Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen

von | Jul 21, 2022 | Unternehmensführung | 0 Kommentare

Wenn Ihnen dieser Artikel gefallen hat, dann teilen Sie ihn bitte!

FacebookTwitterLinkedInXINGEmailWhatsApp
Lesezeit: 4 Minuten

« Wann besteht Pflicht und wann ist ein freiwilliger Eintrag sinnvoll? »

Ein Eintrag ins Handelsregister ist für alle Kaufleute verpflichtend. Darüber hinaus können sich Selbstständige, die dieser Pflicht nicht unterliegen, sich freiwillig verzeichnen lassen. Aber wie sieht es mit einzelnen Gewerbetreibenden aus? Müssen sich Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen? Erfahren Sie hier mehr darüber.

Das Handelsregister – was ist das eigentlich?

Bei einem Handelsregister handelt es sich um ein Unternehmensregister, das die wichtigsten Informationen über Unternehmen zum Abruf bereithält. Alle gespeicherten Daten sind öffentlich zugänglich und stehen jedermann zur Verfügung. Die Einsichtnahme in das Unternehmensregister ist zum Beispiel über das gemeinsame Registerportal der Länder möglich. Die Eintragung in das Handelsregister muss bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht erfolgen. Die Amtsgerichte sind für die Führung des Registers verantwortlich. Sollten sich Änderungen in der Unternehmenskonstellation ergeben, sind diese umgehend mitzuteilen. Dies könnte beispielsweise die Berufung eines neuen Prokuristen sein. Auch eine eventuelle Insolvenz muss gemeldet werden. Mehrheitlich müssen sich Einzelunternehmen nicht ins Handelsregister eintragen. Doch es gibt Ausnahmen.

Handelsregister Ordner mit Grafiken

© MQ-Illustrations – stock.adobe.com

Welche Daten sind für den Registereintrag relevant?

Zu den erforderlichen Angaben für den Registereintrag zählen natürlich der Name und der Sitz des Unternehmens. Ebenso wichtig sind die gewählte Rechtsform und welche Unternehmer und Gesellschafter das Gewerbe betreiben. Darüber hinaus sind Angaben zum Geschäftsführer, zu Prokuristen und zu Handlungsbevollmächtigten erforderlich. Auch die Höhe des Stammkapitals oder die Höhe der Kapitaleinlagen muss angegeben werden. Tritt die Insolvenz des Unternehmens ein, sind Informationen zum Insolvenzverfahren und die Gründe für die Insolvenz anzugeben.

Durch diese Daten, die durch einen Handelsregisterauszug eingesehen werden können, soll Banken, Investoren, Geschäftspartnern und anderen Beteiligten im Geschäftsverkehr ausreichende Sicherheit geboten werden. Mithilfe von einem Handelsregisterauszug kann beispielsweise geprüft werden, ob Angaben zu einem Unternehmen wahrheitsgemäß sind. Darüber hinaus lässt sich im Fall von Rechtsstreitigkeiten die für eine Klage erforderliche ladefähige Anschrift einer Firma ermitteln.

Waage, Hammer und Richter beim Unterschreiben - Handelsregister

© successphoto – stock.adobe.com

Schon bei der Gründung beachten: Ist für Einzelunternehmen der Eintrag ins Handelsregister erforderlich?

Ob sich auch Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen müssen, hängt davon ab, ob es sich um einen kaufmännischen Gewerbebetrieb handelt. Dann ist der Eintrag vorgegeben. Nicht eintragen muss sich ein Kleingewerbe. Auch Freiberufler sind ausgenommen. Ansonsten unterliegen außer der GbR alle anderen Rechtsformen der Registrierungspflicht.

Ab wann Kaufmann?

Werden z. B. beim Jahresumsatz gewisse Schwellenwerte überschritten, erreichen Unternehmer den Status Kaufmann. Diese Werte liegen in der Regel bei weit mehr als 100.000 Euro. Im Großhandel, in der Produktion und bei Speisegaststätten sind dies ca. 300.000 Euro, bei Dienstleistungen circa 175.000 Euro und bei Handelsvertretungen circa 120.000 Euro. Ein Kaufmann betreibt außerdem ein Gewerbe, das eine ordentliche Buchführung erfordert. Weitere Kaufmannskriterien sind zum Beispiel die Art der Geschäftstätigkeit. Wer viele verschiedene Produkte anbietet, ein Lager unterhält und Werbung betreibt, erfüllt die Voraussetzungen, um als Kaufmann eingestuft zu werden.

Als Kaufmann gilt auch, wer über ein nennenswertes Anlagevermögen verfügt oder Kredite für sein Unternehmen aufgenommen hat, die den Betrag von 50.000 Euro übersteigen. Weitere Punkte, die einen Handelsregistereintrag erfordern, sind die Höhe des Betriebsvermögens. Liegt dies über 100.000 Euro, kann dies einen Eintrag erforderlich machen. Unternehmen mit 5 oder mehr Angestellten oder mehreren Filialen oder Standorten unterliegen ebenfalls der Verpflichtung, das Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen zu lassen. All diese Angaben sind keine absoluten Werte. Sie dienen lediglich einer groben Orientierung. Besteht eine Eintragsverpflichtung, spricht man vom Istkaufmann.

Geld und Würfel mit dem Wort "Vermögen"

© mapoli-photo – stock.adobe.com

Gibt es Beratungsmöglichkeiten zum Kaufmannsstatus?

Ob für Einzelunternehmen eine Handelsregister Eintragung erforderlich bzw. sinnvoll ist, lässt sich durch eine Prüfung bei der IHK feststellen. Die IHK unterstützt das Registergericht bei seinen Tätigkeiten und ist daher der ideale Ansprechpartner.

Eine Beratung bzw. eine Überprüfung bei der IHK gibt Ihnen die erforderliche Rechtssicherheit und hilft Ihnen, Fehler bei der Unternehmensgründung, aber auch bei späteren Veränderungen im Unternehmen zu vermeiden.

Wann ist es sinnvoll, das Einzelunternehmen in das Handelsregister einzutragen?

Auf Wunsch können sich unabhängig von der Rechtsform auch Betreiber von Kleingewerbe und Freiberufler als Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Kannkaufmann. Mit der Registereintragung gehen aber auch die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns einher. Das bedeutet, dass ab sofort für alle Geschäftstätigkeiten das Handelsgesetzbuch, das HGB, gilt und nicht mehr wie bisher das Bürgerliche Gesetzbuch, das BGB. Es besteht die Verpflichtung zur doppelten Buchführung und zur Erstellung einer Bilanz. Daher sollten Sie sehr genau prüfen, ob und welche Vorteile Ihnen der Eintrag in das Unternehmensregister bietet. Ein häufiger Grund für den freiwilligen Eintrag ist die Möglichkeit, einen frei gewählten Unternehmensnamen verwenden zu dürfen. Nicht zu unterschätzen ist auch der mit einem Eintrag einhergehende Gewinn an Seriosität. Als Einzelunternehmen sollte man genau abwägen, ob die Vor- oder Nachteile überwiegen.

Frau mit Zeichenpad am Laptop - Handelsregister

© Robert Kneschke – stock.adobe.com

Wie beantragt man einen Handelsregistereintrag?

Die Beantragung des Eintrags erfolgt durch einen Notar. Nach einer Prüfung durch das Registergericht werden die Daten in das Handelsregister übernommen und anschließend im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die für den Eintrag anfallenden Gebühren hängen von der Rechtsform und den erzielten Umsätzen ab und liegen in der Regel zwischen 100 Euro und 250 Euro.

Übrigens: Welche Rechtsform Sie anstreben, sollten Sie bereits im Businessplan festhalten.

Businessplan-Paket Einzelhandel / Ladengeschäft


Bildquellen:
Beitragsbild | © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Weitere Inhalte