Arbeiten als Freiberufler oder Gewerbe anmelden

von | Jun 3, 2020 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 5 Minuten

Wir erklären entscheidende Unterschiede

Wer am Anfang der Selbstständigkeit steht, muss sich zwischen einer Tätigkeit als Freiberufler oder der Anmeldung eines Gewerbes entscheiden, da der Gesetzgeber strikt zwischen gewerblichen und freiberuflichen Berufsfeldern unterscheidet. Eine freie Entscheidung ist häufig gar nicht möglich, denn es gibt verschiedene Kriterien, die bei der Existenzgründung für eine klare Einordnung sorgen. Um diese muss jeder Gründer Bescheid wissen, um den resultierenden Unterschieden zwischen einem Gewerbe und der Arbeit als Freiberufler Rechnung tragen zu können.

Das ist ein Gewerbetreibender

In der Gewerbeordnung (GewO) gibt es hierzu keinen feststehenden Begriff bzw. keine genaue Definition. Ein wenig mehr Hinweise gibt § 15 II Einkommenssteuergesetz (EStG). Demnach müssen Gewerbetreibende einer selbstständigen Betätigung nachgehen, mit der Absicht Gewinn zu erzielen. Dabei darf die Gewerbetätigkeit weder sogenannte freie Berufe, noch Berufe in Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau betreffen. Beispiele für Gewerbebetriebe sind Handwerks- und Industriebetriebe oder auch Gaststätten. Zudem gehören auch sämtliche AGs oder GmbHs zur gewerblichen Tätigkeit. Hierbei handelt es sich dann um einen Gewerbebetrieb aufgrund der Rechtsform.

Schreiner bei der Arbeit - Arbeiten als Freiberufler oder Gewerbe anmelden

© Kzenon – stock.adobe.com

Muss ich eine gewerbliche Tätigkeit anmelden?

Gewerbetreibende müssen ihre Tätigkeit im Normalfall anmelden. Wenn eine Tätigkeit gewerblicher Natur ist und es sich nicht um einen Katalogberuf im Sinne des § 18 Einkommenssteuergesetz handelt, muss man als Selbstständiger das Gewerbe anmelden. Die Anmeldung ist beim zuständigen Gewerbeamt durchzuführen. Zudem muss die Anmeldung bereits vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen. Bei einigen Gewerben verlangt der Gesetzgeber weitere Nachweise und Kenntnisse, sodass eine Prüfung der Voraussetzungen durch das Gewerbeamt immer vonnöten ist.

Gewerbe-Anmeldungsschein - Arbeiten als Freiberufler oder Gewerbe anmelden

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Was ist ein Kleingewerbe?

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um ein Unternehmen, das nicht über einen bestimmten Umfang an Geschäftstätigkeit hinauskommt. Das Gewerbe handelt nur in einem überschaubaren Umfang und kann somit eine spezielle Vorschrift in Anspruch nehmen: die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Dies ist dann der Fall, wenn das Kleingewerbe einen Umsatz von jährlich maximal 22.000,- Euro erzielt. Solche Unternehmen sind von der Umsatzsteuer befreit, wodurch der Kleinunternehmer monetär entlastet wird. Auch eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich – hier genügt bereits die einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), was Selbstständige weiter entlastet. Eine Anmeldung des Gewerbes ist jedoch auch hier notwendig.

Businessplan-Paket Kleinunternehmen / Kleingewerbe

Besondere Eigenschaften der freien Berufe

Um die Frage Freiberufler oder Gewerbe zu beantworten, bedarf es natürlich auch eines Blickes auf die sogenannten freien Berufe, denn der freie Beruf unterscheidet sich in vielen Punkten von der gewerblichen Tätigkeit. Freiberufler sind selbstständig tätig und arbeiten eigenverantwortlich. Die Tätigkeit der freien Berufe kann schriftstellerischer, unterrichtender, wissenschaftlicher oder erzieherischer Art sein. Ein einheitlicher Oberbegriff ist für den freien Beruf nicht gegeben. Jedoch gibt § 18 Einkommenssteuergesetz eine Vielzahl an Beispielen, die zu den freien Berufen gehören. Dies sind unter anderem Journalisten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Krankengymnasten oder Ärzte. Die freiberufliche Tätigkeit basiert auf einer wissenschaftlichen Ausbildung, wobei keine akademische Ausbildung vonnöten ist.

Ärztin sitzt lächelnd vor einem Computer

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Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit

Strebt ein Existenzgründer eine freiberufliche Selbstständigkeit an, meldet er seine Tätigkeit beim Finanzamt an. Dies sollte innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Selbstständigkeit geschehen. Dann entscheidet das Finanzamt, ob es sich um einen Freiberufler handelt oder doch eine gewerbliche Einordnung vorgenommen wird. Übrigens: Auch Freiberufler sollten bei der Planung und Beantragung von Finanzierungshilfen durch die Bank und für sich selbst unbedingt auf einen Businessplan speziell für Freie Berufe zurückgreifen!

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Freelancer oder Freiberufler?

Häufig wird der Begriff des Freelancers synonym für die freiberuflichen Berufe verwendet. Auch wenn es der Wortlaut und die Übersetzung vermuten lassen könnten, sind Freelancer und freiberuflich Tätige nicht immer das Gleiche. Ein Freelancer arbeitet auf freier Basis mit einem Auftraggeber zusammen. Hier ist sowohl eine gewerbliche als auch freiberufliche Tätigkeit vorstellbar.

Abgrenzung und Einordnung neuer und gemischter Berufe

Bei der Existenzgründung stellt sich immer die Frage, ob Freiberufler oder Gewerbe. Doch nicht immer ist diese Frage einfach und präzise zu beantworten. Insbesondere für Laien ist es bei der Erarbeitung eines Businessplans nicht immer schlüssig, welche Einordnung erfolgt. Insbesondere bei neuen Berufsfeldern sind oftmals selbst die Finanzämter überfragt. Durch die Digitalisierung entstehen fortlaufend neue Berufsfelder – hier ist es häufig nicht klar, ob das Finanzamt die Tätigkeit freiberuflich einordnet oder vielmehr ein Gewerbebetrieb vorliegt.

Die gleiche Schwierigkeit besteht auch bei gemischten Tätigkeiten. Wenn Selbstständige sowohl gewerblich als auch freiberuflich tätig werden, ist die Einordnung schwierig. Soweit eine eindeutige Trennung möglich ist und kein Zusammenhang besteht, liegt sowohl eine freiberufliche als auch eine gewerbliche Tätigkeit vor. Bei gemischten Tätigkeiten bedarf es bei der Existenzgründung jedoch eines genaueren Blicks, um die Frage Freiberufler oder Gewerbe zu beantworten.

Bäcker steht vor einer Kamera für eine Übertragung im Internet

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Unterschiede zwischen beiden Berufsfeldern

Doch warum ist die Frage „Freiberufler oder Gewerbe“ überhaupt wichtig? Ist es nicht völlig egal, ob sich jemand als gewerbetreibend oder freiberuflich betätigt? Mit der Einordnung ergeben sich einige wichtige Konsequenzen, beispielsweise rechtlicher und steuerlicher Natur.

Rechtliche Unterschiede

Freiberuflich Tätige müssen ihre Arbeit nicht beim Gewerbeamt anmelden. Es ist lediglich notwendig, eine Steuernummer beim Finanzamt zu beantragen. Zudem sind eine Eintragung ins Handelsregister ebenso wenig notwendig wie eine Mitgliedschaft bei der Handelskammer. Beim Freiberufler ist das bürgerlich-rechtliche Schuldrecht einschlägig, während ein Gewerbetreibender dem Handelsrecht unterliegt.

Symbolbild Aktenordner mit Aufdruck "Handelsregister" - Arbeiten als Freiberufler oder Gewerbe anmelden

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Steuerliche Betrachtungen

Nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche Unterschiede gehen mit der Einordnung als Freiberufler oder Gewerbe einher. Freiberuflich Tätige müssen grundsätzlich keine Gewerbesteuer zahlen. Sie unterliegen stattdessen der Besteuerung ihres Gewinns, welcher über die sogenannte Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermittelt wird. Bei Gewerbetreibenden hingegen fällt, wie der Name schon sagt, die Gewerbesteuer an, allerdings erst ab einem Mindestumsatz von 24.500,- EUR. Beiden gemeinsam ist, dass sie die  Kleinunternehmerregelung nutzen können. Bei einem Umsatz von unter 22.000,- Euro im ersten Jahr (also dem Jahr der Gründung)  und unter 50.000,- Euro im zweiten Jahr kann auf die Ausweisung der Umsatzsteuer auf gestellten Rechnungen verzichtet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Umsatzsteuer für den Unternehmer ein durchlaufender Posten ist; es geht also lediglich um Reduzierung des bürokratischen Aufwands.

Frau arbeitet zuhause

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Der Businessplan bei Selbstständigkeit

Ganz gleich, ob jemand bei der Existenzgründung als freiberuflich Selbstständiger oder Gewerbetreibender sein Berufsleben beginnt – ein Businessplan ist immer die zwingende Voraussetzung, um langfristig erfolgreich zu wirtschaften. Naturgemäß verfügen viele Selbstständige und Angehörige der freien Berufe nicht über die Erfahrung und das Know-how, um Businesspläne eigenständig zu entwerfen. Neben der teuren Beauftragung eines Experten gibt es auch die Möglichkeit, eine Vorlage für den Businessplan zu nutzen, um berufsspezifische Unterschiede kenntlich zu machen. Insbesondere bei überschaubaren Geschäftsvorhaben können derartige Vorlagen wahre Wunder bewirken und eine echte Alternative darstellen. Aber auch und gerade für Gewerbetreibende sind derartige Businesspläne ein Meilenstein auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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