Inhaltsverzeichnis
- « Was es dabei zu beachten gilt »
- Was ist überhaupt ein Werkstudent?
- Werkstudenten einstellen – welche Vorteile ergeben sich?
- Wer kann als Werkstudent eingestellt werden?
- Welche Rechte und Ansprüche sind bezüglich Werkstudenten zu beachten?
- Worin unterscheidet sich dieses Beschäftigungsverhältnis von einem Minijob?
- Worin unterscheidet sich die Werkstudententätigkeit von einem Praktikum?
- Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
« Was es dabei zu beachten gilt »
Auch Studenten müssen ihre Lebenshaltungskosten aufbringen. Je nach Bundesland fallen noch Studiengebühren an, viel Geld geht für Essen und Trinken drauf und an der einen oder anderen Campusfeier möchte man ja auch noch teilnehmen. Manche erarbeiten ihr Geld als Minijobber, andere verdienen sich als Werkstudent etwas dazu. Eine Werkstudententätigkeit bietet durchaus Vorteile für Arbeitgeber und Studenten. Doch ein paar Dinge sind zu beachten, wenn man Werkstudenten einstellen möchte. Worum es sich dabei handelt, erfahren Sie hier.
Was ist überhaupt ein Werkstudent?
Aus Sicht des Beschäftigten unterscheidet sich die Tätigkeit als Werkstudent grundlegend von anderen Arten der Beschäftigung in dem Sinne, dass der Student normalerweise im Arbeitsbereich seines Studienfaches eingestellt wird. Dementsprechend geht es nicht nur darum, einfach irgendwie Geld zu verdienen, sondern auch darum, Praxiserfahrung zu sammeln. Diese geht dabei deutlich tiefer als beispielsweise bei einem Praktikum, denn wer einen Werkstudenten einstellt, der behält ihn in der Regel über einen längeren Zeitraum als etwa für die Dauer eines Pflichtpraktikums und integriert ihn tiefer in die Unternehmensprozesse, sodass mit der Zeit auch ein höherer Verantwortungsbereich möglich ist. Die Tätigkeit ist also insgesamt fordernder und wird sich bei einer Bewerbung nach der Studienzeit gut im Lebenslauf machen.
Aus Sicht des Unternehmens nehmen Werkstudenten einen besonderen Status in der Sozialversicherung ein. Kranken- und Pflegeversicherung werden durch das Studentendasein abgedeckt, da man aus Sicht der Krankenkasse hauptberuflich Student ist. Die Arbeitslosenversicherung entfällt. Nur Beiträge zur Rentenversicherung müssen entrichtet werden.
Werkstudenten einstellen – welche Vorteile ergeben sich?
Die Vorteile liegen auf beiden Seiten. Die Studierenden, die auf dieser Basis arbeiten, finden eine Nebenbeschäftigung, die zu ihrem Lebenslauf passt und mit der sie praktische Erfahrungen erwerben können. Die Unternehmen profitieren von dieser Konstellation dadurch, dass sie frühzeitig hochveranlagte Nachwuchskräfte beschäftigen mit der Aussicht, diese unter Umständen nach erfolgreich absolviertem Studium zu übernehmen. Das erspart der Firma Ausschreibungen, Bewerbungsrunden und Einarbeitungszeiten und dem Studenten gelingt womöglich ein flüssiger Übergang ins Berufsleben. Da in dem Fall für den Beschäftigten außer der Rentenversicherung keine Nebenkosten anfallen, lohnt sich diese Form der Beschäftigung auch finanziell für beide Seiten. Die Studenten können fast den ganzen Bruttolohn für sich behalten und in der preiswerten Familienversicherung verbleiben.
Wer kann als Werkstudent eingestellt werden?
Neben diesen Vorteilen müssen allerdings auch zwei Voraussetzungen gegeben sein , damit der Student einen Werkstudentenvertrag bekommen kann.
Erstens muss der junge Mitarbeiter ein ordentlich eingeschriebener Student einer Uni oder einer Hochschule sein. Das kann auch eine Einrichtung im Ausland sein. Entscheidend ist, dass der Schwerpunkt aus Sicht des Studenten auf dem Studium liegt und die Arbeit eine Nebentätigkeit ist. Ausgeschlossen sind Fernstudenten, Promotionsstudenten, Gasthörer sowie Studenten, die sich im Urlaubssemester befinden. Um zu gewährleisten, dass sich niemand pro forma einschreibt, darf das 25. Fachsemester nicht überschritten sein.
Zweite Voraussetzung ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit des Werkstudenten unter 20 Stunden bleibt. Arbeitet er mehr, wird er als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer betrachtet. Von dieser Regel kann er allerdings in den Semesterferien eine Ausnahme bilden und in dieser Zeit auch mehr als 20 Wochenstunden arbeiten. Das darf nur nicht in mehr als 26 Wochen im Jahr der Fall sein.
Welche Rechte und Ansprüche sind bezüglich Werkstudenten zu beachten?
Zwar entfallen bei dieser Form der Beschäftigung die meisten Lohnnebenkosten, dennoch müssen auch hier Rechte und Ansprüche eingehalten werden:
- Kündigungsschutz: Auch wenn der Schwerpunkt auf dem Studium liegt, muss bei einer Kündigung nach erfolgreich absolvierter Probezeit ein hinreichender Grund für eine Kündigung vorliegen. Die Beendigung des Studiums allein ist noch kein hinreichender Grund, sofern es nicht ausdrücklich so im Vertrag verankert wurde.
- Mutterschutz und Elternzeit: Diese Rechte gelten genauso wie bei anderen Arbeitnehmern auch.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wie ein normaler Angestellter hat auch der Werkstudent Anrecht auf Lohnfortzahlung, wenn er erkrankt ist. Ist er länger als sechs Wochen krank, fällt die Fortzahlung ab diesem Zeitpunkt der Krankenkasse zu.
- Anspruch auf Urlaub: Der gewährte Urlaub muss der gesetzlichen Mindestdauer entsprechen. Dieser Anspruch ist aber umso geringer, je niedriger die Anzahl der Arbeitstage und die Anzahl der durchschnittlichen Wochenstunden ist.
Worin unterscheidet sich dieses Beschäftigungsverhältnis von einem Minijob?
Ein Minijobber fungiert in einem Unternehmen oft als eine einfache Aushilfe, die dementsprechend simple Tätigkeiten zu übernehmen hat und wenig oder gar keine Verantwortung trägt. Wer hingegen einen Werkstudenten einstellen will, überträgt diesem häufig anspruchsvollere Aufgaben, bei denen dieser seine im Studium erworbenen Kenntnisse einbringen kann. Sein Studium und auch seine weitere Karriereplanung kann durch diese Nebenbeschäftigung somit konkret gefördert werden. Manche Firmen bieten auch spezielle Beschäftigungen für Abschlussarbeiten an, für die sie dann Absolventen einstellen.
Worin unterscheidet sich die Werkstudententätigkeit von einem Praktikum?
Es gibt für Unternehmen neben der kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigung natürlich auch die Möglichkeit, dass sie Praktikanten einstellen. Wer allerdings lieber keinen Werkstudenten einstellen, sondern einen Praktikanten engagieren will, erhält normalerweise einen Mitarbeiter ohne größeres theoretisches Vorwissen. Hier liegt der Schwerpunkt dann eher darauf, dass dieser junge Erwachsene ausgebildet wird und erste Einblicke in seine etwaige berufliche Zukunft bekommt.
Im Rahmen des Studiums ist zu differenzieren zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika. Die ersteren sind Teil der Studienordnung und haben eine festgelegte Struktur, was die Dauer und den Arbeitsbereich anbelangt. Bei freiwilligen Praktika können sowohl Dauer als auch Tätigkeitsbereiche variieren. Wenn dieses freiwillige Praktikum länger als drei Monate dauert, ergibt sich daraus ein Anspruch auf eine Bezahlung des Praktikanten.
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
Neben den genannten Rechten und Ansprüchen, die Studierende mit einem Werkvertrag haben, gibt es noch allgemeine Regelungen, die alle Unternehmen beachten müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich dieser Angestellte noch im Studium bzw. in der Ausbildung befindet oder nicht. Zu diesen Ansprüchen gehört der auf ein Arbeitszeugnis. Jeder Mitarbeiter, der aus dem Unternehmen ausscheidet, hat ein Anrecht auf eine Beurteilung der erbrachten Arbeitsleistung in Form eines Arbeitszeugnisses. Auch Studierenden, die auf geringfügiger oder kurzfristiger Basis eingestellt sind, steht ein solches Zeugnis in Form eines Werkstudentenzeugnisses zu. Dafür sind spezielle Mustervorlagen erhältlich, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
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