Inhaltsverzeichnis
- Die Kreativität zum Beruf machen
- Wie kann ich mich als Künstler selbstständig machen?
- Kann ich mich als Freiberufler selbstständig machen oder muss ich ein Gewerbe anmelden?
- Wie sieht es mit Steuern und Sozialabgaben für künstlerische Berufe aus?
- Was hat es mit der Künstlersozialkasse (KSK) auf sich?
- Weitere Tipps und Ratschläge für angehende Selbstständige in den freien Berufen
Die Kreativität zum Beruf machen
Für viele Menschen ist es ein Traum, sich mit ihrem kreativen Talent als Künstler selbstständig zu machen. Einfach das tun, was einem am meisten Spaß macht und neben dem Applaus auch genügend Geld für den Lebensunterhalt bekommen. Genau deshalb ist aber auch die Konkurrenz groß. Wer jedoch wirklich talentiert ist und sich an einige wesentliche Punkte hält, kann sich auch auf diesem steinigen Terrain behaupten. Tipps dazu erhalten Sie hier.
Wie kann ich mich als Künstler selbstständig machen?
In der heutigen Zeit gibt es eine Vielzahl an neuen Möglichkeiten, Karriere zu machen und Geld zu verdienen. Gerade online gibt es eine Reihe von Anbietern, die Künstlern dabei helfen, ihr Gewerbe zu präsentieren und Vertriebswege für künstlerische Berufe zu erschließen. Bei vielen kreativen Köpfen ist es am Anfang eher so, dass sie im Hauptberuf einer anderen Tätigkeit nachgehen, in der sie über ihren Arbeitgeber versichert sind, und ihr Kunsthandwerk nebenbei betreiben und als Zubrot betrachten. Wenn aber mehr und mehr Bilder verkauft oder mehr und mehr Auftritte gebucht werden, spielt der kreative Geist vielleicht irgendwann mit dem Gedanken, sich mit seinem Talent als Künstler selbstständig zu machen.

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Bevor man diesen Schritt geht, um auf diesem Wege große persönliche Freiheit und Zufriedenheit anzustreben, sollte man sich der Tatsache bewusst werden, dass die Einnahmen, die in Künstlerberufen erzielt werden, nicht so regelmäßig und gleichbleibend ausfallen wie etwa im Falle eines Büroangestellten. Dabei sollte man sich die Zeit nehmen, nicht nur kurzfristig, sondern an eine realistische, langfristige Entwicklung zu denken. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, die finanziellen und steuerlichen Aspekte nicht aus den Augen zu verlieren.
Kann ich mich als Freiberufler selbstständig machen oder muss ich ein Gewerbe anmelden?
In der Regel gelten Künstler als Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden müssen. Beispiele für freie Berufe sind etwa Tätigkeiten als Musiker, Maler oder auch als Publizist und Schriftsteller. In diesem Fall müssen Freiberufler nur das jeweils zuständige Finanzamt von ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Von diesem bekommt man als selbstständiger Künstler dann eine Steuernummer und einen Fragebogen zugeschickt, den es auszufüllen gilt. Wenn sich allerdings mehrere Künstler zu einer anderen Rechtsform als der des Einzelunternehmens zusammenschließen und beispielsweise eine GmbH gründen, besteht die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Näheres regelt das Einkommensteuergesetz.

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Wie sieht es mit Steuern und Sozialabgaben für künstlerische Berufe aus?
Freie Berufe sind zwar von der Pflicht entbunden, ein Gewerbe anzumelden und müssen dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen. Aber wer sich als Künstler selbstständig machen will, ist umsatzsteuerpflichtig, wenn die Einnahmen eine bestimmte Höhe übersteigen. Ein selbstständiger Kunstschaffender kann jedoch einen niedrigeren Prozentwert berechnen. Während normale Gewerbetreibende, wie etwa Händler, einen Umsatzsteuersatz von 19 % berechnen müssen, liegt dieser für Künstler und Kulturschaffende bei nur 7 %. Problematischer ist die Tatsache, dass die selbstständigen Künstler ihre Krankenversicherung über ihre berufliche Veränderung informieren müssen, was zur Folge hat, dass sie selbst die volle Höhe der Krankenversicherung und weiterer Sozialversicherungen tragen müssen. Deshalb ist es an dieser Stelle sehr ratsam, die Leistungen der Künstlersozialkasse in Anspruch zu nehmen.

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Was hat es mit der Künstlersozialkasse (KSK) auf sich?
Auch wer in den freien Berufen tätig ist, muss Sozialversicherungsabgaben leisten. Im Gegensatz zu angestellten Arbeitskräften haben Kunstschaffende aber keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Kosten übernimmt, die für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und für die Rentenversicherung anfallen. Deshalb übernimmt für die Angehörigen der künstlerischen Berufe die KSK diesen Part – es fallen für künstlerisch arbeitende Menschen also ebenso nur die Hälfte der Beiträge an. Diese Bezuschussung ist aber nicht ganz frei von Voraussetzungen. Zunächst einmal muss der Betrag des Freiberuflers, den er mit seiner künstlerischen Tätigkeit verdient, über der Grenze von 3900 Euro im Jahr liegen. Die Künstlertätigkeit muss also mit der Absicht einer dauerhaften Erwerbstätigkeit verbunden sein, die Haupttätigkeit sein und sich weitgehend in Deutschland abspielen. Eine weitere Beschäftigung im Angestelltenverhältnis darf zwar ausgeübt werden, aber je nach Umfang der beiden Beschäftigungen muss dann unter Umständen doch der dortige Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben abführen.

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Wer sich als Künstler selbstständig machen will, kann die vollen Leistungen der Künstlersozialkasse für sich in Anspruch nehmen. Dazu gehören Bezuschussungen zu der gesetzlichen Rentenversicherung und Pflegeversicherung wie auch die Hälfte der Beiträge für eine Krankenkasse, die sich der Freiberufler selbst aussuchen kann. Er darf bei der Wahl auch zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung auswählen und zahlt für alle Versicherungsarten immer nur den Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte. Die andere Hälfte begleicht die KSK aus Mitteln des Bundes sowie mit Hilfe von Abgaben von Unternehmen im künstlerischen Bereich wie etwa Galerien oder Verlage. Die Höhe der Beiträge, die selbst abzuführen sind, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Grundlage der Berechnung der Beiträge ist das Jahreseinkommen des Künstlers.

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Weitere Tipps und Ratschläge für angehende Selbstständige in den freien Berufen
Wer sich als Künstler selbstständig machen will, sollte weitere Tipps und Ratschläge beherzigen, die wichtig sind für dauerhaften Erfolg im Beruf.
Zunächst sollten alle relevanten Fakten in einem Businessplan festgehalten werden, der dann auch vorgelegt werden kann, wenn Behörden oder potenzielle Geldgeber danach fragen. Dieser Geschäftsplan sollte darüber Aufschluss geben, wie das Vorhaben aussehen soll und welche persönlichen Qualifikationen vorliegen. Ferner sollte er die anvisierten Kunden benennen und darüber informieren, wie diese erreicht werden sollen. Schließlich sollte der Businessplan für Künstler bzw. der Businessplan für Freiberufler auch alle einmaligen und regelmäßigen Kosten aufführen sowie antizipieren, welche Umsätze erwartbar sind.
Wer sich als Künstler selbstständig machen will, muss für immer mal wieder auftretende Phasen vorsorgen, in denen keine oder wenig Einnahmen erzielt werden. Je nach künstlerischer Tätigkeit kann es saisonbedingt oder aus anderen Gründen zu starken Umsatzeinbußen kommen. In Phasen hoher Einnahmen sollten von daher genügend Rücklagen gebildet werden. Freiberufler sollten sich gut mit den rechtlichen Bestimmungen ihrer Branche auskennen. Manchmal stellen sie einfach nur eine Rechnung, die der Kunde dann begleicht. Ist der Auftrag aber umfangreicher und der Auftraggeber professionell aufgestellt, kommt es manchmal auch zu der Notwendigkeit, einen Vertrag zu unterzeichnen. Die dort enthaltenen Klauseln sind dem Laien nicht immer sofort klar und sollten genauestens geprüft werden, bevor man in diese einwilligt.
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