Kleinunternehmerregelung bei der Gründung nutzen

von | Dez 2, 2021 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 5 Minuten

Welche Vorteile bietet die Regelung?

Nebenher ein bisschen etwas dazu verdienen und zum Beispiel auf Flohmärkten oder bei Handelsplattformen wie eBay und Co. das ein oder andere verkaufen? Klingt sinnvoll. Doch Vorsicht! Wer dies regelmäßig tut, erreicht schnell den Status eines gewerblichen Händlers. Wird das „Gewerbe“ nicht angemeldet, drohen zum Teil empfindliche Strafen. Um allen, die nur in geringem Umfang ein Geschäft betreiben, bürokratische Erleichterungen zu gewähren, gibt es die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Doch was ist das eigentlich und wem nutzt sie?

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Die Grenze zwischen einem privaten Händler und einer gewerblichen Tätigkeit ist nicht immer klar geregelt. Gerade beim Handel auf Flohmärkten kann die Beurteilung manchmal schwierig sein. Entscheidend sind letztlich die Größenordnung und die Dauer der jeweiligen Tätigkeit.

Eine gesetzliche Regelung findet man im Einkommensteuergesetz. Nach § 15, Abs. 2 EStG handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, wenn:

  • eine selbstständige Tätigkeit vorliegt
  • die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist
  • eine Gewinnerzielung angestrebt wird
  • eine Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben erfolgt

Ausnahmen sind landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder freiberufliche Tätigkeiten.

Junge Frau macht Foto von Schuhen für eine Verkaufsplattform - Kleinunternehmerregelung

© sutthinon602 – stock.adobe.com

Was ist die Kleinunternehmregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung, die allen, die ein Gewerbe in geringem Umfang betreiben, die gesetzlichen Pflichten erleichtern soll. Für Unternehmer gilt im Allgemeinen eine Buchführungspflicht. Kleinunternehmer müssen hingegen lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) vorlegen. Der Gewinn wird ermittelt, indem man alle erzielten Ausgaben von den Einnahmen abzieht.

Formular "Einnahmenüberschussrechnung" - Kleinunternehmerregelung

© Wolfilser – stock.adobe.com

Voraussetzung ist, dass im Jahr nicht mehr als 22.000,- EUR Umsatz und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000.- EUR Umsatz erzielt werden. Für diese Umsätze ist es mit einer entsprechenden Befreiung nicht erforderlich, eine Umsatzsteuer zu erheben und daher muss auch keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Nähere Informationen zur Kleinunternehmerregelung findet man in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Wer sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lässt, benötigt darüber hinaus auch keine Steuernummer.

Worauf muss ich bei einer Umsatzsteuerbefreiung achten?

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, profitiert davon, dass er seine Leistungen oder Produkte günstiger als andere, steuerpflichtige Mitbewerber anbieten kann. Während ein normaler Unternehmer 19 Prozent Mehrwertsteuer auf seine Produkte aufschlägt, die an die Staatskasse fließen,  kann der Kleingewerbetreibende hier seinen steuerlichen Vorteil ausnutzen.

Als kleine Einschränkung muss gesagt werden, dass dies nur dann sinnvoll ist, wenn der Kleinunternehmer mehr Umsatz macht als er auf der anderen Seite einkauft. Dies liegt daran, dass die Umsatzsteuerbefreiung nicht nur den Verkauf von Waren betrifft, sondern auch den Einkauf, bei dem Mehrwertsteuer bezahlt wird, die sich ein Unternehmer in der Regel vom Staat wiederholt. Diese sogenannte Vorsteuerabzugsberechtigung erlaubt es, die gezahlte Umsatzsteuer, die bei Wareneinkäufen angefallen ist, geltend zu machen, also vom Staat zurückbezahlt zu bekommen.

Gerade im Jahr der Gründung kann es durchaus günstiger sein, auf eine Befreiung nach der Kleinunternehmerregelung zu verzichten.  So kann es im günstigen Fall sogar zu einer Steuererstattung kommen – nämlich immer dann, wenn die Umsätze geringer sind als die Investitionen. Eine Situation, die bei Unternehmensgründung gar nicht so selten ist. Ob und wann die Umsatzsteuerbefreiung sinnvoll ist, kann sich sehr unterschiedlich darstellen, daher sollte man vor der Antragstellung genau prüfen, für welche Variante man sich entscheidet.

Symbolbild "Umsatzsteuer - §UStG"

© wsf-f – stock.adobe.com

Die Unternehmensgründung

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich nicht um eine juristische Unternehmensform. Es ist lediglich eine Bezeichnung für eine Ausnahmeregelung, die den Gewerbetreibenden Erleichterungen verschaffen. Die Kleinunternehmerregelung kann, muss aber nicht genutzt werden. Wer sich entschieden hat, die Regelung nicht in Anspruch zu nehmen, ist für einen Zeitraum von fünf Jahren an die Umsatzsteuerpflicht gebunden. Erst danach kann er einen Wechsel beantragen.

Umgekehrt geht es leichter. Auf die Kleinunternehmerregelung kann mit einem formlosen Antrag jederzeit verzichtet werden. Außerdem tritt sie automatisch außer Kraft, sobald die 22.000,- EUR Umsatzgrenze erreicht wird. Ob sich die Kleinunternehmerregelung für die jeweilige Existenzgründung lohnt, lässt sich auch aus dem Businessplan erkennen, den jeder vor Gründung eines Unternehmens erstellen sollte. Hilfe bieten hierbei geeignete Businessplanvorlagen, mit denen sich Businesspläne relativ leicht konzipieren lassen. Businessplanvorlagen sind ein praktisches Gerüst, um die eigenen Erfolgsaussichten klar darstellen zu können.

Businessplan-Paket Kleinunternehmen / Kleingewerbe

Nebenberuflich oder neben dem Studium zur Unternehmensgründung?

Kleinunternehmer kann grundsätzlich jeder werden – auch ein Student. Wer sich neben dem Studium etwas dazu verdienen möchte oder dank der Studieninhalte eine geniale Geschäftsidee entwickelt, kann sofort mit einer Existenzgründung starten. Zeit kann hier manchmal ein entscheidender Faktor sein. Bevor man als Student den Schritt zur Unternehmensgründung wagt, sollte man den Markt und seine Chancen realistisch einschätzen. Konkrete Analysen und Berechnungen werden in einem Businessplan festgehalten. Damit man sich nicht erst mühsam damit herumschlagen muss, was alles in diesen Geschäftsplan gehört, bieten sich hilfreiche Businessplanvorlagen an.

Businessplan-Paket Existenzgründung / Startup

Dies gilt nicht nur für Studenten, sondern auch für alle, die neben einem bereits ausgeübten Beruf eine nebenberufliche Existenzgründung anstreben. Businesspläne sind das A&O, das bei keiner Unternehmensgründung fehlen sollte. Sie dienen nicht nur dazu, potenzielle Fördergelder oder Kredite in Anspruch nehmen zu können – sie geben auch dem Gründer selbst die nötige Sicherheit bei stringenter Planung.

Die Gewerbeanmeldung

Stehen die Geschäftsidee und die Planung? Dann ist es an der Zeit für die Gewerbeanmeldung. Diese ist in der Regel in wenigen Minuten erledigt. Die Fragebögen können bereits bei vielen Gemeinden online ausgefüllt werden. Um als Kleinunternehmer durchzustarten, ist eine persönliche Unterschrift erforderlich. Daher muss die Gewerbeanmeldung je nach Bundesland bei der IHK, der Handwerkskammer oder der Gemeinde eingereicht werden. Die Beantragung der Kleinunternehmerregelung erfolgt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ des Finanzamtes. Hier wird angegeben, ob der zu erwartende Umsatz unter 22.000 EUR liegt und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll. Das war es dann schon.

Fragebogen mit Abschnitt zur Kleinunternehmer-Regelung

© Tobias Arhelger – stock.adobe.com

Die Kleinunternehmerrechnung

Bei einem Kleingewerbe, das zum Beispiel handgearbeitete Produkte zum Verkauf anbietet, fallen meist nur geringere Investitionen für Einkäufe an. Ein Großteil der Preiskalkulation hängt von der eigenen Arbeitsleistung ab. Ein typischer Fall, bei dem die Kleingewerberegelung den Gewinn optimieren kann. Doch wie schreibt man eigentlich eine Kleinunternehmerrechnung? Wer die Befreiung in Anspruch nimmt, muss darauf achten, dass die erstellte Rechnung keine Mehrwertsteuer enthalten darf und dies auch mit einem Hinweis auf § 19 UStG kenntlich gemacht werden muss.

Wie muss eine Kleinunternehmerrechnung aussehen?

Wie bei jeder anderen Rechnung muss auch die Kleinunternehmerrechnung zwingend einige Daten enthalten:

  • den Namen des Unternehmens
  • die Anschrift des Unternehmens
  • das Datum
  • eine fortlaufende Nummerierung, aus der das jeweilige Jahr der Rechnungsstellung hervorgeht sowie den Hinweis, dass es sich um eine nach 19 UStG erstellte Rechnung handelt

„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“

 

Mit der Kleinunternehmerregelung wird die Steuererklärung zum Kinderspiel

Einer der großen Vorzüge der Kleinunternehmerregelung ist die vereinfachte Buchführung. Gerade als Student oder für diejenigen, die nebenberuflich als Kleinunternehmer tätig werden möchten, kann es recht anstrengend sein, die für Unternehmer vorgeschriebene doppelte Buchführung zu gewährleisten. Diese Pflicht entfällt für Kleinunternehmer. Es muss lediglich eine deutlich einfacher zu erstellende Einnahmen-Überschuss-Rechnung eingereicht werden. Auch eine eventuelle Pflicht zur Bilanzierung entfällt. Bei Gründung eines Kleinunternehmens entfällt also nicht nur die Umsatzsteuerpflicht. Ausnahmen für die Kleinunternehmerregelung gibt es lediglich beim grenzüberschreitenden Warenverkehr und bei der sogenannten umgekehrten Steuerschuldnerschaft.


Bildquelle Beitragsbild: © curto – stock.adobe.com

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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