Verein gründen

von | Jan 5, 2024 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 9 Minuten

Nach Artikel 9 des Grundgesetzes hat jeder Deutsche das Recht, einen Verein oder eine Gesellschaft zu gründen. Hierzulande gibt es über eine halbe Million Vereine, zu denen unter anderem Kindergärten, Sport- und Musikvereine oder Fördervereine gehören. Vereine verfolgen in der Regel im Interesse der Mitglieder ein gemeinsames Ziel und einen gemeinnützigen Zweck. Dennoch müssen auch Vereine eine ganze Reihe an Voraussetzungen erfüllen, mit denen wir uns im Folgenden ausführlicher beschäftigen möchten.

Vorhaben, für die Sie einen Verein gründen können

Einen Verein gründen können mehrere natürliche oder juristische Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Dabei werden in der Regel gemeinnützige Ziele verfolgt. Die Gründung eines Vereins ergibt daher vor allem dann einen Sinn, sofern der Zweck nicht darin besteht, Gewinne zu erwirtschaften. In Deutschland existieren etwa 600.000 Vereine, und jeder hat das Recht, einen neuen Verein ins Leben zu rufen.

In Sport- und Freizeitvereinen, verfolgen die Mitglieder gemeinsame Interessen, was ebenso auf Musik- und Tanzvereine, Karnevalsvereine, Fanclubs und Spielvereine zutrifft. Es gibt allerdings auch Vereine, die sich mit relevanten gesellschaftlichen Themen auseinandersetzen:

  • Natur- und Tierschutzvereine setzen sich für den Schutz bedrohter Arten oder gegen Tiermisshandlung ein. Bei vielen Tierheimen handelt es sich ebenfalls um einen Verein.
  • Politischen Parteien, Schülervertretungen oder Pfadfinder setzen sich für gesellschaftliche Themen ein.
  • Soziale und Rettungsvereine Wohlfahrtsorganisationen, freiwillige Feuerwehren und Sicherheitsdienste gehören zu der Gruppe der sozialen Vereine und Rettungsvereine.
  • Fördervereine unterstützen Schulen, kulturelle Einrichtungen und andere Vereine, durch finanzielle Spenden und Sachspenden.

Für Gründer, die sich sozial engagieren und ein eigenes Unternehmen gründen möchten, bietet sich eine Vereinsgründung durchaus an, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden.

Voraussetzungen für eine Vereinsgründung

Bevor Sie einen Verein gründen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Für die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins sind mindestens zwei Gründer erforderlich und für die Gründung eines eingetragenen Vereins werden sieben Gründungsmitglieder benötigt. Der Vereinszweck muss präzise definiert werden, wobei darauf geachtet werden muss, dass keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden.

Darüber hinaus muss auch der Vereinsname mit Bedacht gewählt werden und dieser darf nicht dem Namen eines existierenden Unternehmens ähneln oder irreführend sein. Außerdem muss bei der Wahl des Namens auch darauf geachtet werden, dass keine Marken- und Namensrechte verletzt werden, da ansonsten kostspielige Konsequenzen drohen. Wer sich dafür entscheidet, den Vereinsnamen als Wortmarke eintragen zu lassen, kann auf diese Weise verhindern, dass der Name von anderen genutzt wird.

Vor der Gründung und Eintragung eines Vereins muss eine Vereinssatzung erstellt werden und auf der anschließenden Gründungsversammlung wird der Vorstand gewählt.

Die Wahl der Rechtsform

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) unterscheidet man zwischen unterschiedlichen Arten von Vereinen. Diese werden in eingetragene und nicht eingetragene Vereine unterteilt, die auch als Idealvereine und nicht rechtsfähige Vereine bezeichnet werden. Zu den Ausnahmen gehören Wirtschaftsvereine, die nur dann gegründet werden, sofern keine andere Rechtsform infrage kommt. Wer mit dem Gedanken an die Gründung eines Vereins spielt, sollte sich bereits im Vorfeld damit auseinandersetzen, welche Rechtsform am besten zu dem eigenen Vorhaben passt.

Eingetragener Verein (e.V.)

Ein Verein, der keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, erlangt die Rechtsfähigkeit nach § 21 BGB durch die Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts. Verfolgt ein Verein somit nicht ausschließlich kommerzielle Zwecke, kann dieser als eingetragener Verein (e.V.) fungieren. Die Rechtsform geht mit zahlreichen Vorteilen einher, wozu unter anderem steuerliche Erleichterungen sowie der Zugang zu öffentlichen Mitteln gehört. Bei einem Verein handelt es sich um eine juristische Person, was zur Folge hat, dass die Vereinsmitglieder nicht persönlich haften.

Der Zweck eingetragener Vereine muss zwar gemeinnützig sein, dennoch kann innerhalb des Vereins ein wirtschaftlicher Betrieb geführt werden. Die daraus resultierenden Einnahmen müssen versteuert werden und dürfen ausschließlich für den gemeinnützigen Vereinszweck verwendet werden. Diese Praxis ist unter anderem in Organisationen wie „Viva con Agua“ oder großen Fußballvereinen weit verbreitet. Die Gründung eines eingetragenen Vereins ergibt somit vor allem dann einen Sinn, sofern ideelle und finanzielle Interessen miteinander verknüpft werden sollen und die Beteiligten Wert auf eine hierarchiefreie Kommunikation und Möglichkeiten zur Mitwirkung legen.

Wirtschaftlicher Verein

Wirtschaftliche Vereine werden nur dann gegründet, sofern keine andere Rechtsform infrage kommt.  Gründung eines wirtschaftlichen Vereins ist nur dann möglich, wenn keine andere Rechtsform geeignet ist. Davon sind in der Praxis vor allem Erzeugergemeinschaften betroffen. Die Rechtsfähigkeit wird wirtschaftlichen Vereinen staatlich verliehen, in der Regel durch das entsprechende Bundesland. Doch da die Gründung eines Vereins mit wirtschaftlichem Zweck relativ unwahrscheinlich ist, existieren nur wenige solcher wirtschaftlichen Vereine.

Nicht eingetragener Verein

Um einen eingetragenen Verein gründen zu können, werden mindestens sieben Mitglieder benötigt. Nicht eingetragene Vereine können hingegen bereits zu zweit gegründet werden. Denn da nicht eingetragene Vereine nicht rechtsfähig sind, ist der bürokratische Aufwand in diesem Fall deutlich geringer. Allerdings unterliegen auch nicht eingetragene Vereine bestimmten Pflichten und werden nach § 54 BGB wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt. Häufig werden allerdings die Gesetze für rechtsfähige Vereine auch bei nicht rechtsfähigen Vereinen angewendet.

GUT ZU WISSEN: Nicht eingetragene Vereine werden als Körperschaft betrachtet und nicht als eine juristische Person. Wenn nötig, haften die Mitglieder daher unter Umständen auch mit ihrem persönlichen Vermögen.  Es können allerdings steuerliche Begünstigungen beantragt werden, sofern der Verein von dem Finanzamt als gemeinnützig eingestuft wird. Die Rechtsform ist daher vor allem für zeitlich begrenzte gemeinnützige Vorhaben wie Spendenaktionen oder Kampagnen geeignet.

Die Alternativen: gGmbH und gUG

Zu den beliebtesten Alternativen zu der Gründung eines Vereins gehört die Gründung einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz gGmbH). Bei der Gründung eines sozialen Unternehmens mit gemeinnützigen Zielen profitieren die Gründer von denselben Vorteilen wie auch eine klassische GmbH. Viele Gründer nutzen diese Möglichkeit, da diese nicht von einem gewählten Vorstand abhängig sein möchten, sondern eine konstante Geschäftsführung gewährleisten möchten. Darüber hinaus entfallen bei der Gründung einer gGmbH die Körperschafts- und Gewerbesteuer. Eine weitere Alternative stellt die Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) dar, bei der es sich um so etwas wie die kleine Schwester der gGmbH handelt, die bereits mit einem Startkapital in Höhe von einem Euro gegründet werden kann.

Kosten einer Vereinsgründung

Wer einen Verein gründen möchte, benötigt Geld. Denn die Gründung ist mit Kosten verbunden. Diese sind in der Regel allerdings nicht allzu hoch.  Nachdem der Verein im Rahmen der Gründungsversammlung offiziell gegründet wurde, muss dieser im nächsten Schritt angemeldet werden, wobei Notar- und Registrierungsgebühren anfallen. Und auch für zukünftige Satzungsänderungen oder Änderungen im Vorstand werden Gebühren fällig. Die Kosten für die Eintragung ins Vereinsregister variieren je nach Bundesland und betragen in der Regel zwischen 50 und 75 Euro, wozu zudem noch die Kosten für die notarielle Beglaubigung, zwischen 10 und 30 Euro hinzukommen. Somit belaufen sich die Gesamtkosten für die Gründung eines Vereins in der Regel auf etwa 150 Euro.

Vereinsgründung Schritt-für-Schritt

Schritt 1: Gründungsmitglieder für die Vereinsgründung finden

Wer mit dem Gedanken an eine Vereinsgründung spielt, der muss zunächst erst einmal Gleichgesinnte finden, die sich ebenfalls für den gemeinnützigen Vereinszweck engagieren wollen. Dabei kann es sich sowohl um Freunde als auch um Kontakte aus beruflichen Netzwerken handeln. Lose Interessengemeinschaften entschließen sich im Laufe der Zeit häufig für eine Vereinsgründung, um ihre Aktivitäten organisiert fortzusetzen.

Wie viele Mitglieder werden für die Vereinsgründung benötigt?

Laut §56 BGB werden für die Gründung eines rechtsfähigen Vereins (e.V.) mindestens sieben geschäftsfähige Gründungsmitglieder benötigt. Diese müssen die während der Gründungsversammlung beschlossene Vereinssatzung unterzeichnen.

Sofern zu Beginn weniger als sieben Mitglieder gefunden werden, besteht alternativ auch die Möglichkeit, den Verein zunächst mit mindestens zwei Personen zu gründen und die Anmeldung in das Vereinsregister später vorzunehmen, nachdem weitere Mitglieder beigetreten sind.

Im Anschluss an die Eintragung in das Vereinsregister kann die Anzahl der Vereinsmitglieder reduziert werden. Allerdings benötigten eingetragene Vereine mindestens drei Mitglieder, um den Status als eingetragener Verein zu behalten.

Schritt 2: Durchführung einer Gründungsversammlung

Für die Gründung eines eingetragenen Vereins muss eine offizielle Gründungsversammlung durchgeführt werden, zu der die Mitglieder in der Regel schriftlich eingeladen werden. An der Versammlung müssen mindestens sieben geschäftsfähige Mitglieder teilnehmen. Im Rahmen der Versammlung wird der Vereinsname festgelegt, die Vereinssatzung verabschiedet, und der Vorstand sowie eventuelle Vertreter und andere Organe, wie der Kassenwart, gewählt.

Ablauf einer Gründungsversammlung:
  • Einladungen rechtzeitig an alle Gründungsmitglieder und Beitrittsinteressenten versenden
  • Die (zumindest vorläufige) Tagesordnung, sollte der Einladung beigefügt werden.
  • Begrüßung
  • Feststellung der Anwesenheit/Listeneintrag der Mitglieder
  • Wahl eines Versammlungsleiters mit einfacher Mehrheit
  • Beschluss über die Vereinsgründung/Eintragung
  • Beschluss der Satzung
  • Wahl des Vorstands
  • Ausblick/Verschiedenes
  • Sitzungsende
  • Erstellung einer Teilnehmerliste, wodurch die Beschlussfähigkeit dokumentiert wird und die dem Registergericht vorgelegt werden muss.
  • Die vorläufige Satzung wird kopiert und an alle Anwesenden verteilt.
  • Im Vorfeld wird ein Versammlungsleiter und ein Protokollführer bestimmt.

Schritt 3: Beschluss der Vereinssatzung

Jeder Verein benötigt eine Satzung, die als Regelbuch fungiert und im Vorfeld der Gründungsversammlung erstellt und den Gründungsmitgliedern vorgelegt werden sollte. Die Satzung wird in der Gründungsversammlung durch die eigenhändige Unterzeichnung von mindestens sieben Gründungsmitgliedern beschlossen.

Inhalte einer Satzung

Die Satzung kann größtenteils frei formuliert werden, allerdings müssen nach § 57 BGB bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt werden und bestimmte Regelungen sollten laut §58 BGB enthalten sein:

  • Zweck, Name und Sitz des Vereins
  • Regelungen zum Ein- und Austritt von Mitgliedern
  • Beitragspflicht der Mitglieder
  • Bildung des Vorstands
  • Voraussetzungen für die Mitgliederversammlung, Berufung, Form und Beurkundung der Beschlüsse

Fehlt einer dieser Bestandteile, kann die Eintragung durch das zuständige Registergericht abgelehnt werden.

Schritt 4: Erstellung des Gründungsprotokolls

Für die Eintragung in das Vereinsregister muss dem Amtsgericht neben der Satzung auch ein Gründungsprotokoll vorgelegt werden. Beide Dokumente müssen im Vorfeld durch einen Notar geprüft und beglaubigt werden. Durch das Protokoll ist das Registergericht dazu in der Lage, die Beschlüsse zu prüfen.

Das Gründungsprotokoll sollte die folgenden Angaben beinhalten:

  • Ort und Tag der Gründungsversammlung
  • Protokollführer und Versammlungsleiter
  • Wahlergebnisse und gefasste Beschlüsse
  • Name, Anschrift, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder
  • Unterschrift des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden

Schritt 5: Überprüfung der Gemeinnützigkeit

Die Gemeinnützigkeit muss auf Antrag von dem Finanzamt gewährt und bescheinigt werden, damit eingetragene Vereine als gemeinnützig angesehen werden. Vor der Eintragung in das Vereinsregister müssen sich Vereine daher für oder gegen die Gemeinnützigkeit entscheiden. Die Gemeinnützigkeit geht mit steuerlichen Vorteilen einher, ist allerdings mit Auflagen verbunden.

Vorteile und Nachteile der Gemeinnützigkeit
Vorteile Nachteile
Bestimmte Einnahmen müssen nicht versteuert werden Es müssen Auflagen in Bezug auf die Verwendung finanzieller Mittel und die wirtschaftliche Betätigung sowie Beschränkungen bei Zuwendungen an Mitglieder berücksichtigt werden
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für bestimmte Leistungen Vermögensbindung bei Auflösung des Vereins
Es können Spendenbescheinigungen ausgestellt werden Erweiterte Buchführungspflichten

Tabelle. Vorteile und Nachteile der Gemeinnützigkeit (eigene Darstellung)

GUT ZU WISSEN: Ein späterer Verzicht auf die Gemeinnützigkeit ist nicht möglich. Die Gemeinnützigkeit wird durch das Finanzamt alle drei Jahre überprüft.
Wie wird die Gemeinnützigkeit beantragt?

Nach § 52 der Abgabenordnung müssen Vereine die Gemeinnützigkeit bei dem zuständigen Finanzamt beantragen. Hierfür muss dem Finanzamt das Gründungsprotokoll, die Vereinssatzung und unter Umständen auch der Registerauszug vorgelegt werden.

Schritt 6: Eintragung ins Vereinsregister

Der „Vorverein“ muss in das Vereinsregister eingetragen werden, wofür der gewählte Vorstand bei dem zuständigen Amtsgericht (Registergericht) das Anmeldeschreiben, das Original und die Kopie der Vereinssatzung sowie das Gründungsprotokoll einreicht. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt in der Regel durch den Notar, der zuvor bereits die Unterschriften des Vorstands und Gründungsmitgliedern beglaubigt hat.

Allerdings prüft der Notar die Satzung und das Protokoll nicht in Bezug auf die Rechtmäßigkeit.

Im Anschluss an die Registereintragung erhält der Verein einen Registerauszug, der dem Finanzamt als Nachweis vorgelegt werden muss. Der Auszug muss zudem auch bei der Eröffnung eines Bankkontos vorgelegt werden, welches Vereine benötigen, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der Finanzen zu gewährleisten.

Wie werden die Finanzen des Vereins dokumentiert?

Die Einhaltung der Buchführungspflichten ist in Vereinen äußerst wichtig. Doch obwohl eine einfache Buchführung in der Regel bereits ausreicht, sollten zudem auch die Besonderheiten berücksichtigt werden, die mit der Rechtsform verbunden sind. Denn die Buchführung dient gegenüber den Vereinsmitgliedern sowie dem Finanzamt als Rechtfertigung. Der Vorstand muss dem Finanzamt Einsicht in die Buchführung gewähren und bei der Verwendung von Spendengeldern und im Rahmen von Steuerzahlungen müssen Vereine die geltenden Vorschriften genau befolgen.

Der Vorstand sollte für eine angemessene Absicherung sorgen, da sowohl der Verein als auch der Vorstand bei Fehlern im Rahmen der Besteuerung haftbar gemacht werden können.

Vor- und Nachteile einer Vereinsgründung
Vorteile Nachteile
·         Zugang zu öffentlichen Steuermitteln ·         Wirtschaftliche Zwecke können nicht verfolgt werden, allerdings kann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb innerhalb eines Vereins installiert werden
·         Geringerer bürokratischer Aufwand als bei der Gründung eines wirtschaftlichen Unternehmens ·         Es werden mindestens sieben Mitglieder für die Gründung benötigt
·         Die Mitglieder haften nicht persönlich ·         Bei dem Vorstand und Mitgliederversammlung handelt es sich um verpflichtende Organe
·         Bei einem Verein handelt es sich um eine juristische Person ·         Es muss eine Satzung erstellt werden, die dem Finanzamt vorgelegt werden muss
·         Demokratische Organisationsform ·         Erneute Vorstandswahlen und Satzungsänderungen müssen gerichtlich angemeldet werden
·         Geringe Gründungskosten ·         Die Zahl der Mitglieder darf nicht unter drei sinken
·         Es wird kein Startkapital benötigt

Tabelle: Vorteile und Nachteile einer Vereinsgründung (eigene Darstellung)

Fazit zur Vereinsgründung

Die Gründung eines Vereins geht mit einem gewissen bürokratischen Aufwand einher, doch auch mit zahlreichen Vorteilen einher. Die Gründungskosten sind gering und es wird kein Startkapital benötigt. Und zudem profitieren Vereine auch von Steuererleichterungen und öffentlichen Fördermitteln. Wer die Verwaltung vereinfachen möchte, der kann auf die Eintragung in das Vereinsregister verzichten, was vor allem für kleine oder temporäre Vereine Sinn ergibt. Im Gegensatz zu einem eingetragenen Verein (e.V.) handelt es sich bei nicht eingetragenen Vereinen allerdings nicht um eine juristische Person, was zur Folge hat, dass die Mitglieder persönlich haften.

Die Gründung eines Vereins ergibt vor allem Sinn, wenn Sie einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, sowie auch für Nichtregierungsorganisationen (kurz NGOs) und soziale Unternehmen. Wer sich aktiv engagieren und mit den eigenen Ideen etwas Positives bewirken möchte, für den könnte die Gründung eines Vereins somit die richtige Wahl sein.

FAQ

1. Wo finde ich weitere Infos zur Gründung eines Vereins?

Das Bundesministerium der Justiz hat einen Leitfaden zum Vereinsrecht veröffentlicht. Darin finden Sie hilfreiche Informationen zur Vereinsgründung, zum laufenden Betrieb eines Vereins sowie zur Auflösung und Liquidation eines Vereins. Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz finden Sie außerdem eine Mustersatzung eines Vereins, ein Muster für ein Gründungsprotokoll und weitere Arbeitshilfen zur Anmeldung Ihres Vereins.

2. Wie viele Mitglieder muss ein Verein mindestens haben?

Das Gesetz verlangt, dass bei der Gründung eines rechtsfähigen Idealvereins mindestens sieben Mitglieder beteiligt sind. Diese Mitglieder können auch juristische Personen wie andere Vereine sein. Allerdings müssen die Vertreter solcher juristischen Personen ihre Berechtigung zur Vertretung beim Registergericht nachweisen.

3. Ist ein eingetragener Verein steuerpflichtig?

Ja, Vereine sind grundsätzlich steuerpflichtig, jedoch unterliegen Einnahmen im ideellen (gemeinnützigen) Bereich wie Spenden, Mitgliedsbeiträge, Erbschaften oder Fördermittel in der Regel keiner Besteuerung.

4. Wie lange dauert es ein Verein zu gründen?

Ein nicht eingetragener Verein kann innerhalb eines Tages gegründet werden. Wenn jedoch die Eintragung im Vereinsregister und die Beantragung der Gemeinnützigkeit gewünscht sind, kann dies bis zu 4 Wochen für den Finanzamtsbescheid und weitere 4-6 Wochen für die Eintragung im Vereinsregister dauern. Für die Vereinsgründer selbst ist die Satzungserstellung die zeitintensivste Aufgabe.

5. Wie viel darf man in einem Verein verdienen?

Gemeinnützige Vereine haben die Möglichkeit, Überschüsse zu erzielen, solange sie bestimmte Auflagen beachten. Die erwirtschafteten Überschüsse müssen im Einklang mit dem Vereinszweck verwendet werden, was bedeutet, dass keine Gewinnausschüttungen an Mitglieder erfolgen dürfen. Es gelten spezifische Vorschriften für die Bildung von Rücklagen, die ebenfalls zu berücksichtigen sind.

6. Welche Buchführung müssen Vereine machen?

Die Vereinsgründung führt zur rechtlichen Anerkennung des Vereins als juristische Person und zur Buchführungspflicht. Die Buchführungspflicht gilt für alle Vereine, unabhängig von ihren Zielen oder der Gemeinnützigkeit. Sogar nicht eingetragene Vereine müssen die Buchführungspflicht erfüllen. Wichtige Voraussetzungen für den Jahresabschluss sind die ordnungsgemäße Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben sowie die Vorlage von Belegen und Unterlagen zur Untermauerung.

7. Wie finanziert sich ein eingetragener Verein?

Vereine sollten sich weitestgehend durch eigene Einnahmen finanzieren. Diese Einnahmen stammen üblicherweise aus Mitgliedsbeiträgen, Teilnahmegebühren, Spenden, Eintrittsgeldern oder speziellen Angeboten für Nicht-Mitglieder.

 

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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