Ingenieurbüro gründen

von | Dez 14, 2023 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 10 Minuten

Ingenieure und ingenieurwissenschaftliche Berufe bieten ein breites Spektrum an Einsatzmöglichkeiten. Die Nachfrage nach hochqualifizierten Fachkräften in diesem Bereich wächst kontinuierlich. Angesichts dieser vielversprechenden Berufsaussichten eröffnet die Gründung eines eigenen Ingenieurbüros die besten Chancen für einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit.

Die Voraussetzungen für die Gründung eines Ingenieurbüros sind eine solide Ausbildung, Berufserfahrung und Fachkenntnisse. Zu den formalen Schritten für die Gründung eines Ingenieurbüros gehören die Anmeldung beim Finanzamt, die Wahl einer geeigneten Rechtsform und das Erstellen eines detaillierten Businessplans. Die Akquise von Kunden, effektive Werbemaßnahmen und die richtige Absicherung des Unternehmens sind ebenfalls entscheidende Aspekte, die Sie nicht vernachlässigen sollten.

Ingenieure sind Freiberufler

Gemäß §18 Einkommenssteuergesetz (EstG) zählt der Ingenieur zu den freien Berufen bzw. zu den sogenannten „Katalogberufen“. Selbstständige Ingenieure müssen sich deshalb zunächst nur beim Finanzamt anmelden. Das Finanzamt entscheidet dann im Einzelfall anhand Ihrer konkreten Tätigkeit, ob Sie mit Ihrem Ingenieurbüro als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft werden. Eine überwiegende Beratungstätigkeit, übergreifende Aufgaben und ein geringer Kapitalbedarf deuten auf eine freiberufliche Tätigkeit hin. Eine starke Fokussierung auf Produktentwicklung und ein hoher Kapitalbedarf können hingegen auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweisen.

Anmeldung beim Finanzamt

Als Freiberufler melden Sie Ihre Selbstständigkeit nur beim Finanzamt an und erhalten dort eine Steuernummer für Ihr Ingenieurbüro. Damit sind Sie:

  • nicht gewerbesteuerpflichtig.
  • kein Pflichtmitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • zur einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) berechtigt.

Gewerbeanmeldung bei Bedarf

Falls das Finanzamt zu dem Schluss kommt, dass Sie als Gewerbetreibender eingestuft werden, müssen Sie Ihr Ingenieurbüro beim Gewerbeamt anmelden. Die Anmeldung kostet eine Gebühr von 20-60 EUR je nach Gemeinde. Dadurch werden Sie automatisch auch Pflichtmitglied in der IHK.

GUT ZU WISSEN: Gewerbetreibende Ingenieure sind verpflichtet, Mitglied in der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als Anbieter für die gesetzliche Unfallversicherung zu werden. Freiberufler haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Voraussetzungen und Qualifikationen

Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist gesetzlich geschützt und setzt bestimmte Qualifikationen voraus. Um als freiberuflicher Ingenieur zu arbeiten oder ein Ingenieurbüro zu gründen, müssen Sie einen entsprechenden Studienabschluss vorweisen können.

Fachliche Qualifikation

In der Regel ist ein abgeschlossenes Studium an einer Universität oder alternativ an einer Fachhochschule oder Berufsakademie erforderlich. Mit einem Universitätsabschluss erhalten Sie den akademischen Grad eines B. Sc. (Bachelor of Science) oder M.Sc. (Master of Science, ehemals Dipl.-Ing.), während an Fachhochschulen der Grad eines B. Eng. oder M. Eng. vergeben wird.

Praktische Erfahrung

Neben einer akademischen Ausbildung ist auch Berufserfahrung von großer Bedeutung. Zum Beispiel benötigen Bauingenieure mindestens zwei Jahre Berufserfahrung, um eine Bauvorlageberechtigung zu erhalten, die sie zur Planung und Genehmigung von Bauvorhaben berechtigt.

Technologisches Know-how

Informieren Sie sich über die neuesten Entwicklungen in Ihrer Branche, investieren Sie in regelmäßige Fortbildungen und spezialisieren Sie sich in Nischenbereichen, um sich von der Konkurrenz abzuheben.

Kaufmännisches Verständnis

Grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind auch für Ingenieure, die ein eigenes Ingenieurbüro eröffnen möchten, von Vorteil. Dies umfasst Aspekte wie Kostenkontrolle, Buchhaltung, Unternehmensführung, Steuerrecht und Bilanzierung. Falls Sie diese Kenntnisse nicht von Anfang an mitbringen, sollten Sie in Erwägung ziehen, sich entsprechend weiterzubilden.

Schritt 1: Planung und Vorbereitung

Es ist ratsam die Gründung eines Ingenieurbüros rechtzeitig vorzubereiten und einen Businessplan zu erstellen. Ihr Businessplan fungiert als eine Art Leitfaden für Ihre Selbstständigkeit und enthält Ihre Geschäftsziele, Zielgruppen, Dienstleistungen, Finanzprognosen und Marketingstrategien. Darin setzen Sie sich mit dem Markt und dem Wettbewerb auseinander, skizzieren die Chancen und Risiken Ihrer Existenzgründung, benennen Ihre Zielgruppe und kalkulieren den finanziellen Bedarf.

Ein sorgfältig ausgearbeiteter Businessplan ermöglicht es Ihnen, die wirtschaftliche Machbarkeit Ihrer Geschäftsidee zu überprüfen.

Darüber hinaus erfüllt der Businessplan eine weitere wichtige Funktion. Er ebnet Ihnen den Weg zur Beschaffung von Finanzierungsmitteln. Keine Bank wird Ihnen einen Kredit gewähren, ohne zuvor einen Blick in Ihren Businessplan geworfen zu haben.

Ein Businessplan dient nicht nur als Orientierungshilfe und zur Analyse der Rentabilität, sondern soll auch potenzielle Finanzierungspartner von Ihrer Geschäftsidee überzeugen. Egal, ob Sie Finanzierungsgespräche mit Banken oder Investoren führen oder Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen: Ihr Businessplan wird in jedem Fall eine zentrale Rolle spielen.

Schritt 2: Rechtsformwahl

Eine der zahlreichen Fragen, die in Ihrem Businessplan beantwortet werden müssen, betrifft die Auswahl der geeigneten Rechtsform. Ihre Entscheidung hängt unter anderem davon ab, ob Sie alleine oder gemeinsam mit anderen gründen und ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist.

Rechtsformen für Freiberufler

Wenn Sie sich mit anderen Freiberuflern zusammenschließen, können Sie eine GbR oder eine Partnergesellschaft gründen. Die Partnerschaftsgesellschaft wird nicht ins Handelsregister eingetragen, sondern im Partnerschaftsregister. Im Partnerschaftsnamen müssen alle Berufsbezeichnungen der beteiligten Berufe enthalten sein, und mindestens ein Partnername mit dem Zusatz „& Partner“ oder „Partnerschaft“ sollte enthalten sein.

Rechtsformen für Gewerbetreibende

Alternativ könnten Sie auch eine GmbH oder UG gründen. Dann ist jedoch eine Gewerbeanmeldung notwendig und die GmbH oder UG muss im Handelsregister eingetragen werden. Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie außerdem 25.000EUR Stammkapital. Unabhängig von der Art Ihrer Tätigkeit sind eine GmbH (und auch eine UG) kraft Rechtsform immer ein Gewerbebetrieb und unterliegen damit der Gewerbesteuer. Als Gewerbetreibender Ingenieur können Sie auch ein Einzelunternehmen führen. Die Gründung eines Einzelunternehmens ist einfach, denn Sie benötigen kein Stammkapital und keinen Handelsregistereintrag, Sie haften jedoch in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Vermögen.

Schritt 3: Standort

Inwiefern der Standort für Ihr Ingenieurbüro von Bedeutung ist, hängt von der Ausrichtung Ihres Angebotes ab. Wenn zum Beispiel regelmäßig Kundentermine bei Ihnen im Büro stattfinden oder Vor-Ort-Besuche auf Baustellen erforderlich sind, ist ein zentral gelegener Bürostandort mit Autobahn- oder guter öffentlicher Verkehrsanbindung wichtig.

Schritt 4: Leistungsangebot

Definieren Sie klar Ihre Serviceleistungen im Vergleich zur Konkurrenz. Betonen Sie, was Sie von anderen Ingenieurbüros unterscheidet und welche Zielgruppen Sie ansprechen. Legen Sie den besonderen Nutzen für Ihre Kunden dar.

Vermeiden Sie eine zu breite Aufstellung und den Versuch, pauschal viele Dienstleistungen in Ihrem Fachgebiet anzubieten. Stattdessen sollten Sie sich auf spezifische Angebote konzentrieren und Alleinstellungsmerkmale identifizieren, die Sie von der Konkurrenz abheben und eine Nische besetzen lassen. Spezialisieren Sie sich auf einen bestimmten Bereich und heben Sie Ihre Erfahrungen als Ingenieur hervor, sei es im Umgang mit komplexen Systemen oder speziellen baulichen Herausforderungen.

TIPP: viele Ingenieurbüros schließen Partnerschaften mit Architekturbüros, um ein erweitertes Leistungsspektrum anzubieten.

Die letztendliche Auswahl Ihres Leistungskatalogs hängt maßgeblich von Ihren eigenen Fähigkeiten und den Bedürfnissen Ihrer Zielgruppe ab. Versetzen Sie sich in die Lage Ihrer Kunden und überlegen Sie, mit welchen Alltagsproblemen sie konfrontiert sind und wie Sie ihnen bei der Lösung dieser Probleme helfen können.

Schritt 5: Kosten und Finanzplanung

Erstellen Sie einen Finanzplan, um die Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens zu ermitteln. So erhalten Sie nicht nur einen Überblick über Ihre Anfangsinvestitionen und laufenden Betriebskosten, sondern erfahren auch, ab wann Sie voraussichtlich mit Gewinnen rechnen können.

Während der Gründungsphase müssen Sie mit verschiedenen Erstausgaben und einmaligen Kosten rechnen, darunter:

  • Büroeinrichtung und Ausstattung: Dies umfasst die Beschaffung von Büromöbeln, Computern, Druckern, Software und anderer Bürotechnik.
  • Arbeitsmittel und Ausrüstung: Je nach Ingenieurbereich können spezialisierte Werkzeuge, Messgeräte, Softwarelizenzen und technische Ausrüstung erforderlich sein.
  • Geschäftsfahrzeug: Wenn Sie Außentermine wahrnehmen müssen, könnte die Anschaffung eines Firmenfahrzeugs notwendig sein.
  • Miete oder Kauf von Geschäftsräumen: Die Kosten für Miete oder Kauf von Büro- oder Arbeitsräumen, sowie die Einrichtung der Räumlichkeiten.
  • Marketing und Werbung: Investitionen in Marketingaktivitäten wie die Erstellung einer Website, Werbematerialien, Online-Marketing oder die Teilnahme an Messen und Fachveranstaltungen.
  • Gründungskosten: Dazu gehören Gebühren für die Anmeldung Ihres Unternehmens, wie die Gewerbeanmeldung und möglicherweise notwendige Genehmigungen, aber auch Rechts- und Beratungskosten.
  • Schulungen und Weiterbildung: Kosten für Schulungen und Weiterbildungen, um Ihre fachlichen Fähigkeiten auf dem neuesten Stand zu halten.

Im späteren Geschäftsbetrieb entstehen regelmäßig monatliche oder jährliche laufende Kosten, die in Ihre Finanzplanung einfließen sollten:

  • Miete oder Pacht für die Geschäftsräume: Die monatlichen Kosten für die Nutzung von Büro- oder Arbeitsräumen.
  • Gehälter und Löhne: Die Vergütung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wenn Sie welche beschäftigen.
  • Betriebskosten: Dies umfasst Ausgaben wie Telefon- und Internetgebühren, Büromaterial, Reinigungsdienste, Instandhaltung und Reparaturen.
  • Versicherungen: Prämien für Berufshaftpflichtversicherung, betriebliche Haftpflichtversicherung und andere notwendige Versicherungen.
  • Steuern: Umsatzsteuer, Einkommensteuer und eventuell Gewerbesteuer, je nach Unternehmensstruktur und Umsatz.
  • Fachliteratur und Fortbildungen: Kosten für Fachliteratur, Zeitschriftenabonnements, Weiterbildungsseminare und Mitgliedsbeiträge in Fachverbänden.
  • Marketing und Werbung: Ausgaben für Marketingkampagnen, Online-Werbung, Druckkosten für Broschüren oder Flyer und die Pflege Ihrer Website.
  • Energiekosten: Kosten für Strom, Gas und Wasser, insbesondere wenn Sie Geschäftsräume nutzen.
  • Reise- und Kfz-Kosten: Aufwendungen für Geschäftsreisen, Treibstoff, Wartung und Reparaturen von Firmenfahrzeugen, wenn vorhanden.
  • Lizenzen und Mitgliedschaften: Kosten für die Erneuerung von Geschäftslizenzen, Mitgliedsbeiträge in Berufs- oder Handelsverbänden sowie Kammergebühren.
  • Buchhaltung und Steuerberatung: Honorare für Buchhaltungsdienstleistungen und Unterstützung durch Steuerberater.
  • Softwarelizenzen und technische Dienstleistungen: Kosten für Softwareaktualisierungen, Wartung von IT-Systemen und technischen Support.

Berücksichtigen Sie auch Ihr eigenes Gehalt und einen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben.

Um diese Kosten zu decken und Ihr Ingenieurbüro zu finanzieren, benötigen Sie entweder ausreichend Eigenkapital oder andere Finanzierungsoptionen wie Darlehen oder Fördermittel. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan bildet die Grundlage für Verhandlungen mit Ihrem Kreditgeber. Falls Ihr Eigenkapital begrenzt ist, stehen Ihnen als Einzelunternehmer auch Förderkredite oder staatliche Fördermittel zur Verfügung, wie Gründungszuschüsse für Selbstständige aus der Arbeitslosigkeit heraus oder verschiedene Finanzierungsoptionen für Start-ups.

Schritt 6: Marketing und Kundenakquise

Wenn Sie nicht bereits über einen bestehenden Kundenstamm verfügen, sollten Sie am besten schon vor der Gründung aktiv Akquise betreiben, um erste Aufträge zu gewinnen. Kunden, die mit Ihrer Arbeit zufrieden sind und Ihr Ingenieurbüro weiterempfehlen sind das beste Marketing. Wenn Sie namhafte Kunden betreut haben, versuchen Sie diese als Referenz auf Ihrer Webseite aufzuführen.

Doch wie gewinnen Sie Kunden, insbesondere wenn Sie in der Branche noch wenig Erfahrung haben? Mögliche Wege sind:

  1. Messen und Fachveranstaltungen: Nutzen Sie diese Gelegenheiten, um branchenrelevante Kontakte zu knüpfen, Werbung für Ihr Ingenieurbüro zu machen und potenzielle Auftraggeber auf sich aufmerksam zu machen.
  2. Netzwerk: Bauen Sie Beziehungen zu anderen Fachleuten und potenziellen Kunden in Ihrer Branche auf.
  3. Website: Erstellen Sie eine professionelle Website und nutzen Sie Ausschreibungs-Plattformen, um Ihre Dienstleistungen zu bewerben und potenzielle Kunden zu erreichen.
  4. Wettbewerbe: Es gibt auch spezielle Wettbewerbe für Ingenieure, über die sich neue Aufträge ergeben können.

Schritt 7: Mitarbeiter einstellen

Überlegen Sie sorgfältig, welche Positionen Sie besetzen müssen und welche Anforderungen an die neuen Mitarbeiter gestellt werden. Jedes Ingenieurbüro ist einzigartig in Bezug auf Größe, Arbeitsabläufe und Personalbedarf. Typische Berufsbilder in einem Ingenieurbüro umfassen Projektleiter, Bauleiter, Bauingenieure, Fachplaner, Statiker, CAD-Fachkräfte und Buchhalter.

Sie können Stellenanzeigen in branchenspezifischen Fachmagazinen schalten, sich auf spezialisierten Online-Portalen umsehen oder beim Arbeitsamt nach geeigneten Bewerbern fragen. Die Suche nach geeigneten Arbeitskräften kann jedoch eine Herausforderung darstellen.

Was müssen Sie beachten, wenn Sie als Freiberufler Personal einstellen?

Das Einstellen von Mitarbeitern als Freiberufler ist möglich, solange Sie Ihren persönlichen Beitrag zu den erbrachten Dienstleistungen maßgeblich leisten. Bei der Beschäftigung von qualifizierten Fachkräften, bei denen Sie nicht maßgeblich an den Dienstleistungen beteiligt sind, könnte das Finanzamt Ihren Freiberuflerstatus in Frage stellen, vorausgesetzt, Sie überwachen und verantworten nicht die Arbeit Ihrer Mitarbeiter. Die Anzahl der Mitarbeiter spielt dabei keine Rolle.

GUT ZU WISSEN: Ab einer gewissen Betriebsgröße ist es unrealistisch, dass Sie persönlich für alle Aufträge verantwortlich sind. Lassen Sie sich beraten und melden Sie Ihr Ingenieurbüro im Zweifel als Gewerbe an.

Schritt 8: Versicherungen

Alle selbständigen Ingenieure sollten eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Fehler in Berechnungen oder fehlerhafte Einschätzungen von Sachverhalten können existenzbedrohliche Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Daher ist eine solche Versicherung unverzichtbar, um sich vor den finanziellen Risiken im beruflichen Alltag zu schützen.

Alternativen zur Neugründung

Nebenberuflich Ingenieurbüro gründen

Auch die nebenberufliche Gründung eines Ingenieurbüros ist denkbar. Sie bietet die Chance auf ein zweites Standbein und ermöglicht ein risikoarmes Ausprobieren der Selbstständigkeit als Ingenieur. Allerdings erfordert sie hohe Selbstdisziplin und kann Ihre Work-Life-Balance enorm beeinträchtigen. In jedem Fall sollten Sie vorab das Einverständnis Ihres Arbeitgebers einholen. Einige Arbeitsverträge enthalten auch Regelungen zur Anmeldung nebenberuflicher Tätigkeiten. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen den Nebenerwerb untersagen, wenn er in Konkurrenz zu ihm steht oder Ihre Hauptarbeit beeinträchtigt. Bei einer Gründung im Nebenerwerb gibt es einiges zu beachten. Das gilt auch, wenn Sie sich als Freiberufler nebenberuflich selbstständig machen.

TIPP: Klären Sie Ihren Status als nebenberuflich Selbstständiger auch mit Ihrer Krankenversicherung ab. Wenn diese Ihren Nebenerwerb nicht als solchen anerkennt, kann es zu hohen Nachforderungen kommen.
Kleinunternehmerregelung als nebenberuflich selbständiger Ingenieur nutzen

Solange Ihr Jahresumsatz weniger als 22.000 Euro beträgt, haben Sie die Möglichkeit, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Diese sogenannte Kleinunternehmerregelung beantragen Sie beim Finanzamt. Auf Ihren Rechnungen müssen Sie dann den Hinweis nach § 19 Umsatzsteuergesetz „Kleinunternehmer, von der Umsatzsteuer befreit“ anbringen. Wägen Sie die Entscheidung zur Umsatzsteuerbefreiung sorgfältig ab, da Gewerbekunden möglicherweise eine Rechnung ohne Umsatzsteuer negativ wahrnehmen könnten.

Ingenieurbüro übernehmen

Eine Alternative zur Neugründung ist die Unternehmensübernahme oder -nachfolge, entweder im eigenen Büro (Management-Buy-Out oder MBO) oder bei einem anderen Ingenieurbüro. Sprechen Sie mit Freunden und Kollegen über Ihre Pläne, um potenzielle Übernahmemöglichkeiten in Ihrem eigenen Netzwerk zu finden.

TIPP: Nehmen Sie sich Zeit für die Vorbereitung einer möglichen Übernahme und holen Sie sich Hilfe für die Bewertung des Unternehmens, da der Kaufpreis großen Einfluss auf den zukünftigen Erfolg hat.

Fazit

In diesem Ratgeber-Artikel wurde ein umfassender Überblick darüber gegeben, was es bedeutet, ein Ingenieurbüro zu gründen. Von den grundlegenden Schritten zur Unternehmensgründung bis zu spezifischen Fragen zur Rechtsform, zur Steuer- und Versicherungsregelung sowie zur Mitarbeitergewinnung wurde eine breite Palette an Themen behandelt.

Die Gründung eines Ingenieurbüros erfordert sorgfältige Planung, Fachkenntnisse und unternehmerisches Geschick. Die Entscheidung zur Selbstständigkeit sollte gut durchdacht sein, da sie erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Zukunft hat. Die Nutzung von Ressourcen wie Businessplänen, professioneller Beratung und dem Aufbau eines soliden Netzwerks kann entscheidend zum Erfolg beitragen.

Letztendlich bietet die Selbstständigkeit im Ingenieurbereich Chancen für Kreativität, Unabhängigkeit und berufliche Erfüllung, erfordert aber auch Engagement und eine solide Geschäftsstrategie.

FAQ

1. Was ist ein „Beratender Ingenieur“?

Für die selbstständige Tätigkeit als „Beratender Ingenieur“ ist neben der Anmeldung beim Finanzamt auch die Eintragung in die Kammerliste der zuständigen Ingenieurkammer erforderlich. Jedes Bundesland hat eigene Verordnungen zu Ausbildung, Berufserfahrung und Haupt-Beschäftigungsort. Nach dieser Befähigungsprüfung und Eintragung dürfen Sie die geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ führen, was als Qualitätsmerkmal für Ihr Ingenieurbüro dient und Wettbewerbsvorteile schafft.

GUT ZU WISSEN: Abhängig vom Bundesland kann die Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer für manche Ingenieure auch verpflichtend sein, wie z. B. in Bayern für die im Bauwesen tätigen Ingenieure.
2. Was ist eine Bauvorlageberechtigung und wann brauche ich sie?

In Deutschland ist die Bauvorlageberechtigung notwendig, um Genehmigungsplanungen für Bauwerke zu erstellen und diese als verantwortlicher Planer zu unterzeichnen. Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser trägt die öffentlich-rechtliche Verantwortung für den Inhalt dieser Pläne. Nur Ingenieure mit dieser Berechtigung können baulichen Veränderungen, Bau- und Umbaumaßnahmen oder Abrisse beantragen. Den Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und Ingenieure stellen Sie bei der zuständigen Landesingenieurkammer.

3. Ist ein Ingenieurbüro ein Gewerbebetrieb?

Wenn das Ingenieurbüro als Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG, KG) gegründet wird, handelt es sich immer um einen Gewerbebetrieb, da Kapitalgesellschaften juristische Personen sind und keine Freiberufler sein können. Daher müssen diese Betriebe ein Gewerbe anmelden.

Wird ein Ingenieurbüro als Personengesellschaft gegründet wird, ist der Status der Freiberuflichkeit möglich. Voraussetzung dafür ist, dass das spezielle Fachwissen und Können des Ingenieurs im Vordergrund stehen. Andernfalls handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.

GUT ZU WISSEN: Je nach Ausgestaltung der Tätigkeiten, kann sich die Einstufung eines selbstständigen Ingenieurs verändern. So kann ein Gründer anfangs freiberuflich tätig sein und im Laufe der Zeit gewerbesteuerpflichtig werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, sobald eigene Produkte entwickelt werden.
4. Welche Qualifikationen und Zulassungen benötige ich, um als Ingenieur selbständig zu arbeiten?

Um als Ingenieur selbständig zu arbeiten, benötigen Sie in der Regel ein abgeschlossenes Studium im entsprechenden Ingenieurfach. Je nach Tätigkeitsbereich können weitere Qualifikationen, Zulassungen oder Mitgliedschaften in Ingenieurkammern erforderlich sein. Für bestimmte Planungs- und Prüftätigkeiten ist die Bauvorlageberechtigung notwendig.

5. Wie erstelle ich einen Businessplan für mein Ingenieurbüro?

Die Erstellung eines Businessplans für Ihr Ingenieurbüro erfordert eine gründliche Analyse des Marktes, eine klare Definition Ihrer Geschäftsidee und eine detaillierte Finanzplanung. Vorlagen für Businesspläne können eine hilfreiche Struktur bieten, um alle wichtigen Punkte zu berücksichtigen.

6. Wer darf ein Ingenieurbüro eröffnen?

Um den Titel „Ingenieur“ führen zu dürfen und ein Ingenieurbüro eröffnen zu dürfen, müssen Sie ein erfolgreich abgeschlossenes Ingenieur-Studium an einer Universität oder Fachhochschule vorweisen können. Ihre Abschluss-Urkunde muss Sie als Ingenieur auszeichnen und Ihre fachliche Eignung bestätigen.

7. Wie viel verdient ein selbständiger Ingenieur?

Als selbstständiger Ingenieur können Sie durchschnittlich zwischen 5.000-10.000 EUR pro Monat verdienen. Wirtschaftsingenieur verdienen im Schnitt 65.000 EUR pro Jahr. Bauingenieure liegen mit durchschnittlich 48.000 EUR pro Jahr etwas dahinter.

 

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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