GmbH Gründungskosten

von | Sep 11, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 11 Minuten

In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu den GmbH Gründungkosten. Erfahren Sie, welche Kosten für Beratung, Genehmigungen, Anwälte und Notare, Marketing und vieles mehr anfallen können. Sie bekommen wertvolle Tipps, wie Sie Einsparpotenziale nutzen und Gründungskosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen können. Lesen Sie weiter und machen Sie sich bereit, Ihren Traum von der Selbstständigkeit in die Tat umzusetzen!

Was sind GmbH Gründungskosten?

Bei der Gründung einer GmbH denken die meisten sofort an das erforderliche Stammkapital von mindestens 25.000 EUR. Das ist jedoch nicht gemeint, wenn von Gründungskosten die Rede ist. Unter Gründungskosten sind vielmehr all jene Kosten zu verstehen, die einmalig vor der formalen Gründung der GmbH anfallen.

Dazu gehören bspw. Notarkosten, Gebühren für den Handelsregister-Eintrag, Kosten für die Gewerbeanmeldung und Anmeldegebühren für Patente oder Markeneintragungen. Auch eine Gründungsberatung oder das Erstellen von Marktstudien zählen zu Gründungskosten. Die Gesellschafter müssen diese Gründungskosten (zunächst) selbst bezahlen. Das Stammkapital ist davon unabhängig zu erbringen.

Im Gesellschaftsvertrag können Sie definieren, dass die GmbH teilweise für die Gründungskosten aufkommt. Hierbei ist allerdings die Angemessenheit zu beachten. In der Regel halten die Registergerichte einen Gesamtbetrag von maximal 10% des Stammkapitals für angemessen.

MERKE: Stammkapital ist nicht gleich Gründungskosten. Es darf im Gesellschaftsvertrag jedoch definiert werden, bis zu 10% des Stammkapitals zur Begleichung der Gründungskosten zu verwenden.

Wie setzen sich die Gründungskosten einer GmbH zusammen?

Die GmbH-Gründungskosten fallen je nach Art und Umfang Ihres Unternehmens unterschiedlich hoch aus. So beeinflusst z.B. die Anzahl der Gesellschafter und die Komplexität des Gesellschaftsvertrages die Notarkosten. Aber auch die Frage ob Sie eine Bar- oder Sachgründung anstreben, wirkt sich auf die Gründungskosten aus. Grundsätzlich lassen sich folgende Kostenarten bei einer Gründung unterscheiden:

  • Beratungs- und Weiterbildungskosten
  • Kosten für Genehmigungen
  • Anwalts- und Notarkosten
  • Gebühren
  • Marketingkosten
  • Vermittlungskosten

Einige der Kosten sind unvermeidbar, so zum Beispiel die Notarkosten und Gebühren. Andere Kosten entstehen nicht zwangsläufig, wie z.B. Marketing- oder Vermittlungskosten.

Beratungs- und Weiterbildungskosten

Zu den Beratungskosten gehören beispielsweise die Kosten für eine rechtliche und steuerliche Beratung sowie für Gründercoachings oder Existenzgründungsseminare. Weiterbildungskosten können für Schulungen und Seminare im Bereich der Geschäftsführung, der Buchhaltung und des Personalmanagements anfallen. Auch die Kosten für den Besuch einer Fachmesse oder die Erstellung eines Businessplans zählen zu Beratungskosten.

Kosten für Genehmigungen

Je nach Branche und Art des Unternehmens sind unterschiedliche Genehmigungen erforderlich , bevor Sie ein Gewerbe betreiben dürfen. Dies kann beispielsweise Sachkundenachweise, Zulassungen oder Baugenehmigungen betreffen. Setzen Sie sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden in Verbindung, um alle Anforderungen und Kosten zu verstehen.

Anwalts- und Notarkosten

Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags einer GmbH ist gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt ebenso für die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister. Auch für die Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gesellschafterliste sowie die Bestellung des Geschäftsführers ist das Hinzuziehen eines Anwalts sinnvoll, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Die Notarkosten richten sich hauptsächlich nach der Höhe des Stammkapitals und der Anzahl der Gesellschafter.

Gebühren

Zu den Gebühren einer GmbH-Gründung gehören die Kosten, die das Amtsgericht für die Eintragung im Handelsregister in Rechnung stellt sowie die Kosten für die Gewerbeanmeldung.

Marketingkosten

Sollten Sie bereits vor der Gründung Kosten für die Erstellung eines Marketingkonzeptes oder des Corporate Design haben, so können Sie diese als Gründungskosten verbuchen. Dies gilt ebenso für die Erstellung einer Website und eventuelle Werbemittel.

Vermittlungskosten

Wenn Sie einen Makler engagieren, um für Ihren Geschäftsbetrieb Büroräume anzumieten oder Grundstücke oder Gebäude zum Kauf zu finden, so fallen Kaution, Abstand und Courtage unter Vermittlungskosten und sind als Gründungskosten steuerlich absetzbar.

MERKE: Die Gründungskosten bilden den ersten Bestandteil des Kapitalbedarfs und sollten im Finanzplan innerhalb des Businessplans sorgfältig kalkuliert werden.

Die wichtigsten Kostenfaktoren im Verlauf einer GmbH Gründung

Dass die Kosten für die Gründung einer GmbH stark variieren können ist bereits deutlich geworden. Doch welche Kostenfaktoren beeinflussen die Kosten für die Gründung einer GmbH am stärksten? Um einen groben Überblick über die anfallenden Kosten bei der Gründung einer GmbH zu erhalten, sollten Sie zunächst den Ablauf einer formalen GmbH-Gründung kennen:

  1. Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrages, der notariell beurkundet werden muss
  2. Erstellen des Gründungsprotokolls, das über den Gesellschaftsvertrag hinaus noch die Liste der Gesellschafter sowie die Bestellung des Geschäftsführers oder der Geschäftsführer umfasst
  3. Überwachung der Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto der GmbH
  4. Anmeldung der Eintragung zum Handelsregister durch den Notar
  5. Eintragung der GmbH ins Handelsregister
  6. Gewerbeanmeldung
  7. Erstellung der Eröffnungsbilanz

Kostenfaktor 1: Individueller Gesellschaftsvertrag vs. Musterprotokoll

Einer der größten Kostenfaktoren bei der GmbH Gründung ist das Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages. Je nachdem, ob Sie einen individuellen Vertrag von einem Anwalt erstellen lassen oder auf den standardisierten Gesellschaftsvertrag für GmbHs und UGs – das Musterprotokoll – zurückgreifen, variieren die Kosten für den Gesellschaftsvertrag.

Das Musterprotokoll deckt sowohl den Gesellschaftsvertrag als auch die Gesellschafterliste und die Bestellung des Geschäftsführers ab. Die Verwendung des Musterprotokolls ist jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft. So können Sie maximal 3 Gesellschafter und 1 Geschäftsführer ernennen. Auch Anpassungen oder spezielle Regelungen sind im Musterprotokoll nicht möglich.

Die Verwendung des Musterprotokolls ist eher für Ein-Personen-Gründungen zu empfehlen.

Kostenfaktor 2: Notarielle Beurkundungen

Die Notarkosten umfassen u.a. die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die Anmeldung der Eintragung beim Handelsregister und die Kontrolle der Einzahlung des Stammkapitals. Abhängig von der Anzahl der Gesellschafter und der Art der Stammkapital-Einlagen (Bar- oder Sacheinlage) können Kosten zwischen 115€ und 500€ oder mehr entstehen.

Kostenfaktor 3: Eintragung ins Handelsregister

Die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister stellt das Amtsgericht in Rechnung. Diese hängen davon ab, ob nur Bar- oder auch Sacheinlagen erbracht werden. Üblicherweise sind zwischen 150 EUR und 240 EUR fällig.

Kostenfaktor 4: Gewerbeanmeldung

Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt Ihrer Gemeinde. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 30 EUR und 60 EUR.

Kostenfaktor 5: Erstellung der Eröffnungsbilanz

Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz ist bei der Gründung einer GmbH gesetzlich vorgeschrieben. Falls Sie über ausreichende Bilanzierungskenntnisse verfügen, können Sie die Eröffnungsbilanz selbst erstellen und sich die Kosten sparen. Sollten Sie einen Steuerberater mit der Aufgabe betrauen, so entstehen Kosten zwischen 80 und 150 EUR.

Kostenfaktor 6: Tragfähigkeitsbescheinigung

Wenn Sie eine Tragfähigkeitsbescheinigung von einer fachkundigen Stelle benötigen, so zählen diese Kosten ebenfalls zu den Gründungkosten. Laut Sozialgesetzbuch ist der Agentur für Arbeit bei der Beantragung des Gründungszuschusses eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, um die Tragfähigkeit des angestrebten Gründungsvorhabens zu belegen.

Abgrenzung der Gründungskosten zu Investitionen und Betriebskosten

Von den Gründungskosten zu unterscheiden sind Investitionen und Betriebskosten.

Investitionen

Vor allem zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit müssen Sie Investitionen tätigen , wie bspw. die Ausstattung der Büroräume oder die Anschaffung von Maschinen. In der Regel machen die Anfangsinvestitionen einen Großteil des Kapitalbedarfs bei einer GmbH-Gründung aus.

Investitionen sind dadurch gekennzeichnet, dass die beschafften Vermögensgegenstände langfristig für betriebliche Zwecke genutzt werden und über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Beispiele für Investitionen sind:

  • Immobilien
  • Maschinen
  • Fahrzeuge
  • Einrichtung
  • Hardware
  • Software
  • Marken
  • Patente
  • Lizenzen
TIPP: Gegenstände, die Sie bereits besitzen, wie zum Beispiel einen Computer, müssen Sie nicht neu kaufen. Sie können sie als Eigenkapital-Einlage ins Unternehmen einbringen.
Betriebskosten

Im Gegensatz zu Investitionen, fallen Betriebskosten regelmäßig an, um den laufenden operativen Betrieb des Unternehmens sicherzustellen. Viele der Betriebskosten werden durch die Produktionsmenge beeinflusst. Dazu gehören:

  • Rohstoffe
  • Hilfsstoffe
  • Betriebsstoffe
  • Personalkosten
  • Abschreibungen
  • Raumkosten
  • Lagerkosten

GmbH Gründungskosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen

Als Unternehmer können Sie die Gründungskosten als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Die Betriebsausgaben mindern die Einnahmen und den Gewinn des Unternehmens. Dadurch wird die Steuerlast Ihres Unternehmens gesenkt.

Dafür ist es notwendig, dass die Übernahme der Gründungskosten durch die GmbH im Gesellschaftsvertrag geregelt wurde und der wirtschaftliche Zusammenhang mit der Gründung des Unternehmens klar erkennbar ist. Außerdem ist eine weitere Voraussetzung, dass die Gründungskosten über das Geschäftskonto der GmbH beglichen wurden.

Sind diese Anforderungen erfüllt, können die Gründungskosten als Ausgaben in dem Jahr steuerlich geltend gemacht werden, in dem sie getätigt wurden. Eine spätere Absetzung der Gründungskosten ist noch bis zu drei Jahre rückwirkend möglich. Es empfiehlt sich deshalb, alle Belege und Rechnungen der Ausgaben aufzubewahren, um diese später dem Steuerberater vorlegen zu können.

Verdeckte Gewinnausschüttung vermeiden

Fehlt die notwendige Klausel zur Übernahme der Gründungskosten durch die GmbH im Gesellschaftsvertrag, sind die Kosten durch die Gründer zu tragen. Werden die Kosten dennoch auf die GmbH abgewälzt, handelt es sich um verdeckte Gewinnausschüttung mit rechtlichen Konsequenzen.

Höchstgrenze bei Gründung mit Musterprotokoll

Eine GmbH-Gründung mit Musterprotokoll ist schneller und kostengünstiger als mit individuellem Gesellschaftsvertrag. Allerdings können nur Gründungskosten bis maximal 300 Euro von der Gesellschaft übernommen werden. Das sollte berücksichtigt werden, wenn man sich für die vermeintlich günstigere Gründung mit Musterprotokoll entscheidet.

Tipps für Einsparpotenziale bei den GmbH Gründungskosten

Mit sorgfältiger Vorbereitung und guten Tipps lassen sich Kosten bei der GmbH-Gründung sparen. Prüfen Sie, ob folgende Einsparpotenziale für Sie in Frage kommen:

1. Förderprogramme für die Gründungsberatung
Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit starten, können Sie von der Beratungsförderung über einen AVGS-Gutschein profitieren.
2. Rechtsformwahl

Überlegen Sie, ob Sie wirklich eine Kapitalgesellschaft zur Umsetzung Ihrer Geschäftsidee benötigen. Ggf. erfüllt auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ihren Zweck. Für die Gründung einer GbR fallen keine Notarkosten an. Oder aber Sie starten mit einer Unternehmergesellschaft (UG), der „kleinen Schwester“ der GmbH. Eine UG lässt sich bereits mit einem geringeren Stammkapital gründen und später in eine GmbH umwandeln.

3. Satzung

Kommt das Musterprotokoll für Ihre Gründung in Frage? Durch das Musterprotokoll können Sie bei den Notarkosten sparen. Benötigen Sie auf lange Sicht jedoch andere Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen als im Musterprotokoll angegeben, sollten Sie lieber gleich mit einer individuellen Satzung gründen. Der Antrag auf Änderung und die spätere Satzungserstellung und -beurkundung kosten Sie im Endeffekt mehr, als wenn Sie direkt eine Satzung gewählt hätten.

4. Pop-up Store oder Food-Truck

Statt direkt ein Geschäft oder ein Restaurant zu eröffnen, können Sie auch auf kreative Art Kosten sparen, indem Sie mit einem mobilen Angebot, wie einem Pop-up Store, einem Marktstand oder einem Foodtruck starten. So bleiben Sie flexibel und können zudem auch überprüfen, ob sich der anvisierte Standort überhaupt eignet.

5. Büroräume

Benötigen Sie zum Unternehmensstart wirklich direkt ein eigenes Büro oder würde Ihnen zunächst auch ein Platz in einem Gründerzentrum oder einem Coworking Space genügen? Durch die Wahl eines geteilten Arbeitsplatzes sparen Sie Maklergebühren, Kautionen, Abschläge und vieles mehr, die bei der Miete eines großen Büros fällig werden. Alternativ können Sie möglicherweise auch zunächst im Home Office arbeiten.

7. Ausstattung

Sie benötigen noch Laptops, Monitore, Tische, Stühle und alles, was sonst noch in ein Büro gehört? Durch den Kauf gebrauchter Möbel und Elektronik lässt sich der ein oder andere Euro sparen. Wenn es teurer wird, können Sie diese Kosten auch als Investitionen verbuchen und über eine bestimmte Zeit abschreiben.

8. Renovierungs- und Umgestaltungsmaßnahmen

Entscheiden Sie sich für ein Büro, können Sie handwerkliche Arbeiten wie etwa das Streichen der Wände selbst erledigen.

9. Mietkautionsversicherung

Falls die Kaution für den gewählten Standort zu hoch ausfällt, können Sie eine sogenannte Mietkautionsversicherung abschließen. Hierbei bürgt die Versicherung für den Mieter für etwaige Kautionsforderungen.

10. Fahrzeuge

Anstatt sich einen Firmenwagen zuzulegen, nutzen Sie doch einfach Carsharing oder das Fahrrad und die öffentlichen Verkehrsmittel. Das ist nicht nur gut für den Geldbeutel, sondern auch für die Umwelt.

11. IT und EDV, Produktion

Bei größeren Anschaffungen kann Ihnen Leasing helfen. Dies ist zwar auf lange Sicht teurer, kann Ihre Investitionsaufwendungen aber vor allem in der Startphase deutlich schmälern.

Fazit

Die Entscheidung eine GmbH zu gründen, ist ein guter Anfang, um Ihre Geschäftsidee in die Tat umzusetzen. Bei der Planung und Umsetzung sollten Sie jedoch die anfallenden Gründungskosten nicht außer Acht lassen. Von der Erstellung der Eröffnungsbilanz über die Gebühren für den Handelsregister Eintrag bis hin zu den Marketing- und Vermittlungskosten können zahlreiche Kosten entstehen. Sie sollten wissen, wie hoch die Gründungskosten ausfallen können und wie Sie diese steuerlich absetzen. Legen Sie los und nutzen Sie die aufgezeigten Einsparpotenziale für Ihre GmbH-Gründung.

FAQ

1. Wer trägt die Gründungskosten einer GmbH?

Gründungskosten fallen im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft an. Es ist deshalb (zunächst) die Aufgabe der Gründer (Gesellschafter), die Gründungskosten aus Ihrem Eigenkapital zu tragen. Eine Übernahme durch die GmbH kann – bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Stammkapitals – im Gesellschaftsvertrag geregelt werden.

2. Kann man eine GmbH mit 12.500 Euro gründen?

Ja, es ist möglich, eine GmbH mit 12.500 Euro zu gründen, obwohl das gesetzlich vorgeschriebene Mindeststammkapital für eine GmbH in Deutschland 25.000 EUR ist. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen aber nur 12.500 EUR auf dem Geschäftskonto eingezahlt sein. Die restliche Summe kann nachträglich als Bar- oder Sacheinlage erbracht werden. Sie sollten jedoch bedenken, dass neben dem Stammkapital auch noch Kosten für die Gründung entstehen und ggf. Investitionen nötig sind, die Sie ebenfalls (zunächst) aus Ihrem Eigenkapital begleichen müssen.

3. Was passiert mit den 25.000 € bei einer GmbH?

Sobald das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt ist und die Eintragung der GmbH im Handelsregister vollzogen ist, kann die GmbH von Ihrem Stammkapital Investitionen tätigen und auch Kosten begleichen. Jedoch darf das Geld nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Wichtig ist auch, dass das Vermögen der Gesellschaft zu jeder Zeit ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu decken, da ansonsten ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen ist.

4. Wie lange muss das Stammkapital auf dem Konto bleiben?

Das Stammkapital muss nach der Gründung nicht unangetastet auf dem Konto als Haftungssumme verbleiben. Es kann selbstverständlich für geschäftliche Zwecke ausgegeben werden.

5. Was kostet mich eine GmbH im Jahr?

Kosten für den Betrieb einer GmbH bzw. UG entstehen vor allem durch die Buchführungs- und Steuerpflichten sowie die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer. Der Betrieb einer GmbH bzw. UG kostet pro Jahr ca. 1.250 EUR. Je nachdem, welche wirtschaftlichen Aktivitäten die Gesellschaft ausübt und wie hoch das Stammkapital der Gesellschaft ist, können die Kosten unterschiedlich hoch ausfallen.

6. Wie viel kostet ein GmbH Jahresabschluss beim Steuerberater?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses werden nach Aufwand berechnet und sind insofern abhängig davon, wie ordentlich die Buchhaltung unterjährig geführt wird. Idealerweise nutzen Sie eine Buchhaltungssoftware, mit der Sie die Daten dann auch elektronisch an Ihren Steuerberater übermitteln.

Gemäß Vergütungsverordnung für Steuerberater ist die Höhe des Stundensatzes abhängig vom Gegenstandswert des Unternehmens. Bei einem Jahresumsatz von 250.000 EUR und einer Bilanzsumme von 150.000 EUR werden durchschnittlich 550 EUR für die Erstellung des Jahresabschlusses fällig.

7. Wie gründe ich eine 1 Euro GmbH?

Die 1 Euro GmbH ist eine Sonderform der GmbH und wird auch Unternehmergesellschaft (UG) oder Mini-GmbH genannt. Der Ablauf einer UG-Gründung ist identisch mit der GmbH-Gründung. Rein rechtlich kann eine UG bereits mit einem Stammkapital von 1 EUR gegründet werden. In der Realität reicht dies allerdings meist nicht aus, da weiteres Kapital zur Deckung der Gründungskosten sowie für evtl. erforderliche Investitionen benötigt wird.

8. Wie gründe ich eine GmbH ohne Eigenkapital?

Für die Gründung einer GmbH kann die Einzahlung des Stammkapitals auch als sogenannte Sacheinlage erfolgen. Falls Sie kein Geld, aber ein Fahrzeug besitzen, könnte eine sogenannte „Sachgründung“ für Sie infrage kommen. D.h. Sie übertragen Vermögensgegenstände wie das besagte Fahrzeug an die Gesellschaft.

9. Ist Stammkapital gleich Eigenkapital?

Das Stammkapital ist das Eigenkapital der Gesellschafter, das in eine GmbH oder UG bei der Gründung insgesamt eingebracht wird. Es wird auch als „gezeichnetes Kapital“ bezeichnet.

10. Was sind Vorgründungskosten?

Vorgründungskosten sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Planung der Gründung eines Unternehmens entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Ausgaben für Marktanalysen, Erstellung von Businessplänen, Beratungsleistungen, Marketingmaßnahmen, Reisekosten und Wareneinkäufe. Diese Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, allerdings nur, wenn sie im unmittelbaren Zusammenhang mit der späteren Tätigkeit des Unternehmens stehen. Vorgründungskosten können auch als Start-up-Kosten bezeichnet werden.

11. Wo in der Bilanz und wie werden Gründungskosten verbucht?

In der Regel werden die Gründungskosten kumuliert als Verlustvortrag in die Eröffnungsbilanz aufgenommen, oft unter der Position „sonstige betriebliche Aufwendungen“.

12. Fallen bei der Gründung einer GmbH zusätzlich zum Stammkapital noch weitere Kosten an?

Ja, bei der Gründung einer GmbH fallen neben dem Stammkapital noch weitere Kosten an. Diese können zum Beispiel Anwalts- und Notarkosten, Beratungskosten, Kosten für Genehmigungen und Gebühren umfassen. Auch Marketingkosten und Vermittlungskosten können anfallen. Die genauen Kostenfaktoren können je nach Gründungsvorhaben und individuellen Bedürfnissen variieren.

13. Kann ich Fördermittel für die Gründung meiner GmbH beantragen?

Ja, es ist möglich, Fördermittel für die Gründung einer GmbH zu beantragen. Je nach Voraussetzung gibt es hierfür verschiedene staatliche Förderprogramme, wie beispielsweise das Gründungszuschussprogramm der Bundesagentur für Arbeit oder das ERP-Gründerkredit-Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung durch Gründungsberater in Anspruch zu nehmen.

14. Welche Vorteile bietet die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) im Vergleich zur GmbH?

Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) bietet im Vergleich zur GmbH einige Vorteile:

  • Geringeres Stammkapital: Das Stammkapital einer UG (haftungsbeschränkt) beträgt mindestens 1 Euro, während es bei einer GmbH mindestens 25.000 Euro betragen muss. Dadurch ist die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) auch mit einem geringeren Kapitalbedarf möglich.
  • Haftungsbeschränkung: Wie bei einer GmbH haften auch bei einer UG (haftungsbeschränkt) die Gesellschafter nur mit ihrem Geschäftsanteil am Stammkapital, nicht aber mit ihrem Privatvermögen.

Es ist jedoch zu beachten, dass eine UG (haftungsbeschränkt) auch einige Nachteile hat, wie zum Beispiel eine schlechtere Bonitätseinstufung im Vergleich zur GmbH.

15. Kann ich eine GmbH auch ohne Notar gründen?

Nein, die Gründung einer GmbH ist in Deutschland notariatspflichtig. Das bedeutet, dass die Gründungsurkunde von einem Notar beurkundet werden muss.

16. Kann ich die Gründungskosten für meine GmbH auf die Gesellschafter aufteilen?

Ja, die Gründungskosten können auf die Gesellschafter aufgeteilt werden. In der Regel wird dies in der Gründungsphase in einem Gesellschafterbeschluss festgelegt. Dabei kann vereinbart werden, dass die Gesellschafter bestimmte Gründungskosten übernehmen oder dass die Kosten gleichmäßig aufgeteilt werden. Wichtig ist dabei, dass die Kostenverteilung transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird.

17. Wie viel Eigenkapital benötige ich für die Gründung einer GmbH?

Für die Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vorgeschrieben. Dieses Stammkapital muss in bar oder als Sacheinlage bei der Gründung der GmbH vorhanden sein. Wenn Sie beabsichtigen, eine GmbH zu gründen, sollten Sie daher ausreichend Eigenkapital zur Verfügung haben, um das Stammkapital aufbringen zu können. Wenn Sie das Stammkapital in Form von Sacheinlagen einbringen, müssen Sie den Wert der Sacheinlage von einem unabhängigen Sachverständigen schätzen lassen und die Einbringung in die GmbH notariell beurkunden lassen.

18. Kann ich die Gründungskosten für meine GmbH auf Kredit finanzieren?

Ja, grundsätzlich ist es möglich zur Finanzierung der Gründungskosten einen Kredit aufzunehmen. Viele Banken zögern jedoch bei der Vergabe von Krediten an junge Unternehmen. Eine solide Finanzplanung und ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan sind daher unbedingt nötig.

 

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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