Selbstständig machen ohne Meister

von | Jan 10, 2024 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, dann teilen Sie ihn bitte!

FacebookTwitterLinkedInXINGEmailWhatsApp
Lesezeit: 9 Minuten

Kann man sich im Handwerk selbstständig machen ohne Meister? Ja, denn es gibt zahlreiche zulassungsfreie Handwerksberufe sowie handwerksähnliche Berufe, in denen Sie sich ohne einen Meisterbrief selbstständig machen können. Aber auch im zulassungspflichtigen Handwerk gibt es Möglichkeiten, die Meisterpflicht zu umgehen. Wie das geht und welche Berufe zur Verfügung stehen, um sich ohne Meister selbstständig zu machen, verraten wir in dem folgenden Beitrag.

Ein Meisterbrief - Selbstständig ohne Meister ist nicht immer möglich

© Lothar Drechsel – stock.adobe.com

Was ist ein Meistertitel?

Der Meistertitel stellt in handwerklichen Berufen die höchste Qualifizierung dar. Er dient als Nachweis dafür, dass jemand erfolgreich eine Prüfung in einem handwerklichen Beruf abgeschlossen hat und somit über umfassende fachtechnische, berufspädagogische und kaufmännisch-betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügt. Inhaber eines Meistertitels sind somit Spezialisten auf ihrem Fachgebiet und darüber hinaus auch dazu berechtigt, ein Unternehmen zu gründen und Mitarbeiter auszubilden.

Die Handwerksordnung regelt die Meisterpflicht

Zimmermann bei der Arbeit - Selbstständig ohne Meister ist hier nicht möglich

© MIND AND I – stock.adobe.com

Seit 2020 sieht die Handwerksordnung nur noch für insgesamt 53 von ursprünglich 94 Berufen zwingend eine Meisterpflicht vor. In 41 Handwerksberufen ist also die Selbstständigkeit ohne Meisterbrief möglich. Und selbst in einem meisterpflichtigen Handwerk können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auch selbstständig machen ohne Meister, zum Beispiel durch die Anerkennung von Berufsjahren als Geselle in leitender Position. Dazu später mehr.

 

 

Für diese Berufe wird ein Meistertitel benötigt

Die Handwerksordnung Anlage A regelt, für welche Handwerksberufen die Meisterprüfung nach wie vor verpflichtend ist. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann ein solches Handwerksunternehmen auch ohne Meistertitel gegründet werden. Ob eine Selbstständigkeit ohne Meisterbrief bewilligt wird, darüber entscheidet die Handwerkskammer von Fall zu Fall individuell. Dies gilt für die folgenden Berufsgruppen:

Berufe A-G Berufe G-O Berufe P-Z
Augenoptiker Glasbläser und Glasapparatebauer Parkettleger
Bäcker Glaser Raumausstatter
Behälter- und Apparatebauer Glasveredler Rollladen- und Sonnenschutztechniker
Betonstein- und Terrazzohersteller Hörgeräte Schilder- und Lichtreklamehersteller
Boots- und Schiffbauer Informationstechniker Schornsteinfeger
Böttcher Installateur und Heizungsbauer Seiler
Brunnenbauer Kälteanlagenbauer Steinmetzen und Steinbildhauer
Büchsenmacher Karosserie- und Fahrzeugbauer Straßenbauer
Chirurgiemechaniker Klempner Stukkateure
Dachdecker Konditoren Tischler
Drechsler und Holzspielzeugmacher Kraftfahrzeugtechniker Vulkaniseure und Reifenmechaniker
Elektromaschinenbauer Landmaschinenmechaniker Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
Elektrotechniker Maler und Lackierer Zahntechniker
Estrichleger Maurer und Betonbauer Zimmerer
Feinwerkmechaniker Metallbauer Zweiradmechaniker
Fleischer Ofen und Luftheizungsbauer
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Orgel- und Harmoniumbauer
Friseure Orthopädieschuhmacher
Gerüstbauer Orthopädietechniker

Tabelle: Zulassungspflichtige Handwerksberufe (Stand 01/2024)

Einige Handwerksberufe wurden erst im Januar 2020 wieder in die Handwerksrolle A aufgenommen. Zuvor hatte sich die Bundesregierung dafür entschieden, die Meisterpflicht für zwölf Berufsfelder erneut einzuführen. Das betrifft unter anderem Estrichleger, Parkettleger, Raumausstatter, Glasveredler und Orgel- und Harmoniumbauer.

GUT ZU WISSEN: Wer sich in einem der betreffenden Berufe nach 2004 ohne einen Meistertitel selbstständig gemacht hat, der profitiert in diesem Fall vom Bestandsschutz und kann trotz der wiedereingeführten Meisterpflicht weiterhin in dem jeweiligen Beruf tätig sein.

Zulassungsfreie handwerkliche Berufe

Es gibt eine ganze Reihe von Handwerksberufen, in denen Sie sich auch ohne einen Meistertitel selbstständig machen kann. Diese Berufe sind in der Anlage B1 der Handwerksrolle aufgelistet. Auch wenn Sie ein zulassungsfreies Handwerk gründen, sind Sie dazu verpflichtet, die Gründung unverzüglich der Handwerkskammer zu melden.

Handwerksähnliche Berufe

Die Anlage B2 der Handwerksrolle enthält weitere Berufe, in denen sich Gründer ohne Meister selbstständig machen können. Diese Berufe werden als handwerksähnliche Berufe bezeichnet. Um sich in einem der handwerksähnlichen Berufe selbstständig zu machen, wird kein Meisterbrief benötigt. Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass von Gründern bestimmte Genehmigungen vorgelegt werden müssen. Für den Umgang mit Lebensmitteln müssen Gründer zum Beispiel eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes vorlegen und zur Aufnahme anderer Berufe müssen Gründer eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ablegen.

Übersicht über zulassungsfreie und handwerksähnliche Berufe

Zulassungsfreie Berufe Handwerksähnliche Berufe
Bogenmacher Änderungsschneider
Brauer und Mälzer Appreteure, Dekateure
Buchbinder Asphaltierer (ohne Straßenbau)
Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker Ausführung einfacher Schuhreparaturen
Damen- und Herrenschneider Bautrocknungsgewerbe
Edelsteinschleifer und –graveure Bestattungsgewerbe
Feinoptiker Betonbohrer und –schneider
Flexografen Bodenleger
Fotografen Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung
Galvaniseure Bürsten- und Pinselmacher
Gebäudereiniger Daubenhauer
Geigenbauer Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration)
Glas- und Porzellanmaler Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zarten, Regale)
Gold- und Silberschmiede Eisenflechter
Graveure Fahrzeugverwerter
Handzuginstrumentenmacher Fleckenteppichhersteller
Holzbildhauer Fleischzerleger
Holzblasinstrumentenmacher Fuger (im Hochbau)
Keramiker Gerber
Klavier- und Cembalobauer Getränkeleitungsreiniger
Korbmacher Handschuhmacher
Kürschner Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung
Metall- und Glockengießer Holz- Leitermacher (Sonderanfertigung)
Metallbildner Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung in Gebäuden)
Metallblasinstrumentenmacher Holzblockmacher
Modellbauer Holzreifenmacher
Modisten Holzschindelmacher
Müller Holzschuhmacher
Sattler und Feintäschner Innerei-Fleischer (Kuttler)
Schneidwerkzeugmechaniker Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten)
Schuhmacher Klavierstimmer
Segelmacher Klöppler
Siebdrucker Kosmetiker
Sticker Kunststopfer
Textilreiniger Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung)
Uhrmacher Maskenbildner
Vergolder Metallsägen-Schärfer
Wachszieher Metallschleifer und Metallpolierer
Weber Muldenhauer
Weinküfer Plisseebrenner
Zupfinstrumentenmacher Posamentierer
Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau)
Requisiteure
Rohr- und Kanalreiniger
Schirmmacher
Schlagzeugmacher
Schnellreiniger
Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Speiseeis mit üblichem Zubehör)
Steindrucker
Stoffmaler
Stricker
Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren)
Teppichreiniger
Textil-Handdrucker
Theater- und Ausstattungsmaler
Theaterkostümnäher
Theaterplastiker

Tabelle: Zulassungsfreie und handwerkähnliche Berufe (Stand: 01/2024)

Selbstständig machen ohne Meistertitel

Uhrmacher bei der Arbeit - Selbstständig ohne Meister ist hier möglich

© Nestor – stock.adobe.com

Eine Selbstständigkeit in einem zulassungspflichtigen Handwerksberuf ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Meisterbrief möglich. Sie haben dafür mehrere Möglichkeiten:

1. Personal einstellen

Stellen Sie einen Mitarbeiter mit einem Meisterabschluss als technischen Betriebsleiter ein.

2. Ausübungsberechtigung beantragen

Entweder

    • als Meister eines „benachbarten“ Handwerks (§ 7a Handwerksordnung)
    • oder als Altgeselle im entsprechenden Handwerk. Die Altgesellen-Regelung nach § 7b Handwerksordnung ermöglicht es, den Meisterbrief durch den Nachweis einer mindestens sechsjährigen Tätigkeit im selben Handwerk, davon mindestens vier Jahre in einer leitenden Position, zu ersetzen.
3. Ausnahmebewilligung beantragen

Das ist in folgenden Fällen möglich:

    • falls die Meisterprüfung aufgrund Ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen eine unzumutbare Belastung darstellt (§ 8 Handwerksordnung)
    • falls Sie im EU-Ausland Ihre Prüfung bestanden haben (§ 9 Handwerksordnung)
Fliesenleger bei der Arbeit

© pf30 – stock.adobe.com

GUT ZU WISSEN: Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland

Nach § 9 der Handwerksordnung (HwO) dürfen EU-Bürger unter bestimmten Voraussetzungen hierzulande einen Betrieb ohne einen Meistertitel gründen. Dafür müssen diese allerdings eine vergleichbare Qualifikation in Form einer EU-Bescheinigung vorlegen, woraufhin diese dazu berechtigt sind, eine Ausübungsberechtigung zu beantragen. Die Handwerkskammer entscheidet in der Folge, ob die vorgelegten Unterlagen als Grundlage für eine Betriebsgründung ausreichen.

Grenzen der Ausnahmebewilligung

Wird dem Antrag auf Ausnahmebewilligung stattgegeben, dürfen Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk auch ohne Meister selbstständig machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Ausübungsberechtigung auf eine Teiltätigkeit des Handwerks beschränkt ist oder zeitlich befristet wird. Außerdem dürfen Sie mit einer Ausnahmebewilligung keine Gesellen oder Lehrlinge im Handwerk ausbilden.

WICHTIG: Einige Berufe wie Schornsteinfeger, Augenoptiker, Zahntechniker, Hörakustiker, Orthopädietechniker und Orthopädieschuhmacher sind von Sonderregelungen ausgenommen. Der Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber die Qualifikation als Meister in diesen Berufen für besonders wichtig erachtet, da diese Tätigkeiten unmittelbar mit der Sicherheit oder der Gesundheit befasst sind.

Vor- und Nachteile einer Gründung ohne Meisterbrief

Erst seit der Überarbeitung der Handwerksordnung im Januar 2004 können Handwerksbetriebe ohne einen Meistertitel gegründet werden. Ein Vorteil für viele Handwerker, der sich auch in den Gründungszahlen bemerkbar gemacht hat. Seit 2004 steigt die Zahl der Handwerksbetriebe Jahr für Jahr. (Quelle: statista) Den hohen finanziellen und zeitlichen Aufwand, den die Ausbildung zum Meister verursacht, können sich viele Gründer nun sparen. Doch es kann auch Nachteile haben, einen Handwerksbetrieb ohne Meistertitel zu gründen. Viele Menschen verbinden den Begriff „Meisterbetrieb“ bis heute mit hohen Qualitätsstandards. Betriebe ohne einen Meister können daher Schwierigkeiten haben, sich gegen die Wettbewerber auf dem Markt zu behaupten.

Vorteile der Meisterpflicht Nachteile der Meisterpflicht
Die Meisterpflicht dient der Überlieferung von Traditionen und Werten. Die Meisterpflicht stellt für zahlreiche Handwerker eine erhebliche Hürde auf dem Weg zur Selbstständigkeit dar.
Der Meistertitel sichert Qualität im Handwerk, auf die  Verbraucher vertrauen können. Der Fachkräftemangel wird weiter verschärft, da nicht jeder in der Lage ist, die finanziellen Ressourcen für eine kostspielige Meisterschule oder ein Studium aufzubringen.
Eine solide Ausbildung gewährleistet die Sicherheit am Arbeitsplatz. Das Handwerk bietet eine breite Palette von Tätigkeiten. Die Meisterpflicht kann langfristig die Vielfalt dieser Berufe einschränken und gefährden.

Tabelle: Vorteile und Nachteile der Meisterpflicht

4 Tipps für die Selbstständigkeit ohne Meister

Wer selbstständig ohne Meisterbrief erfolgreich sein möchte, muss in erster Linie das Vertrauen der Kunden gewinnen. Denn viele Kunden verlassen sich immer noch auf den Meisterbrief als Qualifikationsnachweis. Um Kunden zu gewinnen und diese von Ihren Fähigkeiten zu überzeugen, sollten Sie:

  1. qualitativ hochwertige Arbeit liefern, um die Kundenzufriedenheit sicherzustellen.
  2. zufriedene Kunden um Referenzen bitten, um Ihre Expertise und erfolgreichen Projekte nachzuweisen.
  3. in Weiterbildungen und relevante Zertifikate investieren, um Ihr Wissen auf dem neuesten Stand zu halten.
  4. eine professionelle Website erstellen und regelmäßig Ihre Online-Profile aktualisieren.
  5. nicht davor zurückscheuen, auch Ausschreibungs-Plattformen nutzen.

Einen Meistertitel erwerben

Wenn Sie zunächst mit einer Ausnahmebewilligung ohne Meistertitel selbstständig gemacht haben, zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsübernahme, kann es notwendig sein, den Meistertitel nachträglich zu erwerben. Dazu stehen Ihnen folgende Wege offen:

Meisterschule

Sie können einen Meistertitel über die Meisterschule der Handwerkskammern erwerben. Dort können Sie einen Lehrgang zum geprüften Meister für fast alle gängigen Handwerksberufe absolvieren, wofür Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • Eine erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung in dem jeweiligen Beruf
  • Nachweisliche Berufserfahrung als Geselle
  • In Berufen ohne Meisterzwang kann die Meisterprüfung freiwillig abgelegt werden, zum Beispiel um das Ansehen des künftigen Betriebs auf diese Weise zu verbessern.

Wenngleich zwei der vier Ausbildungsbereiche im Rahmen einer Ausbildung an der Meisterschule immer identisch sind, handelt es sich bei den anderen Ausbildungsinhalten um fachspezifische Inhalte in dem jeweiligen Beruf.

Triales Hochschulstudium

Alternativ zu dem Besuch der Meisterschule haben Sie auch die Möglichkeit ein Studium in dem jeweiligen Fachbereich zu absolvieren. Die Voraussetzungen variieren dabei nach Studiengang und Hochschule. Zu den möglichen Studiengängen gehören unter andrem:

  • Bauingenieurswesen
  • Technische Gebäudeausrüstung und Versorgungstechnik
  • Kraftfahrzeug-Elektronik
  • Elektrische Energie- und Automatisierungstechnik

Im Rahmen der sogenannten trialen Studiengänge, zum Beispiel im Bereich Handwerksmanagement erwerben Sie nicht nur einen Bachelor-Abschluss, sondern zudem auch einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und erhalten darüber hinaus auch den Meisterbrief.

GUT ZU WISSEN: Gründer, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, können statt dem trialen auch ein normales berufsspezifisches Studium absolvieren. Es ist allerdings nicht möglich, einen Meistertitel im Nachhinein als Bachelor anerkennen zu lassen oder umgekehrt.
Kosten für den Erwerb des Meistertitels

Die Kosten für den Erwerb eines Meistertitels variieren je nachdem, ob Sie sich für die Aufnahme eines Studiums oder den Besuch der Meisterschule entscheiden und hängen zudem auch vom gewählten Beruf ab. Die Meisterprüfung für Friseure gehört dabei noch zu den günstigeren, wofür etwa 4000 Euro anfallen, während für die Weiterbildung zum Elektrotechnikermeister etwa 12.000 Euro anfallen.

Die Kostenfaktoren bis zu dem Erwerb des Meistertitels können in vier Teile unterteilt werden:

  1. Teil I: Prüfung der meisterhaften Durchführung der Tätigkeiten (240 Euro)
  2. Teil II: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (200 Euro)
  3. Teil III: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (156 Euro)
  4. Teil IV: Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (156 Euro)

Je nach Berufsgruppe fallen darüber hinaus zusätzliche Kosten zwischen 275 und 815 Euro für Lernmaterial, Anmeldegebühren sowie unter Umständen auch Unterkunfts- und Fahrtkosten an.

Viele Handwerker schrecken vor den hohen Kosten und dem Zeitaufwand zurück, obwohl diese finanzielle Unterstützung in Form von BAföG (Studium) oder Meister-BAföG (Meisterschule) beantragen können. Bei dem Meister-BAföG bezuschusst der Staat die Meisterprüfung mit bis zu 40 Prozent, wodurch Absolventen finanziell entlastet werden.

Fazit zum Selbstständig machen ohne Meister

Es ist durchaus möglich, sich ohne einen Meistertitel mit einem Handwerksbetrieb selbstständig zu machen. Denn es gibt eine ganze Reihe von handwerklichen Berufen, für die keine Zulassung benötigt wird. Welche Berufsgruppen das sind, haben Sie in diesem Artikel erfahren. Außerdem wissen Sie nun, welche Möglichkeiten es gibt, um sich auch in zulassungspflichtigen Berufen ohne einen Meistertitel selbstständig zu machen. So können Sie sich die hohen Kosten sowie den Zeitaufwand sparen, der mit dem Besuch der Meisterschule oder eines Studiums einhergeht. Und mit unseren praktischen Tipps können Sie Ihre Selbstständigkeit auch ohne Meister erfolgreich aufbauen.

FAQ

1. Kann man sich selbstständig machen ohne Meister?

Ja, es ist möglich, sich ohne Meisterbrief selbstständig zu machen. Durch die Überarbeitung der Handwerksordnung wurden 41 Berufe von der Meisterpflicht befreit und in zulassungspflichtigen Handwerksberufen ermöglichen Ausnahmeregelungen wie die Altgesellenregelung die Selbstständigkeit ohne Meistertitel.

2. Welches Handwerk braucht keinen Meister?

Eine Übersicht über die 41 zulassungsfreien Handwerksberufe finden sie in Anlage 2a der Handwerksordnung. Daneben gibt es noch handwerksähnliche berufe, die in Anlage 2b der Handwerksordnung gelistet sind. Diese Berufe erfordern keinen Meistertitel.

3. Was passiert, wenn man ohne Meister in einem zulassungspflichtigen Beruf arbeitet?

Wenn Sie sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk ohne Meistertitel oder eine Ausnahmegenehmigung selbstständig machen, begehen Sie eine Rechtsverletzung gemäß § 117 der Handwerksordnung (HwO) und § 8 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Dies kann zu Geldbußen führen. Außerdem haben die zuständigen Behörden das Recht, die Erlöse und finanziellen Gewinne aus Ihrer unerlaubten beruflichen Tätigkeit einzuziehen.

4. Wer braucht keine Handwerkskarte?

Wenn Ihre berufliche Tätigkeit in die Kategorie der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe fällt, genügt die Anmeldung bei der zuständigen Handwerkskammer, und Sie sind nicht verpflichtet, eine Handwerkskarte zu beantragen.

5. Kann man sich als Geselle selbstständig machen?

Ja, wenn Sie über insgesamt 6 Jahre praktische Berufserfahrung und davon 4 Jahre in leitender Position verfügen, können Sie bei der Handwerkskammer eine Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung beantragen („Altgesellenregelung“).

6. Wie kann ich die Meisterpflicht umgehen?

Für Gründer ohne eigenen Meistertitel in ihrem Handwerksberuf existieren verschiedene Möglichkeiten, einen Handwerksbetrieb zu gründen. Dazu gehört die Einstellung eines Betriebsleiters mit Meistertitel, der die technische Leitung übernimmt. Auch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausübungsberechtigung oder eine Ausnahmebewilligung bei der Handwerkskammer beantragen.

7. Welche Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie für eine Ausnahmebewilligung im Handwerk nachweisen?

Wenn Sie eine Ausnahmebewilligung beantragen möchten, müssen Sie nachweisen, dass Sie meisterähnliche Fähigkeiten in dem relevanten Handwerk besitzen und ausreichendes kaufmännisches sowie rechtliches Wissen anhand von Bildungs- und Arbeitszeugnissen haben. Falls Sie nicht über ausreichende Qualifikationsnachweise verfügen, besteht auch die Möglichkeit, Ihre Eignung durch eine Sachkundeprüfung zu bestätigen.

8. Was ist die Sachkundeprüfung im Handwerk?

Die Sachkundeprüfung im Handwerk ist eine von der Handwerkskammer beauftragte spezielle Prüfung, die dazu dient, die fachliche Qualifikation und Kompetenz eines Kandidaten in einem spezifischen Handwerksberuf zu bewerten. Um an dieser Prüfung teilnehmen zu können, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem betreffenden Handwerksberuf eine Voraussetzung. Die Prüfung besteht aus sowohl einem theoretischen als auch einem praktischen Teil.

9. Was ist die Handwerksrolle?

Die Handwerksrolle ist ein Verzeichnis aller selbstständigen Handwerker innerhalb eines Bezirks. Jeder zulassungspflichtige Handwerksbetrieb, unabhängig von seiner Rechtsform, ist verpflichtet, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen.

10. Welche Ziele verfolgt die Meisterpflicht?

Die Meisterpflicht verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig:

  • Gewährleistung der Qualität der Arbeitsleistung, um Verbraucher und die Umwelt zu schützen.
  • Förderung des Aufbaus wettbewerbsfähiger und wirtschaftlich erfolgreicher Betriebe.
  • Unterstützung der Nachwuchsförderung durch die Ausbildung von qualifizierten Fachkräften.
 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Inhalte