Fördermittel und Zuschüsse für Gründer und Selbstständige

von | Sep 1, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 10 Minuten

Gründer und Selbstständige können von unterschiedlichen Fördermitteln profitieren. Welche der verfügbaren Förderprogramme dabei konkret infrage kommen, hängt immer von dem Bundesland sowie der persönlichen Situation des Antragstellers ab. In dem folgenden Beitrag verraten wir, welche Fördermittel und Zuschüsse für Gründer und Selbstständige zur Verfügung stehen und was bei der Beantragung beachtet werden sollte.

Wofür werden Fördermittel benötigt?

Es kommt häufig vor, dass Existenzgründer, Selbstständige und Unternehmen die Kosten für die Anschaffung von Betriebsmitteln, Beratungsleistungen oder das Tätigen von Investitionen nicht alleine aufbringen können. Denn die Banken gehen mit der Vergabe von Krediten an Gründer und Selbstständige ein gewisses Risiko ein. Um sicherzustellen, dass vielversprechende Geschäftsideen nicht aufgrund von der Finanzierung scheitern, stehen Gründern und Selbstständigen eine Reihe öffentlicher Fördermittel zur Verfügung.

Dazu gehören unter anderem Zuschüsse, Förderkredite, Bürgschaften oder Beteiligungskapital.

Dabei sind die Konditionen im Gegensatz zu einem herkömmlichen Bankkredit deutlich günstiger. So sind die monatlichen Zinsen geringer und im Vorfeld der Rückzahlung profitieren Kreditnehmer von einem tilgungsfreien Zeitraum, in dem keine Rückzahlungen erfolgen.

Es gibt allerdings auch Fördergelder, die in Form von Zuschüssen gewährt werden, was den Vorteil hat, dass diese nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wer vergibt Förderungen an Existenzgründer und Selbstständige?

In Deutschland existiert bislang keine zentrale Stelle für die Vergabe von Fördermitteln. Die KfW-Bank stellt jedoch eine bundesweite Anlaufstelle zur Beantragung öffentlicher und staatlicher Fördermittel dar. Zudem verfügt jedes Bundesland über eigene Förderbanken, von denen Unternehmer während des Gründungsprozesses ebenfalls durch Förderprogramme unterstützt werden. Darüber hinaus werden auch von den Bürgschaftsbanken der Bundesländer Fördermittel an Existenzgründer vergeben. Und zahlreiche regionale Initiativen stellen ebenfalls Fördermittel zur Verfügung.

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, kann von der Bundesagentur für Arbeit durch den Existenzgründungszuschuss unterstützt werden und auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergibt Fördermittel.

Durch die EU wird bei der Vergabe von Fördermitteln für Existenzgründer in Deutschland sichergestellt, dass keine Wettbewerbsverzerrung entsteht, weshalb bestimmte Förderhöhen nicht überschritten werden dürfen.

Die Beantragung von Fördermitteln

Die Beantragung von Fördermitteln variiert je nach Programm. Auskunft in Bezug auf den Beantragungsprozess erhalten Antragsteller unter anderem durch die geltenden Förderrichtlinien. Bei der Beantragung von Fördermitteln sollten Antragsteller unbedingt darauf achten, sämtliche Anforderungen genau einzuhalten, denn auf diese Weise steigen die Chancen auf eine Bewilligung deutlich an. Darüber hinaus sollten Antragsteller auch berücksichtigen, dass Anträge in der Regel vor dem Beginn einer Maßnahme oder dem Gründungsprozess gestellt werden müssen.

Bei der Beantragung von Fördermitteln gilt das sogenannte Hausbankprinzip. Das bedeutet, dass Förderkredite nicht direkt bei der KfW, sondern über die eigene Hausbank zu beantragen sind.

Darum ergibt eine Beratung Sinn

Gründer und Selbstständige haben die Möglichkeit, eine fachkundige Beratung in Bezug auf die verfügbaren Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen einer solchen Beratung werden Gründer auf der Suche nach einem geeigneten Förderprogramm unterstützt, sowie wie auch während des folgenden Antragsprozess.

Diese Förderungen stehen Existenzgründern zur Verfügung

Vorgründungscoaching

Die Kosten für Beratungsleistungen im Rahmen einer Gründung oder Unternehmensnachfolge können mit 50 bis 70 % gefördert werden. Die Höhe der Förderung variiert dabei je nach Bundesland und umfasst verschiedene Förderprogramme der Bundesländer.

Kostenlose Beratung für arbeitslose Gründer

Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchten, erhalten über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Bundesagentur für Arbeit eine 100 %ige Förderung für Coachings.  Durch den AVGS werden Existenzgründer sowohl bei der Erstellung des Businessplans als auch bei der Beantragung des Gründungszuschusses unterstützt.

Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Unternehmen, die vor weniger als zwei Jahren gegründet wurden, können Fördermittel für Beratungsleistungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Höhe der Förderung beträgt dabei maximal 3.200 Euro, abhängig von dem Unternehmensstandort.

Gründungszuschuss für ALG I-Empfänger

Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) können über die Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Gründungszuschuss beantragen, um sich selbstständig zu machen. Auf diese Weise können Existenzgründer durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu 20.000 Euro für ihr Gründungsvorhaben erhalten.

Einstiegsgeld für ALG II-Empfänger

Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) haben die Möglichkeit, das sogenannte Einstiegsgeld zu beantragen, um sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen.

Zuschüsse der Bundesländer

Auch die Bundesländer vergeben Fördermittel an Existenzgründer. Diese Mittel dienen dabei allerdings ausschließlich der Finanzierung des Lebensunterhalts, können unter bestimmten Voraussetzungen allerdings auch teilweise dazu verwendet werden, um Investitionen zu tätigen. Aus diesem Grund sollten sich Gründer am besten bereits im Voraus über die verfügbaren Förderprogramme in ihrem Bundesland informieren.

Neben den zuvor genannten Fördermitteln, können Existenzgründer und Selbstständige alternativ auch zinsgünstige Förderkredite beantragen, die von der KfW-Bank sowie den Förderbanken der Bundesländer vergeben werden.

Diese Fördermittel können von Selbstständigen beantragt werden

Selbstständige können während der ersten ein bis zwei Jahre im Anschluss an die Gründung in der Regel die gleichen Fördermittel beantragen, wie Existenzgründer. Es bestehen jedoch Ausnahmen, da Selbstständige zum Beispiel keine Zuschüsse für ein Vorgründungscoaching erhalten und auch der Gründungszuschuss nicht infrage kommt.

Wer bereits seit längerer Zeit selbstständig ist, der kann unter Umständen auch andere Förderungen beantragen oder von besseren Konditionen der verfügbaren Programme profitieren. Für Selbstständige sind vor allem die folgenden Fördermittel relevant:

  • Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows

Personen, die sich in Bezug auf wirtschaftliche oder organisatorische Themen beraten lassen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Selbstständige, deren Gründung mindestens drei Jahre zurückliegt, könne mit bis zu 3.000 Euro gefördert werden, wobei der Eigenanteil je nach Region zwischen 20 % und 50 % beträgt.

  • Zinsgünstige Förderkredite der KfW

Selbstständige, deren Gründung maximal fünf Jahre zurückliegt, haben die Möglichkeit, den zinsgünstigen ERP – Gründerkredit – Startgeld der KfW zu beantragen. Und sofern die Gründung nicht länger als drei Jahre zurückliegt, kommt auch das ERP-Kapital für Gründung infrage.

  • Fördergelder der Förderbanken der Bundesländer

In jedem Bundesland stehen Selbstständigen unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung, darunter unter anderem Mikrokredite, die besonders für Selbstständige hervorragend geeignet sind.

Mann an einem Laptop

Fördermittel für Startups

Aufgrund des hohen Risikos vergeben viele Banken keine Kredite an Start-ups. Bei einem Großteil der Fördermittel, die von Startups beantragt werden können, handelt es sich daher um Risikokapital.  Folgende Fördermittel kommen für Start-ups unter anderem infrage:

EXIST Gründerstipendium / EXIST Forschungstransfer

Durch die beiden EXIST Programme werden Startup-Gründungen aus der Hochschule in Form von Zuschüssen zum Lebensunterhalt sowie in den Bereichen Coaching und Forschungsförderung unterstützt.

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Durch das INVEST-Programm werden Startups auf der Suche nach Business Angels unterstützt. Wird ein Startup als förderfähig anerkannt, so erhält der Business Angel in der Folge einen Teil seiner Investition in Form eines direkten Zuschusses zurückerstattet.

Der High-Tech Gründerfonds (HTGF)

Über den High-Tech Gründerfonds werden Startups durch Investitionen in Form von einer Seed-Finanzierung unterstützt.

German Accelerator

Startups, die in die USA oder nach Asien expandieren möchten, werden durch Büros vor Ort, Coachings sowie dem Zugang zu Netzwerken vor Ort unterstützt.

Beteiligungskapital der Länder

Auch auf Landesebene gibt es zahlreiche Fonds, von denen Beteiligungskapital an Startups vergeben wird. Ein Beispiel dafür ist zum Beispiel der NRW.Venture Fond, durch den Startups in Nordrhein-Westfalen gefördert werden.

Messeteilnahme

Über das Programm „Messeprogramm junge innovative Unternehmen“ erhalten Startups Zuschüsse für die Präsentation auf einer der internationalen Leitmessen in Deutschland.

EU-Förderung

Durch Programme wie Horizont Europa werden von der Europäischen Union Fördermittel für Startups zur Verfügung gestellt.

Fördermittel identifizieren und beantragen

Um die passenden Fördermittel zu identifizieren und im Anschluss daran erfolgreich zu beantragen, sollten Gründer und Selbstständige die folgenden Schritte durchlaufen.

1. Höhe des Kapitalbedarfs bestimmen

Vor der Beantragung von Fördermitteln muss zunächst die Frage nach dem Kapitalbedarf beantwortet werden. Dabei sollten die verfügbaren Eigenmittel berücksichtigt werden, wodurch ersichtlich wird, welche Kosten durch Fördermittel abgedeckt werden müssen. Im Falle eines hohen Kapitalbedarfs, ist es mitunter auch möglich, mehrere Fördermittel miteinander zu kombinieren.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen bei der Beantragung der verfügbaren Fördermittel gehört, dass diese bereits im Vorfeld eines Projekts oder einer Maßnahme beantragt werden müssen. Andernfalls werden die Fördergelder dagegen nicht gewährt. Gründer und Selbstständige sollten daher unbedingt ausreichend Zeit für die Beantragung von Fördermitteln einplanen.

2. Geeignete Fördermittel identifizieren

Aus der großen Anzahl von Programmen, müssen sich Gründer für die geeigneten Fördermittel entscheiden, wobei diese die folgenden Kriterien berücksichtigen sollten:

  • Unternehmensgröße
  • Region
  • Unternehmensphase
  • Unternehmensalter
  • Finanzierungszweck
  • Höhe der Förderung
  • Art der Förderung: Zuschuss, Förderkredit, Bürgschaft oder Unternehmensbeteiligung

Mithilfe dieser Kriterien lassen sich passende Förderprogramme identifizieren, die den Anforderungen und Bedürfnissen des Gründers am besten entsprechen.

3. Voraussetzungen prüfen

Im Anschluss an eine sorgfältige Recherche ergeben sich in der Regel zahlreiche interessante Fördermöglichkeiten. In der Folge sollten die Details der verfügbaren Förderprogramme genauer überprüft werden, wobei die oftmals umfangreichen Programmrichtlinien nicht vernachlässigt werden sollten. Denn darin ist genau geregelt, welche Fördergelder infrage kommen und welche Projekte damit finanziert werden können.

Antragsteller sollten sich zudem auch darüber informieren, bei welcher Stelle der jeweilige Antrag gestellt werden muss. Förderkredite müssen zum Beispiel über die eigene Hausbank beantragt werden, welche den Förderantrag in der Folge an die zuständige Förderbank weiterleitet. In diesem Fall muss zunächst erst eine Bank gefunden werden, die dazu bereit ist, das Projekt zu finanzieren. Hilfreich für die Überzeugungsarbeit bei der Bank ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihr Vorhaben.

Die Anforderungen und Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermittel sollten daher sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt und sämtliche Dokumente vorhanden sind.

4. Antrag stellen

Die erforderlichen Unterlagen müssen zusammen mit dem Förderantrag eingereicht werden, wobei Antragsteller äußerst sorgfältig vorgehen sollten, um Formfehler zu vermeiden. Denn das könnte eine Ablehnung des Antrags zur Folge haben.

Außerdem kann es auch bei der Formulierung des Fördermittelantrags zu Schwierigkeiten kommen, vor allem bei der Beschreibung des jeweiligen Projekts. Erfahrene Fördermittelberater sind mit den bürokratischen Anforderungen bei der Vergabe öffentlicher Fördergelder bestens vertraut und können bei der Beantragung somit eine große Hilfe darstellen.

Denn das spart nicht nur Zeit, sondern erhöht gleichzeitig auch die Chancen auf eine Bewilligung des Antrags auf Fördermittel.

Im Anschluss an die Bewilligung, muss die Verwendung der Fördermittel ordnungsgemäß dokumentiert werden, was keinesfalls vernachlässigt werden sollte.

Diese Fördermittel müssen nicht zurückgezahlt werden

Es existieren zahlreiche staatliche Fördermittel für Existenzgründer, bei denen es sich um Zuschüsse handelt, d.h. sie müssen nicht zurückgezahlt werden. Zu den wichtigsten staatlichen Fördermitteln ohne Rückzahlung gehören die folgenden:

  • Gründungszuschuss für ALG I-Empfänger und Einstiegsgeld ALG II-Empfänger
  • Übernahme von Beratungskosten durch das Programm zur Förderung unternehmerischen Know-hows
  • EXIST Gründerstipendium für Gründer von der Hochschule
  • Go-digital für Digitalisierungsprojekte in Unternehmen
  • Digital jetzt: Investitionsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)
  • Meistergründungsprämie für Gründungen im Handwerk
  • Gründerstipendium.NRW für Gründer, die sich mit einer innovativen Geschäftsidee selbstständig machen möchten

Existenzgründer werden durch diese staatlichen Fördermittel unterstützt und finanziell entlastet.

Eine gute Übersicht über Förderprogramme bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Fazit zu den Fördermitteln für Existenzgründer und Selbstständige

Eine Existenzgründung kann durch die vielen verfügbaren Förderprogramme und Fördermittel deutlich erleichtert werden. Aufgrund der Vielzahl an Programmen und Anbietern ist es für Gründer allerdings oftmals eine große Herausforderung, die passenden Fördermittel zum richtigen Zeitpunkt zu finden. Und zudem müssen diese auch sämtliche erforderlichen Unterlagen für einen erfolgreichen Antrag vollständig einreichen.

Die Recherche nach Fördermitteln erfordert daher eine ganze Menge Zeit, und im Falle einer Ablehnung des Antrags fehlen notwendige finanzielle Mittel. Durch eine professionelle Fördermittelberatung können Gründer nicht nur Zeit sparen, sondern zudem auch die Chancen auf eine Bewilligung des eigenen Antrags erhöhen.

FAQ

1. Welche Förderung gibt es für Gründer?

Zu den Fördermöglichkeiten für Gründer zählen Beratungen und Coachings, zinsgünstige Kredite von Förderbanken wie der KfW, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit, aber auch regionale Förderprogramme. Weitere Optionen sind Zuschüsse für Innovationen und Forschung sowie Fördermittel für Weiterbildungen und Qualifizierungen.

2. Welche Arten von Zuschüssen gibt es?

Zu den bekanntesten Zuschüssen zählen der Existenzgründungzuschuss der Agentur für Arbeit, das EXIST Gründerstipendium, Zuschüsse zu Existenzgründungberatungen und Gründercoachings sowie Zuschüsse zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung. In einigen Bundesländern gibt es auch Zuschüsse für Gründungen im Handwerk.

Tilgungszuschüsse sind speziell für die Tilgung von Förderdarlehen vorgesehen und erfordern eine Darlehensvereinbarung. Unabhängig von der Art des Zuschusses müssen Unternehmer stets einen Verwendungsnachweis erbringen, oft über Kontoauszüge.

3. Welche staatliche Förderung gibt es?

Staatliche Förderungen für Gründer umfassen sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite und Förderprogramme der KfW. Die Art der Unterstützung variiert je nach Bundesland, Gründungsvorhaben und Qualifikationen.

4. Wann muss ich den Existenzgründungszuschuss zurückzahlen?

Der Existenzgründungszuschuss der Agentur für Arbeit muss nicht zurückgezahlt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Gründung nicht erfolgreich verläuft. Wird die selbstständige Tätigkeit jedoch noch innerhalb des Bezugszeitraums aufgegeben, ist das Arbeitsamt unverzüglich zu informieren, da dann die Zahlung des Zuschusses eingestellt wird.

5. Sind Fördermittel Eigenkapital?

Nein, Fördermittel zählen nicht zum Eigenkapital. Wenn das Eigenkapital nicht ausreicht, können Existenzgründer Finanzierungen und Fördermittel beantragen. Dazu zählen nicht rückzahlbare Zuschüsse, vergünstigte Förderkredite sowie Bürgschaften bei fehlenden Sicherheiten.

6. Welche KfW Fördermittel gibt es?

Die KfW bietet eine Vielzahl von Förderprogrammen für Gründer, die zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse bereitstellen. Dazu zählen das KfW-StartGeld, den KfW-Förderkredit für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und der KfW-Innovationskredit.

7. Wann bekommt man einen Gründerzuschuss?

Gründerzuschuss, auch als Gründungszuschuss bekannt, können Arbeitslose beantragen, die sich selbstständig machen möchten und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es handelt sich um eine Ermessenleistung der Agentur für Arbeit.

8. Wie hoch ist der Existenzgründungszuschuss?

Die Höhe des Existenzgründungszuschusses richtet sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld ergänzt um eine Pauschale von 300 Euro.

9. Wie beantrage ich einen Gründerzuschuss?

Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit. Ein detaillierter Businessplan und die Erfüllung aller Antrags-Voraussetzungen sind erforderlich.

10. Was ist der Unterschied zwischen Förderung und Zuschuss?

Ein Zuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Eine Förderung hingegen kann verschiedene Formen finanzieller Hilfe, einschließlich Zuschüssen, Darlehen und Bürgschaften, umfassen.

11. Kann man ohne Eigenkapital eine Firma gründen?

Ja, es ist möglich, eine Firma ohne Eigenkapital zu gründen, indem Sie auf Fremdkapital, Darlehen oder Fördermittel zurückgreifen. In der Regel erwarten Banken jedoch einen Eigenkapital Anteil in Höhe von 20% des gesamten Kapitalbedarfs.

12. Wann wird der Gründungszuschuss abgelehnt?

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit und kann abgelehnt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder der Businessplan nicht überzeugend ist.

13. Ist der Gründerzuschuss steuerfrei?

Der Gründungszuschuss ist gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerbefreit und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, anders als das Arbeitslosengeld. Die steuerliche Belastung bezieht sich nur auf den Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit und nicht auf den Gründungszuschuss.

14. Was passiert, wenn der Gründungszuschuss abgelehnt wird?

Bei Ablehnung des Gründungszuschusses ist es möglich, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen. Gleichzeitig sollten Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht ziehen, wie Kredite, Förderprogramme oder Investoren.

15. Wie lange gilt man als Gründer?

Für viele Fördermittel ist eine Anforderung, dass das Unternehmen weniger als drei Jahre am Markt aktiv ist. Daher gelten Selbstständige noch bis zu drei Jahre nach der Gründung als Existenzgründer.

16. Sind Fördermittel zu versteuern?

Generell unterliegen alle Einnahmen im Rahmen des Unternehmens der Steuerpflicht. Bei Fördermitteln ist jedoch eine genauere Prüfung der Voraussetzungen, Bedingungen und Formalitäten erforderlich. Je nach den spezifischen Gegebenheiten können Fördermittel und Zuschüsse steuerpflichtig oder steuerfrei sein.

17. Sind Fördermittel Einnahmen?

Fördermittel zählen zu Betriebseinnahmen und sind zu versteuern.

18. Ist eine Förderung ein Zuschuss?

Ja, Zuschüsse zählen zu Fördermitteln, aber der Begriff Förderung umfasst auch weitere Mittel, wie zinsgünstige Kredite und Bürgschaften.

19. Sind Zuschüsse brutto oder netto?

Zuschüsse sind immer netto, ohne Mehrwertsteuer.

20. Lohnt sich ein Antrag auf Fördermittel?

Um abzuwägen, ob sich ein Antrag lohnt, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  1. Arbeitsaufwand: Wie hoch ist der monetäre Vorteil, zum Beispiel durch Zinsersparnisse bei Förderkrediten oder die Höhe der Zuschüsse? Wie viele Stunden müssen Sie investieren, um diesen Vorteil zu erhalten?
  2. Mehrwert: Welche erforderlichen Arbeiten sind ohnehin notwendig oder kommen Ihnen unabhängig von der Förderung zugute, wie das Schreiben eines Businessplans oder die Überlegungen zum Geschäftsmodell?
  3. Erfolgsaussichten: Wie wahrscheinlich ist es, die Förderung zu erhalten?  Einige Förderungen werden fast allen Antragstellenden gewährt, während andere nur in seltenen Fällen bewilligt werden.
 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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