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Wasserpfeifentabak erfreut sich insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zunehmender Beliebtheit und wird neben herkömmlichen Zigaretten immer mehr nachgefragt. Falls Sie selber leidenschaftlich gerne Shisha rauchen ist dies ein guter Ausgangspunkt, wenn Sie eine eigene Shisha Bar eröffnen möchten. Doch neben Mut und echter Begeisterung für Shishas ist für die Selbstständigkeit in der Gastronomie auch wirtschaftliches Verständnis gefragt. Halten Sie Ihre Idee deshalb schriftlich fest und entwickeln Sie ein Geschäftskonzept. Das gelingt am einfachsten mithilfe eines Businessplans für Ihre Shisha-Bar. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Eröffnung Ihrer Shisha-Bar optimal vorbereiten und was Sie beachten sollten.
Grundlegende Fragen
Bevor Sie kreativ werden und in die konkrete Gestaltung der Räumlichkeiten oder andere Details einsteigen, sollten Sie sich einen ersten Überblick über Ihr Gründungsvorhaben und vor allem den finanziellen Rahmen verschaffen. Denn letztendlich lohnt sich die Selbstständigkeit mit einer Shisha-Bar nur, wenn Sie von den Einnahmen auch leben können. Dabei hilft Ihnen eine Businessplan Vorlage, die Sie Schritt für Schritt durch den Planungsprozess führt, so dass Sie keinen wichtigen Aspekt vergessen. Grundlegende Fragen sind:
- Haben Sie schon Erfahrung in der Gastronomie?
- Verfügen Sie über betriebswirtschaftliches Knowhow?
- Gründen Sie allein oder mit einem Partner?
- Haben Sie bereits einen Standort und Räumlichkeiten ins Auge gefasst?
- Welche Wettbewerber gibt es dort?
- Was soll das Alleinstellungsmerkmal (USP) Ihrer Shisha-Bar sein?
- Wie viele Gästen erwarten Sie pro Tag?
- Wissen Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen?
- Haben Sie ausreichend Eigenkapital?
- Kennen Sie die geltenden Vorschriften?
- Möchten Sie eine Shisha Bar neu eröffnen eine Shisha-Bar übernehmen?
Branchenkenntnisse sind von Vorteil
Es ist in jedem Fall hilfreich, wenn Sie bereits über gastronomische Erfahrung verfügen oder sogar schon einmal in einer Shisha-Bar gearbeitet haben. Dann sind Sie auch mit den Planungsprozessen im Hintergrund vertraut, wie Tabakbestellungen, Verhandlungen mit Lieferanten oder Reklamationen sowie der Beachtung rechtlicher Vorgaben, wie Jugendschutz und Sperrstunden.
Rechtsform
Je nachdem, ob Sie alleine oder mit einem Partner gründen, stehen Ihnen unterschiedliche Rechtsformen zur Verfügung. Für Sologründer sind das Einzelunternehmen oder die GmbH und UG gängige Rechtsformen. Ein Gründer-Team kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder ebenfalls eine GmbH oder UG gründen. Wenn Sie unsicher sind, welche Rechtsform für die Shisha-Bar am besten passt, nehmen Sie eine Existenzgründungsberatung in Anspruch oder lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Anwalt beraten.
Die Wahl der Rechtsform hat umfangreiche Auswirkungen auf die Haftung, sowie Pflichten bei Buchhaltung und Steuern.
Standort und Wettbewerb
Für die Standortsuche empfiehlt es sich, eine Liste potenzieller Räumlichkeiten zu erstellen und diese systematisch zu analysieren. Erfassen Sie, wie viele Menschen dort im Laufe des Tages vorbeikommen und ob diese zu Ihrer Zielgruppe zählen. Prüfen Sie, ob es in der Nähe Angebote wie Fitnessclubs, Kinos und Wettbewerber gibt.
Verbringen Sie einige Tage mit der Beobachtung und Bewertung potenzieller Standorte, um ein Gefühl für die Atmosphäre und das Umfeld zu bekommen. Wählen Sie dann ein oder zwei Favoriten aus und führen Sie eine detaillierte Analyse der Wettbewerber durch, einschließlich Größe, Ausstattung, Öffnungszeiten, Zielgruppen, Angeboten, Preisen und besonderen Merkmalen. Berücksichtigen Sie, dass nicht nur andere Shisha-Bars zu Ihren Wettbewerbern gehören, sondern generell gastronomische Angebote, wie Cafés und Kneipen. Beachten Sie dabei sowohl Vor- als auch Nachteile jeder Location.
Indem Sie die Konkurrenzlokale persönlich besuchen und sich mit deren Kundschaft austauschen, gewinnen Sie wertvolle Einblicke. Auf Basis dieser Erkenntnisse können Sie dann ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre Shisha-Bar entwickeln, das die Bedürfnisse Ihrer Zielgruppe erfüllt und mit einem klaren Alleinstellungsmarkmal das lokale Umfeld bereichert.
Kosten
Bereits vor der Eröffnung einer Shisha-Bar entstehen Kosten. Dazu gehören:
- Kaution für die Ladenmiete
- Kosten für die Übernahme von vorhandener Ausstattung
- Anschaffung von Einrichtung und Shishas
- Einbau einer Belüftungsanlage, falls dies in Ihrem Bundesland vorgeschrieben ist
- Einkauf einer Erstausstattung an Shisha-Tabak, Aromen und ggf. Lebensmitteln und Getränken
- Renovierungskosten
- Kosten für die Gewerbeanmeldung
- evtl. Schankgenehmigung für Alkoholverkauf
Es ist entsprechendes Startkapital notwendig, um diese Kosten zu decken.
Falls Sie in der Rechtsform einer GmbH gründen, benötigen Sie außerdem ein Stammkapital von 25.000 EUR, von dem mindesten die Hälfte vor der Gründung auf ein Geschäftskonto einzuzahlen ist.
Während des Betriebs einer Shisha-Bar fallen darüber hinaus auch laufende Betriebskosten an, wie:
- Miete oder Pacht
- Strom- und Heizkosten
- Personalkosten
- Einkauf von Shisha-Tabak, Aromen und ggf. Lebensmitteln und Getränken
- Gebühren für Außenbereiche
- Versicherungen
- GEMA-Gebühren
- Werbungskosten
- Kosten für Steuerberatung und Buchhaltung
Zusätzliche Kosten entstehen durch Mitgliedschaften in der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BNG). Beide Mitgliedschaften sind verpflichtend.
Finanzierung
Um die anfallenden Kosten und Ausgaben zu decken, sind entsprechende Einnahmen erforderlich. Im besten Fall bringen Sie für die Finanzierung Ihres Vorhabens Eigenkapital mit. Als Ergänzung können Sie einen Bankkredit, staatliche Fördermittel oder die Unterstützung von Freunden und Familie in Anspruch nehmen. Ein gut durchdachter Businessplan mit einer detaillierten Finanzplanung hilft Ihnen den Überblick zu bewahren und auch potenzielle Geldgeber für Ihr Vorhaben zu gewinnen.
Banken möchten immer einen Businessplan sehen, bevor sie eine Existenzgründung finanzieren.
Vorschriften: das sollten Sie beachten
Eine Shisha Bar zählt rechtlich betrachtet zum Gaststättengewerbe. Das bedeutet, dass Sie für das Wohl Ihrer Gäste verantwortlich sind. Sie müssen deshalb einige Vorschriften beachten. Insbesondere die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes stellt oft die größte Herausforderung für den Betrieb eines Wasserpfeifenlokals dar.
Nichtraucherschutzgesetz und Rauchverbote
Seit 2007 wurde der Nichtraucherschutz zunehmend verschärft. In Bayern, Nordrhein-Westfalen und im Saarland herrscht mittlerweile ein absolutes Rauchverbot in Lokalen. In anderen Bundesländern ist Rauchen in Lokalen erlaubt, sofern es einen separaten Nichtraucherbereich gibt. Generell gilt: in ausgewiesenen Raucherbereichen dürfen keine frisch zubereiteten Speisen angeboten werden, auch Snacks können nur im Nichtraucherbereich serviert werden.
Jugendschutz
Shisha-Bars ziehen hauptsächlich junges Publikum an. Laut Jugendschutzgesetz ist jedoch der Zutritt für Personen unter 18 Jahren verboten. Zuwiderhandlungen können für Betreiber von Shisha-Bars empfindliche Geldstrafen von bis zu 4.000 Euro nach sich ziehen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sorgfältig zu überwachen und das Personal anzuweisen, im Zweifelsfall den Personalausweis jüngerer Gäste zu kontrollieren.
Räumlichkeiten / Außenbereich
Wer sich mit einer Shisha-Bar selbstständig machen möchte, in der auch Tabak verdampft wird, benötigt je nach Bundesland Räumlichkeiten mit Außenbereich. Gestalten Sie diesen und die Innenräume Ihrer Shisha-Bar mit einem dezenten, futuristischen oder orientalischen Stil. Wählen Sie bequeme Möbel, die Ihrem Gastronomiekonzept einen Wohlfühlcharakter verleihen. Ergänzen Sie Ihre Lounge-Sessel, Stühle und Tische mit ansprechenden Kissen und Vorhängen. Eine sanfte Beleuchtung unterstreicht die gemütliche Atmosphäre Ihrer Bar. In jedem Fall sind die geltenden Regelungen für Brandschutz und Belüftung der Innenräume zu beachten.
Belüftungsvorschriften in Shisha Bars
Bei der Nutzung von Shishas oder Wasserpfeifen, die mit glühenden Kohlen betrieben werden, entsteht sowohl während der Vorbereitung als auch beim Rauchen Kohlenmonoxid, ein gefährliches Atemgift, das ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Gäste und Beschäftigte darstellen kann.
Die gegenwärtige gesetzliche Regelung bezüglich Shishas ist noch recht unklar, jedoch haben einige Städte bereits strenge Richtlinien erlassen, die möglicherweise in den nächsten Jahren bundesweit Anwendung finden könnten. Die bereits geltenden Lüftungsvorschriften zielen darauf ab, eine ausreichende Belüftung sicherzustellen und die Ansammlung schädlicher Rauchbestandteile in der Luft zu vermeiden.
Lüftungsanlage
Installieren Sie eine Lüftungsanlage in Ihrer Shisha-Bar, um in Gasträumen, am Thekenbereich, in Vorbereitungsräumen, Toiletten und Fluren eine gleichmäßige Be- und Entlüftung zu gewährleisten. Die Lüftungsanlage muss so ausgelegt sein, dass der Richtwert für Kohlenmonoxid auch bei voller Auslastung der Gaststätte nicht überschritten wird. Dies bedeutet, dass das Abluftsystem leistungsfähig genug sein muss, um die erlaubten Werte auch bei hoher Besucherzahl einzuhalten.
Für jede in Betrieb befindliche Wasserpfeife müssen pro Stunde mindestens 130 Kubikmeter Luft abgeführt und durch Frischluft ersetzt werden.
CO-Melder
Bringen Sie CO-Melder (Kohlenmonoxid-Melder) an, die kontinuierlich die Konzentration von Kohlenmonoxid in der Raumluft messen. Falls der CO-Melder feststellt, dass bestimmte Grenzwerte überschritten werden, löst er Alarm aus.
Kohlenmonoxid ist ein Gas ohne Geruch und Geschmack. Ohne einen solchen Melder können Sie nicht erkennen, ob eine gefährliche Konzentration vorliegt.
Brandschutz
Für einen effektiven Brandschutz in Ihrer Shisha-Bar ist das sichere Vorglühen der Kohlen entscheidend. So können Sie Unfälle und Brände vermeiden, die häufig auf das Vorglühen der Kohlen mit Flüssiggaskochern oder -brennern zurückzuführen sind. Beachten Sie folgende Brandschutz-Empfehlungen der BGN :
- Verwenden Sie elektrische Kohlenanzünder, wie Heizspiralen.
- Platzieren Sie das Gerät auf einem nicht brennbaren Untergrund.
- Lagern Sie keine brennbaren Materialien in der Nähe des Geräts.
- Lagern und entzünden Sie die Kohlen nur in großzügigen, gut belüfteten Bereichen.
Alternativ können Sie auch einen Kaminofen oder einen gemauerten Kamin im Freien verwenden. Als Anzündhilfe eignen sich Grillanzünder oder einige elektrisch vorgeglühte Kohlen.
Kohle ist nicht gleich Kohle
Nicht alle Kohlesorten sind für den Gebrauch in Shishas geeignet. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde (z.B. Ordnungsamt), welche Kohlearten erlaubt sind. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Shisha-Kohle: selbstzündende Kohletabletten und Naturkohle.
Bei selbstzündenden Kohletabletten ist es wichtig, sicherzustellen, dass sie vollständig durchgeglüht sind, da enthaltene chemische Zusätze einen unangenehmen Geschmack erzeugen und gesundheitlich bedenklich sein können.
Naturkohle hingegen wird oft aus gepressten Kokosnussschalen hergestellt, ist aber auch in Formen wie Oliven- oder Orangenbaumholz verfügbar. Ein wesentlicher Vorteil der Naturkohle liegt darin, dass sie in der Regel ohne chemische Zusätze hergestellt wird.
Hygieneschulungen
Wer eine Shisha-Bar betreibt, in der auch kleine Snacks oder Speisen angeboten werden, muss entsprechende Hygieneschulungen nachweisen, die für alle Personen verpflichtend sind, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Diese dienen der Sicherheit und Gesundheit der Gäste.
Sorgen Sie auch dafür, dass Ihre Shisha-Bar immer ausreichend Hygiene Mundstücke zur Verfügung stellen kann. Es kommt durchaus vor, dass Gäste kein eigenes Mundstück dabeihaben.
Schulung nach Paragraf 4 der Lebensmittelhygieneverordnung
Die Schulung enthält alle relevanten Hygienebereiche für den Betrieb, darunter die Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln, Personal und Geräten. Es ist erforderlich, sowohl die Durchführung der Schulung als auch die Teilnahme der Mitarbeiter zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss auf Anfrage den Behörden der Lebensmittelüberwachung vorgelegt werden.
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz umfasst Informationen über die Symptome potenzieller Infektionen. Denn bei bestimmten Krankheiten besteht ein Beschäftigungsverbot, auch bei bloßen Verdachtsmomenten. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber über mögliche Anzeichen einer solchen Erkrankung zu informieren. Die Belehrung muss alle zwei Jahre durchgeführt werden.
Gaststättengesetz und Konzession
Wenn Sie eine Shisha-Bar eröffnen möchten, in der auch alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist eine Konzession oder Ausschankgenehmigung erforderlich. Diese beantragen Sie in der Regel beim zuständigen Ordnungsamt. Für den Antrag benötigen Sie folgende Dokumente:
- Gewerbeanmeldung
- Gaststättenerlaubnisantrag
- Bauzeichnungen mit Flächenangaben
- Lagepläne
- Betriebsbeschreibung
- Pachtvertrag
- Amtliches Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Auszug aus dem Insolvenzregister und Schuldnerverzeichnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
- Schulung nach Paragraf 4 der Lebensmittelhygieneverordnung
Unterrichtungsbescheinigung nach §4 Gaststättengesetz
Je nach Bundesland ist bei Beantragung der Konzession auch eine Unterrichtung nach §4 Gaststättengesetz notwendig. Dies soll dem Schutz der Gäste vor gesundheitlichen Risiken dienen, die durch Nichteinhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften in der Gastronomie entstehen können
Die Unterrichtung ist in folgenden Bundesländern nicht (mehr) notwendig:
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Fazit
Wer sich mit einer Shisha-Bar selbstständig machen möchte, muss viele Aspekte berücksichtigen. Angefangen bei den unterschiedlichen Nichtraucherschutzbestimmungen in den verschiedenen Bundesländern, die maßgeblich die Gestaltung der Bar und das Angebot beeinflussen über Belüftungsanlagen, Hygieneschulungen und Konzession.
Falls Sie eine Shisha Bar ohne Eigenkapital gründen möchten, sind Sie auf Fremdfinanzierung angewiesen. Bitten Sie Freunde oder Familie, Sie finanziell zu unterstützen. Denn ganz ohne Eigenkapital stehen die Chancen schlecht, dass die Bank Ihnen einen Kredit gibt. Bereiten Sie für die Bankgespräche einen detaillierten Businessplan vor und setzen Sie sich mit dem Zahlenwerk auseinander. Das ist nicht nur für Banken wichtig, sondern auch für Sie selbst. Nur wenn Ihre Shisha-Bar finanziell tragfähig ist, können Sie langfristig erfolgreich sein und von den Einnahmen leben.
FAQ
1. Welche rechtlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Shisha-Bar zu eröffnen?
Um eine Shisha-Bar zu eröffnen, benötigen Sie eine Gewerbeanmeldung, eine Gaststättenerlaubnis und je nach Angebot eine Schanklizenz für Alkoholausschank. Zudem müssen Sie die landesspezifischen Nichtraucherschutzgesetze und Hygienevorschriften beachten und ggf. eine Belüftungsanlage installieren, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.
2. Welche spezifischen Nichtraucherschutzgesetze gelten in meinem Bundesland für Shisha-Bars?
Die Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland unterscheiden sich je nach Bundesland:
- Baden-Württemberg: Rauchverbot in Gaststätten, außer in separaten Raucherräumen unter 75 m².
- Berlin, Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Rauchen in abgetrennten Raucherräumen erlaubt.
- Hamburg: Rauchen in Bars und Einraumkneipen unter 75 m², die nur Getränke anbieten, gestattet; größere Lokale benötigen abgetrennte Raucherräume.
- Hessen: Einraumkneipen unter 75 m² können als Raucher- oder Nichtraucherlokale betrieben werden, kein Zutritt für Unter-18-Jährige.
- Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen: Rauchen in kleinen oder abgeschlossenen Nebenräumen erlaubt.
- Rheinland-Pfalz, Sachsen: Erlaubnis zum Rauchen in Ein-Raum-Kneipen und abgeschlossenen Raucherräumen.
3. Was kostet es, eine Shisha-Bar zu eröffnen?
Das erforderliche Startkapital für eine Shisha-Bar hängt von Standort und Größe des Lokals sowie der Einrichtung ab. Es umfasst Kosten für Miete, Renovierung, Einrichtung, Anschaffung von Shishas und Tabak, sowie Betriebs- und Genehmigungskosten. In der Regel bewegt es sich zwischen 30.000 und 100.000 Euro.
4. Wie erstelle ich einen Businessplan für eine Shisha-Bar?
Einen Businessplan für eine Shisha-Bar erstellen Sie, indem Sie Ihre Geschäftsidee, Finanzplanung, Marktanalyse und Marketingstrategie detailliert ausarbeiten. Nutzen Sie eine Businessplan-Vorlage von Vorlagen-Center, die Ihnen bei der Planung und Präsentation Ihres Vorhabens hilft.
5. Welche Versicherungen sind für den Betrieb einer Shisha-Bar notwendig?
Für den Betrieb einer Shisha-Bar sind eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Inhaltsversicherung wichtig. Falls Sie Eigentümer des Lokals sind, sollten sie auch über eine Gebäudeversicherung nachdenken. Zusätzlich kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung sinnvoll sein, um Einkommensausfälle abzusichern.
6. Wie kann ich die richtige Location für meine Shisha-Bar finden und bewerten?
Die richtige Location für eine Shisha-Bar finden Sie, indem Sie Faktoren wie Zielgruppennähe, Passantenfrequenz und Wettbewerbslage bewerten. Achten Sie auf gute Erreichbarkeit und Sichtbarkeit. Berücksichtigen Sie auch die Größe und Eignung des Raumes für Belüftungssysteme und das geplante Ambiente Ihrer Bar.
7. Welche Lüftungsanforderungen muss ich in meiner Shisha-Bar erfüllen?
In Ihrer Shisha-Bar müssen Sie spezifische Lüftungsanforderungen erfüllen, die eine effektive Rauchabfuhr und Luftzirkulation gewährleisten. Dies beinhaltet ein professionelles Lüftungssystem, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Konzentration von Schadstoffen, insbesondere Kohlenmonoxid, in der Luft auf ein sicheres Maß reduziert.
8. Wie gestalte ich das Angebot meiner Shisha-Bar attraktiv und konkurrenzfähig?
Um Ihr Shisha-Bar-Angebot attraktiv und konkurrenzfähig zu gestalten, sollten Sie auf Vielfalt und Qualität bei Shishas und Tabaksorten achten. Auch ein einzigartiges Wohlfühl-Ambiente, exzellenter Service und regelmäßige Sonderaktionen oder Events machen Ihr Angebot attraktiv.
9. Welche Ausbildung und Schulungen sind für mich und mein Personal erforderlich?
Für Betreiber einer Shisha-Bar und das Personal sind keine spezifischen Ausbildungen vorgeschrieben. Wenn in der Shisha-Bar Speisen angeboten werden, sind jedoch Schulungen in Lebensmittelhygiene und Infektionsschutz verpflichtend.
10. Wie viel Umsatz macht eine Shisha Bar im Monat?
Erfahrungsgemäß erwirtschaftet eine Shisha-Bar im Monat rund 5000 Euro. Davon stammen etwa 70% aus dem Verkauf der Shishas und ca. 30 Prozent gehen auf Softdrinks, Saft und Schwarztee zurück.
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