Arbeitszeugnis Marketing
Das Verfassen von Arbeitszeugnissen gehört in jedem Unternehmen zu den Arbeitgeber-Pflichten. Das ist oftmals zeitraubend, weil es Energie und Aufwand erfordert, dem eigentlichen Ziel des Unternehmens aber nicht dient. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Texte für den Arbeitnehmer umso wichtiger sind, schließlich stellt das Arbeitszeugnis oder Praktikantenzeugnis eine Basis für die kommenden Bewerbungen dar. Insbesondere im Bereich Marketing, wo Mitarbeiter durchschnittlich nur wenige Jahre einem Unternehmen treu bleiben, wird das Arbeitszeugnis zum Kostenfaktor für ein großes Unternehmen. Aus diesem Grund müssen Sie präzise und rechtssichere Formulierungen finden, sonst reklamieren ehemalige Mitarbeiter das Zeugnis im Worst Case auch noch, was für Sie noch mehr Aufwand bedeutet. Mit unseren Lösungen ist dies besonders für den Bereich Marketing und Vertrieb künftig kein Problem mehr! Unsere Arbeits- und Zwischenzeugnisse für Marketing-Mitarbeiter sind rechtssicher und lassen sich schnell ausstellen.
Die rechtliche Situation
Der Paragraf 109 der Gewerbeordnung sieht vor, dass alle Mitarbeiter, die bei Ihnen gearbeitet haben, vom Head of Marketing bis zur Assistentin im Vertrieb, ein Recht auf ein Arbeitszeugnis haben, wenn sie Ihr Unternehmen verlassen. Reicht ein einfaches Arbeitszeugnis aus, dann muss dieses nur Informationen über die Art und die Dauer der ausgeübten Tätigkeit enthalten. Wenn aber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erforderlich ist, muss dieses auch Beurteilungen enthalten, die auf die beruflichen Kompetenzen und das Sozialverhalten des Mitarbeiters eingehen. Diese Beurteilungen müssen den wahren Sachverhalt darstellen und das tatsächlich gezeigte Verhalten des Mitarbeiters abbilden. Besonders im Bereich Marketing sind Zeugnisse für Praktika und Trainee-Zeugnisse essenziell für den weiteren beruflichen Werdegang. § 109 zwingt Unternehmen dazu, dafür Verständnis aufzubringen und dem mit einer Bewertung gerecht zu werden.
Wenn ein Mitarbeiter in ein Sabbatical oder in eine Elternzeit geht und aus dieser zurückkehrt, hat er zudem Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Dieser Anspruch besteht auch dann, wenn sich sein Tätigkeitsbereich im Vertrieb ändert oder ein anderer Marketing Manager sein neuer direkter Vorgesetzter wird. Sowohl Endzeugnisse als auch Zwischenzeugnisse müssen präzise und wahrheitsgemäße Formulierungen aufweisen, die zukünftigen Arbeitgebern einen zutreffenden Eindruck von den Qualitäten des Bewerbers vermitteln. Gleichzeitig möchte der Mitarbeiter seine Leistung auch gewürdigt wissen und in seinem Zeugnis ungern Kritik lesen. Damit gar nicht erst ein Konflikt entstehen kann, sollten diese Dokumente also rechtssicher formuliert sein.
Unsere Vorlagen für kaufmännische Berufe und Marketingberufe
Unsere Arbeitszeugnisse erfüllen exakt die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter sowie alle rechtlichen Erfordernisse und gehen Ihnen schnell von der Hand. Ein sehr anwenderfreundliches Lückentextsystem hilft dabei, in kurzer Zeit ein präzises und rechtssicheres Arbeitszeugnis für den Marketing-Angestellten zu erstellen. Sie müssen nur die personenbezogenen Daten des Mitarbeiters eintragen und angeben, ob dieser eher im Bereich Marketing oder eher im Bereich Vertrieb und Sales gearbeitet hat und an welchen Fortbildungen er teilgenommen hat. Den Rest und damit den eigentlichen Löwenanteil der Arbeit übernimmt unser System für Sie!
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