Als Handwerker selbstständig machen und Handwerksbetrieb gründen

von | Jan 25, 2024 | Unternehmensgründung | 0 Kommentare

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Lesezeit: 9 Minuten

Sind möchten sich als Handwerker selbstständig machen? Ob Maler, Elektriker oder Friseur – die Handwerksbranche ist vielseitig und die Nachfrage groß, was vielversprechend für angehende Unternehmer ist. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) belief sich der Umsatz der Handwerksbranche im Jahr 2022 auf etwa 735 Milliarden Euro. Im Frühjahr 2023 bewerteten etwa 65 Prozent der Unternehmen im deutschen Handwerk die aktuelle Geschäftslage als sehr gut bis gut. Das deutsche Handwerk ist geprägt von zahlreichen kleinen und mittelgroßen Betrieben mit einer über eine Million Betriebe und 5,7 Millionen Beschäftigten. (Quelle: statista) In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für die Gründung eines Handwerksbetriebs, die Vorteile eines Businessplan und Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Vorhabens.

Informieren Sie sich vor der Gründung eines Handwerksbetriebs

Erster Ansprechpartner sind die HandwerkskammernBaecker Handwerk

Die Handwerkskammer fungiert als zentrales Beratungs- und Dienstleistungszentrum für Handwerksunternehmer und angehende Selbstständige. Wenn Sie sich fragen, welche Handwerkskammer für Sie zuständig ist, finden Sie eine Übersicht über die Standorte der 53 regionalen Handwerkskammern in Deutschland auf der Website des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Darüber hinaus übernehmen die Handwerkskammern, als öffentlich-rechtliche Organisationen, hoheitliche Funktionen, wie die Verwaltung der Handwerksrolle, in der alle Mitgliedsbetriebe erfasst sind. Zudem sind sie für die Regelung der Berufsausbildung und die Durchführung fachlicher Prüfungen in ihrem Kammerbezirk verantwortlich.

Das sollten Sie wissen: Handwerksordnung und Meisterpflicht

Die Handwerksordnung bildet die rechtliche Basis für Handwerker. Darin ist geregelt, welche Gewerke zulassungspflichtig sind oder als zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe definiert werden.

Prüfen Sie, ob ein Meistertitel Voraussetzung ist, bevor Sie sich als Handwerker selbstständig machen.

Knapp zwei Drittel der Handwerksbetriebe fallen unter die Kategorie der zulassungspflichtigen Gewerbe, hierzu zählen Friseure, Dachdecker und Bäcker. Für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Gewerbes der Anlage A gemäß der Handwerksordnung ist der Besitz eines Meisterbriefs in der entsprechenden Handwerksdisziplin erforderlich.

GUT ZU WISSEN: Trotz Meisterpflicht können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen in einem zulassungspflichtigen Gewerbe auch ohne Meister selbstständig machen.

Für die zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe sind keine besonderen Qualifikationsnachweise erforderlich, um sie selbstständig auszuüben. Dazu gehören zum Beispiel Uhrmacher, Bodenleger und viele Dienstleistungsunternehmen.

Ausnahme: Reisegewerbe

Als Reisegewerbe kann grundsätzlich jedes handwerkliche Gewerbe ausgeübt werden. Die Handwerksordnung, die nur für stehende Gewerbe gilt, ist in diesem Fall nicht anwendbar. Dies bedeutet, dass zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten im Reisegewerbe ohne die üblichen Meisteranforderungen ausgeführt werden können. Es gibt jedoch eine gesetzliche Ausnahme für Gesundheitshandwerke wie Orthopädietechniker, Augenoptiker und Hörgeräteakustiker (§ 56 Abs. 1 Ziff. 1 d GewO), die nicht im Reisegewerbe betrieben werden dürfen. Friseurtätigkeiten ohne Meisterprüfung sind dagegen derzeit im Reisegewerbe erlaubt. (QUELLE: IHK)

Voraussetzungen, um sich als Handwerker selbstständig zu machen

Persönliche Eigenschaften

Neben der notwendigen Qualifikation und Fachkompetenz sollten Sie für eine Selbstständigkeit im Handwerk auch folgende persönliche Eigenschaften mitbringen:

  • Unternehmerisches Denken: Bereitschaft, Ihr Handwerk als Geschäft zu betreiben.
  • Selbstmotivation: Fähigkeit, sich selbst zu motivieren und diszipliniert zu arbeiten.
  • Kommunikationsfähigkeiten: Gute Kundenkommunikation und Networking-Fähigkeiten.
  • Organisationstalent: Effizientes Zeitmanagement und Betriebsführung.
  • Durchhaltevermögen: Fähigkeit, Herausforderungen zu überwinden und langfristig erfolgreich zu sein.

Anmeldung bei der Handwerkskammer (HWK)

Jeder Handwerksbetrieb ist verpflichtet, sich bei der entsprechenden Handwerkskammer anzumelden. Selbst zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe müssen sich bei der Handwerkskammer melden, um in das „Verzeichnis der Inhaber eines Betriebs im zulassungsfreien Handwerk oder eines handwerksähnlichen Gewerbes“ aufgenommen zu werden. Für die Eintragung erhebt die HWK eine Gebühr, deren Höhe je nach Bundesland variiert.

Gewerbeanmeldung

Bevor Sie sich als Handwerker selbstständig machen dürfen, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Das können Sie beim zuständigen Gewerbeamt erledigen. Die Kosten dafür belaufen sich in der Regel auf 30-60 EUR je nach Standort.

Anmeldung beim Finanzamt

Selbstverständlich müssen Sie Ihre Selbstständigkeit auch beim Finanzamt anmelden. Dazu füllen Sie online den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhalten dann eine Steuernummer für Ihren Betrieb. Diese benötigen Sie, um als selbstständiger Handwerker Rechnungen an Ihre Kunden zu schreiben.

Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

Die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft besteht für alle selbstständigen Handwerker, da sie die gesetzliche Unfallversicherung bereitstellt. Eine Übersicht, welche Berufsgenossenschaft für welches Handwerk zuständig ist, ist auf der Website der Handwerkskammer einsehbar.

Gründung eines Handwerksbetriebs planen

Wenn Sie sich als Handwerker selbstständig machen, kommt eine Flut von Formularen, Anträgen, Behördengängen und Entscheidungen auf Sie zu. Um den Überblick nicht zu verlieren und langfristig erfolgreich zu sein, kann es hilfreich sein, wenn Sie einen Businessplan erstellen und diesen dann Schritt für Schritt abarbeiten.

Ein Businessplan ist ein wichtiges Dokument, wenn Sie sich als Handwerker selbstständig machen möchten. Der Plan bietet nicht nur einen hilfreichen Überblick über das Gründungsvorhaben und die Finanzen, sondern ist oft auch eine Voraussetzung für die Beantragung eines Bankkredits.

Businessplan und Finanzplan

Ein Businessplan sollte bestimmte formelle Anforderungen erfüllen. Im ersten Abschnitt stellen Sie ausführlich Ihren geplanten Betrieb vor, beschreiben Ihre persönliche Qualifikation, analysieren die Marktsituation, erläutern geplante Betriebsabläufe und identifizieren mögliche Chancen und Risiken. Im zweiten Abschnitt konzentrieren Sie sich auf die finanziellen Aspekte, darunter die Finanzierung und die erwartete Rentabilität Ihres Vorhabens. Dieser Aufbau ermöglicht es, alle relevanten Informationen strukturiert und überzeugend darzustellen, was besonders beim Bankgespräch und der Kreditvergabe von großer Bedeutung ist.

Der Gründer im Businessplan

Als selbstständiger Handwerker sind Sie der Dreh- und Angelpunkt Ihres Vorhabens und entscheiden maßgeblich über den Erfolg Ihres Handwerksbetriebes. Deshalb sollten auch Informationen über die Gründerperson im Businessplan enthalten sein, wie:

  • Qualifikationen: Sind spezielle Qualifikationen erforderlich, um den geplanten Handwerksbetrieb zu eröffnen, und verfügen Sie über diese?
  • Genehmigungen: Gibt es Genehmigungen, die für die Ausübung des Berufs notwendig sind, und haben Sie diese bereits beantragt oder erhalten?
  • Kaufmännisches Knowhow: Besitzen Sie das notwendige kaufmännische Wissen und die Fähigkeiten zur Führung eines Unternehmens?

Falls Sie in diesen Bereichen Unterstützung benötigen, bietet die Handwerkskammer (HWK) Weiterbildungskurse für Existenzgründer an, um Ihnen das erforderliche Wissen zu vermitteln.

Die passende Rechtsform für Ihren Handwerksbetrieb

Die Gründung eines Handwerksbetriebs erfolgt häufig in der Rechtsform eines Einzelunternehmens, da dies am einfachsten und kostengünstigsten ist. Allerdings haften Sie als Einzelunternehmer mit Ihrem Privatvermögen. Wenn Sie eine Haftungsbeschränkung wünschen, kommt die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Unternehmergesellschaft (UG) in Frage. Für die Gründung einer GmbH benötigen Sie allerdings ein Stammkapital von 25.000 EUR. Außerdem ist ein notariell beglaubigtes Musterprotokoll oder ein Gesellschaftsvertrag erforderlich und eine Eintragung im Handelsregister.

Marktanalyse

Eine gründliche Marktanalyse hilft Ihnen, Ihre Chancen als selbstständiger Handwerker in Ihrer Region realistisch einzuschätzen. Hierbei sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Größe der Zielgruppe: Ermitteln Sie, wie groß die potenzielle Kundenbasis in Ihrem regionalen Umfeld ist.
  • Nachfrage: Untersuchen Sie den Bedarf für Ihre handwerklichen Dienstleistungen in Ihrer Region.
  • Konkurrenz: Prüfen Sie, wie viele Handwerksbetriebe bereits in Ihrer Nähe tätig sind. Ein Blick in Branchen- oder Telefonbücher kann dabei hilfreich sein.
  • Preise: Informieren Sie sich über die Preise, die von Ihren Mitbewerbern im Handwerk verlangt werden. Dies ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Marktanalyse.
  • Online-Präsenz: Beachten Sie, dass das Internet auch im Handwerk eine immer wichtigere Rolle spielt. Plattformen, auf denen Nutzer Aufträge für Handwerker ausschreiben, sind beispielsweise relevant.
  • Kundenbindung und -zufriedenheit: Als Handwerker sollten Sie besonders auf die Zufriedenheit Ihrer Kunden achten, da Empfehlungen von zufriedenen Kunden in dieser Branche von unschätzbarem Wert sind.

Leistungsangebot

Im nächsten Schritt definieren Sie Ihr Angebot. Handwerksbetriebe können ein breites Spektrum an Dienstleistungen anbieten. Zu den Kernleistungen gehören typischerweise die Planung, Herstellung, Reparatur und Wartung von Produkten und Strukturen. Dies kann die Errichtung von Gebäuden, Installationen von Sanitär- und Elektrosystemen, Schreinerarbeiten, Malerarbeiten, Metallbau, Fliesen legen, und viele weitere Handwerksdisziplinen umfassen. Viele Handwerksbetriebe bieten auch Beratungsdienstleistungen, um Kunden bei der Planung und Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. Insgesamt zeichnet sich das Leistungsangebot eines Handwerksbetriebs durch Vielseitigkeit und hohe handwerkliche Expertise aus.

Kosten planen

In diesem Abschnitt konzentrieren Sie sich auf die finanzielle Seite Ihres Vorhabens und erstellen eine Kostenplanung. Diese beinhaltet sämtliche einmalige und laufende Ausgaben, die bei der Selbstständigkeit im Handwerk anfallen, wie beispielsweise:

  • Kosten für die Gewerbeanmeldung
  • Ausgaben für erforderliche Genehmigungen
  • Investitionen in Maschinen, Fahrzeuge, Werkstattausstattung usw.
  • Beschaffung von notwendigen Werkzeugen und Materialien
  • Mietkosten für Gewerberäume
  • Laufende Betriebskosten (Strom, Wasser, Heizung)
  • Beiträge für Versicherungen
  • Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung
  • Kosten für Verbrauchsmaterialien
  • Honorare für Steuerberatung
  • Mitgliedschaftsgebühren in der Berufsgenossenschaft

Kapitalbedarfsplanung

In der Anfangsphase sind die Einnahmen oft gering und die finanziellen Belastungen hoch. Kalkulieren Sie daher Ihren Kapitalbedarf möglichst genau. Dabei sollten Sie auch berücksichtigen, dass Handwerker in der Regel Leistungen erbringen, bevor sie bezahlt werden. Daher ist es besonders in der Anfangsphase wichtig, ausreichend Kapital zur Verfügung zu haben, um mögliche finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Seien Sie bei der Kapitalbedarfsplanung unbedingt realistisch, auch wenn das bedeutet, etwas mehr Puffer einzuplanen. Nur so werden Sie auch unvorhergesehene Ausgaben abfedern können.

Finanzierung

Nachdem Sie ermittelt haben, wie hoch der Kapitalbedarf für Ihren Handwerksbetriebs ist, zeigen Sie, wie Sie die Gründung finanzieren. Beginnen Sie damit, Ihr vorhandenes Eigenkapital zu ermitteln. Anschließend erläutern Sie, wie Sie die Kosten finanzieren werden, die über Ihr Eigenkapital hinausgehen. Hier können Sie geplante Kreditaufnahmen und mögliche Fördermittel erwähnen, auch wenn Ihnen dafür noch keine Bestätigung vorliegt.

Fördermittel und Zuschüsse für selbstständige Handwerker

Für die Selbstständigkeit im Handwerk sind oft größere Investitionen erforderlich, wie beispielsweise Maschinen, Geräte, IT-Ausstattung oder Gewerberäume. Die Kosten variieren je nach Branche erheblich. Während ein Maler vergleichsweise geringe Ausgaben hat, erfordert die Gründung einer Kfz-Werkstatt oder einer Bäckerei erhebliche Investitionssummen. In diesem Zusammenhang sind Fördermittel von Bund und Ländern eine wichtige Ressource. Hier sind einige der Fördermöglichkeiten:

KfW StartGeld

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet den ERP-Gründerkredit zu besonders günstigen Konditionen für Existenzgründer und junge Unternehmen an. Die maximale Kreditsumme beträgt 125.000 Euro.

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, können Sie den Gründungszuschuss beantragen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem vorherigen Arbeitslosengeld und beträgt den Betrag des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus 300 Euro. Der Gründungszuschuss wird für 6 Monate gewährt, gefolgt von weiteren 9 Monaten mit einer monatlichen Zahlung von 300 Euro.

Mikrokreditfonds Deutschland

Falls alle Kreditanträge abgelehnt wurden oder Sie aus anderen Gründen nicht antragsberechtigt sind, bietet der staatliche Mikrokreditfonds Unterstützung in Höhe von maximal 25.000 Euro.

Zuschüsse von Ländern und Kommunen

Viele Bundesländer und Kommunen bieten Existenzgründern eigene Förderprogramme an. In einigen Bundesländern wird zum Beispiel eine Meistergründungsprämie gewährt. Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer oder über die Förderdatenbank.

Umsatzplanung und wirtschaftliche Tragfähigkeit

Abschließend erstellen Sie Prognosen für die voraussichtlichen Umsätze in den nächsten 3 bis 5 Jahren nach der Gründung. So ermitteln Sie, ab welchem Zeitpunkt Sie voraussichtlich Gewinne erzielen werden und ob Ihr Handwerksbetrieb finanziell tragfähig ist.

Fazit

Zusammenfassend ist die Selbstständigkeit im Handwerk eine vielversprechende Option für all jene, die handwerkliches Geschick und unternehmerischen Ehrgeiz mitbringen. Dieser Artikel hat gezeigt, dass der Weg zur erfolgreichen Gründung im Handwerk gut durchdacht sein muss. Von den Qualifikationen und Genehmigungen bis hin zur Wahl der richtigen Rechtsform und der finanziellen Planung – es gibt viele Aspekte zu beachten. Mit einem Businessplan sind Sie gut vorbereitet und vergessen sicher kein Detail. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

FAQ

1. Wie kann ich mich selbstständig machen im Handwerk?

Wenn Sie eine Selbstständigkeit im Handwerk anstreben, sollten Sie zuerst sicherstellen, dass Sie die erforderlichen Qualifikationen besitzen und dass Ihre Geschäftsidee erfolgversprechend ist. Im nächsten Schritt sollten Sie einen Businessplan erstellen, der alle relevanten Informationen über Ihr geplantes Unternehmen, einschließlich der Finanzierungsmöglichkeiten, enthält. Dieser Plan ermöglicht es Ihnen, Fördermittel und Kredite zu beantragen, um Ihre Gründung zu finanzieren. Sobald Ihre Finanzierung gesichert ist, können Sie Ihren Betrieb bei der Handwerkskammer anmelden und sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Danach erfolgt die Anmeldung bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt sowie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

2. Kann ich mich auch ohne Meisterbrief als Handwerker selbstständig machen?

Ja, obwohl ein Meisterbrief bei zulassungspflichtigen Handwerken Voraussetzung ist, können Sie sich unter folgenden Bedingungen auch ohne Meister selbstständig machen:

  • Sie beschäftigen einen Meister als technischen Betriebsleiter.
  • Sie verfügen über einen einschlägigen Hoch- oder Fachschulabschluss, wie beispielsweise als Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker.
  • Nach Ihrem Gesellenabschluss haben Sie sechs Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Handwerk gesammelt, wovon mindestens vier Jahre in einer leitenden Position mit Entscheidungsbefugnis verbracht wurden.
3. Welche Kosten muss ich für eine Selbstständigkeit im Handwerk planen?

Die Kosten im Rahmen der Selbstständigkeit im Handwerk lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen:

  • Einmalige Kosten für die Gründung: Hierzu gehören Ausgaben wie die Gewerbeanmeldung und die Investitionskosten für Maschinen, Geräte, Fahrzeuge oder Werkzeuge, die für die Ausübung Ihres Handwerksbetriebs erforderlich sind.
  • Laufende Kosten im Betrieb: Diese umfassen Miet- und Betriebskosten, Versicherungsprämien, Mitgliedsbeiträge, Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, Instandhaltung und Reparaturen von Maschinen und Fahrzeugen sowie Kosten für Steuerberatung.

Die Höhe dieser Kosten variiert stark je nach Art des Handwerks. Während die Kosten für einen Maler eher moderat ausfallen, erfordern die Einrichtung einer Kfz-Werkstatt oder einer Bäckerei erhebliche Investitionen.

4. Wo finde ich Beratung und Unterstützung, wenn ich mich im Handwerk selbstständig machen möchte?

Die Handwerkskammer ist die zentrale Anlaufstelle für angehende Selbstständige im Handwerk. Hier können Sie in persönlichen Beratungsgesprächen Informationen zu grundlegenden Abläufen, Anmeldeformalitäten, Finanzierungsmöglichkeiten und Weiterbildungskursen erhalten. Auch die Agentur für Arbeit bietet Weiterbildungsprogramme und Schulungen zur Selbstständigkeit im Handwerk an.

5. Was verdient man als Selbstständiger im Handwerk?

Im Allgemeinen bewegt sich das durchschnittliche Einkommen eines selbstständigen Handwerkers zwischen 2.000 bis 2.700 Euro pro Monat. Diese Angaben sind jedoch Durchschnittswerte. Das individuelle Einkommen eines selbstständigen Handwerkers hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Erfahrung, Handwerksbranche, Betriebsgröße und Standort.

 
Michael Mohr

Michael Mohr

Michael Mohr ist Gründer und Inhaber des Online-Verlags Vorlagen-Center (www.vorlagen-center.com). Vorlagen-Center bietet Premium-Vorlagen für den geschäftlichen und privaten Einsatz, beispielsweise für Businesspläne, Arbeitszeugnisse, Bewerbungen und Verträge. Umfangreiches Kaufmanns- und Rechtswissen erlangte Michael Mohr durch zwei Studienabschlüsse, mehreren Stationen als Angestellter in der freien Wirtschaft sowie durch eine Selbstständigkeit als Existenz- und Unternehmensberater. Privat ist er sportbegeisterter Familienvater und hat zwei Söhne.

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