Pflegedienst gründen: was ist wichtig?

von | Jun 30, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 16 Minuten

Einen Pflegedienst zu gründen, bietet die Möglichkeit, einer sinnstiftenden Arbeit nachzugehen und gleichzeitig ein erfolgreiches Unternehmen aufzubauen. Doch welche Voraussetzungen und Schritte sind erforderlich? Dieser Artikel enthält alle Informationen, die angehende Gründer benötigen, wenn Sie einen Pflegedienst gründen möchten.

Von den rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Aspekten über die Planung und Organisation bis hin zu einer praktischen Checkliste – wir führen Sie durch den gesamten Prozess. Erfahren Sie zudem mehr über die aktuellen Herausforderungen und Chancen in der Pflegedienstbranche sowie die entscheidenden Erfolgsfaktoren. Starten Sie jetzt, um Menschen zu helfen und sich mit einem Pflegedienst selbstständig zu machen.

Voraussetzungen, um einen Pflegedienst zu gründen

Fachliche Voraussetzungen

Das Sozialgesetz (§ 71 SGB XI) definiert, dass nur ausgebildete Pflegefachkräfte mit Zusatzqualifikation einen Pflegedienst leiten dürfen. Das erfordert eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.

Eine Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL) oder ein Studium im Bereich Pflegemanagement sind für leitende Positionen obligatorisch. Neben Fachkenntnissen ist auch kaufmännisches Wissen essentiell, um den Pflegedienst effizient und wirtschaftlich zu führen. Fachverbände für ambulante Pflegedienste bieten hierzu geeignete Weiterbildungsmöglichkeiten an.

TIPP: Auch wenn Sie die gesetzlich vorgeschriebene PDL-Ausbildung nicht besitzen, besteht die Möglichkeit, einen Pflegedienst zu gründen. In diesem Fall müssen Sie eine qualifizierte Pflegefachkraft als Pflegedienstleitung einstellen, die über die erforderliche Qualifikation verfügt und die Verantwortung in diesem Bereich übernimmt.

Zu guter Letzt sollten Sie als Gründer eines Pflegedienstes auch über unternehmerische Fähigkeiten verfügen oder bereit sein, diese zu entwickeln. Dazu gehören Kenntnisse in den Bereichen Finanzmanagement, Mitarbeiterführung, Marketing, rechtliche Aspekte und betriebliche Organisation.

Persönliche Voraussetzungen

Die Pflege von Menschen erfordert soziale Fähigkeiten, wie Einfühlungsvermögen und Empathie. Wer einen Pflegedienst eröffnen möchte, muss daher auch einige persönliche Voraussetzungen mitbringen.

Empathie und Einfühlungsvermögen

Sie sollten in der Lage sein, sich in die Lage der Patienten und ihrer Angehörigen zu versetzen und ihnen mit Respekt, Verständnis und Mitgefühl zu begegnen. Nehmen Sie sich Zeit für die Menschen und haben Sie ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Probleme.

Kommunikations- und Führungsfähigkeiten

Als Inhaber eines Pflegedienstes müssen Sie effektiv mit Mitarbeitern, Patienten, Angehörigen und vielen anderen Menschen zu kommunizieren. Starke Kommunikations- und Führungsfähigkeiten sind deshalb wichtig.

Belastbarkeit und Flexibilität

Die Leitung eines Pflegedienstes kann herausfordernd sein, sowohl körperlich als auch emotional. Sie sollten Belastbarkeit mitbringen und in der Lage sein, Berufliches und Privates zu trennen. Zudem ist Flexibilität wichtig, wenn es einen Notfall oder Personalengpässe gibt.

Verantwortungsbewusstsein

Als Inhaber eines Pflegedienstes tragen Sie eine hohe Verantwortung für die Pflegequalität, die Sicherheit der Patienten und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Ein starkes Verantwortungsbewusstsein ist daher unerlässlich.

Zulassung und Institutionskennzeichen (IK-Nummer)

Jeder Pflegedienst benötigt gemäß § 72 des Sozialgesetzbuchs eine offizielle Zulassung, um Leistungen gegenüber den Pflegeversicherungen abrechnen zu können. Die Zulassung beantragen Sie bei den zuständigen Landesverbänden der Pflegekassen mithilfe des Strukturerhebungsbogens.

Für den umfangreichen und komplexen Prüfprozess sollten Sie eine gute Vorbereitung treffen. Die Zulassung hängt von Ihren fachlichen Qualifikationen sowie der Fähigkeit des Unternehmens ab, eine dauerhaft leistungsfähige und wirtschaftliche pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Dazu gehören:

  • ausreichendes Personal
  • eine qualifizierte Pflegedienstleitung
  • eine stellvertretende Pflegedienstleitung
  • angemessene Bezahlung
  • ein 24/7-Erreichbarkeitssystem
  • ein Hygieneplan und
  • ein Qualitätsmanagement

Außerdem benötigen Sie ein Institutionskennzeichen (IK) zur Leistungsabrechnung mit den Kassen. Das Institutionskennzeichen können Sie bei der Sammel- und Verteilungsstelle (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragen.

Der Versorgungsvertrag

Sobald Sie die Zulassung für Ihren Pflegedienst erhalten haben, können Sie einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen abschließen. Dieser Vertrag regelt den Umfang und die Art der erbrachten Pflegeleistungen sowie das Einzugsgebiet des Pflegedienstes.

Der Versorgungsvertrag ist für Ihr Unternehmen von zentraler Bedeutung, da er bestimmt, ob die Kosten für die erbrachten Pflegeleistungen von den Pflegekassen übernommen werden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt elektronisch per Datenträgeraustausch (DTA), was den Prozess für beide Seiten erleichtert.

GUT ZU WISSEN: Für häusliche Krankenpflege und ambulante Pflege müssen separate Versorgungsverträge mit der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung abgeschlossen werden, weil die Zulassungsverfahren unabhängig voneinander sind.

Spezielle Anforderungen in der Pflege

Hygiene

in der Pflege ist ein zentrales Thema. Als Leiter:in sind Sie verantwortlich für die Einhaltung der Hygienevorschriften zum Schutz der Mitarbeiter:innen und Pflegebedürftigen vor Krankheiten. Ein individuell angepasster Hygieneplan, der regelmäßig aktualisiert wird, legt Maßnahmen wie Desinfektion, Reinigung und Sterilisation fest.

Qualitätsmanagement

Zudem ist ein internes Qualitätsmanagement erforderlich, das auch durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft wird. Faktoren wie Mitarbeiterqualifikation, Einhaltung des Hygieneplans und der Qualitätsstandards sowie Pflegedokumentation, Tourenpläne und Notfallprotokolle sind von besonderem Interesse bei den Prüfungen.

§ 50 Arzneimittelgesetz (AMG)

Für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheken muss gemäß § 50 des Arzneimittelgesetzes die erforderliche Sachkenntnis nachgewiesen werden. Dies kann anhand der fachlichen Qualifikationen erfolgen oder durch eine erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung bei der IHK.

Ablauf einer Pflegedienst Gründung

Businessplan für einen Pflegedienst erstellen

Die Erstellung eines detaillierten Geschäftsplans ist ein wesentlicher Schritt bei der Gründung eines Pflegedienstes. Der Businessplan umfasst eine Beschreibung der angebotenen Leistungen, eine Analyse des Marktes und des Wettbewerbs, eine Standortanalyse, die Finanzplanung sowie die Strategie zur Kundengewinnung und -bindung. Er dient als Roadmap und hilft bei der Sicherung von Finanzierungsmitteln und der langfristigen Ausrichtung des Pflegedienstes.

Zielgruppe definieren und analysieren

Die Definition der Zielgruppen ist ein entscheidender Schritt bei der Planung eines Pflegedienstes. Stehen ältere Menschen im Fokus oder auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Pflege benötigen? Die Zielgruppe zu definieren und zu analysieren ist wichtig, um das eigene Angebot und das Marketing passgenau gestalten zu können. Nur wer seine potenziellen Kunden kennt, kann maßgeschneiderte Dienstleistungen anbieten.

Angebot gestalten

Informieren Sie sich über die Bedürfnisse und Probleme Ihrer zukünftigen Patienten und gestalten Sie Ihr Angebot entsprechend. Die Bandbreite der Tätigkeiten von Pflegediensten ist sehr vielfältig. Die Leistungen eines Pflegedienstes erstrecken sich von der Grundpflege über die Behandlungspflege und Intensivpflege bis hin zu hauswirtschaftlicher Versorgung, Verhinderungspflege und Alltagsbegleitung. Neben den regulären Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es zahlreiche spezialisierte Bereiche wie Intensivnachsorge nach ambulanten Eingriffen, Demenzbetreuung oder die palliative Versorgung von schwerkranken Menschen.

Leistungsbereiche eines Pflegedienstes

Grundpflege

In der Grundpflege werden die Pflegepersonen in der Verrichtung alltäglicher Grundverrichtungen unterstützt.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst alle Pflegedienste, die auf ärztliche Verordnung hin vom Pflegepersonal durchgeführt werden, z.B. Pulsmessung und Verbandswechsel.

Intensivpflege

In verschiedenen Situationen ist die stundenweise Pflege nicht ausreichend, z.B. in der Folgezeit eines Krankenhausaufenthaltes. Es wird eine 24-Stunden-Pflege angeboten, im Rahmen derer das Pflegepersonal rund um die Uhr erreichbar ist.

Hauswirtschaftliche Versorgung

In der hauswirtschaftlichen Versorgung werden sämtliche hauswirtschaftlichen Tätigkeiten übernommen, z.B. Einkäufe und Reinigungsarbeiten.

Verhinderungspflege

Das Angebot im Bereich Verhinderungspflege richtet sich an Angehörige, die bei der Pflege eine stundenweise Entlastung benötigen. Typische Anlässe sind:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Überlastung
Alltagsbegleitung

In der Alltagsbegleitung werden die Pflegepersonen in allen alltäglichen Tätigkeiten und Freizeitaktivitäten unterstützt und begleitet. Typische Leistungen sind: Arztbesuche und Ausflüge.

Demenzbetreuung

Ca. 1 Mio. Menschen in Deutschland leiden unter einer Demenz. Die Betreuung erfordert viel Geduld, Zuwendung und Einfühlungsvermögen und ist nicht selten mit einer hohen psychischen und physischen Belastung für die Angehörigen verbunden. Typische Leistungen sind Spaziergänge und Spielen.

Erfolgsfaktor Mitarbeiter

Die Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource für den Erfolg eines Pflegedienstes. Sie Erbringen die Dienstleistung an den Patienten und prägen das Image Ihres Pflegedienstes nach außen.

Der endgültige Personalbedarf lässt sich zwar erst unter Berücksichtigung von Patientenzahlen, Arbeitszeiten und Qualifikationen ermitteln, Sie sollten jedoch frühzeitig mit dem Recruiting beginnen. Eine gezielte Personalbeschaffung durch Stellenanzeigen, Kontakte zu Bildungseinrichtungen und Jobmessen ist notwendig, um qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Je nach Tätigkeits-Schwerpunkt des Pflegedienstes benötigen Sie verschiedene Arten von Mitarbeitern mit unterschiedlichen Qualifikationen:

Examinierte Pflegefachkräfte

Dies umfasst examinierte Krankenpfleger (Gesundheits- und Krankenpfleger) oder examinierte Altenpfleger. Diese Mitarbeiter sind für die direkte Pflege und Betreuung der Patienten verantwortlich. Sie unterstützen bei der Körperpflege, Medikamentengabe, Verbandswechseln, Mobilisierung und anderen pflegerischen Aufgaben.

Pflegehelfer

Pflegehelfer oder Pflegeassistenten unterstützen die examinierten Pflegefachkräfte bei ihren Aufgaben. Sie können beispielsweise bei der Körperpflege, dem Essen, der Mobilität und anderen alltäglichen Aktivitäten helfen.

Hauswirtschaftliche Kräfte

Diese Mitarbeiter sind für die Reinigung der Räumlichkeiten des Pflegedienstes und gegebenenfalls der Wohnungen der betreuten Personen zuständig. Sie können auch bei der Zubereitung von Mahlzeiten und anderen haushaltsbezogenen Aufgaben unterstützen.

Verwaltungspersonal

Ein Pflegedienst benötigt auch Mitarbeiter für die Verwaltungsaufgaben wie Terminvereinbarungen, Dokumentation, Abrechnung, Personalmanagement und andere organisatorische Tätigkeiten. Dies umfasst oft eine Bürokraft oder eine Verwaltungsfachkraft.

Therapeuten

Je nach Bedarf können auch Therapeuten wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden Teil des Teams sein, um rehabilitative oder unterstützende Therapien anzubieten.

Spezialisierte Fachkräfte

Darüber hinaus können weitere spezialisierte Fachkräfte erforderlich sein, wie z.B. Wundmanager, Palliativpflegekräfte oder ein Demenzbetreuer.

Rechtsform wählen

Die meisten Pflegedienste werden in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben. Die Wahl dieser Rechtsform bringt einige Vorteile mit sich:

  • flexible Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages (Satzung) möglich
  • keine Haftung mit dem Privatvermögen der Gesellschafter
  • die Haftung ist bis zur Höhe des Stammkapitals beschränkt
  • das Unternehmen wird vom Geschäftsführer als Angestellter der GmbH geführt (die GmbH ist eine juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit)
  • einfache und schnelle Aufnahme neuer Gesellschafter in die GmbH ist möglich
  • vielfältige Möglichkeiten zur Beteiligung von Investoren vorhanden
  • eine einfache Unternehmensübertragung ist möglich
  • Körperschaftssteuersatz für Kapitalgesellschaften ist deutlich geringer als der progressiv ansteigende Einkommenssteuersatz für Personengesellschaften
  • Bildung „stiller Reserven“ möglich, da Gewinne nicht ausgeschüttet werden müssen
  • sehr hohe Anerkennung durch Kapitalgeber, Geschäftspartner und Patienten
  • durch Publizitätspflicht erhalten potenzielle Partner im Vorhinein einen Eindruck des Unternehmens.

Zur Gründung der GmbH muss eine Gesellschafterliste und ein Gesellschaftsvertrag (Satzung) ausgearbeitet und durch ein Notariat beurkundet werden. Danach wird der Vertrag auf Basis des Nachweises der Einbringung der Stammeinlagen (Einzahlungsbeleg Geschäftskonto) beim Handelsregister eingereicht. Mit dem Eintrag in das Handelsregister wird die GmbH Kaufmann nach Handelsgesetzbuch (HGB) inklusive aller Rechte und Pflichten. Somit besteht die Pflicht zur doppelten Buchführung inklusive Inventur, Jahresabschluss und Bilanz nach HGB.

TIPP: Lassen Sie sich beraten, welche Rechtsform für Ihre persönliche Situation am besten passt! Alle Rechtsformen haben Vorteile und Nachteile.

Versicherungen

Für einen Pflegedienst sind verschiedene Versicherungen wichtig, um Risiken abzudecken und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Versicherungen für einen Pflegedienst zählen:

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unerlässlich, da sie Schutz bietet, wenn ein Patient oder ein Dritter aufgrund eines Fehlers oder Versäumnisses des Pflegedienstes Schaden erleidet. Dies kann beispielsweise bei Verletzungen oder Medikationsfehlern bei den Patienten oder Beschädigungen am Eigentum Dritter auftreten. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Kosten für Personen- und Sachschäden ab.

Geschäfts-Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung schützt den Pflegedienst vor Schäden oder Verlusten an seinen betrieblichen Inhalten. Dies umfasst beispielsweise medizinische Geräte, Möbel, Büroausstattung und andere bewegliche Gegenstände. Die Versicherung deckt Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Wasserschäden und andere unvorhergesehene Ereignisse ab. Eine Inhaltsversicherung gewährleistet, dass der Pflegedienst im Falle von Schäden oder Verlusten nicht selbst für die Kosten aufkommen muss.

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern, Patienten oder Angehörigen im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen und Haftungsfragen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und andere rechtliche Ausgaben, um den Pflegedienst vor finanziellen Belastungen zu schützen.

Kfz-Versicherung

Für die Firmenfahrzeuge ambulanter Pflegedienste ist eine Kfz-Versicherung notwendig.

Standortanalyse

Der Standort ist sowohl für ambulante als auch für stationäre Pflegedienste ein zentraler Erfolgsfaktor. Bei der Standortwahl spielen Faktoren wie die Konkurrenzsituation, das Einzugsgebiet und die Infrastruktur eine wichtige Rolle.

MERKE: Das Einzugsgebiet des Pflegedienstes wird im Versorgungsvertrag festgehalten.

Die Räumlichkeiten eines Pflegedienstes sollten hell und freundlich gestaltet sein. Der Pflegedienst sollte außerdem möglichst zentral liegen und verkehrstechnisch gut angebunden sein, damit er für Mitarbeiter und Patienten leicht zu erreichen sind. Behalten Sie im Sinne Ihrer Patienten auch die Barrierefreiheit im Blick!

Prüfen Sie auch welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Ärzten, Therapeuten oder Senioreneinrichtungen es in der Nähe gibt. Dies kann die Patientenversorgung verbessern und Überweisungen erleichtern.

Markt- und Wettbewerbsanalyse

Marktanalyse

Der Bedarf an Pflege wächst aufgrund des demografischen Wandels und der damit einhergehenden steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen. Immer mehr Pflegebedürftige werden zudem zu Hause versorgt, so dass auch die Bedeutung der ambulanten Pflege deutlich zugenommen hat. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der ambulanten Pflegedienste um 45,1% gestiegen, von 10.600 im Jahr 2001 auf 15.400 Ende 2021. (Quelle: Destatis)

Recherchieren Sie, wie der Bedarf in Ihrem regionalen Einzugsgebiet aussieht. Wie ist die Altersstruktur der Bevölkerung? Wie viele Pflegeeinrichtungen gibt es vor Ort und wie sind sie organisiert? Welche Leistungen werden angeboten und welche nicht?

Informationen darüber finden Sie meist schnell im Internet oder z.B. durch:

Branchenverbände

Recherchieren Sie nach Pflege- oder Gesundheitsverbänden in Ihrer Region. Branchenverbände können oft nützliche Informationen über aktuelle Entwicklungen in der Branche, Mitgliedsunternehmen und Best Practices bereitstellen.

Messen und Fachveranstaltungen

Besuchen Sie Fachveranstaltungen, Konferenzen oder Messen, auf denen Pflegedienste vertreten sind. Diese Veranstaltungen bieten die Gelegenheit, mit anderen Fachleuten ins Gespräch zu kommen, Kontakte zu knüpfen und Informationen auszutauschen. Diese Gespräche können Ihnen wertvolle Einblicke in die Branche geben und Ihnen helfen, von den Erfahrungen anderer zu lernen.

Wettbewerbsanalyse

Die Erfolgsaussichten für die Gründung eines Pflegedienstes sind prinzipiell gut, je nach Region gibt es aber auch starken Wettbewerb. Dieser entsteht nicht nur durch ambulante Pflegedienste, sondern, z.B. auch durch:

Stationäre Pflegeeinrichtungen

Pflegeheime oder Seniorenresidenzen stellen eine Alternative zur häuslichen Pflege dar.

Soziale Dienste

Gemeinnützige Organisationen, kirchliche Einrichtungen oder andere soziale Dienste, die Tagespflege- und Betreuungsleistungen anbieten.

Private Pflegekräfte

Privat beschäftigte Pflegekräfte, die direkt von den Patienten oder deren Familien angestellt werden.

Preiskalkulation

In Bezug auf die Preisfestlegung muss sich der Pflegedienst an die mit der Pflegekasse ausgehandelte Vergütungsvereinbarung halten. In dieser werden sämtliche Leistungen in Punktwerte eingeteilt und bewertet. Die Vergütungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Träger der Kosten für die Pflege sind die Krankenkassen (z.B. Verordnung häuslicher Pflege durch einen Arzt), die Pflegeversicherung (für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5) und das Sozialamt (für Menschen, die „Hilfe zur Pflege“ erhalten).

Die Leistungen der Pflegeversicherung in Abhängigkeit der einzelnen Pflegegrade zeigt die folgende Aufstellung:

  • Pflegegrad 1: 125,-€/Monat Zuschuss (bei vollstationärer Pflege)
  • Pflegegrad 2: 724,-€/Monat
  • Pflegegrad 3: 1.363,-€/Monat
  • Pflegegrad 4: 1.693,-€/Monat
  • Pflegegrad 5: 2.095,-€/Monat

Immer dann, wenn mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, als durch die Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind, werden die Kosten von der jeweiligen Pflegeperson selbst getragen (Selbstzahler).

Marketingkonzept

Bevor Sie Ihren Pflegedienst eröffnen, gilt es, die Öffentlichkeit über Ihre Dienstleistungen zu informieren und potenzielle Kunden zu gewinnen. Dazu gehört ein gezieltes Marketing, das die folgenden drei Adressatengruppen im Blick hat:

  • Pflegebedürftige
  • Angehörige
  • Vermittler (Krankenhäuser, Ärzte, Therapeuten)
Online-Präsenz

Erstellen Sie eine informative und benutzerfreundliche Website für Ihren Pflegedienst. Stellen Sie sicher, dass die Website Informationen über Ihre Dienstleistungen, Ihr Team und Ihre Erfahrung enthält. Optimieren Sie die Website für Suchmaschinen, damit potenzielle Kunden Sie leichter finden können. Nutzen Sie auch soziale Medien, um Ihre Dienstleistungen zu bewerben und mit Ihrer Zielgruppe in Kontakt zu treten.

Qualifikationen- und Zertifizierungen

Betonen Sie auf Ihrer Website Qualitätsstandards und Zertifizierungen, die Sie erfüllen. Zeigen Sie, dass Sie qualifizierte Fachkräfte beschäftigen und sich an bewährte Verfahren und Standards halten.

Empfehlungsmarketing und Kundenbewertungen

Bitten Sie zufriedene Kunden, Ihre Dienstleistungen online zu bewerten und Sie aktiv weiterzuempfehlen. Persönliche Empfehlungen können besonders effektiv sein, um das Vertrauen potenzieller Kunden zu gewinnen.

Lokale Werbung

Platzieren Sie Anzeigen in lokalen Zeitungen, Zeitschriften oder Gemeinde-Newslettern. Die Teilnahme an Gesundheitsmessen, Seniorenveranstaltungen oder anderen lokalen Veranstaltungen kann ebenfalls dazu beitragen, Ihr Unternehmen bekannt zu machen.

Kooperationen

Bauen Sie Partnerschaften mit anderen Gesundheitsdienstleistern, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Ärzten oder Physiotherapeuten, auf. Empfehlen Sie sich gegenseitig weiter und arbeiten Sie bei Bedarf zusammen, um Ihren Kunden ein umfassenderes Versorgungspaket anzubieten.

Finanzierung und Fördermittel

Die Eröffnung eines Pflegedienstes ist in der Regel mit größeren Investitionen verbunden. Technische Ausstattung und Fuhrpark werden angeschafft und das Büro ausgestattet. Ein detaillierter Finanzplan ist daher unbedingt notwendig, um den Kapitalbedarf zu bestimmen und die Finanzierung zu sichern. Für die Finanzierung des Kapitalbedarfs stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören Eigenkapital, Bankkredite und staatliche Fördermittel. Lassen Sie sich in jedem Fall von Ihrer Hausbank beraten.

Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen

Gefördert wird die Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung mit einem Zuschuss von bis zu 12.000 EUR pro Einrichtung. Möglich wird dies durch die Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen gemäß § 8 Abs. 8 SGB XI (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz). Der Antrag auf Förderung kann beim GKV-Spitzenverband heruntergeladen werden.

Gründungsformalitäten

Gewerbeanmeldung

Zu den Formalitäten vor der Eröffnung eines Pflegedienstes gehört neben der Beantragung der Kassenzulassung und der IK-Nummer auch die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.

Anmeldung beim Gesundheitsamt

In einigen Bundesländern müssen selbstständige Pflegedienste vor Aufnahme der Tätigkeit beim zuständigen Gesundheitsamt angemeldet werden.

Anmeldung beim Finanzamt

Zur Beantragung einer Steuernummer für Ihr Unternehmen füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Die Anmeldung beim Finanzamt muss unaufgefordert innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen.

Anmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern

Die Mitarbeiter des Pflegedienstes sowie der Existenzgründer selbst werden bei den Trägern zur Sozialversicherung angemeldet (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung). Die Arbeitslosenversicherung für den Existenzgründer erfolgt freiwillig, für alle anderen Versicherungen besteht eine Pflichtmitgliedschaft, sowohl für den Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Berufsgenossenschaften decken die gesetzliche Unfallversicherung ab. Pflegedienste sind gemäß dem Berufsbild der „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ zugeordnet. Sowohl der Existenzgründer als auch alle Mitarbeiter des Unternehmens werden der Berufsgenossenschaft gemeldet.

Verbandsmitgliedschaft im Berufsverband „Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.“

Eine freiwillige Mitgliedschaft im Berufsverband „Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.“ kann hilfreich sein. Nach außen hin bündelt und vertritt der Berufsverband die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der öffentlichen Hand und dem Gesetzgeber. Nach innen hin bietet er Zugang zu beruflich relevanten Informationen und dient als Forum zur Diskussion und Klärung individueller Fragen.

Checkliste für die Gründung eines Pflegedienstes

  • Geschäftsidee entwickeln und Businessplan erstellen
  • Marktanalyse und Zielgruppenbestimmung durchführen
  • Qualifikationen und Ausbildungsvoraussetzungen prüfen
  • Kapitalbedarf und Finanzierungsmöglichkeiten ermitteln
  • Standortwahl und Räumlichkeiten festlegen
  • Hygiene- und Qualitätsmanagement planen
  • IT-Infrastruktur und Abrechnungssystem einrichten
  • Zulassung und IK-Nummer bei den Pflege- und Krankenkassen beantragen
  • Je nach Bundesland: Anmeldung des Pflegedienstes beim Gesundheitsamt
  • Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen oder Pflegekassen abschließen
  • Gewerbeanmeldung und Anmeldung beim Finanzamt erledigen
  • Je nach Rechtsform Eintragung ins Handelsregister
  • Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen
  • Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Personalplanung und Recruiting durchführen
  • Marketingstrategie entwickeln und Kundengewinnung planen

Fazit

Mit der Gründung eines Pflegedienstes leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Gesundheitssystem und können eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit etablieren. Die steigende Nachfrage nach ambulanter und stationärer Pflege bietet gute Marktchancen. Erfolgsfaktoren sind eine hohe Servicequalität, ein hervorragend qualifiziertes und motiviertes Team, eine hohe Kundenorientierung, eine solide finanzielle Planung sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung und Anpassung an technologische Innovationen. Zudem spielen Kooperationen und ein starkes Netzwerk eine entscheidende Rolle, um die Versorgung zu optimieren und eine ganzheitliche Betreuung zu gewährleisten. Mit diesen Erfolgsfaktoren kann ein Pflegedienst langfristig erfolgreich sein und die Lebensqualität der Pflegebedürftigen verbessern.

FAQ

1. Kann jeder einen Pflegedienst gründen?

Nein, nicht jeder kann einen Pflegedienst gründen. Eine Gründung ist in der Regel nur möglich, wenn bestimmte Qualifikationen wie eine Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger:in, zum/zur Kinderkrankenpfleger:in oder zum/zur Altenpfleger:in sowie weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört der Nachweis, dass innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 2 Jahre in einem unter den oben genannten Berufen hauptberuflich gearbeitet wurde, davon in der Regel 1 Jahr im ambulanten Bereich sowie der Nachweis über den Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme für leitende Funktionen mit einer Mindeststundenzahl von 460 Stunden.

2. Was brauche ich um einen Pflegedienst zu gründen?

Um einen Pflegedienst zu gründen, benötigt man in der Regel folgende Dinge:

  • Erforderliche Qualifikationen (z. B. Ausbildung als Pflegefachkraft)
  • Erfahrung in der Pflegebranche (mindestens 2 Jahre in einem Pflegeberuf)
  • Zusätzliche Weiterbildung für leitende Positionen (z. B. Pflegedienstleitung)
  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. Hygienevorschriften)
  • Zulassung und Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen
  • Finanzielle Mittel für die Gründung und den Betrieb des Pflegedienstes
  • Qualifiziertes Personal
  • Marketing- und Kundengewinnungsstrategien
  • Erfahrung im Qualitätsmanagement und in der Erfüllung von Qualitätsstandards.
3. Wie viel Geld braucht man um ein Pflegedienst zu eröffnen?

Für die Eröffnung eines Pflegedienstes werden in der Regel Mittel für den Kauf oder die Anmietung von Geschäftsräumen, die Ausstattung mit medizinischem Equipment, die Einstellung von Personal, die Erstellung von Marketingmaterialien und möglicherweise auch für Schulungen und Fortbildungen benötigt. Eine genaue Kostenaufstellung sollte im Geschäftsplan erfolgen, der individuell auf den Pflegedienst zugeschnitten ist.

4. Wie viel Gewinn macht ein Pflegedienst?

Der Gewinn, den ein Pflegedienst erwirtschaftet, kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem die Größe des Pflegedienstes, die Anzahl der betreuten Patienten, die Höhe der Vergütungen durch die Pflegekassen, die Kosten für Personal und Betriebsausgaben sowie die Effizienz der Geschäftsführung. Es ist wichtig, eine realistische Finanzplanung durchzuführen und die wirtschaftliche Rentabilität im Auge zu behalten, um nachhaltig Gewinn zu erzielen.

5. Wie viele Fachkräfte braucht ein Pflegedienst?

Die Anzahl der Fachkräfte, die ein Pflegedienst benötigt, hängt von der Größe des Dienstes, der Anzahl der betreuten Patienten und dem Leistungsspektrum ab. Jeder Pflegedienst hat mindestens eine in Vollzeit beschäftigte hauptberufliche Pflegefachkraft vorzuhalten. Darüber hinaus sollten zu einem Pflegedienst je nach Bundesland mindestens 3-7 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter mit Vollzeitstellen gehören. Eine angemessene Personalausstattung ist entscheidend, um eine qualitativ hochwertige Pflege zu gewährleisten.

6. Wie lange dauert es einen Pflegedienst zu eröffnen?

Planen Sie für die Eröffnung Ihres Pflegedienstes mindestens 4-6 Monate ein. Das Einholen der Kassenzulassung, das Verhandeln des Versorgungsvertrages, die Beschaffung der erforderlichen Ausstattung und die Finanzierung sowie die Personalsuche können viel Zeit in Anspruch nehmen.

7. Wie viele Patienten pro Pflegekraft in der ambulanten Pflege?

Es sollte eine angemessener Betreuungsschlüssel angestrebt werden, bei der die Pflegekraft genügend Zeit für die individuelle Versorgung und Betreuung jedes Patienten hat. Auch darf nicht vergessen werden, dass die Dokumentation ebenfalls zur Arbeitszeit zählt.

8. Kann man sich als Pflegefachkraft selbstständig machen?

Ja, als Pflegefachkraft kann man sich selbstständig machen und einen eigenen Pflegedienst gründen. Es ist jedoch wichtig, die erforderlichen Qualifikationen und Ausbildungen zu haben und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine gute Planung, Fachkenntnisse und unternehmerisches Geschick sind ebenfalls entscheidend für den Erfolg der Selbstständigkeit.

9. Ist ein Pflegedienst ein Gewerbe?

Ja, ein Pflegedienst gilt in der Regel als gewerbliche Tätigkeit. Bei der Gründung eines Pflegedienstes ist es erforderlich, ein Gewerbe anzumelden und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben und Auflagen zu erfüllen. Es handelt sich um eine selbstständige unternehmerische Tätigkeit, bei der pflegerische Dienstleistungen gegen Entgelt erbracht werden.

10. Wie viele Kunden hat ein Pflegedienst?

Die Anzahl der Kunden eines Pflegedienstes hängt von der Größe des Pflegedienstes, der regionalen Nachfrage, dem Leistungsangebot und der Wettbewerbssituation ab.

11. Wie können Pflegedienste abrechnen?
Drei Kostenträger

Für Pflegedienste stehen drei Kostenträger zur Abrechnung zur Verfügung:

  • das Sozialamt
  • die Krankenkasse
  • die Pflegekasse

Die Auswahl hängt von der individuellen Situation der pflegebedürftigen Person ab. Es existieren feste Versorgungsverträge, die die Abrechnungsdetails zwischen den Pflegediensten und den Pflegekassen für jedes Bundesland regeln. Es gibt zwei Hauptarten der Pflege: die Grundpflege, die Unterstützung bei grundlegenden täglichen Aktivitäten umfasst, sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Bei der Behandlungspflege, die medizinische Versorgung beinhaltet, erfolgt die Abrechnung über die Krankenkassen gemäß dem Sozialgesetzbuch V, das die gesetzlichen Grundlagen für den Anspruch auf häusliche Krankenpflege festlegt.

30 Leistungskomplexe

Es gibt insgesamt 30 Leistungskomplexe, die sich aus verschiedenen Kombinationen der Hauptleistungen wie Waschen, Betten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme zusammensetzen. Die Kosten für diese Leistungen werden monatlich der Pflegekasse in Rechnung gestellt.

Vergütungsvereinbarung

Pflegedienste reichen ihre Abrechnungen jeden Monat bei den entsprechenden Pflegekassen ein. Hierfür ist ein Versorgungsvertrag zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse erforderlich. Eine weitere Voraussetzung ist die Vergütungsvereinbarung, die alle Details zur Vergütung regelt. Die tatsächliche Zahlung durch die Kasse und die Eigenbeteiligung des Pflegebedürftigen hängen letztendlich vom individuellen Pflegegrad ab.

12. Wie finanziert sich die ambulante Pflege?

Die ambulante Pflege finanziert sich hauptsächlich durch die Vergütung der erbrachten Leistungen über die Pflegeversicherung. Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für pflegerische Leistungen, die im Rahmen der häuslichen Pflege erbracht werden. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem individuellen Pflegegrad und den vereinbarten Leistungskomplexen.

13. Was muss ein Pflegedienst vorhalten?

Pflegedienste sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Hygieneplan und Verfahrensanweisungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften bereitzuhalten. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG), Medizinproduktegesetz (MPG), sowie den Sozialgesetzbüchern SGB V und SGB XI. Diese Gesetze legen die Standards und Anforderungen fest, die in Bezug auf Hygiene in der Pflege einzuhalten sind.

14. Welche Pflichten hat ein ambulanter Pflegedienst?

Im Rahmen der Pflegedienstleistung bieten Pflegedienste Beratung und Unterstützung für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen an. Dies umfasst die Beratung zu pflegerischen Fragestellungen sowie die Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung, Fahrdiensten und Krankentransporten. Zusätzlich bieten sie Hilfe bei der Haushaltsführung an, beispielsweise beim Kochen oder Reinigen der Wohnung. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen ein ganzheitliches Unterstützungsangebot zur Verfügung zu stellen.

15. Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es für den Bereich der ambulanten Pflege?
  • Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
  • Hospiz– und Palliativgesetz
  • Krankenversicherungsgesetz
  • Patientenrechtegesetz
  • Pflegestärkungsgesetz (PSG) I, II und III.
  • Pflege Weiterentwicklungsgesetz
  • Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
  • Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
16. Wie viel Startkapital benötigt man um einen Pflegedienst zu gründen?

Um einen Pflegedienst zu gründen, sind meist hohe Anfangsinvestitionen für Fuhrpark, technische Ausstattung und Räumlichkeiten zu tätigen. Je nach gewählter Rechtsform können hohe Gründungskosten anfallen. Dafür ist ein Startkapital von mindestens 5.000-25.000 EUR empfehlenswert. Im Allgemeinen sind folgende Kostenpunkte zu berücksichtigen:

  • Gründungskosten (Gewerbeanmeldung, Notar, etc.)
  • Technisches Equipment (z. B. Büroausstattung, Fahrzeuge, medizinische Geräte, Arbeitskleidung, etc.)
  • Miete oder Pacht für die Räumlichkeiten
  • Personalkosten
  • Versicherungen
  • Steuern
  • IT-Kosten
  • Marketingkosten
  • Weiterbildungskosten
  • Rücklagen zur Absicherung des Unternehmens
17. Kann ich mich auch ohne Eigenkapital mit einem Pflegedienst selbstständig machen?

Die Gründung eines Pflegedienstes ist auch ohne Eigenkapital möglich, wenn Sie Förderkredite wie den ERP Gründerkredit StartGeld nutzen. Falls Sie eine GmbH als Rechtsform für Ihren Pflegedienst anstreben, benötigen Sie jedoch mindestens 25.000 EUR Stammkapital.

18. Welche Rechtsform eignet sich für einen Pflegedienst?

In der Regel werden Pflegedienste in der Rechtsform eines Einzelunternehmens, einer UG oder einer GmbH gegründet. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist recht unkompliziert: Es ist kein Startkapital erforderlich und der Einzelunternehmer unterliegt (zunächst) keiner umfangreichen Buchführungspflicht. Allerdings besteht der Nachteil darin, dass Sie als Einzelunternehmer:in persönlich haftbar sind, falls das Unternehmen Schulden macht.

19. Was ist die Pflegedienstbuchführungsverordnung (PBV)?

Die Pflegedienstbuchführungsverordnung (PBV) ist eine Verordnung, die speziell für Pflegedienste in Deutschland gilt. Sie legt bestimmte Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten fest, die Pflegedienste erfüllen müssen.

Gemäß der PBV müssen Pflegedienste unter anderem jährlich eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie weitere Nachweise vorlegen, um ihre betriebswirtschaftliche Arbeit nachzuweisen.

Die PBV stellt sicher, dass Pflegedienste eine transparente und ordnungsgemäße Buchführung führen, um die Versorgung der Patienten zu gewährleisten und eine verantwortungsvolle Betriebsführung sicherzustellen.

TIPP: Kleine Pflegedienste mit weniger als sieben Vollzeitkräften und einem Jahresumsatz unter 250.000 Euro können sich von der PBV befreien lassen. Auf diese Weise müssen diese Betriebe lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) zum Jahresende vorlegen.

20. Welche Steuern müssen Pflegedienste zahlen?

Pflegedienste zahlen je nach Rechtsform Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer auf Ihre Gewinne. Es fallen in der Regel keine Gewerbesteuer und auch keine Umsatzsteuer an.

Gewerbesteuer

Ambulante und stationäre Pflegedienste sind gemäß § 3 Nr. 20 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit, sofern die Pflegekosten in mindestens 40% der Pflegefälle überwiegend von den Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung oder Sozialhilfe getragen werden. Diese Bedingung erfüllen die meisten Pflegedienste. Die Gewerbesteuerbefreiung gilt unabhängig von der Rechtsform des Pflegedienstes.

Private Pflegedienste, die überwiegend Leistungen an privat Versicherte erbringen, sind hingegen nicht von der Gewerbesteuer befreit. Sie zahlen Gewerbesteuer, wenn ihr gewerblicher Gewinn den Freibetrag von 24.500 EUR übersteigt.

Umsatzsteuer

Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die die Pflege und Betreuung von körperlich, geistig oder seelisch hilfsbedürftigen Menschen durchführen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Diese Befreiung gilt für die erbrachten Leistungen im Rahmen der Pflege und Betreuungstätigkeit. Dadurch entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen dieser Einrichtungen.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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