Als Freiberufler nebenberuflich selbstständig machen

von | Jul 27, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 11 Minuten

Als Freiberufler nebenberuflich selbstständig tätig sein, klingt für viele verlockend. Zusätzliche Einnahmen und das Austesten der Selbstständigkeit sind nur einige der Beweggründe sich nebenberuflich selbstständig zu machen. In diesem Artikel erfahren Sie, was es bedeutet, nebenberuflich als Freiberufler tätig zu sein und wie sich Freiberufler von Freelancern unterscheiden.

Lernen Sie alle wichtigen Punkte vor dem Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit kennen: von der Information des Arbeitgebers über den Businessplan bis hin zur Anmeldung des Unternehmens. Informieren Sie sich über Fördermittel, die speziell für nebenberuflich Selbstständige bereitstehen und erfahren Sie alles Wichtige zu Steuern und Versicherungen.

Was ist nebenberufliche Selbstständigkeit?

Nebenberufliche Selbstständigkeit ist eine Form der Erwerbstätigkeit, bei der eine Person neben ihrer Hauptbeschäftigung zusätzlich nebenberuflich selbstständig arbeitet. Die Hauptbeschäftigung kann ein Angestellten- oder Beamtenverhältnis sein, aber auch Teilzeitbeschäftigte oder Eltern in Elternzeit können nebenberuflich selbstständig sein. Entscheidend ist, dass die Nebentätigkeit aus wirtschaftlicher und zeitlicher Sicht eine geringere Bedeutung hat und nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes betrieben wird.

Entwicklung der Selbstständigen in freien Berufen

Die Zahl der Selbstständigen in freien Berufen ist in den letzten 30 Jahren stetig gestiegen. Anfang 2022 waren rund 1,47 Millionen Menschen als Freiberufler selbstständig.

Nach Angaben des Instituts für freie Berufe (IFB) sind diese Selbstständigen vor allem in freien Kulturberufen, wie Kunsthandwerk, Bildhauerei, Malerei und Fotografie sowie als Ärzte, Therapeuten und Anwälte tätig.

Freiberufler sind nicht gleich Freelancer

Wer sich als Freiberufler nebenberuflich selbständig machen möchte, sollte wissen, was der Unterschied zwischen einem Freiberufler und einem Freelancer ist und welche Tätigkeiten freiberuflich ausgeübt werden dürfen. Denn für Freiberufler gelten besondere rechtliche und steuerliche Vorgaben. Dies regelt das Einkommensteuergesetz (EStG).

§18 EStG legt fest, welche Tätigkeiten als freie Berufe gelten, dazu zählen wissenschaftliche, künstlerische, pädagogische, schriftstellerische, und unterrichtende Tätigkeiten. Die typischen Katalogberuf sind zum Beispiel Ärzte, Architekten, Steuerberater, Journalisten oder Autoren. Im Gegensatz zum Begriff Freiberufler, der die Art der Tätigkeit beschreibt, bezeichnet der Begriff Freelancer die Art der Anstellung, nämlich als freier Mitarbeiter.

MERKE:

  • Freier Beruf bzw. Freiberufler bezieht sich auf die Art der Tätigkeit.
  • Freier Mitarbeiter bzw. Freelancer bezieht sich auf die Art der Anstellung.
  • Sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende können als Freelancer arbeiten.

Vor dem Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit

Arbeitgeber informieren

Sind Sie abhängig beschäftigt, als Arbeitnehmer oder Beamter, sollten Sie als allererstes Ihren Arbeitgeber über Ihre geplante Selbstständigkeit informieren. Dies ist für Angestellte meist eine reine Formsache. Für Beamte jedoch ein Muss. Beamte benötigen sogar eine Genehmigung für die Ausübung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Arbeitgeber dürfen die nebenberufliche Tätigkeit grundsätzlich nicht untersagen, wenn Sie:

  • Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten weiterhin wie gewohnt nachkommen
  • keine Konkurrenztätigkeit ausüben, die gegen das Wettbewerbsgesetz verstößt
  • die gesetzlichen Arbeitszeit-Regeln einhalten

GUT ZU WISSEN:

  • Gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die Arbeitszeit pro Woche insgesamt 48 Stunden für Hauptjob und Nebenjob nicht überschreiten.
  • Pro Tag darf die Arbeitszeit maximal 10 Stunden betragen. Über die Dauer von 6 Monaten sind im Durchschnitt sind sogar nur 8 Stunden Arbeitszeit täglich erlaubt.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden eingehalten werden.

Für Beamte gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie dürfen nicht mehr als 20 % der wöchentlichen Dienstzeit für Ihre Nebentätigkeit einsetzen.
  • Die Einnahmen aus der Selbstständigkeit dürfen 40 % des monatlichen Beamten-Endgrundgehalts nicht überschreiten.

Status als Freiberufler klären

Bevor Sie durchstarten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre geplante Tätigkeit auch wirklich als freiberuflich einzustufen ist. Denn letztendlich entscheidet das Finanzamt über Ihren Status als Freiberufler. Lassen Sie sich von einem Steuerberater oder direkt beim Finanzamt dazu beraten.

Businessplan schreiben

Es mag auf den ersten Blick nicht notwendig erscheinen, aber auch für den Start in eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist ein Businessplan wichtig. Planen Sie Ihr Vorhaben sorgfältig und kalkulieren Sie Ihre voraussichtlichen Kosten. So stellen Sie von Anfang an sicher, dass Sie korrekt wirtschaften und einen angemessenen Stundensatz berechnen. Eine Businessplan Vorlage für Ihren Start in die nebenberufliche Selbstständigkeit als Freiberufler finden Sie hier.

Selbstständigkeit anmelden

Freiberufler melden Ihre selbstständige Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt an und erhalten eine Steuernummer. Die Anmeldung muss innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit aktiv und ohne Aufforderung erfolgen. Die Steuernummer müssen Sie auf Ihren Rechnungen angeben.

Als Freiberufler Vorteile bei Steuern und Buchhaltung nutzen

Eine Selbstständigkeit als Freiberufler hat einige Vorteile. So unterliegen Ihre Einkünfte als Freiberufler nicht der Gewerbesteuer und auch das Abführen von Umsatzsteuer können Sie unter Umständen vermeiden.

TIPP: Kleinunternehmerregelung

Wenn Ihr Umsatz innerhalb bestimmter Grenzen liegt, dürfen Sie von der Kleinunternehmerregelung (§19 Umsatzsteuergesetz) Gebrauch machen. Als Kleinunternehmer dürfen Sie dann auf die Umsatzsteuervoranmeldung und das Ausweisen von Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen verzichten.

Voraussetzung ist, dass der Umsatz zzgl. Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 EUR lag und der Umsatz zzgl. Umsatzsteuer im laufenden Jahr voraussichtlich kleiner als 50.000 EUR ist.

Als Freiberufler sind Sie außerdem nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dies erleichtert den Geschäftsalltag enorm und Sie erstellen am Jahresende einfach eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Stellen Sie dabei Ihre tatsächlichen Kosten der Betriebsausgabenpauschale gegenüber. Wenn Ihre Ausgaben eher gering sind, können Sie von der Pauschale profitieren.

Fördermittel für nebenberuflich selbständige Freiberufler

Für nebenberufliche Gründungen können Förderkredite der KfW, wie der ERP-Gründerkredit StartGeld, beantragt werden. Dieses Programm unterstützt verschiedene Formen der Existenzgründung, einschließlich Unternehmensgründung, Unternehmensübernahme und Beteiligungserwerb sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten drei Geschäftsjahre.

Es können bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Das Darlehen richtet sich auch an Gründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der Hausbank einzureichen, die sie an die KfW Bankengruppe weiterleitet. Bonität, Geschäftskonzept, Qualifikationen und Branchenkenntnisse werden von der Bank geprüft. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich.

Darüber hinaus gibt es für nebenberuflich Selbstständige die Möglichkeit Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung in Anspruch zu nehmen und die Kosten dafür über das Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundes abzuwickeln.

Alles Wichtige zu Versicherungen

Ein weiterer Vorteil der nebenberuflichen Selbstständigkeit ist, dass Sie weiterhin über Ihre Hauptbeschäftigung versichert sind und keine Beiträge zur Sozialversicherung abführen müssen.

TIPP: Personen, die eine geringfügige selbstständige Tätigkeit ausüben und deren monatliches Einkommen regelmäßig 520 Euro nicht übersteigt, sind von der Versicherungspflicht befreit.

Krankenversicherung

Insbesondere für Ihre Krankenversicherung ist jedoch wichtig, dass Sie Arbeitszeit- und Verdienstgrenzen berücksichtigen. Sobald die nebenberufliche Tätigkeit in Bezug auf Einkommen oder Arbeitszeit überwiegt kann die Krankenversicherung die Tätigkeit insgesamt als hauptberuflich einstufen. Die Konsequenz ist, dass Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig alleine zahlen müssen.

Arbeitslose

Arbeitslose, die sich nebenberuflich selbstständig machen möchten, dürfen nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in die Selbstständigkeit stecken. Arbeiten Sie mehr als 15 Stunden, gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und sind somit auch nicht mehr über die Agentur für Arbeit versichert.

Studierende

Auch für Studierende gelten besondere Regeln. Innerhalb des Semesters dürfen sie maximal 20 Stunden pro Woche für ihre Selbstständigkeit aufwenden, sonst werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Während der Semesterferien ist die Arbeitszeit nicht beschränkt, solange im gesamten Jahr nicht mehr als 26 Wochen über 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird.

Rentenversicherung

GUT ZU WISSENIn einigen Berufen besteht eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Unabhängig davon, ob die Tätigkeit nebenberuflich oder hauptberuflich ausgeübt wird, betrifft dies Selbstständige, die als zulassungspflichtige Handwerker, Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege arbeiten. Davon betroffen sind auch Künstler und Publizisten sowie „arbeitnehmerähnliche Selbstständige“, das heißt Selbstständige mit nur einem Auftraggeber.

Unfallversicherung

Nebenberuflich Selbstständige, die während Ihrer selbstständigen Tätigkeit einen Arbeitsunfall erleiden, sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers abgesichert. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine freiwillige Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft abzuschließen, wenn man nebenberuflich selbstständig ist. Freiberufler können sich bei der Berufsgenossenschaft versichern, die für Ihren Gewerbezweig zuständig ist, im Zweifel tritt die Verwaltungsberufsgenossenschaft ein.

Betriebliche Versicherungen

Je nach Art der nebenberuflichen Tätigkeit, sollten zusätzliche betriebliche Versicherungen in Betracht gezogen werden. Für Freiberufler ist eine Berufshaftpflichtversicherung empfehlenswert, die Sach-, Vermögens- oder Personenschäden abdeckt, die im Rahmen Ihrer Nebentätigkeit entstehen.

Auch eine Inhaltsversicherung kann sinnvoll sein, falls Ihre Geschäftseinrichtung durch einen Einbruch, Brand oder Wasser Schaden nimmt.

8 Tipps für die nebenberufliche Selbstständigkeit

Diese Tipps sollen Ihnen helfen, den Weg der nebenberuflichen Selbstständigkeit als Freiberufler erfolgreich zu gestalten:

1. Planen Sie feste Arbeitszeiten ein

Das Einplanen fester Arbeitszeiten ist für nebenberuflich selbstständige Freiberufler vorteilhaft, da es Struktur und Organisation in den Arbeitsalltag bringt, die Produktivität steigert, eine bessere Work-Life-Balance ermöglicht, effiziente Zeiteinteilung ermöglicht, und klare Grenzen zwischen Haupttätigkeit, Selbstständigkeit und Freizeit schafft.

2. Vermeiden Sie Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit bezeichnet eine Situation in der ein Selbstständiger in Wirklichkeit eine abhängige Beschäftigung ausübt. Dies kann für den Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen und Nachzahlungen von Sozialabgaben zur Folge haben. Um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sollten Sie möglichst für mehr als einen Auftraggeber tätig sein, mit Ihrem eigenen Equipment arbeiten und Ihre Arbeitszeit und den Arbeitsort selbst bestimmen.

3. Haben Sie ein Auge auf Ihren Krankenversicherungs-Status

Die Höhe Ihrer nebenberuflichen Einkünfte kann für Ihre Krankenversicherung von großer Bedeutung sein. Sobald Ihre Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit nämlich eine größere wirtschaftliche Bedeutung haben, als das Arbeitsentgelt aus Ihrer Hauptbeschäftigung, stuft die Krankenversicherung Sie in der Regel als hauptberuflich selbstständig ein. In der Folge müssen Sie sich komplett selbst versichern.

Auch für Studierende und Arbeitslose, die nebenberuflich selbstständig sind, gelten bestimmte Verdienstgrenzen. Es ist wichtig, diese im Auge zu behalten, um weiterhin den Status der nebenberuflichen Selbstständigkeit zu gewährleisten und keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Ihre Gewinne aus der nebenberuflichen Selbstständigkeit zahlen zu müssen.

4. Seien Sie geduldig

Erwarten Sie nicht gleich den ganz großen Durchbruch. Der Aufbau einer nebenberuflichen Selbstständigkeit erfordert Zeit und Ausdauer. Schließlich können Sie sich dem Aufbau Ihres Unternehmens nicht mit 100%iger Aufmerksamkeit widmen. Bis sich ein stabiler Kundenstamm entwickelt und Gewinne erzielt werden, können einige Monate ins Land gehen.

5. Netzwerken Sie

Gründer-Netzwerke bieten Zugang zu neuen Geschäftspartnern und Kunden und erhöhen die Sichtbarkeit und Reputation in der Branche. Tauschen Sie sich mit anderen Gründern aus und profitieren Sie von deren Erfahrungen und Ratschlägen. Netzwerken bietet eine wertvolle Plattform für berufliches Wachstum und Erfolg.

6. Arbeiten Sie wenn möglich aus dem Homeoffice

Das Arbeiten im Homeoffice bietet Freiberuflern zahlreiche Vorteile. Es ermöglicht flexible Arbeitszeiten und -umgebungen, reduziert Pendelzeiten und -kosten, erhöht die Produktivität durch weniger Ablenkungen, bietet mehr Autonomie und Unabhängigkeit, spart Bürokosten und ermöglicht eine bessere Work-Life-Balance.

7. Planen Sie mit wenig Kapitalbedarf

Eine nebenberufliche Gründung mit geringem Kapitaleinsatz reduziert das finanzielle Risiko für den Gründer und die Abhängigkeit von externen Kapitalgebern.  Wer in kleinerem Rahmen startet, kann zunächst die Rentabilität des Geschäftsmodells testen und bei Erfolg schrittweise wachsen.

8. Einfach mal machen

Fangen Sie einfach an! Eine nebenberufliche Selbstständigkeit als Freiberufler ist eine gute Möglichkeit, sich auszuprobieren. Die Kosten und das Risiko sind gering und Sie können gleichzeitig wertvolle Erfahrungen sammeln.

Fazit

Die nebenberufliche Selbstständigkeit als Freiberufler ist eine gute Option ist, um sich (neben-)beruflich weiterzuentwickeln und neue Wege zu gehen. Ein fundierter Businessplan, die Anmeldung als Freiberufler und das Wissen über Steuern, Buchhaltung und Versicherungen sind dabei unerlässlich. Zudem bietet die nebenberufliche Selbstständigkeit viele Vorteile, wie Flexibilität, kreative Entfaltungsmöglichkeiten und die Chance, Ihre Leidenschaft zum Beruf zu machen. Mit den richtigen Tipps und Informationen, Fördermitteln sowie einem starken Netzwerk können Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit erfolgreich gestalten und Ihre Ziele erreichen. Lassen Sie sich inspirieren und starten Sie Ihre persönliche Erfolgsgeschichte als nebenberuflich selbstständiger Freiberufler.

FAQ

1. Kann man nebenberuflich Freiberufler sein?

Ja, es ist möglich, nebenberuflich Freiberufler zu sein. Jeder Deutsche hat das Recht auf freie Berufswahl (Grundgesetz Art. 12 Abs. 1 Satz 1) und darf nebenberuflich als Freiberufler oder Gewerbetreibender arbeiten, solange einige grundlegende Regeln bezüglich Arbeitszeit und Wettbewerb zum Haupt-Arbeitgeber beachtet werden.

2. Wie viel darf man freiberuflich dazuverdienen?

Es besteht keine Obergrenze für den nebenberuflichen Hinzuverdienst als Freiberufler. Jedoch haben die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Einkommens und auch auf den Status in der Krankenversicherung.

3. Was ist eine freiberufliche Nebentätigkeit?

Eine Nebentätigkeit ist eine selbstständige Tätigkeit, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt wird. Ein wichtiges Kriterium für die Einstufung der Tätigkeit als nebenberuflich ist, dass sie nicht zum Bestreiten des Lebensunterhaltes dient.

Typische Beispiele für freiberufliche Tätigkeiten sind die im Einkommensteuergesetz §18 gelisteten Katalogberufe, wie Gutachter, Sachverständige, Journalisten, Schriftsteller, Fotografen, Übersetzer oder Lektoren, Physiotherapeuten, Masseure und Heilpraktiker.

4. Wann muss man eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden?

Jede selbstständige Tätigkeit, die dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird, muss innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden. Dies gilt auch für Nebentätigkeiten sowie Freiberufler. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Finanzamt.

5. Kann man angestellt sein und gleichzeitig freiberuflich arbeiten?

Ja, man kann gleichzeitig angestellt und selbständig sein. Häufig sind Arbeitnehmer in einem Hauptberuf angestellt und als Freiberufler nebenberuflich selbstständig.

6. Wie viele Stunden darf ich nebenberuflich selbständig arbeiten?
Personengruppe Maximale Stundenanzahl
Arbeitslose max. 15 Stunden
Studierende max. 20 Stunden
Festangestellte max. 20 Stunden
Personen in Elternzeit max. 30 Stunden

Tabelle: Stundengrenzen für die nebenberufliche Selbstständigkeit (eigene Darstellung)

7. Welche Kosten kann man als Freiberufler absetzen?

Zu den Kosten, die Sie als nebenberuflich selbstständiger Freiberufler von der Steuer absetzen kann, gehören alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen. Dies sind u.a. Aus- und Weiterbildungskosten, Steuerberatungs- und Anwaltskosten, Fahrtkosten, Werbungskosten, Kosten für den Arbeitsplatz, Kosten für Versicherungen, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen.

TIPP: Wenn Sie wissenschaftlich, künstlerisch oder schriftstellerisch tätig sind, können Sie als nebenberuflich Selbstständiger die Betriebsausgabenpauschale nutzen.
8. Kann man als Freiberufler nebenberuflich ein Gewerbe betreiben?

Ja, man kann als Freiberufler nebenberuflich ein Gewerbe betreiben. Dazu muss eine separate Steuernummer beim Finanzamt beantragt werden und das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden.

9. Kann ich mich ohne Hauptberuf nebenberuflich selbstständig machen?

Ja, möglich ist die nebenberufliche Selbstständigkeit ohne Hauptberuf zum Beispiel für Ehepartner, die über eine Familienversicherung versichert sind, Eltern in Elternzeit, Studierende und Arbeitslose. Es gelten die unter 6. genannten Arbeitszeitgrenzen. Bei Arbeitslosen und Beziehern von Elterngeld wird das Einkommen verrechnet.

10. Welche Steuern muss ich als nebenberuflich selbstständiger Freiberufler zahlen?

Für Freiberufler fallen Einkommensteuer und Umsatzsteuer an. Die Umsatzsteuer wird mit der Vorsteuer verrechnet und ist somit ein durchlaufender Posten. Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer.

11. Wie gestalte ich meine Buchhaltung als nebenberuflicher Freiberufler?

Als Freiberufler sind Sie nicht zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Anders als bei Gewerbetreibenden gilt dies nicht nur innerhalb bestimmter Gewinn- und Umsatzgrenzen, sondern grundsätzlich. Sie können am Jahresende immer eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen.

12. Wie unterscheidet sich der Status eines Freiberuflers von dem eines Freelancers?

Der Begriff Freiberufler beschreibt die Art der Tätigkeit und ist gesetzlich in §18 Einkommensteuergesetz geregelt. Dort sind die sogenannten Katalogberufe wie Arzt, Apotheker, Notar sowie die katalogähnlichen und Tätigkeitsberufe, wie Programmierer, Designer, EDV-Berater, Fotograf, Grafiker aufgeführt. Der Begriff Freelancer beschreibt die Art der Anstellung, als freier Mitarbeiter.

13. Wie finde ich heraus, ob meine Tätigkeit als Freiberufler oder Gewerbe eingestuft wird?

Die endgültige Entscheidung über die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender nimmt letztendlich das Finanzamt vor. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater kann jedoch im Voraus abklären, wie Ihre Tätigkeit einzustufen ist. Handelt es sich um eine persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen und ist für die Tätigkeit eine besondere berufliche Qualifikation oder schöpferischer Begabung notwendig, so ist liegen bereits einige Kriterien für eine freiberufliche Tätigkeit vor.

14. Gibt es bestimmte Branchen, in denen eine nebenberufliche Selbstständigkeit besonders geeignet ist?

Eine nebenberufliche Selbstständigkeit lässt sich zunächst einmal besonders gut in Heimarbeit umsetzen. Alle Tätigkeiten, die Sie auch außerhalb regulärer Geschäftszeiten von einem Arbeitsplatz in Ihrer Wohnung gut erledigen können, eignen sich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Vergessen Sie nicht, dass Sie tagsüber in der Regel auch noch Ihrem Hauptjob nachgehen müssen.

15. Wie viel darf man freiberuflich dazuverdienen?

Neben dem Hauptberuf sind Einkünfte aus freiberuflicher Selbstständigkeit bis zu 410 € pro Jahr steuerfrei. Gewinne die darüber hinaus gehen, unterliegen der Einkommensteuer.

16. Bin ich als Freiberufler umsatzsteuerpflichtig?

Ja, auch als Freiberufler sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Wenn Ihre Umsätze im letzten Geschäftsjahr unterhalb von 22.000 EUR lagen und auch im laufenden Geschäftsjahr 50.000 EUR nicht überschreiten werden, haben Sie jedoch die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Sie gelten dann als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz.

17. Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Freiberufler:innen?

Für Freiberufler:innen gelten die gleichen Steuerfreibeträge wie auch für andere Selbstständige. 2023 betrug der Steuerfreibetrag 10.908 EUR. Erst für Gewinne die diesen Betrag überschreiten, wird Einkommensteuer fällig.

18. Mit welcher Rechtsform sollte ich mich als Freiberufler nebenberuflich selbstständig machen?

Am häufigsten arbeiten Freiberufler als Einzelunternehmer. Damit haften Sie persönlich und uneingeschränkt mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist schnell und kostenlos möglich. Auch die Buchhaltung ist einfach und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) am Jahresende ausreichend.

Je nachdem wie risikoreich Ihre Tätigkeit ist, sollten Sie als Freiberufler über die Gründung einer GmbH nachdenken. Damit ist Ihre Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt. Die Gründung erfordert jedoch ein Mindestkapital von 25.000 EUR und auch die Buchhaltung ist aufgrund der Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung aufwändiger.

Eine andere mögliche Rechtsform für mehrere Freiberufler, die sich zu einer Gesellschaft zusammentun, ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG). Auch hier lässt sich die Haftung beschränken. Ein Stammkapital ist nicht vorgeschrieben.

19. Wie berechne ich mein Gehalt als Freiberufler?

Grundsätzlich sollten Sie Ihr Gehalt als Freiberufler so berechnen, dass alle Kosten, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer freiberuflichen Tätigkeit haben, gedeckt sind und Sie nach Abzug der Kosten auch noch einen Gewinn erwirtschaften. Solange Sie nebenberuflich selbstständig sind, ist es nicht notwendig, dass Ihr Einkommen Ihren Lebensunterhalt sichert und auch Beiträge zur Sozialversicherung deckt, sobald Sie allerdings hauptberuflich selbstständig sind, müssen Sie auch diese Ausgaben berücksichtigen.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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