Als Logopäde selbstständig machen und logopädische Praxis eröffnen

von | Jan 24, 2024 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 14 Minuten

Denken Sie darüber nach, sich als Logopäde selbstständig zu machen? In diesem Artikel präsentieren wir Ihnen fünf Möglichkeiten und geben wertvolle Tipps zur Selbstständigkeit in der Logopädie. Wenn Sie eine eigene Logopädische Praxis eröffnen möchten, sind vorab einige wichtige Entscheidungen zu treffen und bestimmte Vorschriften zu beachten. Aber auch als freier Mitarbeiter ist es wichtig, die Anforderungen zu kennen, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden. In diesem Artikel erhalten Sie umfassende Informationen von den ersten Überlegungen zur Existenzgründung über Kassenzulassungen, Raumvorschriften und Marketingstrategien für Logopäden bis hin zur Erstellung eines Businessplans.

Die Nachfrage nach Logopäden ist hoch

Dass Logopäden derzeit sehr gefragt sind, resultiert aus dem wachsenden Bedarf älterer Menschen an logopädischen Dienstleistungen und einem zunehmenden Bewusstsein für Sprach- und Kommunikationsstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Derzeit existieren deutschlandweit etwa 20.000 logopädische Praxen, insbesondere in ländlichen Regionen gibt es jedoch einen Mangel an Therapieangeboten.

Wie kann ich mich als Logopäde selbstständig machen?

Es gibt viele Wege, um sich als Logopäde selbstständig zu machen. Die gängigsten sind:

  1. Eigene Praxis eröffnen oder bestehende Praxis übernehmen
  2. Logopädische Praxis als Franchise gründen
  3. Mobile Logopädie (nur Hausbesuche, ohne eigene Praxis)
  4. Freier Mitarbeiter in einer fremden Praxis
  5. Dozententätigkeit auf Honorarvertragsbasis

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Logopäde

Wer sich als Logopäde selbstständig machen möchte, benötigt eine abgeschlossene Ausbildung als Logopäde oder eine äquivalente Qualifikation. Dazu gehören:

  • Atem-, Sprech- und Stimmlehrerinnen oder –lehrer
  • Staatlich anerkannte Sprachtherapeutinnen oder Sprachtherapeuten
  • Medizinische Sprachheilpädagoginnen oder –pädagogen

Alternativ kann auch ein Studium in Logopädie absolviert werden. Einige deutsche Hochschulen bieten Bachelorstudiengänge in Logopädie an. Zusätzlich ist es hilfreich, einige Jahre praktische Berufserfahrung zu sammeln, bevor Sie sich in die Selbstständigkeit begeben.

Berufserlaubnis als Logopäde

Logopäden benötigen eine staatliche Genehmigung, die beim Regierungspräsidium oder dem zuständigen Gesundheitsamt beantragt wird. Diese Erlaubnis berechtigt zur Verwendung der Berufsbezeichnung „Logopäde“ oder „Logopädin“ und zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Die genauen Anforderungen sind im Logopäden Gesetz festgelegt.

Für die Beantragung der Berufserlaubnis als Logopäde werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Prüfungszeugnis oder Nachweis der Anerkennung einer gleichwertigen ausländischen Qualifikation, die bestätigt, dass die vorgeschriebene Ausbildung absolviert und die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde.
  • Eine straf- und berufsrechtliche Erklärung.
  • Ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) als Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit.
  • Ein ärztliches Attest (nicht älter als drei Monate), das die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs belegt.
  • Ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für die berufliche Tätigkeit.

Logopäden sind Freiberufler

Heilmittelerbringer wie Logopäden sind Freiberufler und gehören zu den sogenannten Katalogberufen gemäß §18 des Einkommensteuergesetzes. Als Freiberufler genießen Logopäden einige Vorteile, darunter die Befreiung von der Gewerbesteuer und die Möglichkeit, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) anstelle einer Bilanz zu erstellen. Eine Mitgliedschaft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist ebenfalls nicht erforderlich. Die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit erfolgt ausschließlich beim Finanzamt.

GUT ZU WISSEN: Umsätze, die Logopäden erzielen, sind in der Regel von der Umsatzsteuer ausgenommen. Dies liegt daran, dass ihre Dienstleistungen als Heilbehandlungen eingestuft werden und nach § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) von der Steuer befreit sind.

Eine Gewerbeanmeldung kann dennoch notwendig sein

Wenn Sie in der Rechtsform einer GmbH gründen, Mitarbeiter einstellen oder eine weitere Praxis eröffnen, besteht die Möglichkeit, dass Sie als Logopäde gewerbepflichtig werden. Wenn Sie unsicher sind, empfehlen wir, eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt einzuholen. Die häufigsten Gründe, warum eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, sind:

1. Gründung einer Kapitalgesellschaft

Wenn Sie Ihre Praxis in Form einer Kapitalgesellschaft, wie z.B. einer GmbH oder UG, gründen, wird eine freiberufliche Tätigkeit automatisch als Gewerbe angesehen.

2. Eröffnung einer weiteren Praxis und/oder Anstellung von mehr als 3 Mitarbeitern

Wenn Sie eine weitere Praxis eröffnen oder mehr als 3 Mitarbeiter einstellen, wird angenommen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, „durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihres angestellten Fachpersonals – patientenbezogen – Einfluss zu nehmen“. Dies kann zur Gewerbepflicht führen.

3. Verkauf von Therapie-Utensilien

Wenn Sie beabsichtigen, neben Ihrer Tätigkeit als Logopäde Pflegeprodukte oder Hilfsmittel zu verkaufen, ist in der Regel eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Umsatz aus den Verkäufen 3 % des Gesamtnettoumsatzes nicht überschreitet und unter 24.500 EUR pro Jahr liegt.

4. Einstellung eines fachfremden Freiberuflers

Wenn Sie als selbstständiger Logopäde einen Ergotherapeuten oder einen anderen fachfremden Freiberufler einstellen möchten, können Sie gewerbesteuerpflichtig werden. Dies basiert auf der Annahme, dass Sie aufgrund der unterschiedlichen Qualifikation nicht in der Lage sind, die fachfremde Tätigkeit fachlich zu überwachen oder selbst auszuführen. Eine mögliche Lösung könnte sein, den fachfremden Freiberufler entweder als Teilhaber in die Unternehmensstruktur einzubeziehen oder als leitenden Therapeuten zu beschäftigen, um eine gewisse fachliche Autonomie zu gewährleisten.

5. Beteiligung eines Gewerbetreibenden als Gesellschafter

Wenn Sie Ihr Unternehmen zusammen mit einem oder mehreren Partnern gründen, behalten Sie den Status als Freiberufler nur, wenn alle Partner ebenfalls freiberuflich tätig sind. Wenn auch nur ein Partner nicht freiberuflich arbeitet, wird das gesamte Unternehmen als gewerblich betrachtet.

Rechtsformen für selbstständige Logopäden

Rechtsformen für selbstständige Logopäden als Freiberufler

Selbstständigen Logopäden stehen verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Wenn der Status als Freiberufler erhalten bleiben soll, bieten sich die folgenden Rechtsformen an:

  • Einzelpraxis oder Freier Mitarbeiter: In dieser Form arbeiten Sie freiberuflich als Logopäde, verwalten möglicherweise Ihre Praxis selbst und behalten die erzielten Gewinne. Allerdings haften Sie auch mit Ihrem persönlichen Vermögen.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR): Wenn Sie mit anderen Logopäden zusammenarbeiten und alle Partner Freiberufler sind, können Sie sich in einer GbR zusammenschließen.
  • Partnerschaftsgesellschaft: Dies ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler, die eine Eintragung ins Partnerschaftsregister erfordert. Bei einer Partnerschaftsgesellschaft muss für Verbindlichkeiten zunächst das Gesellschaftsvermögen einstehen. Daneben haften dem Grunde nach alle Partner.
Rechtsformen für selbstständige Logopäden als Gewerbe

Um die persönliche Haftung zu beschränken, können Sie als Logopäde auch die folgenden Rechtsformen in Betracht ziehen. Für diese Rechtsformen ist allerdings eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Dadurch verlieren Sie Ihren Status als Freiberufler.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Eine GmbH kann entweder von einem Logopäden alleine oder im Team gegründet werden. Beachten Sie jedoch, dass die GmbH in jedem Fall gewerbesteuerpflichtig ist und ein Stammkapital von 25.000 EUR erfordert, von dem mindestens die Hälfte bei der Gründung eingezahlt sein muss.
  • Unternehmergesellschaft (UG): Die Mini-GmbH bietet ebenfalls eine Haftungsbeschränkung für die Gründer, erfordert jedoch ein deutlich geringeres Stammkapital (theoretisch ist 1 EUR ausreichend, in der Praxis ist dies jedoch selten der Fall).

Selbstständig als Logopäde mit Kassenzulassung oder Privatpraxis

Vorab sollten Sie überlegen, ob Sie eine Privatpraxis gründen möchten, die ausschließlich Leistungen für Selbstzahler und Privatpatienten anbietet, oder ob Sie auch mit Kassenpatienten arbeiten möchten. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da für die Abrechnung von Leistungen mit den Krankenkassen eine Institutionskennzeichen (IK-Nummer) und eine Kassenzulassung erforderlich sind. Um eine Kassenzulassung zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Praxisräume und der Ausstattung erfüllt sein. Daher ist es ratsam, diese Entscheidung vor der Gründung sorgfältig zu durchdenken.

Eine Kassenzulassung erfordert Praxisräume.

Private Krankenversicherungen bieten oft höhere Gebührensätze und genehmigen in der Regel mehr Behandlungen pro Fall, was finanziell attraktiv sein kann. Auf der anderen Seite stellt die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Krankenkassen eine stabile Einkommensquelle dar, da die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland gesetzlich versichert ist. Daher entscheiden sich viele selbstständige Logopäden für eine Kassenzulassung in Kombination mit der Behandlung von Privatpatienten als Mischmodel.

Sonderfall: Mobile Logopädie

Wenn Sie eine mobile Logopädie Praxis gründen möchten, können Sie ausschließlich Selbstzahler oder Privatpatienten behandeln. Die Behandlung von Privatpatienten ist entweder auf Grundlage ärztlicher Privatverordnungen oder mit einer Zusatzqualifikation als sektoraler Heilpraktiker möglich. Durch die Zusatzqualifikation sind Sie berechtigt, selbstständig Diagnosen zu stellen.

Voraussetzungen für die Kassenzulassung

Für die Kassenzulassung als Logopäde müssen spezielle Anforderungen, wie berufliche Qualifikationen und Praxisstandards, erfüllt werden. Gemäß § 124 SGB V ist

  • eine anerkannte Ausbildung
  • eine zweckmäßige Praxisgröße und Praxisausstattung
  • und die Zustimmung zu den Versorgungsvereinbarungen erforderlich.

Der GKV-Spitzenverband stellt die Versorgungsvereinbarungen und die Zulassungsvoraussetzungen für Logopäden mit Vorschriften zu Praxisgröße und -ausstattung online zur Verfügung.

Räumliche Voraussetzungen

Demnach benötigt eine logopädische Praxis insgesamt eine Therapiefläche von mindestens 20 m². Für weitere Mitarbeiter sind weitere Räume von jeweils mindestens 12 m2 bereitzustellen, wenn sie gleichzeitig in der Praxis arbeiten. Durchgangszimmer sind nicht für die Nutzung als Therapieräume zugelassen. Selbstverständlich müssen Sie Ihre Praxisräume ausreichend beleuchten, beheizen und belüften können. Daneben ist eine Deckenhöhe von 2,40 m zu gewährleisten und es sind Räume für Wartezimmer, Toilette und Dokumentenverwaltung einzuplanen. Je nach Bundesland können weitere baurechtliche Bestimmungen bestehen, wie Patientenparkplätze oder Barrierefreiheit.

GUT ZU WISSEN: „Beim Kauf einer bereits zugelassenen Praxis aus dem Heilmittelbereich Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie oder bei Rechtsnachfolge einer Praxis besteht Bestandsschutz im Hinblick auf die Praxisräume bis zum 31.12.2041.“ Quelle: GKV Spitzenverband

Pflichtausstattung einer logopädischen Praxis

In Bezug auf die Ausstattung gibt es weitere Anforderungen: Gemäß Rahmenvertrag ist es erforderlich, sowohl Diagnostikmaterial als auch therapeutisches Material und Hilfsmittel für „alle zu behandelnden Störungsbilder“ vorrätig zu haben.

Zusätzlich ist es notwendig, über eine „technische Vorrichtung zur Aufnahme und Wiedergabe von Stimme, Sprechen oder Sprache“ zu verfügen. Des Weiteren wird ein Schrank oder ähnliches Möbelstück für die Aufbewahrung von Patientenakten und Praxisunterlagen benötigt, der den gesetzlichen und vertraglichen Datenschutzanforderungen entspricht – er muss abschließbar sein und eine unerlaubte Einsichtnahme verhindern.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz vor, dass Sie ein Tasteninstrument sowie einen „Computer oder Tablet für den therapeutischen Einsatz inklusive spezifischer Software“ besitzen müssen.

So beantragen Sie die Kassenzulassung

Sie können die Zulassung bequem online über das Portal www.zulassung-heilmittel.de beantragen. Dort finden Sie auch die Kontaktdaten der für Ihr Bundesland zuständigen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach § 124 Absatz 2 SGB V, sowie eine Übersicht über die erforderlichen Antragsunterlagen.

Dazu gehören in der Regel:

  • Berufs-Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung Logopäde oder die Diplom-, Bachelor- und/oder Masterurkunde
  • Nachweis über das Eigentum bzw. das Recht an der Praxisnutzung (z. B. Mietvertrag)
  • Raumskizze inklusive der Angabe der Quadratmeter und der Deckenhöhe je Raum
  • Auflistung der vorhandenen Einrichtung und Ausstattung
  • Falls es dich um Personengesellschaften oder juristische Personen handelt, einen Auszug aus dem Handels-/Partnerschaftsregister
  • polizeiliches Führungszeugnis
  • Attest des Hausarztes
WICHTIG: Neben den in den jeweiligen Rahmenverträgen festgelegten Vorgaben für Praxen können je nach Bundesland zusätzliche Vorschriften gelten. Diese können beispielsweise Anforderungen an die Meldung beim Gesundheitsamt, bauliche Vorschriften oder die Arbeitsstättenverordnung betreffen. Informationen zu diesen bundeslandspezifischen Anforderungen erhalten Sie von den Berufsverbänden.

Businessplan und Finanzen

Wenn Sie sich für eine Selbstständigkeit als Logopäde entscheiden, ist es ratsam, den finanziellen Rahmen Ihres Vorhabens zu planen und einen Businessplan zu erstellen. Dieser Schritt ist besonders wichtig, wenn Sie eine Finanzierung durch einen Kredit in Erwägung ziehen. Aber selbst bei einer Finanzierung mit Eigenkapital ist der Businessplan ein unverzichtbarer Leitfaden für die Anfangsphase Ihrer Praxis und ein effektives Kontrollinstrument für den laufenden Geschäftsbetrieb. In einem Businessplan halten Sie schriftlich alle relevanten Aspekte Ihres Gründungsvorhabens fest, angefangen bei der Wahl des Standorts und Ihrer Zielgruppe bis hin zu Fragen zur Personalbeschaffung, Marketingstrategie und Finanzplanung.

Standort

Bei der Auswahl des Standorts für Ihre Logopädische Praxis sollten Sie nicht nur die räumlichen Anforderungen für eine Kassenzulassung berücksichtigen, sondern auch andere wichtige Faktoren in Betracht ziehen. Eine Standortanalyse kann Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Achten Sie dabei auf:

  • Potenzielle Partner: Überprüfen Sie, wie viele Arztpraxen, Kindergärten, Schulen oder Altenheime sich in der näheren Umgebung befinden, da diese potenzielle Partner für Überweisungen sein können.
  • Zielgruppe: Analysieren Sie das Alter und die Zusammensetzung der Bevölkerung in Ihrem Einzugsgebiet.
  • Konkurrenz: Ermitteln Sie, wie viele andere Logopäden bereits in der Region tätig sind, um die Wettbewerbssituation einzuschätzen.
  • Kassenzulassung: Berücksichtigen Sie die örtliche Kaufkraft und die Anzahl privatversicherter und selbstzahlender Personen im Umkreis. Das ist vor allem für Privatpraxen von großer Bedeutung.
  • Nischenangebote: Überlegen Sie, ob Sie spezielle Dienstleistungen oder Nischenangebote anbieten können, die sich von anderen Logopäden abheben. Dies kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
  • Kosten: Bedenken Sie, dass Ihr Standort auch den finanziellen Bedarf und die Fixkosten Ihrer Praxis beeinflussen, zum Beispiel durch die Raummiete.
TIPP: Die Suche nach geeigneten Praxisräumen sollte abgeschlossen sein, bevor Sie die Kassenzulassung beantragen, da Sie in der Regel Skizzen der Räumlichkeiten Ihrem Antrag beifügen müssen.

Leistungsangebot

Überlegen Sie, was Ihre Praxis von anderen in Ihrer Umgebung unterscheidet und was Sie potenziellen Patienten bieten können, was andere Praxen nicht bieten. Dieses Alleinstellungsmerkmal kann ein entscheidender Faktor sein, um Ihre Praxis erfolgreich zu positionieren und Patienten anzuziehen.

Zum Beispiel könnten Sie hervorheben, dass Sie Hausbesuche als private Zusatzleistung anbieten, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Je nach Ihrer persönlichen Expertise und Interessen können Sie auch spezialisierte Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Stimmtherapie für professionelle Sprecher oder logopädische Unterstützung für Menschen mit Mehrsprachigkeitsanforderungen.

Zielgruppe

Die potenzielle Zielgruppe einer Logopädischen Praxis ist äußerst vielfältig und kann Menschen aller Altersgruppen umfassen, die logopädische Betreuung benötigen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kinder und Jugendliche mit Sprachentwicklungsstörungen oder Lese-Rechtschreib-Störungen
  • Erwachsene mit Sprach- oder Sprechstörungen aufgrund von Unfällen, Erkrankungen oder neurologischen Problemen
  • Patienten, die nach Operationen im Bereich von Hals, Mund oder Kehlkopf logopädische Unterstützung benötigen
  • Menschen mit Stimmproblemen oder Stimmstörungen, wie z.B. Lehrer oder Sprecher
  • Senioren, die ihre Kommunikationsfähigkeiten im Alter erhalten oder verbessern möchten

Es kann hilfreich sein, einen Schwerpunkt für Ihr Angebot zu definieren, um sich von anderen Logopädischen Praxen abzuheben und sich auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen Sie besonders qualifiziert und erfahren sind. Dies ermöglicht es Ihnen, Ihr Leistungsangebot gezielt zu vermarkten und die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe optimal zu erfüllen.

Personal

Das Einstellen von Mitarbeitern kann in vielen Fällen notwendig sein, um das Wachstum und den Erfolg Ihrer Praxis sicherzustellen. Wenn Sie in Ihrer Logopädischen Praxis Personal einstellen möchten, um Ihr Dienstleistungsangebot zu erweitern und die Patientenversorgung zu verbessern, müssen Sie allerdings einige rechtliche und organisatorische Aspekte beachten, um Ihren freiberuflichen Status nicht zu verlieren.

Eine Möglichkeit, Mitarbeiter in Ihrer Logopädischen Praxis zu beschäftigen, ohne Ihren freiberuflichen Status zu gefährden, ist die Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern, auch Honorarkräften genannt. Diese freien Mitarbeiter sollten jedoch unabhängig von Ihrer Praxisorganisation agieren, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden.

Um freie Mitarbeiter in Ihrer Logopädischen Praxis zu beschäftigen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  • Stellen Sie sicher, dass die freien Mitarbeiter über die erforderliche Berufszulassung als Logopäde oder Logopädin verfügen.
  • Schließen Sie einen Dienstvertrag mit den freien Mitarbeitern ab, der die Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit festlegt.
  • Wenn die freien Mitarbeiter spezielle Weiterbildungen haben, die bestimmte abrechenbare Leistungen legitimieren, halten Sie diese Belege bereit.
  • Stellen Sie sicher, dass die freien Mitarbeiter eine gültige Berufshaftpflichtversicherung haben.
  • Melden Sie die freien Mitarbeiter beim lokalen Gesundheitsamt an.
  • Melden Sie die freien Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an.
  • Melden Sie die freien Mitarbeiter bei den relevanten Krankenkassen.

Erinnern Sie die freien Mitarbeiter daran, sich selbstständig beim Finanzamt zu melden und ihre Versicherungspflichten, wie Kranken- und Rentenversicherung, zu beachten.

Marketing

Bei der Übernahme einer bestehenden Praxis ist Marketing in der Regel weniger relevant. In allen anderen Fällen sollten Sie sorgfältig überlegen, wie Sie potenzielle Patienten ansprechen, denn als Heilmittelerbringer müssen Sie das Heilmittelwerbegesetz beachten, wenn Sie für Ihre Leistungen werben.

GUT ZU WISSEN: Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) in Deutschland regelt die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände, die dazu dienen, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden zu erkennen, zu verhindern, zu beseitigen oder zu lindern. Das Gesetz hat den Zweck, irreführende Werbung zu verhindern und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.

Hilfreich ist in jedem Fall ein persönlicher Kontakt zu Ärzten im Umkreis. Sobald die Ärzte Sie kennen und schätzen, werden sie Ihre Patienten an Sie überweisen.

Aber auch eine starke Online-Präsenz ist heute unerlässlich, einschließlich einer professionellen Website und eines aktuellen Google-Unternehmensprofils. Eine einheitliche Corporate Identity und professionell gestaltete Geschäftsausstattung wie Briefpapier, Visitenkarten und Arbeitskleidung fördern den Wiedererkennungswert.

Kosten

Häufig wird der finanzielle Aufwand, der mit der Gründung einer logopädischen Praxis einhergeht, unterschätzt. Die Gesamtsumme aller Kosten kann leicht einen fünfstelligen Betrag erreichen. Bevor Sie den Schritt in die Selbständigkeit wagen, sollten Sie daher eine Kostenplanung erstellen. Diese sollte sowohl einmalige Anschaffungskosten als auch regelmäßig wiederkehrende Fixkosten berücksichtigen.

Zu den initialen Ausgaben gehören unter anderem die Kosten für die Anmietung oder den Kauf von Praxisräumen. Auch die Investitionen in Therapiegeräte und die Praxiseinrichtung müssen bedacht werden. Zusätzlich fallen laufende Betriebskosten an, wie Versicherungen, Strom und Verbrauchsmaterialien. Die Gesamtkosten variieren stark in Abhängigkeit von der Größe, Ausstattung und Standortwahl Ihrer Praxis. In jedem Fall ist es ratsam, über ein Startkapital von 35.000-65.000 EUR zu verfügen.

Wenn Sie eine Finanzplanung erstellen, erhalten Sie einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Lage und können die voraussichtliche Geschäftsentwicklung besser einschätzen. So können Sie auch die ersten Monate ohne finanziellen Druck bewältigen und eine angemessene Kapitalrücklage einplanen, die die Kosten in der Anfangsphase abdeckt.

Finanzierung und Fördermittel

Die Finanzierung einer logopädischen Praxis kann auf verschiedene Arten erfolgen, darunter Eigenkapital, Bankkredite sowie Förderkredite oder Zuschüsse. Insbesondere für Existenzgründer sind staatliche Fördermittel und Gründerkredite empfehlenswert, da sie oft günstigere Konditionen bieten. Darüber hinaus sind in einzelnen Bundesländern regionale Programme zur Unterstützung von Existenzgründungen verfügbar. Informieren Sie sich frühzeitig in der Förderdatenbank des Bundes über die vorhandenen Möglichkeiten.

Anmeldungen, Pflichtmitgliedschaften und Versicherungen

Hier sind die wichtigsten Anmeldungen, Pflichtmitgliedschaften und Versicherungen für selbstständige Logopäden:

Checkliste: Anmeldungen

  • Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
  • Je nach Rechtsform: Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister (z.B. für GmbH und UG)
  • Beantragung eines Institutionskennzeichens (IK-Nummer) und gegebenenfalls einer Kassenzulassung
  • Rundfunkbeitrag
  • Gesundheitsamt
  • Gegebenenfalls Gewerbeanmeldung
  • Beantragung der Nutzungsänderung der Praxisräume beim Bauamt

Checkliste: Versicherungen

  • Selbstständige Logopäden sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Unfallversicherung: Pflicht zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
  • Krankenversicherung: Pflicht zum Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Rentenversicherung: Die Pflicht entfällt, wenn Sie sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigen.
  • Optional: Weiterversicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Optional: Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband bietet selbstständigen Logopäden nicht nur ein Netzwerk aus Gleichgesinnten und Experten, sondern auch Zugang zu branchenspezifischen Fortbildungen, rechtlicher Beratung und aktuellen Informationen aus dem Berufsfeld. Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder auf politischer Ebene und tragen dazu bei, die beruflichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Zu den größten Verbänden für Logopädie gehören der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl), LOGO Deutschland und der dbs.

Gefahr der Scheinselbstständigkeit für freie Mitarbeiter

Selbstständig als Logopäde ohne eigene Praxis arbeiten

Die Gefahr der Scheinselbstständigkeit besteht für freie Mitarbeiter, die selbstständig als Logopäde in einer fremden Praxis arbeiten. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, sollten Sie bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit folgende Aspekte beachten, die für Ihre Selbstständigkeit sprechen:

  • Eigene Patientenakquise: Sie sollten Ihre eigenen Patienten gewinnen.
  • Selbstständige Terminvergabe: Sie sollten die Termine eigenständig festlegen.
  • Eigener Terminkalender: Die Verwaltung Ihrer Termine sollte in Ihrem Verantwortungsbereich liegen.
  • Eigene Patientenkartei: Sie sollten eine unabhängige Patientendatenbank führen.
  • Keine Weisungen in Bezug auf Art und Zeit der Ausführung: Das bedeutet, dass Sie nicht den Praxisregeln und Arbeitsabläufen der Praxis unterliegen sollten.
  • Eigene Werbung, z.B. durch eine eigene Website: Sie sollten die Möglichkeit haben, Ihre Dienstleistungen unabhängig zu bewerben.
  • Tragen eines unternehmerischen Risikos, z.B. durch Umsatzausfälle: Sie sollten finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit tragen.
  • Eigenes Arbeitsmaterial: Sie sollten Ihr eigenes Arbeitsmaterial verwenden.

Hingegen sprechen für eine abhängige Beschäftigung:

  • Abrechnung der Kassenpatienten über die Praxis und Eingliederung in die Organisationsstrukturen: Wenn die Praxis die Abrechnung für Sie übernimmt und Sie stark in die organisatorischen Abläufe der Praxis eingebunden sind, deutet dies auf eine abhängige Beschäftigung hin.
  • Nutzung der Räumlichkeiten und größerer Therapiegeräte: Wenn Sie die Räumlichkeiten der Praxis und umfangreiche Therapiegeräte nutzen, kann dies auf eine abhängige Tätigkeit hindeuten.

Fazit

Die Zukunftsaussichten für selbstständige Logopäden sind vielversprechend. Angesichts des demografischen Wandels und einer zunehmenden Fokussierung auf Gesundheitsvorsorge und Sprachtherapie steigt die Nachfrage nach logopädischen Leistungen kontinuierlich. Zudem führt das wachsende Gesundheitsbewusstsein in der Bevölkerung zu einer erhöhten Bereitschaft, in präventive und rehabilitative sprachtherapeutische Behandlungen zu investieren.

In diesem Artikel haben Sie alle Informationen erhalten, die Sie für eine gründliche Vorbereitung Ihrer Selbstständigkeit als Logopäde benötigen. Beginnend mit der Unterscheidung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe haben wir Ihnen die verschiedenen Rechtsformen aufgezeigt. Sie haben erfahren, welche Auswirkungen die Entscheidung zwischen Kassenzulassung und Privatpraxis auf Ihr Geschäftsmodell hat und gelernt, dass ein durchdachter Businessplan, inklusive der Finanzplanung, unerlässlich ist. Dank der Checklisten und Tipps sind Sie nun bestens gerüstet, um Ihre Pläne in die Tat umzusetzen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg dabei!

FAQ

1. Was sind die Voraussetzungen zur Eröffnung einer logopädischen Praxis?

Die Eröffnung einer logopädischen Praxis erfordert eine abgeschlossene Ausbildung als Logopäde sowie eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung. Zusätzlich sind unternehmerische Fähigkeiten und Kenntnisse im Praxismanagement von großer Bedeutung.

2. Welche Rechtsformen eignen sich für eine logopädische Praxis?

Die Wahl der Rechtsform für eine logopädische Praxis ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Oftmals entscheiden sich Logopäden für Einzelunternehmen oder Partnerschaftsgesellschaften. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine Option für Logopäden. Hierbei ist kein Mindestkapital erforderlich, und die Verantwortung wird zwischen den beteiligten Partnern geteilt. Es ist jedoch zu beachten, dass alle Partner persönlich mit ihrem Privatvermögen haften und für die Schulden des Partners mitverantwortlich sind.

3. Wie finde ich den richtigen Standort für meine Praxis?

Die Wahl des Standorts für Ihre logopädische Praxis ist von großer Bedeutung. Der Standort sollte gut erreichbar sein und sich in einem Gebiet mit ausreichendem Patientenpotenzial befinden. Es ist ebenfalls wichtig, den Wettbewerb vor Ort zu berücksichtigen und die Nähe zu potenziellen Kooperationspartnern wie Ärzten oder Schulen zu bedenken.

4. Ist eine Neueröffnung oder eine Übernahme besser?

Sowohl die Übernahme als auch die Neugründung einer logopädischen Praxis haben Vor- und Nachteile. Die Übernahme bietet oft eine bestehende Patientenbasis und eingespielte Prozesse, was einen schnelleren Start ermöglichen kann. Die Neugründung hingegen erlaubt mehr Gestaltungsfreiraum, erfordert jedoch auch mehr Aufbauarbeit und kann länger dauern, bis sich eine Patientenklientel etabliert.

5. Welche Kosten sind mit der Praxisgründung verbunden?

Die Kosten für die Einrichtung einer logopädischen Praxis sind abhängig von verschiedenen Faktoren, darunter die Größe der Praxis und die benötigte Ausstattung. Sie können Kosten für Renovierung, Anschaffung von Geräten und sogar Personalkosten umfassen. Die Erstellung eines detaillierten Businessplans ist entscheidend, um den genauen Finanzbedarf zu ermitteln.

6. Wie viel verdient ein Logopäde mit eigener Praxis?

Selbstständige Praxisinhaber in der Logopädie erzielen in etwa ein Nettoeinkommen, das vergleichbar mit erfahrenen Logopäden/Logopädinnen in Kliniken ist. Nach Abzug der Betriebskosten liegt das Bruttoeinkommen in der Regel im Bereich von 4.000 bis 5.000 Euro pro Monat. Neben den finanziellen Aspekten bietet die Selbstständigkeit jedoch auch mehr Flexibilität und Unabhängigkeit.

7. Wie groß muss eine logopädische Praxis sein?

Eine logopädische Praxis muss mindestens über einen großen Behandlungsraum mit einer Therapiefläche von mindestens 20 Quadratmetern und zwei Behandlungsbereiche mit je einer Behandlungsliege verfügen.

8. Wie kann ich mich erfolgreich als Logopäde selbstständig machen?

Der Schritt in die Selbstständigkeit als Logopäde bietet vielfältige berufliche Chancen und die Gründung einer eigenen Praxis eröffnet umfangreiche Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten. Schlüssel zum Erfolg sind dabei eine kluge Standortauswahl sowie ein gut durchdachtes Geschäfts- und Finanzierungskonzept.

9. Welche Steuern muss ich als Logopäde zahlen?

Logopädinnen und Logopäden erzielen Einkommen aus ihrer selbständigen freiberuflichen Tätigkeit, indem sie Leistungen gemäß ärztlicher Verordnung erbringen. Diese Einkünfte werden als Einkommen betrachtet und unterliegen der Einkommenssteuer, aber im Normalfall nicht der Gewerbesteuer.

10. Wer verordnet Logopädie?

Logopädie wird, hauptsächlich von Haus- und Fachärzten, wie Hals-Nasen-Ohren-Ärzten oder Kinderärzten verordnet, die nach Untersuchung und Diagnose logopädische Therapie empfehlen. In einigen Fällen können auch Zahnärzte, Kieferorthopäden oder Neurologen logopädische Verordnungen ausstellen.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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