Eigene Praxis eröffnen

von | Jul 12, 2021 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 6 Minuten

Wie sich Ärzte selbstständig machen können

Es gibt viele Gründe, aus denen sich ein Arzt entscheidet, vom Angestelltenverhältnis in die Selbständigkeit zu wechseln. Das können beispielsweise finanzielle Gründe sein, der Wunsch nach Selbstverwirklichung oder eine individuelle Work-Life-Balance. Wenn Mediziner nicht als angestellte Ärzte in einem Krankenhaus arbeiten wollen, können sie eine eigene Arztpraxis neu eröffnen oder auch eine bereits bestehende Praxis übernehmen. Dabei gibt es allerdings einige wichtige Punkte im Vorfeld zu beachten. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Welche Voraussetzungen müssen für eine eigene Arztpraxis gegeben sein?

Die wichtigste Voraussetzung, um eine eigene Praxis zu eröffnen, ist natürlich die Arztzulassung (Approbation) durch die zuständigen staatlichen Stellen. Diese Approbation ist wiederum an diverse Kriterien geknüpft, welche der Mediziner erfüllen muss:

  • die vorgeschriebene Ausbildung wurde absolviert und die Prüfung wurde bestanden
  • der Antragsteller hat sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt
  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes ist gegeben
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind vorhanden

Ist die Approbation erteilt, dann kann der Arzt seine Dienste zunächst aber nur Privatpatienten zur Verfügung stellen oder Patienten, die alles aus eigener Tasche zahlen. Um auch gesetzlich Versicherte behandeln zu dürfen, muss gemäß des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) gesondert eine Zulassung als Vertragsarzt erteilt worden sein.

Handschlag zwischen Ärztin und Mann i Anzug - Eigene Praxis eröffnen

© Stasique – stock.adobe.com

Wo muss man sich melden, um eine eigene Praxis zu eröffnen?

Nachdem die Approbation erfolgt ist, sind die bürokratischen Hürden leider noch nicht alle überwunden. Folgende Behörden und Institutionen müssen noch informiert werden, wenn man eine eigene Praxis eröffnen möchte.

Die Ärztekammer

Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer des Landes, in dem er seine ärztliche Tätigkeit ausübt. Eine eigene Arztpraxis muss der Ärztekammer auf schriftlichem Wege mitgeteilt werden. Dem Anschreiben muss die Bescheinigung über die Zulassung von der Approbationsbehörde beigefügt werden wie auch die Zulassung als Vertragsarzt, falls diese auch schon vorliegt. Ferner sollten Anschrift und Sprechstundenzeiten der Praxis genannt werden.

Symbolbild Landesärztekammer Baden-Württemberg

Von Zimtbaer – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=98986357

Das Gesundheitsamt und das Versorgungsamt

Diese Behörden können durch ein formloses Anschreiben über die neue Praxis in Kenntnis gesetzt werden, dem das Schreiben an die Ärztekammer in Kopie hinzugefügt wird. Wenn in der Praxis Röntgengeräte zum Einsatz kommen sollen, muss eine Prüffirma beauftragt werden, welche die obligatorische Wartung der Geräte übernimmt.

Die Krankenkasse und die Berufsgenossenschaft

Krankenkasse und Berufsgenossenschaft müssen informiert werden über Arzthelferinnen und Arzthelfer, die bei der Genossenschaft und der Krankenversicherung anzumelden sind.

Das Finanzamt

Der Mediziner selbst oder der Steuerberater müssen das Finanzamt von der Existenzgründung als Arzt bzw. Ärztin und der neuen Praxis in Kenntnis setzen. Welche Steuern genau anfallen, hängt von der Höhe der Einnahmen und der gewählten Rechtsform ab.

Arzt rechnet und schreibt - eine eigene Praxis eröffnen hat auch steuerliche Implikationen

© mrmohock – stock.adobe.com

Interessenverband für Ärzte

Es ist keine Pflicht, einem Interessenverband für Ärzte beizutreten, wenn man eine Praxis eröffnen will, aber es ist sehr empfehlenswert, einen großen Partner zu haben.

Wie sollte der Businessplan für selbstständige Ärzte aussehen?

Wenn man freiberuflich als Arzt arbeiten und eine Arztpraxis eröffnen will, sollte man diese Geschäftsidee in einem gut durchdachten Businessplan für Ärzte festhalten. Zunächst sollte man sich neben der Fachrichtung den Standort der Arztpraxis genau überlegen. Gibt es dort noch einen Bedarf an einem Hausarzt oder Facharzt? Ist der Standort mit dem Auto und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar? Wie viele Patienten sind zu erwarten, wieviel Personal wird benötigt?

Businessplan-Paket Arzt / Hausarzt (Allgemeinmedizin)  Businessplan-Paket Zahnarzt / Zahnarztpraxis

Kernpunkt des Businessplans ist natürlich der Finanzplan, in den alle erwartbaren Einnahmen und Ausgaben aufzunehmen sind. Hier ist zu differenzieren zwischen einmaligen Kosten für die Gründung und vielleicht Renovierung der Räumlichkeiten sowie für die Anschaffung der Geräte und der Einrichtung einerseits und den regelmäßig anfallenden Kosten andererseits. Hierzu zählen vor allem die Kosten für Personal, Versicherungen, Miete, Strom und Steuern.

Businessplan-Paket Kinderarzt Businessplan-Paket Augenarzt / Augenarztpraxis

Wie sollte das Marketing aussehen?

Marketingmaßnahmen sind für jeden unabdingbar, der sich selbstständig machen will. Auch der beste Arzt bekommt keine Patienten, wenn niemand ihn kennt und er nicht gefunden wird. In erster Linie sollten natürlich zunächst die umliegenden Anwohner wissen, dass es im Ort oder im Stadtviertel eine neue Arztpraxis gibt.

Als erste effektive und dabei günstige Maßnahme bietet es sich an, ein Schild am Haus anzubringen, welches über die neue Praxis Auskunft gibt. Das Schild sollte mindestens den Namen und die medizinische Richtung des neuen Arztes und dessen Sprechzeiten aufweisen. Kontaktdaten können noch ergänzt werden.

Da viele Menschen heute im Internet nach ärztlichen Angeboten und Sprechstundenzeiten suchen, sollte der neue Hausarzt oder Facharzt nach der Existenzgründung auch online auffindbar sein. Die Homepage muss nicht mit den neuesten technischen Spielereien aufwarten, sondern sollte schlicht, seriös und vertrauenswürdig wirken.

Mediziner unterliegen, was Werbung anbetrifft, gewissen Restriktionen, genauer gesagt dem Verbot berufswidriger Werbung, worunter anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung gemeint ist. Dies ist beispielsweise marktschreierische Werbung im Stile eines noch weißeren Weißes bei der Waschmittelwerbung oder Werbung, welche die eigenen Leistungen mit der Konkurrenz vergleicht. Trotzdem ist es möglich, zum Beispiel im Wartezimmer sachbezogene Broschüren über zusätzliche Leistungen auszulegen.

Welche Rechtsform wählen, um eine eigene Praxis zu eröffnen?

Die Wahl der Rechtsform hat entscheidende Auswirkungen auf finanzielle und rechtliche Bereiche wie beispielsweise die Haftung und sollte vor der Praxisgründung sorgfältig durchdacht werden. Hier gibt es mehrere Optionen für Mediziner, die nur mit dem nötigen Fachwissen oder externer Beratung gewählt werden sollten, da hier viele individuelle Aspekte eine Rolle spielen.

Arzt bespricht sich mit weiteren Personen - Eigene Praxis eröffnen, aber welche Rechtsform wählen?

© Drazen – stock.adobe.com

Freiberufler

Als freiberuflicher Arzt zu arbeiten, ist steuerrechtlich mit dem geringsten Aufwand verbunden, da etwa keine Gewerbesteuer anfällt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Freiberuflichkeit ist die eigenverantwortliche und leitende Arbeit, die in der Praxistätigkeit durch den Existenzgründer gegeben sein muss. Den steuerlichen Vorteilen stehen die Haftungsrisiken entgegen – der Freiberufler haftet nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit seinem Privatvermögen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wie der Name schon sagt, ist die Haftung (etwa bei einem Behandlungsfehler) im Falle einer GmbH beschränkt. Allerdings ist für eine GmbH eine ordnungsmäßige Buchhaltung inkl. Aufstellung einer Bilanz verpflichtend, und ein Eintrag in das Handelsregister sowie eine Stammeinlage in Höhe von 25.000 Euro erforderlich. Als „GmbH light“ kann die Unternehmergesellschaft (UG) angesehen werden. Auch hier ist eine Haftungsbeschränkung möglich, aber kein hohes Stammkapital nötig.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder Partnergesellschaft (PartG)

Bei einer GbR ist die Buchhaltung überschaubar, denn die Gewinn- und Verlustrechnung durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist für die GbR ausreichend. Strukturelle Änderungen müssen aber immer – im Gegensatz zur GmbH – von allen Gesellschaftern akzeptiert werden. Zudem haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Bei der Partnergesellschaft können auch einzelne Gesellschafter rechtlich bindende Handlungen vornehmen und es besteht die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung.

Zwei junge Ärzte - eigene Praxis eröffnen als Gemeinschaftsprojekt

© romankosolapov – stock.adobe.com

Soll ich eine Praxis übernehmen oder eine neue Praxis eröffnen?

Existenzgründer im ärztlichen Bereich können grundsätzlich eine eigene Praxis eröffnen oder eine bestehende übernehmen. Beide Optionen bieten Vor- und Nachteile.

Im ersten Fall besteht der Vorteil darin, dass die Weichen für die spätere Arbeit ganz neu und nach individuellen Wünschen gestellt werden können. Das bezieht sich vor allem auf den Standort der neuen Arztpraxis, der den eigenen Vorstellungen gemäß ausgesucht werden kann. Besonders Zahnärzte oder Kieferorthopäden können den Standort gänzlich frei wählen, während es für andere Fachärzte manchmal regionale Einschränkungen bei der Standortwahl gibt. Der Nachteil besteht natürlich darin, dass dieser Weg sowohl bezogen auf finanzielle Aspekte (vor allem im Falle eines Umbaus oder gar Neubaus) als auch auf zeitliche Aspekte aufwendiger ist.

Arztpraxis, Empfang

© photowahn – stock.adobe.com

Wer keine neue Praxis eröffnen, sondern eine bestehende übernehmen will, kann gewissermaßen direkt loslegen und muss kein oder wenig Geld für bauliche Maßnahmen in die Hand nehmen. Zudem kann der neue Arzt gegebenenfalls den Kundenstamm des vorigen Arztes übernehmen. Damit geht auch einher, dass das Image des vorherigen Arztes in gewissem Maße auf den Nachfolger übertragen wird. Wer sich mit einer bestehenden Einrichtung selbstständig machen will, sollte sich daher ein Bild von dem Vorgänger, bzw. den Patienten und deren Meinung machen.


Bildquelle Beitragsbild: © bnenin – stock.adobe.com

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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