen überschaubaren Geschäftsumfang, sodass ein Eintrag im Handelsregister nicht zwingend notwendig ist.
  • Freiberufler benötigen grundsätzlich keinen Eintrag ins Handelsregister.

 

6. Steuernummer und Umsatzsteuer-ID beantragen

Die Steuernummer und die Umsatzsteuer-ID für Ihr Einzelunternehmen wird mithilfe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt beantragt. Den Antrag sollten Sie innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit stellen. Sie können den Fragebogen online ausfüllen, nachdem Sie ein Benutzerkonto im ELSTER Portal angelegt haben.

 TIPP: Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz erlaubt es Unternehmen mit geringen Umsätzen, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Dies bedeutet, dass keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden muss und auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung notwendig ist.

Voraussetzungen für die Nutzung der Kleinunternehmerregelung sind Jahresumsätze von:

  • weniger als 22.000 Euro im vergangenen Geschäftsjahr und
  • voraussichtlich weniger als 50.000 Euro im laufenden Geschäftsjahr.

 

Checkliste für Ihre Einzelunternehmen-Gründung

  • über notwendige Genehmigungen erkundigt
  • Genehmigungen eingeholt (falls notwendig)
  • Businessplan inklusive Finanzplanung erstellt
  • Art des Einzelunternehmens gewählt (Kaufmann, Kleingewerbe, Freiberufler)
  • Finanzierung geklärt
  • formale Gründung durchgeführt, d.h. Anmeldung beim
    • Gewerbeamt (falls notwendig)
    • Finanzamt
    • Handelsregister (falls notwendig)
  • Steuernummer beantragt
  • Umsatzsteuer-ID beantragt (falls notwendig)

Was ist nach der Gründung noch zu tun?

Geschäftskonto eröffnen

Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist jedem Selbstständigen zu empfehlen. Durch die Trennung von privaten und geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben fällt es leichter, den Überblick zu behalten und am Jahresende eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zu erstellen.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Für Einzelunternehmen besteht die Pflicht zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG). Beiträge fallen aber erst dann an, wenn Mitarbeiter eingestellt werden. Welche Berufsgenossenschaft für die betriebliche Unfallversicherung in Ihrer Branche zuständig ist, können Sie auf der Homepage der DGUV unter www.dguv.de nachlesen.

Agentur für Arbeit

Einzelunternehmer, die Mitarbeiter einstellen möchten, benötigen eine Betriebsnummer, um Ihre Mitarbeiter bei den Sozialversicherungen anmelden zu können. Ihre Betriebsnummer können Sie online bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Hinweis zum Transparenzregister

Das Transparenzregister dient der Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten aller juristischen Personen des Privatrechts. Einzelunternehmen fallen nicht unter das Transparenzgesetz. Es ist keine Anmeldung notwendig.

Vor- und Nachteile des Einzelunternehmens

Vorteile Nachteile
Hohe Flexibilität und Entscheidungsfreiheit Persönliche Haftung, bei Schulden oder Insolvenz haftet der Inhaber mit seinem Privatvermögen
Einfache Gründung und niedrige Gründungskosten, kein Mindestkapital Eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten, da Eigenkapital meist begrenzt ist
Unabhängigkeit von Partnern und Investoren Begrenztes Wachstumspotenzial, da die Ressourcen beschränkt sind
gute Chancen auf Kreditvergabe Schwierigkeiten bei der Nachfolgeregelung oder der Übertragung des Unternehmens, Aufnahme weiterer Inhaber nicht möglich
Alleinige Kontrolle über das Unternehmen Kein Know-how- oder Erfahrungsaustausch, wie bei Gesellschaften möglich
keine Pflicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse Hohe Arbeitsbelastung, da der Einzelunternehmer oft alle Aufgaben selbst erledigen muss

Tabelle: Vorteile und Nachteile eines Einzelunternehmens (eigene Darstellung)

Haftung als Einzelunternehmer begrenzen

Als Einzelunternehmer haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Versicherungen sind eine Möglichkeit, sich gegen berufliche Fehler abzusichern. Jedoch greifen Versicherungen nur bis zur vereinbarten Summe und können das Haftungsrisiko nicht vollständig beschränken. Ein Wechsel der Rechtsform bleibt oft die einzige Möglichkeit, um die geschäftliche und private Existenz zu schützen.

Versicherungen

  • Betriebshaftpflichtversicherung: Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzforderungen Dritter. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Kosten und verhindert damit, dass der Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen haftet.
  • Berufshaftpflichtversicherung: Für beratende und behandelnde Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte oder Architekten ist eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Sie kann aber auch für andere Freiberufler sinnvoll sein, um die persönliche Haftung zu begrenzen.

Gründung einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Eine wirksame Haftungsbeschränkung ist für Einzelunternehmen nur durch einen Rechtsformwechsel möglich. Haftungsbeschränkte Rechtsformen für Solo-Selbstständige, sind Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, wie z.B.:

  • die Ein-Personen-GmbH
  • die Ein-Personen-UG
  • die kleine AG

Fazit

Ein Einzelunternehmen zu gründen ist eine attraktive Option für Menschen, die mit einem eigenen Unternehmen selbstständig sein möchten. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einfacher und schneller als die Gründung einer Gesellschaft mit mehreren Partnern, da keine Abstimmungsprozesse erforderlich sind. Die Gründungskosten sind in der Regel niedrig, da kein Mindestkapital vorgeschrieben ist und keine Kosten für die Erstellung von Gesellschafterverträgen oder Satzungen anfallen.

Einzelunternehmer haben die volle Kontrolle über ihr Unternehmen und können schneller Entscheidungen treffen als Gesellschaften mit mehreren Partnern. Ein weiterer Vorteil ist, dass Kleingewerbetreibende auf eine doppelte Buchführung verzichten und ihren Gewinn mittels Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rechtsform des Einzelunternehmens dank einfacher Gründung und niedrigen Kosten den Einstieg in die Selbstständigkeit für Solo-Gründer erleichtert. Allerdings sollte jeder Gründer die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen sorgfältig abwägen und versuchen, das Haftungsrisiko durch Versicherungen zu minimieren. Sobald das Einzelunternehmen eine gewisse Größe erreicht hat, sollte über einen Rechtsformwechsel nachgedacht werden, um die Haftung auf das Betriebsvermögen zu begrenzen.

FAQ

1. Wie unterscheidet sich ein Einzelunternehmen von anderen Rechtsformen?

Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, bei der eine einzelne Person ein Unternehmen gründet. Der Inhaber führt das Unternehmen alleinverantwortlich und haftet persönlich. Im Gegensatz dazu stehen andere Rechtsformen wie die GbR, OHG, GmbH, AG oder KG, bei denen in der Regel mehrere Personen an der Gründung und Führung des Unternehmens beteiligt sind.

2. Wer kann ein Einzelunternehmen gründen?

Grundsätzlich kann jede volljährige natürliche Person ein Einzelunternehmen gründen. Es ist keine besondere Qualifikation oder Ausbildung erforderlich. Allerdings können je nach Branche und Tätigkeit bestimmte Genehmigungen und Zertifikate erforderlich sein. Nicht-EU Bürger benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Einzelunternehmer müssen ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

3. Wie hoch sind die Kosten für die Gründung eines Einzelunternehmens?

Die Anmeldung eines Einzelunternehmens beim Gewerbeamt kostet in der Regel zwischen 30 und 65 EUR. Das sind die Mindestkosten, die bei Gründung eines Einzelunternehmens anfallen. Für Freiberufler fallen keine Gebühren an, da sie ihre selbstständige Tätigkeit nur beim Finanzamt anmelden. Wird auch eine Eintragung ins Handelsregister vorgenommen, müssen zusätzlich noch Notar- und Amtsgerichtskosten i.H.v. ca. 250 EUR einkalkuliert werden. Des Weiteren können Kosten für Genehmigungen in der jeweiligen Branche hinzukommen sowie Kosten für die Erstausstattung des Unternehmens.

4. Welche Genehmigungen brauche ich, um ein Einzelunternehmen zu gründen?

Die benötigten Genehmigungen für die Gründung eines Einzelunternehmens hängen von der Branche und Tätigkeit ab. In einigen Fällen sind spezielle behördliche Genehmigungen erforderlich, wie beispielsweise ein Meisterbrief, eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz oder ein Sachkundenachweis.

5. Wie melde ich mein Einzelunternehmen beim Finanzamt an?

Um ein Einzelunternehmen beim Finanzamt anzumelden, müssen Sie das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen und beim Finanzamt einreichen. In diesem Formular machen Sie Angaben zur Person, zur Art des Unternehmens, zur Steuerart sowie zu weiteren steuerrelevanten Aspekten. Das Finanzamt prüft die Angaben und teilt Ihnen Ihre Steuernummer mit. Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) wird ebenfalls vergeben, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie unaufgefordert innerhalb von 4 Wochen beim Finanzamt einreichen, sobald Sie ein Gewerbe angemeldet oder eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben.

6. Welche Pflichten habe ich als Inhaber eines Einzelunternehmens?

Als Inhaber eines Einzelunternehmens haben Sie verschiedene Pflichten zu erfüllen. Dazu gehören:

  • Gewerbeanmeldung: Sie müssen Ihr Einzelunternehmen beim Gewerbeamt anmelden.
  • Buchhaltung: Sie sind verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchhaltung zu führen und eine Gewinnermittlung zu erstellen.
  • Steuern: Sie müssen regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen und Einkommensteuererklärungen abgeben und Steuern zahlen.
  • Sozialversicherung: Sie müssen sich selbstständig bei der zuständigen Krankenversicherung, Rentenversicherung und gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung anmelden und Beiträge zahlen.
  • Beachtung von Gesetzen und Vorschriften: Sie müssen sich an alle gesetzlichen Bestimmungen halten, die für Ihr Unternehmen relevant sind, wie z.B. Arbeitsschutz- oder Datenschutzvorschriften.

Es ist wichtig, dass Sie sich über Ihre Pflichten als Inhaber eines Einzelunternehmens informieren und diese gewissenhaft erfüllen, um rechtliche Konsequenzen und Strafen zu vermeiden.

7. Wie unterscheiden sich eingetragener Kaufmann (e.K.) und Kleingewerbetreibende voneinander?

Ein e.K. (eingetragener Kaufmann) ist ins Handelsregister eingetragen und damit ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Er hat erweiterte Buchführungs- und Offenlegungspflichten. Kleingewerbetreibende hingegen sind nicht ins Handelsregister eingetragen und haben in der Regel weniger umfangreiche Pflichten. Als Kleingewerbetreibender gelten Sie nur, solange Sie bestimmte Umsatz- und Mitarbeiterzahlen nicht überschreiten.

8. Welche Steuern muss ich als Einzelunternehmer zahlen?

Steuerrechtlich gelten Ihre Gewinne entweder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit. Als Gewerbetreibender zahlen Sie Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Umsatzsteuer. Falls Sie Mitarbeiter einstellen, müssen Sie für diese auch Lohnsteuer abführen. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, sie führen nur Einkommensteuer und ggf. Umsatzsteuer ab.

9. Kann ich als Einzelunternehmer auch Mitarbeiter einstellen?

Ja, als Einzelunternehmer haben Sie auch die Möglichkeit, Mitarbeiter einzustellen.

10. Wie kann man eine Finanzierung für das Einzelunternehmen sicherstellen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine Finanzierung für ein Einzelunternehmen zu sichern. Eine Möglichkeit ist, das Unternehmen aus eigenen Mitteln zu finanzieren, indem man zum Beispiel Ersparnisse einsetzt. Eine weitere Option ist es, einen Kredit aufzunehmen, entweder bei einer Bank oder bei einer Förderbank. Hierfür sollten Sie einen soliden Businessplan erstellen und eine realistische Finanzplanung vorlegen. Auch staatliche Förderungen und Zuschüsse können in manchen Fällen eine Finanzierungsmöglichkeit darstellen.

11. Was muss ich machen, um ein Einzelunternehmen zu gründen?

Um ein Einzelunternehmen zu gründen, reicht es aus, wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit anmelden. Gewerbetreibende machen dies beim zuständigen Gewerbeamt. Freiberufler melden Ihre Selbstständigkeit beim Finanzamt an. Wenn Sie sich zusätzlich als Kaufmann ins Handelsregister eintragen lassen, benötigen Sie einen Notar, der die Anmeldung für Sie beurkundet und vornimmt.

12. Für wen lohnt sich ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen lohnt sich für Solo-Gründer, deren Geschäftsumfang zunächst überschaubar ist. Auch für diejenigen, die sich (erst einmal) nebenberuflich selbstständig machen wollen, eignet sich das Einzelunternehmen gut. Weniger geeignet ist das Einzelunternehmen, wenn Ihre Geschäftsidee ein hohes Startkapital verlangt und sehr risikoreich ist. In diesem Fall ist es ratsam, eine Rechtsform mit beschränkter Haftung – beispielsweise GmbH oder UG – zu wählen.

13. Wie viel darf ein Einzelunternehmer verdienen?

Es gibt keine Einkommensgrenze für Einzelunternehmer. Das Einkommen hängt direkt vom Erfolg des Unternehmens ab. Einzelunternehmer können grundsätzlich so viel verdienen, wie ihr Unternehmen einbringt und wie hoch die Nachfrage nach ihren Produkten oder Dienstleistungen ist.

14. Kann ich mir als Einzelunternehmer ein Gehalt zahlen?

Nein, als Einzelunternehmer dürfen Sie sich kein Gehalt auszahlen. Der Gewinn des Unternehmens ist das Einkommen des Einzelunternehmers.

15. Was zahlt man monatlich für ein Gewerbe an Kosten?

Die Höhe der monatlichen Kosten für ein Gewerbe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe des Unternehmens, der Branche, dem Standort und den individuellen Ausgaben. Zu den Gewerbekosten zählen in der Regel Miete, Strom- und Wasserkosten, Telefon- und Internetkosten, Versicherungen, Steuern, Buchhaltungskosten und Kosten für Waren oder Materialien. Ein Businessplan mit einer vollständigen Finanzplanung hilft, einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu gewinnen.

16. Welche Nachteile bringt die Einzelunternehmung mit sich?

Einer der größten Nachteile ist die persönliche Haftung des Einzelunternehmers. Im Falle von Schulden oder Insolvenz kann dies zu einem hohen finanziellen Risiko führen. Zudem ist es eine große Herausforderung, ein Unternehmen alleine zu führen und gleichzeitig alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu bewältigen. Auch bei längeren Krankheits- oder Urlaubsphasen kann es schwierig werden, das Geschäft aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften gibt es weniger Spielraum bei der Verteilung von Gewinnen und der Verringerung der Steuerbelastung.

17. Was ist steuerlich günstiger, GmbH oder Einzelunternehmen?

Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von vielen Faktoren ab und es gibt keine allgemeingültige Antwort darauf, welche Rechtsform steuerlich günstiger ist. Beide Rechtsformen haben ihre Vor- und Nachteile und es kommt darauf an, welche Aspekte für das individuelle Unternehmen wichtiger sind. Bei der GmbH können die Gewinne z.B. durch die Auszahlung von Dividenden an die Gesellschafter steuerlich optimiert werden. Bei einem Einzelunternehmen ist das Einkommen des Unternehmens direkt mit dem Einkommen des Inhabers verknüpft und unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Es ist daher empfehlenswert, eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin in Anspruch zu nehmen, um die steuerlichen Vor- und Nachteile beider Rechtsformen im konkreten Fall abzuwägen.

18. Ist ein Einzelunternehmen ein Kleingewerbe?

Nicht unbedingt. Der Begriff Kleingewerbe bezieht sich auf die Größe des Unternehmens. Ein Kleingewerbe darf nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Für Kleingewerbetreibende ist kein Eintrag im Handelsregister notwendig. Insofern findet das HBG keine Anwendung und es ist keine doppelte Buchführung, Inventur und Bilanz erforderlich.

19. Was ist der Unterschied zwischen Einzelunternehmen und selbstständig?

Der Begriff „selbstständig“ ist ein allgemeiner Begriff, der sich auf jede Person bezieht, die eine Tätigkeit ausübt, ohne in einem Angestelltenverhältnis zu stehen. Ein Einzelunternehmen hingegen ist eine spezifische Rechtsform für selbstständige Unternehmer, die ihre Geschäfte alleine führen und für alle Entscheidungen und Verpflichtungen haften. Selbstständige können auch andere Rechtsformen wählen, wie zum Beispiel eine GmbH oder eine Kommanditgesellschaft (KG).

20. Wie nenne ich mich als Einzelunternehmer?

Welchen Namen Sie für Ihr Unternehmen wählen dürfen, hängt von der Art Ihres Einzelunternehmens ab:

  • Gewerbetreibende Kaufleute dürfen Ihren eigenen Namen, Fantasienamen oder Mischformen verwenden. Wichtig ist immer die Ergänzung eingetragener Kaufmann (e.K.).
  • Kleingewerbetreibende und Freiberufler müssen Ihren Vor- und Nachnamen in der Geschäftsbezeichnung führen. Ein Zusatz darf ergänzt werden und kann markenrechtlich geschützt werden.
21. Hat das Einzelunternehmen eine Publizitätspflicht?

Nein, ein Einzelunternehmen hat in der Regel keine die Publizitätspflicht. Diese gilt erst ab einer Bilanzsumme von 65 Mio. Euro und Umsatzerlösen von 130 Mio. Euro sowie ab 5000 Arbeitnehmern.

22. Wie viele Gründer darf ein Einzelunternehmen maximal haben?

Ein Einzelunternehmen wird stets von einer Person gegründet. Gibt es mehrere Gründer, kommt diese Rechtsform nicht infrage.

23. Welche Buchführung ist bei Einzelunternehmen erforderlich?

Die Buchführung als Einzelunternehmer hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Während Freiberufler immer nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen müssen, entscheidet bei Gewerbetreibenden und Kaufleuten die Höhe des jährlichen Umsatzes, ob eine EÜR reicht oder doch die doppelte Buchführung notwendig ist. Die Umsatzgrenze liegt bei etwa 600.000 Euro.

24. Hat ein Einzelunternehmen einen Geschäftsführer?

Nein, in einem Einzelunternehmen gibt es keinen Geschäftsführer. Denn Geschäftsführer sind definitionsgemäß rechtliche Vertreter einer „juristischen Person“. Und ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person. Einzelunternehmer sollten sich deshalb als Inhaber bezeichnen.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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