Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis

von | Mai 31, 2022 | Arbeitszeugnis | 0 Kommentare

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Lesezeit: 4 Minuten

Was muss rein in die Aufgabenbeschreibung?

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss eine Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten enthalten. Doch wie umfangreich muss diese sein? Lieber kurz oder doch sehr ausführlich? Ist die Tätigkeitsbeschreibung zu kurz, ist sie nur wenig aussagekräftig. Ist sie hingegen zu lang und verliert sich in allzu vielen Details, wirkt sie unprofessionell. Die ideale Lösung ist – wie so häufig – in der goldenen Mitte angesiedelt. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei einer soliden und rechtssicheren Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis achten sollten.

Wichtig am Ende eines Arbeitsverhältnisses

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, dann hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dessen Inhalt ist rechtlich vorgeschrieben. Umfassen muss es:

  • Einleitung
  • Leistungsbeurteilung
  • Beurteilung des Sozialverhaltens
  • Beendigungsformel (nicht im Zwischenzeugnis)
  • Dankes- und Bedauernsformel (nicht im Zwischenzeugnis)
  • Zukunftswünsche
Kollegin wird verabschiedet - Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis ist wichtig

© Bojan – stock.adobe.com

Was ebenfalls im Zeugnis niedergeschrieben werden muss, ist die Darstellung der Aufgaben. Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis gibt dem neuen Arbeitgeber Hinweise darauf, was der Arbeitnehmer in seiner früheren Anstellung an Aufgaben übernommen hat. Darauf lässt sich auch auf die Qualifikation schließen und abgleichen, ob die im Lebenslauf aufgezählten Tätigkeiten der Realität entsprechen. Die Beschreibung der Aufgabenfelder sollte allerdings nicht einfach so sorglos heruntergeschrieben werden.

Rechtssicheres allgemeines Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis

Grundsätzlich gilt für Arbeitszeugnisse der Grundsatz des Wohlwollens, es dürfen also keine negativen Formulierungen enthalten sein.

Was ist die Aufgabenbeschreibung eigentlich genau?

Die Tätigkeitsbeschreibung, die häufig auch als Arbeitsplatzbeschreibung bezeichnet wird, findet sich bei Stellenanzeigen, bei Arbeitsverträgen und in den für den Arbeitgeber ausgestellten Zeugnissen wieder. Es geht immer darum, zu beschreiben, welche Art von Tätigkeiten und Aufgaben anfallen, welche auszuführen sind oder welche vom Arbeitnehmer sonst noch erledigt wurden. Bei Stellenanzeigen geht es bei der Arbeitsplatzbeschreibung darum, den Bewerbern zu vermitteln, welche Kenntnisse sie mitbringen müssen und wie ihr zukünftiger Arbeitsbereich aussieht. In einem Arbeitsvertrag werden die zu verrichtenden Arbeiten dementsprechend festgehalten. Je allgemeiner die Arbeitsplatzbeschreibung gehalten ist, desto breiter ist in der Regel auch das Spektrum der konkreten Anforderungen. Das bedeutet, dass der Beschäftigte zu einer Vielzahl nicht näher beschriebener Tätigkeiten herangezogen werden kann.

Mann übergibt Brief mit Arbeitszeugnis - Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis

In einem Arbeitszeugnis sollte auf wichtige Details der Tätigkeit eingegangen werden, die Rückschlüsse auf besondere Qualifikationen des Arbeitnehmers zulassen. Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis dient dazu, dass Ihr ehemaliger Mitarbeiter einen sachlich formulierten Nachweis über die bei Ihnen geleistete Tätigkeit erhält. Mit diesem Dokument kann er seine Qualifikationen für eine Bewerbung bei einer neuen Arbeitsstelle vorweisen.

Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis Kaufmännische(r) Angestellte(r)

Welche Anforderungen sind bei der Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis zu erfüllen?

Alle Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Sie dürfen die Tätigkeit Ihrer Arbeitnehmer weder beschönigen noch diskreditieren. Üblicherweise erfolgt die Aufgabenbeschreibung in einer in Stichworten zusammengefassten Aufzählung. Dank der übersichtlichen Form kann der potenzielle neue Arbeitgeber auf einen Blick erkennen, welche Qualifikationen der Bewerber mitbringt. Es gibt allerdings auch Berufsgruppen, bei denen von diesem Konzept abgewichen wird. Insbesondere bei Berufen im pädagogischen Bereich wie bei Erziehern oder Sozialpädagogen empfiehlt sich eine Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis, die in Form eines Fließtextes verfasst wurde.

Ob Sie sich nun für eine tabellarische Form oder eine Fließtext-Variante entscheiden – wichtig ist, dass zunächst alle Hauptaufgaben benannt werden und erst im Anschluss die weiteren Nebentätigkeiten folgen. Es ist in der Regel empfehlenswert, die Tätigkeitsschwerpunkte in abstrahierter, übergreifender Form in einer Art von Stichpunkten zu formulieren. Eine etwas ausführlichere Darstellung der Kompetenzen findet in einem von Ihren Arbeitnehmern zu erstellenden Lebenslauf innerhalb des Bewerbungspaketes einen besseren Platz.

Mitarbeiterin wird verabschiedet - Die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis im Detail

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Welche Tätigkeiten gehören in ein Arbeitszeugnis?

Ob im Zwischenzeugnis oder im abschließenden Arbeitszeugnis – die Tätigkeitsbeschreibung ist eine wichtige Dokumentation der tatsächlich angefallenen Aufgaben, die ein Arbeitnehmer zu erfüllen hatte. Neben den tatsächlich übertragenen Aufgaben sollten auch alle Tätigkeitsfelder angegeben werden. Ebenso relevant sind ausgesprochene Befugnisse sowie Verantwortungsbereiche, die dem Arbeitnehmer zuzuordnen sind. Auch erworbene fachliche Kompetenzen und Qualifikationen sollten Erwähnung finden. Benennen Sie zunächst alle Aufgabenfelder und ergänzen Sie anschließend erledigte Nebentätigkeiten. Eventuell können Sie hier auch besonders hervorzuhebende Leistungen des Arbeitnehmers hinzufügen. Alle Informationen sollten in vollständiger, aber möglichst knapper und vor allem sachlicher Art und Weise formuliert werden.

Mitarbeiterin spricht zu Team

© Monkey Business – stock.adobe.com

Wie ausführlich sollte die Tätigkeitsbeschreibung sein?

Mit Ausnahme einiger weniger Berufsgruppen sollte die Tätigkeitsbeschreibung für das Arbeitszeugnis eher kurz und übersichtlich erfolgen. Eine stichpunktartige Aufzählung in Tabellenform bietet sich hierbei an. Die wesentlichen Informationen sind an oberster Stelle zu positionieren. Auf eine Bewertung ist bei der Arbeitsplatzbeschreibung zu verzichten. Allgemeine Beschreibungen sollten möglichst vermieden werden. Besser ist eine knapp formulierte Beschreibung, die präzise auf den Punkt bringt, welche Arbeiten von Ihrem Arbeitnehmer erledigt wurden. Hat Ihr Arbeitnehmer an besonderen Projekten mitgewirkt? Dann sollten Sie diese erwähnen. Langatmige Tätigkeitsbeschreibungen sind in jedem Fall – getreu dem Motto „Weniger ist Mehr“ – zu vermeiden.

Zeugnisvorlagen machen einiges einfacher

Statt sich den eigenen Kopf zu zermartern, wie die Zeugnisse gestaltet sein müssen oder gar einen teuren Rechtsanwalt mit der Formulierung zu beauftragen, gibt es eine praktische Alternative – spezielle Vorlagen für Arbeitszeugnisse. Solche Mustervorlagen sind auf Rechtssicherheit geprüft und erfüllen sämtliche Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung. Ausgestattet sind sie mit Mustertexten – auch für die Tätigkeitsbeschreibung. Selbstverständlich können Sie alle Vorlagen und Musterverträge mühelos an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Übrigens gibt es solche Zeugnisvorlagen auch für Praktikumszeugnisse, Ausbildungszeugnisse und Werkstudentenzeugnisse. Auch in diesen muss eine Tätigkeitsbeschreibung enthalten sein.

Rechtssicheres Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis Führungskraft


Bildquelle Beitragsbild: © simoneminth – stock.adobe.com

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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