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Eine Karriere im Handwerk ist für viele Menschen verlockend. In den vergangenen Jahren scheint sich das Sprichwort vom Handwerk mit goldenem Boden bewahrheitet zu haben. Seit Jahren boomt die Branche und auch die Zukunftsperspektiven sind prächtig. Existenzgründer in Handwerksberufen haben also gute Chancen, ihr eigenes erfolgreiches Unternehmen aufzubauen. Doch viele hält auch der Irrglaube, dass ein Meisterbrief zwingende Voraussetzung sei, vom Schritt in die Selbstständigkeit ab. Wie Sie sich auch ohne Meisterbrief erfolgreich selbständig machen können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Ist der Meisterbrief Pflicht für Handwerker?
Im Jahr 1935 wurde die Meisterpflicht als Voraussetzung zur Selbständigkeit im Handwerk eingeführt. In Deutschland galt der Meisterbrief lange Zeit als Nachweis besonderer Befähigung. Im Jahr 2004 wurde die Meisterpflicht für zahlreiche Handwerksberufe dann endlich gelockert. Seit diesem Zeitpunkt sieht die Handwerksordnung nur noch für insgesamt 41 von ursprünglich 94 Berufen zwingend eine Meisterpflicht vor. In 53 Handwerksberufen ist also die Selbstständigkeit ohne Meisterbrief möglich. Allerdings, und das ist für Existenzgründer ohne Meisterbrief in der Tasche interessant, gibt es dabei einige Unterschiede.

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Meisterpflichtige Berufe
Um in bestimmten Handwerksberufen selbständig tätig zu sein, ist die Meisterprüfung nach wie vor verpflichtend. Dies gilt beispielsweise für den Beruf des Maurers, Betonbauers, Zimmermanns, Straßenbauers oder auch des Bäckers. Allerdings gibt es auch für meisterpflichtige Berufe Möglichkeiten, um auch ohne Meisterbrief ein Unternehmen zu gründen. Eine Option ist beispielsweise, einen Mitarbeiter einzustellen, der über einen Meisterabschluss verfügt. Zudem gibt es die Möglichkeit, die sogenannte Ausübungsberechtigung gemäß § 7b der Handwerksordnung (HwO) zu beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, darf man auch in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig tätig sein, allerdings darf man keine Gesellen oder Lehrlinge ausbilden.
Auch sind bestimmte Berufe wie Schornsteinfeger, Augenoptiker oder Zahntechniker von dieser Sonderregelung grundsätzlich ausgenommen. Für diese Handwerksberufe gibt es keine Umwege, die eine Existenzgründung auch ohne Meistertitel ermöglichen. Der Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber die Qualifikation als Meister in diesen Berufen für besonders wichtig erachtet, da diese Tätigkeiten unmittelbar mit der Sicherheit oder der Gesundheit befasst sind.

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Zulassungsfreie Berufe
Demgegenüber gibt es auch einige zulassungsfreie Berufe im Handwerk, bei denen keine Meisterpflicht statuiert ist. Beispielsweise ist es für Uhrmacher, Goldschmied, Weber, Brauer oder Buchbinder möglich, ein Unternehmen zu eröffnen, ohne als Gründer einen Meisterbrief zu besitzen.

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Handwerksähnliche Gewerbe
Darüber hinaus gibt es eine weitere Unterteilung: die handwerksähnlichen Gewerbe. Diese Berufe sind dem Handwerk sehr ähnlich, allerdings ist ein Meistertitel nicht erforderlich. Dies gilt für Änderungsschneider, Metallschleifer, Kabelverleger und einige andere Handwerksberufe. Auch in diesen Berufsfeldern können Interessierte den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ohne Meister zu sein.
Prüfung der Meisterpflicht
Wer sich selbstständig machen möchte und auf der sicheren Seite sein möchte, sollte zunächst die Bedingungen hinsichtlich einer Meisterpflicht prüfen, denn der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit zahlreiche Änderungen durchgeführt und auch für die unmittelbare Zukunft sind einige Änderungen geplant. Allerdings haben diese Gesetzesvorhaben nicht immer nur eine Lockerung des Meisterzwangs zum Ziel. So wurde die Meisterpflicht für einige Berufe im Jahr 2020 wieder eingeführt. Um als Fliesenleger, Plattenleger, Raumausstatter, Rollladentechniker und in einigen anderen Berufen selbstständig tätig zu sein, besteht wieder Meisterzwang. Folglich lohnt sich immer ein Blick in die einschlägigen Gesetze, um zu prüfen, ob im eigenen Berufsfeld noch oder wieder eine Meisterpflicht gilt.

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Businessplan im Zentrum der Existenzplanung
Wer die Gründung eines Handwerksbetriebs ins Auge fasst, für den ist gute Planung der Schlüssel zum Erfolg. Der individuelle Businessplan sollte dabei im Mittelpunkt stehen. Eine überzeugende Geschäftsplanung ist für etwaige Geschäftspartner und Banken von enormer Bedeutung. Wer selbstständig ohne Meister durchstarten möchte, sollte deswegen großen Wert auf die Ausarbeitung eines fundierten Geschäftsplans legen. Eckpfeiler und zentrale Aspekte des Businessplans für die Handwerksbranche sollten die persönliche Qualifikation, der Kapitalbedarf, die Art der angebotenen Dienstleistung und die konkrete Finanzplanung sein.
Qualifikationen
Damit der Start in die Selbstständigkeit glückt, ist eine gründliche Analyse der Ausgangslage notwendig. Welche Qualifikationen sind nötig, um die Tätigkeit auszuüben? An dieser Stelle bekommt die Frage, ob die Unternehmensgründung auch ohne Meisterprüfung möglich ist oder ob das Ablegen der Meisterprüfung entscheidende Vorteile bietet, besonders Gewicht.
Kapitalbedarf
Um selbstständig einen Handwerksbetrieb zu führen, bedarf es eines gewissen Grundstocks an Kapital. Bevor die Gründer die ersten Rechnungen schreiben, müssen die Handwerker in Vorleistung gehen. Für diese Tätigkeiten ist eine erhebliche Vorfinanzierung notwendig. Kosten für Material, etwaige Fremdleistungen und natürlich auch der persönliche Zeitaufwand müssen finanziert werden. Um diese Phase zu meistern, ist eine möglichst exakte Evaluierung des Kapitalbedarfs notwendig.
Dienstleistung
Welches Produkt bzw. welche Dienstleistung bietet der Handwerksbetrieb an? Die Bezeichnung des Leistungsangebots stellt einen wichtigen Teil des Businessplans dar. Vorzugsweise haben die Gründer bereits einen festen Kundenstamm aus ihrer vorangegangenen Tätigkeit oder können mit einem außergewöhnlichen Leistungsangebot bzw. bestimmen Unique Selling Points überzeugen.
Finanzplan
Ein weiterer Bestandteil eines Geschäftsplans ist die Finanzplanung. Dies gilt für Meister und Handwerker ohne Meisterprüfung gleichermaßen. Die Finanzplanung sollte verschiedene Besonderheiten der handwerklichen Tätigkeit einbeziehen. Die Forderung von Abschlagszahlungen gegenüber Kunden ist ebenso Usus wie die frühzeitige Vergütung etwaiger Subunternehmer.
Beratung vor der Existenzgründung
Im Zweifel empfiehlt sich für die Gründer im Handwerk eine Existenzgründungsberatung. Denn sowohl bei den notwendigen Voraussetzungen, den Qualifikationen als auch der Finanzplanung, gibt es wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Diverse Fachverbände und Institutionen bietet eine Beratung und Information an. Darüber hinaus können auch professionelle Vorlagen bei der Ausarbeitung eines individuellen Geschäftsplans helfen, damit die Gründer alles Notwendige berücksichtigen und dauerhaft wettbewerbsfähig bleiben.
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