Als Künstler selbstständig machen

von | Sep 27, 2023 | Unternehmensgründung | 1 Kommentar

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Lesezeit: 8 Minuten

Die Kreativität zum Beruf machen

Für viele Menschen ist es ein Traum, sich mit ihrem kreativen Talent als Künstler selbstständig zu machen. Als Autor, Musiker, Designer oder Bildhauer einfach das tun, was einem am meisten Spaß macht und nebenbei auch genügend Geld für den Lebensunterhalt bekommen. Genau deshalb ist aber auch die Konkurrenz groß. Wer jedoch wirklich talentiert ist und sich an einige wesentliche Punkte hält, kann ein erfolgreicher Künstler werden. In diesem Artikel erhalten Sie wertvolle Infos und Tipps zur Selbstständigkeit als freiberuflicher Künstler.

Wann gilt man als Künstler?

Gitarrenlehrer hilft jungem Schüler

© stock28studio – stock.adobe.com

Für den Beruf des Künstlers existiert kein gesetzlich definiertes Berufsbild. Allerdings gibt es bestimmte Kriterien, die als Anhaltspunkte für eine künstlerische Tätigkeit dienen. Dazu gehören:

  1. eine einschlägige Ausbildung, insbesondere ein relevantes Hochschulstudium: auch wenn nicht alle Künstler eine formale Ausbildung haben, wird bei der Anerkennung als freiberuflicher Künstler durch das Finanzamt oft ein Studium als wesentliches Kriterium betrachtet.
  2. Präsenz in der Öffentlichkeit durch Ausstellungen, Auftritte und Veröffentlichungen, einschlägige Referenzen
  3. die Mitgliedschaft in Künstlerverbänden und
  4. die Einräumung von Nutzungsrechten an den erstellten Kunstwerken.

Die genannten Kriterien machen jemanden jedoch nicht automatisch zum freiberuflichen Künstler oder zur freiberuflichen Künstlerin. Entscheidend ist die tatsächliche Schaffung von künstlerischen Werken. Das Einkommensteuerrecht legt fest, wer als Freiberufler gilt und definiert auch, was unter künstlerischen Produkten zu verstehen ist.

Kunst muss gemäß dem Einkommensteuerrecht und der Rechtsprechung folgende Anforderungen erfüllen:

  • eigenschöpferische Leistung
  • individuelle Handschrift
  • schöpferische Gestaltungshöhe
  • Verwendungszweck

Kann ich mich als Freiberufler selbstständig machen oder muss ich ein Gewerbe anmelden?

In der Regel gelten Künstler als Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden müssen. Beispiele für freie Berufe sind etwa Tätigkeiten als Musiker, Maler oder auch als Publizist und Schriftsteller. In diesem Fall müssen Freiberufler nur das jeweils zuständige Finanzamt von ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Von diesem bekommt man als selbstständiger Künstler dann eine Steuernummer und einen Fragebogen zugeschickt, den es auszufüllen gilt.

GUT ZU WISSEN: Wenn sich mehrere Künstler zu einer anderen Rechtsform als der des Einzelunternehmens zusammenschließen und beispielsweise eine GmbH gründen, besteht die Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Näheres regelt das Einkommensteuergesetz.

Wie kann ich mich als Künstler selbstständig machen?

In der heutigen Zeit gibt es eine Vielzahl an neuen Möglichkeiten, als Künstler Karriere zu machen und Geld zu verdienen. Gerade online gibt es eine Reihe von Anbietern, die Künstlern dabei helfen, ihr Gewerbe zu präsentieren und Vertriebswege für künstlerische Berufe zu erschließen.

Möglichkeiten zur Vermarktung von Kunst

Verkauf über Dritte

Beim Verkauf über Dritte, wie externe Galerien, Verlage oder Onlinehändler, bleibt der Künstler oder die Künstlerin Freiberufler.

Eigener Vertrieb

Anders ist es, wenn Sie einen eigenen Verlag gründen, eine Galerie oder einen Onlineshop eröffnen und betreiben, um ihre Werke zu verkaufen. In diesem Fall handelt es sich um ein eigenständiges Gewerbe, das von der freiberuflichen künstlerischen Tätigkeit zu trennen ist (separate Rechnungen, Buchführung und Konten).

Das Ergebnis ist die Führung von zwei Unternehmen: eines gewerblichen und eines freiberuflichen.

Nebenberuflich oder hauptberuflich selbstständig?

Bei vielen kreativen Köpfen ist es am Anfang eher so, dass sie im Hauptberuf einer anderen Tätigkeit nachgehen, in der sie über ihren Arbeitgeber versichert sind, und ihr Kunsthandwerk nebenbei betreiben und als Zubrot betrachten. Wenn aber mehr und mehr Bilder verkauft oder mehr und mehr Auftritte gebucht werden, spielt der kreative Geist vielleicht irgendwann mit dem Gedanken, sich mit seinem Talent hauptberuflich als Künstler selbstständig zu machen.

Bevor Sie diesen Schritt gehen und hauptberuflich Künstler werden, sollten Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass die Einnahmen, die in Künstlerberufen erzielt werden, nicht so regelmäßig und gleichbleibend ausfallen wie etwa im Falle eines Büroangestellten. Informieren Sie sich auch über die finanziellen und steuerlichen Aspekte. Eventuell ist es sicherer, wenn Sie sich zunächst als Freiberufler nebenberuflich selbstständig machen.

Wie sieht es mit Steuern und Sozialabgaben für künstlerische Berufe aus?

Freie Berufe sind zwar von der Pflicht entbunden, ein Gewerbe anzumelden und müssen dementsprechend auch keine Gewerbesteuer zahlen. Aber wer sich als Künstler selbstständig machen will, ist umsatzsteuerpflichtig, wenn die Einnahmen eine bestimmte Höhe übersteigen.

Ein selbstständiger Kunstschaffender kann jedoch einen niedrigeren Prozentwert berechnen. Während normale Gewerbetreibende, wie etwa Händler, einen Umsatzsteuersatz von 19 % berechnen müssen, liegt dieser für Künstler und Kulturschaffende bei nur 7 %.

Problematischer ist die Tatsache, dass die selbstständigen Künstler ihre Krankenversicherung über ihre berufliche Veränderung informieren müssen, was zur Folge hat, dass sie selbst die volle Höhe der Krankenversicherung und weiterer Sozialversicherungen tragen müssen. Deshalb ist es an dieser Stelle sehr ratsam, die Leistungen der Künstlersozialkasse in Anspruch zu nehmen.

Was hat es mit der Künstlersozialkasse (KSK) auf sich?

Symbolbild : Künstlersozialkasse

© magele-picture – stock.adobe.com

Auch wer in den freien Berufen tätig ist, muss Sozialversicherungsabgaben leisten. Im Gegensatz zu angestellten Arbeitskräften haben Kunstschaffende aber keinen Arbeitgeber, der die Hälfte der Kosten übernimmt, die für die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und für die Rentenversicherung anfallen. Deshalb übernimmt für die Angehörigen der künstlerischen Berufe die KSK diesen Part – es fallen für künstlerisch arbeitende Menschen also ebenso nur die Hälfte der Beiträge an.

Diese Bezuschussung ist aber nicht ganz frei von Voraussetzungen. Zunächst einmal muss das Einkommen des Freiberuflers, das er mit seiner künstlerischen Tätigkeit erzielt, über der Grenze von 3900 Euro im Jahr liegen. Die Künstlertätigkeit muss also mit der Absicht einer dauerhaften Erwerbstätigkeit verbunden sein, die Haupttätigkeit sein und sich weitgehend in Deutschland abspielen. Eine weitere Beschäftigung im Angestelltenverhältnis darf zwar ausgeübt werden, aber je nach Umfang der beiden Beschäftigungen muss dann unter Umständen doch der dortige Arbeitgeber die Sozialversicherungsabgaben abführen.

Wer sich als Künstler selbstständig machen will, kann die vollen Leistungen der Künstlersozialkasse für sich in Anspruch nehmen. Dazu gehören Bezuschussungen zu der gesetzlichen Rentenversicherung und Pflegeversicherung wie auch die Hälfte der Beiträge für eine Krankenkasse, die sich der Freiberufler selbst aussuchen kann. Er darf bei der Wahl auch zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung auswählen und zahlt für alle Versicherungsarten immer nur den Arbeitnehmeranteil, also die Hälfte. Die andere Hälfte begleicht die KSK aus Mitteln des Bundes sowie mit Hilfe von Abgaben von Unternehmen im künstlerischen Bereich wie etwa Galerien oder Verlage. Die Höhe der Beiträge, die selbst abzuführen sind, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Grundlage der Berechnung der Beiträge ist das Jahreseinkommen des Künstlers.

Weitere Tipps und Ratschläge für angehende Selbstständige in den freien Berufen

Wer sich als Künstler selbstständig machen will, sollte weitere Tipps und Ratschläge beherzigen, die wichtig sind für dauerhaften Erfolg im Beruf.

1. TIPP: Verbindliche Auskunft beim Finanzamt beantragen

Das Finanzamt entscheidet bei der Anmeldung der Selbstständigkeit über Ihren Status als Freiberufler. Dies ist jedoch nur eine erste Zuordnung und nicht endgültig. Bei einer Betriebsprüfung kann später eine Neubewertung erfolgen.

Falls Sie nachträglich als Gewerbetreibender eingestuft werden, können nachträglich Gewerbesteuern anfallen. Für frühzeitige Klarheit bezüglich der Einstufung als freiberuflich oder gewerblich kann eine kostenpflichtige „Verbindliche Auskunft“ beim Finanzamt beantragt werden.

Der Vorteil ist, dass sich das Finanzamt in Zukunft daran halten muss. Eine erste Einschätzung bietet auch die Gründungsberatung des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB).

2. TIPP: Businessplan erstellen

Halten Sie alle relevanten Punkte Ihres Vorhabens schriftlich fest, indem Sie einen Businessplan erstellen, der dann auch vorgelegt werden kann, wenn Behörden oder potenzielle Geldgeber danach fragen. Dieser Geschäftsplan sollte darüber Aufschluss geben, wie Ihre Selbstständigkeit aussehen soll und welche persönlichen Qualifikationen vorliegen.

Ferner sollte er die anvisierten Kunden benennen und darüber informieren, wie diese erreicht werden sollen. Schließlich sollte der Businessplan für Künstler bzw. der Businessplan für Freiberufler auch alle einmaligen und regelmäßigen Kosten aufführen sowie antizipieren, welche Umsätze erwartbar sind.

3. TIPP: Kleinunternehmerregelung nutzen

Am Anfang der Selbständigkeit sind die Einnahmen oft begrenzt. Solange Ihr Gesamtumsatz im vorherigen Jahr unter 22.000 Euro und im aktuellen Jahr unter 50.000 Euro liegt, können Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Als Kleinunternehmer sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig und müssen auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Besonders zu Beginn oder bei nebenberuflicher Selbständigkeit ist diese Regelung sinnvoll, um den steuerlichen Aufwand zu minimieren.

4. TIPP: Checkliste Konzeptvorbereitung für Künstler und Publizisten nutzen
5. TIPP: Rücklagen bilden

Wer sich als Künstler selbstständig machen will, muss für immer mal wieder auftretende Phasen vorsorgen, in denen keine oder wenig Einnahmen erzielt werden. Je nach künstlerischer Tätigkeit kann es saisonbedingt oder aus anderen Gründen zu starken Umsatzeinbußen kommen. In Phasen hoher Einnahmen sollten von daher genügend Rücklagen gebildet werden.

6. TIPP: Auszeichnung Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland

Jedes Jahr zeichnet die Bundesregierung 32 Unternehmen als Kultur- und Kreativpiloten Deutschland aus. Dies gilt für Unternehmen, Selbstständige, Gründer und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Schnittstellen zu anderen Branchen.

Die Auszeichnung fokussiert auf die Persönlichkeit der Unternehmer. Die Titelträger nehmen an einem einjährigen Mentoring-Programm teil, bestehend aus Workshops, Betreuung durch Coaches, Austausch mit anderen Teams und Experten sowie bundesweiter Aufmerksamkeit. Hier lernen Künstler, den Wert Ihrer Kunst herauszuarbeiten.

 

 

Fazit

Mit der richtigen Vorbereitung und Planung ist die Selbstständigkeit als freiberuflicher Künstler ein erreichbarer Traum. Die eigene Kreativität zu nutzen, um den Lebensunterhalt zu verdienen, ist durchaus möglich. In diesem Artikel haben Sie erfahren, wann Sie als Künstler gelten, welche Möglichkeiten es gibt, sich selbstständig zu machen und wie Sie Ihre Kunst vermarkten können. Dabei ist vor allem die Unterscheidung zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender wichtig, da hieran einige steuerliche und rechtliche Aspekte geknüpft sind. Mit unseren wertvollen Tipps erleichtern wir Ihnen den Start in die Selbstständigkeit. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

FAQ

1. Braucht man besondere Qualifikationen, um sich als Künstler selbstständig zu machen?

Nein, es ist keine bestimmte Ausbildung oder Qualifikation notwendig, um sich als Künstler selbstständig zu machen. Das Berufsbild Künstler ist gesetzlich nicht definiert. Für die steuerrechtliche Einstufung ist es jedoch von Bedeutung, ob das Finanzamt Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich einstuft. Und das kann wiederum von Ihrer Qualifikation abhängen.

2. Was sollte man als selbstständiger Künstler beachten?

Informieren Sie sich unbedingt über rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Ihrer Selbstständigkeit. Tauschen Sie sich mit anderen Künstlern aus und verschaffen Sie sich einen Überblick über mögliche Herausforderungen.

 3. Kann ich als Künstler eine Gründungsberatung in Anspruch nehmen?

 Ja, auch als angehender Künstler können Sie eine Gründungberatung in Anspruch nehmen. Suchen Sie gezielt nach Mentoren, Coaches und Beratern, die sich auf die Kunst- und Kulturbranche spezialisiert haben.

 4. Wie werden die Beiträge zu KSK ermittelt?

Der Monatsbeitrag in die Künstlersozialkasse variiert je nach Einkommen des Künstlers. Die Berechnung basiert auf dem Jahreseinkommen, da Einkommen von Künstlern oft schwanken. Der Gesetzgeber schätzt die Beiträge für das kommende Jahr anhand vergangener Erfahrungen und erwarteter Aufträge.  Die Beitragssätze für die Künstlersozialversicherung sind wie folgt festgelegt:

  • Rentenversicherung: 18,6 %
  • Krankenversicherung: 14,6 %
  • Pflegeversicherung: 3,05 % für Eltern, 3,4 % für Kinderlose
5. Wie viel verdient man als Künstler?

Laut den Angaben der KSK betrug das Jahreseinkommen der versicherten Künstler zum 1.1.2023 im Schnitt knapp 20.000 EUR. Bei der Berufsgruppe der Musiker lag es mit durchschnittlich ca. 16.000 EUR pro Jahr jedoch deutlich darunter.

6. Wie lege ich mein Honorar fest?

Je nach Tätigkeit und Branche gibt es feste Honorare in bestimmten Bereichen wie Medien oder Architektur, während in anderen wie bildende Kunst, Games-Industrie oder Werbung die Preise frei verhandelbar sind. Wichtig ist, dass das Honorar ausreicht, um Ihre Kosten zu decken, und dazu müssen Sie sorgfältig im Businessplan kalkulieren. Ein Businessplan hilft Ihnen zu bestimmen, welches Einkommen nötig ist, um den monatlichen Lebensunterhalt und die betrieblichen Ausgaben zu decken, und idealerweise später auch einen Gewinn zu erzielen.


Bildquelle Beitragsbild:© kustvideo – stock.adobe.com

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

1 Kommentar

  1. Claudia

    Vielen Dank für die Informationen, das ist sehr hilfreich.
    Hab ich das richtig verstanden: wenn ich zum Beispiel bei@sie ein online Shop eröffnen, dann ist es immer ein Gewerbe – auch wenn ich dort meine künstlerisch eigenständigen Produkte verkauft – richtig? Vielen Dank und viele Grüße,

    Antworten

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