Inhaltsverzeichnis
- Die Kreativität zum Beruf machen
- Wann gilt man als Künstler?
- Kann ich mich als Freiberufler selbstständig machen oder muss ich ein Gewerbe anmelden?
- Wie kann ich mich als Künstler selbstständig machen?
- Nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig?
- Wie sieht es mit Steuern und Sozialabgaben für künstlerische Berufe aus?
- Was hat es mit der Künstlersozialkasse (KSK) auf sich?
- Weitere Tipps und Ratschläge für angehende Selbstständige in den freien Berufen
- Fazit
- FAQ
Die Kreativität zum Beruf machen
Für viele Menschen ist es ein Traum, sich mit ihrem kreativen Talent als Künstler selbstständig zu machen. Als Autor, Musiker, Designer oder Bildhauer einfach das tun, was einem am meisten Spaß macht und nebenbei auch genügend Geld für den Lebensunterhalt bekommen. Genau deshalb ist aber auch die Konkurrenz groß. Wer jedoch wirklich talentiert ist und sich an einige wesentliche Punkte hält, kann ein erfolgreicher Künstler werden. In diesem Artikel erhalten Sie wertvolle Infos und Tipps zur Selbstständigkeit als freiberuflicher Künstler.
Wann gilt man als Künstler?

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Für den Beruf des Künstlers existiert kein gesetzlich definiertes Berufsbild. Allerdings gibt es bestimmte Kriterien, die als Anhaltspunkte für eine künstlerische Tätigkeit dienen. Dazu gehören:
- eine einschlägige Ausbildung, insbesondere ein relevantes Hochschulstudium: auch wenn nicht alle Künstler eine formale Ausbildung haben, wird bei der Anerkennung als freiberuflicher Künstler durch das Finanzamt oft ein Studium als wesentliches Kriterium betrachtet.
- Präsenz in der Öffentlichkeit durch Ausstellungen, Auftritte und Veröffentlichungen, einschlägige Referenzen
- die Mitgliedschaft in Künstlerverbänden und
- die Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Kunstwerken.
Die genannten Kriterien machen jemanden jedoch nicht automatisch zum freiberuflichen Künstler oder zur freiberuflichen Künstlerin. Entscheidend ist die tatsächliche Schaffung von künstlerischen Werken. Das Einkommensteuerrecht legt fest, wer als Freiberufler gilt und definiert auch, was unter künstlerischen Produkten zu verstehen ist.
Kunst muss gemäß dem Einkommensteuerrecht und der Rechtsprechung folgende Anforderungen erfüllen:
- eigenschöpferische Leistung
- individuelle Handschrift
- schöpferische Gestaltungshöhe
- Verwendungszweck
Kann ich mich als Freiberufler selbstständig machen oder muss ich ein Gewerbe anmelden?
In der Regel gelten Künstler als Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden müssen. Beispiele für freie Berufe sind etwa Tätigkeiten als Musiker, Maler oder auch als Publizist und Schriftsteller. In diesem Fall müssen Freiberufler nur das jeweils zuständige Finanzamt von ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Von diesem bekommt man als selbstständiger Künstler dann eine Steuernummer und einen Fragebogen zugeschickt, den es auszufüllen gilt.
Wie kann ich mich als Künstler selbstständig machen?
In der heutigen Zeit gibt es eine Vielzahl an neuen Möglichkeiten, als Künstler Karriere zu machen und Geld zu verdienen. Gerade online gibt es eine Reihe von Anbietern, die Künstlern dabei helfen, ihr Gewerbe zu präsentieren und Vertriebswege für künstlerische Berufe zu erschließen.
Möglichkeiten zur Vermarktung von Kunst
Verkauf über Dritte
Beim Verkauf über Dritte, wie externe Galerien, Verlage oder Onlinehändler, bleibt der Künstler oder die Künstlerin Freiberufler.
Eigener Vertrieb
Anders ist es, wenn Sie einen eigenen Verlag gründen, eine Galerie oder einen Onlineshop eröffnen und betreiben, um ihre Werke zu verkaufen. In diesem Fall handelt es sich um ein eigenständiges Gewerbe, das von der freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit zu trennen ist (separate Rechnungen, Buchführung und Konten).
Das Ergebnis ist die Führung von zwei Unternehmen: eines gewerblichen und eines freiberuflichen.
Nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig?
Bei vielen kreativen Köpfen ist es am Anfang eher so, dass sie im Hauptberuf einer anderen Tätigkeit nachgehen, in der sie über ihren Arbeitgeber versichert sind, und ihr Kunsthandwerk nebenbei betreiben und als Zubrot betrachten. Wenn aber mehr und mehr Bilder verkauft oder mehr und mehr Auftritte gebucht werden, spielt der kreative Geist vielleicht irgendwann mit dem Gedanken, sich mit seinem Talent hauptberuflich als Künstler selbstständig zu machen.
Bevor Sie diesen Schritt gehen und hauptberuflich Künstler werden, sollten Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass die Einnahmen, die in Künstlerberufen erzielt werden, nicht so regelmäßig und gleichbleibend ausfallen wie etwa im Falle eines Büroangestellten. Informieren Sie sich auch über die finanziellen und steuerlichen Aspekte. Eventuell ist es sicherer, wenn Sie sich zunächst als Freiberufler nebenberuflich selbstständig machen.
Wie sieht es mit Steuern und Sozialabgaben für künstlerische Berufe aus?
Freie Berufe sind zwar von der Pflicht entbunden, ein Gewerbe anzumelden und müssen dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen. Aber wer sich als Künstler selbstständig machen will, ist umsatzsteuerpflichtig, wenn die Einnahmen eine bestimmte Höhe übersteigen.
Ein selbstständiger Kunstschaffender kann jedoch einen niedrigeren Prozentwert berechnen. Während normale Gewerbetreibende, wie etwa Händler, einen Umsatzsteuersatz von 19 % berechnen müssen, liegt dieser für Künstler und Kulturschaffende bei nur 7 %.
Problematischer ist die Tatsache, dass die selbstständigen Künstler ihre Krankenversicherung über ihre berufliche Veränderung informieren müssen, was zur Folge hat, dass sie selbst die volle Höhe der Krankenversicherung und weiterer Sozialversicherungen tragen müssen. Deshalb ist es an dieser Stelle sehr ratsam, die Leistungen der Künstlersozialkasse in Anspruch zu nehmen.
Was hat es mit der Künstlersozialkasse (KSK) auf sich?

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Auch wer in den freien Berufen tätig ist, muss Sozialversicherungsabgaben leisten. Im Gegensatz zu angestellten Arbeitskräften haben Kunstschaffende aber keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Kosten übernimmt, die für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und für die Rentenversicherung anfallen. Deshalb übernimmt für die Angehörigen der künstlerischen Berufe die KSK diesen Part – es fallen für künstlerisch arbeitende Menschen also ebenso nur die Hälfte der Beiträge an.
Diese Bezuschussung ist aber nicht ganz frei von Voraussetzungen. Zunächst einmal muss das Einkommen des Freiberuflers, das er mit seiner künstlerischen Tätigkeit erzielt, über der Grenze von 3900 Euro im Jahr liegen. Die Künstlertätigkeit muss also mit der Absicht einer dauerhaften Erwerbstätigkeit verbunden sein, die Haupttätigkeit sein und sich weitgehend in Deutschland abspielen. Eine weitere Beschäftigung im Angestelltenverhältnis darf zwar ausgeübt werden, aber je nach Umfang der beiden Beschäftigungen muss dann unter Umständen doch der dortige Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben abführen.
Wer sich als Künstler selbstständig machen will, kann die vollen Leistungen der Künstlersozialkasse für sich in Anspruch nehmen. Dazu gehören Bezuschussungen zu der gesetzlichen Rentenversicherung und Pflegeversicherung wie auch die Hälfte der Beiträge für eine Krankenkasse, die sich der Freiberufler selbst aussuchen kann. Er darf bei der Wahl auch zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung auswählen und zahlt für alle Versicherungsarten immer nur den Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte. Die andere Hälfte begleicht die KSK aus Mitteln des Bundes sowie mit Hilfe von Abgaben von Unternehmen im künstlerischen Bereich wie etwa Galerien oder Verlage. Die Höhe der Beiträge, die selbst abzuführen sind, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Grundlage der Berechnung der Beiträge ist das Jahreseinkommen des Künstlers.
Weitere Tipps und Ratschläge für angehende Selbstständige in den freien Berufen
Wer sich als Künstler selbstständig machen will, sollte weitere Tipps und Ratschläge beherzigen, die wichtig sind für dauerhaften Erfolg im Beruf.
1. TIPP: Verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen
Das Finanzamt entscheidet bei der Anmeldung der Selbstständigkeit über Ihren Status als Freiberufler. Dies ist jedoch nur eine erste Zuordnung und nicht endgültig. Bei einer Betriebsprüfung kann später eine Neubewertung erfolgen.
Falls Sie nachträglich als Gewerbetreibender eingestuft werden, können nachträglich Gewerbesteuern anfallen. Für frühzeitige Klarheit bezüglich der Einstufung als freiberuflich oder gewerblich kann eine kostenpflichtige „Verbindliche Auskunft“ beim Finanzamt beantragt werden.
Der Vorteil ist, dass sich das Finanzamt in Zukunft daran halten muss. Eine erste Einschätzung bietet auch die Gründungsberatung des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB).
2. TIPP: Businessplan erstellen
Halten Sie alle relevanten Punkte Ihres Vorhabens schriftlich fest, indem Sie einen Businessplan erstellen, der dann auch vorgelegt werden kann, wenn Behörden oder potenzielle Geldgeber danach fragen. Dieser Geschäftsplan sollte darüber Aufschluss geben, wie Ihre Selbstständigkeit aussehen soll und welche persönlichen Qualifikationen vorliegen.
Ferner sollte er die anvisierten Kunden benennen und darüber informieren, wie diese erreicht werden sollen. Schließlich sollte der Businessplan für Künstler bzw. der Businessplan für Freiberufler auch alle einmaligen und regelmäßigen Kosten aufführen sowie antizipieren, welche Umsätze erwartbar sind.
3. TIPP: Kleinunternehmerregelung nutzen
Am Anfang der Selbständigkeit sind die Einnahmen oft begrenzt. Solange Ihr Gesamtumsatz im vorherigen Jahr unter 22.000 Euro und im aktuellen Jahr unter 50.000 Euro liegt, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Als Kleinunternehmer sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig und müssen auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Besonders zu Beginn oder bei nebenberuflicher Selbständigkeit ist diese Regelung sinnvoll, um den steuerlichen Aufwand zu minimieren.
4. TIPP: Checkliste Konzeptvorbereitung für Künstler und Publizisten nutzen
5. TIPP: Rücklagen bilden
Wer sich als Künstler selbstständig machen will, muss für immer mal wieder auftretende Phasen vorsorgen, in denen keine oder wenig Einnahmen erzielt werden. Je nach künstlerischer Tätigkeit kann es saisonbedingt oder aus anderen Gründen zu starken Umsatzeinbußen kommen. In Phasen hoher Einnahmen sollten von daher genügend Rücklagen gebildet werden.
6. TIPP: Auszeichnung Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland
Jedes Jahr zeichnet die Bundesregierung 32 Unternehmen als Kultur- und Kreativpiloten Deutschland aus. Dies gilt für Unternehmen, Selbstständige, Gründer und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Schnittstellen zu anderen Branchen.
Die Auszeichnung fokussiert auf die Persönlichkeit der Unternehmer. Die Titelträger nehmen an einem einjährigen Mentoring-Programm teil, bestehend aus Workshops, Betreuung durch Coaches, Austausch mit anderen Teams und Experten sowie bundesweiter Aufmerksamkeit. Hier lernen Künstler, den Wert Ihrer Kunst herauszuarbeiten.
Fazit
Mit der richtigen Vorbereitung und Planung ist die Selbstständigkeit als freiberuflicher Künstler ein erreichbarer Traum. Die eigene Kreativität zu nutzen, um den Lebensunterhalt zu verdienen, ist durchaus möglich. In diesem Artikel haben Sie erfahren, wann Sie als Künstler gelten, welche Möglichkeiten es gibt, sich selbstständig zu machen und wie Sie Ihre Kunst vermarkten können. Dabei ist vor allem die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender wichtig, da hieran einige steuerliche und rechtliche Aspekte geknüpft sind. Mit unseren wertvollen Tipps erleichtern wir Ihnen den Start in die Selbstständigkeit. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
FAQ
1. Braucht man besondere Qualifikationen, um sich als Künstler selbstständig zu machen?
Nein, es ist keine bestimmte Ausbildung oder Qualifikation notwendig, um sich als Künstler selbstständig zu machen. Das Berufsbild Künstler ist gesetzlich nicht definiert. Für die steuerrechtliche Einstufung ist es jedoch von Bedeutung, ob das Finanzamt Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einstuft. Und das kann wiederum von Ihrer Qualifikation abhängen.
2. Was sollte man als selbstständiger Künstler beachten?
Informieren Sie sich unbedingt über rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit. Tauschen Sie sich mit anderen Künstlern aus und verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche Herausforderungen.
3. Kann ich als Künstler eine Gründungsberatung in Anspruch nehmen?
Ja, auch als angehender Künstler können Sie eine Gründungberatung in Anspruch nehmen. Suchen Sie gezielt nach Mentoren, Coaches und Beratern, die sich auf die Kunst- und Kulturbranche spezialisiert haben.
4. Wie werden die Beiträge zu KSK ermittelt?
Der Monatsbeitrag in die Künstlersozialkasse variiert je nach Einkommen des Künstlers. Die Berechnung basiert auf dem Jahreseinkommen, da Einkommen von Künstlern oft schwanken. Der Gesetzgeber schätzt die Beiträge für das kommende Jahr anhand vergangener Erfahrungen und erwarteter Aufträge. Die Beitragssätze für die Künstlersozialversicherung sind wie folgt festgelegt:
- Rentenversicherung: 18,6 %
- Krankenversicherung: 14,6 %
- Pflegeversicherung: 3,05 % für Eltern, 3,4 % für Kinderlose
5. Wie viel verdient man als Künstler?
Laut den Angaben der KSK betrug das Jahreseinkommen der versicherten Künstler zum 1.1.2023 im Schnitt knapp 20.000 EUR. Bei der Berufsgruppe der Musiker lag es mit durchschnittlich ca. 16.000 EUR pro Jahr jedoch deutlich darunter.
6. Wie lege ich mein Honorar fest?
Je nach Tätigkeit und Branche gibt es feste Honorare in bestimmten Bereichen wie Medien oder Architektur, während in anderen wie bildende Kunst, Games-Industrie oder Werbung die Preise frei verhandelbar sind. Wichtig ist, dass das Honorar ausreicht, um Ihre Kosten zu decken, und dazu müssen Sie sorgfältig im Businessplan kalkulieren. Ein Businessplan hilft Ihnen zu bestimmen, welches Einkommen nötig ist, um den monatlichen Lebensunterhalt und die betrieblichen Ausgaben zu decken, und idealerweise später auch einen Gewinn zu erzielen.
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…Beim Verkauf über Dritte, wie externe Galerien, Verlage oder Onlinehändler, bleibt der Künstler oder die Künstlerin Freiberufler.
Auch wenn man z.B. Zeichnungen für ein Kinderbuch erstellt und zusätzlich Tantiemen erhält beim Verkauf der Bücher?
Sehr geehrter Herr Wondolleck,
ja, auch Tantiemen zählen zu freiberuflichen Einnahmen.
Ihr Team von Vorlagen-Center
Guten Tag Herr Mohr,
ich befinde mich im Angestelltenverhältnis und möchten nebenberuflich sowohl von mir selbst gemalte Bilder/ Zeichnungen als auch Nachdrucke davon z.B. auf Leinwand sowie mit diesen Motiven bedruckte Produkte wie z.B. Tassen, Untersetzter etc. verkaufen.
Zunächst war es ein Hobby, aber es kommen gehäuft Anfragen und ich habe z.B. die Möglichkeit in einem Ladengeschäft die Bilder und Produkte per Kommission zu verkaufen.
Leider finde ich keine eindeutige Antwort darauf, um was es sich dabei genau handelt/ was ich anmelden muss. Vom Finanzamt erhalte ich gegensätzliche Antworten, beim Gewerbeamt erreicht man niemanden. Einen Steuerberater zu finden, der Kapazitäten hat oder sich um solch „kleine“ Vorhaben kümmert, scheint unmöglich zu sein.
Vielleicht können Sie mir bei folgenden Fragen weiterhelfen:
1. Muss ich nur eine Anmeldung beim Finanzamt über eine freiberufliche Nebentätigkeit abgeben? Allerdings habe ich keine künstlerische Ausbildung. Muss man für eine Freiberuflichkeit zwangsläufig eine solche Ausbildung/ Studium nachweisen können?
2. Oder handelt es sich eher um ein Kleingewerbe? Ich habe gelesen, sobald es nicht mehr nur reine Kunstobjekte, sondern Gebrauchsgegenstände sind oder man Bilder in einer höheren Stückzahl produziert, handelt es sich nicht mehr um eine Freiberuflichkeit, sondern um ein Gewerbe.
3. Oder ist es eine gemischte Tätigkeit, sodass ich für den Verkauf von Originalbildern eine Freiberuflichkeit und für den Verkauf von Produkten ein Gewerbe anmelden und damit auch getrennte Buchhaltung führen muss?
Besten Dank!
Liebe Bettina,
anhand Ihrer Angaben und ohne Ihre Bilder gesehen zu haben, ist von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen.
1. Muss ich nur eine Anmeldung beim Finanzamt über eine freiberufliche Nebentätigkeit abgeben? Allerdings habe ich keine künstlerische Ausbildung. Muss man für eine Freiberuflichkeit zwangsläufig eine solche Ausbildung/ Studium nachweisen können?
Der Nachweis einer einschlägigen Ausbildung, insbesondere eines relevanten Hochschulstudiums wird bei der Anerkennung als freiberuflicher Künstler durch das Finanzamt oft als wesentliches Kriterium betrachtet, ist aber nicht zwingend notwendig.
2. Oder handelt es sich eher um ein Kleingewerbe? Ich habe gelesen, sobald es nicht mehr nur reine Kunstobjekte, sondern Gebrauchsgegenstände sind oder man Bilder in einer höheren Stückzahl produziert, handelt es sich nicht mehr um eine Freiberuflichkeit, sondern um ein Gewerbe.
Ausschlaggebend für die Einstufung als Gewerbe ist, dass Sie Nachdrucke Ihrer Bilder und Gebrauchsgegenstände, die Sie nicht selbst hergestellt haben, gewinnbringend verkaufen. Für eine freiberufliche Tätigkeit dürften Sie ausschließlich Originale Ihrer Bilder verkaufen.
3. Oder ist es eine gemischte Tätigkeit, sodass ich für den Verkauf von Originalbildern eine Freiberuflichkeit und für den Verkauf von Produkten ein Gewerbe anmelden und damit auch getrennte Buchhaltung führen muss?
Eine Trennung der freiberuflichen und gewerblichen Tätigkeiten ist in Ihrem Fall schwierig, da die Originale der Bilder als Vorlagen für die bedruckten Produkte dienen und so schon von vorneherein ein Zusammenhang vorliegt. Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt zwei Unternehmen anmelden möchten, müssen diese klar voneinander getrennt geführt werden, um eine gewerbliche Infizierung der Freiberuflichkeit zu vermeiden.
Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne direkt unter 06181-4187941 oder service@vorlagen-center.com
Ihr Team von Vorlagen-Center
Hallo ich bin auf den Artikel gestoßen und finde ihn sehr interessant.Nun habe ich aber doch selbst eine Frage weil es ein schmaler Grad ist zwischen Freiberufler Künstler und Gewerbe. Ich habe bisher in Angestelltenverhältnis gearbeitet, bin nun arbeitslos und sammle seit einem halben Jahr Holz und fertige daraus in meiner freien Zeit wundervolle Anhänger (Ketten, Schlüsselanhänger usw ) Es sind bisher noch nicht viele aber ich möchte es gerne fest machen und dann natürlich auch vermarkten, auf Kunsthandwerkmärkte, im Internet? Ich habe es nicht studiert, sehe mich aber als Künstlerin. Ist es nun freischaffende Künstlerin oder Gewerbe wenn ich das so anbieten möchte? Ich werde und will nie über 20.000Euro im Jahr kommen, mein Mann arbeitet und es soll sowas für mich wie ein schönes Taschengeld sein und um die tollen Sachen die daraus entstehen in die Welt zu tragen. Ich wäre wirklich dankbar über eine Einschätzung.
Hallo Frau Grossmann,
unserer Einschätzung nach handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um eine freiberufliche Tätigkeit.
Wenn Sie vor dem Start Gewissheit haben möchten, ob ihre Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird, sollten Sie beim Finanzamt eine kostenpflichtige „Verbindliche Auskunft“ beantragen. Für eine erste Einschätzung können Sie sich auch an die Gründungsberatung des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich Alexander Universität Erlangen Nürnberg e.V. (IFB) wenden.
Ihr Team von Vorlagen-Center