Selbstständig als Physiotherapeut

von | Nov 8, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 16 Minuten

Sie spielen mit dem Gedanken selbstständig als Physiotherapeut zu arbeiten? Wir stellen Ihnen fünf Möglichkeiten vor und geben hilfreiche Tipps zur Selbstständigkeit als Physiotherapeut. Vor allem als freier Mitarbeiter sollten Sie wissen, welche Voraussetzungen und Bedingungen Sie erfüllen müssen, um eine Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. Auch wenn Sie eine eigene Physiotherapiepraxis eröffnen möchten, sind einige Vorschriften zu beachten. Alle Infos von den ersten Überlegungen zur Existenzgründung über Kassenzulassung, Vorschriften zu Räumlichkeiten und Marketing für Physiotherapeuten bis hin zum Businessplan erfahren Sie in diesem Artikel!

Wie kann ich mich als Physiotherapeut selbstständig machen?

Es gibt viele Wege, um selbstständig als Physiotherapeut zu arbeiten. Die gängigsten sind:

  • Eigene Praxis eröffnen oder bestehende Praxis übernehmen
  • Physiotherapie als Franchise gründen
  • Mobile Physiotherapie (nur Hausbesuche, ohne eigene Praxis)
  • Freier Mitarbeiter in einer fremden Praxis
  • Dozententätigkeit auf Honorarvertragsbasis

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Physiotherapeut

Um selbstständig als Physiotherapeut zu arbeiten, ist eine abgeschlossene Ausbildung in einem Beruf wie Physiotherapeut, Krankengymnast, Masseur oder medizinischer Bademeister notwendig. Alternativ ist auch ein Studium möglich. Seit einigen Jahren bieten einige deutsche Hochschulen Bachelorstudiengänge in Physiotherapie an. Masterprogramme gibt es seit 2005.

Physiotherapeuten benötigen außerdem eine staatliche Genehmigung, die beim Regierungspräsidium oder dem zuständigen Gesundheitsamt zu beantragen ist. Diese Erlaubnis berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Physiotherapeut“ oder „Physiotherapeutin“ und zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Näheres ist im Physiotherapeutengesetz geregelt.

Für die Beantragung der Berufserlaubnis als Physiotherapeut benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis oder Bescheid über die Anerkennung einer gleichwertigen ausländischen Qualifikation, welcher bestätigt, dass Sie die vorgeschriebene Ausbildung absolviert und die Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
  • Eine straf- und berufsrechtliche Erklärung
  • Ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) als Nachweis Ihrer beruflichen Zuverlässigkeit.
  • Eine ärztliche Bescheinigung, die Ihre gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes belegt.
  • Einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für die berufliche Tätigkeit.

Darüber hinaus ist es hilfreich, wenn Sie bereits einige Jahre praktische Berufserfahrung haben, bevor Sie den Start in die Selbstständigkeit wagen.

Physiotherapeuten sind Freiberufler

Heilmittelerbringer wie Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden sind Freiberufler. Sie zählen zu den sogenannten Katalogberufen nach §18 Einkommensteuergesetz. Als Freiberufler haben Physiotherapeuten einige Vorteile, wie die Befreiung von der Gewerbesteuer und die Möglichkeit eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anstelle einer Bilanz zu erstellen. Auch eine Mitgliedschaft bei der IHK ist nicht erforderlich. Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt ausschließlich beim Finanzamt.

GUT ZU WISSEN: Umsätze, die Physiotherapeuten erzielen, sind in der Regel von der Umsatzsteuer ausgenommen. Dies liegt daran, dass ihre Dienstleistungen als Heilbehandlungen eingestuft werden und nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Steuer befreit sind.

Eine Gewerbeanmeldung kann dennoch notwendig sein

Es kann passieren, dass Sie als Physiotherapeut gewerbepflichtig werden, wenn Sie zum Beispiel in der Rechtsform einer GmbH gründen, Mitarbeiter einstellen oder eine weitere Praxis eröffnen. In folgenden Fällen sollten Sie aufpassen und wenn Sie unsicher sind, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen:

1. Gründung einer Kapitalgesellschaft

In der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder UG) gilt auch eine freiberufliche Tätigkeit automatisch als Gewerbe.

2. Eröffnung einer weiteren Praxis und/oder Anstellung von mehr als 3 Mitarbeitern

Sobald Sie eine weitere Praxis eröffnen oder mehr als 3 Mitarbeiter einstellen, wird davon ausgegangen, dass Sie als Physiotherapeut nicht mehr „durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihres angestellten Fachpersonals – patientenbezogen – Einfluss nehmen“ können. Dadurch werden Sie als Physiotherapeut gewerbepflichtig.

3. Verkauf von diversen Therapie-Utensilien

Wenn Sie als Physiotherapeut planen nebenbei auch Pflegeprodukte oder Hilfsmittel zu verkaufen, ist dafür in der Regel die Anmeldung eines Gewerbes notwendig. Einzige Ausnahme ist eine geringfügige gewerbliche Nebentätigkeit, bei welcher der Umsatz aus den Verkäufen 3 % des Gesamtnettoumsatzes nicht überschreitet und unter 24.500 EUR im Jahr liegt. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. (QUELLE: Haufe)

4. Einstellung eines fachfremden Freiberuflers

Möchten Sie als selbstständiger Physiotherapeut einen Ergotherapeuten oder anderen fachfremden Freiberufler anstellen, so machen Sie sich dadurch gewerbesteuerpflichtig. Hintergrund ist die Annahme, dass Sie wegen der unterschiedlichen Qualifikation nicht in der Lage sind, die fachfremde Tätigkeit fachlich zu überwachen oder gegebenenfalls selbst auszuführen. Eine Lösung wäre es, den fachfremden Freiberufler entweder als Teilhaber in die Unternehmensstruktur einbinden oder als leitenden Therapeuten zu beschäftigen, um eine gewisse fachliche Autonomie zu gewährleisten.

5. Beteiligung eines Gewerbetreibenden als Gesellschafter

Wenn Sie Ihr Unternehmen zusammen mit einem oder mehreren Partnern gründen, behalten Sie den Status als Freiberufler nur, wenn sämtliche Partner freiberuflich tätig sind. Sollte auch nur ein Partner nicht freiberuflich agieren, gilt das gesamte Unternehmen als gewerblich.

Mögliche Rechtsformen für selbstständige Physiotherapeuten

Für selbstständige Physiotherapeuten gibt es nicht die eine passende Rechtsform. Wenn der Status der Freiberuflichkeit erhalten bleiben soll, bieten sich folgende Rechtsformen an:

  • Einzelpraxis oder Freier Mitarbeiter: Hier agieren Sie als Physiotherapeut eigenverantwortlich, verwalten ggf. eine Praxis selbstständig und beanspruchen die Gewinne, aber Sie haften auch mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Wenn mehrere Physiotherapeuten zusammenarbeiten, können Sie sich in Form einer GbR zusammenschließen, solange alle Partner Freiberufler sind.
  • Partnerschaftsgesellschaft: Eine spezielle Form für Freiberufler mit Eintrag ins Partnerschaftsregister, optionaler Haftungsbegrenzung, aber grundsätzlicher Haftung mit Privatvermögen.

Um die persönliche Haftung zu begrenzen, können auch folgende Rechtsformen in Betracht gezogen werden:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine GmbH kann sowohl von einem Physiotherapeuten alleine als auch im Team gegründet werden. Die GmbH ist jedoch in jedem Fall gewerbesteuerpflichtig und erfordert ein Stammkapital von 25.000 EUR, wovon mindestens die Hälfte bei der Gründung eingezahlt sein muss.
  • Unternehmergesellschaft (UG): Auch die Mini-GmbH beschränkt die Haftung der Gründer auf das Vermögen der Unternehmensgesellschaft, erfordert aber ein deutlich geringeres Stammkapital (theoretisch reicht 1 EUR, in der Praxis jedoch nicht).

2022 waren laut GKV 40.113 Physiotherapeutische Praxen zugelassen, von denen 82,7% als Einzelunternehmen, 11,8% als Personengesellschaft und 1% als Kapitalgesellschaften betrieben werden.

TIPP: Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis

Eine weitere Form der Kooperation ist die Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis. Ein solcher Zusammenschluss von Therapeuten kann sowohl innerhalb einer Berufsgruppe (z.B. Physiotherapeutische Gemeinschaftspraxis) als auch interdisziplinär (z.B. Praxisgemeinschaft mit Ergotherapeuten und Logopäden) erfolgen. Bei einer Praxisgemeinschaft führt jeder Therapeut rein rechtlich seine eigene Praxis, durch die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und eventuell Personal, werden jedoch Kosten und Zeit gespart. Weitere Vorteile von Praxisgemeinschaften sind gegenseitige Empfehlungen und Überweisungen, Vertretungsmöglichkeiten sowie fachlicher Austausch.

Vor- und Nachteile der Rechtsformen

Rechtsform Vorteile Nachteile
Einzelpraxis Einfache Gründung
Geringe Gründungskosten
Kein Notar oder Rechtsanwalt erforderlich
Sie haben komplette Entscheidungsfreiheit
Sie haften mit Ihrem ganzen betrieblichen und privaten Vermögen
Alle Aufgaben liegen bei Ihnen
Sie müssen die finanziellen Mittel allein aufbringen
Gemeinschaftspraxis Risiken werden gemeinsam getragen von Ihnen und Ihren Kollegen
Die Gesellschafter sind gleichberechtigt
Ein größeres Leistungsportfolio wird möglich
Der Gewinn wird wie vertraglich festgelegt geteilt
Sie können nicht alle Entscheidungen alleine treffen
Sie haften auch für die anderen Gesellschafter
Praxisgemeinschaft Geringere Kosten für den Betrieb, da Räume, Geräte und/oder Personal gemeinsam genutzt werden
Jeder Therapeut haftet für sich
Leichter wieder aufzulösen als eine GbR
Unterlagen und Informationen von Patienten müssen klar getrennt sein
Getrennte Post- sowie Mail-Adressen, Telefonnummern und Webseiten
Partnerschaftsgesellschaft Sie müssen nicht alleine ein Unternehmen gründen
Gründung ohne Mindestkapital möglich
Es haftet nur der Partner für Fehler, der für sie verantwortlich ist
Persönliche und unbeschränkte Haftung bei eigenen Angelegenheiten
Kostenpflichtige Eintragung in das Partnerschaftsregister
GmbH

(auch UG oder Mini-GmbH)

Gründung ab 1 € Startkapital
Geringerer Zeitaufwand durch einfach Gründungsverfahren
Haftung ist auf der Gesellschaftsvermögen beschränkt
Eignet sich für kleine Unternehmen
Wenig Sicherheit für Gläubiger
Die Firma trägt den Zusatz „haftungsbeschränkt“
Persönliches Haftungsrisiko in Gründungsphase

Tabelle: Vorteile und Nachteile der gängigsten Rechtsformen für Physiotherapeuten (Eigene Darstellung in Anlehnung an Liebscher & Bracht)

Kassenzulassung oder Privatpraxis

Vor dem Start in die Selbstständigkeit als Physiotherapeut, sollten Sie überlegen, ob Sie eine Privatpraxis gründen, die nur Leistungen für Selbstzahler und Privatpatienten anbietet oder ob Sie auch mit Kassenpatienten arbeiten. Das ist deshalb so wichtig, weil Sie für die Abrechnung von Leistungen mit den Krankenkassen ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) und eine Kassenzulassung benötigen. Und für den Erhalt einer Kassenzulassung müssen Sie wiederum bestimmte Vorgaben bzgl. Räumlichkeiten und Ausstattung Ihrer Praxis beachten. Sie sollten diese Entscheidung daher vor der Gründung treffen und gut durchdenken.

Private Krankenversicherungen bieten oft höhere Sätze und genehmigen mehr Behandlungen pro Fall, was finanziell attraktiv ist. Demgegenüber steht die stabile Einkommensquelle durch die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen, von der die Mehrheit in Deutschland Versicherter abgedeckt wird. Für selbstständige Physiotherapeuten ist daher oft eine Kassenzulassung in Kombination mit Privatpatienten als Mischmodell optimal.

Sonderfall: Mobile Physiotherapie

Wenn Sie eine mobile Physiotherapie gründen möchten, können Sie ausschließlich Selbstzahler oder Privatpatienten behandeln. Für eine Kassenzulassung sind Praxisräume erforderlich.

GUT ZU WISSEN: Eine Therapie von Privatpatienten ist entweder auf Basis ärztlicher Privatverordnungen oder mit einer Zusatzqualifikation als sektoraler Heilpraktiker möglich. Durch die Zusatzqualifikation dürfen Sie selbst die Diagnosen vornehmen.

Voraussetzungen für die Kassenzulassung (Zulassung als Heilmittelerbringer)

Für die Kassenzulassung als Physiotherapeut müssen spezielle Anforderungen, wie berufliche Qualifikationen und Praxisstandards, erfüllt werden. Gemäß § 124 SGB V ist

  • eine anerkannte Ausbildung, als Physiotherapeut, Masseur oder Krankengymnast
  • eine zweckmäßige Praxisgröße und Praxisausstattung
  • und die Zustimmung zu den Versorgungsvereinbarungen erforderlich.

Der GKV-Spitzenverband stellt die Versorgungsvereinbarungen und die Zulassungsvoraussetzungen für Physiotherapie mit Vorschriften zu Praxisgröße und -ausstattung online zur Verfügung.

Demnach benötigt eine physiotherapeutische Praxis insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 23 m². Davon muss ein Behandlungsbereich mindestens 15 m² und ein Behandlungsbereich mindestens 8 m² umfassen. Für weitere Mitarbeiter sind weitere Räume bereitzustellen. Daneben ist eine Deckenhöhe von 2,40 m zu gewährleisten und es sind Räume für Wartezimmer, Toilette und Dokumentenverwaltung einzuplanen. Je nach Bundesland können weitere baurechtliche Bestimmungen bestehen, wie Patientenparkplätze oder Barrierefreiheit.

Zur Pflichtausstattung eine Physiotherapiepraxis zählen:

  • Zwei höhenverstellbare Behandlungsliegen
  • geeignetes Lagerungsmaterial (z. B. eine Nacken- und Knierolle) für jede Liege
  • Geräte zur Durchführung von Übungsbehandlungen/Krankengymnastik
  • eine ausreichende Anzahl an Kurzzeituhren für die Behandlungsräume
  • Eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen
  • Technische Möglichkeiten für die Eisanwendung (Kryotherapie)
  • ein Gerät zur Abgabe von Wärmetherapiebehandlungen gemäß Leistungsbeschreibung, davon mindestens ein Gerät zur Abgabe von strahlender Wärme (z. B. Infrarot)
  • Laken, Tücher und geeignetes Lagerungsmaterial (z. B. Lagerungskissen, Polster und Decken)

So beantragen Sie die Kassenzulassung

Sie können die Zulassung direkt online über das Portal www.zulassung-heilmittel.de beantragen. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der für das jeweilige Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach § 124 Absatz 2 SGB V sowie eine Übersicht über die notwendigen Antrags-Unterlagen.

GUT ZU WISSEN: Neben den im jeweiligen Rahmenvertrag festgelegten Vorgaben für Praxen, gibt es weitere Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland variieren können (z.B. Meldung beim Gesundheitsamt, bauliche Vorschriften oder Arbeitsstättenverordnung). Informationen zu diesen bundeslandspezifischen Anforderungen erhalten Sie bei den Berufsverbänden (ZVK, VPT, VDB, IFK).

Ansprechpartner finden Sie auch auf der Webseite des GKV-Spitzenverbands. Für die Ersatzkassen und die Knappschaft wenden Sie sich an die Landesvertretungen des Verbands der Ersatzkassen.

TIPP: Wenn Sie auch Reha Sport in Ihrer Praxis anbieten wollen, sollten Sie sich eingehend mit den Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung für Reha-Dienstleister auseinandersetzen.

Businessplan und Finanzen

Nachdem Sie die ersten grundsätzlichen Entscheidungen rund um Ihre Selbstständigkeit als Physiotherapeut getroffen haben, sollten Sie den finanziellen Rahmen Ihres Vorhabens planen indem Sie einen Businessplan erstellen. Dies ist besonders wichtig, falls Sie einen Kredit benötigen. Aber auch bei einer Finanzierung durch Eigenkapital ist der Businessplan ein unverzichtbarer Leitfaden für die Anfangsphase Ihrer Praxis und ein effektives Kontrollwerkzeug für das laufende Geschäft. In einem Businessplan halten Sie alle Aspekte Ihres Gründungsvorhabens schriftlich fest, von Standortwahl und Zielgruppe über Personal und Marketing bis hin zur Finanzplanung.

Standort

Berücksichtigen Sie bei der Auswahl des Standorts neben der für eine Kassenzulassung notwendigen räumlichen Anforderungen auch wie viele Arztpraxen, Krankenhäuser und Altenheime (als potenzielle Partner) sich im Umkreis befinden und wie hoch Kaufkraft und Alter der Bevölkerung (als potenzielle Patienten) sind. Für das Einzugsgebiet Ihrer Physiotherapiepraxis können Sie mit einem Umkreis von bis zu 15 Kilometern rechnen. Analysieren Sie auch wie viel Konkurrenz vor Ort durch andere Physiotherapeuten besteht.

TIPP: Auch Ihre Entscheidung pro oder contra Kassenzulassung sollten Sie bei der Standortwahl berücksichtigen. Für eine Privatpraxis ist die örtliche Kaufkraft und die mögliche Anzahl privatversicherter und selbstzahlender Personen deutlich wichtiger als für eine Praxis mit Kassenzulassung.

Überlegen Sie, welche besonderen Dienstleistungen oder Nischenangebote Sie anbieten können, die sich von anderen abheben – beispielsweise spezielle physiotherapeutische Leistungen, die am gewählten Standort bislang nicht angeboten werden. Ihr Angebot an Spezialbehandlungen wie manuelle Lymphdrainage oder Krankengymnastik an Geräten kann einen entscheidenden Vorteil im Markt darstellen.

Bedenken Sie, dass Ihre Entscheidungen zu Standort und Angebot auch den finanziellen Bedarf und die Fixkosten Ihrer Praxis beeinflussen. Dazu gehören Anschaffungskosten für Geräte, Miete für Räumlichkeiten und die Gehälter für qualifiziertes Personal. Bedenken Sie, dass alle Mehrkosten durch entsprechende Einnahmen abgedeckt sein müssen.

GUT ZU WISSEN: Die Suche nach geeigneten Praxisräumen sollte abgeschlossen sein, bevor Sie die Kassenzulassung beantragen. Denn in der Regel müssen Sie dem Antrag Skizzen der Räumlichkeiten beilegen.

Leistungsangebot

Überlegen Sie, welche Leistungen Sie anbieten können und möchten. Ohne zusätzliche Qualifikationen in Fachbereichen wie Manuelle Therapie oder Lymphdrainage beschränkt sich die Abrechnungsmöglichkeit mit den Kassen in der Regel auf Massagen und Krankengymnastik. Andere Behandlungen können nicht angeboten werden, was bedeutet, dass Sie Patienten abweisen müssten. Es ist daher ratsam, Spezialisierungen anzubieten, etwa auf chirurgisch-orthopädische oder neurologische Patienten, um die eigene Praxis zukunftsorientiert auszurichten und ein klar definiertes Leistungsangebot zu schaffen.

Zielgruppe

Die Zielgruppe einer Physiotherapiepraxis kann prinzipiell breit gefächert sein und umfasst Menschen aller Altersgruppen, die physiotherapeutische Betreuung benötigen. Dazu zählen Patienten, die nach Operationen oder Verletzungen rehabilitieren, Personen mit chronischen Schmerzen oder Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Arthritis oder Rückenleiden, Sportler, die Prävention oder Behandlung von Sportverletzungen suchen, sowie ältere Menschen, die ihre Mobilität und Selbstständigkeit erhalten möchten. Zusätzlich kann die Praxis spezialisierte Dienste für bestimmte Gruppen anbieten, wie z.B. prä- und postnatale Physiotherapie für Schwangere oder spezielle Kinderphysiotherapie.

TIPP: Versuchen Sie einen Schwerpunkt für Ihr Angebot zu definieren. Das ist nicht nur hilfreich, um sich von Konkurrenten abzuheben, es erlaubt Ihnen auch sich auf die Leistungen zu fokussieren, die Ihnen am meisten liegen.

Personal

Wenn Sie in Ihrer Physiotherapie-Praxis Personal einstellen wollen, um das Dienstleistungsangebot zu erweitern und die Patientenversorgung zu optimieren, besteht das Risiko, dass Sie Ihren freiberuflichen Status verlieren. Das Einstellen von Mitarbeitern ist jedoch häufig ein notwendiger Schritt, um das Wachstum der Praxis zu ermöglichen. Und angesichts der hohen Nachfrage nach Physiotherapie kann es durchaus lohnenswert sein, ein festangestelltes Team aufzubauen.

Neben der Festanstellung von Personal ist es auch möglich, mit freien Mitarbeitern in Ihrer Praxis zusammenzuarbeiten. Diese dürfen jedoch auf keinen Fall in die Organisation der Praxis eingegliedert werden, da den freien Mitarbeitern ansonsten eine Scheinselbstständigkeit unterstellt werden kann. In dem Fall drohen Ihnen als Praxisinhaber hohe Nachzahlungen für Sozialversicherungen. Am besten sichern Sie sich als Praxisinhaber durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ab.

Um freie Mitarbeiter zu beschäftigen, benötigen Sie:

  • Eine Kopie ihrer Berufszulassung als Krankengymnastin oder Physiotherapeutin,
  • Einen abgeschlossenen Dienstvertrag,
  • Bei Bedarf Belege für Weiterbildungen, die abrechenbare Leistungen legitimieren,
  • Einen Beleg über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung,
  • Eine Bestätigung der Anmeldung beim lokalen Gesundheitsamt,
  • Eine Bestätigung der Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft,
  • Die Meldung bei den Krankenkassen.
TIPP: Erinnern Sie freiberufliche Mitarbeitende daran, sich selbstständig beim Finanzamt zu melden und ihre Versicherungspflichten, wie Kranken- und Rentenversicherung, zu beachten.

Marketing

Wenn Sie eine bestehende Praxis mit Kundenstamm übernehmen, wird das Marketing eher keine große Rolle spielen. In allen anderen Fällen, sollten Sie sich jedoch gut überlegen, wie Sie potenzielle Patienten auf sich aufmerksam machen.

Überlegen Sie, ob für Ihre Zielgruppe eher klassische Werbemittel oder digitale Marketingansätze erfolgversprechender sind. Zu digitalen Maßnahmen zählen die Betreuung von Social-Media-Kanälen und das Versenden von Newslettern, während zu klassischen Werbestrategien Zeitungsanzeigen, Poster und persönliche Postsendungen mit Informationen zu neuen Kursen zählen.

Insbesondere die Online-Präsenz ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Dazu gehört eine professionelle Website, die Ihre Dienstleistungen darstellt, sowie ein aktuelles Google-Unternehmensprofil zur besseren Auffindbarkeit.

Eine konsistente Corporate Identity innerhalb und außerdem der Praxisräume erhöht den Wiedererkennungswert Ihrer Marketinganstrengungen. Auch ein prägnantes Logo und professionell gestaltete Geschäftsmaterialien wie Briefpapier, Rechnungsvorlagen und Visitenkarten sind hilfreich.

Vorsicht: Das Heilmittelwerbegesetz gilt auch für Physiotherapeuten

Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) regelt in Deutschland die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände oder andere Mittel, die der Erkennung, Verhütung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden dienen. Es soll irreführende Werbung verhindern und die Gesundheit von Verbrauchern schützen.

Physiotherapeuten dürfen in ihrer Werbung nicht mit Kassenleistungen oder der Übernahme von Selbstkostenbeiträgen locken. Seit der Reform des Heilmittelwerbegesetzes 2012 haben sie jedoch etwas mehr Spielraum: Sie können mit Bildern aus der Praxis, evidenzbasierten Informationen, sachgerechten Patientengeschichten (unter Wahrung der Schweigepflicht), in Berufskleidung und in therapeutischer Aktion werben. Fachsprachliche Begriffe, Drittaussagen wie Testimonials und Werbeaktionen wie Verlosungen sind erlaubt, solange sie nicht zur unsachgemäßen Nutzung von Medikamenten anstiften.

Kosten

Oft wird der finanzielle Aufwand, der mit der Gründung einer Physiotherapie-Praxis einhergeht, unterschätzt. Die Summe aller Kosten kann leicht einen fünfstelligen Betrag erreichen. Bevor Sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sollten Sie daher eine genaue Kostenaufstellung erstellen. Dazu zählen sowohl einmalige Anschaffungskosten als auch regelmäßig wiederkehrende Fixkosten. Zudem müssen Ihre Einnahmen auch die privaten Lebenshaltungskosten decken.

Zunächst fallen Ausgaben für die Anmietung oder den Kauf von Praxisräumen an. Investitionen in Therapiegeräte und die Einrichtung, wie Behandlungsliegen und Büroausstattung, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Hinzu kommen laufende Betriebskosten wie Personal, Versicherungen, Lizenzgebühren, IT-Systeme und Verbrauchsmaterialien. Dazu gehört beispielsweise der jährliche Bedarf an Desinfektions- und Reinigungsmitteln, Therabändern und anderen Materialien, die regelmäßig ersetzt werden müssen. Nicht zu vergessen sind Kosten für rechtliche Beratung und das Einholen notwendiger Genehmigungen. Die Gesamtkosten hängen stark von der Größe, Ausstattung und Standortwahl der Praxis ab. Ein Startkapital von 35.000-65.000 EUR ist in jedem Fall ratsam.

Um auch die ersten Monate ohne finanziellen Druck zu meistern, ist es unabdingbar, eine angemessene Kapitalrücklage zu bilden, welche die Kosten in der Anlaufphase abdeckt. Wenn Sie eine detaillierte Finanzplanung erstellen, werden Sie einen guten Überblick über Ihre finanzielle Situation erhalten und auch die voraussichtliche Geschäftsentwicklung besser prognostizieren können.

Das Konzept ist einfach: Erfassen Sie Ihre monatlichen Kosten und vergleichen Sie diese mit den prognostizierten Einnahmen. Kalkulieren Sie, wie viele Behandlungen monatlich, täglich und stündlich notwendig sind, um rentabel zu sein, und prüfen Sie, ob diese Zielsetzung umsetzbar ist.

Umsatz und Vergütung

Schauen Sie sich auch Ihre voraussichtlichen Einkünfte an. Obwohl Ihr Hauptanliegen als Physiotherapeut die Hilfe für Menschen ist, ist es wichtig, dass Sie einen ausreichenden Umsatz erwirtschaften.

Laut einer Eckdatenstudie zur Physiotherapie aus dem Jahr 2023 beträgt der durchschnittliche Brutto-Jahresumsatz 241.844 € je Physiotherapie Praxis und 43.186 € je Mitarbeiter. Generell sind die Einkommensperspektiven für Physiotherapeuten attraktiv, wobei die tatsächlichen Verdienste stark vom individuellen Arbeitsvolumen abhängen. Aber ein mittleres bis hohes fünfstelliges Jahreseinkommen ist durchaus realistisch.

Die Höhe der Vergütung für die einzelnen Leistungen durch die Krankenkassen variiert je nach Bundesland und dem jeweiligen Rahmenvertrag, der zwischen Berufsverbänden und Kassen ausgehandelt wird. Online verfügbare Preislisten geben Aufschluss über die Vergütung der verschiedenen Leistungen und bilden eine wichtige Basis für Ihre Preisplanung.

Finanzierung und Fördermittel

Die Finanzierung einer Physiotherapie-Praxis kann durch Eigenkapital, Bankkredite, Förderkredite, Zuschüsse oder private Investoren erfolgen. Als Existenzgründer sollten Sie besonders staatliche Fördermittel und Gründerkredite in Betracht ziehen, die oft günstigere Konditionen bieten. Darüber hinaus können regionale Programme zur Existenzgründungsförderung in einzelnen Bundesländern verfügbar sein. Informieren Sie sich rechtzeitig in der Förderdatenbank des Bundes über die Möglichkeiten.

GUT ZU WISSEN: Achten Sie darauf, erst nach der Zusage für ein Darlehen oder Fördermittel einen Mietvertrag abzuschließen, um Risiken einer Finanzierungsablehnung zu vermeiden. Ein an die Finanzierungszusage gebundener Vorvertrag mit dem Vermieter ist empfehlenswert.

Anmeldungen, Pflichtmitgliedschaften und Versicherungen

Im Folgenden listen wir die wichtigsten Anmeldungen, Pflichtmitgliedschaften und Versicherungen für selbstständige Physiotherapeuten auf.

Checkliste: Anmeldungen
  • Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
  • Je nach Rechtsform: Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister (z.B. für GmbH und UG)
  • Beantragung eines Institutionskennzeichens (IK-Nummer) und ggf. einer Kassenzulassung
  • Rundfunkbeitrag
  • Gesundheitsamt
  • ggf. Gewerbeanmeldung
  • Nutzungsänderung der Praxisräume beim Bauamt beantragen
Checkliste: Versicherungen
  • Selbstständige Physiotherapeuten sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet
  • Unfallversicherung: Pflicht zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
  • Krankenversicherung: Pflicht zum Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung
  • Rentenversicherung (Pflicht entfällt, wenn Sie sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen)
  • Optional: Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Optional: Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband bietet Ihnen als selbstständiger Physiotherapeut nicht nur ein Netzwerk aus Gleichgesinnten und Experten, sondern auch Zugang zu branchenspezifischen Fortbildungen, rechtlicher Beratung und aktuellen Informationen aus dem Berufsfeld. Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder auf politischer Ebene und tragen dazu bei, die beruflichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Zu den größten Verbänden für Physiotherapie gehören der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK,)  der Verband für Physiotherapie (VPT), der Physiotherapieverband (VDB) und der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK).

Gefahr der Scheinselbstständigkeit für freie Mitarbeiter

Selbstständig als Physiotherapeut ohne eigene Praxis arbeiten

Für selbstständige Physiotherapeuten, die als freie Mitarbeiter in einer fremden Praxis arbeiten, besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit. Beachten Sie daher bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit folgende Gesichtspunkte, die für eine Selbstständigkeit sprechen:

  • Eigene Patientenakquise
  • Selbstständige Terminvergabe
  • Eigener Terminkalender
  • Eigene Patientenkartei
  • Keine Weisungen in Bezug auf Art und Zeit der Ausführung; d.h. Sie unterliegen nicht den Praxisregeln und dortigen Arbeitsabläufen
  • Eigene Werbung, z.B. durch eine eigene Website
  • Sie tragen ein unternehmerisches Risiko z.B. durch Umsatzausfälle
  • Eigenes Arbeitsmaterial in geringem Umfang

Für eine abhängige Beschäftigung sprechen hingegen:

  • Abrechnung der Kassenpatienten über die Praxis und insoweit Eingliederung in die Organisationsstrukturen
  • Nutzung der Räumlichkeiten und größerer Therapiegeräte

(QUELLE: Bayerische Staatskanzlei)

Honorarkräfte und Dozenten als freie Mitarbeiter

Wenn Sie als Physiotherapeut (nebenberuflich) als Dozent an einer Volkshochschule arbeiten, sollten Sie darauf achten, dass dies auf Honorarbasis mit befristeten Verträgen geschieht. Das heißt Sie dürfen Bezahlung nur für die Stunden erhalten, die sie tatsächlich unterrichten und sollten ausgefallene Kurse nachholen müssen.

Ferner dürfen Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder auf bezahlten Urlaub haben. Sind diese Kriterien gegeben, gelten Sie in der Regel als selbstständig, auch wenn Sie für Zeit, Ort und Rahmen ihrer Tätigkeit an die Vorgaben der Volkshochschule gebunden sind und eine Urlaubsabgeltung als arbeitnehmerähnliche Personen erhalten. (QUELLE: Physio Deutschland)

6 Tipps für selbstständige Physiotherapeuten

Tipp 1: Businessplan erstellen

Für Physiotherapeuten, die den Schritt in die Selbstständigkeit mit einer eigenen Praxis wagen wollen, erweist sich die Erstellung eines Businessplans als unerlässliche Übung. Er zwingt Gründer, sich detailliert mit allen relevanten Aspekten ihrer beruflichen Selbstständigkeit auseinanderzusetzen, was natürlich auch eine gründliche Kostenaufstellung beinhaltet.

Tipp 2: Unternehmerisch denken

Als Physiotherapeut kommt es vor allem auf eine qualitativ hochwertige Behandlung an. Aber als selbstständiger Physiotherapeut sollten Sie sich idealerweise auch mit kaufmännischen Themen auskennen. Natürlich können Sie sich dafür Fachpersonal holen, doch das kostet Geld. Denken Sie von vorneherein unternehmerisch und versuchen Sie sich auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse anzueignen. So können Sie auf Augenhöhe mit Banken und Finanzamt reden.

Tipp 3: Konsequente Weiterbildung

Kompetenz ist der Anfang, doch lebenslanges Lernen ist der Schlüssel zum Erfolg: Ob Sie frisch aus der Ausbildung kommen oder schon Behandlungserfahrungen mit gesetzlich und privat Versicherten haben. Sie sollten nie vergessen, dass sich das Gesundheitswesen stetig weiterentwickelt. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind essentiell, um als Freiberufler auf dem neuesten Stand zu bleiben und sich für die aktuellen Anforderungen, Krankheitsbilder und Behandlungsmethoden zu qualifizieren.

Tipp 4: Sichtbarkeit und Wiedererkennungswert

Viele sind mit dem Konzept einer Corporate Identity vertraut, doch nicht jeder kann sie klar definieren und in ein ansprechendes Webdesign mit effektiver Kundenkommunikation umsetzen. Für Gründer ist es ratsam, sich auf die Expertise von Fachleuten zu stützen. Diese Profis widmen sich täglich derartigen Aufgaben und gewährleisten, dass Ihre Kommunikations- und Vertriebsstrategien synchron laufen. Das Ergebnis ist ein deutlicher Wiedererkennungswert Ihrer Praxis und eine zielgerichtete Ansprache der Patienten.

Tipp 5: Konkurrenz beobachten

Eine gründliche Analyse des Standortes und des Wettbewerbs ist nicht nur bei der Gründung einer Praxis essenziell, sondern auch während des laufenden Betriebs. Es ist wichtig, dass Sie das Geschäftsumfeld stets im Blick behalten. Dies ermöglicht Ihnen, fortlaufend neue Kontakte zu erschließen, Ihr Netzwerk zu erweitern und über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein.

Tipp 6: Telematikinfrastruktur einplanen

Die Telematikinfrastruktur (TI) wird ab 2026 für alle Heilmittelerbringer, einschließlich Physiotherapeuten, verpflichtend sein. Ohne TI-Anschluss wird die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr möglich sein. TI dient als sichere Plattform für den Datenaustausch zwischen Gesundheitsdienstleistern, wodurch Therapeuten direkt mit Ärzten kommunizieren, Patienteninformationen einsehen und elektronische Verordnungen bearbeiten können. Das traditionelle Papierrezept wird abgelöst, und ab Juli 2026 sind Verordnungen ausschließlich digital erhältlich. Der Anschluss an die TI ist für Physiotherapeuten schon jetzt optional möglich.

Die Integration in die TI erfordert Investitionen in die notwendige Hardware und Software. Bisher wurden diese Kosten teilweise erstattet, aber die zukünftige Finanzierung dieser Ausgaben ist noch ungewiss. Fest steht, dass alle in der Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie Tätigen, einschließlich freiberuflicher Mitarbeiter, einen TI-Anschluss benötigen werden.

Fazit

Die Zukunftsaussichten für selbstständige Physiotherapeuten sind vielversprechend. Angesichts des demografischen Wandels und einer zunehmenden Fokussierung auf Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation steigt die Nachfrage nach physiotherapeutischen Leistungen kontinuierlich. Zudem führt das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung zu einer erhöhten Bereitschaft, in präventive und regenerative Behandlungen zu investieren.

In diesem Artikel haben Sie alle Infos erhalten, die Sie für eine gründliche Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit als Physiotherapeut benötigen. Beginnend mit der Unterscheidung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe haben wir Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen aufgezeigt. Sie haben erfahren, welche Auswirkungen die Entscheidung zwischen Kassenzulassung und Privatpraxis auf das Geschäftsmodell hat und gelernt, dass ein durchdachter Businessplan, inklusive der Finanzplanung, unerlässlich ist. Dank der Checklisten und Tipps sind Sie nun bestens gewappnet, um Ihre Pläne in die Tat umzusetzen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei!

FAQ

1. Wie viele Physiotherapeuten gibt es in Deutschland 2022?

In Deutschland sind laut Statistiken des Bundesamtes und der Barmer Ersatzkasse 19.386 Physiotherapeuten in Krankenhäusern angestellt, während 11.630 in Einrichtungen der Vorsorge oder Rehabilitation tätig sind. Weitere 38.785 Physiotherapeuten arbeiten in Praxen oder als Heilmittelerbringer im physiotherapeutischen Bereich. Diese Physiotherapeuten verteilen sich auf etwa 10.000 Praxisunternehmen im ganzen Land, in denen im Durchschnitt zwischen einem und drei Therapeuten beschäftigt sind.

2. Sind Physiotherapeuten medizinisches Personal?

Ja, Physiotherapeuten sind medizinisches Personal. Sie sind Gesundheitsfachberufe, die sich mit der Behandlung und Rehabilitation von Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Schmerzen und Verletzungen befassen. Physiotherapeuten arbeiten in vielen verschiedenen Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Altenheimen und ambulanten Einrichtungen. Sie können auch in eigener Praxis tätig sein.

3. Wie viel Umsatz macht eine Physiotherapie Praxis?

Der Umsatz einer Physiotherapie-Praxis wird von diversen Faktoren beeinflusst, darunter die Praxisgröße, der Standort, die Patientenzahl sowie die geltenden Gebührensätze. In Deutschland erstatten gesetzliche Krankenkassen in der Regel die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen gemäß der Gebührenordnung für Physiotherapeuten (GOP), die feste Vergütungen für bestimmte Therapieleistungen vorsieht. Praxen, die private Patienten betreuen, können ihre Preise hingegen frei gestalten.

4. Wie viele Menschen gehen zur Physiotherapie?

In Deutschland haben laut dem Bundesverband Physiotherapie etwa 14 Millionen Menschen pro Jahr eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch genommen. Dies entspricht etwa 17% der Bevölkerung.

5. Sind Physiotherapeuten gefragt?

Ja, in Deutschland besteht eine hohe Nachfrage nach Physiotherapeuten. Dies ist auf die alternde Bevölkerung und den Anstieg chronischer Krankheiten zurückzuführen, welche den Bedarf an physiotherapeutischen Leistungen steigen lassen.

6. Sind Physiotherapeuten steuerfrei?

Die Einkünfte von Physiotherapeuten sind in der Regel von der Umsatzsteuer ausgenommen. Als anerkannte Heilberufe gelten ihre therapeutischen Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG als heilberufliche Tätigkeiten und sind daher von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

7. Was kostet es eine Physiotherapiepraxis zu eröffnen?

Bei der Gründung einer neuen Praxis liegen die erforderlichen Investitionen in der Regel zwischen 35.000 und 65.000 Euro. Diese Summe variiert je nach Standortwahl, dem Umfang der Praxisausstattung und den individuellen Plänen des Praxisgründers.

8. Was ist die Voraussetzung, um als Physiotherapeut zu arbeiten?

Die wichtigste Voraussetzung für die Selbstständigkeit als Physiotherapeut ist eine staatlich anerkannte physiotherapeutische Ausbildung und eine Berufserlaubnis.

9. Brauche ich für meine Praxis eine Kassenzulassung?

Eine Kassenzulassung benötigen Sie nur dann, wenn Sie vorhaben, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Andernfalls können Sie sich darauf spezialisieren, lediglich Privatpatienten zu behandeln.

10. Ist es möglich, eine mobile Zulassung zu erhalten, also z.B. um nur Hausbesuche ohne Praxisräume durchzuführen?

Nein, es gibt keine mobile Zulassung. Für die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen sind geeignete Praxisräume eine Voraussetzung. Ohne Praxisräume können Sie keine Kassenzulassung erhalten. Wenn Sie nur Hausbesuche durchführen möchten, müssen Sie eine reine Privatpraxis eröffnen.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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