Pflichten als Arbeitgeber

von | Jul 24, 2020 | Unternehmensführung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 5 Minuten

« Das müssen Sie gegenüber Mitarbeitern beachten »

Wer sich selbstständig macht und eine Existenzgründung anstrebt, muss sich Gedanken über etwaige gesetzliche Hürden machen und die Notwendigkeiten der späteren Tätigkeit als Unternehmer bedenken. Dies gilt in besonderem Maße in Zusammenhang mit Angestelltenverhältnissen. Neben finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmensgründung gibt es zahlreiche Pflichten, die einem Arbeitgeber bezüglich seiner Arbeitnehmer obliegen. Zukünftige Selbstständige sollten sich im Voraus über damit verbundene Verpflichtungen informieren, damit einer erfolgreichen Zukunft als Arbeitgeber und einer professionellen Unternehmensführung nichts im Wege steht. Die Missachtung der Pflichten durch den Arbeitgeber zieht ggf. gravierende Folgen nach sich.

Eigentum verpflichtet

Dies ist ein im Grundgesetz festgelegter Grundsatz und legt somit auch fest, dass ein Unternehmer durch sein unternehmerisches Eigentum Verpflichtungen hat – natürlich auch seinen Angestellten gegenüber. Eine Unterteilung erfolgt in Haupt- und Nebenpflichten. Während die Vergütung des Arbeitnehmers zu den wichtigsten Hauptpflichten gehört, gibt es zahlreiche Fürsorge- und Nebenpflichten, die das Arbeitsverhältnis harmonisch gestalten sollen. Die Mehrheit der Verpflichtungen dient dem Schutz des Arbeitnehmers, da sich dieser regelmäßig in der schlechteren Verhandlungsposition befindet. Als Selbstständiger ist es erforderlich, nach der Existenzgründung die Unternehmensführung an den gesetzlichen Verpflichtungen auszurichten.

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Bezahlung

Die Bezahlung steht im Mittelpunkt des Arbeitsverhältnisses. Dem Unternehmer obliegt eine Entlohnung seiner Angestellten. Dies bedeutet, dass er den Arbeitnehmern zu einem bestimmten Termin eine Vergütung bezahlen muss. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Arbeits- oder gültigen Tarifvertrag. Um die Vergütung jederzeit zahlen zu können, sollten Selbstständige vor der Gründung einen Businessplan erarbeiten, welcher alle planbaren Zahlungsvorgänge systematisch erfasst und somit vor Liquiditätsengpässen schützt. Die Berücksichtigung des Mindestlohns und die Ausstellung der monatlichen Abrechnung sind hierbei ebenfalls relevant.

Lohn- und Gehaltsabrechnung - Pflichten als Arbeitgeber beinhalten die Gehaltszahlung

© Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall

An der Zahlungspflicht des Arbeitgebers schließt sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder während des Urlaubs an.

Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

Beide Parteien des Arbeitsverhältnisses müssen bestimmte Beiträge zur Sozialversicherung entrichten. Die Abgabe dieser Zahlungsverpflichtungen erfolgt automatisch, die technische Verantwortlichkeit obliegt dem Unternehmen. Im Businessplan ist eine Kalkulation aller Ausgaben notwendig, um die Erfolgschancen der Unternehmensgründung zu evaluieren.

Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben ein Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Sowohl nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als auch unter gewissen Umständen während der Beschäftigung müssen die Unternehmer ihren Angestellten ein Zeugnis ausstellen. Mit einer Vorlage für ein Arbeitszeugnis minimieren die Verantwortlichen den Aufwand und genügen ihren Verpflichtungen. Wenn ein Unternehmen ausbildet, dann haben die Auszubildenden  einen Anspruch auf Ausbildungszeugnisse.

Allgemeines Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis

Allgemeine Fürsorgepflichten

Zudem obliegen dem Existenz- und Unternehmensgründer allgemeine Fürsorgepflichten, die in verschiedenen Gesetzen des Arbeitsrechts vom Gesetzgeber statuiert wurden. Kern dieser Pflicht ist die Wahrung der Gesundheit der Mitarbeiter. Sie betreffen also die Sicherheit des Arbeitsplatzes und beispielsweise die regelmäßige Reinigung der Duschen und Toiletten sowie Schutzmaßnahmen vor Verleumdung, Mobbing und Schikane. Die allgemeinen Fürsorgepflichten fungieren als eine Art Auffangtatbestand. Wenn ausdrückliche Verpflichtungen des Arbeitgebers den konkreten Sachverhalt nicht erfassen, stellt sich die Frage, ob die allgemeinen Fürsorgepflichten des Unternehmens einschlägig sind.

Desinfektionsmittel und Schutzmaske am Arbeitsplatz in Zeiten von Corona - Gesundheit als Teil der Pflichten als Arbeitgeber

© Alliance – stock.adobe.com

Datenschutz

Zu den weiteren Verpflichtungen der Arbeitgeber gehören rechtliche Aspekte, die den Datenschutz betreffen. In der modernen Arbeitswelt kommt dem Datenschutz eine immer größere Bedeutung zu. Arbeitgeber verfügen über eine umfangreiche Datensammlung mit Informationen, die die Arbeitnehmer im Unternehmen betreffen. Die Datenschutzpflichten eines Arbeitgebers umfassen ein Verbot der Bekanntmachung, der Weitergabe und der Verarbeitung der Daten. Der Unternehmer ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen zu benennen, der die Einhaltung der Verpflichtungen regelmäßig überprüft.

Gewährung von Urlaub

Trotz der Notwendigkeit einer Absprache mit Blick auf die innerbetriebliche Organisation ist eine Ablehnung eines Urlaubsantrags nicht ohne guten Grund möglich. Vielmehr haben die Beschäftigten einen Anspruch auf Urlaub und der Unternehmer muss gewährleisten, dass der Anspruch auf Erholung auch im Sinne des Arbeitnehmers umgesetzt werden kann.

Urlaubsantragsformular

© Björn Wylezich – stock.adobe.com

Zulassung eines Betriebsrats

Beschäftigte haben als Ausprägung des grundgesetzlichen Schutzes ein Recht auf die Gründung des Betriebsrats, der für den Ausgleich der divergierenden Interessen sorgt und die Arbeitnehmerinteressen vor den Verantwortlichen vertritt. Die Voraussetzung, dass ein Betriebsrat gewählt werden kann, ist, dass es mindestens 5 für einen Betriebsrat wahlberechtigte Angestellte gibt.

Pflicht des Arbeitgebers zur Gleichbehandlung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) statuiert Pflichten der Arbeitgeber rund um die Gleichbehandlung in unserer sozialen Marktwirtschaft. Sofern keinerlei sachlichen Gründe vorliegen, ist eine gleiche und faire Behandlung sämtlicher Beschäftigten in einem Unternehmen notwendig. Der Unternehmer darf keine bestimmten Arbeitskräfte sachgrundlos bevorzugen respektive andere Angestellte benachteiligen.

3 Angestellte stehen neben einem Drucker

© Gina Sanders – stock.adobe.com

Pflichtverletzung durch das Unternehmen

Bei einer Pflichtverletzung des Arbeitgebers hängen die Folgen von der Art der Verpflichtung ab. In der Praxis kommt die Verletzung der Pflicht zur Lohnzahlung am häufigsten vor. Geschieht dies vorsätzlich oder wenigstens grob fahrlässig, können Arbeitnehmer ihrerseits die Arbeitsleistung verweigern. Zuvor ist eine diesbezügliche Aufforderung notwendig, dass der Unternehmer den im Arbeitsverhältnis vereinbarten Lohn bezahlen muss. Im Zweifel hilft die Rücksprache mit einem fachlichen Experten, um das weitere Vorgehen zu eruieren. Oftmals ist es im beiderseitigen Interesse, das Fehlverhalten offen zu kommunizieren und dem Unternehmer Gelegenheit zu geben, die Missstände abzustellen und in Zukunft zu vermeiden.

Zwei Männer in Business-Kleidung sprechen miteinander

© opolja – stock.adobe.com

Ausführliche Informationsbeschaffung über die Verpflichtungen des Arbeitgebers sind notwendig

Wer eine Existenzgründung und moderne Unternehmensführung anstrebt, sollte die rechtlichen Verpflichtungen berücksichtigen. Mit einer umfassenden Information im Voraus sowie der Ausarbeitung eines konkreten Geschäftsplans stehen die Chancen gut, dass ein Unternehmer seinen gesetzgeberischen Ansprüchen, den Bedürfnissen des Arbeitnehmers sowie den eigenen Anforderungen gerecht wird. Ausgiebige Informationseinholung und ordentliche Recherche über die Vorschriften sind also absolut notwendig.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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